Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 1030/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8584
OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 1030/97 (https://dejure.org/1997,8584)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.11.1997 - 11 U 1030/97 (https://dejure.org/1997,8584)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. November 1997 - 11 U 1030/97 (https://dejure.org/1997,8584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungerechtfertigte Bereicherung; Anspruch des Anschlussnehmers gegen ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf Erstattung gezahlter Hausanschlusskosten; Kostentragungspflicht für eine Veränderung des Hausanschlusses; Anspruch des Anschlussnehmers auf Zustimmung zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 64/90

    Haftung des Rechtsnachfolgers für Baukostenzuschuß und Anschlußkosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 1030/97
    Anschlußnehmer ist dabei allein derjenige, auf dessen Veranlassung der mit der Verteilungsanlage des Elektrizitätsversorgungsunternehmens verbundene Hausanschluß erstellt oder verändert worden ist (BGHZ 100, 299 ; BGH BB 1991, 300 ).
  • BGH, 01.04.1987 - VIII ZR 167/86

    Begriff des Anschlußnehmers

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 1030/97
    Anschlußnehmer ist dabei allein derjenige, auf dessen Veranlassung der mit der Verteilungsanlage des Elektrizitätsversorgungsunternehmens verbundene Hausanschluß erstellt oder verändert worden ist (BGHZ 100, 299 ; BGH BB 1991, 300 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.05.1998 - 19 W 12/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11431
OLG Köln, 15.05.1998 - 19 W 12/98 (https://dejure.org/1998,11431)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.05.1998 - 19 W 12/98 (https://dejure.org/1998,11431)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 1998 - 19 W 12/98 (https://dejure.org/1998,11431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussetzung des Verfahrens Anwendung öffentlichrechtlicher Vorschriften

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 148; MGVO § 7
    Aussetzung des Verfahrens Anwendung öffentlichrechtlicher Vorschriften

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vorgreiflichkeit eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für eine in einem Zivilprozess zu treffende Entscheidung i.R.d. § 148 Zivilprozessordnung (ZPO)

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   OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 63/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13796
OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 63/98 (https://dejure.org/1998,13796)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.1998 - 22 U 63/98 (https://dejure.org/1998,13796)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 1998 - 22 U 63/98 (https://dejure.org/1998,13796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 1 O 353/97
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 63/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 219/87

    Haftung eines Treuhänders im Rahmen eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 63/98
    § 179 Abs. 1 BGB erfaßt als Norm, die eine gesetzliche Garantenhaftung des vollmachtlos handelnden Vertreters begründet, in entsprechender Anwendung auch diejenigen Fallgestaltungen, in denen jemand einen Vertrag im Namen einer nicht existenten Person abschließt (BGHZ 63, 45, 48; BGH NJW 1989, 894).
  • OLG Köln, 29.11.1996 - 19 U 80/96

    Handeln in fremden Namen; Darlegungs- und Beweislast bei unternehmensbezogenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 63/98
    Aus der Unternehmensbezogenheit des Geschäfts (vgl. hierzu OLG Köln NJW-RR 1997, 670 ) und dem Umstand, daß die Klägerin wußte, daß ein P V Inhaber des Einzelhandelsgeschäfts "C Jeans und Fashion" war, ergibt sich, daß die Klägerin dem Verhalten des Beklagten den objektiven Erklärungswert eines Handelns im Namen des Inhabers beimaß.
  • BGH, 08.07.1974 - II ZR 180/72

    Vertretung einer Vor-Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 63/98
    § 179 Abs. 1 BGB erfaßt als Norm, die eine gesetzliche Garantenhaftung des vollmachtlos handelnden Vertreters begründet, in entsprechender Anwendung auch diejenigen Fallgestaltungen, in denen jemand einen Vertrag im Namen einer nicht existenten Person abschließt (BGHZ 63, 45, 48; BGH NJW 1989, 894).
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   OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98   

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https://dejure.org/1998,48474
OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98 (https://dejure.org/1998,48474)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.07.1998 - 2 U 28/98 (https://dejure.org/1998,48474)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Juli 1998 - 2 U 28/98 (https://dejure.org/1998,48474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen gegen die Verpflichtung zur Endpreisangabe gem. § 1 Abs. 1 S. 1 PrAngVO durch Werbung mit Prämien für Hundehaftpflichtversicherungen nur mit Prämiensätzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Endpreisangabe bei der Werbung für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung mit der Angabe von Jahresprämien

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98
    Sie umfassen Teil- oder Basisangaben über den Kaufpreis und überhaupt alle Preise und Kosten, die der Verkäufer nach der Verkehrsauffassung üblicherweise in die Kalkulation seiner Endpreise einbezieht, weil sie obligatorisch anfallen (Köhler/Piper, aaO, Rz. 21, 24; Gloy/Helm, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl., § 49 Rz. 270 unter Verweis auf BGH GRUR 1981, 140 - Flughafengebühr; GRUR 1983, 443 - Kfz-Endpreis [betrifft Überführungskosten]; GRUR 1991, 845 [BGH 06.06.1991 - I ZR 291/89] - Nebenkosten [zum Mietvertrag über eine Ferienwohnung]).

    Zwar sind nach st. Rspr. des BGH die Bestimmungen der PrAngVO nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung, sondern als Zweckmäßigkeits- und Ordnungsvorschriften ohne unmittelbaren wettbewerblichen Bezug nur wertneutrale Normen (BGH GRUR 1988, 699, 700 - qm-Preisangaben II; GRUR 1991, 845 [BGH 06.06.1991 - I ZR 291/89] f - Nebenkosten; GRUR 1994, 222, 224 [BGH 14.10.1993 - I ZR 218/91] - Flaschenpfand).

  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98
    Die Anforderungen an die Spezifizierung hängen vom Einzelfall ab (vgl. BGH GRUR 1982, 493 - Sonnenring; w. N. bei Köhler/Piper, a.a.O., § 1 PrAngVO, Rz. 12).
  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 218/91

    Flaschenpfand - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98
    Zwar sind nach st. Rspr. des BGH die Bestimmungen der PrAngVO nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung, sondern als Zweckmäßigkeits- und Ordnungsvorschriften ohne unmittelbaren wettbewerblichen Bezug nur wertneutrale Normen (BGH GRUR 1988, 699, 700 - qm-Preisangaben II; GRUR 1991, 845 [BGH 06.06.1991 - I ZR 291/89] f - Nebenkosten; GRUR 1994, 222, 224 [BGH 14.10.1993 - I ZR 218/91] - Flaschenpfand).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98
    Das Merkmal der Eignung zur wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs gehört nicht schon zur Klagbefugnis, sondern betrifft die sachliche Begründetheit des jeweiligen Unterlassungsanspruchs (vgl. BGH GRUR 1995, 122, 123 [BGH 29.09.1994 - I ZR 138/92] - Laienwerbung für Augenoptiker).
  • BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98
    Sie umfassen Teil- oder Basisangaben über den Kaufpreis und überhaupt alle Preise und Kosten, die der Verkäufer nach der Verkehrsauffassung üblicherweise in die Kalkulation seiner Endpreise einbezieht, weil sie obligatorisch anfallen (Köhler/Piper, aaO, Rz. 21, 24; Gloy/Helm, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl., § 49 Rz. 270 unter Verweis auf BGH GRUR 1981, 140 - Flughafengebühr; GRUR 1983, 443 - Kfz-Endpreis [betrifft Überführungskosten]; GRUR 1991, 845 [BGH 06.06.1991 - I ZR 291/89] - Nebenkosten [zum Mietvertrag über eine Ferienwohnung]).
  • BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98
    Sie umfassen Teil- oder Basisangaben über den Kaufpreis und überhaupt alle Preise und Kosten, die der Verkäufer nach der Verkehrsauffassung üblicherweise in die Kalkulation seiner Endpreise einbezieht, weil sie obligatorisch anfallen (Köhler/Piper, aaO, Rz. 21, 24; Gloy/Helm, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl., § 49 Rz. 270 unter Verweis auf BGH GRUR 1981, 140 - Flughafengebühr; GRUR 1983, 443 - Kfz-Endpreis [betrifft Überführungskosten]; GRUR 1991, 845 [BGH 06.06.1991 - I ZR 291/89] - Nebenkosten [zum Mietvertrag über eine Ferienwohnung]).
  • BGH, 07.07.1983 - I ZR 113/81

    Preisangaben in der Werbung von Liegenschaften - Pflicht zur Angabe des zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98
    Bei solcher Relativierung der Verpflichtung wäre dem oben beschriebenen Normzweck der Vorschrift, Preistransparenz zur Ermöglichung zutreffender Preisvergleiche herzustellen, nicht mehr genügt (vgl. BGH GRUR 1983, 665 - qm-Preisangaben I; w.N. bei Köhler/Piper, aaO, Rz. 21).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98
    Zwar sind nach st. Rspr. des BGH die Bestimmungen der PrAngVO nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung, sondern als Zweckmäßigkeits- und Ordnungsvorschriften ohne unmittelbaren wettbewerblichen Bezug nur wertneutrale Normen (BGH GRUR 1988, 699, 700 - qm-Preisangaben II; GRUR 1991, 845 [BGH 06.06.1991 - I ZR 291/89] f - Nebenkosten; GRUR 1994, 222, 224 [BGH 14.10.1993 - I ZR 218/91] - Flaschenpfand).
  • BGH, 11.11.1993 - I ZR 315/91

    Finanzkaufpreis ohne Mehrkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98
    Dies wird in st. Rspr. dann angenommen, wenn der Preisangaben-Verstoß nicht nur versehentlich sondern planmäßig und in dem Bewußtsein begangen wird, sich im Wettbewerb einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen (vgl. BGH GRUR 1994, 311 [BGH 11.11.1993 - I ZR 315/91] - Finanzkaufpreis ohne Mehrkosten; w.N. bei Köhler/Piper, aaO, Rz. 16 u. § 1 UWG Rz. 322 ff).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 104/02 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Etwas anderes kann auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 30. Juni 1998 - B 2 U 28/98 B - geschlossen werden, mit dem die Revision in einem Rechtsstreit zugelassen wurde, der die Auslegung von § 788 RVO betraf.
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