Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92   

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https://dejure.org/1994,2337
OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92 (https://dejure.org/1994,2337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.1994 - 20 U 213/92 (https://dejure.org/1994,2337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. August 1994 - 20 U 213/92 (https://dejure.org/1994,2337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB 61 § 2 Nr. 1, § 8 Nr. II 1; BGB § 242

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 863
  • VersR 1995, 1181
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 17.10.1991 - 5 U 31/91
    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92
    In einer derartigen Fallkonstellation gebieten es die auch das Versicherungsverhältnis prägenden Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB), daß der Versicherer den Versicherten auf den drohenden Fristablauf der 15 Monatsfrist hinweisen muß, wenn er erkennt, daß trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Voraussetzungen der Versicherte aus Unkenntnis die Frist versäumen könnte (Senat r + s 1992, 250; OLG Köln r + s 1992, 34, 35; 35, 36).
  • OLG Hamm, 22.01.1992 - 20 U 196/91

    Belehrungspflicht über Frist zur Geltendmachung von Invalidität

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92
    In einer derartigen Fallkonstellation gebieten es die auch das Versicherungsverhältnis prägenden Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB), daß der Versicherer den Versicherten auf den drohenden Fristablauf der 15 Monatsfrist hinweisen muß, wenn er erkennt, daß trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Voraussetzungen der Versicherte aus Unkenntnis die Frist versäumen könnte (Senat r + s 1992, 250; OLG Köln r + s 1992, 34, 35; 35, 36).
  • OLG Hamm, 28.11.1979 - 20 U 105/79

    Ärzteausschuß; Unfallfolgen; Unfall; Invalidität; Versicherungsanspruch;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92
    Es stellt ein widersprüchliches Verhalten dar, wenn der Versicherer die Leistung innerhalb der Frist schon dem Grunde nach ablehnt und sich später auf den Fristablauf bei einer Anmeldung beruft (Senat VersR 1981, 1022; OLG Köln r + s 1992, 105).
  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92
    Ein Unfallereignis liegt jedoch auch dann vor, wenn die Gesundheitsbeschädigung durch eine Eigenbewegung des Versicherten zusammen mit einer äußeren Einwirkung eingetreten ist, insbesondere wenn die äußere Einwirkung die Eigenbewegung bewirkt hat (BGH VersR 1989, 73; Senat VersR 76, 336 f.; Prölss/Martin § 1 AUB 88 Anm. 3 a).
  • OLG Hamm, 11.06.1975 - 20 U 358/74
    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92
    Ein Unfallereignis liegt jedoch auch dann vor, wenn die Gesundheitsbeschädigung durch eine Eigenbewegung des Versicherten zusammen mit einer äußeren Einwirkung eingetreten ist, insbesondere wenn die äußere Einwirkung die Eigenbewegung bewirkt hat (BGH VersR 1989, 73; Senat VersR 76, 336 f.; Prölss/Martin § 1 AUB 88 Anm. 3 a).
  • BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09

    Unfallversicherung: Verletzung durch Aufprall auf den Boden bei einem Sturz auf

    c) Ob auch eine Eigenbewegung des Versicherten im Zusammenspiel mit äußeren Einflüssen als ein von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis im Sinne dieses Unfallbegriffs angesehen werden kann (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1995, 1181; OLG Saarbrücken VersR 2005, 1276, 1277; Rüffer in HK-VVG aaO), ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nur zu prüfen, wenn schon diese Eigenbewegung - und nicht erst eine durch sie verursachte Kollision - zur Gesundheitsbeschädigung führt (Knappmann, VersR 2009, 1652).
  • BGH, 28.01.2009 - IV ZR 6/08

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Die anfänglich willensgesteuerte Eigenbewegung war in ihrem weiteren Verlauf nicht mehr gezielt und für den Kläger beherrschbar, so dass Eigenbewegung und äußere Einwirkung zusammengetroffen sind, wobei die äußere Einwirkung ihrerseits Einfluss auf die veränderte und nicht mehr beherrschbare Eigenbewegung genommen hat (vgl. Senatsurteile vom 23. November 1988 - IVa ZR 38/88 - VersR 1989, 73 unter 1 b; vom 12. Dezember 1984 - IVa ZR 88/83 -VersR 1985, 177 unter II 2; Grimm, AUB 4. Aufl. AUB 99 § 1 Rdn. 30; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. AUB 94 § 1 Rdn. 7; Bruck/Möller/Wagner, Bd. VI 1 VVG Unfallversicherung 8. Aufl. Anm. G 47; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 179 Rdn. 8; OLG Hamm VersR 1995, 1181 ; OLG Nürnberg r+s 2001, 217; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 322 ).
  • OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren

    So kann ein Unfall etwa dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit einem PKW vom Fahrrad abspringt und mit dem Kopf aufprallt (OLG Hamm VersR 1995, 1181), ein Gebirgsschlag unter Tage zu einer reaktionsschnellen Ausweichbewegung des Versicherten führt und er hierdurch einen Riss des Meniskus erleidet (OLG Saarbrücken VersR 2005, 1276) oder der Geschädigte brennende Ballen aus einem Stall in der Sorge um das Leben der darin befindlichen Pferde herausrollt und durch die Wahrnehmung des Brandes und den Schock einen Hirninfarkt erleidet (Urteil des Senats vom 20. November 2003 - 8 U 120/01 , OLGR 2004, 302).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2018 - 12 U 106/18

    Private Unfallversicherung: Abgrenzung zwischen versichertem Unfallereignis und

    Ihr Ablauf oder Abschluss muss von außen gestört oder behindert werden, wie etwa beim Umknicken des Fußes auf Grund einer Bodenunebenheit (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2007, 20 U 05/07, Rn. 20), bei Verletzungen nach dem Abspringen vom Fahrrad (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.08.1994, 20 U 213/92, Rn. 23) oder bei einem ungeschickten und unerwartet harten Aufkommen nach einem Sprung (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.1984, IVa ZR 88/83, Rn. 9, 12).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2020 - 5 U 39/20

    1. Der erforderliche Nachweis eines Unfallereignisses ist nicht geführt, wenn

    Eines besonderen Nachweises bedarf es aber dann nicht, wenn die festgestellte Gesundheitsschädigung nur durch ein Unfallereignis entstanden sein kann, insbesondere alle anderen in Betracht kommenden Ursachen ausgeschlossen werden können (Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 178 Rn. 24; vgl. Senat, Urteil vom 24. März 2010 - 5 U 144/09-38, VersR 2011, 659; OLG Hamm, VersR 1995, 1181; VersR 2008, 249).
  • LG Dortmund, 18.04.2012 - 2 O 423/09

    § 7 Abs. 1 S. 3 AUB 95 als prozessual nicht verzichtbare Anspruchsvoraussetzung;

    Damit, dass ihm seine Ansprüche später nicht aus den mitgeteilten Gründen, sondern wegen der Versäumung anderer und sehr viel kürzerer Fristen als der des § 12 Abs. 3 VVG abgesprochen werden, wird ein Versicherungsnehmer in einem solchem Fall nicht rechnen (OLG Hamm NJW-RR 2005, 539, vgl. NJW-RR 1996, 863).
  • OLG Hamm, 18.06.1997 - 20 U 246/96

    Begriff des Unfalls

    Allerdings kann im Einzelfall ein Unfallereignis auch dann vorliegen, wenn die Gesundheitsschädigung durch eine Eigenbewegung des Versicherten zusammen mit einer äußeren Einwirkung eingetreten ist, insbesondere wenn die äußere Einwirkung die Eigenbewegung bewirkt hat (OLG Hamm VersR 95, 1181; Grimm, AUB, § 1 Rdn. 30).
  • OLG Hamm, 19.11.2004 - 20 U 133/04

    Umfang der Belehrung bei Ablehnung einer Entschädigungsleistung in der

    Lehnt der Versicherer vor Ablauf der Frist des § 7 Abs. 1 (1) AUB Ansprüche dem Grunde nach ab verbunden mit dem Hinweis auf die Frist des § 12 Abs. 111 VVG, so kann das bewirken, daß ein Versicherungsnehmer sich darauf konzentriert, nur die mitgeteilten Gründe der Leistungsverweigerung innerhalb der als einschlägig mitgeteilten Frist anzugreifen, um seine Ansprüche weiter zu verfolgen (vgl. Senat, Urteil vom 17.08.94 - 20 U 213/92 - VersR 1995, 1181).
  • OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 264/98

    Anforderungen an die bedingungsgemäße Geltendmachung der Invalidität;

    Danach ist der Kläger entschuldigt, wenn er seine unfallbedingte Invalidität der Beklagten gegenüber möglicherweise nicht schon bis zum 10.06.1995, sondern erst, wie jedenfalls bewiesen ist, in der Zeit etwa bis zum Jahresende 1995 (unmittelbar nach Kenntniserlangung vom Gutachten von Dr. S und Dr. V vom 01.12.1995) behauptet hat, und handelt die Beklagte jedenfalls treuwidrig, wenn sie - anders als noch im Ablehnungsschreiben vom 17.12.1997 - jetzt im Rechtsstreit den Versuch unternimmt, den Anspruch auf Invaliditätsentschädigung trotz zwischenzeitlicher Feststellung der weiteren bedingungsgemäßen Voraussetzungen an der nicht rechtzeitigen Geltendmachung scheitern zu lassen (vergleichbare Fälle: BGH VersR 1978, 1036; OLG Hamm VersR 1992, 1256; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Hamm VersR 1995, 1181 [OLG Hamm 17.08.1994 - 20 U 213/92] ).
  • OLG Saarbrücken, 18.11.2003 - 5 W 79/03

    Versicherungsvertragliche Ausschlussfrist für Geltendmachung der Invalidität

    Geboten ist ein Hinweis auf den drohenden Fristablauf insbesondere dann, wenn dem Versicherer der Eintritt von Invalidität bekannt ist oder nach den ihm bekannten Unfallfolgen jedenfalls nicht fern liegt und der Versicherer erkennt, dass der Versicherte die Frist aus Unkenntnis versäumen könnte (OLG Hamm, VersR 1995, 1181, 1182).
  • LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20

    Wirbelkörperbruch nach Eigenbewegung beim Transport eines Tisches als Unfall

  • OLG Hamm, 02.12.1998 - 20 U 29/97

    Unfallversicherung: Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität -

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.1994 - 6 U 184/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8660
OLG Köln, 18.03.1994 - 6 U 184/93 (https://dejure.org/1994,8660)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.1994 - 6 U 184/93 (https://dejure.org/1994,8660)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 1994 - 6 U 184/93 (https://dejure.org/1994,8660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 51
  • VersR 1994, 1434
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Bonn, 25.11.2016 - 1 O 394/15

    Unfallfreiheit, Gebrauchtfahrzeug, Privatkauf, Verwendungen

    Die unterlassene Aufklärung des Käufers durch dem Verkäufer bekannte Vorschäden des Fahrzeuges stellen ein arglistiges Verschweigen von Fahrzeugmängeln durch den Verkäufer im Sinne von § 444 BGB dar, die ungeachtet des dadurch begründeten Anfechtungsrechtes für den Kläger (§ 123 Abs. 1, 1.alt. BGB) zur Unwirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses der Parteien führt (vgl. etwa OLG Köln NJW-RR 1995, 51; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 444 Rd.11 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.06.1994 - 20 W 236/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4137
OLG Frankfurt, 08.06.1994 - 20 W 236/94 (https://dejure.org/1994,4137)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.1994 - 20 W 236/94 (https://dejure.org/1994,4137)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 20 W 236/94 (https://dejure.org/1994,4137)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 132
  • FGPrax 1995, 50
  • FamRZ 1995, 169 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 01.08.1996 - 1Z BR 110/96

    Erwerb eines Namens durch Ersitzung oder durch Verwirkung der

    Dies entspricht der zum inhaltsgleichen § 1355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. vertretenen Meinung (vgl. OLG Celle StAZ 1994, 258 [OLG Celle 01.02.1994 - 18 W 28/93] ; OLG Frankfurt a. Main NJW-RR 1995, 132/133; OLG Hamm StAZ 1981, 272/273; MünchKomm/Wacke Rn. 9, Staudinger/Hübner BGB 12. Aufl. Rn. 16 und 72, Soergel/Lange BGB 12. Aufl. Rn. 5, Erman/Heckelmann BGB 9. Aufl. Rn. 6, jeweils zu § 1355 a.F.).

    Grundsätzlich kann ein Name weder durch Ersitzung noch durch Verwirkung der Berichtigungsbefugnis erworben werden (vgl. BayObLGZ 1971, 204/215; sowie Senatsbeschluss vom 28.12.1994 - 1Z BR 83/94; OLG Zweibrücken FamRZ 1996, 487 m.w.N.; OLG Frankfurt a. Main NJW-RR 1995, 132/133).

  • BayObLG, 14.08.1996 - 1Z BR 183/95

    Bestimmung eines durch Eheschließung erworbenen Familiennamens zum Ehenamen einer

    bb) Da eine dem § 1355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. widersprechende Wahl rechtlich ausgeschlossen ist, wurde die Bestimmung eines "erheirateten" Namens zum Ehenamen einer neuen Ehe schon vor Inkrafttreten des FamNamRG in Rechtsprechung und Schrifttum als unbeachtlich angesehen (vgl. OLG Hamm StAZ 1981, 272, 273; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1995, 132, 133; MünchKomm/Wacke BGB 3. Aufl. Rn. 9; Staudinger/Hübner BGB 12. Aufl. Rn. 16 und 72; Soergel/Lange BGB 12. Aufl. Rn. 5; Erman/Heckelmann BGB 9. Aufl. Rn. 6, jeweils zu § 1355 BGB a.F.).

    OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1995, 132, 133).

  • OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03

    Schutz des Namens in bestimmter Schreibweise

    Auch kann ein Name grundsätzlich nicht ersessen werden, also normalerweise nicht durch langjährige Führung erworben werden (vgl. BayObLG StAZ 2000, 148; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 132 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99

    Berichtigung des Familienbuchs

    bb) Nach allgemeiner Ansicht kann ein Name nicht ersessen, also grundsätzlich auch nicht durch langjährige Führung erworben werden (BayObLGZ 1971, 204/215; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 132/133).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.06.1994 - 29 U 4219/93   

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https://dejure.org/1994,11194
OLG München, 23.06.1994 - 29 U 4219/93 (https://dejure.org/1994,11194)
OLG München, Entscheidung vom 23.06.1994 - 29 U 4219/93 (https://dejure.org/1994,11194)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 29 U 4219/93 (https://dejure.org/1994,11194)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 21 O 7141/92
  • OLG München, 23.06.1994 - 29 U 4219/93
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 08.11.2001 - 4 U 119/00

    Voraussetzungen der Klageerweiterung im zweiten Rechtszug/Zulässigkeit des

    Von einem solchen Rechtsmissbrauch ist dann auszugehen, wenn ein schutzwürdiges Interesse des neuen Beklagten an seiner Weigerung nicht anzuerkennen und ihm nach der gesamten Sachlage zuzumuten ist, in den Rechtsstreit einzutreten, weil seine Rechte dadurch nicht verkürzt werden (vgl. OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 208, 209; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 198; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 247; OLG München OLGR 1994, 238).
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