Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92   

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https://dejure.org/1993,3842
OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92 (https://dejure.org/1993,3842)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.1993 - 1 U 161/92 (https://dejure.org/1993,3842)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 1993 - 1 U 161/92 (https://dejure.org/1993,3842)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anscheinsbeweis für ein Verschulden des auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffahrenden Fahrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 3 § 9 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Kraftfahrzeug; Geltung des Vertrauensgrundsatzes

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 13 O 386/91
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 28
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.06.1975 - 1 U 192/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92
    Allerdings hält der Senat seine bisherige Rechtsprechung, wonach beim Auffahren einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Kfz die Regeln des Anscheinsbeweises nicht anwendbar sind (vgl. Senat, VersR 1988, 90f. = StVE § 17 StVG Nr. 6; VersR 1976, 499 f.), nicht mehr aufrecht.
  • BGH, 30.10.1990 - VI ZR 340/89

    Verkehrsrecht - Geschwindigkeit - Straßenbahn - Notbremsung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92
    Erst in dem Augenblick, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereiches unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert, entfällt die Berechtigung des Straßenbahnführers, auf seinen Vorrang zu vertrauen, und er ist zur Einleitung einer Bremsung, notfalls auch einer Schnellbremsung, verpflichtet (vgl. BGH, DAR 1991, 57f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1986 - 1 U 78/85

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92
    Allerdings hält der Senat seine bisherige Rechtsprechung, wonach beim Auffahren einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Kfz die Regeln des Anscheinsbeweises nicht anwendbar sind (vgl. Senat, VersR 1988, 90f. = StVE § 17 StVG Nr. 6; VersR 1976, 499 f.), nicht mehr aufrecht.
  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 13 U 131/04

    Haftungsquote bei Straßenbahnunfall

    Erst in dem Moment, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereichs unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert, entfällt die Berechtigung des Straßenbahnführers, auf seinen Vorrang zu vertrauen und ist er ggfs. zur Einleitung einer Schnellbremsung verpflichtet (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf NZV 1994, 28 ff.; OLG Hamm NZV 1991, 313; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 2 StVO, Rdn. 64 und § 9 StVO, Rdn. 36; ).

    Es kann hier - trotz der Unaufklärbarkeit des genauen Ablaufs, insbesondere der Fahrzeugabstände - davon ausgegangen werden, dass diese erhöhte Betriebsgefahr sich auch ursächlich ausgewirkt hat (so offenbar auch OLG Düsseldorf NZV 1994, 28 ff. in einem ähnlich gelagerten Fall).

    Ein völliges Zurücktreten der Straßenbahnbetriebsgefahr hinter einem schwerwiegenden unfallursächlichen Fehlverhalten des PKW-Fahrers ist von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen auch schon mehrfach angenommen worden (vgl. die auch bei Grüneberg, a.a.O. aufgeführten Entscheidungen des OLG Düsseldorf NZV 1994, 28 ff., des OLG Hamm VersR 1988, 1250 und des OLG Braunschweig VersR 1969, 1048).

  • OLG Celle, 11.06.2008 - 14 U 179/07

    Haftungsrechtliche Fragen beim Transport eines Kindes in einem Fahrradsitz ohne

    Er durfte vielmehr auf ein verkehrsgerechtes Verhalten des Beklagten und seinen Durchfahrtsvorrang gemäß § 2 Abs. 3 StVO vertrauen (OLG Hamburg VRS 108, 193. OLG Düsseldorf NZV 1994, 28).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 1 U 121/06

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß einer Straßenbahn mit der geöffneten

    a) Einerseits gelten nach der Rechtsprechung des Senats die Regeln des Anscheinsbeweises ebenfalls für ein Verschulden des Fahrers eines Straßenbahnzuges, der auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt (Senat NZV 1994, 28; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 16 StVG, Rdnr. 401).

    Er ist dann zur Einleitung einer Bremsung, notfalls auch einer Schnellbremsung, verpflichtet (Senat NZV 1994, 28, 29 mit Hinweis auf BGH DAR 1991, 57).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein auf den Schienen

    Wegen der Schienengebundenheit und geringen Bremsverzögerung der Straßenbahn sind daher Rückschlüsse auf ein Verschulden des Straßenbahnführers nur dann möglich, wenn er genügend lange Zeit hatte, sich auf ein für ihn erkennbares Hindernis einzustellen (Senat, Urteil vom 12.07.1993 - 1 U 162/93 - NZV 1994, 28; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 86).

    Bei der Bestimmung des genügenden Zeitraums ist entsprechend den vorstehenden Ausführungen zu berücksichtigen, dass der Straßenbahn aufgrund der Vorschriften des § 2 Abs. 3 StVO im Straßenverkehr Vorrang zukommt und eine Reaktion des Straßenbahnfahrers erst in dem Augenblick verlangt wird, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereiches unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert (Senat, Urteil vom 12.07.1993 - 1 U 162/93 -, NZV 1994, 28).

  • KG, 26.01.2004 - 12 U 182/02

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision einer Straßenbahn mit einem auf

    Zwar trifft es zu, dass die Betriebsgefahr, die von einer Straßenbahn ausgeht, gegenüber derjenigen eines Pkw erhöht ist, da die Straßenbahn schienengebunden und ihr Bremsweg bedingt durch das hohe Fahrzeuggewicht sehr lang ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1994, 28, 29).
  • LG Berlin, 06.04.2011 - 42 O 157/10

    Verkehrsunfall - Kollision eines Kraftfahrzeugs mit Straßenbahn - Alleinhaftung

    Anders als bei einem Auffahrunfall zwischen Kraftfahrzeugen vermag alleine das Auffahren einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Fahrzeug einen Anschein für ein Verschulden des Straßenbahnfahrers nicht zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 76, 499; OLG Dresden VersR 97, 332; OLG Hamm NZV 91, 313; OLG Düsseldorf OLGR 93, 339, 340).

    Erst in dem Moment, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereichs unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert, entfällt die Berechtigung des Straßenbahnfahrers, auf seinen Vorrang zu vertrauen und ist er ggfs. zur Einleitung einer Schnellbremsung verpflichtet (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf NZV 1994, 28 ff.; OLG Hamm NZV 1991, 313; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. September 1998 - 10 U 63/98 - ; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 2 StVO, Rdn. 64 und § 9 StVO, Rdn. 36; ).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 1 U 18/05
    Dabei sind sämtliche bekannten Umstände des Falles - sei es, dass der Beweispflichtige sie selbst vorträgt oder sie unstreitig oder vom Gericht festgestellt sind - in die Prüfung miteinzubeziehen (Senat NZV 1994, 28; Lepa, Beweiserleichterungen im Haftpflichtrecht, NZV 1992, 129, 130, 131; Zöller-Greger, ZPO, 23; Aufl., vor § 284 Rn. 29; Baumbach Lauterbach, Albers, Hartmann, ZPO, 61. Aufl., Anh. 286, Rn: 16, 17).
  • OLG Jena, 10.08.1999 - 3 U 1357/97

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einer Kehrmaschine im

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  • LG Düsseldorf, 15.03.2004 - 13 O 55/02

    Streit um Ersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatzgelände;

    Das Gericht kann im Rahmen der gemäss § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung nur solche Tatsachen zu Lasten einer Partei berücksichtigen, die als solche und hinsichtlich ihrer Unfallursächlichkeit unstreitig, zugestanden oder nachgewiesen sind ( vgl wiederum Hentschel aa0, § 17 StVG RN 21 sowie BGH NJW 2000, 3069; OLG Düsseldorf NZV 1994, 28 u.a. ).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 199/05

    Schadensersatzanspruch eines Fahrers einer unfallbeteiligten Straßenbahn gegen

    Erst in dem Augenblick, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereiches unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert, entfällt die Berechtigung des Straßenbahnführers, auf seinen Vorrang zu vertrauen und er ist zur Einleitung einer Bremsung, notfalls auch einer Schnellbremsung, verpflichtet (Senat, Urteil vom 12. Juli 1993, Az. 1 U 161/92; veröffentlicht in NZV 1994, 28 ff; BGH DAR 1991, 57 f).
  • AG Essen, 09.07.2013 - 11 C 232/13
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.11.1993 - 20 W 317/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2055
OLG Frankfurt, 11.11.1993 - 20 W 317/93 (https://dejure.org/1993,2055)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.11.1993 - 20 W 317/93 (https://dejure.org/1993,2055)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. November 1993 - 20 W 317/93 (https://dejure.org/1993,2055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 293, 294
    Aufhebung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit einer GmbH als abhängiger Gesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung der Gesellschafterversammlung betreffend Aufhebung eines Unternehmensvertrages zwischen abhängiger Gesellschaft und Aktiengesellschaft als herrschender Gesellschaft

  • rechtsportal.de

    AktG § 296
    Zustimmungserfordernis bei Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrages mit einer AG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 296
  • ZIP 1993, 1790
  • DNotZ 1994, 685
  • WM 1994, 67
  • BB 1993, 2474
  • DB 1993, 2478
  • Rpfleger 1994, 258
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90

    Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.1993 - 20 W 317/93
    Der Senat sieht sich in seiner Meinung durch die Entscheidung des BGH vom 11. November 1991 in der Sache II ZR 287/90 (= BGHZ 116, 37 = ZIP 1992, 29 = DNotZ 1992, 721) bestätigt.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.1993 - 20 W 317/93
    Für die Frage der Wirksamkeit des Abschlusses eines Unternehmensvertrages ist dies gesicherte Rechtsprechung; d.h. die Zustimmung der Gesellschafterversammlung(en) ist erforderlich (für den Unternehmensvertrag zwischen AG und GmbH: BGH-Beschluß vom 30. Januar 1992 - II ZB 15/91 = WM 1992, 524 = GmbHR 1992, 253 = ZIP 1992, 395 = BB 1992, 662 = DB 1992, 828 = NJW 1992, 1452 = MDR 1992, 354 = EWiR 1992, 423; für den Unternehmensvertrag zwischen GmbH und GmbH: BGH-Beschluß vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88 = BGHZ 105, 324 = WM 1988, 1819 = GmbHR 1989, 25 = ZIP 1989, 29 = BB 1989, 95 = NJW 1989, 295 ).
  • BGH, 30.01.1992 - II ZB 15/91

    Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.1993 - 20 W 317/93
    Für die Frage der Wirksamkeit des Abschlusses eines Unternehmensvertrages ist dies gesicherte Rechtsprechung; d.h. die Zustimmung der Gesellschafterversammlung(en) ist erforderlich (für den Unternehmensvertrag zwischen AG und GmbH: BGH-Beschluß vom 30. Januar 1992 - II ZB 15/91 = WM 1992, 524 = GmbHR 1992, 253 = ZIP 1992, 395 = BB 1992, 662 = DB 1992, 828 = NJW 1992, 1452 = MDR 1992, 354 = EWiR 1992, 423; für den Unternehmensvertrag zwischen GmbH und GmbH: BGH-Beschluß vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88 = BGHZ 105, 324 = WM 1988, 1819 = GmbHR 1989, 25 = ZIP 1989, 29 = BB 1989, 95 = NJW 1989, 295 ).
  • LG Konstanz, 26.11.1992 - 3 HT 1/92

    Aufhebung eines Unternehmensvertrages zwischen zwei GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.1993 - 20 W 317/93
    Die Meinung der Vorinstanzen, die die Zustimmung der Gesellschafterversammlung - in notariell beurkundeter Form - für erforderlich halten, wird von der Kommentar-Literatur (Scholz/Emmerich GmbHG 8. Aufl. Anhang Konzernrecht Rn. 320; Hachenburg/Ulmer GmbHG 8. Aufl. S 53 Rn. 153 f.; Rowedder/Koppensteiner GmbHG 2. Aufl. Anh S 52 Rn. 72; ebenso Rix MittRUNotK 1986, 29/43) und dem Landgericht Konstanz (Beschluß vom 26. November 1992 = ZIP 1992, 1736 = GmbHR 1993, 443 = WM 1993, 953 = EWIR 1993, 263) geteilt.
  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 109/10

    GmbH: Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters bei Beschlussfassung über die

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob die Aufhebung oder die ordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eine Geschäftsführungsmaßnahme ist, die grundsätzlich dem Geschäftsführer obliegt (so BayObLG, NJW-RR 2003, 907; OLG Frankfurt, ZIP 1993, 1790; OLG Karlsruhe, ZIP 1994, 1022; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, 6. Aufl., Anh. § 13 Rn. 97, 100; MünchKomm GmbHG/Liebscher, Anh. § 13 Rn. 919; Michalski/Zeidler, GmbHG, 2. Aufl., Syst.
  • OLG Zweibrücken, 29.10.2013 - 3 W 82/13

    Nürburgring: wichtiger Sanierungsschritt gebilligt

    Entsprechend ist auch die Beendigung eines Unternehmensvertrages in das Handelsregister einzutragen, wobei hier dahinstehen kann, ob dies ebenfalls konstitutive oder lediglich deklaratorische Bedeutung hat (so etwa OLG Karlsruhe, ZIP 1994, 1022; OLG Frankfurt/Main, ZIP 1993, 1790; BayObLG, NJW-RR 2003, 907, mit ausführlichen Nachweisen aus der Literatur zum Streitstand).
  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 116/10

    GmbH: Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters bei Beschlussfassung über die

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob die Aufhebung oder die ordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eine Geschäftsführungsmaßnahme ist, die grundsätzlich dem Geschäftsführer obliegt (so BayObLG, NJW-RR 2003, 907; OLG Frankfurt, ZIP 1993, 1790; OLG Karlsruhe, ZIP 1994, 1022; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, 6. Aufl., Anh. § 13 Rn. 97, 100; MünchKomm-GmbHG/Liebscher, Anh. § 13 Rn. 919; Michalski/Zeidler, GmbHG, 2. Aufl., Syst.
  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 232/02

    Eintragungszeitpunkt für Aufhebung eines GmbH- Beherrschungs- und

    Zum Teil wird die Aufhebung hingegen wie bei der Aktiengesellschaft (vgl. § 296 AktG ) als Geschäftsführungsmaßnahme angesehen mit der Folge, dass schon aus diesem Grund die (dann nur in entsprechender Anwendung des § 298 AktG gebotene) Eintragung lediglich deklaratorische Bedeutung hat vgl. z.B. OLG Karlsruhe ZIP 1994, 1022 ; OLG Frankfurt a. Main ZIP 1993, 1790 ; zuletzt Michalski/Zeidler GmbHG Syst.
  • OLG Karlsruhe, 03.06.1994 - 4 W 122/93

    Aufhebung eines Unternehmensvertrags zwischen zwei GmbH

    Vielmehr gebietet die Gleichheit der Interessenlage, die vom Gesetzgeber für die Aktiengesellschaft ausdrückllch getroffene Regelung in § 296 Abs. 1 AktG , wonach die Aufhebung eines Unternehmensvertrages nach außen hin als bloße Maßnahme der Geschäftsführung Wirksamkeit entfaltet, analog auch auf die GmbH anzuwenden (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt BB 1993, 2474, 2475 = ZIF 1993, 1790, 1791).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.10.1993 - 20 W 263/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4277
OLG Frankfurt, 22.10.1993 - 20 W 263/93 (https://dejure.org/1993,4277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.10.1993 - 20 W 263/93 (https://dejure.org/1993,4277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Oktober 1993 - 20 W 263/93 (https://dejure.org/1993,4277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    GmbHG §§ 10, 35
    Konkrete Eintragung der Vertretungbefugnis bei Ersteintragung einer GmbH

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GmbHG § 10 Abs. 1 S. 2 § 35
    Eintragung der Vertretungsverhältnisse einer GmbH im Handelsregister

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 3/11/93
  • OLG Frankfurt, 22.10.1993 - 20 W 263/93

Papierfundstellen

  • BB 1993, 2474
  • DB 1993, 2478
  • Rpfleger 1994, 115
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 06.02.2006 - 20 W 453/05

    Handelsregisteranmeldung: Eintragung der nachträglichen Entziehung der

    Allerdings entspricht es allgemeiner Auffassung, dass nach §§ 8 Abs. 4 und 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG die Vertretungsbefugnis vollständig anzumelden und in das Handelsregister einzutragen ist, so dass insbesondere für den Fall, dass die Satzung die Bestellung eines oder mehrerer Geschäftsführer zulässt, zu verlautbaren ist, dass bei Bestellung nur eines Geschäftsführers dieser alleinvertretungsberechtigt ist (vgl. EuGH BG 1974, 1500; BGHZ 63, 261; BayObLG FGPrax 1997, 158; OLG Frankfurt DB 1993, 2478; Baumbach/Hueck, GmbHG, a.a.O., § 8 Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2007 - 8 W 69/07

    Anforderungen an eine wirksame Anmeldung der Vertretungsbefugnis eines

    (Zur gesamten Problematik: Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl. 2004, § 8 Rdnr. 15; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Aufl. 2005, § 8 Rdnr. 30, 31; Ulmer in Ulmer, GmbHG, 2005, § 8 Rdnr. 38; Winter/Veil in Scholz, GmbHG, 10. Aufl. 2006, § 8 Rdnr. 27; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006, § 8 Rdnr. 17, § 10 Rdnr. 2; OLG Köln DNotZ 1970, 748; OLG Hamm NJW 1972, 1763; BayObLG MDR 1974, 495; EuGH BB 1974, 1500; BGH NJW 1975, 213; BayObLG Rpfleger 1980, 110; OLG Frankfurt Rpfleger 1987, 419; OLG Düsseldorf NJW 1989, 3100; OLG Frankfurt BB 1993, 2474; BayObLG NJW-RR 1998, 400; je m. w. N.).
  • LG Stralsund, 27.01.2009 - 3 T 7/08

    GmbH: Abstrakte und konkrete Anmeldung der Vertretungsregelung bei der unter

    Ist die Vertretungsbefugnis für bestimmte Geschäftsführer besonders geregelt, ist daneben diese spezielle Befugnis zusätzlich anzumelden und einzutragen (vgl. EuGH BB 1974, 1500; BGH NJW 1975, 213; BayObLG Rpfleger 1980, 110; OLG Frankfurt Rpfleger 1987, 419; OLG Düsseldorf GmbHR 1989, 421; OLG Frankfurt BB 1993, 2474; BayObLG NJW-RR 1998, 400; jeweils m.w.N.; Lutter/Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl., § 8 Rdnr. 15; Altmeppen, in: Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Aufl., § 8 Rdnr. 30, 31; Ulmer in Ulmer, GmbHG, § 8 Rdnr. 38; H.Winter/Veil in Scholz, GmbHG, 10. Aufl., 2006, § 8 Rdnr. 27; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 8 Rdnr. 17, § 10 Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.11.1992 - 18 U 123/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6019
OLG Düsseldorf, 19.11.1992 - 18 U 123/92 (https://dejure.org/1992,6019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.1992 - 18 U 123/92 (https://dejure.org/1992,6019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 1992 - 18 U 123/92 (https://dejure.org/1992,6019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; LWG NW § 90
    Pflicht zur Kontrolle des Ufers außerhalb der Vegetationszeit L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewässerunterhaltung; Öffentlich-rechtliche Aufgabe; Deliktsrecht; Amtspflichtverletzung; Vegetationszeit; Gewässerufer; Kontrolle

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    LWG § 90 Abs. 1 S. 1; BGB § 823
    Rechtsnatur und Umfang der Pflicht zur Gewässerunterhaltung

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 2 O 392/91
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1992 - 18 U 123/92

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 339
  • VersR 1993, 1282
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.09.1993 - 6 U 90/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8055
OLG Hamm, 16.09.1993 - 6 U 90/93 (https://dejure.org/1993,8055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.1993 - 6 U 90/93 (https://dejure.org/1993,8055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 1993 - 6 U 90/93 (https://dejure.org/1993,8055)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision entgegenkommender Fahrzeuge an einer Engstelle; Ersatzfähigkeit hoher Nebenkosten bei der Ersatzbeschaffung

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 8 O 239/92
  • OLG Hamm, 16.09.1993 - 6 U 90/93

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 230
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Hanau, 16.03.2023 - 38 C 55/19

    Haftung bei Ausfahrt aus einer Grundstücksausfahrt durch eine vom fließenden

    Der Einfahrende muss auch in einem gewissen Maße mit Verkehrsverstößen des fließenden Verkehrs rechnen, wie etwas Geschwindigkeitsüberschreitungen (vgl. OLG Frankfurt a. M. NZV 1994, 280) oder Benutzung der linken Fahrbahnseite (vgl. BGH NZV 1991, 187; NJW-RR 2012, 157), einer Busfahrspur (vgl. KG NJW-RR 2018, 159) oder einer Sperrfläche (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.09.1993, 6 U 90/93) zum Überholen (vgl. Burmann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, § 10 StVO, Rn. 8, m.w.N.).

    Das Benutzen des Mittelstreifens ist nach Auffassung des Gerichts vergleichbar mit derjenigen einer Sperrfläche, was vorliegend jedenfalls dazu führt, dass die Betriebsgefahr des B1/B2fahrzeugs nicht zurücktritt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.09.1993, 6 U 90/93), auch wenn dieser Mittelstreifen wohl nicht dem Schutz d. K1 beim linksabbiegenden Einfahren in den fließenden Verkehr dienen soll.

  • LG Chemnitz, 07.11.2005 - 6 S 207/05
    Kommt es im Zusammenhang mit dem Ausfahren aus einem Grundstück im öffentlichen Verkehrsraum zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Herausfahrende gegen die ihm obliegenden besonderen Sorgfaltspflichten verstoßen hat; dieser Anscheinsbeweis begründet grundsätzlich eine Alleinhaftung des aus dem Grundstück Herausfahrenden (so auch BGH, _ VersR 1967, 614; OLG Bamberg, VersR 1987, 1137; OLG Hamm, NZV 1994, 230 und LG Oldenburg, DAR 95, 449) .
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