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   OLG Köln, 18.09.1998 - 6 U 47/98   

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https://dejure.org/1998,7151
OLG Köln, 18.09.1998 - 6 U 47/98 (https://dejure.org/1998,7151)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.1998 - 6 U 47/98 (https://dejure.org/1998,7151)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 1998 - 6 U 47/98 (https://dejure.org/1998,7151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Wettbewerbsverstoß durch Verwertung der Lottozahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03

    Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines

    Schließlich muss er auch die Firma weiterführen, wobei es nach der Verkehrsauffassung genügt, dass der Kern der alten und der neuen Firma einander gleichen (vgl. OLG Hamm, OLGR 1999, 39; BayObLG, …

    Unter den vorstehend genannten Gesichtspunkten ist deshalb das Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB hinreichend wahrscheinlich, so dass das Registergericht prinzipiell die Eintragung der Haftungsbeschränkung nach § 25 Abs. 2 HGB vorzunehmen hat (vgl. Hamm, OLGR 1999, 39, 42).

    Das Risiko einer verzögerten Eintragung und Bekanntmachung trifft den neuen Unternehmensträger; es kommt dabei weder auf dessen Verschulden noch auf ein solches des Registergerichtes an (RGZ 131, 12, 14; OLG Hamm OLGR 1999, 39 [42]; BayObLG, WM 1984, 1533, [1534 f]; OLG Frankfurt OLGR 2001, 224 [225]).

  • BGH, 27.06.2019 - IX ZB 5/19

    Aussetzung des Rechtsstreits bei der getrennten Geltendmachung von Teilen einer

    Die Richter beider Verfahren sind verpflichtet, den jeweils anhängigen Rechtsstreit selbständig und nach eigener Überzeugung zu entscheiden (RG, Warn Rspr. 1908 Nr. 400; OLG Köln, NJW 1958, 106; OLG Nürnberg, MDR 1963, 507; OLG Köln, MDR 1983, 848; OLG München, MDR 1996, 197; OLG Frankfurt, OLGR 1999, 39; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 148 Rn. 25; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 148 Rn. 5a; Hk-ZPO/Wöstmann, 8. Aufl., § 148 Rn. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 77. Aufl., § 148 Rn. 26 "Teilforderung"; Prütting/Gehrlein/Dörr, ZPO, 10. Aufl., § 148 Rn. 11; aA KGR Berlin 2009, 957).
  • OLG Stuttgart, 16.05.2007 - 14 U 53/06

    Sozietätsvertrag: Wirksamkeit einer festen Laufzeit von 30 Jahren; Angemessenheit

    Allerdings entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, dass eine Vertragsdauer von drei Jahren zuzüglich einer Kündigungsfrist von einem Jahr, insgesamt also von vier Jahren ohne weiteres und ohne dass es einer weiteren Prüfung im Einzelfall bedarf, angemessen ist und auch eine längere Dauer noch zulässig sein kann (OLG Düsseldorf a.a.O.; OLGReport 1999, 39), was von der Würdigung der Umstände im Einzelfall abhängt (OLG Düsseldorf a.a.O.; vgl. auch Goette DStR 2007, 36).
  • OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 116/00

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Baurecht; Wasserrecht; Umweltrecht;

    Denn es ist ohne Bedeutung, ob der ehemalige Inhaber dem neuen auch seine Firma mitübertragen hat (BGH MDR 1982, 908; MDR 1992, 564; OLG Hamm OLGR 1999, 39 m.w.N.), da es weder auf die Zulässigkeit der Firmenfortführung noch auf die Einwilligung des Veräußerers ankommt.
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