Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.10.1997 - 6 U 85/96   

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https://dejure.org/1997,3925
OLG Celle, 08.10.1997 - 6 U 85/96 (https://dejure.org/1997,3925)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.10.1997 - 6 U 85/96 (https://dejure.org/1997,3925)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 6 U 85/96 (https://dejure.org/1997,3925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsaufwandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird der Minderwert bei optischen Mängeln ermittelt? (IBR 1998, 299)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 401
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 12 U 162/12

    Werkvertragsrecht: Kauf einer Altbauimmobilie bei vertraglich vereinbarter

    In der Praxis sind dies meist "Schönheitsfehler", die auf die Funktion und Gebrauchsfähigkeit des Werkes in der Regel ohne Einfluss sind (vgl. etwa OLG Celle BauR 1998, 401 f [Marmorschattierungen]; weitere Nachweise bei Münchener Kommentar/Busche, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2005 - 7 U 53/04

    Gewährleistungsansprüche beim Werkvertrag: Bemessung des Schadensersatzanspruchs

    Eine solche Unzumutbarkeit liegt dann vor, wenn der Aufwand des Unternehmers zur Beseitigung der Mängel in keinem Verhältnis zu dem mit der Beseitigung der Mängel erzielbaren Erfolg stünde (vgl. BGHZ 59, 1836; BGH BauR 2002, 613, 615; OLG Celle, BauR 1998, 401; Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 633 Rdnr. 7).

    Der Senat schätzt den Schadensersatzbetrag nach der Nutzwertanalyse (vgl. auch OLG Celle, BauR 1998, 401, 402).

  • OLG Köln, 23.10.2001 - 3 U 21/01

    Baurecht: Verlegung nicht farbbeständiger Betonsteine als Werkmangel

    Allerdings ist die Mängelbeseitigung nach herrschender Meinung als unzumutbar anzusehen, wenn der Aufwand des Unternehmers in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem mit der Beseitigung der Mängel erzielbaren Erfolg stünde (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl., § 633 Rn. 7; OLG Düsseldorf NJW-RR 97, 450 f.; OLG Celle Baurecht 98, 401 f.).
  • OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01

    Bau- und Architektenvertrag; Gewährleistung beim Bauvertrag (BGB);

    Diese liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).

    Bei einer derartigen Nutzung verstößt das Verlangen nach einer vollständigen Neuverlegung der Pflasterfläche gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wie er in § 633 Abs. 2 S. 3 BGB Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu auch OLG Celle, BauR 1998, 401, 402, wonach selbst optische Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Farbe und Maserung einer Treppe aus Carrara-Marmor keinen Mängelbeseitigungsanspruch wegen Unverhältnismäßigkeit, sondern nur einen Minderungsanspruch begründen; OLG Celle, BauR 1996, 259, 260, wonach Farbabweichungen eines Industriefußbodens weder einen Nachbesserungs- noch einen Minderungsanspruch begründen; OLG Düsseldorf, BauR 1993, 82, 85, wonach Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit bei der bloß optischen Beeinträchtigung eines Hallenfußbodens eines Betriebes, die wegen Verschmutzung kaum auffällt, nicht verlangt werden kann).

  • OLG Celle, 07.11.2002 - 6 U 12/02

    Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Mängelbeseitigung in Form eines

    a) Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).

    In einem solchen Fall verstößt das Verlangen nach einer vollständigen Neuverfugung des Giebels gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wie er in § 13 Nr. 6 S. 1 VOB/B seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu auch OLG Celle, BauR 1998, 401, 402, wonach selbst optische Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Farbe und Maserung einer Treppe aus Carrara-Marmor keinen Mängelbeseitigungsanspruch wegen Unverhältnismäßigkeit, sondern nur einen Minderungsanspruch begründen; OLG Celle, BauR 1996, 259, 260, wonach Farbabweichungen eines Industriefußbodens weder einen Nachbesserungs- noch einen Minderungsanspruch begründen; OLG Düsseldorf, BauR 1993, 82, 85, wonach Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit bei der bloß optischen Beeinträchtigung eines Hallenfußbodens eines Betriebes, die wegen Verschmutzung kaum auffällt, nicht verlangt werden kann).

  • OLG Bamberg, 16.04.2007 - 4 U 198/05

    "Kissenartige" Aufwölbungen beim WDV: Nachbesserungsanspruch?

    Die Bemessung fällt übrigens für die Klägerseite nicht günstiger aus, wenn der Nutzwertanalyse, weil die Fassadenverkleidung keinen eigenen, vom Gebäude zu unterscheidenden Verkehrswert hat, der vom Sachverständigen ermittelte Neuherstellungsaufwand zugrunde gelegt wird (vgl. hierzu etwa Senat a.a.O. im Anschluss an OLG Celle Baurecht 1998, 401 f.).
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 342/03

    Verjährung einer Werklohnforderung

    Vor diesem Hintergrund ist von einer Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes zur Mängelbeseitigung mithin dann auszugehen, wenn diese Mängel die Gebrauchsfähigkeit nicht oder lediglich so gut wie nicht beeinträchtigende "Schönheitsfehler" oder optische Mängel darstellen, die nur mit erheblichen Kosten beseitigt werden können (Ingenstau-Wirth, aaO, § 13, Rdnr. 623, m.w.N.; Palandt-Sprau, aaO, § 633, Rdnr. 7, m.w.N.; OLG Celle, BauR 1998, S. 401).
  • OLG Celle, 29.11.2023 - 4 U 126/22

    Grundsatz der fachgleichen Begutachtung gilt auch in Bauprozessen!

    Auch der Senat sieht keine Veranlassung, von den diesbezüglichen Erwägungen des Landgerichts zugunsten der Klägerin abzurücken, sondern hält die Berechnung am Maßstab der Entscheidung des OLG Gelle (Urteil vom 8. Oktober 1997 6 U 85/96) für nachvollziehbar.
  • OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04

    Unverhältnismäßiger Aufwand nach Marmorschaden bei Lochbohrung?

    Hierzu bedient sich der Senat zunächst der vom OLG Celle in einem vergleichbaren Fall (BauR 1998, 401f.: optische Mängel einer Treppe aus Carrara-Marmor) praktizierten Nutzwertanalyse, wobei er den Geltungswert der beschädigten Platten infolge ihrer uneingeschränkten Funktionstauglichkeit mit 85% ansetzt.
  • OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03

    VOB-Vertrag: Neuherstellung einer Dacheindeckung wegen grünlicher Verfärbung

    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
  • OLG Celle, 27.02.2003 - 6 U 56/02

    Zustandekommen eines Bauvertrages; Unterzeichnung für Auftragnehmer durch

  • LG Köln, 06.03.2012 - 37 O 162/11

    Mängel bei Stellplätzen im Falle einer eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeit und

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.05.1998 - 13 U 208/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5718
OLG Köln, 05.05.1998 - 13 U 208/97 (https://dejure.org/1998,5718)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.05.1998 - 13 U 208/97 (https://dejure.org/1998,5718)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - 13 U 208/97 (https://dejure.org/1998,5718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 287, 404A; BGB §§ 249, 252 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht an einen medizinischen Sachverständigen bezüglich der haftungsrechtlichen Beurteilung von Beweis- und Kausalitätsfragen; Höhere Kausalitätsanforderungen im Sozialrecht; Haftung des Schädigers für alle durch die Schädigungshandlung hervorgerufenen ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 287; ZPO § 404 a; BGB § 249; BGB § 252 S. 2
    "Aktualisierter" Wirbelsäulenschaden als Unfallfolgeschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249, § 252 S. 2; ZPO §§ 287, 404a
    Aktualisierter Wirbelsäulenschaden als haftungsrechtliche Unfallfolge nach Auffahrunfall mit Zerrung des Bandapparates

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 720
  • VersR 1998, 1249
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 04.03.1993 - 24 U 773/92

    HWS-Verschleißerscheinungen hindern nicht die Annahme eines adäquaten

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1998 - 13 U 208/97
    Die Notwendigkeit, den medizinischen Sachverständigen in verständlicher Weise darauf hinzuweisen, daß im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und Beweisanforderungen als im Sozialrecht gelten, ist denn auch in jüngerer Zeit verstärkt ins Blickfeld gerückt worden (z.B. Ziegert, DAR 1994, 227 ff.; Wedig, DAR 1995, 60 ff.; Lemcke, NZV 1996, 337 ff. und ders. in Anm. zu BGH, r+s 1996, 303, 306).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1998 - 13 U 208/97
    Schon das vorliegende Unfallgeschehen selbst und die dabei erlittenen unstreitigen Primärverletzungen des Klägers können indessen nicht als bloße "Bagatelle" mit Beliebigkeitscharakter angesehen werden (vgl. zur Abgrenzung jüngst BGH NJW 1998, 810 ff.; der BGH tritt dort auch dem Mißverständnis entgegen, daß eine Haftungszurechnung bei Geringfügigkeit und besonderer Schadensanlage des Geschädigten ausscheide).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1998 - 13 U 208/97
    Die Notwendigkeit, den medizinischen Sachverständigen in verständlicher Weise darauf hinzuweisen, daß im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und Beweisanforderungen als im Sozialrecht gelten, ist denn auch in jüngerer Zeit verstärkt ins Blickfeld gerückt worden (z.B. Ziegert, DAR 1994, 227 ff.; Wedig, DAR 1995, 60 ff.; Lemcke, NZV 1996, 337 ff. und ders. in Anm. zu BGH, r+s 1996, 303, 306).
  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Nur Folge-Beschwerden körperlicher und/oder psychischer Art betreffen dann nämlich die haftungs ausfüllende Kausalität, so dass erst in einem solchen Fall das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO anzuwenden ist ( OLG Brandenburg , Urteil vom 25.09.2008, Az.: 12 U 17/08; OLG Saarbrücken , Urteil vom 28.06.2005, Az: 4 U 236/04; OLG Stuttgart , Urteil vom 19.03.1999, Az: 2 U 150/98; OLG Köln , VersR 1998, Seite 1249; OLG Hamm , NZV 1994, Seite 189; OLG Brandenburg , Urteil vom 08.03.2007, Az: 12 U 48/06; AG Saarbrücken , Urteil vom 31.08.2006, Az.: 5 C 152/06; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.08.2010, Az.: 34 C 28/08, u.a. in: N ZV 2011,Seite 91 = FD-StrVR 2010, Nr.: 308852 = ADAJUR Dok.Nr. 89643 = "j uris" = BeckRS 2010, Nr.: 20776 ).
  • OLG München, 24.01.2014 - 10 U 1673/13

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht

    (1) Die Feststellungen der behandelnden Ärzte sind zwar eine wichtige Erkenntnisquelle (BGH NJW-RR 2008, 1380 ; OLG Köln NJW-RR 1999, 720 ; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.03.2002 - I-1 U 142/01 [[...]] und NJW 2011, 3043 = SP 2011, 431 = r+s 2011, 402 m. zust. Anm. Kääb FD-StrVR 2011, 318316; Senat in st. Rspr., etwa Urt. v. 21.05.2010 - 10 U 2853/06 [[...], dort Rz. 266] und v. 12.08.2011 - 10 U 3369/10 [[...], dort Rz. 44]; LG Saarbrücken, Urt. v. 04.01.2008 - 13 A S 31/07 [[...]]), genügen aber alleine nicht zur Klärung der regelmäßig entscheidenden Frage des Kausalzusammenhangs (BGH NZV 2000, 121 unter II 1 a. E.; NJW-RR 2008, 1380 ; OLG Hamm NZV 2001, 468 ; Senat SP 2002, 347 f. und NZV 2003, 474 ; Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 [[...]]; r+s 2006, 474 m. zust. Anm. von Lemcke = NJW-Spezial 2006, 546 m. zust. Anm. von Heß/Burmann; v. 29.06.2007 - 10 U 4379/01 [[...], dort Rz. 66]; v. 21.05.2010 - 10 U 2853/06 [[...], dort Rz. 266]; v. 12.08.2011 - 10 U 3369/10 [[...], dort Rz. 45, 46]; OLG Düsseldorf a.a.O.; KG VRS 110 [2006] 1 [3]; 116 [2009] 421 [426] und Beschl. v. 03.12.2009 - 12 U 232/08 ([...]); OLG Frankfurt a. M. zfs 2008, 264; OLG Celle SP 2010, 284; LG Wuppertal VersR 2005, 1098).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 48/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung für die Zulässigkeit der Berufung

    Folgebeschwerden körperlicher und psychischer Art betreffen die haftungsausfüllende Kausalität, es ist also das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO anzuwenden (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.06.2005, 4 U 236/04; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.03.1999, 2 U 150/98; OLG Köln VersR 1998, 1249; OLG Hamm NZV 1994, 189).

    Für die Befürchtung des Klägers, die Sachverständigen hätten gegebenenfalls die im Sozialrecht geltende (strengere) Kausalitätstheorie ihrer Beurteilung zu Grunde gelegt (vgl. dazu OLG Köln VersR 1998, 1249; OLG Hamm NZV 1994, 189; Lemcke, NZV 1996, 341), besteht kein Anlass.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97   

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https://dejure.org/1998,5309
OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97 (https://dejure.org/1998,5309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.1998 - 22 U 116/97 (https://dejure.org/1998,5309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 22 U 116/97 (https://dejure.org/1998,5309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 635
    Erkundigungspflicht des Unternehmers bei Planung und Errichtung eines Wintergartens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Planung und Bauerrichtung in einer Hand (IBR 1998, 336)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 3 O 288/96
  • OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 810
  • BauR 1998, 410 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.05.1972 - VII ZR 165/70

    Ansprüche des Bestellers bei Erweiterung einer Kreisförderanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97
    Die Verletzung einer Beratungspflicht des Auftragnehmers führt dann zu Gewährleistungsansprüchen, wenn sich der aus der fehlerhaften Beratung ergebende Schaden mit dem aus Gewährleistung deckt, weil er sich als Mangel darstellt (BGH BauR 1972, 379).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97
    Denn für die Höhe der Kosten, die bei ordnungsgemäßer Erstellung des Wintergartens von Anfang an entstanden wären, ist die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH BauR 1989, 361, 365).
  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 16/89

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97
    Vielmehr muß der Auftragnehmer als Verwender seinen weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner in die Lage versetzen, sich in geeigneter Weise Kenntnis von der VOB/B zu verschaffen und seine Informationsmöglichkeit zu nutzen (BGH NJW 1990, 715, 716; BauR 1991, 328 f.).
  • BGH, 14.02.1991 - VII ZR 132/90

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97
    Vielmehr muß der Auftragnehmer als Verwender seinen weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner in die Lage versetzen, sich in geeigneter Weise Kenntnis von der VOB/B zu verschaffen und seine Informationsmöglichkeit zu nutzen (BGH NJW 1990, 715, 716; BauR 1991, 328 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 22 U 42/96

    Baumängel-Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97
    Zum anderen ist die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruches gerechtfertigt, weil sich die Beklagte bei der Bauausführung als derart unzulässig erwiesen hat, daß dem Kläger die Vornahme der Mängelbeseitigung durch diese nicht zugemutet werden kann (vgl. insoweit die Entscheidung des Senats zu § 13 Nr. 5 VOB/B , NJW-RR 1997, 20, 21 = BauR 1997, 312, 313 OLGR Düsseldorf 1997, 15/16, nur LS).
  • LG Mainz, 07.04.2022 - 9 O 191/18

    WEG-Verwalter ist richtiger Adressat einer Bedenkenanzeige!

    Der Werkunternehmer ist, soweit es ihm nach seinem Fachwissen zumutbar, verpflichtet zu klären, ob sich das Werk für die Zwecke des Bestellers eignet (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.1981, Az.: VII ZR 196/80, NJW 1981, 1779, BeckRS 1981, 00354; OLG Düsseldorf Urteil vom 06.02.1998, Az.: 22 U 116/97, NJW-RR 1998, 810, BeckRS 1998, 01859).

    Der Werkunternehmer ist verpflichtet zu klären, ob sich das Werk für die - im Bedarfsfall durch Nachfrage zu klärenden - Zwecke des Bestellers eignet (vgl. BGH NJW 1981, 1779; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 810).

  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 197/99

    Kausalität; Verkehrsunfall; Tinnitus; Schadensersatz; Schmerzensgeld

    Eine Haftung des Schädigers selbst für eine psychische Fehlverarbeitung als Folgewirkung des Unfallgeschehens ist anzunehmen, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, daß diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (BGH NJW-RR 1998, 810 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2016 - 19 U 134/14

    Mangelbeseitigung unmöglich: Auftraggeber kann zurücktreten!

    Denn es gehört zum Pflichtenkreis des sachkundigen Unternehmers, den nicht sachkundigen Besteller darüber aufzuklären, ob das bestellte Werk für den vorgesehenen Zweck tauglich ist und den Bedürfnissen des Bestellers entsprechen kann (vgl. BGH NJW-RR 1987, 664 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 810 zu den Beratungspflichten bei einer Wintergartenerrichtung; OLG Nürnberg BauR 2013, 1454 zu Aufklärungs- und Beratungspflichten vor Vertragsschluss bei Vertrag über ein Fertighaus auf einem Hanggrundstück).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.03.1998 - 5 U 149/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13090
OLG Düsseldorf, 26.03.1998 - 5 U 149/97 (https://dejure.org/1998,13090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.1998 - 5 U 149/97 (https://dejure.org/1998,13090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 1998 - 5 U 149/97 (https://dejure.org/1998,13090)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fassadenbau: Dürfen Fensterflächen übermessen werden? (IBR 1999, 3)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 1120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 08.07.2004 - 14 U 253/03

    Ausschreibung der Ausführung eines Auffangrinnensystems; Konkludente Vereinbarung

    Diese Vorgabe entspricht fast genau (Abweichung 0, 09 lfd./m) der Länge unter Einbeziehung der Pumpensümpfe, weshalb die Klägerin die Ausschreibung so verstehen durfte, dass die gesamte Länge ohne Abzug der Pumpensümpfe ausgemessen und berechnet werden sollte und damit auch eine entsprechende Vergütungsabrede Vertragsinhalt wurde (ebenso für einen vergleichbaren Fall OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1120 mit kritischer Anmerkung von Asam-Peter in IBR 1999, 3).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.05.1998 - 2 W 48/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8855
OLG Schleswig, 18.05.1998 - 2 W 48/98 (https://dejure.org/1998,8855)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.05.1998 - 2 W 48/98 (https://dejure.org/1998,8855)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - 2 W 48/98 (https://dejure.org/1998,8855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DB 1998, 1320
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 3 Z 54/88

    Registergerichtliche Prüfung der Werthaltigkeit einer Sicherheitsleistung bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.1998 - 2 W 48/98
    Eine nachträgliche Erhöhung ist auch dem Rechtsbeschwerdegericht möglich (BayObLGZ 1988, 248, 259; JB 1996, 267, 268).
  • OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09

    Beschwerdebefugnis mehrerer gesamtvertretungsberechtigter Gesellschafter im

    Das Registergericht hat indes Anmeldungen von Amts wegen auf ihre Wirksamkeit, einschließlich erforderlicher Vertretungsmacht, zu überprüfen (vgl. nur Senat, FGPrax 1998, S. 150 f.).
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