Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 10 U 66/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6193
OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 10 U 66/92 (https://dejure.org/1993,6193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.1993 - 10 U 66/92 (https://dejure.org/1993,6193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 1993 - 10 U 66/92 (https://dejure.org/1993,6193)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 712
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 104/18

    Schadensersatzanspruch nach Rückgabe einer Mietsache

    So muss der Mieter oder Pächter eines Tankstellengeländes nicht für Bodenverunreinigungen haften, die lediglich auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Tankstelle zurückzuführen sind, wenn ihm nicht in dem Vertrag (wirksam) eine entsprechende Erhaltungslast aufgebürdet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2002 - XII ZR 107/99, Rz. 22; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Januar 1993 - 10 U 66/92; OLG Brandenburg, Urteil vom 2. September 1993 - 3 U 230/97).
  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99

    Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 1993, 712, 713) und das Brandenburgische Oberlandesgericht (ZMR 1999, 166 f) haben daraus geschlossen, daß der Mieter oder Pächter eines Tankstellengeländes nicht für Bodenverunreinigungen hafte, die lediglich auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Tankstelle zurückzuführen seien, wenn ihm nicht in dem Vertrag eine entsprechende Erhaltungslast aufgebürdet worden sei.
  • OLG Köln, 24.01.2001 - 11 U 59/00

    Haftung des Mieters für Bodenkontaminierung eines Tankstellengeländes

    Mit dem Landgericht ist der Senat der Ansicht, dass sich eine Verpflichtung des Mieters zur Dekontaminierung weder aus § 556 BGB noch aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt, soweit geringe Verunreinigungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nicht zu vermeiden sind (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 712 f.).
  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 3 U 230/97

    Anerkenntnis unter einer Bedingung; Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Ein Vermieter, der unter diesen Umständen ein Grundstück zum Betrieb einer Tankstelle vermietet, ist verpflichtet, derartige Folgen in gewissem Umfang hinzunehmen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 712).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 113/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3043
OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 113/92 (https://dejure.org/1992,3043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.1992 - 22 U 113/92 (https://dejure.org/1992,3043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 1992 - 22 U 113/92 (https://dejure.org/1992,3043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VOB/B § 4 Nr. 3; BGB § 242
    Pflichten des Werkunternehmers in Bezug auf Vorgewerk; Aufbringung einer Wintergarten-Bedachung auf eine vorhandene Unterkonstruktion

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gilt die Pflicht, Bedenken anzumelden, für jeden Unternehmer? (IBR 1993, 231)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 4 O 533/91
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 113/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 405
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03

    Verfahrensrecht - Bindung bei Streitverkündung

    Der Zweck ist es, den Besteller vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH BauR 1987, 79 (80); OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405 (406)).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Maßstab, der an den Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht anzulegen ist, regelmäßig bei Einschaltung eines Sonderfachmanns reduziert ist, gegebenenfalls auch vollständig entfallen kann (vgl. OLG Celle BauR 2002, 812 (813); OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405 (406); OLG Düsseldorf BauR 1995, 247 (249); OLG Düsseldorf BauR 2002, 323 (324)).

    Kommt der Unternehmer seiner hiernach bestehenden Prüfungs- und Hinweispflicht nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist seine Werkleistung mangelhaft (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 405 (406); BGH BauR 1987, 79 (80)).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07

    Zur Rechtsnatur und zum Umfang der bauvertraglichen Prüfungs- und Hinweispflicht

    Der Auftragnehmer muss also im Rahmen der Zumutbarkeit prüfen, ob die ihm zur Verfügung gestellten Vorleistungen anderer Unternehmer eine geeignete Grundlage für die Erbringung seiner Werkleistungen bilden und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen könnten (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 405).
  • OLG Bremen, 29.09.2005 - 5 U 9/05

    Grundsätze eines Anspruchs aus postiver Vertragsverletzung; Wirksamkeit der

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  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

    Für das Unterlassen der gebotenen Prüfung wäre die Beklagte allein verantwortlich, da sie die fehlende bzw. mangelhafte Vorleistung mit den bei einer Fachfirma ihres Gebiets zu erwartenden Kenntnissen hätte erkennen können (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00

    Grundurteil statt Aufhebung des Teilurteils - Entwässerung abgeböschter

    Jeder Werkunternehmer, der seine Arbeit in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen oder überhaupt aufgrund dessen Planungen auszuführen hat, muß deshalb prüfen und ggfs. geeignete Erkundungen einziehen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können (vgl. Senatsurteil vom 13.11.92 - 22 U 113/92 - NJW-RR 1993, 405 = OLGR 1993, 194 = BauR 1993, 374 L).
  • OLG Hamm, 13.12.2000 - 25 U 148/98

    Mängel bei Parkettverlegung; Verlegung von Parkett auf Fußbodenheizung;

    Der Werkunternehmer ist nämlich gehalten, Bedenken gegen die Güte und Brauchbarkeit der von dem Auftraggeber gelieferten Stoffe und Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, auf denen seine Leistung aufbaut, unverzüglich mitzuteilen (vgl. hierzu Werner/Pastor, Der Bauprozeß, Rdn. 1519; BGH BauR 1987, 79 (80); BGH NJW-RR 1993, 405 (405); OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1450 (1451)).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 71/98

    Mängel der Vorunternehmerleistung; Umfang der Nachbesserungspflicht

    Sie mußte deshalb wie jeder Werkunternehmer, der seine Arbeit in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen auszuführen hat, prüfen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für ihr Werk boten und keine Eigenschaften besaßen, die den Erfolg ihrer Arbeit in Frage stellten (vgl. Senatsurteil vom 13.11.1992 - 22 U 113/92 - NJW-RR 1993, 405).
  • OLG Jena, 19.04.2011 - 4 U 515/10

    Zur Regressklage des Versicherers gegen potentiellen Drittschädiger bei

    Jeder Auftragnehmer, der seine Arbeit in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen Unternehmers oder mit den ihm vom Auftraggeber gelieferten Stoffen oder Bauteilen oder überhaupt nach dessen Planung auszuführen hat, muss prüfen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Planungen eine geeignete Grundlage bilden und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen könnten (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405; vor der Montage von Leichtmetallprofilen für eine Wintergartenüberdachung auch AG Nürnberg NJW-RR 1993, 406).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 90/00

    Werkvertrag - Fugenglattstrich an Klinkerfassade - Hinweis auf Farbunterschiede

    Eine Haftung des Gemeinschuldners für das uneinheitliche Farbbild der Außenfassade ergibt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten, die in § 4 Nr. 3 VOB/B niedergelegt sind und die aus Treu und Glauben folgende Pflicht des Werkunternehmers, den Besteller vor Schaden zu bewahren, konkretisieren (BGH, Urt. v. 23.10.1986 NJW 1987, 643 = BauR 1987, 79, 80; Senatsurteil v. 13.11.1992, OLGR 1993, 194, 195).
  • OLG Köln, 02.10.2017 - 11 U 151/16

    Pflicht zur Prüfung der Vorleistung nur bei Zusammenhang mit eigener

    Der Rahmen der Zumutbarkeit bestimmt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.1992, 22 U 113/92).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.1993 - U 5/92
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.11.1992 - 5 U 163/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9485
OLG Hamm, 30.11.1992 - 5 U 163/92 (https://dejure.org/1992,9485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.1992 - 5 U 163/92 (https://dejure.org/1992,9485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 1992 - 5 U 163/92 (https://dejure.org/1992,9485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsverhältnisse von Nachbarn im Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 6 O 110/92
  • OLG Hamm, 30.11.1992 - 5 U 163/92
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 28.09.1998 - 5 U 67/98

    Bäume - Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt von Bäumen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 5 U 222/89 OLG Hamm vom 12.03.1990 sowie Senat in OLGR 1993, 194 m.w.N.) sowie der herrschenden Lehre (Dehner, a.a.O.; Schäfer, a.a.O. Rdn. 10) kann das Ortsrecht im Rahmen von Baumschutzsatzungen eine Beschränkung des Anspruchs nach §§ 1004, 910 BGB herbeiführen, da sich die in den Satzungen enthaltenen Verbote nicht nur gegen den Eigentümer des Grundstücks richten, sondern für jedermann gelten, also auch für den Grundstücksnachbarn.
  • OLG Hamm, 15.12.2014 - 5 U 67/14

    Eigentum

    Dies ergebe sich aus den Entscheidungen des OLG Hamm vom 30.11.1992 (5 U 163/92 = OLGR Hamm 1993, 194-195) und des OVG Lüneburg vom 11. April 1996 (3 L 3798/94 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2019 - 12 U 77/18

    Rückschnitt von herüberhängenden Zweigen - Schadensersatzanspruch Nachbarn

    Die Baumschutzsatzung dient damit dem Schutz von Interessen des Gemeinwohls und nicht dem Schutz subjektiver Rechte (OLG München, Urteil vom 11. Mai 2016 - 20 U 4831/15 -, Rn. 26, juris; OLG Hamm, Urteil vom 30. November 1992 - 5 U 163/92 -, Rn. 13, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 13 U 79/87 -, Rn. 27, juris).
  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 5 U 32/99
    Lediglich dann, wenn durch die über die Grundstücksgrenze gewachsenen Wurzeln die Grundstücksbenutzung nicht oder nur ganz unerheblich beeinträchtigt wird, ist dieses Recht nach § 910 Abs. 2 BGB ausgeschlossen (vgl. OLGR Hamm 1993, 194).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.04.1993 - 6 U 9/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6324
OLG Frankfurt, 01.04.1993 - 6 U 9/92 (https://dejure.org/1993,6324)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.04.1993 - 6 U 9/92 (https://dejure.org/1993,6324)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. April 1993 - 6 U 9/92 (https://dejure.org/1993,6324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    LSchlG § 1 § 3 § 6 Abs. 2; UWG § 1
    Zulässigkeit des Verkaufs von Waren in Tankstellen ausserhalb der Ladenöffnungszeiten

Verfahrensgang

  • LG Hanau - 5 O 172/91
  • OLG Frankfurt, 01.04.1993 - 6 U 9/92

Papierfundstellen

  • DB 1993, 2529
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 04.06.1992 - 6 U 5096/91

    Ladenschlußgesetz; Verkauf an Tankstellen nach Ladenschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.04.1993 - 6 U 9/92
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Aufzählung der Waren in §§ 3, 6 Abs. 2 LSchlG erweiterungsfähig ist im Sinne eines "Duldungskatalogs", den die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels am 24.2.1991 bekannt gemacht hat und den das OLG München in der Entscheidung GRUR 1992, 718 herangezogen hat, um einen solchen Verstoß gegen das LSchlG nicht als wettbewerbswidrig anzusehen.
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