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   OLG Frankfurt, 17.06.1999 - 6 U 43/98   

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https://dejure.org/1999,9115
OLG Frankfurt, 17.06.1999 - 6 U 43/98 (https://dejure.org/1999,9115)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.1999 - 6 U 43/98 (https://dejure.org/1999,9115)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 6 U 43/98 (https://dejure.org/1999,9115)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Werbung mit Deutschem Aktienindex (DAX)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vergleichende Gegenüberstellung zum Deutschen Aktienindex (DAX)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 14; UWG § 1; Richtlinie EWG 97/55
    Benutzung einer Marke; Zulässigkeit der Werbung für einen Börsenbrief durch einen Vergleich mit der Kursentwicklung des DAX

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1272
  • NJW-RR 2000, 808 (Ls.)
  • GRUR 2000, 84
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

    bb) Für die vorliegende Fallgestaltung wird zum einen vertreten, dass Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung nicht mehr bewilligt werden kann, wenn die Klage bereits bei Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs zurückgenommen worden war (OLG Hamburg OLGR 1997, 13; jeweils zur teilweisen Klagerücknahme: OLG Hamm [Beschluss vom 31. Januar 2003 - 11 WF 364/02 -] FamRZ 2003, 1761; OLG Celle OLGR 1999, 215; OLG Brandenburg OLGR 2007, 246; s. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. März 2004 - 5 E 27/04 - [...]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 114 Rdn. 94; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 4. Aufl. Rdn. 483 [Fn. 10]; Zöller/Philippi a.a.O. § 119 Rdn. 45 [s. aber auch § 117 Rdn. 2 c und § 114 Rdn. 25]).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06

    Unlauterer Wettbewerb: Untersagung der Deutschen Börse des Handels einer Bank mit

    Dies hat der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt für den Fall einer Gegenüberstellung eines Musterdepots mit der Entwicklung des DAX in der Werbung für eine Börsenfachzeitschrift entschieden (GRUR 00, 84), es trifft aber auch im vorliegenden Fall zu.
  • LG Frankfurt/Main, 26.07.2006 - 6 O 452/05

    Die unlizenzierte Emission von Wertpapieren, die beschreibend auf den DAX Bezug

    Der Fall ist insoweit nicht vergleichbar mit der Entscheidung "Deutscher Aktienindex DAX" des OLG Frankfurt (GRUR 2000, 84 [OLG Frankfurt am Main 17.06.1999 - 6 U 43/98] ).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01

    Vergleichende Werbung: Hinweis auf Importarzneimittel auf andere Inlandsmarke

    Demgegenüber ist die bloße Nennung einer fremden Marke, wie sie in der vergleichenden Werbung regelmäßig vorkommt, kennzeichenrechtlich irrelevant und nur den wettbewerbsrechtlichen Schranken unterworfen (vgl. Senat, GRUR 2000, 84 ­ Deutscher Aktienindex DAX).
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