Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.09.1993 - 1 UF 268/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4699
OLG Hamm, 28.09.1993 - 1 UF 268/93 (https://dejure.org/1993,4699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.1993 - 1 UF 268/93 (https://dejure.org/1993,4699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 1993 - 1 UF 268/93 (https://dejure.org/1993,4699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Deliktische Schadensersatzpflicht; Bereicherungshaftung; Überhöhte Unterhaltszahlungen; Verschweigen einer Erbschaft

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 323
  • FamRZ 1994, 1119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1993 - 1 UF 268/93
    Dafür streitet nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. FamRZ 1992, 1152, 1154) bereits eine tatsächliche Vermutung, weil die Beklagte in der fraglichen Zeit bei Renteneinkünften von nur 654, 17 DM in der Tat am Existenzminimum gelebt hat und die ihr daneben vom Senat in dem Vorverfahren zugerechneten sonstigen Einkünfte (fiktive Kapitaleinkünfte von 267,-- DM sowie Einkünfte für die Betreuung des volljährigen Sohnes von 150,-- DM bis 200,-- DM) nur fiktiv zugerechnet wurden, tatsächlich also gar nicht vorhanden waren.

    Sie gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat seit langem angeschlossen hat, (vgl. NJW 1985 1074; 1986, 257 und FamRZ 1992, 1152 ) nicht bereits nach Rechtshängigkeit einer Abänderungsklage gemäß § 123 ZPO , vielmehr erst nach Rechtshängigkeit der nach Erfolg einer Abänderungsklage auf Rückforderung überzahlten Unterhalts gerichteten Rückforderungsklage.

  • BGH, 19.12.1984 - IVb ZR 51/83

    Keine verschärfte Bereicherungshaftung nach negativer Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1993 - 1 UF 268/93
    Sie gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat seit langem angeschlossen hat, (vgl. NJW 1985 1074; 1986, 257 und FamRZ 1992, 1152 ) nicht bereits nach Rechtshängigkeit einer Abänderungsklage gemäß § 123 ZPO , vielmehr erst nach Rechtshängigkeit der nach Erfolg einer Abänderungsklage auf Rückforderung überzahlten Unterhalts gerichteten Rückforderungsklage.
  • BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 96/86

    Rechte des Unterhaltsberechtigten bei Wegfall der Gründe für eine einvernehmliche

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1993 - 1 UF 268/93
    Zwar mag eine Verpflichtung der Beklagten zur ungefragten Offenbarung des Erbvorteils nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten unterhaltsrechtlichen Grundsätzen zur ungefragten Offenbarungspflicht (z.B. BGH, FamRZ 1988 270) objektiv bestanden haben, weil der Erbvorteil der Beklagten Auswirkungen auf die Unterhaltsverpflichtung des Klägers haben kann.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.10.1993 - 10 U 296/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6974
OLG Frankfurt, 29.10.1993 - 10 U 296/90 (https://dejure.org/1993,6974)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.10.1993 - 10 U 296/90 (https://dejure.org/1993,6974)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Oktober 1993 - 10 U 296/90 (https://dejure.org/1993,6974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 831 BGB, § 426 BGB, § 291 BGB
    Haftung des Miteigentümer gegenüber WEG wegen baubedingter Schäden am Gemeinschaftseigentum

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz für eine unsachgemäße Anlegung eines Dachgartens ; Vertragliche Haftung aus einer Miteigentümerordnung ; Haftung für die statische Überlastung einer Dachkonstruktion; Eigentumsübertragung bei der Teilung von Wohneigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 831
    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Verschulden eines beauftragten Architekten; Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung einer statischen Überlastung

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG München, 26.05.1993 - 7 U 1829/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5295
OLG München, 26.05.1993 - 7 U 1829/93 (https://dejure.org/1993,5295)
OLG München, Entscheidung vom 26.05.1993 - 7 U 1829/93 (https://dejure.org/1993,5295)
OLG München, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 7 U 1829/93 (https://dejure.org/1993,5295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer in allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Entgelts; Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders nach Treu und Glauben; Allgemeine Wirksamkeit von Vertragsstrafenregelungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1334
  • BB 1993, 1687
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Unterlassungsschuldner - anders als bei Austauschverträgen - mangels synallagmatischer Pflichten kein originäres Eigeninteresse an der Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflicht hat (vgl. OLG München, NJW-RR 1993, 1334).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99

    Anforderungen an die Form einer Nutzungsbeschränkung für aus Anlaß einer

    Denn Sinn und Zweck einer Vertragsstrafevereinbarung liege darin, einen wirksamen und effizienten Schutz vertraglicher Unterlassungsverpflichtungen sicherzustellen (OLG München, NJW-RR 1993, 1334).

    Zudem verstoße die Vertragsstrafevereinbarung gem. Ziff. 5 der Nutzungsbedingungen gegen § 9 Abs. 1 AGBG (OLG München NJW-RR 1993, 1334) und zudem gegen das Transparenzgebot.

    Insbesondere zur Sicherung von vertraglichen Unterlassungspflichten bedarf es eines spürbaren Drucks auf den Schuldner (vgl. die schon im Landgerichtsurteil zitierten Entscheidungen BGH NJW 1976, 1886, 1587 und auch OLG München NJW-RR 1993, 1334).

    Wo bei der Überlassung von Adressmaterial zur gewerblichen Nutzung die Grenze zur unangemessen Benachteiligung i.S. von § 9 AGBG liegt, beantwortet die einschlägige Rechtsprechung unterschiedlich: OLG Frankfurt in MDR 1985, 934 läßt - unter Kaufleuten - eine Vertragsstrafe in Höhe der 20-fachen Nutzungsvergütung zu; das OLG München dagegen nicht (NJW-RR 1993, 1334; zustimmend auch: Hensen a.a.O. Rn. 18).

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Rechtsprechung
   OLG München, 14.10.1993 - 32 U 3691/93   

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https://dejure.org/1993,4547
OLG München, 14.10.1993 - 32 U 3691/93 (https://dejure.org/1993,4547)
OLG München, Entscheidung vom 14.10.1993 - 32 U 3691/93 (https://dejure.org/1993,4547)
OLG München, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 32 U 3691/93 (https://dejure.org/1993,4547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 558
    Verjährung des Anspruchs auf Restwertabsicherung beim Kfz-Leasing

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 12 O 22379/92
  • OLG München, 14.10.1993 - 32 U 3691/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 738
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 32 U 3691/93
    Ab da war die Klägerin in der Lage, sich ein umfassendes Bild von etwaigen Mängeln oder Veränderungen der Mietsache zu machen, was für den Beginn der Verjährung genügt (BGHZ 981 591 62 ff. - NJW 1986, 2103 = MDR 1987, 135 ; BGH NJW 1991, 2416, 2418 = MDR 1992, 159 ).
  • BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85

    Verjährungsbeginn für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 32 U 3691/93
    Ab da war die Klägerin in der Lage, sich ein umfassendes Bild von etwaigen Mängeln oder Veränderungen der Mietsache zu machen, was für den Beginn der Verjährung genügt (BGHZ 981 591 62 ff. - NJW 1986, 2103 = MDR 1987, 135 ; BGH NJW 1991, 2416, 2418 = MDR 1992, 159 ).
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 32 U 3691/93
    Die Klägerin behält auch bei Beendigung eines Teilamortisationsvortrages wie hier nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer den Anspruch auf volle Amortisation den zur Beschaffung den Leasingobjekten eingesetzten Kapitals einschließlich den kalkulierten Gewinnes (BGHZ 950 39, 52ff. - NJW 1985, 2253, 2256 ; MDR 1985, 1018).
  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 282/95

    Verjährung des Anspruchs auf Restwertausgleich aus Finanzierungsleasingverträgen

    Wahrend überwiegend auch dieser Anspruch als Erfüllungsanspruch angesehen wird (OLG Frankfurt am Main WM 1985, 421, OLG Hamm NJW-RR 1996, 502, Paul BB 1987, 1411, 1412 f, Godefroid/Salm BB 1995 Beilage 6 S. 21, 23, Erman/Jendrek, BGB, 9. Aufl., Anh. § 536 Rdnr. 52, Palandt/Putzo, BGB, 55. Aufl., Einf. v. § 535 Rdnr. 56 unter Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Auffassung), sehen andere in ihm einen Ersatzanspruch im Sinne des § 558 BGB (OLG Koblenz WM 1991, 2001, 2005, OLG München NJW-RR 1994, 738, Meyer auf der Heyde BB 1987, 498, 501 f, differenzierend Reinking, Autoleasing, 2. Aufl., S. 206, ders. in: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl., Rdnr. 1298).
  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 30 U 39/95

    Restwertausgleich bei Finanzierungsleasing

    Der Ansicht des OLG München (NJW-RR 1994, 738 f.) ... kann vorliegend nicht gefolgt werden.

    Zum Restwertausgleich als Ersatzanspruch i.S.d. § 558 Abs. 1 BGB s. OLG München NJW-RR 1994, 738 ; OLG Koblenz WM 1991, 2002; Meyer auf der Heyde, BB 1987, 498; zum Restwertausgleich als Entgeltanspruch s. OLG Frankfurt WM 1985, 421; Paul, BB 1987, 1411 ff.; Godefroid/Salm, Beilage 5, S. 21 ff. zu BB 1995; Erman/Jendrek, BGB , 9. Aufl., Anh. zu § 536 Rdnr. 52. cc Anderer Ansicht zu (3.) LG Hamburg (Urteil - 317 S 306/94 - 20.9.1995, in WM 1996, 501).

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