Rechtsprechung
   OLG München, 20.01.1999 - 21 U 6679/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6638
OLG München, 20.01.1999 - 21 U 6679/98 (https://dejure.org/1999,6638)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.1999 - 21 U 6679/98 (https://dejure.org/1999,6638)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 21 U 6679/98 (https://dejure.org/1999,6638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung bezüglich des Abdrucks einer Gegendarstellung; Effektiver Rechtsschutz bei Persönlichkeitsverletzungen als Zweck der Gegendarstellung; Beschränkung der Gegendarstellung auf Tatsachenbehauptung der vorangehenden Veröffentlichung; Unwahre und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen und Grenzen des Gegendarstellungsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 319
  • MMR 1999, 248 (Ls.)
  • afp 1999, 497
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 25.01.2006 - 6 U 149/05

    Gegendarstellungsanspruch nur bei berechtigtem Interesse der betroffenen Person

    - Der Senat folgt hiermit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, das für den Geltungsbereich des Bayerischen Pressegesetzes, dessen Regelung zum Gegendarstellungsanspruch wie in Sachsen-Anhalt ein berechtigtes Interesse nicht ausdrücklich erwähnt, befunden hat, dass die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert werden darf, wenn die betroffene Person kein berechtigtes Interesse am Abdruck der Gegendarstellung hat (vgl. OLG München, Urteile vom 20. Januar 1999 - 21 U 6679/98, OLGR 1999, 226 und vom 17. November 2000 - 21 U 4788/00, OLGR 2001, 185 ff.).

    Das gilt unabhängig davon, ob dieser Ausschlussgrund in der anzuwendenden landespresserechtlichen Bestimmung ausdrücklich erwähnt ist oder nicht (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Januar 1999 aaO, juris, Rn. 24 ff.; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, Rz. 11.49; Sedelmeier in Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 Rn. 61 mwN; Schmidt in Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 2. Aufl., 1990, Rn. 247 mwN).

    Eine gegen § 242 BGB verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage ist als Rechtsüberschreitung rechtsmissbräuchlich (§ 226 BGB) und daher unzulässig (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Januar 1999, aaO).

  • LG München I, 18.01.2006 - 9 O 23489/05
    Selbst wenn die Ausführung im Artikel, es handele sich um die die "Immobiliengesellschaft des Schauspielers ... " falsch ist, so darf dennoch nicht mit einer Halbwahrheit geantwortet werden (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 386 und NJW-RR 2000, 319).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.01.1999 - 15 W 444/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8348
OLG Hamm, 15.01.1999 - 15 W 444/97 (https://dejure.org/1999,8348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.1999 - 15 W 444/97 (https://dejure.org/1999,8348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 15 W 444/97 (https://dejure.org/1999,8348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ladung eines durch die Eigentümerversammlung abberufenen Verwalters zur Wohnungseigentümerversammlung; Abberufung eines Verwalters bei Selbstanzeige wegen Veruntreuung von Fremdgeldern einer anderen Wohnungseigentumsgemeinschaft; Anforderungen an eine wirksame Abberufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 23 Abs. 1, Abs. 4 § 24 Abs. 5 § 26 Abs. 1
    Ladung des abzuberufenden Verwalters zur Eigentümerversammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 522
  • NZM 1999, 229
  • FGPrax 1999, 93
  • ZMR 1999, 279
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Zwar verliert der Verwalter seine Organstellung erst mit dem Zugang der Abberufungserklärung, die entweder im Abberufungsbeschluß mit enthalten ist (vgl. Senat, aaO, 122; OLG Hamm, ZMR 1999, 279, 280; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 42; Wenzel, aaO, 512, 513) oder aufgrund dieses Beschlusses gesondert abgegeben wird (vgl. Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 26 Rdn. 131; § 43 Rdn. 42; Merle, aaO, S. 195; ders., Bestellung und Abberufung des Verwalters nach § 26 des Wohnungseigentumsgesetzes, 1977, S. 95; Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 30).

    a) Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (vgl. BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG, NJW-RR 1999, 1390 f; ZWE 2000, 77; NJW-RR 2000, 676, 677 f; OLG Karlsruhe, NZM 1998, 768, 769; OLG Köln, NZM 1998, 960; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 163, 164; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 522, 523; Bärmann/Pick/ Merle, aaO, § 26 Rdn. 152; Staudinger/Bub, aaO, § 26 Rdn. 392 m.w.N.; Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 33).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 3 Wx 217/02

    Pflichtwidriges Verhalten des Verwalters bei einem Antrag auf

    Nach allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht, notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis gestört ist (vgl. BayObLG ZMR 1990, 575; ZMR 2000, 321; OLG Düsseldorf - ZMR 1998, 449; OLG Hamm ZMR 1999, 279; OLG Köln NZM 1998, 960; Bärmann-Pick-Merle, WEG 9. Aufl., Rn. 166 zu § 26).
  • OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03

    Vereinbarkeit der Einrichtung einer "Heißen Theke" mit der Zweckbestimmung

    Dabei sind - wie auch im Beschluß vom 9.01.1989 hervorgehoben - von Bedeutung in erster Linie die Nichteinhaltung der gesetzlichen Ladenschlußzeiten (vgl. OLG Hamburg ZMR 2002, 455; KG FGPrax 1999, 93; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146, 147; WuM 1993, 290; BayObLG ZMR 1993, 427, 428), ferner die Geräusch- und die Geruchsbelästigungen der übrigen Teil- und Wohnungseigentümer (vgl. BayObL ZMR 2000, 53, 54).
  • LG Freiburg, 24.07.2003 - 4 T 49/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zweckbestimmung von Teileigentum durch

    Dies stellt eine derartige Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 1038; NJW 192, 919; KG FGPrax 1999, 93).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.03.1999 - 2 UF 92/98   

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https://dejure.org/1999,4379
OLG Zweibrücken, 11.03.1999 - 2 UF 92/98 (https://dejure.org/1999,4379)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 UF 92/98 (https://dejure.org/1999,4379)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 UF 92/98 (https://dejure.org/1999,4379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1872
  • MDR 1999, 940
  • FamRZ 1999, 807
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Oldenburg, 19.06.2000 - 11 WF 50/00

    Rechtslage; Wirksamkeit; Sorgerecht; Sorgerechtsentscheidung; In-Kraft-Treten;

    Zum Teil wird die Ansicht vertreten, eine vor dem 01.07.1998 ergangene Sorgerechtsentscheidung nach § 1672 a.F. wirke über die Scheidung fort und könne nach Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform nur unter den Voraussetzungen des § 1696 BGB abgeändert werden (OLG Frankfurt FamRZ 1999, 612; 2000, 510; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 804; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 807; OLG Braunschweig FamRZ 1999, 1006; OLG Oldenburg - 12. Zivilsenat - Beschluß vom 26.05.1999 12 UF 10/99; AG Freyung FamRZ 1999, 806 AG Bad Schwalbach FamRZ 1999, 1158; RognerFamRefK § 1671 BGB Rdn. 50 a.E.; Büttner FamRZ 1998, 585, 589; Motzer FamRZ 1999, 1101, 1105; PalandtDiederichsen, 59. Aufl., Einf.

    Dabei wird zum Teil - wohl zur Abmilderung der verhältnismäßig strengen Voraussetzungen des § 1696 BGB für eine Abänderung ("triftige Gründe") - angenommen, der zeitlichen Beschränkung der Sorgerechtsentscheidung nach altem Recht bis zu einer Entscheidung im Scheidungsverfahren bzw. den geänderten Wünschen des Gesetzgebers könne im Rahmen der Entscheidung nach § 1696 BGB dadurch Rechnung getragen werden, daß die Schwelle für eine Abänderung niedrig angesetzt wird (OLG Frankfurt FamRZ 2000, 510; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 807; AG Freyung FamRZ 1999, 806).

    Geschieht letzteres nicht, erscheint es aus Gründen der Rechtsklarheit - unabhängig vom jeweiligen Standpunkt des oben aufgezeigten Meinungsstreits - in jedem Fall angezeigt, wenn dann der Entscheidungstenor des Scheidungsurteils eine Feststellung enthält, wer die elterliche Sorge inne hat (vgl. Senat - Beschluss vom 08.03.1999 - 11 UF 201/98; Luthin FamRZ 1999, 807).

  • OLG Brandenburg, 23.03.2000 - 9 UF 289/98

    Positiver Vaterschaftsnachweis - schwerwiegende Zweifel -

    Das Amtsermittlungsprinzip verpflichtet das Gericht nur, die Ermittlungen so lange fortzusetzen, bis die Würdigung aller Umstände zuverlässig darauf schließen lässt, ob der Beklagte der Vater ist oder nicht (BGH, NJW 1990, 2312 ; OLG Karlsruhe, NJWE-FER 1999, 252 ).

    Einem Beweisantritt ist auch dann nicht nachzugehen, wenn das Beweismittel "ins Blaue hinein" benannt wird, (vgl. auch BGH, NJW-RR 1989, 707, 708), so wenn im auf Feststellung der Vaterschaft gerichteten Verfahren die - bestrittene - Behauptung eines Mehrverkehrs mit keinerlei stichhaltigen Hinweisen erhoben wird (OLG Karlsruhe, NJWE-FER 1999, 252 ; s. a. OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 369, 370).

  • OLG Schleswig, 25.11.1999 - 13 UF 280/98

    Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung

    In dem Streit darüber, ob eine solche Entscheidung nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes über die Ehescheidung hinaus Bestandskraft hat und nur der Abänderung nach § 1696 BGB unterliegt (so beispielsweise OLG Stuttgart FamRZ 1999, 804 und OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 807) oder ob eine Sorgerechtsregelung nach § 1672 a. F. BGB einer späteren Entscheidung nach § 1671 n. F. BGB nicht entgegensteht (so etwa OLG Hamm FamRZ 1999, 803 und OLG Bamberg, FamRZ 1999, 805) bleibt der Senat bei seiner Auffassung, nach der eine Entscheidung gem. § 1672 a. F. BGB nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes über die Ehescheidung hinaus Bestandskraft hat und nur der Abänderung nach § 1696 BGB unterliegt.
  • OLG Brandenburg, 07.11.2000 - 10 UF 72/00

    Abänderung der vormundschafts- und familiengerichtlichen Anordnung bei alleiniger

    Vielmehr gilt, da § 1671 BGB n. F. eine Sorgerechtsregelung allein für den Fall des Getrenntlebens kennt, die Entscheidung nach § 1672 BGB a. F. weiter, die jedoch der Abänderung unterliegt, soweit die Voraussetzungen des § 1696 BGB gegeben sind (so auch OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 612; FamRZ 2000, 510; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 804; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 807; AG Freyung, FamRZ 1999, 806; AG Bad Schwalbach, FamRZ 1999, 1158, dagegen OLG Hamm, FamRZ 1998, 1315; FamRZ 1999, 803 und 1159; OLG Köln, FamRZ 1999, 613; FamRZ 2000, 509; OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 614; OLG Bamberg, FamRZ 1999, 805; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 506; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 508; AG Groß-Gerau, FamRZ 1998, 1465 mit Anmerkung Luthin).
  • OLG Köln, 25.10.1999 - 10 UF 78/99

    Wirkungsdauer der für die Trennungszeit getroffenen Sorgerechtsregelung

    Das Amtsgericht ist der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht gefolgt, wonach eine gem. § 1672 BGB a. F. für die Zeit des Getrenntlebens getroffene Entscheidung über die elterliche Sorge nach Inkrafttreten des Kind RG wegen der Aufhebung des Unterschiedes zwischen den §§ 1671 und 1672 BGB a. F. über die Rechtskraft der Ehescheidung hinaus Bestand hat und nur unter den Voraussetzungen des § 1696 BGB abgeändert werden kann (OLG Frankfurt FamRZ 1999, 612; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 804; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 807; AG Freyung FamRZ 1999, 806).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.2000 - 2 UF 130/00

    Regelung der elterlichen Sorge im Verbundverfahren - nachehelicher Unterhalt nach

    Dagegen ist gemäß § 1696 BGB und damit außerhalb des Verbunds zu entscheiden, wenn eine Entscheidung über die elterliche Sorge aus Anlass der Trennung bereits getroffen ist und diese damit lediglich abgeändert werden könnte; dies gilt nach Auffassung des Senats auch dann, wenn es sich um eine vor Inkrafttreten des Kindschaftsreformgesetzes nach § 1672 BGB a.F. getroffene Entscheidung handelt und wenn diese nach ihren Wortlaut an sich auf die Zeit des Getrenntlebens beschränkt ist (Senatsurteil FamRZ 1999, 807); hiervon hält der Senat gegen die - auch von den anderen Familiensenaten des OLG Zweibrücken vertretene (OLGR 1990, 468, 471; jeweils m.w.N.) - abweichende Auffassung fest.
  • OLG Stuttgart, 23.11.1999 - 18 UF 390/99

    Zur Sorgerechtsentscheidung im Falle einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung

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  • OLG Stuttgart, 09.11.1999 - 18 UF 390/99

    Übertragung der elterlichen Sorge

    Da weder Art. 224 EGBGB noch Art. 15 KindRG insoweit eine Übergangsregelung vorsieht, kann die Entscheidung nach § 1672 BGB aF Wirkungen nur in ihrem ursprünglichen Umfang und kraft ihrer zeitlichen Beschränkungen nicht auch in der nachehelichen Zeit entfalten, zumal sie nach altem Recht einen Verfahrensgegenstand hatte, der mit dem nach § 1671 BGB nF nicht vollständig, sondern nur hinsichtlich der Trennungszeit übereinstimmt, und das Vertrauen der Eltern auf den zeitlich nur beschränkten Bestand der Sorgerechtsentscheidung nach § 1672 BGB nF geschützt werden muss (ebenso OLG Hamm FamRZ 1998, 1315, 1316; FamRZ 1999, 803; FamRZ 1999, 1159, 1160; OLG Bamberg FamRZ 1999, 805; AG Groß-Gerau FamRZ 1998, 1465 m. Anm. Luthin FamRZ 1998, 1465 und FamRZ 1999, 181; AG Bergheim FamRZ 1999, 611 m. Anm. Luthin: Das OLG Köln hat die Beschwerde "aus den zutreffenden" und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen; aA OLG Frankfurt/M. FamRZ 1999, 612 f.; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 804 m. Anm. Luthin; OLG Braunschweig FamRZ 1999; 1006; OLG Celle FF 1999, 57 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 807, 808 m. Anm. Luthin; AG Freyung FamRZ 1999, 806, 807 m. Anm. Luthin; AG Bad Schwalbach FamRZ 1999, 1158 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.06.1998 - 3 U 163/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,21029
OLG Frankfurt, 25.06.1998 - 3 U 163/97 (https://dejure.org/1998,21029)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.1998 - 3 U 163/97 (https://dejure.org/1998,21029)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 3 U 163/97 (https://dejure.org/1998,21029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung eines auf Notaranderkonto eingezahlten Betrages; Aktivlegtitimation des Klägers; Kaufpreisforderung als Nachlassgegenstand; Abtreten einer Forderung als Auseinandersetzung von Erbschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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