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   OLG München, 27.09.1995 - 11 W 2055/95   

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https://dejure.org/1995,4137
OLG München, 27.09.1995 - 11 W 2055/95 (https://dejure.org/1995,4137)
OLG München, Entscheidung vom 27.09.1995 - 11 W 2055/95 (https://dejure.org/1995,4137)
OLG München, Entscheidung vom 27. September 1995 - 11 W 2055/95 (https://dejure.org/1995,4137)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KVGKGKVGKG Nr. 1202, Nr. 1312 c

Verfahrensgang

  • LG München I - 7 HKO 23850/94
  • OLG München, 27.09.1995 - 11 W 2055/95

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 209
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10

    Frachtführerhaftung: Qualifiziertes Verschulden bei offensichtlichem

    Legt - wie hier - allein die Nebenintervenientin ein Rechtsmittel ein, ergeht die Kostengrundentscheidung allein ihr gegenüber (OLG Köln NJW-RR 1994, 1052; OLG Celle OLGR 1996, 84).
  • OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99

    Umfang eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts

    Unter diesen Umständen besteht kein hinreichender Anlass, den Kläger trotz seines Unterliegens ausnahmsweise von Kosten freizustellen (BGHZ 49, 183/196 f.; OLG Celle, OLGR 1996, 84 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 21 U 123/10

    Anpassung eines über zwei Jahre laufenden Vertrages über die Entsorgung von

    Deshalb und in Anbetracht des Umstandes, dass die Belastung der Streithelferin mit Kosten des Rechtsstreits die Ausnahme bildet, war im vorliegenden Fall die Klägerin mit anteiligen Kosten des Rechtsstreits zu belasten (so auch insgesamt OLG Celle, OLGR 1996, 84; KG Berlin, Urteil vom 11.10.2004, Az.: 22 U 380/03, über juris, Rn. 37; vgl. auch OLG Köln, VersR 1994, 1439-1440, über juris, Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2007 - 18 U 93/06

    Amtspflichtverletzung aufgrund durchgeführter Baumaßnahmen in der Nähe eines

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Beklagte sich an dem Berufungsverfahren überhaupt nicht beteiligt hätte (vgl. BGHZ 39, 296, 297 f.; OLG Celle OLGR 1996, 84).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 579/04

    Mietausfallschaden: Anrechnung einer Mietabfindung auf den Schadensersatzanspruch

    Mithin waren die Kosten des überwiegend erfolglosen Rechtsmittels insoweit den Hauptparteien als prozessführenden Parteien und nicht der Streithelferin aufzuerlegen (BGHZ 49, 183, 195; Urt. v. 14.1.1960 - III ZR 7/59, MDR 1960, 382; Celle OLGR 1996, 84; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rdnr. 2; MünchKomm(ZPO)/Belz, 2. Aufl., § 101 Rdnr. 22 f.; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 101 Rdnr. 2).
  • KG, 11.10.2004 - 22 U 380/03

    Zur Kostenlast des Streithelfers zweiter Instanz

    Durch die Berufung des Streithelfers erlangt die unterlegene Partei zwar formell die Positon des Berufungsklägers, beteiligt sie sich aber an dem Berufungsverfahren nicht, so ergeht die Kostengrundentscheidung unmittelbar gegenüber dem Streithelfer (OLG Köln, OLGR 1994, 83; OLG Celle, OLGR 1996, 84).

    Hinsichtlich der Kostenentscheidung ist anzumerken, dass der Beklagte durch die von seinem Streithelfer eingelegte Berufung zwar formell die Position des Berufungsklägers einnahm, weil er sich an dem Berufungsverfahren aber nicht beteiligt hat, war die Kostengrundentscheidung unmittelbar gegenüber dem Streithelfer zu erlassen (OLG Köln, OLGR 1994, 83; OLG Celle, OLGR 1996, 84).

  • OLG München, 16.02.1998 - 11 W 751/98
    Dieser Fall ist durchaus vergleichbar mit dem bereits vom Senat entschiedenen Fall, daß die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und anschließend einen Vergleich über die Kostentragung schließen (vgl. MDR 1996, 209 = OLG Report 1996, 84; ebenso OLG Hamburg MDR 1996, 970 und insoweit auch OLG Nürnberg MDR 1997, 400).

    Ergänzend wird auf die oben zitierte Senatsentscheidung (MDR 1996, 209 = OLG Report 1996, 84) Bezug genommen.

  • OLG München, 11.11.2002 - 11 W 2171/02

    Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr bei Erlass eines Zwischenurteils

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  • OLG Celle, 05.04.2001 - 2 U 196/00

    Anspruch auf Zustimmung zur Zahlung einer verringerten Miete; Anspruch auf

    Der Wert der Beschwer und der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren richten sich hinsichtlich des Antrags auf Zustimmung zur Herabsetzung der monatlichen Miete bei dem vorliegenden gewerblichen Mietverhältnis nach § 9 ZPO , weil insoweit keine andere Beurteilung als bei einer Klage auf Mietzinserhöhung in Betracht kommt (vgl. Senat, OLGR 1996, 84; BVerfG WuM 1996, 321 [BVerfG 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95] ).
  • BPatG, 22.10.2018 - 3 Ni 24/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Gebührenermäßigung bei Erledigterklärung" -

    Der damalige Ausschluss von Erledigungserklärungen als Grund für die Ermäßigung von Gebühren nach dem GKG-Kostenverzeichnis ist nach den Motiven (Bundestagsdrucksache 12/6962, S. 70) damit begründet worden, dass Entscheidungen nach § 91 a ZPO nicht gebührenmäßig begünstigt werden sollen, weil sie erheblichen richterlichen Arbeitsaufwand auslösten und eine weitreichende Auseinandersetzung mit dem Streitstoff, insbesondere mit den Erfolgsaussichten der Prozessparteien erforderten (vgl. Zusammenfassung in OLG München, MDR 1996, 209).
  • KG, 10.05.2010 - 1 W 443/09

    Kostenfestsetzung nach Prozesstrennung: Ermessensfehlerfreiheit einer

  • OLG München, 21.06.2001 - 11 W 1701/01

    Übereinstimmende Erledigung der Hauptsache und Anerkenntnis des Kostenantrags;

  • LG Halle, 25.10.2006 - 2 S 137/06
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2001 - 18 U 263/00

    Prozessführungsbefugnis eines Assekuradeurs - Agent eines Transportversicherers -

  • OLG Bamberg, 28.10.1998 - 8 W 56/98

    Voraussetzungen für die Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Anspruch

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 10 W 59/98
  • OLG Köln, 28.04.1998 - 10 WF 50/98

    Gebührenermäßigung bzgl. einer Erledigterklärung im Hinblick auf ein vom Gericht

  • OLG Nürnberg, 20.05.1997 - 7 W 1412/97
  • OLG Frankfurt, 22.11.1998 - 12 W 209/98
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