Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 04.03.1998 | OLG Koblenz, 12.01.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 15/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2512
OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 15/98 (https://dejure.org/1998,2512)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.1998 - 16 U 15/98 (https://dejure.org/1998,2512)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - 16 U 15/98 (https://dejure.org/1998,2512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 631; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Streupflicht des Betreibers einer Autowaschanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht in Autowaschanalgen bei Frost

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 673
  • MDR 1999, 160
  • NZV 1999, 165
  • VersR 1999, 501
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 22.05.2015 - 9 U 171/14

    "Eingeschränkte" Verkehrssicherungspflichten beim winterlichen Betrieb eines

    Wer eine erhöhte Gefahrenquelle im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit schafft, muss erst recht dafür sorgen, dass das von ihm angelockte Publikum in seinen Räumlichkeiten bzw. auf seinem Gewerbegrundstück nicht zu Schaden kommt (OLG Köln, NJW-RR 1999, 673 m.w.N.; OLG Köln, NJW-RR 2003, 806; Palandt/Sprau, 74. Aufl. 2015, § 823 Rn. 199).

    So trifft auch den Betreiber einer automatisierten Waschanlage grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht in Hinblick auf betriebsbedingte Gefahrenquellen, an deren Erfüllung insbesondere im Winter erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 26. Januar 1998 - 6 U 186/97 -, juris; OLG Köln, NJW-RR 1999, 673; OLG Köln, NZV 2003, 428).

  • OLG Köln, 21.01.2003 - 24 U 87/02

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Autowaschanlage

    Erst recht muss derjenige, der eine erhöhte Gefahrenquelle im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit schafft, dafür sorgen, dass das von ihm angelockte Publikum in den gewerblich genutzten Räumlichkeiten oder auf dem Gewerbegrundstück nicht zu Schaden kommt (vgl. OLG Köln OLGR 1998, 364 = NJW-RR 1999, 673 = VersR 1999, 501 = NZV 1999, 165; Palandt-Thomas, BGB, 62. Auflage, § 823 Rn. 58 und 87).

    Es handelte sich nicht um Eis, das sich bei kaltem Wetter durch den Betrieb der Waschanlage bildet (vgl. dazu die Fälle OLG Köln OLGR 1998, 364; OLG Hamm a.a.O.), sondern um vereisten und verharschten Altschnee, der der Beklagten und ihrem Personal, für welches sie nach § 278 und § 831 BGB einzustehen hat, längst hätte auffallen müssen.

    Der Kunde einer Autowaschanlage darf darauf vertrauen, dass der Betreiber seiner Verkehrsicherungspflicht ordnungsgemäß nachkommt (OLG Köln OLGR 1998, 364).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 21 U 8/14

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschstraße bei Glatteis

    Da es selbstverständlich ist, dass in einer Autowaschanlage erhebliche Mengen Wasser auf den Boden gelangen, die bei starkem Frost gefrieren können, kann der Betreiber der Waschanlage dieser erheblichen Gefahr nicht nur dadurch begegnen, dass er schematisch in bestimmten Zeitabständen Enteisungsmittel streut; statt dessen muss er jeweils dann zeitnah erneut tätig werden, wenn nach seinen letzten Maßnahmen erneut Flüssigkeit auf den Fußboden gelangen konnte, die zu Eis gefrieren konnte (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 673).

    Zum Teil wird insoweit die Ansicht vertreten, dass sich dem Kunden einer Waschanlage bei kaltem Wetter die Überlegung aufdrängen muss, dass in einem derartigen Betrieb aufgrund des ständig auftretenden Spritzwassers mit Vereisungen gerechnet werden muss, weshalb er ggf. Veranlassung hat, auf dem Gelände vorsichtig zu sein (vgl. OLG Hamm, MDR 1998, 1105; OLG Köln, NJW-RR 1999, 673; OLG Köln, NJW-RR 2003, 806).

    Deutlich wird dieser Widerspruch in Entscheidungen, in denen bei ähnlich gelagerten Sachverhalten ein Mitverschulden bejaht wird, insbesondere bei der Erörterung der Höhe des Mitverschuldens: So führt das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung vom 13. Juli 1998 (NJW-RR 1999, 673) aus, dass den dortigen Kläger ein Mitverschulden treffe, weil er damit habe rechnen müsse, dass Wasser, das gefroren sein könne, auf den Fußboden gelangt sein könne; keinesfalls betrage dieses Mitverschulden aber mehr als 50 %, weil der Kunde einer Autowaschanlage darauf vertrauen könne, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachkomme, weshalb er jedenfalls in ohne weiteres zugänglichen Teilen der Waschanlage nicht mit Eis rechnen müsse; dem entspricht die Argumentation im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 21. Januar 2003 (NJW-RR 2003, 806).

  • LG Bochum, 15.02.2007 - 6 O 255/06

    Der Betreiber einer Autowaschanlage genügt seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn

    Erst recht muss derjenige, der eine besondere Gefahrenquelle im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit schafft, dafür sorgen, dass die von ihm angelockten Kunden bzw. deren Sache in den gewerblich genutzten Räumlichkeiten oder auf dem Gewerbegrundstück nicht zu Schaden kommt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1999, 673 = OLG-Rep. 1998, 364 = VersR 1999, 501 = NZV 1999, 165).
  • LG Karlsruhe, 31.07.2006 - 4 O 280/06

    Haftung - Keine Haftung bei Glatteissturz an Waschanlage

    Der Betreiber muss daher grundsätzlich dafür sorgen, dass aus diesem Umstand keine Gefahren für die Benutzer der Waschanlage und die Kunden seiner Tankstelle entstehen (OLG Köln v. 13.07.1998 - 16 U 15/98 NJW-RR 1999, 673).

    Wer bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt eine Autowaschanlage aufsucht, muss damit rechnen, dass sich im Bereich um die Waschanlage Eisglätte gebildet hat (OLG Köln v. 13.07.1998 - 16 U 15/98 NJW-RR 1999, 673).

  • OLG Hamm, 13.09.1999 - 6 U 43/99

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Sturz des Klägers auf einem

    Hierzu gehörte es u.a., witterungsbedingte Gefahrenquellen zu beseitigen und das neue Entstehen solcher Gefahren zu unterbinden (vgl. Palandt/Thomas, BGB, 58. Auflage § 823 Rn. 87 m.w.N.; OLG Hamm OLGR 98, 210; zfs 84, 33; OLG Köln NZV 99, 165).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5015
OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97 (https://dejure.org/1998,5015)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.1998 - 13 U 152/97 (https://dejure.org/1998,5015)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 1998 - 13 U 152/97 (https://dejure.org/1998,5015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 242, 2314

  • Wolters Kluwer

    Bewertung eines zum Nachlass gehörenden Unternehmensanteils; Vorlage von Geschäftsunterlagen an den Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines Wertermittlungsgutachtens; Verhältnis von Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch; Umfang und praktische Verwirklichung des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.1975 - II ZR 154/72

    OHG zwischen Ehegatten in Gütergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97
    Zu den vorzulegenden Geschäftsunterlagen gehört alles, was erforderlich ist, um den Wert des Unternehmens oder der Unternehmensbeteiligung nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen zu ermitteln, insbesondere Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die zugrundeliegenden Geschäftsbücher und Belege (BGH NJW 1975, 1774, 1776; OLG Düsseldorf, a.a.O.).

    Das Interesse des zu bewertenden Unternehmens an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses kann zu einer Beschränkung oder gar zum Ausschluß des Vorlegungsanspruchs nach Treu und Glauben nur führen, wenn konkrete Gründe dafür bestehen, daß der Gläubiger die Einsicht in die Geschäftsunterlagen mißbrauchen wird (BGH NJW 1975, 1774, 1776 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454, 456 = FamRZ 1997, 58, 60).

    Zwar bestimmt der Zweck der Vorlegungspflicht zugleich deren gegenständliche Begrenzung, was bedeutet, daß der Erbe zur Vorlage von Geschäftsunterlagen nur insoweit verpflichtet ist, als der Pflichtteilsberechtigte sie zur Ermittlung des Wertes des Unternehmens und der Unternehmensgegenstände zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt (BGH NJW 1975, 1774, 1777).

  • OLG München, 15.01.1988 - 14 U 572/87

    Wertermittlung; Wertermittlungsanspruch; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97
    Das gilt auch für das Verhältnis von Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch (OLG München, NJW-RR 1988, 390 m.w.Nachw.).

    Der Senat macht sich zu eigen, was das OLG München (NJW-RR 1988, 390, 391 f.) hierzu ausgeführt hat:.

  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 41/73

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Ermittlung des Wertes eines zum

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97
    Entsprechend diesem gesetzgeberischen Zweck ist seit langem anerkannt, daß der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten jedenfalls dann, wenn zum Nachlaß ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört, auch die Vorlage von Geschäftsunterlagen umfaßt, die den Gläubiger in die Lage versetzen, die Wertermittlung selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen (BGH a.a.O.; BGH NJW 1975, 258 und 1774; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454 = FamRZ 1997, 58).

    Die Rechtsprechung hat den Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten ferner dahingehend erweitert, daß er vom Erben die Vornahme der Wertermittlung durch einen unparteiischen Sachverständigen verlangen darf, weil sich der Pflichtteilsberechtigte vielfach ohne sachverständige Hilfe aus den Geschäftsunterlagen die für die Bewertung besonders bedeutsamen stillen Reserven und die Ertragskraft des Unternehmens nicht vollständig erschließen kann, und - anders als bei einem bloßen Duldungsurteil - § 888 ZPO die besseren Möglichkeiten bietet, im Wege der Zwangsvollstreckung auch widerstrebende oder böswillige Verpflichtete zu etwa erforderlicher zusätzlicher Mitwirkung bei der Erstellung des Gutachtens zu veranlassen (BGH NJW 1975, 258; BGH NJW 1990, 180).

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97
    Die Rechtsprechung hat den Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten ferner dahingehend erweitert, daß er vom Erben die Vornahme der Wertermittlung durch einen unparteiischen Sachverständigen verlangen darf, weil sich der Pflichtteilsberechtigte vielfach ohne sachverständige Hilfe aus den Geschäftsunterlagen die für die Bewertung besonders bedeutsamen stillen Reserven und die Ertragskraft des Unternehmens nicht vollständig erschließen kann, und - anders als bei einem bloßen Duldungsurteil - § 888 ZPO die besseren Möglichkeiten bietet, im Wege der Zwangsvollstreckung auch widerstrebende oder böswillige Verpflichtete zu etwa erforderlicher zusätzlicher Mitwirkung bei der Erstellung des Gutachtens zu veranlassen (BGH NJW 1975, 258; BGH NJW 1990, 180).

    Entsprechend diesen Grundsätzen hat der BGH unter anderem dem pflichtteilsberechtigten Erben, auf den § 2314 BGB weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung findet, einen Anspruch gegen den vom Erblasser in den letzten zehn Jahren Beschenkten zugesprochen, wonach dieser ihm ggf. Auskunft über pflichtteilserhebliche Schenkungen des Erblassers zu erteilen hat (vgl. BGH NJW 1986, 127 und NJW 1990, 180 jew.m.w.Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.1996 - 7 U 126/95
    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97
    Entsprechend diesem gesetzgeberischen Zweck ist seit langem anerkannt, daß der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten jedenfalls dann, wenn zum Nachlaß ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört, auch die Vorlage von Geschäftsunterlagen umfaßt, die den Gläubiger in die Lage versetzen, die Wertermittlung selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen (BGH a.a.O.; BGH NJW 1975, 258 und 1774; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454 = FamRZ 1997, 58).

    Das Interesse des zu bewertenden Unternehmens an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses kann zu einer Beschränkung oder gar zum Ausschluß des Vorlegungsanspruchs nach Treu und Glauben nur führen, wenn konkrete Gründe dafür bestehen, daß der Gläubiger die Einsicht in die Geschäftsunterlagen mißbrauchen wird (BGH NJW 1975, 1774, 1776 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 454, 456 = FamRZ 1997, 58, 60).

  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84

    Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97
    Daß sich der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auch auf ergänzungspflichtige (gemischte) Schenkungen erstreckt, ist ebenfalls seit langem höchstrichterlich anerkannt (z.B. BGH NJW 1984, 487; NJW 1986, 127).

    Entsprechend diesen Grundsätzen hat der BGH unter anderem dem pflichtteilsberechtigten Erben, auf den § 2314 BGB weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung findet, einen Anspruch gegen den vom Erblasser in den letzten zehn Jahren Beschenkten zugesprochen, wonach dieser ihm ggf. Auskunft über pflichtteilserhebliche Schenkungen des Erblassers zu erteilen hat (vgl. BGH NJW 1986, 127 und NJW 1990, 180 jew.m.w.Nachw.).

  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97
    So wird denn auch in der Rechtsprechung hervorgehoben (z.B. BGH NJW 1989, 2887 und OLG Düsseldorf, a.a.O.), daß Wertgutachten dieser Art Meinungsverschiedenheiten über den Wert von Gegenständen des - tatsächlichen oder fiktiven - Nachlasses nicht entscheiden und allenfalls unter günstigen Umständen beenden helfen können.
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97
    Um dem pflichtteilsberechtigten Nichterben (im folgenden nur noch als Pflichtteilsberechtigter bezeichnet) die notwendigen Kenntnisse zur Bemessung des Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen, gewährt § 2314 BGB den Auskunftsanspruch in mehreren Arten, die zwar unterschiedliche Stärkegrade aufweisen, dem Gläubiger aber grundsätzlich kumulativ zustehen, so daß sie neben- oder hintereinander geltend gemacht werden können (BGH NJW 1961, 602).
  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97
    Daß sich der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auch auf ergänzungspflichtige (gemischte) Schenkungen erstreckt, ist ebenfalls seit langem höchstrichterlich anerkannt (z.B. BGH NJW 1984, 487; NJW 1986, 127).
  • BGH, 01.03.1971 - III ZR 37/68

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97
    Im übrigen kommt hier noch hinzu, daß der Sohn der Beklagten als Beschenkter ("gemischte Schenkung" bei Erhalt des ersten Geschäftsanteils anläßlich der GmbH-Gründung) der Klägerin, seiner Schwester, auch persönlich - neben der Beklagten - in entsprechender Anwendung des § 2314 BGB zur Auskunft unter Vorlage von Belegen verpflichtet ist, soweit es die pflichtteilserhebliche (gemischte) Schenkung angeht (vgl. BGH NJW 1971, 842).
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben;

  • OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Da sich dem Pflichtteilsberechtigten vielfach ohne sachverständige Hilfe aus den Geschäftsunterlagen die für die Bewertung besonders bedeutsamen stillen Reserven, die Ertragskraft des Unternehmens und der zu berücksichtigende Firmenwert nicht vollständig erschließen lassen, ist es gerechtfertigt, ihm in solchen Fällen einen Anspruch darauf einzuräumen, dass der Wert durch einen unparteiischen Sachverständigen ermittelt wird (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. Urt. v. 30.10.1974, IV ZR 41/73, zit. nach juris, Tz. 35; Urt. v. 08.07.1985, II ZR 150/84, zit. nach juris, Tz. 11; Urt. v. 04.10.1989, IVa ZR 198/88, zit. nach juris, Tz. 12; OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris Tz. 9; Urt. v. 05.10.2005, 2 U 153/04, juris Tz. 60).

    Auch wenn im Allgemeinen kein Anspruch auf Vorlage von Belegen besteht, so ist allgemein anerkannt (z.B. BGH Urt. v. 02.11.1960, V ZR 124/59, zit. nach juris Tz. 19; OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris, Tz. 2; OLG Düsseldorf Urt. v. 17.05.1996, 7 U 126/95, NJW-RR 1997, 454, 455; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2314 Rn. 10), dass der gem. § 2314 BGB Auskunftsberechtigte, sofern zum Nachlass ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört, nicht nur Auskunft über den Wert des Unternehmens und der Unternehmensgegenstände verlangen, sondern er darüber hinaus auch die Vorlage der notwendigen Geschäftsunterlagen fordern kann, die ihn in den Stand setzen, die Ermittlung jener Werte selbst vorzunehmen.

    Die Festlegung auf ein bestimmtes Verfahren zur Wertermittlung widerspräche dem Informationszweck der Vorschrift (OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris, Tz. 10; OLG München, Urt. v. 15.01.1988, 14 U 572/87, NJW-RR 1988, 390 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.01.1998 - 13 UF 468/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3892
OLG Koblenz, 12.01.1998 - 13 UF 468/97 (https://dejure.org/1998,3892)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.01.1998 - 13 UF 468/97 (https://dejure.org/1998,3892)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Januar 1998 - 13 UF 468/97 (https://dejure.org/1998,3892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsbedarf einer getrennt lebenden Ehefrau; Unterbringung der Ehefrau in einem psychiatrischen Wohnheim; Gesteigerte Unterhaltspflicht; Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit neben der Kindesbetreuung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361; BSHG § 91 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1
    Umfang des Anspruchsübergangs nach § 91 BSHG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1698
  • FamRZ 1998, 1513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84

    Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.1998 - 13 UF 468/97
    Vorliegend wird er konkret durch die Unterbringung der Ehefrau in einem psychiatrischen Wohnheim bestimmt und deckt sich mit den dort anfallenden Kosten (vgl. BGH, FamRZ 1986, 48 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 67 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.07.1995 - 29 U 64/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines volljährigen Kindes von

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.01.1998 - 13 UF 468/97
    Vorliegend wird er konkret durch die Unterbringung der Ehefrau in einem psychiatrischen Wohnheim bestimmt und deckt sich mit den dort anfallenden Kosten (vgl. BGH, FamRZ 1986, 48 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 67 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20

    Trennungsunterhalt: Unterhaltsanspruch einer in einem Pflegeheim lebenden Ehefrau

    Die Kosten einer erforderlichen Heimunterbringung können damit den Unterhaltsbedarf des getrenntlebenden Ehegatten konkret bestimmen (OLG Koblenz, FamRZ 1998, 1513).
  • OLG Hamm, 30.06.2017 - 6 WF 105/17

    Unterhaltsrechtlicher Bedarf im Falle betreuten Wohnens oder Heimunterbringung

    Die Kosten einer erforderlichen Heimunterbringung können damit den Unterhaltsbedarf des getrennt lebenden Ehegatten konkret bestimmen (OLG Koblenz, Urteil vom 12.01.1998, 13 UF 468/97, FamRZ 1998, 1513; OLG Nürnberg, Urteil vom 30.12.1980, 11 UF 2222/80 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht