Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erbunwürdigkeitserklärung des Vaters; Hypothetischer Wille des Erblassers, wenn er bei seiner letztwilligen Verfügung die künftige Entwicklung vorausschauend in Betracht gezogen hätte; Aufhebung der Vorentscheidung durch das Landgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157 § 2265 § 2339 Abs. 1 Nr. 1 § 2334
Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel - 3 T 381/94
- AG Kassel, 18.08.1993 - 8 VI A 27/93
- AG Kassel, 18.08.1993 - 8 VI A 28/93
- LG Kassel, 17.10.1994 - 3 I 381/94
- OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 261
- FamRZ 1996, 829
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (15)
- OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 18.08.1992 - 4 W 24/92
Ergänzende Auslegung eines Testaments; Versterben einer Miterbin vor Eintritt des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70
Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 10.12.1986 - 15 W 409/86
Ersatzerbe; Ergänzende Testamentsauslegung; Erweiternder Anwendungsbereich der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91
Auslegung eines Testaments
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 21.04.1988 - BReg. 1 Z 31/87
Auslegung eines Testaments; Ausstellung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins ; Anwachsung des Erbteils …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 08.10.1991 - BReg. 1 Z 34/91
Widerspruch zwischen den im Testament gebrauchten Formulierungen und dem Willen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 11.12.1992 - 1Z BR 84/92
Nachträglicher Wegfall des als Erben eingesetzten Ehegatten; Voraussetzungen zur …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88
Vertragsmäßige Verfügung über die Ersatzerbenberufung
- BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93
Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein …
- OLG Hamburg, 25.07.1988 - 2 W 66/87
Ergänzende Auslegung eines Testaments; Frage eines die Auslegung ausschließenden …
- BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender …
- RG, 24.10.1933 - VII 163/33
Welche Tragweite kommt bei einer Abonnenten-Versicherung gegen Unfall und Tod dem …
- OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung …
aa) Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihnen eingesetzten Erben tatsächlich gedacht haben und was sie für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt haben (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f. OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830). - OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
Testament: Auslegung, ob Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben berufen sind
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830). - OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06
Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten …
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
- OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 20 W 350/10
Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf eine …
55 Bereits aufgrund dieser Erwägungen muss davon ausgegangen werden, dass die Eheleute in ihrem Testament vom 04.10.1979 die Ersatzerbenfolge nicht entgegen der gesetzlichen Vermutung des § 2097 BGB auf den Fall des Vorversterbens begrenzen wollten, sie vielmehr für den Fall, dass sie auch vorausschauend in Betracht gezogen hätten, dass ein Nacherbe das Erbe ausschlagen könnte, vermutlich auch in diesem Fall die Ersatzerbenfolge gewollt hätten (vgl. insoweit Beschluss des erkennenden Senats vom 07.09.1995, Az. 20 W 551/94, in ZEV 1995, 457ff, 458), kam es auf eine Anhörung der von den Beteiligten zu 6) und 7) für diese Auslegung benannten Zeugen nicht mehr an. - OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95
Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 17.01.2020 - 6 W 58/19
Beschwerde gegen einen Beschluss des Nachlassgerichts
Vielmehr ist es der richterlichen Feststellung und Auslegung überlassen, ob sich ein Wille des Erblassers zur Berufung der Abkömmlinge des eingesetzten, aber weggefallenen Erben zu dessen Ersatzerben feststellen lässt und ob dieser Erblasserwille wenigstens andeutungsweise in dem Testament Ausdruck gefunden hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.1995 zu 20 W 551/94, zitiert nach juris, dort Rdz. 15 m.w.N.). - BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99
Auslegung eines Erbvertrages
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat, und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f. und OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).Insbesondere in der Einsetzung des Ehegatten ist häufig die Einsetzung von dessen Abkömmlingen (d.h. der Stiefkinder des Erblassers) zu Ersatzerben gesehen worden (KG MDR 1954, 39; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830; vgl. auch BayObLGZ 1988, 165/170).
- BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei …
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich und mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830). - OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung
Hierfür ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829, 830). - BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin - …
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm, FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830). - BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge
- BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
Auslegung eines Testaments
- KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19
Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Erbeinsetzung und der Berufung …
- BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
Auslegung eines Testaments - Belohnung für geleistete Dienste
- AG Hamburg-Wandsbek, 17.05.2018 - 709 VI 2263/17
Erbscheinsverfahren: Formgültigkeit und Auslegung eines vor dem Anwendungsbeginn …
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 10 U 133/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 276, 277; StVO §§ 3, 41 Zeichen 265
Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe als Fall groben Verschuldens - rechtsportal.de
BGB § 277
Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe und der Durchfahrtshöhe einer Brücke als grobe Fahrlässigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Missachtung der Durchfahrthöhe
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mieter; Grobe Fahrlässigkeit; Lkw; Durchfahrtshöhe; Brücke
Papierfundstellen
- MDR 1995, 1122
- VersR 1977, 77
- VersR 1997, 77
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 13.01.1982 - 2 U 77/81
Lkw; Vermietung; Formular; AGB; Haftung; Durchfahrtshöhe; Brücke
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 10 U 133/94
Hinzu kommt vielmehr, daß nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme - anders als in dem vom OLG Köln (OLGZ 82, 371 ff.) entschiedenen Fall - durch Aufkleber im Fahrzeuginneren ausdrücklich die Fahrzeughöhe ausgewiesen und mangels gegenteiliger Anhaltspunkte die Durchfahrtshöhe der Brücke durch das Zeichen 265 zu § 41 StVO gekennzeichnet war.
- OLG Düsseldorf, 14.03.2002 - 10 U 13/01
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Mieter eines …
Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWEMietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371;… Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10). - OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 10 U 184/01
Grobe Fahrlässigkeit bei einem Auffahrunfall
Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371;… Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10). - OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 U 123/00
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Beschädigung eines Fahrzeugs bei Nichtbeachten …
Allerdings hat der Senat mit Urteil vom 22.6.1995 (VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122), worauf die Klägerin zu Recht hinweist (Bl. 147 d.A.), das Vorliegen grober Fahrlässigkeit für den Fall angenommen, dass der Fahrer eines Mietfahrzeugs mit beträchtlicher Geschwindigkeit unter Missachtung der Fahrzeughöhe den Versuch unternommen hat, eine Eisenbahnbrücke zu passieren.
- OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - 1 U 209/02
Zum Anspruch auf Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen "Motormängeln" …
Dagegen folgt der 22. Zivilsenat des OLG Düsseldorf der Rechtsprechung des BGH (vgl. OLG-Report 1995, 272, NJW-RR 1997, 431). - OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99
Grob fahrlässige Beschädigung eines gemieteten Fahrzeugs
Ein von der Klägerin zu beweisendes grob fahrlässiges Verhalten des Beklagten setzt eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus und kann daher nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt wurden oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. Senat MDR 1995, 1122, BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148 und ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51, jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 10 U 33/96
Gewerberaummietvertrag; stillschweigende Haftungsbeschränkung des Mieters bei …
Ein derartiges grob fahrlässiges Verhalten ist nämlich nur dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn also einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt worden sind oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem ohne weiteres einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, 56. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 sowie Senat MDR 1995, 1122 mit weiteren Fundstellen).
Rechtsprechung
OLG München, 12.01.1995 - 6 U 2655/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 21 O 14507/93
- OLG München, 12.01.1995 - 6 U 2655/94
Papierfundstellen
- GRUR 1996, 144