Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.08.1998 - 7 U 191/97   

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OLG Frankfurt, 12.08.1998 - 7 U 191/97 (https://dejure.org/1998,8211)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.1998 - 7 U 191/97 (https://dejure.org/1998,8211)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 1998 - 7 U 191/97 (https://dejure.org/1998,8211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Auszahlung des Rückkaufwertes einschließlich einer Überschussbeteiligung nach Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages; Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung bei Kündigung; Anwendbarkeit des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 176 Abs. 1; BetrAVG § 1 Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 2
    Keine Auszahlung des Rückkaufswerts bei betrieblicher Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1279
  • VersR 1999, 41
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss

    Entgegen einer von dem Oberlandesgericht Celle vertretenen Rechtsauffassung (OLGR 1999, 97 f.) erfasse § 180 Satz 2 BGB nach Wortlaut und Sinn und Zweck auch Kündigungserklärungen.

    Das gilt insbesondere für die höchstrichterlich noch nicht geklärte Problematik, ob und ggf. mit welchen Folgen die vollmachtlose Kündigung eines Mietvertrages nach § 180 Satz 2 BGB genehmigungsfähig ist (generell ablehnend bei Gestaltungsrechten OLG Celle OLGR 1999, 97 f.; bejahend für die Kündigung eines Darlehensvertrages OLG Brandenburg, OLG-NL 2006, 121, 124; ebenso für die Kündigung eines Arbeitsvertrages, allerdings unter Einschränkung der Rückwirkungsfiktion nach § 184 BGB BAG, NJW 1987 1038, 1039; ähnlich für das gesetzliche Vorkaufsrecht Senat, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 191/58, NJW 1960, 1805, 1807 und für die Nachfristsetzung nach § 326 BGB aF Urteil vom 22. Oktober 1989 - V ZR 401/98, WM 2000, 150, 151; ebenso BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - VIII ZR 4/90, BGHZ 114, 360, 366; ohne jede Einschränkung für die Anspruchsanmeldung nach § 651g Abs. 1 BGB dagegen BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950, 2951 f.), und für die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 545 BGB bei einer Untervermietung zur Anwendung gelangt (zu § 568 BGB aF vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 1986 - VIII ZR 100/85, NJW-RR 1986, 1020 f.).

  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Bemessung der Beiträge eines Rentners - Beitragspflicht von

    Ist danach die vorzeitige "Auszahlung" einer Direktversicherung ausgeschlossen (vgl dazu etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 12.8.1998, 7 U 191/97, VersR 1999, 41 ff), kann von dieser Vorgabe jedoch nach § 6 BetrAVG unter den dort genannten Voraussetzungen zugunsten des Arbeitnehmers bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersleistung abgewichen werden.
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 51/07 R

    Vertragsärztlicher Notfalldienst - keine Abrechnung der Erhebung einer

    Ist danach die vorzeitige "Auszahlung" einer Direktversicherung ausgeschlossen (vgl dazu etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 12.8.1998, 7 U 191/97, VersR 1999, 41 ff), kann von dieser Vorgabe jedoch nach § 6 BetrAVG unter den dort genannten Voraussetzungen zugunsten des Arbeitnehmers bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersleistung abgewichen werden.
  • OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 72/06

    Anspruch des Arbeitnehmers auf den Rückkaufswert einer

    Der Eintritt des - gewollten - steuerrechtlichen Vorteils wäre aber gefährdet, würde man in Fällen der Gehaltsumwandlung von Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers ausgehen (so auch OLG Frankfurt, NVersZ 1999, 263).
  • OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 199/14

    Rechtsfolgen der Zustimmung des Arbeitgebers zur Kündigung einer von ihm für

    Damit ist allerdings dem Arbeitnehmer eine überschießende Rechtsmacht eingeräumt, die es ihm ermöglichen würde, aufgrund einer ihm als Versicherungsnehmer nunmehr möglichen Kündigung den Rückkaufswert für eigene Zwecke zu realisieren; § 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG will das verhindern (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1999, 41).
  • LAG Hamburg, 23.01.2008 - 5 Sa 47/07

    Rechte aus einem im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses abgeschlossenen

    § 2 Abs. 2 S. 4 - 6 BetrAVG gelten aber nur für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer (LG Frankfurt, 29. Juni 1993 - 2/14 O 161/93 - NJW-RR 162; OLG Frankfurt, 12. August 1998 - 7 U 191/97 - VersR 1999, 41; Höfer, BetrAVG, Losebl., Nr. 3259, 3269; Blomeyer, BetrAVG, 4. Auf. 2006, Nr. 277 zu § 2).
  • LG Berlin, 25.01.2001 - 7 O 337/00

    Auszahlung des Rückkaufswertes einer abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ;

    Denn ein solcher Anspruch ist - worauf die Beklagte zutreffend bereits vorprozessual hingewiesen hat - nach der eindeutigen Regelung in § 2 Abs. 2 S. 5 und 6 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ( BetrVG ) ausgeschlossen (vgl. zum Ausschluß eines Anspruchs auf vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswertes insbesondere auch OLG Frankfurt/M. VersR 1999, 41 [OLG Frankfurt am Main 12.08.1998 - 7 U 191/97] ; LG Tübingen VersR 1996, 1223 [LG Tübingen 07.05.1996 - 3 O 6/96] ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.12.1998 - 2 U 60/98   

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https://dejure.org/1998,4224
OLG Celle, 02.12.1998 - 2 U 60/98 (https://dejure.org/1998,4224)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.12.1998 - 2 U 60/98 (https://dejure.org/1998,4224)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 2 U 60/98 (https://dejure.org/1998,4224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Nr. 16 AGBG; § 125 S. 2 BGB; § 568 BGB; WGG
    Zahlung von Mietzins und Nebenkostenvorauszahlungen; Schriftformerfordernis einer Kündigung; Mangel an Kündigungsvollmacht; Widerspruch schwebender Unwirksamkeit mit Natur des Gestaltungsrechts; Ausschluß der Fortsetzungsfiktion; Geschäftsgrundlage des Mietvertrages; ...

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Mietzins und Nebenkostenvorauszahlungen; Schriftformerfordernis einer Kündigung; Mangel an Kündigungsvollmacht; Widerspruch schwebender Unwirksamkeit mit Natur des Gestaltungsrechts; Ausschluß der Fortsetzungsfiktion; Geschäftsgrundlage des Mietvertrages; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242
    Voraussetzungen für die Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (hier: mieterseitige Kündigung eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Gewerberaum-Mietvertrags für eine Arztpraxis)).

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 799
  • ZMR 1999, 237
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.1998 - 2 U 60/98
    Grundsätzlich widerspricht ihrem Sinn und Zweck auch ein anhaltender Zustand schwebender Unwirksamkeit, wie er durch die Erklärung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht zustande kommt (vgl. BGH NJW 1960, 1805, 1807 [BGH 15.06.1960 - V ZR 191/58] ; Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., IV Rdnr. 4).
  • BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 182/76

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Eintritt von Äquivalenzstörungen - Recht des

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.1998 - 2 U 60/98
    Ausnahmsweise ist die Berufung auf die Störung der Geschäftsgrundlage möglich, wenn das Festhalten am Vertrag die Existenz der Mietpartei gefährdet und dies aus außergewöhnlichen, außerhalb der Sphäre der Mietvertragspartei liegenden, nicht vorhersehbaren Umständen herrührt (vgl. BGH NJW 1978, 2390).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.1998 - 2 U 60/98
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 714 [BGH 29.11.1995 - XII ZR 230/94] ) kann eine Kündigung aus wichtigem Grunde auf Umstände, die dem Einfluss des Kündigungsgegners entzogen sind und die aus den eigenen Interessen des Kündigenden hergeleitet werden, nur ausnahmsweise gestützt werden, nämlich wenn die Voraussetzungen gegeben sind, die nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zur Lösung vom Vertrag berechtigen.
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.1998 - 2 U 60/98
    Die Anwendbarkeit der Grundsätze über die Änderung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist durch das Prinzip der Vertragstreue eingeschränkt, das nur durchbrochen werden darf, wenn ein Festhalten am Vertrag zu untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt und deshalb einer Vertragspartei nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (vgl. BGH NJW 1985, 314 [BGH 10.10.1984 - VIII ZR 152/83] ).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 2 U 174/16

    OLG weist Berufung des Renn-Klubs gegen seine Verurteilung zur Räumung des

    Durch die nachträgliche Genehmigung wurde die Kündigung geheilt (vgl. hierzu BAG, NJW 2013, 2219 ff. [BAG 06.09.2012 - 2 AZR 858/11] ; Hessisches LArbG, Urteil vom 1.7.2014, Az. 15 Sa 1316/13; a.M. OLG Celle, MDR 1999, 799 f. [OLG Celle 02.12.1998 - 2 U 60/98] ).
  • KG, 15.01.2018 - 8 U 169/16

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen uneingeschränkten

    Eine Genehmigung (nachträgliche Zustimmung, § 184 BGB) führt grundsätzlich nicht zur Wirksamkeit der Kündigung, weil § 185 BGB bei einseitigen Rechtsgeschäften nicht gilt (Bub/Treier/Grapentin, a.a.O., IV, Rdnr. 7 m.H. auf OLG Celle NZM 1998, 265; ZMR 2002, 187, Tz. 6; Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 542 BGB, Rdnr. 56 mHa. OLG Celle ZMR 1999, 237).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 10 U 30/06

    Außerordentliche Beendigung eines Mietverhältnisses: Mietrückstand,

    Ausnahmsweise findet jedoch entgegen der mit Hinweis auf die vereinzelt gebliebene und nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des BAG und dem überwiegenden Schrifttum stehenden Entscheidung des OLG Celle (ZMR 1999, 237) begründeten Auffassung des Beklagten gemäß § 180 Satz 2 BGB die Vorschrift des § 177 BGB auf empfangsbedürftige einseitige Willenserklärungen entsprechende Anwendung, wenn der Erklärungsempfänger die von dem Vertreter durch die Unterzeichnung des Schriftstücks konkludent behauptete Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht beanstandet (BAG, AP Nr. 24 zu § 626 BGB; BAG, ArbuR 1998, 202 = ZAP ERW 1998, 14; LAG Hamm (Westfalen), Urt. v. 25.2.2004 - 18 Sa 1519/03; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 180, RdNr. 1; Staudinger/Rolfs (2003) § 542 BGB, RdNr. 27).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 63/04

    BGB-Gesellschaft; Bereicherungsanspruch: (Un-)Wirksamkeit einer fristlosen

    b) Die Kündigung vom 27.12.2002 ist damit schon nach § 180 Satz 1 BGB unwirksam; da der Kläger dieser Kündigung mit Schreiben vom 07.01.2003 (Anlage K 21 der Akten OLG Stuttgart 14 U 62/03) unverzüglich widersprochen hat, kann die Streitfrage, ob § 180 Satz 2 BGB auf Gestaltungserklärungen wie die Kündigung überhaupt anwendbar ist (verneinend OLG Celle OLGR 1999, 97 zur Wohnraummiete; Palandt-Heinrichs § 180 BGB Rn. 1), zunächst offen bleiben.
  • LAG Hessen, 02.02.2007 - 10 Sa 790/06

    Klagefrist bei Kündigung durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht

    Insbesondere kann auch dahinstehen, ob die nicht beanstandete vollmachtlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vom Vertretenen mit rückwirkender Kraft gem. § 180 Satz 2 BGB i.V.m. § 184 Abs. 1 BGB genehmigt werden kann (bejahend: KR-Friedrich, § 13 KSchG Rn 289, m.w.N.; a.A. bei Kündigung von Wohnraummiete: OLG Celle 02. Dezember 1998 - 2 U 60/98 - Juris).
  • LAG Köln, 20.06.2007 - 8 Sa 1287/06

    Gemeinschaftsbetrieb; einheitliches Arbeitsverhältnis; Kündigung; Vollmacht;

    Erklärungen die - wie eine Kündigung - den Fortbestand eines laufenden Dauerschuldverhältnisses betreffen, dulden auch nicht vorübergehend den durch eine schwebende Unwirksamkeit der Erklärung hervorgerufenen Zustand der Unklarheit im Hinblick auf die vielfältigen mit dem Dauerschuldverhältnis verbundenen gegenseitigen Rechte und Pflichten (OLG Celle 02.12.1998 - 2 U 60/98 - BGH 22.10.1999 - V ZR 401/99 - BGHZ 143, 42; offen gelassen BAG, Urteil vom 10.02.2005 - 2 AZR 584/03 - AP Nr. 18 zu § 124 BGB; LAG Köln, Urteil vom 16.11.2005 - 8 Sa 832/05 - LAGE § 180 BGB 2002 Rn. 1).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrecht eines nach

    Der abweichenden Begründung des OLG Celle (Urt. v. 2. Dez. 1998 - 2 U 60/98, ZMR 1999, 237) kann das Gericht nicht folgen, da diese Ansicht über den Wortlaut der Bestimmung hinausgeht.
  • LG Berlin, 15.05.2007 - 29 O 131/07

    Vermietungsgesellschaft: Grenzen der Legitimationsprüfungsbefugnis einer Bank vor

    Das gilt auch bei gestaltenden Erklärungen (OLG Düsseldorf GE 2007, 514; OLG Brandenburg OLG-NL 2006, 121, 124; OLG Naumburg , 2U 32/05 (Lw) v. 28.5.2005; Schramm in Münchener Kommentar § 180 BGB Rdnr. 12: a.A. OLG Celle MDR 1999, 799).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 224/98   

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https://dejure.org/1998,4229
OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 224/98 (https://dejure.org/1998,4229)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.11.1998 - 3 W 224/98 (https://dejure.org/1998,4229)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. November 1998 - 3 W 224/98 (https://dejure.org/1998,4229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses einer Eigentümerversammlung zur Rechnungsabgrenzung in zeitlicher Hinsicht; Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft als handelsrechtliche Bilanz und Gewinnrechnung oder Verlustrechnung; Jahresabrechnung einer ...

  • bohei-rae.de

    § 28 WEG
    Zulässigkeit von Rechnungsabgrenzungen in der Jahresabrechnung

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 276
  • ZMR 1999, 66
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 224/98
    Ein Mehrheitsbeschluss genügt dafür grds. nicht (BayObLGZ 1993, 185, 191; Merle a.a.O. Rdnr. 68).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1993, 1166; KG NJW-RR 1994, 1105; Senat ZMR 1997, 251; ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken OLG-Report 1999, 97; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 217 = OLGR Düsseldorf 2006, 526) muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten.
  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

    Ein Mehrheitsbeschluß genügt dafür nicht (BayObLGZ 1993, 185/191; OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; Bärmann/Merle § 28 Rn. 68).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Folgt man denn den obigen Ausführungen, so bedarf es mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; NZM 2000, 873; OLG Celle OLG-Report 2000, 137; Palandt/Bassenge, a.a.0., § 28 WEG Rz. 20; Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 72; Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 671; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 24; Niedenführ/Schulze, a.a.0., § 28 Rz. 43; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 497; Armbrüster ZWE 2005, 267; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 07.04.2003 und vom 03.03.2003, ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), jedenfalls einer Vereinbarung, wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt; ein Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend.
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Die Jahresabrechnung ist keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberstellt (OLG Frankfurt 20 W 231/01 - 08.02 2005; BayObLG WE 1990, 133; WE 1991, 225; 231; NJW-RR 1993, 1166; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 66).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Folgt man denn den obigen Ausführungen, so bedarf es mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; NZM 2000, 873; OLG Celle OLG-Report 2000, 137; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 20; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 72; Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 671; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 24; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 43; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 497; Armbrüster ZWE 2005, 267; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 07.04.2003 und vom 03.03.2003, ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), jedenfalls einer Vereinbarung, wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt; ein Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend.
  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01

    Wohnungseigentum: Formalien der Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

    Für alles, was darüber hinaus geht, ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG erforderlich, wie z. B., wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechung wünschen, die einer Bestands- und Erfolgsrechung im Sinne des HGB entspricht und dementsprechend offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt, Rechungsabgrenzungen vornimmt und einen Vermögensstatus angibt (OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG NJW-RR 1993, 1166 und NZM 2000, 873, 875; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 43).
  • OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 121/02

    Inhaltliche Grenzen eines Vergleichs mit dem WEG -Verwalter über die Billigung

    Damit befindet sich das Landgericht in Einklang mit der ganz herrschenden Meinung, insbesondere einheitlicher obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur BayObLG NZM 2002, 455 = ZMR 2002, 684; OLG Hamm ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken NZM 1999, 276 jeweils mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 20 W 261/01

    Wohnungseigentum: Jahresabrechnung am Maßstab der II. BVO; Geschäftswert der

    Für alles was darüber hinaus geht, ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG erforderlich, wie z. B., wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechung wünschen, die einer Bestands- und Erfolgsrechnung im Sinne des HGB entspricht und dementsprechend offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt, Rechungsabgrenzungen vornimmt und einen Vermögensstatus angibt (OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG NJW-RR 1993, 1166 und NZM 2000, 873, 875; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 43).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Die Jahresabrechnung ist keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, welche die tatsächlichen Beträge einander gegenüberstellt (OLG Frankfurt 20 W 231/01 - 08.02 2005; BayObLG WE 1990, 133; WE 1991, 225; 231; NJW-RR 1993, 1166; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; OLG Düsseldorf WuM 1999, 357; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 66).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.10.1998 - 6 W 12/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4951
OLG Köln, 30.10.1998 - 6 W 12/98 (https://dejure.org/1998,4951)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.1998 - 6 W 12/98 (https://dejure.org/1998,4951)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 1998 - 6 W 12/98 (https://dejure.org/1998,4951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auskunftsverpflichtung, Zwangsgeld

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AUSKUNFTSVERPFLICHTUNG; ZWANGSGELD
    Auskunftsverpflichtung, Zwangsgeld

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsmöglichkeit bei nicht näher substantiiertem, durch das Vorverhalten des Unterlassungsschuldners fragwürdig gewordenem Einwand gegen die Möglichkeit der Auskunftserteilung aufgrund eines Verlusts der Unterlagen; Höhe eines Zwangsgeldes bei nur zögerlich und ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88
    Auszug aus OLG Köln, 30.10.1998 - 6 W 12/98
    Daran fehlt es jedoch, wenn die Handlung dem Schuldner unmöglich ist, was zum einen dann angenommen werden kann, wenn der ernsthaft gewollten Vornahme unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder aber zum anderen die fragliche Handlung von einem dem Einfluß des Schuldners entzogenen Willen eines Dritten abhängt, und zwar gleichgültig, ob dies auf einem Verschulden des Verpflichteten beruht oder nicht ( vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 462/463; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1992, 171/172 ).
  • OLG Frankfurt, 17.07.1991 - 20 W 43/91
    Auszug aus OLG Köln, 30.10.1998 - 6 W 12/98
    Daran fehlt es jedoch, wenn die Handlung dem Schuldner unmöglich ist, was zum einen dann angenommen werden kann, wenn der ernsthaft gewollten Vornahme unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder aber zum anderen die fragliche Handlung von einem dem Einfluß des Schuldners entzogenen Willen eines Dritten abhängt, und zwar gleichgültig, ob dies auf einem Verschulden des Verpflichteten beruht oder nicht ( vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 462/463; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1992, 171/172 ).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2002 - 1 W 20/01

    Zwangsvollstreckung: Auskunftserteilung zur Provisionsberechnung eines

    Steht die Unmöglichkeit der Erfüllung der geschuldeten Leistung fest oder aber ist ihre Möglichkeit zweifelhaft, darf keine staatliche Zwangsmaßnahme in Form eines Zwangsgeldes oder der Zwangshaft gegen den Schuldner verhängt werden (OLG Celle, OLGR 1999, 214; OLG Köln, OLGR 1999, 97, jeweils m.w.N.; Zöller/Stöber, 21. Aufl., ZPO § 888 Rn. 2).

    Dieses Vorbringen genügt dem Erfordernis, die Unmöglichkeit der Handlungen einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise (OLG Celle, OLGR 1999, 214, 215; OLG Köln, OLGR 1999, 97) darzulegen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2022 - 15 A 1144/20

    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Auskunftsanspruch; Darlegung;

    Nichts anderes folgt schließlich unbeschadet des Umstands, dass es sich um zivilrechtliche und damit einem anderen Rechtsgebiet zugehörige Entscheidungen handelt, aus den von dem Kläger zur Begründung weitergehender Substantiierungspflichten benannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Oktober 2001 - XI ZR 183/00 -, juris) und des Oberlandesgerichts S. (Beschluss 30. Oktober 1998 - 6 W 12/98 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.1998 - 13 U 93/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9869
OLG Hamm, 09.12.1998 - 13 U 93/98 (https://dejure.org/1998,9869)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.1998 - 13 U 93/98 (https://dejure.org/1998,9869)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 13 U 93/98 (https://dejure.org/1998,9869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88

    Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1998 - 13 U 93/98
    Überzeugung heißt nicht absolute Gewißheit; es reicht ein für das praktische Leben ausreichender Grad, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 1970, 946; NJW-RR 1989, 983; Lemcke r+s 1993, 121 ff. m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1998 - 13 U 93/98
    Überzeugung heißt nicht absolute Gewißheit; es reicht ein für das praktische Leben ausreichender Grad, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 1970, 946; NJW-RR 1989, 983; Lemcke r+s 1993, 121 ff. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2004 - 7 U 87/03

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Indizien für einen manipulierten Unfall

    Eine solche Unfallzeit und -örtlichkeit kann für einen manipulierten Unfall sprechen, weil mit dem Auftauchen unbeteiligter Zeugen kaum zu rechnen ist (OLG Karlsruhe ZfS 1989, 41 und r+s 1990, 17; OLG München ZfS 1990, 78; OLG Koblenz VersR 1990, 396, 397; OLG Hamm VersR 1986, 280, 281; OLGR 1995, 162, 163 und OLGR 1999, 97, 98; OLG Frankfurt OLGR 1996, 232; OLGR 1996, 173, 175 und VersR 1987, 756, 757; OLG Hamburg VersR 1989, 179).

     Auch abweichende oder widersprüchliche Angaben zum Unfallgeschehen können für eine Unfallmanipulation sprechen (OLG Hamm OLGR 1999, 97, 98 und 275).

  • OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 183/03

    Schadensersatz aufgrund eines willkürlich herbeigeführten Verkehrsunfalls

    Dabei bedarf es zum Nachweis einer Kollisionsabsprache allerdings keiner lückenlosen Gewißheit im Sinne einer mathematischen Beweisführung; es reicht vielmehr in der Regel die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Gesamtschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluß auf ein kollusives Zusammenwirken und ein absichtsvolles Vorgehen zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsverletzung ausschließt (OLG Hamm, OLGR 1999, 97).
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