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   OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06 - 65   

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OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06 - 65 (https://dejure.org/2007,4945)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.07.2007 - 8 U 255/06 - 65 (https://dejure.org/2007,4945)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 8 U 255/06 - 65 (https://dejure.org/2007,4945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Inzahlungnahme eines gebrauchten Kfz und Rücktritt vom Kaufvertrag

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung des Verkäufers zur Entgegennahme einer Darlehenswiderrufserklärung bei einem verbundenen Geschäft; Eintritt des Darlehensgebers in die Rechte und Pflichten des Unternehmers aus dem verbundenen Geschäft; Haftung des Verbrauchers für eine durch die ...

  • Judicialis

    BGB § 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; BGB § 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ; BGB § 346 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 357 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 358 Abs. 4 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Verbrauchers wegen Verschlechterung der Kaufsache bei Widerruf - Verbundenes Geschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Finanzierung - Abwicklung eines finanzierten Kaufs nach Widerruf

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06
    Das steht jedoch der Wirksamkeit des Widerrufs nicht entgegen, weil - wie das Landgericht zu Recht angenommen hat - die Beklagte zu 1 ebenso wie für den Darlehensantrag des Klägers auch für dessen Widerrufserklärung Empfangsbotin der Beklagten zu 2 war (vgl. BGH NJW 1995, 3386 ff. Rdnr. 19, zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Habersack, 4. Aufl., § 358 Rdnr. 67; jurisPK-BGB/Wildemann, 3. Aufl., § 358 Rdnr. 48).

    Insoweit unterscheidet sich der Wortlaut der Widerrufserklärung von dem Wortlaut derjenigen Widerrufserklärung, die dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (NJW 1995, 3386 ff.) zugrunde lag.

    aaa) Der Nettokreditbetrag ist dem Verkäufer zugeflossen, wenn er ausbezahlt, gutgeschrieben oder verrechnet worden ist (vgl. BGH NJW 1995, 3386 ff. Rdnr. 24, zit. nach juris).

    Damit ist nicht der Zeitpunkt der Absendung des Widerrufs, der nach § 355 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB lediglich für die Wahrung der Widerrufsfrist von Bedeutung ist, sondern der Zeitpunkt des Zugangs der Widerrufserklärung beim Darlehensgeber gemeint, weil der Widerruf nach den allgemeinen Regeln für Willenserklärungen (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB) erst mit Zugang beim Empfänger wirksam wird (vgl. BGH NJW 1995, 3386 ff. Rdnr. 26, zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Habersack, 4. Aufl., § 358, Rdnr. 86).

    Dabei kommt es, da die Beklagte zu 1 - wie ausgeführt - Empfangsbotin der Beklagten zu 2 für den mit anwaltlichem Schreiben vom 9.2.2005 erklärten Widerruf des Darlehensvertrages ist, auf den Zeitpunkt an, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Übermittlung der Erklärung an den Adressaten zu erwarten war (vgl. BGH NJW 1995, 3386 ff. Rdnr. 27, zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Habersack, a. a. O., § 358, Rdnr. 86 Fußn. 220).

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06
    Vielmehr reicht es aus, wenn der Beklagte einen uneingeschränkten Klageabweisungsantrag stellt, sofern der Wille, die eigene Leistung (auch) im Hinblick auf das Ausbleiben der Gegenleistung zurückzuhalten, eindeutig erkennbar ist (vgl. BGH NJW 2006, 2839 ff. Rdnr. 30 f., zit. nach juris).

    Jedenfalls hätte vor diesem Hintergrund, wenn der Beklagten zu 2 ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 273 f. BGB bzw. § 348 BGB i.V. mit §§ 320 ff. BGB zugestanden hätte, gemäß § 139 ZPO ein gerichtlicher Hinweis erfolgen müssen, bevor davon hätte ausgegangen werden dürfen, die Beklagte zu 2 wolle ein ihr zustehendes Leistungsverweigerungsrecht nicht geltend machen (vgl. BGH NJW 2006, 2839 ff. Rdnr. 31, zit. nach juris).

  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00

    Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06
    aaa) Empfangsbote ist, wer entweder vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen ermächtigt worden ist oder wer nach der Verkehrsauffassung als ermächtigt anzusehen ist, Willenserklärungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen (vgl. BGH NJW 2002, 1565 ff. Rdnr. 25, zit. nach juris; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 130 Rdnr. 9).

    Ihm ist die Erklärung zugegangen, wenn er bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse die (theoretische) Möglichkeit der Kenntnisnahme hat, wobei die Zeitspanne zu berücksichtigen ist, die der Bote für seine Übermittlungstätigkeit bei sachgerechter Ausübung seiner Botenfunktion normalerweise benötigt (vgl. BGH NJW-RR 1989, 757 ff. Rdnr. 25 f., zit. nach juris; BGH NJW 2002, 1565 ff. Rdnr. 27, zit. nach juris).

  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87

    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06
    Eine Willenserklärung ist zugegangen (§ 130 Abs. 1 BGB), sobald sie derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis nehmen (vgl. BGH NJW-RR 1989, 757 ff. Rdnr. 25, zit. nach juris).

    Ihm ist die Erklärung zugegangen, wenn er bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse die (theoretische) Möglichkeit der Kenntnisnahme hat, wobei die Zeitspanne zu berücksichtigen ist, die der Bote für seine Übermittlungstätigkeit bei sachgerechter Ausübung seiner Botenfunktion normalerweise benötigt (vgl. BGH NJW-RR 1989, 757 ff. Rdnr. 25 f., zit. nach juris; BGH NJW 2002, 1565 ff. Rdnr. 27, zit. nach juris).

  • BGH, 13.07.2000 - VII ZB 41/99

    Form der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06
    Er ist zwar einfach strukturiert, einem starken Abschleifungsprozess unterlegen und lässt einzelne Buchstaben nicht erkennen (vgl. BGH VersR 2001, 915 f. Rdnr. 10, zit. nach juris: in einem solchen Fall eine Unterschrift verneinend).

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger insoweit auf die bereits zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 2001, 915 f.).

  • LG Dresden, 02.05.2007 - 5 S 645/06
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06
    Daraus kann indessen nicht geschlossen werden, dass der nach § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB erforderliche Hinweis nicht in deutlich gestalteter Form erfolgen müsse (vgl. LG Dresden, Urt. v. 2.5.2007 - 5 S 645/06, zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Ulmer, a. a. O., § 357 Rdnr. 33; a.A.: LG Trier, Urt. v. 20.7.2004 - 1 S 68/04, zit. nach juris).
  • LG Trier, 20.07.2004 - 1 S 68/04

    Kraftfahrzeugleasingvertrag: Hinweis auf die Rechtsfolgen des Widerrufs des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06
    Daraus kann indessen nicht geschlossen werden, dass der nach § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB erforderliche Hinweis nicht in deutlich gestalteter Form erfolgen müsse (vgl. LG Dresden, Urt. v. 2.5.2007 - 5 S 645/06, zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Ulmer, a. a. O., § 357 Rdnr. 33; a.A.: LG Trier, Urt. v. 20.7.2004 - 1 S 68/04, zit. nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2005 - 1 U 567/04

    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Konstruktionsbedingte Formunbeständigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06
    Eine Auslegung der Vorschrift dahin, dass die Höhe des Wertersatzes nach dem objektiven Wert des Leistungsgegenstands zu bestimmen ist, wäre jedoch weder mit ihrem Wortlaut noch mit ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem Zweck vereinbar (Saarländisches Oberlandesgericht MDR 2006, 227 f. Rdnr. 64, zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Gaier, a. a. O., § 346 Rdnr. 47; a.A.: Staudinger/Kaiser, a. a. O., § 346 Rdnr. 155 ff.).
  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06
    Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein, wobei insbesondere von Bedeutung ist, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt, und jedenfalls dann, wenn die Autorenschaft gesichert ist, bei den an eine Unterschrift zu stellenden Anforderungen ein großzügiger Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH NJW 2005, 3775 f. Rdnr. 8, zit. nach juris).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06
    Darin liegt kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (§ 263 ZPO) keine Klageänderung, so dass auch § 533 ZPO keine Anwendung findet (vgl. BGH NJW 2004, 2152 ff. Rdnr. 23 ff., zit. nach juris; MDR 2006, 565 f. Rdnr. 24 ff., zit. nach juris).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 138/04

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Bauherr und Architekt über den Abschluss

  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 28 U 17/08

    Rechtsnatur der Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs beim Neuwagenkauf

    Soweit sich Reinking/Eggert ("Der Autokauf", 9. Aufl., Rdn. 665 unter wortwörtlicher Übernahme der Rdn. 347 aus vor der Aufhebung des Rabattgesetzes im Jahre 2000 erschienenen 7. Aufl.) und das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil v. 22. Juni 2005 - 1 U 567/04 - in OLGR Saarbrücken 2005, 698 [701] und Urteil v. 26. Juli 2007 - 8 U 255/06 in NJOZ 2007, 5025 [5037 zu 2.b.aa.+bb.]) auf den gegenteiligen Standpunkt gestellt haben, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Naumburg, 27.09.2013 - 10 U 9/13

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages: Sachmangel wegen Farbabweichung bei

    Eine solche Verschlechterung liegt insbesondere bei einer negativen Substanzveränderung des Kaufgegenstandes vor, während der Wertverlust, der durch ihre bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entsteht, nicht auszugleichen wäre (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.07.2007, 8 U 255/06, zitiert nach juris).
  • ArbG Cottbus, 02.11.2007 - 2 Ca 822/07

    Überstunden und Verwirkung

    Mit der behaupteten Beauftragung des Auszubildenden P.xxx, die Forderung gegen den Kläger aus dem Mietverhältnis geltend zu machen, war dieser nur zur Abgabe der entsprechenden fremden Erklärung ermächtigt, nicht jedoch auch dazu, Willenserklärungen und ähnliches mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen (vergleiche zu den Voraussetzungen eines Empfangsboten: BGH vom 12.12.2001, X ZR 192/00 sowie Saarländisches OLG vom 26.07.2007, 8 U 255/06).
  • LG Düsseldorf, 04.06.2013 - 11 O 314/12

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines

    Vielmehr begegnet es keinerlei Bedenken, wenn der Darlehensgeber sich bei der Rückabwicklung eines Empfangsvertreters oder -boten bedient, wie dies vorliegend hinsichtlich des Verkäufers, der S GmbH, geschehen ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.07.2007, Az. 8 U 255/06).
  • OLG Dresden, 12.03.2019 - 9 U 1681/18
    Denn nach § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB hat der Rückgewährschuldner (hier der Beklagte) bei Verschlechterung des empfangenen Gegenstands, die nach Ingebrauchnahme durch die weitere Benutzung der Sache entsteht, (ebenfalls) Wertersatz zu leisten (statt vieler, OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.07.2007, Az.: 8 U 255/06, Rz.77-juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - I-3 Wx 85/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3202
OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - I-3 Wx 85/07 (https://dejure.org/2007,3202)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2007 - I-3 Wx 85/07 (https://dejure.org/2007,3202)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2007 - I-3 Wx 85/07 (https://dejure.org/2007,3202)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Notverwalters wegen Fehlens eines von den Wohnungseigentümern bestellten Verwalters; Dringendes sachliches Bedürfnis für die Bestellung eines Notverwalters; Gerichtliche Bestellung eines Verwalters zur Verwirklichung des Anspruchs der Wohnungseigentümer ...

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 26 Abs. 3 a. F.; ; ÄnderungsG zum WEG Art. 1 Nr. 15 c; ; ÄnderungsG zum WEG Art. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Notverwalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bestellung eines Notverwalters für Wohnungseigentümergemeinschaft kann gerichtlich erfolgen

  • vm-h.de Word Dokument (Kurzinformation)

    "Notverwalterbestellung" in "zerrütteter" Kleinstgemeinschaft als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung nach WEG-Novelle

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Notverwalter nach neuem Recht (IMR 2007, 328)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 452
  • FGPrax 2008, 14
  • ZMR 2007, 878
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 3 Wx 51/00

    Ermessensausübung bei Auswahl gerichtlich bestellter Notverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07
    Jedoch ist sie für die Annahme eines dringenden sachlichen Bedürfnisses nur dann unzureichend, wenn trotz der Zerstrittenheit konkret ernstlich damit zu rechnen ist, dass in einer Eigentümerversammlung, die von einem hierzu durch vorangegangene gerichtliche Entscheidung entsprechend § 37 Abs. 2 BGB ermächtigten Eigentümer einberufen worden ist, ein Verwalter ordnungsgemäß bestellt werden kann (OLG Köln ZMR 2003, S. 380 ff.; BayObLG ZMR 2005, S. 559 ff.; Senat ZMR 2000, S. 554 f.; Staudinger-Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 26 WEG Rdnr. 493 m.w.N.).

    Sein Auswahlermessen (dazu: Senat ZMR 2000, S. 554 f.) hat das Landgericht wie bereits das Amtsgericht fehlerfrei ausgeübt.

  • BayObLG, 12.12.1988 - BReg. 2 Z 49/88

    Antrag auf Abberufung eines Verwalters von gemeinschaftlichem Wohneigentum;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07
    Damit hat sich der Gesetzgeber nicht nur der zum bisherigen Recht schon bestehenden herrschenden Meinung angeschlossen, das Wohnungseigentumsgericht sei bei einem auf § 21 Abs. 4 WEG gestützten Antrag nicht darauf beschränkt, die übrigen Wohnungseigentümer zur Mitwirkung bei der Bestellung des gewünschten und geeigneten Verwalters zu verpflichten, sondern könne zur Verwirklichung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf eine ordnungsgemäße Verwaltung nach billigem Ermessen unmittelbar einen Verwalter bestellen (BayObLG NJW-RR 1989, S. 461 f.; BayObLG ZMR 1999, S. 495 ff.; KG ZMR 2003, S. 780 f.).
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02

    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07
    Jedoch ist sie für die Annahme eines dringenden sachlichen Bedürfnisses nur dann unzureichend, wenn trotz der Zerstrittenheit konkret ernstlich damit zu rechnen ist, dass in einer Eigentümerversammlung, die von einem hierzu durch vorangegangene gerichtliche Entscheidung entsprechend § 37 Abs. 2 BGB ermächtigten Eigentümer einberufen worden ist, ein Verwalter ordnungsgemäß bestellt werden kann (OLG Köln ZMR 2003, S. 380 ff.; BayObLG ZMR 2005, S. 559 ff.; Senat ZMR 2000, S. 554 f.; Staudinger-Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 26 WEG Rdnr. 493 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 01.08.2005 - II 128/05

    Umsatzsteuererklärung: Zur Ist-Besteuerung gem. § 20 UStG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07
    Schließlich ist die landgerichtliche Feststellung, die Eigentümergemeinschaft wirtschafte seit langem ohne tragfähige Grundlagen in Beschlüssen über Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen, nicht dadurch unrichtig oder auch nur in ihrer Bedeutung gemindert worden, dass der Senat mit Beschluss vom 10. August 2007 (in Sachen I-3 Wx 17/07 = 25 T 652/06 LG Düsseldorf = 35 II 128/05 WEG AG Langenfeld) über die Abrechnungszeiträume 2001 bis 2004 rechtskräftig entschieden hat.
  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90

    Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07
    Ist aber das Ermessen auf null reduziert, wäre mithin eine andere Beurteilung als diejenige der Vornahme einer Verwalterbestellung ermessensfehlerhaft, kann diese Entscheidung auch vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht getroffen werden (vgl. für das Revisionsverfahren BGH NJW 1992, S. 2235 f.).
  • KG, 14.05.2003 - 24 W 341/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnisse des Gerichts bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07
    Damit hat sich der Gesetzgeber nicht nur der zum bisherigen Recht schon bestehenden herrschenden Meinung angeschlossen, das Wohnungseigentumsgericht sei bei einem auf § 21 Abs. 4 WEG gestützten Antrag nicht darauf beschränkt, die übrigen Wohnungseigentümer zur Mitwirkung bei der Bestellung des gewünschten und geeigneten Verwalters zu verpflichten, sondern könne zur Verwirklichung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf eine ordnungsgemäße Verwaltung nach billigem Ermessen unmittelbar einen Verwalter bestellen (BayObLG NJW-RR 1989, S. 461 f.; BayObLG ZMR 1999, S. 495 ff.; KG ZMR 2003, S. 780 f.).
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 113/04

    Folgen der Einberufung einer WE-Versammlung außerhalb der Voraussetzungen des §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07
    Jedoch ist sie für die Annahme eines dringenden sachlichen Bedürfnisses nur dann unzureichend, wenn trotz der Zerstrittenheit konkret ernstlich damit zu rechnen ist, dass in einer Eigentümerversammlung, die von einem hierzu durch vorangegangene gerichtliche Entscheidung entsprechend § 37 Abs. 2 BGB ermächtigten Eigentümer einberufen worden ist, ein Verwalter ordnungsgemäß bestellt werden kann (OLG Köln ZMR 2003, S. 380 ff.; BayObLG ZMR 2005, S. 559 ff.; Senat ZMR 2000, S. 554 f.; Staudinger-Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 26 WEG Rdnr. 493 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07
    Damit hat sich der Gesetzgeber nicht nur der zum bisherigen Recht schon bestehenden herrschenden Meinung angeschlossen, das Wohnungseigentumsgericht sei bei einem auf § 21 Abs. 4 WEG gestützten Antrag nicht darauf beschränkt, die übrigen Wohnungseigentümer zur Mitwirkung bei der Bestellung des gewünschten und geeigneten Verwalters zu verpflichten, sondern könne zur Verwirklichung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf eine ordnungsgemäße Verwaltung nach billigem Ermessen unmittelbar einen Verwalter bestellen (BayObLG NJW-RR 1989, S. 461 f.; BayObLG ZMR 1999, S. 495 ff.; KG ZMR 2003, S. 780 f.).
  • AG Krefeld, 05.08.2015 - 14 C 23/15

    Einhaltung der Frist zur Einberufung einer Eigentümerversammlung hinsichtlich

    Darüber hinaus ist ein verwalterloser Zustand einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch nicht zwingend ein sachlicher Grund, der eine besondere Eilbedürftigkeit zur Abwendung wesentlicher Nachteile der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Wohnungseigentümer impliziert (vgl. für den Fall der gerichtlichen Verwalterbestellung durch einstweilige Verfügung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2007 - I-3 Wx 85/07, 3 Wx 85/07, in: ZMR 2007, 878ff.; LG Berlin, Beschluss vom 31.01.2012 - 85 T 31/12 WEG, in: ZMR 2012, 569f.; Merle in: Bärmann, a.a.O., § 26 Rn. 290).
  • LG Köln, 01.07.2010 - 29 S 208/09

    Wohnungseigentumsgericht ist befugt auf Antrag eines Wohnungseigentümers einen

    Vielmehr hat der Gesetzgeber weiterhin zum Ausdruck gebracht, dass eine derartige Verwalterbestellung jedenfalls regelmäßig dann eröffnet ist, wenn auch die Voraussetzungen der bisherigen Notverwalterbestellung gegeben wären (vgl. ausführlich dazu mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien OLG Düsseldorf ZMR 2007, 878 Rn. 25 nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2009 - 8 U 159/08

    Schallschutz zwischen Eigentumswohnungen zu gering: Rückabwicklung!

    2 Z 49/88">NJW-RR 1989, 461; OLG Düsseldorf NZM 2008, 452, 453; KG NZM 2003, 808; s. auch Palandt/Bassenge BGB 68. Auflage, § 21 WEG Rdn. 12 a. E.).
  • LG Berlin, 31.01.2012 - 85 T 31/12

    Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit: Wann erforderlich?

    Vielmehr schließt sich das Gericht der gegenteiligen Rechtsprechung an, die auch in diesem Falle die Glaubhaftmachung einer über die bloße Verwalterlosigkeit hinausgehenden Eilbedürftigkeit verlangt (vgl. LG Köln Urteil vom 1.07.2010 -29 S 208/09 (Juris); AG Landsberg ZMR 2009, 486, 487; OLG Düsseldorf ZMR 2007 ZMR 2007, 878- 880; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.06.2008 -10 T 80/08 (BeckRS 2008, 23332).
  • AG Essen-Borbeck, 06.02.2020 - 24 C 69/19

    Zu den Voraussetzungen einer Notverwalterbestellung durch das Gericht

    Die bloße Zerstrittenheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht ausreichend, anzunehmen, dass es zu keiner Wahl mit der erforderlichen Mehrheit kommen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.:,007, 3 Wx 85/07).
  • AG Berlin-Wedding, 17.01.2008 - 22a C 259/07

    Wohnungseigentum: Stimmrechtsausschluss bei der Verwalterbestellung; Bestellung

    In einem auf § 21 Abs. 4 WEG gestützten Antrag ist das Gericht aber nicht darauf beschränkt, die übrigen Wohnungseigentümer zur Mitwirkung bei der Bestellung des gewünschten und geeigneten Verwalters zu verpflichten, vielmehr kann es zur Verwirklichung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf eine ordnungsgemäße Verwaltung nach billigem Ermessen unmittelbar einen Verwalter bestellen (OLG Düsseldorf, ZMR 2007, 878; KG ZMR 2003, 780).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7222
OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06 (https://dejure.org/2007,7222)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.02.2007 - 4 U 2106/06 (https://dejure.org/2007,7222)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 4 U 2106/06 (https://dejure.org/2007,7222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pfändung und Überweisung der Ansprüche eines Versicherungsnehmers aus einem Lebensversicherungsvertrag; Streit über die Wirksamkeit des Widerrufs einer Bezugsberechtigung durch einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss; Geltendmachung eines Auszahlungsanspruchs ...

  • Judicialis

    VVG § 1 Abs. 2 S. 2; ; ALB § 13; ; ZPO § 829; ; ZPO § 836

  • rechtsportal.de

    VVG § 1 Abs. 2 S. 2; ZPO § 829; ZPO § 836
    Zum Widerruf einer in einen Versicherungsvertrag aufgenommenen widerruflichen Bezugsberechtigung eines Dritten durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Pfändung eines Lebensversicherungsvertrags erlaubt den Widerruf des Bezugsrechts eines Dritten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 14/01

    Konkludenter Widerruf eines Bezugsrechts durch Einziehungsverfügung des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Sie ist im Anschluss an das Urteil des OLG Köln vom 1.10.2001 (VersR 2002, 1544) der Auffassung, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sei mit einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter oder den Versicherungsnehmer selbst vergleichbar und führe damit generell zum Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung.

    Bei einer Vollstreckung in eine Lebensversicherung erfasst die Pfändung und Überweisung automatisch die Gestaltungsrechte als Nebenrechte mit (allg. Auffassung, vgl. BGHZ 45, 162, 165; OLG Köln, VersR 2002, 1544; Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 836 Rn 4; Hasse, VersR 2005, 15ff.).

    Entgegen der Auffassung des OLG Köln (VersR 2002, 1544) ist bei der Pfändung einer Versicherungsforderung das Bestehenlassen des Bezugsrechts auch nicht von vornherein sinnlos und nicht schon deshalb von einem konkludenten Widerruf des Bezugsrechts auszugehen.

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Unabhängig hiervon begegnet die Anwendung der Erlöschenstheorie auf die hier gegebene Konstellation auch deswegen Bedenken, weil der BGH im Anschluss an seine neuere Rechtsprechung, wonach die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur zur Folge hat, dass die gegenseitigen Ansprüche auf weitere Leistung ihre Durchsetzbarkeit verlieren (BGHZ 155, 87), ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Erlöschenstheorie weiterhin Anwendung finden kann (BGH VersR 2005, 923).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02

    Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Unabhängig hiervon begegnet die Anwendung der Erlöschenstheorie auf die hier gegebene Konstellation auch deswegen Bedenken, weil der BGH im Anschluss an seine neuere Rechtsprechung, wonach die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur zur Folge hat, dass die gegenseitigen Ansprüche auf weitere Leistung ihre Durchsetzbarkeit verlieren (BGHZ 155, 87), ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Erlöschenstheorie weiterhin Anwendung finden kann (BGH VersR 2005, 923).
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Bei einer Vollstreckung in eine Lebensversicherung erfasst die Pfändung und Überweisung automatisch die Gestaltungsrechte als Nebenrechte mit (allg. Auffassung, vgl. BGHZ 45, 162, 165; OLG Köln, VersR 2002, 1544; Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 836 Rn 4; Hasse, VersR 2005, 15ff.).
  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 36/87

    Ablehnung der Erfüllung durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Nach § 17 KO fiel bei einem vor Konkurseröffnung geschlossenen Vertrag, der weder vom Gemeinschuldner noch von seinem Vertragspartner erfüllt worden war, der ursprüngliche Erfüllungsanspruch mit der Konkurseröffnung weg, und das Rechtsverhältnis zwischen dem Gemeinschuldner und seinem Vertragspartner wurde in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet (BGH aaO., vgl. auch BGHZ 103, 250; 116, 156 - sog. Erlöschenstheorie).
  • OLG Hamm, 24.02.1995 - 20 U 319/94

    Versicherungsschein als Legitimationspapier - Rückforderungsanspruch des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Da § 808 BGB allein dem Schutz des Schuldners dient, steht es ihm grundsätzlich frei, ob er sich hierauf beruft oder nicht (vgl. BGH NJW 1988, 700; OLG Hamm VersR 1996, 615).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87

    Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Da § 808 BGB allein dem Schutz des Schuldners dient, steht es ihm grundsätzlich frei, ob er sich hierauf beruft oder nicht (vgl. BGH NJW 1988, 700; OLG Hamm VersR 1996, 615).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92

    Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Die ältere Rechtsprechung des BGH (VersR 1993, 689), wonach es im Konkursfall einer gesonderten Widerrufserklärung nicht bedürfe, wenn der Verwalter nicht die Vertragserfüllung wählt, beruhte auf den Besonderheiten des Konkursverfahrens und lässt sich auf die hiesige Konstellation nicht übertragen.
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06
    Nach § 17 KO fiel bei einem vor Konkurseröffnung geschlossenen Vertrag, der weder vom Gemeinschuldner noch von seinem Vertragspartner erfüllt worden war, der ursprüngliche Erfüllungsanspruch mit der Konkurseröffnung weg, und das Rechtsverhältnis zwischen dem Gemeinschuldner und seinem Vertragspartner wurde in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet (BGH aaO., vgl. auch BGHZ 103, 250; 116, 156 - sog. Erlöschenstheorie).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 113/10

    Zwangsvollstreckung in den Versicherungsanspruch aus einer Lebensversicherung:

    Gegenteiliger Auffassung (gesonderte Erklärung erforderlich) sind außer dem Berufungsgericht: RGZ 127, 269, 271; OLG Dresden OLGR 2007, 773; Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. § 13 ALB 2008 Rn. 58; Teslau/Prang in van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht § 14 Rn. 574; Hasse, VersR 2005, 15, 29; Brehm in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 829 Rn. 14; Zöller/Stöber, ZPO 28. Aufl. § 829 Rn. 33 Stichwort Lebensversicherung; Bohn in Festschrift Schiedermair 1976, 34, 37; wohl auch Musielak/Becker, ZPO 8. Aufl. § 829 Rn. 33, 35.
  • OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09

    Zwangsvollstreckung in eine Lebensversicherung: Widerruf einer widerruflichen

    Dem Urteil des OLG Köln vom 1. Oktober 2001 (VersR 2002, 1544), wonach im Rahmen einer Zwangsvollstreckung des Finanzamts nach § 309 ff AO die Einziehungsverfügung als Widerruf des Bezugsrecht aufgefasst werden müsse, steht das Urteil des OLG Dresden vom 22. Februar 2007 (OLGR Dresden 2007, 773) gegenüber, wonach allein die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in der Einzelzwangsvollstreckung in Ansprüche aus einer Lebensversicherung den Widerruf der Bezugsberechtigung nicht entbehrlich macht.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 18/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8420
OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 18/07 (https://dejure.org/2007,8420)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2007 - 2 W 18/07 (https://dejure.org/2007,8420)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 2 W 18/07 (https://dejure.org/2007,8420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Einverständnis des Betroffenen mit einem Betreuerwechsel; Entbehrlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entbehrlichkeit persönlicher Anhörung bei Betreuerwechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 269
  • FamRZ 2007, 2008 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - I-24 U 189/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6149
OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - I-24 U 189/06 (https://dejure.org/2007,6149)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2007 - I-24 U 189/06 (https://dejure.org/2007,6149)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2007 - I-24 U 189/06 (https://dejure.org/2007,6149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Leasing einer Fernsehanlage nebst Programm ("Wartezimmer-TV"); Möglichkeit der Geltendmachung einer mangelhaften Programmgestaltung des Lieferanten durch den Leasingnehmer; Vorliegen eines Leistungsverweigerungsechts des Leasinggebers

  • Judicialis

    BGB § 535; ; BGB § 320

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 535; BGB § 320
    Leasing einer Fernsehanlage nebst Programm: Keine Verantwortung für mangelhafte Programmgestaltung ohne entsprechende Vertragspflicht

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 ; BGB § 320
    Leasing einer Fernsehanlage nebst Programm: Keine Verantwortung für mangelhafte Programmgestaltung ohne entsprechende Vertragspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 5 O 192/06
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - I-24 U 189/06
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.2003 - VIII ZR 361/02

    Auslegung eines Leasingvertrages im Hinblick auf eine zwischen dem Leasinggeber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 24 U 189/06
    Die eindeutige rechtliche Trennung zwischen beiden Verträgen lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Klägerin die hier umstrittenen Leistungen nicht schuldet (vgl. BGH NJW-RR 2004, 628 sub Nr. 11).

    Ob etwas Anderes dann gelten würde, wenn das Geschäftskonzept der Programmanbieterin auch für die Klägerin erkennbar betrügerisch angelegt gewesen wäre (vgl. dazu BGH NJW-RR 2004, 628 sub Nr. 111.2 und neuerdings zum Fall vermittelter und bankfinanzierter "Schrottimmobilien" BGH, Urt. v. 20. März 2007, Az. XI ZR 414/04), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 24 U 189/06
    Ob etwas Anderes dann gelten würde, wenn das Geschäftskonzept der Programmanbieterin auch für die Klägerin erkennbar betrügerisch angelegt gewesen wäre (vgl. dazu BGH NJW-RR 2004, 628 sub Nr. 111.2 und neuerdings zum Fall vermittelter und bankfinanzierter "Schrottimmobilien" BGH, Urt. v. 20. März 2007, Az. XI ZR 414/04), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 30.01.1995 - VIII ZR 328/93

    Unwirksamkeit eines Leasingvertrages wegen Wucher - Zumutbarkeit des Eintritts in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 24 U 189/06
    Die Aufklärung über diese Gefahr, sofern sie überhaupt geschuldet sein sollte, fällt jedenfalls in den Pflichtenkreis der Programmanbieterin und nicht der Klägerin (vgl BGH CR 1995, 527, 529f).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2005 - 24 U 223/04

    Individualvereinbarung, wenn Parteien bei einem Mietvertrag vorformulierte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 24 U 189/06
    Das Verwendungsrisiko trägt der Leasingnehmer (§ 537 Abs. 1 BGB); es kann nicht unter Anwendung des § 313 BGB auf den Leasinggeber abgewälzt werden (vgl Senat OLGR Düsseldorf 2006, 103 = DWW 2006, 23 = GuT 2006, 26 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2007 - 24 U 100/07

    Leasingvertrag über eine Fernsehanlage

    Die eindeutige rechtliche Trennung beider Verträge lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Klägerin die hier umstrittenen Leistungen nicht schuldet (vgl. BGH NJW-RR 2004, 628 sub Nr. 11; siehe auch Senat, Beschluss vom 19. April 2007, I-24 U 189/06, OLGR Düsseldorf 2007, 773 veröffentlicht ferner in juris-de).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Aufklärung der Beklagten über die mit einer Insolvenz der V.-AG verbundenen Folgen überhaupt geschuldet war; denn eine solche Aufklärungsverpflichtung fiele jedenfalls in den Pflichtenkreis der V.-AG und nicht der Zedentin (siehe auch BGH CR 1995, 527 (529 f.); Beschluss des Senats vom 19. April 2007, a.a.O.).

    Sie sind auch sonst nicht ersichtlich (vgl. auch insoweit Beschluss des Senats vom 19. April 2007, a.a.O.) .

    Das Verwendungsrisiko trägt der Leasingnehmer (§ 537 Abs. 1 BGB) und kann nicht unter Anwendung des § 313 BGB auf den Leasinggeber abgewälzt werden (vgl Senat OLGR Düsseldorf 2006, 103 = DWW 2006, 23 = GuT 2006, 26 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 19. April 2007, a.a.O.).

  • LG Duisburg, 10.09.2010 - 6 O 490/08

    Ratenzahlungsansprüche und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem

    Denn die Klägerin als Leasinggeberin war nicht zur Lieferung des TV-Programms und zur Zahlung der Subventionszahlungen verpflichtet (vgl. zum sog. "Wartezimmer-TV" bereits OLG Düsseldorf vom 19.04.2007 - 24 U 189/06; OLG Düsseldorf vom 27.11.2007 - 24 U 100/07).

    Denn wie bereits ausgeführt trägt der Leasingnehmer das Risiko der Verwendbarkeit des Leasinggegenstandes (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.11.2007 - 24 U 100/07; OLG Düsseldorf vom 19.04.2007 - 24 U 189/06).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10

    Nichtigkeit eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasingvertrags wegen

    Bei der Aushandlung der Vertragskonditionen ist die Lieferantin nämlich grundsätzlich im Interessen- und Verantwortungsbereich der Klägerin tätig (vgl. Senat aaO, Senat OLGR Düsseldorf 2001, 2 - Lieferant handelnd als Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers - sowie Senat OLGR 2007, 773; OLGR 2008, 541 - Lieferant nicht handelnd als Erfüllungsgehilfe), so dass diese auch das Risiko des vertragswidrig agierenden Lieferanten trägt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 242).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 24 U 73/08

    Anfechtung eines Leasingvertrages wegen arglistiger Täuschung des Leasingnehmers

    Bei der Aushandlung der Vertragskonditionen und der Auslieferung des geleasten Kopiersystems hat die Lieferantin nämlich im Interessen- und Verantwortungsbereich der Klägerin gehandelt (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 2 [Lieferant handelnd als Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers] sowie OLGR Düsseldorf 2007, 773 und OLGR Düsseldorf 2008, 541 [Lieferant nicht handelnd als Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers] jew. m. w. Nachw.), so dass sie das Risiko des vertragswidrig handelnden Lieferanten uneingeschränkt trägt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 242 sub Nr. 11.2c).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2010 - 24 U 183/09

    Leistungsverweigerungsrechte des Leasingnehmers einer TV-Anlage wegen Einstellung

    Das namens der Lieferantin abgegebene Versprechen der Vermittlerin, dem Beklagten ein werbegestütztes Programm zu liefern und die Werbeleistung mit Zahlungen in Höhe der Leasingrate zu honorieren, bindet die Lieferantin, nicht die Klägerin (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2007, 773 und 2008, 54; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl. Rn 1776).
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