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   OLG Düsseldorf, 03.05.1994 - 10 W 164/93   

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OLG Düsseldorf, 03.05.1994 - 10 W 164/93 (https://dejure.org/1994,10709)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.1994 - 10 W 164/93 (https://dejure.org/1994,10709)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 10 W 164/93 (https://dejure.org/1994,10709)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 01.04.2016 - 6 W 24/16

    Berücksichtigung neuen Vorbringens nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Soweit teilweise vertreten wird, neues Vorbringen könne im Beschwerderechtszug dann noch berücksichtigt werden, wenn dieses ohne weitere zeitraubende Beweisaufnahme bei der Entscheidungsfindung verwertet werden kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.5.1994, 10 W 164/93, Rn. 4 - juris), schließt sich der Senat dieser Auffassung vor dem Hintergrund des Wortlauts des § 91a ZPO nicht an.
  • KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11

    Lauterkeitsrechtliche Angriffe auf den CD-Titel "Neujahrskonzert 2011"

    Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer an sich - ohne die Erledigungserklärung - gebotenen Beweisaufnahme, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 13, 142, 145; 21, 298, 300; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 276; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91a Rdn. 26, m.w.N.).
  • LAG Köln, 16.06.2021 - 11 Ta 66/21

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Voraussetzungen der

    Zum anderen sind neue Tatsachen und Beweismittel im Beschwerdeverfahren gegen eine Kostenentscheidung dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Klärung einen erhöhten Aufwand auslöst (vgl. etwa: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.05.1994 - 10 W 164/93 - MüKoZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, ZPO § 91a Rn. 49 m. w. N.).
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