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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 25/96   

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https://dejure.org/1997,2339
OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 25/96 (https://dejure.org/1997,2339)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.1997 - 9 U 25/96 (https://dejure.org/1997,2339)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 1997 - 9 U 25/96 (https://dejure.org/1997,2339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versicherung Kaskoversicherung Rotlichtverstoß grobe Fahrlässigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 61
    Versicherung Kaskoversicherung Rotlichtverstoß grobe Fahrlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabstufung eines Rotlichtverstoßes als ein objektiv besonders grober Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs aufgrund des Vorliegens subjektiver Besonderheiten; Entschädigungsanspruch des Unfallfahrers gegen seinen Kaskoversicherer bei Herbeiführung des Unfalls ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Ksakoversicherung bei Rotlichtverstoß; Versicherung; Kaskoversicherung; Rotlichtverstoß; grobe Fahrlässigkeit; Augenblicksversagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 594
  • NZV 1999, 90
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 16.05.1995 - 9 U 381/94
    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 25/96
    Danach stellt das Nichtbeachten einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel einen objektiv besonders groben Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs dar (BGH, a.a.O.; OLG Hamburg VersR 1994, 211; OLG Karlsruhe VersR 1994, 211; OLG Oldenburg r+s 1997, 148; Senat, Urteil vom 16.05.1995 - 9 U 381/94 - und Urteil vom 17.09.1996 - 9 U 273/95 - ).

    Anders als in dem von der Beklagten zur Unterstützung ihrer Rechtsauffassung herangezogenen, vom Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg r+s 1997, 148) entschiedenen Fall und auch abweichend von den Fällen, in denen der Senat trotz Anhaltens und erst anschließenden Anfahrens bei Rotlicht grobe Fahrlässigkeit auch in subjektiver Hinsicht angenommen hat (vgl. z.B. das Urteil des Senats vom 16. Mai 1995, 9 U 381/94), gebieten im Streitfall aber die maßgeblichen, dem Senat bekannten Kreuzungsverhältnisse eine andere Beurteilung.

  • OLG Oldenburg, 27.11.1996 - 2 U 197/96

    Fahrlässigkeit, grobe, Rotlicht, Rechtsabbiegespur, Grünlichtpfeil, Querverkehr,

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 25/96
    Danach stellt das Nichtbeachten einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel einen objektiv besonders groben Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs dar (BGH, a.a.O.; OLG Hamburg VersR 1994, 211; OLG Karlsruhe VersR 1994, 211; OLG Oldenburg r+s 1997, 148; Senat, Urteil vom 16.05.1995 - 9 U 381/94 - und Urteil vom 17.09.1996 - 9 U 273/95 - ).

    Anders als in dem von der Beklagten zur Unterstützung ihrer Rechtsauffassung herangezogenen, vom Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg r+s 1997, 148) entschiedenen Fall und auch abweichend von den Fällen, in denen der Senat trotz Anhaltens und erst anschließenden Anfahrens bei Rotlicht grobe Fahrlässigkeit auch in subjektiver Hinsicht angenommen hat (vgl. z.B. das Urteil des Senats vom 16. Mai 1995, 9 U 381/94), gebieten im Streitfall aber die maßgeblichen, dem Senat bekannten Kreuzungsverhältnisse eine andere Beurteilung.

  • OLG Köln, 17.09.1996 - 9 U 273/95
    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 25/96
    Danach stellt das Nichtbeachten einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel einen objektiv besonders groben Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs dar (BGH, a.a.O.; OLG Hamburg VersR 1994, 211; OLG Karlsruhe VersR 1994, 211; OLG Oldenburg r+s 1997, 148; Senat, Urteil vom 16.05.1995 - 9 U 381/94 - und Urteil vom 17.09.1996 - 9 U 273/95 - ).
  • OLG Hamburg, 25.05.1993 - 7 U 43/93

    Fahrer eines Kfz; Pflichten des Versicherungsnehmers; Besonders schwerer Verstoß;

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 25/96
    Danach stellt das Nichtbeachten einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel einen objektiv besonders groben Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs dar (BGH, a.a.O.; OLG Hamburg VersR 1994, 211; OLG Karlsruhe VersR 1994, 211; OLG Oldenburg r+s 1997, 148; Senat, Urteil vom 16.05.1995 - 9 U 381/94 - und Urteil vom 17.09.1996 - 9 U 273/95 - ).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 25/96
    Das Landgericht befindet sich mit seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats und insbesondere der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH r+s 1992, 292 = VersR 1992, 1085).
  • OLG Köln, 04.08.1998 - 9 U 10/98

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls bzw. Verkehrsunfalls

    Ein solches Nichtbeachten einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel stellt, was auch die Klägerin nicht in Abrede stellt, einen objektiv besonders groben Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs dar (BGH r+s 1992, 292 = VersR 1992, 1085 sowie Senat, r+s 1997, 449 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Allerdings können besondere Umstände des Einzelfalles den objektiv groben Verkehrsverstoß subjektiv in einem milderen Licht erscheinen lassen und den Unfallverursacher vom Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit entlasten (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGH a.a.O. sowie OLG Hamm, r+s 1994, 45, 46 und r+s 1996, 13; OLG Karlsruhe r+s 1994, 46, 47 und r+s 1995, 449 sowie Senat, r+s 1997, 449).

  • OLG Köln, 19.11.2002 - 9 U 54/02

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Rotlichtverstoß

    Dabei reicht es aber nicht aus, wenn sich der Rotlichtverstoß als sog. "Augenblicksversagen" darstellt; vielmehr müssen nach herrschender Rechtsprechung selbst dann noch weitere subjektive Umstände hinzukommen, damit eine mildere Beurteilung des Verstoßes möglich wird (BGH, r+s 1992, 292, 293; OLG Hamm, r+s 2001, 317; r+s 2001, 275; OLG Köln, VersR 1990, 848; MDR 1998, 594; r+s 1998, 493; r+s 2001, 318).
  • LG Trier, 06.02.2003 - 6 O 296/02
    Der vom Kläger begangene "Rotlicht-Verstoß" unterscheidet sich demnach von denen, bei der der Verkehrsteilnehmer das Rotlicht überfahren oder nach Anhalten vor der Rotlicht zeigenden Ampel angefahren ist, weil er nachvollziehbar durch eine auf Grünspringen für eine andere Fahrspur geltende Ampel oder durch anfahrende Fahrzeuge zu dem Irrtum veranlasst wird, die für ihn geltende Ampel habe auf grün umgeschaltet (OLG Hamm in JWRR 2000, 1477, OLG Köln MDR 98 594 u. a.).
  • OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 207/00

    Leistungsfreiheit einer Kaskoversicherung wegen Herbeiführung eines Unfalls durch

    Das Überfahren des Rotlichts einer Ampel an Kreuzungen oder Einmündungen ist wegen der großen Gefährlichkeit für den Straßenverkehr objektiv grob fahrlässig und ist ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht (BGH, r + s 1992, 292; OLG Köln, MDR 1998, 594 m.w.N.; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26.Auflage, § 12 AKB Rn. 82).
  • OLG Köln, 12.03.2002 - 9 U 143/01
    Das Verhalten des Klägers ist nicht zu vergleichen mit einer unüberlegten Fehlreaktion auf eine irritierende grüne Leuchtreklame (vgl. Senat, r+s 1997, 449) oder ein ihn bedrängendes anderes Fahrzeug (vgl. OLG Hamm, r+s 2000, 232).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.11.1997 - 3 U 137/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7415
OLG Hamburg, 06.11.1997 - 3 U 137/97 (https://dejure.org/1997,7415)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.1997 - 3 U 137/97 (https://dejure.org/1997,7415)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 1997 - 3 U 137/97 (https://dejure.org/1997,7415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 3
    Unzulässigkeit einer Spitzenstellungsberühmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.11.1997 - 6 U 153/97   

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https://dejure.org/1997,11375
OLG Frankfurt, 06.11.1997 - 6 U 153/97 (https://dejure.org/1997,11375)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.1997 - 6 U 153/97 (https://dejure.org/1997,11375)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 1997 - 6 U 153/97 (https://dejure.org/1997,11375)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1 § 13 Abs. 2 Nr. 2; PAngV § 1
    Anforderungen an die Angabe der Überführungskosten bei einem Leasingangebot über Motorräder

Verfahrensgang

  • LG Gießen - 6 O 26/97
  • OLG Frankfurt, 06.11.1997 - 6 U 153/97
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 6 U 61/19

    Internationale Zuständigkeit für aus dem Ausland veranlasste Wettbewerbsverstöße

    Bei einer solchen Lage kann die Prozessführungsbefugnis im Eilverfahren dahingestellt bleiben (Senat, WRP 1998, 324).
  • OLG Köln, 11.08.2000 - 6 U 10/00

    Preisangabe in Werbeanzeige eines Autohändlers - Endpreis ohne Überführungskosten

    Soweit die Beklagte ferner unter Bezug auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (WRP 1998, 324/325 -"zzgl. Überführungskosten"-) auf eine angebliche Tendenz der Rechtsprechung verweist, Verstöße gegen die PAngVO nicht mehr als "wesentlich" i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UWG anzusehen, vermag das schließlich schon deshalb nicht zu überzeugen, weil in der mit der erwähnten Entscheidung beurteilten Werbung - anders als im Streitfall - eindeutig und unübersehbar auf die zusätzlich zu entrichtenden Überführungskosten hingewiesen worden war.
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