Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.1998 - 16 Wx 37/98   

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https://dejure.org/1998,4361
OLG Köln, 22.04.1998 - 16 Wx 37/98 (https://dejure.org/1998,4361)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.1998 - 16 Wx 37/98 (https://dejure.org/1998,4361)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 1998 - 16 Wx 37/98 (https://dejure.org/1998,4361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Mittellosigkeit des Betreuten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 1835 ABS. 4, 1915 ABS. 1; MITTELLOSIGKEIT DES BETREUTEN

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Mittellosigkeit eines Betreuten für einen Entschädigungsanspruch des Verfahrenspflegers gegen die Staatskasse

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1617
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 16 Wx 37/98
    Für die Frage der Mittellosigkeit ist im Regelfall auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen, § 23 FGG ( vgl. BayObLG v. 23.11.1995,FamRZ 96, 372 m.w.N., Keidel/Kuntze, FGG, 13. Aufl., § 23, Rz 2; Senat v. 15.7.1996 - 16 Wx 162/96 ).
  • OLG Köln, 22.04.1994 - 2 Wx 50/93

    Beschränkung des Instanzenzuges; Betreuer ; Vormundschaften ;

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 16 Wx 37/98
    Nur für den letzteren Fall finden die Vorschriften des ZSEG entsprechende Anwendung (so die inzwischen einhellige Rechtsprechung der Obergerichte, z.B. Senat v. 15.7.1996 - 16 Wx 162/96; OLG Frankfurt FAmRZ 96, 81; OLG Köln FamRZ 94, 1334; BayObLGZ 1995, 212).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07

    Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger

    Denn dem Aktivvermögen des Nachlasses (BGH NJW 1964, 1418) steht nicht nur der streitgegenständliche Regressanspruch der Staatskasse und der Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers entgegen, sondern ebenfalls die Beerdigungskosten für die Betreute als Nachlassverbindlichkeit (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488), auch wenn andererseits nach dem Tod der Betreuten das "Schonvermögen" nicht mehr berücksichtigt werden kann (OLG Köln FamRZ 1998, 1617).
  • OLG Schleswig, 13.08.2003 - 2 W 94/03

    Umfang der Haftung des Erben für Kosten der Betreuung

    Eine Pflicht zur Vorlegung der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG besteht nicht, weil die einen Schonbetrag verneinenden Entscheidungen (z.B. Beschluß des OLG Köln vom 24.04.1998 FamRZ 1998, 1617 mit weiteren Hinweisen) sich nicht mit der Auslegung des erst auf Grund des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 25.06.1998 am 1.01.1999 in Kraft getretenen § 1836 e BGB befassen konnten.
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 16 Wx 215/98

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Mittellosigkeit eines Betreuten i.R.v.

    Sie ist insbesondere nicht durch die §§ 1908 i) Abs. 1, 1835 Abs. 4 Satz 2 a. F., 1836 Abs. 2 Satz 4 a. F. BGB i. V. m. 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen, da sie sich gegen die grundsätzliche Verweigerung einer Entschädigung aus der Staatskasse wegen Mittellosigkeit richtet, hingegen nicht die Höhe der Vergütungsfestsetzung angreift (vgl. Senat in FamRZ 1998, 1617 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 UF 69/98   

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https://dejure.org/1998,5445
OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 UF 69/98 (https://dejure.org/1998,5445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.1998 - 6 UF 69/98 (https://dejure.org/1998,5445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 1998 - 6 UF 69/98 (https://dejure.org/1998,5445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 851
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 UF 69/98
    Diese Belastung ist als für die ehelichen Lebensverhältnisse prägend anzusehen und deshalb - jedenfalls bei der Bedarfsberechnung - zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 1985, 354/357; FamRZ 1988, 701/703; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl., Rdz. 780).
  • BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 40/87

    Unterhalt bis zur Erlangung angemessener Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 UF 69/98
    Diese Belastung ist als für die ehelichen Lebensverhältnisse prägend anzusehen und deshalb - jedenfalls bei der Bedarfsberechnung - zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 1985, 354/357; FamRZ 1988, 701/703; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl., Rdz. 780).
  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82

    Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 UF 69/98
    Der von der Klägerin wegen Anschaffung von Hausrat für ihre nach der Trennung bezogene Wohnung geltend gemachte Mehrbedarf von monatlich 323, 25 DM kann im Rahmen der hier angewandten Differenzmethode keine Berücksichtigung finden (BGH FamRZ 1984, 149), zumal die Klägerin den trennungsbedingten Mehrbedarf ohne Gefährdung ihres angemessenen Unterhalts aus ihrem Erwerbseinkommen zu decken vermochte.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.11.1998 - 14 U 34/98   

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https://dejure.org/1998,11984
OLG Stuttgart, 10.11.1998 - 14 U 34/98 (https://dejure.org/1998,11984)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.1998 - 14 U 34/98 (https://dejure.org/1998,11984)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 1998 - 14 U 34/98 (https://dejure.org/1998,11984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 752
  • VersR 1999, 1018
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Stuttgart, 12.03.1998 - 12 O 210/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.1998 - 14 U 34/98
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.03.1998 - Az.: 12 O 210/97 - wie folgt abgeändert:.
  • OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92

    Aufklärungspflicht des Zahlarztes - Durchtrennung des Nervus lingualis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.1998 - 14 U 34/98
    Sie spricht vielmehr regelmäßig für ein Verschulden des Operateurs im Sinne einer Vernachlässigung der nach den zahnmedizinischen Grundsätzen gerade im Hinblick auf die Gefahr einer Nervschädigung zu fordernden besonderen Sorgfalt (vgl. hierzu Prof. Gaisbauer, a.a.O., zu B II. 2. b und VI sowie OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.1985, AHRS 4800/4; die Entscheidung des OLG München vom 23.06.1994, VersR 95, 464 steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil nach dem dort zu beurteilenden Sachverhalt von einem atypischen Verlauf des Nervus lingualis direkt in der Knochenhaut auszugehen war).
  • OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20

    Begründet die Verletzung des Nervus lingualis einen Behandlungsfehler bei der

    Diese Aussage entspricht der Darstellung in der vom Sachverständigen angeführten zahnmedizinischen Literatur, in der für den Fall der operativen Entfernung eines unteren Weisheitszahnes eine ganze Reihe von zumeist indirekten Schädigungsmechanismen beschrieben sind, die auch bei Beachtung größtmöglicher Sorgfalt nicht sicher vermieden werden können (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.1998 - 14 U 34/98 -, Rn. 4, juris m.w.N.).
  • LG Tübingen, 29.09.2010 - 8 O 64/08

    Zahnarzthaftung bei Nervenschädigung und mangelhafter Aufklärung

    Sie orientiert sich dabei an dem Urteil des OLG Stuttgart VersR 1999, 1018.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 8 W 42/98   

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https://dejure.org/1998,9476
OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 8 W 42/98 (https://dejure.org/1998,9476)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.09.1998 - 8 W 42/98 (https://dejure.org/1998,9476)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. September 1998 - 8 W 42/98 (https://dejure.org/1998,9476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmitteleinlegung innerhalb der Notfrist; Rechtzeitige Einreichung von Schriftsätzen die für einen auswärtigen Spruchkörper bestimmt sind, bei Eingang beim Stammgericht; Festsetzung einer Vergleichsgebühr bei teilweiser Klagerücknahme und Anerkenntnis der restlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 799
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 8 W 262/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anwaltliche Einigungsgebühr bei übereinstimmender

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 24.03.2005 - 8 W 112/05 - ( so auch OLG Hamm Beschluss vom 26.11.2001 - 23 W 168/01; ähnlich auch OLG Frankfurt Beschluss vom 02.10.1989 - 12 W 277/89 und OLG Zweibrücken Beschluss vom 22.09.1998 - 8 W 42/98)ausgeführt, dass dann, wenn anwaltlich vertretene Parteien anstelle eines formgerechten gerichtlichen Vergleichs mit den sich daraus ergebenden Kostenfolgen (Entstehen einer Einigungsgebühr) absichtlich eine abweichende Form wählen, die für sich genommen diese kostenrechtlichen Folgen vermeidet, daraus auf einen Verzichtsvertrag der beteiligten Parteien auf Erstattung von Vergleichskosten zu schließen ist.
  • LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Stillschweigender Verzicht auf Gebührenerstattung

    Dabei kann hier dahinstehen, ob eine Einigung über eine Streitbeilegung allein schon in einer reinen Prozesshandlung gegenüber dem Gericht - hier: in der Erklärung einer Berufungsrücknahme - liegen kann (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 25 f.; OLG Koblenz, MDR 2007, 244 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).

    Dies ist etwa angenommen worden, wenn eine Partei Klage oder Rechtsmittel zurücknimmt oder anerkennt und die Gegenseite auf Kostenerstattung verzichtet (vgl. OLG Stuttgart NJW 2005, 2161; OLG Hamm JurBüro 2002, 364) oder wenn der Kläger die Klage teilweise zurücknimmt und der Beklagte die Klage im Übrigen anerkennt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98   

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https://dejure.org/1998,11796
OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98 (https://dejure.org/1998,11796)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.12.1998 - 2 U 201/98 (https://dejure.org/1998,11796)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 2 U 201/98 (https://dejure.org/1998,11796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung der Grundsätze über die bedingungsgemäße Beweiserleichterungen bei einer Versicherung gegen Beraubung

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1490
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98
    Grundsätzlich kommen dem Versicherungsnehmer auch bei einer Versicherung gegen Beraubung die vom Bundesgerichtshof zum Diebstahl entwickelten bedingungsgemäßen Beweiserleichterungen zum Beweismaß zugute (vgl. BGH, VersR 1991, 924; BGH, VersR 1984, 29).

    Demgemäß führt der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Beweis dafür, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, in aller Regel dadurch, dass er das "äußere Bild" dartut, also ein Mindestmaß an Tatsachen plausibel darlegt und beweist, aus denen nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine bedingungsgemäß versicherte Entwendung durch eine Beraubung - hier i.S.v. § 3 B Nr. 2 VHB 74 - geschlossen werden kann (BGH, VersR 1991, 924; BGH VersR 1997, 102).

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98
    Grundsätzlich kommen dem Versicherungsnehmer auch bei einer Versicherung gegen Beraubung die vom Bundesgerichtshof zum Diebstahl entwickelten bedingungsgemäßen Beweiserleichterungen zum Beweismaß zugute (vgl. BGH, VersR 1991, 924; BGH, VersR 1984, 29).
  • BGH, 23.10.1996 - IV ZR 93/95

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98
    Demgemäß führt der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Beweis dafür, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, in aller Regel dadurch, dass er das "äußere Bild" dartut, also ein Mindestmaß an Tatsachen plausibel darlegt und beweist, aus denen nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine bedingungsgemäß versicherte Entwendung durch eine Beraubung - hier i.S.v. § 3 B Nr. 2 VHB 74 - geschlossen werden kann (BGH, VersR 1991, 924; BGH VersR 1997, 102).
  • OLG Hamm, 02.06.1993 - 20 U 380/92

    Anforderungen an den Nachweis eines Raubüberfalls

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98
    Das Gericht muss bei einer - behaupteten - Beraubung solange von der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers ausgehen, bis sich aus unstreitigen oder - vom Versicherer - bewiesenen Tatsachen ernsthafte Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit ergeben (Prölss-Martin/Kollhosser, VVG, 26. Auflage, § 1 AERB, Rdnr. 16 a.E.; OLG Hamm, VersR 1994, 48 [OLG Hamm 02.06.1993 - 20 U 380/92] m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04

    Beweis durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers im Fall eines

    Allerdings wird der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis auch durch eigene Angaben erbringen können und dürfte dabei für ihn die Vermutung der Redlichkeit streiten (vgl. allgemein etwa Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rn. 24, 26 ff. m.w.N.; zum Einbruchdiebstahl vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 1490; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 182; Senat, r+s 2001, 382, und - ausdrücklich offen gelassen - VersR 2006, 1490).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 13.11.1997 - 7 UF 5/97   

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https://dejure.org/1997,21345
OLG Bamberg, 13.11.1997 - 7 UF 5/97 (https://dejure.org/1997,21345)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13.11.1997 - 7 UF 5/97 (https://dejure.org/1997,21345)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 13. November 1997 - 7 UF 5/97 (https://dejure.org/1997,21345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbringung der als Beamter auf Zeit in der Ehezeit erworbenen Versorgungsaussichten zum Wert der Nachversicherung als auszugleichendes Versorgungsanrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.10.1998 - 2 U 60/98   

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https://dejure.org/1998,18302
OLG Bremen, 08.10.1998 - 2 U 60/98 (https://dejure.org/1998,18302)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.10.1998 - 2 U 60/98 (https://dejure.org/1998,18302)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 2 U 60/98 (https://dejure.org/1998,18302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 554/17

    Ins Leere gehende Verweisung im Markenrecht (keine Blankettnorm; Aufnahme des

    Die gegenteilige Auffassung (OLG Bremen, NJWE-WettbR 2000, 46) überzeugt nicht, da dadurch der Grenzbeschlagnahme, die gemäß § 146 Abs. 1 Satz 1 MarkenG "bei der Einfuhr' erfolgt, diese also voraussetzt, die Grundlage entzogen würde (Hacker aaO).
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