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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.01.1998 - 14 U 1217/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8320
OLG Dresden, 20.01.1998 - 14 U 1217/97 (https://dejure.org/1998,8320)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.01.1998 - 14 U 1217/97 (https://dejure.org/1998,8320)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 14 U 1217/97 (https://dejure.org/1998,8320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit der identischen Übernahme einer Vielzahl von Abbildungen in einem Prospekt; Anforderungen an die Erstbegehungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 43 O 70/97
  • OLG Dresden, 20.01.1998 - 14 U 1217/97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 68/75

    Kettenkerze

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1998 - 14 U 1217/97
    Dieser Grundsatz erfährt jedoch Ausnahmen, wenn Umstände hinzutreten, die das wettbewerbliche Verhalten, das in der Verwertung einer fremden Leistung besteht, unlauter und damit wettbewerbswidrig erscheinen lassen (vgl. BGHZ 5, 1, 4, 9 ff. = GRUR 1952, 516, 517, 519 f. - Hummelfiguren I; BGH GRUR 1977, 547, 550 - Kettenkerze).
  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1998 - 14 U 1217/97
    Dieser Grundsatz erfährt jedoch Ausnahmen, wenn Umstände hinzutreten, die das wettbewerbliche Verhalten, das in der Verwertung einer fremden Leistung besteht, unlauter und damit wettbewerbswidrig erscheinen lassen (vgl. BGHZ 5, 1, 4, 9 ff. = GRUR 1952, 516, 517, 519 f. - Hummelfiguren I; BGH GRUR 1977, 547, 550 - Kettenkerze).
  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1998 - 14 U 1217/97
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob bei der Verteilung von Katalogen mit Zugang beim jeweiligen Empfänger ungeachtet der damit verbundenen Nachwirkungen eine in sich abgeschlossene Einzelhandlung anzunehmen ist, die jeweils neu eine Verjährung in Gang setzt, oder von einer Dauerhandlung ausgegangen werden kann, bei der die Verjährungsfrist des § 21 Abs. 1 UWG erst in Lauf gesetzt wird, wenn sämtliche Prospekte verteilt sind und diese auch keine Nachwirkungen mehr beim Empfänger entfalten (vgl. zum Versand von Rundschreiben: BGH GRUR 1974, 99, 100 - Brünowa; Köhler/Piper, a.a.O., § 21 Rdn. 23; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 18. Aufl., § 21 Rdn. 12 aE).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 110/93

    Kinderarbeit - Gefühlsbetonte Werbung; Erstbegehungsgefahr

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1998 - 14 U 1217/97
    Sie muß dann aber, um nicht die Gefahr einer erneuten Begehung entstehen zu lassen, eindeutig klarstellen, dass sie diese Rechtsauffassung zukünftig nicht mehr umzusetzen beabsichtigt (vgl. BGH, Urt. v. 09.10.1986 - I ZR 158/84, GRUR 1987, 125, 126 - Berühmung; BGH, Urt. v. 06.07.1995 - I ZR 110/93, GRUR 1995, 595, 598 - Kinderarbeit).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1998 - 14 U 1217/97
    Sie muß dann aber, um nicht die Gefahr einer erneuten Begehung entstehen zu lassen, eindeutig klarstellen, dass sie diese Rechtsauffassung zukünftig nicht mehr umzusetzen beabsichtigt (vgl. BGH, Urt. v. 09.10.1986 - I ZR 158/84, GRUR 1987, 125, 126 - Berühmung; BGH, Urt. v. 06.07.1995 - I ZR 110/93, GRUR 1995, 595, 598 - Kinderarbeit).
  • RG, 19.03.1932 - I 345/31

    1. Sind Naturnachbildungen vom Kunstschutz und vom Geschmacksmusterschutz

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1998 - 14 U 1217/97
    Diesem Grundsatz der Nachahmungsfreiheit liegt zugrunde, dass jeder, der sich in irgendeiner Weise produktiv betätigt, auf Vorhandenem aufbaut und an das Erreichte als dem Erbe der Vergangenheit anknüpft (RGZ 135, 385, 394 - Künstliche Blumen).
  • LG Münster, 24.02.2011 - 12 O 381/08

    Verkehrs-Unfallopfer hat einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Allerdings sind Beeinträchtigungen im Bereich bis zu 10% nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Rostock ZfSch 2003, 233; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 213; OLG Düsseldorf DAR 1988, 24) nicht erstattungsfähig, wenn ein Verletzter durch Anpassung und Gewöhnung in der Lage ist, diese zu kompensieren.
  • OLG Dresden, 10.09.2002 - 14 W 515/01

    Prüfung der Anforderungen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 04.12.1997 - 1 U 78/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17835
OLG Bamberg, 04.12.1997 - 1 U 78/97 (https://dejure.org/1997,17835)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.12.1997 - 1 U 78/97 (https://dejure.org/1997,17835)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 1 U 78/97 (https://dejure.org/1997,17835)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.12.1997 - 1 U 78/97
    Die allgemeine Meinung zur Frage, wer Erfüllungsgehilfe des Mieters sei, hat der Bundesgerichtshof dahin zusammengefaßt, wer auf Veranlassung des Mieters hin und nicht ohne dessen Zutun mit der Mietsache in Berührung komme (vgl. NJW 1991, 1750 (1752 unter 5)).

    Eine Auslegung dieser Vertragsklausel, daß sie auch Besucher einschließen soll ("... dergleichen ..."), die nicht als Erfüllungsgehilfen des Mieters anzusehen sind, wäre gemäß § 9 AGBG wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (vgl. BGH in NJW 1991, 1750 (1752)).

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 287/56

    Frau des Klinikverwalters - § 278 BGB, zum erforderlichen Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.12.1997 - 1 U 78/97
    Die schadenstiftende Tätigkeit des Anwesenden, mag es ein Handwerker, ein Hausierer, ein Angehöriger, ein Besucher oder ein Gast sein, darf nicht außerhalb seines Aufgabenbereichs vorgenommen worden sein, die schadenstiftende Unterlassung muß in Beziehung zu dem Aufgabenbereich gebracht werden können (vgl. BGHZ 23, 319 (323)).

    Damit wäre der Grenzbereich zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung überschritten (vgl. RGZ 160, 310 (314), BGHZ 23, 319 (323), Staudinger-Löwisch, BGB, 13. Bearb., Rdnr. 34 zu § 278), jede unerlaubte Handlung wäre zugleich die Zuwiderhandlung eines Erfüllungsgehilfen gegen eine vertragliche Unterlassungspflicht.

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.12.1997 - 1 U 78/97
    Allgemein ist Erfüllungsgehilfe diejenige Hilfsperson des Schuldners, der dieser bedeutsame Aufgaben zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung eines Vertrages übertragen oder zugewiesen hat (vgl. BGH in NJW 1991, 3208 (3210)).
  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.12.1997 - 1 U 78/97
    Der Mieter hat die Nebenpflicht, die gemietete Sache schonend und pfleglich zu behandeln, also alles zu unterlassen, was zu einem Schaden führen kann, und sich so zu verhalten, daß das Eigentum des Vermieters nicht verletzt wird (sogenannte Obhutspflicht, vgl. BGHZ 108, 1, (8), Palandt-Putzo, BGB, 56. Aufl., Rdnr. 41 zu § 535).
  • BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53

    Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.12.1997 - 1 U 78/97
    Die Tätigkeit des Helfers muß eine vom Schuldner gewollte oder gebilligte Mitwirkung bei der Vertragserfüllung darstellen, es muß eine im Willen des Schuldners liegende gegenständliche Beziehung zur Vertragserfüllung gegeben sein (vgl. BGHZ 13, 111 (114)).
  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74

    Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.12.1997 - 1 U 78/97
    Ist unstreitig, daß vermietete Räume infolge eines vertragsgemäßen Gebrauchs beschädigt worden sind, so ist der Mieter dem Vermieter gegenüber mit dem Beweis dafür belastet, daß er die Beschädigungen der Mietsache - durch den Brand - nicht zu vertreten hat (vgl. BGHZ 66, 349 ff.).
  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.12.1997 - 1 U 78/97
    Eine in seinen eigenen Verantwortungsbereich fallende Schadensursache muß der Vermieter ausräumen (vgl. BGHZ 126, 124 ff.).
  • RG, 09.05.1939 - VII 251/38

    Kann sich eine Bank, die auf einen vom Bevollmächtigten ihres Kunden gefälschten

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.12.1997 - 1 U 78/97
    Damit wäre der Grenzbereich zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung überschritten (vgl. RGZ 160, 310 (314), BGHZ 23, 319 (323), Staudinger-Löwisch, BGB, 13. Bearb., Rdnr. 34 zu § 278), jede unerlaubte Handlung wäre zugleich die Zuwiderhandlung eines Erfüllungsgehilfen gegen eine vertragliche Unterlassungspflicht.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.04.1998 - 5 U 236/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15958
OLG Stuttgart, 27.04.1998 - 5 U 236/97 (https://dejure.org/1998,15958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.04.1998 - 5 U 236/97 (https://dejure.org/1998,15958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. April 1998 - 5 U 236/97 (https://dejure.org/1998,15958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Teilurteils; Anwendbarkeit des Grundsatzes der geltungserhaltenden Reduktion bei sittenwidrigen Mietzinsvereinbarkung im gewerblichen Mietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 960
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

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