Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.10.1994 - 27 U 153/93   

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OLG Hamm, 13.10.1994 - 27 U 153/93 (https://dejure.org/1994,3263)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.10.1994 - 27 U 153/93 (https://dejure.org/1994,3263)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 27 U 153/93 (https://dejure.org/1994,3263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrradunfall - Radfahrer benutzt Gehweg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Der Radfahrer auf dem Gehweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrradfahrer; Erwachsener; Gehweg; Kollision; Grundstücksausbieger; Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 1 § 2 § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausbiegenden Fahrzeugs mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1564 (Ls.)
  • NZV 1995, 152
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02

    Verbotswidrig auf Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer; Zusammenstoß mit

    Dass in einem solche Falle die bloße Betriebsgefahr des Unfallgegners vollständig zurücktritt, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLGR 2001, 224) und auch anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG München, ZfS 97, 171; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547; OLG Schleswig, r + s 1991, 261; vgl. im Übrigen auch Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 5. Aufl., Rn. 381).
  • AG Wiesbaden, 01.10.2015 - 91 C 1333/15

    Ein Radfahrer verstößt gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht nach § 1 Abs. 2

    Der Beklagte befuhr mit seinem Fahrrad verkehrswidrig den Gehweg der A-Straße, dies zudem in entgegengesetzter Fahrtrichtung, obwohl es Erwachsenen gemäß § 2 Abs. 1 und 5 StVO nicht gestattet ist, mit dem Fahrrad den Gehweg zu benutzen ( vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.10.1994, 27 U 153/93 ).

    Darin, dass der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs langsam auf den Einmündungsbereich zurollte, ist ein Sorgfaltspflichtverstoß nicht zu erblicken ( vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.10.1994, 27 U 153/93; OLG München, Urteil vom 18.7.1996, 24 U 699/95) .

    Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Klägers tritt hinter dem vorbeschriebenen erheblichen Verschulden des Beklagten vollständig zurück ( vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.10.1994, 27 U 153/93; OLG München, Urteil vom 18.7.1996, 24 U 699/95 ).

  • AG Essen, 27.08.2013 - 11 C 265/13

    Fahrradfahrer, Gehweg, Zusammenstoß, Schadensersatz

    Denn jedenfalls wiegt der Verkehrsverstoß des Klägers so schwer, dass eine etwaige Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs dahinter zurücktritt (so auch LG Berlin, Urt. v. 10.05.2011 - 41 O 41/11; OLG Hamm, Urt. v. 31.10.1994 - 27 U 153/93).
  • LG Berlin, 10.05.2011 - 41 O 41/11

    Verkehrsunfall - Mitverschulden eines den Gehweg in der falschen Richtung

    Bei der nach § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gebotenen Abwägung tritt die einfache Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs hinter dem groben Verschulden des Klägers zurück (vgl. angedeutet in KG Urteil vom 18.01.1993 - 12 U 6697/91 - DAR 1993, 257; und entschieden durch LG Dessau Urteil vom 19.08.2005 - 1 S 79/05 - NZV 2006, 149; AG Stralsund Urteil vom 12.03.2003 - 11 C 1283/02 - NZV 2003, 290; OLG Celle Beschluss vom 31.01.2003 - 14 U 222/02 - MDR 2003, 928; OLG München Urteil vom 18.07.1996 - 24 U 699/95 - ZfSch 1997, 171; OLG Hamm Urteil vom 13.10.1994 - 27 U 153/93 - NZV 1995, 142; OLG Karlsruhe Urteil vom 14.12.1990 - 10 U 117/90 - NZV 1991, 154; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., StVO § 2 Rn. 29 m.w.N.).
  • AG Ingolstadt, 19.03.2008 - 15 C 2604/07

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Unbefugte Gehwegbenutzung durch Fahrradfahrer

    Das verkehrswidrige Verhalten ist aber zudem als Verstoß gegen die aus § 1 Abs. 2 StVO resultierenden allgemeinen Sorgfaltspflichten jedes Verkehrsteilnehmers zu qualifizieren, wobei diese Regelung auch den Schutz der Fahrerin des klägerischen Pkw als Grundstücksausbiegerin bezweckt (OLG Hamm NZV 1995, 152; Dr. Grüneberg, Anmerkung zum Urteil des OLG Hamburg vom 18.10.91, Az. 14 U 12/91, NZV 1992, 282).

    Insbesondere tritt das mögliche leichte Verschulden der aus der Grundstücksausfahrt ausfahrenden Kraftfahrerin gegenüber dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers vollständig zurück (OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547; LG Dessau NZV 2006, 149; OLG Celle MDR 2003, 928; OLG München NJWE-VHR 1996, 211; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 10. Auflage 2007, Rn. 381; a.A. LG Freiburg NZV 2008, 101: Haftung des Pkw-Fahrers zu 60 Prozent bei nicht angepasster Geschwindigkeit des Pkw-Fahrers und Unvermeidbarkeit der Kollision für den Radfahrer bei Benutzung nicht verkehrssicheren Fahrrads; OLG Hamburg NZV 1992, 281: Haftung des Pkw-Fahrers zu 70 Prozent; differenzierend Jagow/Burmann/Heß - Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 2 Rn. 125).

  • OLG Dresden, 12.10.2012 - 7 U 885/12

    Radfahrerunfall: Kollision auf dem Gehweg mit einem ausfahrenden Pkw

    Ein derartig schwerwiegender Verkehrsverstoß lässt den Radfahrer regelmäßig allein haften (vgl. nur OLG Celle, MDR 2003, 928; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Schleswig, r+s 1991, 261; OLG Karlsruhe, a.a.O.; LG Erfurt, NZV 2007, 522).
  • LG Kleve, 28.02.2014 - 5 S 126/13

    Alleinhaftung eines Radfahrers bei einem Verkehrsunfall im Fall des Fahrens auf

    Diese Regelung bezweckt auch den Schutz des aus einem Grundstück bzw. über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn Einfahrenden (OLG Hamm NZV 1995, 152), mithin des Beklagten zu 1).

    Auch die Rechtsprechung hat in ähnlich gelagerten Fällen regelmäßig eine Alleinhaftung des Radfahrers angenommen (z.B.: OLG Celle, MDR 2003, 928; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG München, ZfS 1997, 171; LG Dessau, NZV 2006, 149; vgl. auch Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 2 StVO Rn. 29 m.N., sowie die Rechtsprechungsübersicht in: Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, Rn. 381 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen kombinierten Fuß-/Radweg mit

    Bei einer solchen Fallgestaltung fällt nach der Rechtsprechung des Senats die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges grundsätzlich nicht mehr haftungsbegründend ins Gewicht mit der Folge einer Alleinhaftung des verbotswidrigfahrenden Radfahrers (Senat, Urteil vom 6. Juni 2005, Az.: I-1 U 240/04 mit Hinweis auf OLG Karlsruhe NZV 1991, 154; OLG Hamm NZV 1995, 152; OLG München ZfS 1997, 171; OLG Schleswig r+s 1991, 261; so auch OLG Celle MDR 2003, 928; LG Dessau NZV 2006, 149; LG Erfurth NZV 2007, 522; AG Darmstadt NZV 2009, 180).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - 1 U 192/06

    Haftungsverteilung bei Unfall an einer Grundstücksausfahrt: Mitverschulden des

    Jedenfalls verstößt nämlich ein solches Fahren neben dem Radweg gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 Abs. 2 StVO, die auch gegenüber Grundstücksausfahrern gilt (so auch OLG Hamm NZV 1995, 152).
  • OLG Naumburg, 24.03.2010 - 1 U 124/09

    Schadenersatz aus einem Unfall: Ursachenzusammenhang zwischen dem Sturz eines

    - OLG Hamm NZV 1995, 152.
  • LG Berlin, 12.02.2020 - 44 O 203/18

    Kollision zwischen Fahrzeug und von Gehweg auf Fahrbahn fahrenden Fahrrad

  • LG Hagen, 10.02.2006 - 1 S 139/05

    Geltendmachung von Ansprüchen zum Ersatz von Kosten für eine Entgeltfortzahlung

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Rechtsprechung
   OLG München, 09.11.1994 - 3 U 3797/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9140
OLG München, 09.11.1994 - 3 U 3797/94 (https://dejure.org/1994,9140)
OLG München, Entscheidung vom 09.11.1994 - 3 U 3797/94 (https://dejure.org/1994,9140)
OLG München, Entscheidung vom 09. November 1994 - 3 U 3797/94 (https://dejure.org/1994,9140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung bei Sturz des Teilnehmers eines Skilanglaufkurses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 1995, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus OLG München, 09.11.1994 - 3 U 3797/94
    Es kann hierbei dahinstehen, ob das verkehrsrichtige Verhalten des Verrichtungsgehilfen einen Rechtfertigungsgrund bildet - so BGHZ 24, 21 - oder ob das verkehrsrichtige Verhalten des Verrichtungsgehilfen die Kausalitätsvermutung des § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB widerlegt, weil auch ein sorgfältig ausgesuchter und überwachter Gehilfe sich nicht besser als verkehrsrichtig verhalten könnte.
  • OLG München, 17.02.1966 - 6 U 1632/61
    Auszug aus OLG München, 09.11.1994 - 3 U 3797/94
    Zwar darf ein Skilehrer die Teilnehmer eines fünftägigen Skilanglaufkurses auch zum Abschluß nicht vor Aufgaben stellen, die diese Teilnehmer nach ihrem Ausbildungsstand nicht leisten können, er darf aber die Teilnehmer solche Loipen befahren lassen, die zur Anwendung des eingeübten Könnens dienen und es den Teilnehmern ermöglichen, die erlernte Technik später, auch selbständig anzuwenden (siehe hierzu KG NJW 1966, 2366 für das Verhältnis Fahrlehrer/Fahrschüler).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.12.1994 - 6 U 107/94   

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https://dejure.org/1994,11702
OLG Frankfurt, 22.12.1994 - 6 U 107/94 (https://dejure.org/1994,11702)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.1994 - 6 U 107/94 (https://dejure.org/1994,11702)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - 6 U 107/94 (https://dejure.org/1994,11702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 16
    Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Titels "ran"

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.03.1994 - 17 W 7/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8003
OLG Köln, 16.03.1994 - 17 W 7/94 (https://dejure.org/1994,8003)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.1994 - 17 W 7/94 (https://dejure.org/1994,8003)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 1994 - 17 W 7/94 (https://dejure.org/1994,8003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 16 O 31/91
  • OLG Köln, 16.03.1994 - 17 W 7/94
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 21.12.1988 - 24 W 5369/88

    Beschluß; Reparatur; Wohnungseigentum; Aufwendig; Vernünftig; Mehrheit

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1994 - 17 W 7/94
    Nach inzwischen wohl einhelliger Ansicht in Literatur und Rechtsprechung ist der Einwand des Vollstreckungsschuldners, die geschuldete Leistung ohne Mithilfe eines Dritten nicht erbringen zu können, im Vollstreckungsverfahren allerdings nur beachtlich, wenn der Schuldner alles in seiner Macht stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen (vgl. BayObLG in NJW-RR 1989, 463 und OLG Köln ZMR 1991, 436)".
  • OLG Köln, 09.09.1991 - 2 W 126/91

    Zwangsgeld; Festsetzungsbeschluß; Beschwerde; Rechtsstreit; Hauptsache;

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1994 - 17 W 7/94
    Nach inzwischen wohl einhelliger Ansicht in Literatur und Rechtsprechung ist der Einwand des Vollstreckungsschuldners, die geschuldete Leistung ohne Mithilfe eines Dritten nicht erbringen zu können, im Vollstreckungsverfahren allerdings nur beachtlich, wenn der Schuldner alles in seiner Macht stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen (vgl. BayObLG in NJW-RR 1989, 463 und OLG Köln ZMR 1991, 436)".
  • OLG Rostock, 12.10.2005 - 6 W 53/05

    Erlass eines Haftbefehls im Rahmen der Zwangsvollstreckung - Unvertretbare

    Beruft sich der zur Auskunftserteilung verurteilte Vollstreckungsschuldner aber darauf, er könne die Auskunft nur mit Hilfe eines Dritten erfüllen, dieser lasse es jedoch an der erforderlichen Mitwirkung fehlen und sei dazu weder bereit noch verpflichtet, hat der Vollstreckungsschuldner substantiiert darzulegen, welche Bemühungen er unternommen hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen (OLG Köln OLGR Köln 1995, 29; OLG Köln WuM 1998, 375; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 171, 172).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.08.1994 - 5 W 38/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,18444
OLG Düsseldorf, 29.08.1994 - 5 W 38/94 (https://dejure.org/1994,18444)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.1994 - 5 W 38/94 (https://dejure.org/1994,18444)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 1994 - 5 W 38/94 (https://dejure.org/1994,18444)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft auf erstes Anfordern: Erst zahlen, dann prozessieren! (IBR 1996, 61)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - 23 W 46/01

    Verhinderung der Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes

    In diesem Fall müssen die den Einwand des Rechtsmissbrauchs tragenden Tatsachen deshalb auch vom Schuldner durch "liquide" Beweismittel im dargelegten Sinne (oben I.2.b.aa) belegt werden (OLG Hamm MDR 1991, 636; OLG Düsseldorf [22. Zivilsenat] OLGR 1995, 29, 30 und NJW-RR 1998, 776, 777; KG aaO.; OLG Köln BauR 1998, 555, 557 f.).
  • OLG Köln, 20.03.1997 - 12 U 189/96
    Der bloße Umstand, daß möglicherweise ein Rechtsstreit um die Berechtigung der Inanspruchnahme geführt werden muß, ist insoweit nicht ausreichend, da bei Bürgschaften dieser Art geradezu systemimmanent -Grundsatz: "Erst zahlen, dann prozessieren"- (vgl. OLG Düsseldorf OLGReport 1995, 29, 30).
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