Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.04.1998 - 15 U 165/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Drittrechtsverhältnis als Gegenstand einer Feststellungsklage ; Einlegung der Berufung durch den Streithelfer; Ausübung eines Vorkaufsrechtes ; Praktische Bedeutung des § 313 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 313 S. 1, 505 Abs. 1 S. 2
Kein Formerfordernis für Ausübung des Vorkaufsrechtes - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Ausübung eines Vorkaufsrechts
Verfahrensgang
- LG Kassel, 23.04.1997 - 6 O 1420/96
- OLG Frankfurt, 23.04.1998 - 15 U 165/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 16
- MDR 1998, 1093
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92
Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.1998 - 15 U 165/97
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 1993, 2539, 2540 m.w.N.) kann allerdings auch ein Drittrechtsverhältnis Gegenstand einer Feststellungsklage sein, falls diese zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist und der Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Klärung hat.
- BGH, 12.06.2015 - V ZR 168/14
Nachbarschutz in Rheinland-Pfalz: Unterlassungsanspruch gegen den unterirdischen …
Demgegenüber sollen die nachbarrechtlichen Vorschriften keinen Beseitigungsanspruch begründen, wenn das Wasser auf dem Grundstück, auf dem es als Niederschlag auftrifft, einsickert und dabei den Boden des Nachbargrundstücks unterirdisch durchfeuchtet (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1998, 338 zu § 26 Abs. 1 HessNRG; OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 2010- 19 U 120/09, juris und VersR 2003, 911, jeweils zu § 27 Abs. 1 NachbG NRW;… Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., B § 26 III.1 c); Hülbusch/Bauer/Schlick, Nachbarrecht für Rheinland-Pfalz und das Saarland, 6. Aufl., § 37 Rn. 3; Schäfer/Fink-Jamann/Peter, Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen, 16. Aufl., § 27 Rn. 5 zu § 27 NachbG NRW; a. A. Lehmann, Kommentar zum Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz und zum Nachbarrecht des BGB, 3. Aufl., § 45 Rn. 6 zu § 45 NachbG Niedersachsen).Entsprechendes gilt, wenn das Niederschlagswasser in einer Bodenschicht auf einer Betondecke stehen bleibt und wegen der fehlenden Versickerungsmöglichkeit von dort aus unterirdisch auf das Nachbargrundstück gelangt (vgl. den Sachverhalt in der Entscheidung des OLG Frankfurt, OLGR 1998, 338).
- OLG Zweibrücken, 12.06.2014 - 6 U 64/12
Begriff des Übertritts von Wasser i.S. von § 37 Abs. 1 LNRG Rheinland-Pfalz
So hatte auch das OLG Frankfurt (OLGR 1998, 338, 340) entschieden zu dem im Wesentlichen gleichgefassten § 26 LNRG Hessen. - BGH, 07.06.2000 - VIII ZR 268/99
Zur Formfreiheit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters
Aus diesem Grunde wäre eine gesetzliche Regelung, die ein vom bisherigen Gesetzeswortlaut des § 505 Abs. 1 Satz 2 BGB abweichendes Formerfordernis für die Ausübung des gesetzlichen Mietervorkaufsrechts aufgestellt hätte, erforderlich, zumindest aber zu erwarten gewesen (…vgl. auch OLG Düsseldorf aaO; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 16, 17). - OLG Hamm, 23.11.2009 - 13 U 26/09
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ableitung von Niederschlagswasser auf das …
Unter Ableitung ist jede Maßnahme zu verstehen, durch die das Niederschlagswasser dem Nachbargrundstück zugeführt wird (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 338).Findet der Wassereintritt - wie hier von der Klägerin selbst behauptet - unterirdisch statt, liegt vielmehr insgesamt kein Fall des § 27 NachbarG NW vor (OLG Köln, VersR 2003, 911; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 338 für das hessische Landesrecht;… Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., Stand 1998, B § 2).
- KG, 22.04.2005 - 25 U 49/04
Nachbarrecht: Abwehr- oder Entschädigungsanspruch beim Eintritt von …
In anderen Bundesländern ist teilweise eine Regelung vorhanden, wonach bauliche Anlagen so einzurichten sind, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft, auf dieses abgeleitet wird oder übertritt (vgl. dazu BGH MDR 1982, 827; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 306, OLG Frankfurt OLGR 1998, 338 - 340).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 17.03.1998 - 5 U 3/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1070
- FamRZ 1999, 411
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 08.09.2015 - 20 U 75/14
Ansprüche eines Architekten wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Gebäude
Gleichwohl ist die Zwangsvollstreckung gegen die Beklagten zu 5) und 6) nach § 887 ZPO möglich, da der Kläger gegen den Eigentümer nicht nur einen Duldungstitel hat (in diesem Fall wird die Anwendbarkeit des § 887 ZPO in der Rechtsprechung einhellig bejaht, vgl. BGH NJW-RR 2009, 443; OLG Köln MDR 2003, 114; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1070; BayObLG NJW-RR 1989, 462; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 97), sondern vom Eigentümer sogar selber die Beseitigung verlangen kann, was dessen Duldungspflicht im Rahmen einer Drittvornahme impliziert. - VG Düsseldorf, 01.07.2005 - 13 K 2185/04 vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 17. März 1998 - 5 U 3/97 - m. w. N.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 199/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
AO § 309; BGB § 631
Auftragserfüllung bei Erdaushub- und Entsorgungsarbeiten - Anforderungen an Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anderweitige Ablagerung von Bodenaushub; Anforderungen an Forderungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamtes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erdtransporte: Keine Vergütung, wenn falsche Deponie angefahren wird? (IBR 1998, 330)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 11 O 362/96
- OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 199/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1432
- BauR 1998, 1260
- BauR 1998, 895 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 09.06.1994 - 18 U 250/93
Transportvertrag als Sonderform des Werkvertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 199/97
Dieses Versäumnisurteil der 11. Zivilkammer wurde durch Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.06.1994 - 18 U 250/93 - hinsichtlich des 9.456,90 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 01.05.1992 übersteigenden Betrages aufgehoben.Zwar ist ein vertraglicher Vergütungsanspruch nicht bereits durch die Rechtskraft des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.06.1994 - 18 U 250/93 - ausgeschlossen, denn die Rechtskraft der Entscheidung, durch die die Klage auf Vergütung ausweislich der Entscheidungsgründe als zur Zeit unbegründet abgewiesen wurde, bezieht sich allein darauf, daß zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil erging, die Fälligkeitsvoraussetzungen noch nicht vorlagen (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO , 20. Aufl., Vor § 322 Rdnr. 58).
- BGH, 17.06.1992 - XII ZR 253/90
Rückforderungsanspruch eines Sponsors bei vorzeitiger Trainerentlassung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 199/97
Denn bereicherungsrechtliche Ansprüche sind vorliegend durch den zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrag ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1992, 2690 ). - OLG Jena, 23.04.1997 - 4 U 1190/96
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 199/97
Fehlen diese Voraussetzungen, so ist die Pfändung unwirksam (…Hübschmann/Schwarz, a.a.O., Rdnr. 47; OLG Karlsruhe MDR 1997, 975, 976).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.06.1998 - 20 U 31/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
AFB 87 § 14 Nr. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 13.01.2010 - 5 U 127/09
Gebäude- und Hausratsversicherung: Angehöriger mit Vorsorgevollmacht als …
Die Äußerungen, die der Kläger gegenüber der Zeugin M. im Rahmen der Regulierung gemacht hat, musste sich die ursprüngliche Klägerin als Versicherungsnehmerin zurechnen lassen (zur Zurechnung arglistigen Verhaltens eines vom Versicherungsnehmer bevollmächtigten Wissenserklärungsvertreters im Rahmen der Parallelvorschrift in § 14 Abs. 2 AFB 87 siehe OLG Hamm, Urt. v. 5.6.1998 - 20 U 31/98 - zfs 1999, 29).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 17.03.1998 - 5 W 44/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2227 Abs. 1 BGB; § 27 FGG; § 550 ZPO
Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Missachtung des Willens des Erblassers; Abwägung des wirklichen oder mutmaßlichen Willens des Erblassers und den berechtigten Interessen der am Erbauseinandersetzungsverfahren Beteiligten; Auszahlung von ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Missachtung des Willens des Erblassers; Abwägung des wirklichen oder mutmaßlichen Willens des Erblassers und den berechtigten Interessen der am Erbauseinandersetzungsverfahren Beteiligten; Auszahlung von ...
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 472
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten …
Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers jedoch nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 472). - OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08
Testamentsvollstreckung: Entlassung eines Verwaltungsvollstreckers wegen des …
d) Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 472). - KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung …
Denn auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 472).