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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97   

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https://dejure.org/1997,4753
OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97 (https://dejure.org/1997,4753)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.11.1997 - 2 U 195/97 (https://dejure.org/1997,4753)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. November 1997 - 2 U 195/97 (https://dejure.org/1997,4753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Leistungsfreiheit wegen Verschweigens weiterer Unfallversicherungen; Völlig eindeutiges und streitloses Unfallereignis; Bewusst falsche Angaben in der Schadenanzeige; Erhebliches Verschulden im Sinne der Relevanzrechtsprechung; Anforderungen an einen ordentlichen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 61 § 17 S. 1; AUB 61 § 15 II Nr. 4; VVG § 6 Abs. 3
    Relevanz des Verschweigens einer weiteren Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit wegen Verschweigens weiterer Unfallversicherungen; Völlig eindeutiges und streitloses Unfallereignis; Bewusst falsche Angaben in der Schadenanzeige; Erhebliches Verschulden im Sinne der Relevanzrechtsprechung; Anforderungen an einen ordentlichen ...

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 904
  • VersR 1998, 1148
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97
    Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung tritt völlige Leistungsfreiheit aber selbst dann ein, wenn die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistung gehabt hat (§ 17 AUB 61, § 6 Abs. 3 VVG ), soweit die Grundsätze der Relevanzrechtsprechung des BGH (VersR 1984, 228; VersR 1982, 182, 183; Prölss/Martin § 10 AUB 88 Anm. 2 und § 6 VVG Anm. 9 C) vorliegen.

    Relevanzrechtsprechung dar, wenn nicht ausnahmsweise anzunehmen ist, dass das Fehlverhalten auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann, für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH VersR 1984, 228, 229; Senat ZfS 1985, 249).

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97
    Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung tritt völlige Leistungsfreiheit aber selbst dann ein, wenn die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistung gehabt hat (§ 17 AUB 61, § 6 Abs. 3 VVG ), soweit die Grundsätze der Relevanzrechtsprechung des BGH (VersR 1984, 228; VersR 1982, 182, 183; Prölss/Martin § 10 AUB 88 Anm. 2 und § 6 VVG Anm. 9 C) vorliegen.

    Die Nichtanzeige weiterer Unfallversicherungen ist generell geeignet, die Interessen eines Versicherers ernsthaft zu gefährden (BGH VersR 1982, 182, 183 f.).

  • OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 19 U 47/91

    Rechtsfolgern des Verschweigens einer weiteren Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97
    Die bei anderen Versicherern vorhandenen Kenntnisse ermöglichen eine gründlichere Aufklärung des Schadensfalles, weil deren Unterlagen herangezogen werden können (OLG Köln RuS 1995, 121, 122; OLG Saarbrücken VersR 1993, 346 [OLG Saarbrücken 06.01.1993 - 5 U 27/92] ; OLG Frankfurt VersR 1993, 344, 345 und VersR 1996, 701, 702) [OLG Frankfurt am Main 22.02.1995 - 17 U 45/94] .
  • OLG Frankfurt, 22.02.1995 - 17 U 45/94

    Schadenanzeige; Falsche Angaben; Bestehen weiterer Unfallversicherungen;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97
    Die bei anderen Versicherern vorhandenen Kenntnisse ermöglichen eine gründlichere Aufklärung des Schadensfalles, weil deren Unterlagen herangezogen werden können (OLG Köln RuS 1995, 121, 122; OLG Saarbrücken VersR 1993, 346 [OLG Saarbrücken 06.01.1993 - 5 U 27/92] ; OLG Frankfurt VersR 1993, 344, 345 und VersR 1996, 701, 702) [OLG Frankfurt am Main 22.02.1995 - 17 U 45/94] .
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1993 - 5 U 27/92

    Verschweigen weiterer Unfallversicherungen in der Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97
    Die bei anderen Versicherern vorhandenen Kenntnisse ermöglichen eine gründlichere Aufklärung des Schadensfalles, weil deren Unterlagen herangezogen werden können (OLG Köln RuS 1995, 121, 122; OLG Saarbrücken VersR 1993, 346 [OLG Saarbrücken 06.01.1993 - 5 U 27/92] ; OLG Frankfurt VersR 1993, 344, 345 und VersR 1996, 701, 702) [OLG Frankfurt am Main 22.02.1995 - 17 U 45/94] .
  • OLG Köln, 09.02.1995 - 5 U 264/94

    Unfallversicherung; Anderweitige Versicherungen; Erklärung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97
    Die bei anderen Versicherern vorhandenen Kenntnisse ermöglichen eine gründlichere Aufklärung des Schadensfalles, weil deren Unterlagen herangezogen werden können (OLG Köln RuS 1995, 121, 122; OLG Saarbrücken VersR 1993, 346 [OLG Saarbrücken 06.01.1993 - 5 U 27/92] ; OLG Frankfurt VersR 1993, 344, 345 und VersR 1996, 701, 702) [OLG Frankfurt am Main 22.02.1995 - 17 U 45/94] .
  • OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89

    Streit um die Entschädigung aus einer Unfallversicherung; Folgenlosigkeit einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97
    Die Gefahr der Vortäuschung des Versicherungsfalls oder sonstiger Voraussetzungen zu Grund und Höhe ist aber umso größer, je höher die Versicherungssummen sind und/oder bei - hier an sich zulässiger - Mehrfachversicherung des gleichen Risikos (so BGH NJW 1985, 1563, 1564 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 691/84] ; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1143, 1144) [OLG Saarbrücken 28.02.1990 - 5 U 57/89] .
  • OLG Karlsruhe, 16.01.1997 - 12 U 135/96

    Nichtanzeige weiterer Unfallversicherungen bei eindeutigem Unfall

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97
    Vor diesem Hintergrund wird teilweise einschränkend angenommen (vgl. nur OLG Karlsruhe VersR 1997, 955; OLG Hamm RuS 1986, 267; Grimm, Unfallversicherung, § 10 AUB 88 Rdnr. 5), eine generelle Eignung zur Interessengefährdung bestehe nicht, wenn der Unfall völlig eindeutig und damit die Gefahr der Vortäuschung oder des Betruges in keiner Weise bestehe, wenn der Versicherungsfall mithin unstreitig sei.
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84

    Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97
    Die Gefahr der Vortäuschung des Versicherungsfalls oder sonstiger Voraussetzungen zu Grund und Höhe ist aber umso größer, je höher die Versicherungssummen sind und/oder bei - hier an sich zulässiger - Mehrfachversicherung des gleichen Risikos (so BGH NJW 1985, 1563, 1564 [BGH 23.01.1985 - 1 StR 691/84] ; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1143, 1144) [OLG Saarbrücken 28.02.1990 - 5 U 57/89] .
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 195/97
    Mit seiner Unterschrift unter die Schadenanzeige hat sich der Kläger - auch wenn er das Formular ungelesen unterschrieben hat - die darin enthaltenen Angaben zu Eigen gemacht und damit eine eigene Erklärung abgegeben (BGH ZfS 1995, 136, 137).
  • OLG Hamm, 27.06.1986 - 20 U 68/86

    Anspruch auf Rückzahlung von Leistungen aus einer Unfallversicherung nach einem

  • OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 14 U 26/06

    Private Unfallversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei

    Während ein Teil der Rechtsprechung in diesem Fall Leistungsfreiheit des Versicherers verneint (vgl. OLG Saarbrücken VersR 1990, 1143; OLG Frankfurt VersR 1996, 701), führt nach anderer Auffassung in der Unfallversicherung das Verschweigen anderweitiger Unfallversicherungen auch dann zur Leistungsfreiheit, wenn das Unfallereignis völlig eindeutig und unstreitig ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 1998, 1148; OLG Frankfurt RuS 2002, 37).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2006 - 5 U 269/06

    Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Verneinung der Frage in

    Das berechtigte Interesse der Beklagten ist auch nicht deshalb entfallen, weil das Unfallereignis unstreitig ist und die Beklagte selbst davon ausgeht, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, bzw. der Eintritt des Versicherungsfalls aus anderen Gründen völlig unzweifelhaft feststeht (so Senat, Urt. v. 28.02.1990 - 5 U 57/89, VersR 1990, 1143 (1144); OLG Karlsruhe, VersR 1997, 955 (956); a. A. OLG Frankfurt, r+s 2002, 37; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1148; Prölss/Martin-Knappmann, aaO., § 10 AUB 94, Rdnr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4 U 104/06

    Leistungsfreiheit des privaten Unfallversicherers wegen Verletzung der

    Rechtlich sind die Angaben in den beiden Formularen ohnehin der Klägerin zuzurechnen, sie hat beide Erklärungen unterzeichnet und sich damit die Angaben der ausfüllenden Personen zu eigen gemacht (vgl. BGH NJW 1995, 662; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1148).
  • OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 49/98

    Schuldhafte Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers bei

    Die Nichtanzeige weiterer Unfallversicherungen ist auch generell geeignet, die Interessen eines Versicherers ernsthaft zu gefährden (vgl. dazu u.a. BGH VersR 1982, 182 f.; OLG Oldenburg, r+s 1998, 435).
  • OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02

    Falsche Angaben i.R.e. einer Schadensanzeige für die Versicherung durch einen

    Schließlich ist die Klägerin auch ordnungsgemäß darüber belehrt worden, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, auch wenn dem Versicherer hierdurch kein Schaden entsteht (vgl. BGH VersR 1998, 447; OLG Hamm VersR 1998, 1225; OLG Oldenburg VersR 1998, 1148).
  • OLG Köln, 13.05.2003 - 9 U 156/02
    Schließlich ist der Kläger auch ordnungsgemäß darüber belehrt worden, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können auch wenn dem Versicherer hierdurch kein Schaden entsteht (vgl. BGH VersR 1998, 447; OLG Hamm VersR 1998, 1225; OLG Oldenburg VersR 1998, 1148).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.03.1997 - 9 U 120/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,15290
OLG Naumburg, 18.03.1997 - 9 U 120/96 (https://dejure.org/1997,15290)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.03.1997 - 9 U 120/96 (https://dejure.org/1997,15290)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. März 1997 - 9 U 120/96 (https://dejure.org/1997,15290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Werklohnanspruchs; Mangelhafte Ausführung einer Verfugung; Aufrechnung einer Nachbesserung mit ursprünglichem Lohnanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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