Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 10 U 34/99   

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https://dejure.org/2000,4826
OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 10 U 34/99 (https://dejure.org/2000,4826)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2000 - 10 U 34/99 (https://dejure.org/2000,4826)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2000 - 10 U 34/99 (https://dejure.org/2000,4826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücknahme des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid; Beendigung des Verfahrens in Höhe des zurückgenommenen Betrages; Verlust des eingelegten Einspruchs und Kostentragungspflicht bei Teilzurücknahme; Erlöschen von Mietzinsansprüchen und Pachtzinsansprüchen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verrechnung einer Teilleistung auf älteste Mietforderung; stillschweigende Anerkennung einer Tilgungsbestimmung; Tilgungsreihenfolge; Aufrechnungsverbot; freiwillige Zahlung auf gepfändete Mietforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mietzinsüberweisungen und Tilgungsbestimmungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 § 366; ZPO § 700 Abs. 1
    Verrechnung von Mietzahlungen; Leistungsbereitschaft des Mieters; Rechtsfolgen der Teilrücknahme des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - O 170/98
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 10 U 34/99

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 605
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Münster, 22.10.2008 - 9 S 242/07

    Konkludente Tilgungsbestimmung?

    Ist der zu laufenden Zahlungen verpflichtete Schuldner im Rückstand, kann nicht ohne weiteres angenommen werden, dass er die zuletzt fällig gewordene Rate bezahlen will, es gilt vielmehr § 366 Abs. 2 BGB (vgl. Palandt, 66. Auflage 2007, § 366, Rz. 4a u.H.a. BGH NJW 1965, 1373 und OLG Düsseldorf ZMR 2000, 605f.; Münchener Kommentar zum BGB, 2007, § 362 BGB, Rz. 10 und auch Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage 2007, § 543, Rz. 113 jedenfalls für den Fall, dass wie vorliegend der Rückstand über mehrere Monate erstreckt; a. A. Staudinger, BGB 2006, § 366, Rz. 30 unter Hinweis auf AG V, WuM 1981, 60 f. und AG X WuM 1987, 222 f. und Ermann-Westermann, BGB, § 366, Rz. 6 unter Hinweis auf LG N WM 1975, 97 und OLG P, FamRZ 91, 720).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 10 U 42/09

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Pacht und Nutzungsentschädigung bei

    § 366 Abs. 2 BGB ist auch anzuwenden, wenn - wie hier - mehrere Mietraten geschuldet werden (BGH, Urt. v. 5.4.1965, NJW 1965, 1373 - VIII ZR 10/64), sodass die Überweisung auf die älteste Mietschuld zu verrechnen ist (BGH, Urt. v. 10.10.2001, NZM 2002, 20 - XII ZR 307/98; Senat, Urt. v. 9.3.2000, DWW 2000, 89 = GE 2000, 600 = OLGR Düsseldorf 2000, 212 = ZMR 2000, 605 - 10 U 34/99).
  • OLG Hamm, 06.11.2002 - 30 U 44/02

    Nachzahlung bei zu niedrigen Betriebskosten-Vorauszahlungen?

    Aus diesem Grund schafft die bloße Vereinbarung von Vorauszahlungen von einem Mieter keinen Vertrauensschutz dahingehend, daß die Vorauszahlungen in etwa die anfallenden Nebenkosten abdecken (so schon grundlegend OLG Stuttgart, WuM 1982, 272; ebenso OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 605; LG Berlin, ZMR 1999, 637; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. 2000, Rn. 528; Erman/Jendrek, BGB, 10. Aufl. 2000, § 535 Rn. 53; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 6. Aufl. 2001, Rn. 3080).
  • KG, 14.03.2002 - 8 U 161/01

    Anspruch auf Mietzinszahlung; Aufrechnungsausschluss; Tilgungsbestimmungen ;

    Das Landgericht hat auch nicht verkannt, dass die Zahlungen nicht zwingend auf die laufende Miete zu verrechnen sind (vgl. dazu BGH, NJW 1965, 1373; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 605).
  • LG Frankfurt/Oder, 28.03.2013 - 15 S 132/11

    Wohnraummiete: Zulässigkeit einer Saldoklage bei Mietrückständen; Umstellung auf

    Diese Vorschrift schreibt für den Fall, dass der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet ist und das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden ausreicht, die Reihenfolge der Tilgung vor, wenn der Schuldner keine Bestimmung trifft (OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 605; GuT 2011, 154).
  • KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01

    Ausnutzung einer subjektiven Zwangslage als Voraussetzung für die Annahme einer

    Dann aber waren die Zahlungen nicht auf die laufende Miete zu verrechnen, es war vielmehr nach § 366 Absatz 2 BGB vorzugehen, so dass sie zunächst auf die ältesten Mietschulden anzurechnen waren (vgl. BGH, NJW 1965, 1373; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 605).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 12 A 104/09

    Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen wegen Falschangaben

    vgl. Stürner, in: Jauernig, BGB, 13. Auflage 2009, § 366, Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. März 2000 - 10 U 34/99 -, ZMR 2000, 606, juris.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2207
OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99 (https://dejure.org/2000,2207)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.05.2000 - 13 U 4512/99 (https://dejure.org/2000,2207)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 13 U 4512/99 (https://dejure.org/2000,2207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Werkunternehmer; Schwarzarbeit; Werkvertrag; Werklohnanspruch; Anfechtung

  • Judicialis

    BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 134; ; SchwArbG § 1; ; SchwArbG § 2

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Baurecht - Nichtigkeit eines Schwarzarbeitsvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 631 Abs. 1, 134; SchwArbG §§ 1, 2
    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schwarzarbeitsgesetz und Handwerksordnung: Rechtsfolgen bei Verstoß?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 631 Abs. 1, § 134 SchwarzarbeitsG §§ 1, 2
    Folgen eines einseitigen Verstoßes gegen das Schwarzarbeits-Gesetz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schwarzarbeit des Werkunternehmers: Nichtigkeit des Werkvertrags? (IBR 2000, 595)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1494
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Es verbleibt jedoch neben dem ordnungsrechtlichen Aspekt des § 7 HandwO der weitere Schutzzweck des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, eine Schädigung des Auftraggebers durch mangelnde Fachkompetenz zu vermeiden, wenn auch dieser vorliegend wohl nur in erheblich eingeschränktem Umfang betroffen ist, weil der Kläger Arbeiten der streitgegenständlichen Art als Nebenarbeiten zu den ihm erlaubten Metallbauarbeiten ausführen darf und solche Arbeiten auch tatsächlich seit längerer Zeit ausführt, so daß er über entsprechende Erfahrung damit verfügt (vgl. zum Schutzzweck Erbs-Kohlhaas/Ambs, Seite 34 SchwArbG Vorbemerkung vor § 1, Rn. 1; BGHZ 85, 39, 43; 89, 369, 373 f. jeweils unter Hinweis auf die amtliche Begründung).

    (BGHZ 37, 258, 262; 53, 152, 156/157; 85, 39, 43/44).

    Dies spricht dafür, das Gesetz als Verbotsgesetz und ein gegen das Gesetz verstoßendes Rechtsgeschäft gemäß § 134 BGB als nichtig anzusehen (BGHZ 85, 39, 43; NJW 2000, 1186, 1187).

    Dieser Zweck des Gesetzes läßt sich nur erreichen, wenn gegen das Gesetz verstoßende Verträge nicht als rechtswirksam angesehen werden (BGHZ 85, 39, 44; 111, 308, 311).

    Es ist anerkannt, daß die "Berufung auf die Nichtigkeit" eines gegen ein gesetzliches Verbot verstoßenden Rechtsgeschäfts im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen kann, so daß der Vertrag im Ergebnis als wirksam zu behandeln ist (BGHZ 85, 39, 47 ff. m.w.N.; BGHZ 111, 308, 311).

  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Es verbleibt jedoch neben dem ordnungsrechtlichen Aspekt des § 7 HandwO der weitere Schutzzweck des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, eine Schädigung des Auftraggebers durch mangelnde Fachkompetenz zu vermeiden, wenn auch dieser vorliegend wohl nur in erheblich eingeschränktem Umfang betroffen ist, weil der Kläger Arbeiten der streitgegenständlichen Art als Nebenarbeiten zu den ihm erlaubten Metallbauarbeiten ausführen darf und solche Arbeiten auch tatsächlich seit längerer Zeit ausführt, so daß er über entsprechende Erfahrung damit verfügt (vgl. zum Schutzzweck Erbs-Kohlhaas/Ambs, Seite 34 SchwArbG Vorbemerkung vor § 1, Rn. 1; BGHZ 85, 39, 43; 89, 369, 373 f. jeweils unter Hinweis auf die amtliche Begründung).

    Vielmehr habe der subjektiv rechtmäßig handelnde Besteller "die Wahl, ob er den Vertrag durchführen, aus wichtigem Grunde kündigen oder wegen des arglistigen Verhaltens seines Vertragspartners gar anfechten" wolle (BGHZ 89, 369, 374 f; NJW 85, 2403, 2404 unter 3. b).

    Er ist aber in all diesen Fällen von der generellen Gültigkeit des Werkvertrages ausgegangen und hat es für ausreichend gehalten, den Unternehmer allein ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (BGHZ 89, 369, 375; NJW 85, 2403, 2404; ebenso Benöhr, BB 75, 232, 235; NJW 75, 1970; Sonnenschein, JZ 76, 497, 502 f.; Köhler, JZ 90, 466, 467 f.; LG Leipzig, BauR 99, 923; a.A. (Teilnichtigkeit): Canaris, NJW 85, 2404 f., Münchner Kommentar/Mayer-Maly, 3. Aufl., BGB § 134 Rn. 64; Staudinger/Sack, 13. Aufl., BGB § 134 Rn. 279/280; LG Mainz, NJW-RR 98, 48; LG Bonn, NJW-RR 91, 180).

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.11.1999 - 1 O 3255/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    13 U 4512/99 1 O 3255/99 LG Nürnberg-Fürth.

    Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 09.11.1999, Az.: 1 O 3255/99, aufzuheben.

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts, Az.: 1 O 3255/99, vom 05.10.1999 wird zurückgewiesen.

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Dieser Zweck des Gesetzes läßt sich nur erreichen, wenn gegen das Gesetz verstoßende Verträge nicht als rechtswirksam angesehen werden (BGHZ 85, 39, 44; 111, 308, 311).

    Es ist anerkannt, daß die "Berufung auf die Nichtigkeit" eines gegen ein gesetzliches Verbot verstoßenden Rechtsgeschäfts im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen kann, so daß der Vertrag im Ergebnis als wirksam zu behandeln ist (BGHZ 85, 39, 47 ff. m.w.N.; BGHZ 111, 308, 311).

  • BGH, 20.12.1984 - VII ZR 388/83

    Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Vielmehr habe der subjektiv rechtmäßig handelnde Besteller "die Wahl, ob er den Vertrag durchführen, aus wichtigem Grunde kündigen oder wegen des arglistigen Verhaltens seines Vertragspartners gar anfechten" wolle (BGHZ 89, 369, 374 f; NJW 85, 2403, 2404 unter 3. b).

    Er ist aber in all diesen Fällen von der generellen Gültigkeit des Werkvertrages ausgegangen und hat es für ausreichend gehalten, den Unternehmer allein ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (BGHZ 89, 369, 375; NJW 85, 2403, 2404; ebenso Benöhr, BB 75, 232, 235; NJW 75, 1970; Sonnenschein, JZ 76, 497, 502 f.; Köhler, JZ 90, 466, 467 f.; LG Leipzig, BauR 99, 923; a.A. (Teilnichtigkeit): Canaris, NJW 85, 2404 f., Münchner Kommentar/Mayer-Maly, 3. Aufl., BGB § 134 Rn. 64; Staudinger/Sack, 13. Aufl., BGB § 134 Rn. 279/280; LG Mainz, NJW-RR 98, 48; LG Bonn, NJW-RR 91, 180).

  • LG Leipzig, 21.08.1998 - 16 O 561/98

    Bekämpfung der Schwarzarbeit: einseitiger Verstoß

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Das Landgericht habe sich nur einer von C vertretenen Mindermeinung der halbseitigen Teilnichtigkeit angeschlossen, der in der Rechtsprechung bisher nur die Landgerichte Bonn und Mainz gefolgt seien, während das Landgericht Leipzig in einem Urteil vom 21.08.1998 (BauR 99, 923), deren Begründung sich der Kläger zu eigen mache, zutreffend vertreten habe, es genüge im Fall eines einseitigen Gesetzesverstoßes, den Auftragnehmer allein ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, zumal die Arbeiten bereits ausgeführt seien.

    Er ist aber in all diesen Fällen von der generellen Gültigkeit des Werkvertrages ausgegangen und hat es für ausreichend gehalten, den Unternehmer allein ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (BGHZ 89, 369, 375; NJW 85, 2403, 2404; ebenso Benöhr, BB 75, 232, 235; NJW 75, 1970; Sonnenschein, JZ 76, 497, 502 f.; Köhler, JZ 90, 466, 467 f.; LG Leipzig, BauR 99, 923; a.A. (Teilnichtigkeit): Canaris, NJW 85, 2404 f., Münchner Kommentar/Mayer-Maly, 3. Aufl., BGB § 134 Rn. 64; Staudinger/Sack, 13. Aufl., BGB § 134 Rn. 279/280; LG Mainz, NJW-RR 98, 48; LG Bonn, NJW-RR 91, 180).

  • BGH, 08.10.1998 - VII ZR 296/97

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Die Prüfbarkeit einer Schlußrechnung, die kein Selbstzweck ist (BGH, NJW-RR 99, 95), kann der Beklagte daher nicht mehr als fehlend einwenden, denn die Informations- und Kontrollinteressen des Beklagten erfordern in einem solchen Fall weitere Angaben nicht.
  • LG Bonn, 24.10.1990 - 15 O 121/90

    Kein Wertersatz beim Besteller nicht bekannt. Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Er ist aber in all diesen Fällen von der generellen Gültigkeit des Werkvertrages ausgegangen und hat es für ausreichend gehalten, den Unternehmer allein ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (BGHZ 89, 369, 375; NJW 85, 2403, 2404; ebenso Benöhr, BB 75, 232, 235; NJW 75, 1970; Sonnenschein, JZ 76, 497, 502 f.; Köhler, JZ 90, 466, 467 f.; LG Leipzig, BauR 99, 923; a.A. (Teilnichtigkeit): Canaris, NJW 85, 2404 f., Münchner Kommentar/Mayer-Maly, 3. Aufl., BGB § 134 Rn. 64; Staudinger/Sack, 13. Aufl., BGB § 134 Rn. 279/280; LG Mainz, NJW-RR 98, 48; LG Bonn, NJW-RR 91, 180).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    (BGHZ 37, 258, 262; 53, 152, 156/157; 85, 39, 43/44).
  • LG Mainz, 26.02.1997 - 9 O 214/96

    Werklohnanspruch bei Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 4512/99
    Er ist aber in all diesen Fällen von der generellen Gültigkeit des Werkvertrages ausgegangen und hat es für ausreichend gehalten, den Unternehmer allein ordnungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (BGHZ 89, 369, 375; NJW 85, 2403, 2404; ebenso Benöhr, BB 75, 232, 235; NJW 75, 1970; Sonnenschein, JZ 76, 497, 502 f.; Köhler, JZ 90, 466, 467 f.; LG Leipzig, BauR 99, 923; a.A. (Teilnichtigkeit): Canaris, NJW 85, 2404 f., Münchner Kommentar/Mayer-Maly, 3. Aufl., BGB § 134 Rn. 64; Staudinger/Sack, 13. Aufl., BGB § 134 Rn. 279/280; LG Mainz, NJW-RR 98, 48; LG Bonn, NJW-RR 91, 180).
  • LG Karlsruhe, 09.04.1975 - 1 S 9/75
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

  • OLG Zweibrücken, 31.07.2015 - 2 U 10/15

    Schwarzarbeit wegen Nichteintragung in die Handwerksrolle; Nichtigkeit des

    Insbesondere tritt bei einen einseitigen Verstoß keine Teilnichtigkeit bezogen auf den Werklohnanspruch des Unternehmers ein (vgl. OLG Nürnberg BauR 2000, S. 1494 ff. und Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25. Januar 2001, Az. VII ZR 296/00 = NJW-RR 2002, S. 557).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.10.1999 - 8 U 2081/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1377
OLG Dresden, 20.10.1999 - 8 U 2081/99 (https://dejure.org/1999,1377)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.10.1999 - 8 U 2081/99 (https://dejure.org/1999,1377)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 8 U 2081/99 (https://dejure.org/1999,1377)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherkreditgeschäft; Auswirkungen eines Widerrufs bei verbundenen Geschäften; Beweislast über den Zugang des Widerrufs

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    VerbrKG § 7
    Wiederholbarkeit des Widerrufs gem. § 7 VerbrKG nach Fristablauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 7 Abs. 2 Satz 2
    Fristwahrung durch wiederholten unverzüglichen Widerruf nach Verbraucherkreditgesetz bei fehlendem Zugang des zunächst fristgerechten, aber nicht zugegangenen Widerrufs

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nicht zugegangenes Widerrufsschreiben

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kaufrecht, Darlehen, Widerruf bei verbundenen Geschäften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1203 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 354
  • ZIP 2000, 362
  • MDR 2000, 407
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.1999 - 8 U 2081/99
    Nach dem insoweit geltenden Trennungsprinzip bezieht sich das Widerrufsrecht demzufolge nicht auf die auf den Abschluss des Kaufvertrages, sondern auf die auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung (BGHZ 131, 66 = ZIP 1995, 1808).
  • OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 50/11

    Einhaltung der Frist für den Widerruf des Abschlusses einer privaten

    Geht die erste, rechtzeitig abgesandte Erklärung verloren, muss der Versicherungsnehmer den Zugang herbeiführen, indem er die Erklärung unverzüglich wiederholt (vgl. Prölss in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 8, Rn. 4 unter Hinweis auf die gleiche Rechtslage zu § 121 BGB, dazu Palandt-Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 121, Rn. 4; s. ferner OLG Dresden, NJW-RR 2000, 354 zu § 7 VerbrKrG).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.03.2000 - 315 O 780/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2748
LG Hamburg, 08.03.2000 - 315 O 780/99 (https://dejure.org/2000,2748)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2000 - 315 O 780/99 (https://dejure.org/2000,2748)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2000 - 315 O 780/99 (https://dejure.org/2000,2748)
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Abonnement-Fernsehen

Analoge Anwendung von § 2 Nr. 2 VerbrKrG (nunmehr § 505 1 Nr. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>) auf "Premiere"-Vertrag, Rücktrittsrecht nach § 7 Abs. 1 VerbrKrG;

Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach § 7 Abs. 2 VerbrKrG (§ 361a Abs. 1 Satz 3 BGB <Fassung bis 31.12.01> / § 355 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>) als Verstoß gegen § 1 UWG;

(Hinweis: aufgehoben durch «Abonnement-Fernsehen [OLG Hamburg]»)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    UWG § 1; VerbrKrG §§ 7 Abs. 2, 8, 2 Nr. 2
    Widerrufsbelehrung bei Pay-TV Abonnement

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Belehrungspflicht über ein Widerrufsrecht als wettbewerbswidriges Verhalten; Ausnutzung der Rechtsunkenntnis von Kunden; Analoge Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG) auf Abonnenten - Vertrag für nicht körperliche Leistungen; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung bei Pay-TV-Vertrag

  • beck.de (Leitsatz)

    Widerrufsrecht bei telefonischer Bestellung von Pay-TV-Leistungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VerbrKrG § 2 Nr. 2 § 7 Abs. 2
    Anwendung des VerbrKrG auf Pay-TV-Abonnementverträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 974
  • MMR 2000, 709
  • K&R 2000, 412
  • afp 2000, 412
  • afp 2000, 599
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1986 - I ZR 119/84

    Zeitungsbestellkarte; Anwendbarkeit des AbzG auf die Bestellung von Zeitungen und

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2000 - 315 O 780/99
    Die Regelmäßigkeit der Leistungen wird auch durch den Vergleich von Pay-TV mit Zeitschriftenabonnements (vgl. BGH GRUR 1986, 819 "Zeitungsbestellkarte") deutlich.

    Seit dieser Situation ist klar ersichtlich, dass ein sachlich gerechtfertigter Unterschied zu einer auf Papier verkörperten Zeitung, die über ein Abonnement bezogen wird und bei der eine Widerrufsbelehrung erforderlich ist (BGH GRUR 1986, 819 "Zeitungsbestellkarte"), nicht besteht, da der Unterschied lediglich in der Verkörperung liegt.

  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2000 - 315 O 780/99
    Die hiergegen von der Beklagten unter Bezugnahme auf BGH NJW 1995, 722, 724 = ZIP 1995, 105, 108, dazu EWiR 1995, 201 (Schwintowski), vorgetragenen Bedenken greifen nicht.
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Hamburg WRP 2000, 650 = ZIP 2000, 974).
  • OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 81/00

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Dienstleistungsverträge

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8.3.2000 - AZ: 315 O 780/99 abzuändern und die Klage abzuweisen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2326
OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00 (https://dejure.org/2000,2326)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.02.2000 - 3 W 12/00 (https://dejure.org/2000,2326)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 3 W 12/00 (https://dejure.org/2000,2326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beseitigungsanspruch; Unterlassungsanspruch; Eigentümer; Wohnungseigentümer; Einbruch; Schutzgitter; Fenstergitter; Fenster; Bauliche Veränderung; Duldungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; BGB § 242; ; WEG § 22; ; WEG § 14 Nr. 1 u. 3; ; WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 10; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 47 Satz 1 u. Satz 2; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Fenstergittern

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Andernach - II 3/99
  • LG Koblenz - 2 T 571/99
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 893
  • NZM 2000, 623
  • FGPrax 2000, 96
  • ZMR 2000, 703
  • BauR 2000, 1916 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 15.12.1993 - 24 W 2014/93

    Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Gestattung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00
    Für die dadurch beeinträchtigten übrigen Wohnungseigentümer begründet eine hier unterstellte - erhöhte Einbruchsgefahr in die Erdgeschosswohnung jedenfalls dann keine Duldungspflicht aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn mit den Gittern zugleich eine Kletterhilfe geschaffen wird, die den Einstieg in eine andere Wohnung der Anlage erleichtert (Abgrenzung zu KG NJW-RR 1994, 401).

    Ungeachtet der beschlossenen - von Bedingungen abhängigen - Gestattung käme es auf die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht an, wenn keiner von ihnen dadurch nachteilig betroffen wäre (vgl. BGH NJW 1979, 817, 818; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910, 911; Bub aaO § 22 Rdnr. 47) oder - trotz Benachteiligung - sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Duldungsanspruch herleiten ließe (vgl. KG NJW-RR 1994, 401; Bub aaO § 22 Rdnr. 132).

    Insoweit bedarf es im Einzelfall einer Abwägung der gegenläufigen Interessen (vgl. KG NJW-RR 1994, 401).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00
    Aus § 10 WEG i. V. m. § 15 Abs. 3 WEG folgt, dass jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen kann, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüsse oder, soweit sich eine Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (vgl. dazu BGH NJW 1992, 978, 979; BayObLG ZMR 1995, 486; Niedenführ/Schulze, WEG 4. Aufl. § 43 Rdnr. 21).
  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 15 W 41/90

    Streit zwischen den Beteiligten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beseitigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00
    Ungeachtet der beschlossenen - von Bedingungen abhängigen - Gestattung käme es auf die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht an, wenn keiner von ihnen dadurch nachteilig betroffen wäre (vgl. BGH NJW 1979, 817, 818; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910, 911; Bub aaO § 22 Rdnr. 47) oder - trotz Benachteiligung - sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Duldungsanspruch herleiten ließe (vgl. KG NJW-RR 1994, 401; Bub aaO § 22 Rdnr. 132).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00
    Ungeachtet der beschlossenen - von Bedingungen abhängigen - Gestattung käme es auf die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht an, wenn keiner von ihnen dadurch nachteilig betroffen wäre (vgl. BGH NJW 1979, 817, 818; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910, 911; Bub aaO § 22 Rdnr. 47) oder - trotz Benachteiligung - sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Duldungsanspruch herleiten ließe (vgl. KG NJW-RR 1994, 401; Bub aaO § 22 Rdnr. 132).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 07.07.2016 - 407a C 5/15

    Nachträglicher eigenmächtiger Einbau eines Fensters = bauliche Veränderung?

    Schließlich ist auch nicht ersichtlich und vorstellbar, dass das Fenstergitter als Kletterhilfe dienen und damit die Einbruchsgefahr für andere Wohnungen der Anlage erhöhen könnte (so in OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.02.2000, ZWE 2000, 283).
  • OLG Köln, 17.03.2004 - 16 Wx 48/04

    Schutzgitter vor Parterrefenstern als bauliche Veränderung der

    Es hat zutreffend ausgeführt, dass eine generelle Einbruchsgefährdung allein die Anbringung eines Gitters am Fenster einer Erdgeschosswohnung nicht zu rechtfertigen vermag, sondern eine Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer nur durch eine erhöhte Einbruchsgefahr begründet wird ( vgl. KG NZM 2000, 893; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 893; Staudinger-Bub, 12.Aufl.,WEG, § 22 Rz 132 ).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung; Errichtung eines Wintergartens

    Aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 10 WEG folgt, dass jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen kann, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen oder, soweit sich eine Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 3 W 273/01 - und OLGR 2000, 383 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/05

    Wohnungseigentum: Herstellung eines gesonderten Zugangs zu der Schließfachanlage

    Zwar kann sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach Treu und Glauben unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten ein Anspruch auf Duldung der baulichen Veränderung ergeben (KG NJW-RR 1994, 401; BayObLG WuM 1995, 674, 676; Köln NZM 04, 385; Zweibrücken NJW-RR 2000, 893), dabei muss aber das Veränderungsinteresse das Erhaltungsinteresse ganz erheblich überwiegen (Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 22, Rdnr. 18).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03

    Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch

    Zwar kann sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach Treu und Glauben unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten ein Anspruch auf Duldung der baulichen Veränderung ergeben (KG NJW-RR 1994, 401; BayObLG WuM 1995, 674, 676; Köln NZM 04, 385; Zweibrücken NJW-RR 2000, 893), dabei muss aber das Veränderungsinteresse das Erhaltungsinteresse ganz erheblich überwiegen (Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 22, Rdnr. 18).
  • OLG Köln, 28.07.2003 - 16 Wx 37/03

    Duldung der Installation einer Entlüftungsanlage in einer WEG -Anlage

    Sollte sich der Sachvortrag der Antragsgegner als richtig bestätigen, wird das Landgericht auch zu bedenken haben, dass der Antragsteller vorliegend aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer i. V. m. Treu und Glauben (vgl. hierzu allgemein KG ZMR 2999, 58 = NZM 2001, 341; KG ZMR 1994, 169 = KGReport 1994, 25; OLG Zweibrücken ZMR 2000, 383 = NZM 2000, 623 = OLGReport 2000, 383) ausnahmsweise einen Anspruch auf (Wieder-)herstellung einer Lüftungsanlage hat.
  • AG Stuttgart, 25.02.2011 - 62 C 6646/10

    Wohnungseigentum: Mehrkosten einer gemeinschaftlichen Reparaturmaßnahme wegen

    So kann eine unzulässige Beeinträchtigung etwa dann vorliegen, wenn ein Wohnungseigentümer das Sonder- oder Gemeinschaftseigentum zweckbestimmungswidrig gebraucht, vgl. Niedenführ- Kümmel , § 14 Rz. 7. Sind die Beeinträchtigungen krass, kann dies zur Unzulässigkeit des Gebrauchs oder der Umgestaltung führen, etwa wenn dadurch andere Wohnungseigentümer einer erhöhten Gefahr für Gesundheit, Leib, Leben oder Eigentum ausgesetzt werden, so OLG Zweibrücken 3 W 12/00, v. 02.02.2000, NZM 2000, 623; ZMR 2000, 703; NJW-RR 2000, 893, vgl. Niedenführ- Kümmel a.a.O. Aber auch geringfügigere Nachteile sollen grundsätzlich vermieden werden, wobei dann abzuwägen ist.
  • KG, 17.07.2000 - 24 W 8114/99
    Wenn im Einzelfall eine konkrete Einbruchgefahr festgestellt ist, kann einem einzelnen Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Anspruch auf Gestattung zustehen, daß er auf eigene Kosten und bis zur Schaffung anderweitiger Sicherungsmaßnahmen bisher nicht vorhandene Einbruchssicherungen vor den Fenstern seiner Wohnung anbringt (Bestätigung von Senat, OLGZ 1994, 391 = NJW-RR 1994, 401; vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2000, 623 = ZWE 2000, 283).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.1999 - 11 U 234/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2393
OLG Köln, 01.10.1999 - 11 U 234/98 (https://dejure.org/1999,2393)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1999 - 11 U 234/98 (https://dejure.org/1999,2393)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 11 U 234/98 (https://dejure.org/1999,2393)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    VOB/B § 6 Nr. 7; ; VOB/B § ... 8 Nr. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2; ; VOB/B § 9; ; VOB/B § 9 Nr. 1 a; ; VOB/B § 9 Nr. 3; ; VOB/B § 6 Nr. 5; ; VOB/B § 6 Nr. 6; ; VOB/B § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 301; ; ZPO § 539; ; ZPO § 540; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 276; ; BGB § 278

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VOB/B § 6 Nr. 7; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2; VOB/B § 9
    Kündigung vor Baubeginn wegen Hochwasserschäden

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 6 Nr. 7, § 8 Nr. 1 Abs. 2, § 9
    Zur Kündigung nach § 6 Nr. 7 VOB/B

  • ibr-online

    Haftung für hochwasserbedingten Wasserschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schürmann-Bau: Bauunterbrechung wegen Hochwasser - Welche Folgen hat Kündigung durch Auftraggeber? (IBR 2000, 8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 389
  • NJW-RR 2004, 1368 (Ls.)
  • VersR 2000, 980
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Bonn, 19.08.1998 - 1 O 266/97

    Schürmann-Bau: Was kostet den Bund die Unterbrechung der Baustelle?

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 11 U 234/98
    11 U 234/98 1 O 266/97 LG Bonn.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. August 1998 verkündete Teil-Grundurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 266/97 - aufgehoben: .

    Mit Teil-Grundurteil vom 19. August 1998 (veröffentlicht in NJW-RR 1999, 458) hat das Landgericht den Klageantrag zu 1) für dem Grunde nach aus § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B gerechtfertigt erklärt.

  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 104/90

    Verkehrswertermittlung eines unbebauten Grundstücks; Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 11 U 234/98
    Die Gefahr divergierender Entscheidungen in derselben Sache muß ausgeschlossen sein (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1991, 2698, 2699; NJW 1997, 453, 455).
  • BGH, 24.09.1991 - XI ZR 245/90

    Einwand fehlender Vertretungsmacht des Ausstellers gegenüber jedem Scheckinhaber

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 11 U 234/98
    Der hilfsweise zur Begründung des Klageantrags zu 1) von der Klägerin geltend gemachte Anspruch auf Ersatz von Stillstandskosten ist mit der Berufung der Beklagten gegen das dem Antrag dem Grunde nach stattgebende Teilurteil, auch wenn es nur den vorrangig verfolgten Anspruch betrifft, ohnehin in der Rechtsmittelinstanz mit angefallen (BGH NJW 1992, 117 f).
  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 64/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Überflutung des

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 11 U 234/98
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Oktober 1997 - VII ZR 64/96 (BauR 1997, 1021 = NJW 1998, 456) - im einzelnen dargelegt hat, sind der Beklagten die Fehler der mit der Herstellung des Hochwasserschutzes beauftragten Bauunternehmen oder der mit der Bauaufsicht beauftragten Bauleiter nicht als eigene Pflichtverletzungen gegenüber den sonst am Bau beteiligten Auftragnehmern zuzurechnen.
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 11 U 234/98
    Die Gefahr divergierender Entscheidungen in derselben Sache muß ausgeschlossen sein (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1991, 2698, 2699; NJW 1997, 453, 455).
  • OLG Frankfurt, 21.10.1997 - 8 U 129/97

    Kündigungsvoraussetzungen gemäß § 6 Nr. 7 VOB/B

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 11 U 234/98
    § 6 Nr. 7 VOB/B gilt nicht nur für den Fall der Bauunterbrechung im engeren Sinne, die voraussetzt, daß mit der Bauausführung zunächst begonnen wurde, sondern nach weit überwiegender Ansicht ebenso bei einer entsprechenden Verzögerung des Ausführungsbeginns (OLG Frankfurt, BauR 1999, 774 ff; Ingenstau/Korbion, § 6 VOB/B Rn. 104; Heiermann/Riedl/Rusam, § 6.7 Rn. 57).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 11 U 234/98
    Im übrigen zieht der Senat den von dem unzulässigen Teilurteil nicht erfaßten Teil des Rechtsstreits an sich (vgl. dazu BGH NJW 1992, 511, 512 m.w.N.) und bezieht ihn in seine Entscheidung ein.
  • OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01

    Schürmann-Bau

    Das Kündigungsrecht aus § 6 Nr. 7 VOB/B ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber den Baustillstand zu vertreten hat (Senat, OLGR 2000, 1, 4 = NJW-RR 2000, 389 ff. - S.-Bau).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4192
OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99 (https://dejure.org/1999,4192)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.1999 - 22 U 35/99 (https://dejure.org/1999,4192)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 1999 - 22 U 35/99 (https://dejure.org/1999,4192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumswohnung; Gemeineigentum; Gemeinschaftseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Reparaturarbeiten; Wohnungseigentumsgesetz

  • Judicialis

    BGB § 164; ; WEG § 1 Abs. 5; ; WEG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 164; WEG § 1 Abs. 5 § 5 Abs. 2
    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    In wessen Namen handelt der Hausverwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft bei Auftragsvergabe? (IBR 2000, 61)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 14 O 3/98
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 193 (Ls.)
  • BauR 2000, 153 (Ls.)
  • BauR 2000, 936 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86

    Ungewißheit über Person des Vertretenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99
    Dabei sind die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört, und die typischen Verhaltensweisen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 475, 476 = BauR 1988, 215, 216).
  • KG, 12.12.1995 - 7 U 5280/95

    Handeln des Hausverwalters in eigenem oder fremden Namen bei größeren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Aufträge über kleinere Reparaturen und Instandsetzungen, wie sie im Rahmen normaler Unterhaltung des Hauses anfallen, hinausgehen (KG, WM 1984, 254, 255; NJW-RR 1996, 1523; Schramm, MünchKomm, 2. Auflage, § 164 Rdnr. 24).
  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03

    Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter

    a) Ob ein von einem Hausverwalter abgeschlossener Werkvertrag über Bauleistungen am verwalteten Objekt regelmäßig als im Namen des Eigentümers erteilt zu betrachten ist und ob dies vom Umfang des Auftrags abhängt, ist in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend entschieden (vgl. KG, NJW-RR 1996, 1523; OLG Brandenburg, ZMR 1997, 598; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 1 sowie BauR 2000, 1210; jeweils m.w.N.).
  • LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12

    Wirksamkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Zuordnung

    Nach überwiegend vertretener Ansicht in Rechtsprechung und Literatur stehen Wohnungsabschlusstüren zwingend vollständig im Gemeinschaftseigentum (Bärmann/Armbrüster, WEG, § 5 Rdnr. 113; OLG München ZMR 2007, 725, juris-Rdnr. 17; OLG Stuttgart, BauR 2005, 1490, juris-Rdnr. 14; so auch noch OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.1999, OLGR Düsseldorf 2000, 1ff, juris-Rdnr. 10).
  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    Maßgeblich ist mit Rücksicht auf § 4 Abs. 2 GO allein der Umstand, dass die Wohnungseingangstür als Teil des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NZM 2002, 869/871; OLG Düsseldorf NZM 2000, 193; siehe auch OLG Düsseldorf NZM 2002, 571) eigenmächtig verändert wurde.
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01

    Wohnungsabschlusstür als Sondereigentum- Beschlußkompetenz der

    Es kann offen bleiben, ob die Wohnungseingangstür gemäß § 1 Abs. 5 WEG grundsätzlich dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen ist (OLG Düsseldorf NZM 2000, 193; LG Stuttgart RPfleger 1973, 401; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 5 Rdz. 55; Bärmann/Pick WEG § 5 Rdz. 18).
  • OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04

    Anschlussberufung; Klageänderung in 2. Instanz durch den Berufungsbeklagten;

    (3) Die Wohnungsabschlusstüren bewirken die für die Begründung von Wohnungseigentum notwendige Abgeschlossenheit der Wohnungseinheiten, sind mithin für deren Bestand erforderlich und gehören deshalb gemäß den §§ 1 Abs. 5, 5 Abs. 2 WEG zum Gemeinschaftseigentum (OLG Düsseldorf OLGR 2000, 1; LG Stuttgart Rpfleger 1973, 401; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG aaO. § 5 Rn. 55; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 2002, 445, jedoch ohne abschließende Entscheidung).
  • OLG Jena, 25.09.2001 - 8 U 361/01

    Vertreterhandeln eines Hausverwalters

    Nach anderer Auffassung soll dem nur gefolgt werden, wenn der Hausverwalter Aufträge größeren Umfangs erteilt (KG, 7. Zivilsenat, NJW-RR 1996, 1523 f.; OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, BauR 2000, 1210 f.; OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, NZM 2000, 193 [L]).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2219
OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98 (https://dejure.org/1999,2219)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.09.1999 - 8 U 224/98 (https://dejure.org/1999,2219)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. September 1999 - 8 U 224/98 (https://dejure.org/1999,2219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Klageänderung; Berufung ; Abfindungsvergleich; Erlaßvertrag; Annahmeerklärung; Annahmewille; Schweigen als Annahme; Erlaßfalle; Handlungsvollmacht

  • Judicialis

    ZVG § 74 a Abs. 5; ; HGB § 54; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 151; ; BGB § 157; ; BGB § 133; ; BGB § 167; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 133, 151, 157
    Keine Annahme eines Erlaßangebots durch Scheckeinlösung über 2 000 DM bei geschuldeten 140 000 DM ("Erlaßfalle")

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 534
  • WM 2000, 414
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.12.1985 - VIII ZR 297/84

    Annahme eines Abfindungsgebots durch widerspruchslose Einlösung eines übersandten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Allerdings hat der BGH (NJW-RR 86, 415 = WM 86, 322) in seiner ersten, die streitige Fragestellung betreffenden Entscheidung festgestellt, daß es einer Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB nicht bedarf, wenn der Anbietende hierauf verzichtet hat, vielmehr in solchen Fällen die Annahme als solche, d.h. ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsadressaten ausreicht, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt, wobei die Würdigung des konkreten Einzelfalles entscheidet.

    Der BGH hat nach dem Urteil vom 18.12.1985 (NJW-RR 86, 415) in mehreren Entscheidungen verschiedener Zivilsenate zwar die Grundsätze dieses Urteils aufrecht erhalten, sie jedoch im einzelnen in verschiedener Richtung differenziert.

    Das OLG Nürnberg (NJW-RR 98, 256, 257) hat festgestellt, daß verschiedene Personen unter Mithilfe des gleichen Rechtsanwalts gegenüber verschiedenen Kreditinstituten Erlaßangebote unterbreiteten, die sich nach Wortlaut und Sinngehalt im wesentlich an dem BGH-Urteil vom 18.12.1985 (NJW-RR 86, 415) - teilweise mit identischem Text - orientierten und hat hieraus den Schluß gezogen, daß die Vorgehensweise "Methode" habe.

    Das Verhalten des Zeugen Sp. stellt auch keinen rechtlich nur unerheblichen geheimen Vorbehalt der Beklagten im Sinne der Erörterung des BGH (NJW-RR 86, 415, 416) dar.

    Auf die Annahme im Sinne des § 151 BGB sind die Vorschriften über die rechtsgeschäftliche Vertretung ebenfalls anzuwenden (BGH NJW-RR 86, 415, 416 m.w.N.).

    Die Beklagte hat ihrer Darlegungslast (zur Verteilung der wechselseitigen Darlegungs- und der Beweislast vgl. BGH NJW-RR 86, 415, 416) für die mangelnde Vertretungsmacht ihres Mitarbeiters durch ausführlichen und schlüssigen Tatsachenvortrag, insbesondere im Schriftsatz vom 04.06.1998 (I 81/83), sowie durch Erläuterung und Vorlage der internen Handlungsanweisungen (vgl. AH S. 85, 103 ff.) genügt.

  • BGH, 06.02.1990 - X ZR 39/89

    Vertragsannahme durch widerspruchslose Scheckeinlösung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    In NJW 90, 1656, 1657 hat der BGH darauf abgehoben, daß bei der Bewertung durch den unbeteiligten objektiven Dritten alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien, die im Rahmen der Auslegung von Willenserklärungen von Bedeutung seien.

    Soweit der BGH (NJW 90, 1656, 1657; NJW 99, 2179) es für ein Bewertungsindiz gehalten hat, daß der Vertragsschluß für den Angebotsempfänger objektiv vorteilhaft erscheint, muß nach Ansicht des Senats Gleiches auch für objektiv erkennbare Nachteile des Vertragsschlusses gelten, weil ein Kriterium für eine sachliche Differenzierung beider Sachverhalte nicht zu sehen ist.

    Die vorliegend maßgebliche sehr kurze Zeitfolge unterscheidet den Sachverhalt auch von den tatsächlichen Umständen in den Entscheidungen BGH NJW 90, 1656 und BGH NJW 99, 2179.

  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97

    Zeitliche Bindung an ein Vertragsangebot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Als Indiz für einen Annahmewillen könne u.a. der Umstand zu bewerten sein, daß der Vertragsschluß für den Angebotsempfänger objektiv vorteilhaft erscheine (ebenso BGH NJW 99, 2179).

    Soweit der BGH (NJW 90, 1656, 1657; NJW 99, 2179) es für ein Bewertungsindiz gehalten hat, daß der Vertragsschluß für den Angebotsempfänger objektiv vorteilhaft erscheint, muß nach Ansicht des Senats Gleiches auch für objektiv erkennbare Nachteile des Vertragsschlusses gelten, weil ein Kriterium für eine sachliche Differenzierung beider Sachverhalte nicht zu sehen ist.

    Die vorliegend maßgebliche sehr kurze Zeitfolge unterscheidet den Sachverhalt auch von den tatsächlichen Umständen in den Entscheidungen BGH NJW 90, 1656 und BGH NJW 99, 2179.

  • OLG Nürnberg, 12.06.1997 - 5 W 1430/97

    Sittenwidrigkeit eines Erlassvertrags - sog. Erlaßfalle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Gerade im Bereich der Problemstellung der Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger sind in jüngster Zeit zahlreiche Entscheidungen von Instanzgerichten ergangen (z. B. OLG Nürnberg NJW-RR 98, 256; OLG Karlsruhe (9. Senat) OLGR 98, 410 und 9 U 214/97; OLG Dresden WM 99, 949; LG München I WM 97, 2214; LG Bremen WM 98, 2189 und LG Waldshut-Tiengen WM 98, 2191 ), die sich mit der Frage der sogenannten "Erlaßfalle" befassen und im Grundsatz einheitlich auf dem Standpunkt stehen, daß durch die Weiterleitung bzw. Einlösung des dem Angebot beigefügten Schecks allein noch nicht auf einen geäußerten Annahmewillen geschlossen werden kann, insbesondere dann nicht, wenn weitere Umstände gegen das Vorhandensein eines unzweifelhaft auf die Annahme gerichteten Willens sprechen.

    Das OLG Nürnberg (NJW-RR 98, 256, 257) hat festgestellt, daß verschiedene Personen unter Mithilfe des gleichen Rechtsanwalts gegenüber verschiedenen Kreditinstituten Erlaßangebote unterbreiteten, die sich nach Wortlaut und Sinngehalt im wesentlich an dem BGH-Urteil vom 18.12.1985 (NJW-RR 86, 415) - teilweise mit identischem Text - orientierten und hat hieraus den Schluß gezogen, daß die Vorgehensweise "Methode" habe.

  • BGH, 14.02.1995 - XI ZR 65/94

    Schweigen auf ein Angebot als Annahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    In NJW 95, 1281 hat der BGH dargelegt, daß zwar auch im Handelsverkehr Stillschweigen auf ein Vertragsangebot in der Regel nicht als Zustimmung zu bewerten sei.

    Der BGH (NJW 95, 1281) hat einverständliche und alle wichtigen Punkte betreffende Vorverhandlungen der Parteien über eine Vergleichsvereinbarung für ein wichtiges Indiz gehalten, bei dessen Vorliegen aus dem Schweigen auf ein endgültiges Angebot in der Regel der Schluß einer stillschweigenden Annahme gerechtfertigt ist.

  • BGH, 02.03.1972 - VII ZR 143/70

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung einer öffentlichen Körperschaft auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Hinzu kommt, daß es sich bei der Beklagten um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, in deren Tätigkeitsbereich die Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht nur beschränkt Anwendung finden (z. B. BGH NJW 72, 940, 941 m.w. N. ).

    Im übrigen ist es im Bereich vertraglicher Verhandlungen mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts dem jeweiligen Verhandlungspartner ohne weiteres zuzumuten, sich selbst Klarheit darüber zu verschaffen, ob die öffentlich-rechtliche Körperschaft, mit der er zum Vertragsschluß kommen will, den Gesetzen entsprechend vertreten ist (BGH NJW 72, 940, 942).

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    So hat der BGH in BGHZ 111, 97, 102 entschieden, daß nicht stets allein isoliert auf den Vorgang der Weitergabe des mit einer Bedingung versehenen Schecks abgestellt werden dürfe.

    Dadurch unterscheide sich der zu entscheidende Sachverhalt von demjenigen der Entscheidung BGHZ 111, 97, in dem der Schuldner ohne vorherige Absprachen von sich aus unter Übersendung eines Schecks eine Abfindung in Höhe von weniger als 1/3 der Gesamtforderung angeboten habe.

  • BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 185/84

    Haftung einer Vermittlungsgesellschaft für das Handeln ihres Bevollmächtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Zwar kann grundsätzlich das Überschreiten einer gesetzlichen oder vertraglichen Handlungsvollmacht zu einer Haftung nach den Regeln der Anscheinsvollmacht führen, sofern nur der Rechtsschein gerade im Hinblick auf die Überschreitung der Vollmacht gesetzt und insofern Vertrauen erweckt worden ist (BGH NJW-RR 86, 1476, 1477).
  • OVG Hamburg, 30.03.1984 - BF I 81/83

    Anrechnung des Einkomntens des dauernd getrennt lebenden Ehegatten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Die Beklagte hat ihrer Darlegungslast (zur Verteilung der wechselseitigen Darlegungs- und der Beweislast vgl. BGH NJW-RR 86, 415, 416) für die mangelnde Vertretungsmacht ihres Mitarbeiters durch ausführlichen und schlüssigen Tatsachenvortrag, insbesondere im Schriftsatz vom 04.06.1998 (I 81/83), sowie durch Erläuterung und Vorlage der internen Handlungsanweisungen (vgl. AH S. 85, 103 ff.) genügt.
  • OLG Dresden, 22.04.1998 - 12 U 175/98

    Zustandekommen eines Abfindungsvertrages durch Hereinnahme eines Schecks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Gerade im Bereich der Problemstellung der Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger sind in jüngster Zeit zahlreiche Entscheidungen von Instanzgerichten ergangen (z. B. OLG Nürnberg NJW-RR 98, 256; OLG Karlsruhe (9. Senat) OLGR 98, 410 und 9 U 214/97; OLG Dresden WM 99, 949; LG München I WM 97, 2214; LG Bremen WM 98, 2189 und LG Waldshut-Tiengen WM 98, 2191 ), die sich mit der Frage der sogenannten "Erlaßfalle" befassen und im Grundsatz einheitlich auf dem Standpunkt stehen, daß durch die Weiterleitung bzw. Einlösung des dem Angebot beigefügten Schecks allein noch nicht auf einen geäußerten Annahmewillen geschlossen werden kann, insbesondere dann nicht, wenn weitere Umstände gegen das Vorhandensein eines unzweifelhaft auf die Annahme gerichteten Willens sprechen.
  • LG Waldshut-Tiengen, 10.07.1997 - 1 O 48/97
  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 250/98

    Klagebegründung mit neuem Lebenssachverhalt in der Berufungsinstanz

  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 60/99

    Stillschweigende Annahme eines Abfindungsangebots

    Insoweit hat bereits die Rechtsprechung der Instanzgerichte bei einem krassen Mißverhältnis der angebotenen Abfindung zur Höhe der nicht bestrittenen Schuld das Zustandekommen eines Vergleichs oder eines Abfindungs- oder Erlaßvertrages in zahlreichen Fällen verneint (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1998, 256 f.; LG Bremen NJW-RR 1999, 636 f.; OLG München OLG-Report 1998, 376 - die Revision gegen diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 19. Januar 1999 - XI ZR 158/98 - nach Verweigerung von Prozeßkostenhilfe mangels Begründung verworfen - OLG München MDR 1998, 1236 f; OLG Karlsruhe WM 1999, 490 f.; OLG Dresden WM 1999, 487; OLG Dresden WM 1999, 488 ff.; OLG Karlsruhe ZIP 2000, 534 ff. m. zust. Anm. Lange WuB IV A § 151 BGB 2.00).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.10.1999 - 13 U 82/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8164
OLG Brandenburg, 27.10.1999 - 13 U 82/99 (https://dejure.org/1999,8164)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.1999 - 13 U 82/99 (https://dejure.org/1999,8164)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 13 U 82/99 (https://dejure.org/1999,8164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung von Telefongebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1082
  • MMR 2000, 163
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Mit diesen vertragstypischen (Haupt-)Leistungspflichten, die nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der Literatur - für die vieles spricht - dienstvertraglicher Natur sind (so etwa, wenn auch ohne nähere Begründung, OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1082, 1083; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1363; eingehend zur Rechtsnatur von Telekommunikationsdienstleistungsverträgen, insbesondere des Mobilfunkvertrags Schöpflin, BB 1997, 106; Graf von Westphalen/Grote/Pohle, Der Telefondienstvertrag, 2001, S. 170 ff; Eckert, in: Schuster, Vertragshandbuch Telemedia, 2001, Vierter Teil, Kap. 9, A Rn. 37 ff; Imping, in: Spindler, Vertragsrecht der Telekommunikations-Anbieter, 2000, Teil II, Rn. 12 ff), haben die nach Darstellung der Beklagten der Deaktivierungsgebühr zuzuordnenden Arbeitsabläufe nichts zu tun.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.04.1999 - 1 U 151/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13703
OLG Hamburg, 30.04.1999 - 1 U 151/96 (https://dejure.org/1999,13703)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.04.1999 - 1 U 151/96 (https://dejure.org/1999,13703)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. April 1999 - 1 U 151/96 (https://dejure.org/1999,13703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Ausübung eines Vorkaufsrechts; Verfassungsmäßigkeit der Norm des Hafenentwicklungsgesetzes; Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums; Haftung der öffentlichen Hand; Übermäßige Dauer eines Verfahrens; Pflichtwidrige Hinauszögerung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.03.1999 - 22 U 69/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,27982
OLG Hamm, 11.03.1999 - 22 U 69/98 (https://dejure.org/1999,27982)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.1999 - 22 U 69/98 (https://dejure.org/1999,27982)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 1999 - 22 U 69/98 (https://dejure.org/1999,27982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Leistungsanpassung vor Geltendmachung der Forderung bzgl. einer privatrechtlich vereinbarten Rente; Ersetzung einer unwirksamen Wertsicherungsklausel im Zusammenhang mit regelmäßigen Zahlungen; Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei unwirksamer Wertsicherungsklausel

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 113/74

    Anmietung von Lagergebäuden mit Büroräumen für eine Polstermöbelfabrik -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 22 U 69/98
    Vergleichbar ist auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in DB 1976, 669.

    Das betonen ausdrücklich BGH DB 1976, 669; BGH NJW 1975, 44; vgl. auch Staudinger-Karsten Schmidt, BGB, 13. Bearbeitung, Vorbemerkungen zu §§ 244 f D 332. Selbst wenn man aber davon ausgeht, daß der Leistungsvorbehalt als von Anfang an vereinbart gilt und zwar dergestalt, daß die Parteien verpflichtet waren, die Höhe der Geldschuld alle 3 Jahre bei einer zwischenzeitlich eingetretenen Änderung des Gesamtindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik um 4 % neu festzusetzen, hat dieses nicht zur Folge, daß die Klägerin im vorliegenden Fall rückwirkend eine Anpassung des Kaufpreises verlangen kann.

    Eine solche Auslegung würde auch die Grundsätze der Billigkeit verletzen, die bei Ausübung des Leistungsvorbehaltes zu beachten sind (vgl. BGH DB 1976, 669).

  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73

    Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 22 U 69/98
    Der vorliegende Fall ist mit der Entscheidung NJW 1975, 44 zu vergleichen.

    Das betonen ausdrücklich BGH DB 1976, 669; BGH NJW 1975, 44; vgl. auch Staudinger-Karsten Schmidt, BGB, 13. Bearbeitung, Vorbemerkungen zu §§ 244 f D 332. Selbst wenn man aber davon ausgeht, daß der Leistungsvorbehalt als von Anfang an vereinbart gilt und zwar dergestalt, daß die Parteien verpflichtet waren, die Höhe der Geldschuld alle 3 Jahre bei einer zwischenzeitlich eingetretenen Änderung des Gesamtindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik um 4 % neu festzusetzen, hat dieses nicht zur Folge, daß die Klägerin im vorliegenden Fall rückwirkend eine Anpassung des Kaufpreises verlangen kann.

  • BGH, 06.12.1978 - VIII ZR 282/77

    Klage des Hauseigentümers auf Zahlung erhöhten Mietzinses - Rechtsverstoß des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 22 U 69/98
    Insoweit liegt der Fall entscheidend anders als in dem vom BGH NJW 1979, 2250 entschiedenen.
  • BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 98/72

    Vertragspflicht aus einem Mietvertrag hinsichtlich des Übergabezustands der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 22 U 69/98
    Dieses bestimmte BGH NJW 1973, 1498 gerade für den Fall, daß die Landeszentralbank lediglich eine ungünstige Rechtsbelehrung erteilt, aber keine Entscheidung über einen Genehmigungsantrag fällt.
  • BGH, 12.10.1977 - VIII ZR 84/76

    Mieterhöhungsanspruch nach einer Wertsicherungsklausel - Zeitpunkt des Beginns

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 22 U 69/98
    So wird nach der Rechtsprechung die Anpassungserklärung im Zweifel erst mit Zugang wirksam (BGH NJW 1978, 154; vgl. auch BGH NJW 1974, 1464; noch weitergehend Bilda NJW 1974, 1947, wonach eine angepaßte Leistung frühestens von dem Zeitpunkt an verlangt werden darf, in dem das Anpassungsbegehren dem Schuldner zugegangen ist).
  • BGH, 19.06.1974 - VIII ZR 49/73

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Mietvertrages -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 22 U 69/98
    So wird nach der Rechtsprechung die Anpassungserklärung im Zweifel erst mit Zugang wirksam (BGH NJW 1978, 154; vgl. auch BGH NJW 1974, 1464; noch weitergehend Bilda NJW 1974, 1947, wonach eine angepaßte Leistung frühestens von dem Zeitpunkt an verlangt werden darf, in dem das Anpassungsbegehren dem Schuldner zugegangen ist).
  • OLG Hamm, 22.02.2001 - 22 U 102/00

    Anpassung eines Prozessvergleichs - Fehlen der Geschäftsgrundlage - lastenfreie

    Indes ist ein aus Ziff. 13 Abs. 2 des Vertrages vom 27.3.1993 auf Herstellung der Lastenfreiheit gehender Anspruch bei Zugrundelegung des Vergleichs vom 18.2.1999 in der Sache 22 U 69/98 OLG Hamm erledigt.
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