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   OLG Brandenburg, 14.08.1997 - 9 WF 82/97   

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https://dejure.org/1997,5468
OLG Brandenburg, 14.08.1997 - 9 WF 82/97 (https://dejure.org/1997,5468)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.08.1997 - 9 WF 82/97 (https://dejure.org/1997,5468)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. August 1997 - 9 WF 82/97 (https://dejure.org/1997,5468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betimmung der Zweijahresfrist im Rahmen des Auskunftsanspruch gem. § 1605 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Geltendmachung des Anspruchs in zwei verschiedenen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1605 Abs. 2 § 1629 Abs. 3; ZPO § 323
    Prozeßkostenhilfe bei Prozeßstandschaft im Unterhaltsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1192
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99

    Kauf von PC nebst Zubehör als einheitliche Kaufsache

    Soweit es der Beklagten neben der Lieferung der Hard- und Software oblag, ein zusätzliches Laufwerk ("ZIP Drive 100MB") in den PC mit der Typenbezeichnung "IC-WS PII 266" einzubauen, tritt diese Verpflichtung in ihrer Bedeutung hinter die Lieferpflichten zurück und läßt die Anwendung von Kaufvertragsrecht unberührt (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 346 m. w. N.; Senatsurteil vom 25.09.1998 - 22 U 62/98 - CR 1999, 145 ff = OLGR 1999, 1/2; NJW-RR 1999, 563 ff = MDR 1999, 286/287).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98

    Darlegungslast des Käufers für Mängelrüge Kauf eines EDV-Anlage

    Soweit der Klägerin neben der Lieferung der Hard- und Software auch eine - gemäß IV, 4 der Geschäftsbedingungen gesondert zu vergütende - Installationspflicht oblag (vgl. IV der Geschäftsbedingungen - Software - der Klägerin), trat diese in ihrer Bedeutung hinter die Lieferpflichten zurück und ließ die Anwendung von Kaufvertragsrecht unberührt (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 346 m.w.N.).
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