Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99   

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https://dejure.org/2000,2864
OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 9 UF 9/99 (https://dejure.org/2000,2864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2000 - 9 UF 9/99 (https://dejure.org/2000,2864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2000 - 9 UF 9/99 (https://dejure.org/2000,2864)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Eheleuten; Übertragung angleichungsdynamischer Rentenanwartschaften im Rahmen eines Versorgungsausgleichs; Rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten im Rahmen eines Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1025
  • MDR 2000, 522
  • FamRZ 2000, 891
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 32/01
    In Übereinstimmung mit der Judikatur anderer Obergerichte (OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891, OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 890) geht das Kammergericht davon aus, dass auf Kindererziehungs- und Mutterschutzzeiten beruhende Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind.

    Eine Korrektur des Ergebnisses des Versorgungsausgleichs kommt allenfalls in besonders gelagerten Konstellationen in Betracht (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2000, 891).

  • OLG Bamberg, 31.01.2005 - 2 UF 288/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Verfahrens einer

    Eheliches Fehlverhalten kann nämlich grundsätzlich nur dann die Rechtsfolgen des § 1587 c Nr. 1 BGB auslösen, wenn es sich über einen lang andauernden Zeitraum erstreckt hat (BGH NJW 1983, 824 ).Im Ausnahmefall kann zwar ein einziger schwerwiegender Vorfall ausreichen (OLG Bamberg FamRZ 1998, 1369 ; OLG Brandenburg MDR 2000, 522 ).

    Die in der Beschwerdebegründung weiter zitierte Entscheidung des OLG Brandenburg vom 06.01.2000 (MDR 2000, 522 ) ließ es nicht ausreichen, dass ein Ehegatte wegen eines Sexualdelikts gegenüber dem Kind des anderen Ehegatten verurteilt worden war.

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04

    Versorgungsausgleich: Keine grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs bei

    Hätte der erziehende Elternteil allerdings Anwartschaften auf Grund des Bezugs von Einkommen erworben, so würden diese zweifellos im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891,892).
  • OLG Brandenburg, 20.06.2002 - 9 UF 153/01

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen einer Straftat gegen den Partner oder

    Insbesondere ein Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Partner oder dessen Angehörigen kann insoweit zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches führen, wobei Art, Umfang und Auswirkungen der persönlichen Verletzungen bzw. Beeinträchtigungen zu beachten sind (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 522 ).

    Insoweit kann bereits eine einmalige Verfehlung dann zum Ausschluss oder zur Herabsetzung des Versorgungsausgleichs führen, wenn diese ein so schwerwiegendes Fehlverhalten darstellt, dass die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs seinem Grundgedanken in unerträglicher Weise widersprechen würde (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 522 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 08.05.2013 - 8 UF 3/13

    Ausschluss des Versorgungsausgleich wegen angeblicher Gewalttätigkeit

    Grobe Unbilligkeit kann zu bejahen sein, wenn sich der Ausgleichsberechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Pflichtigen oder einen nahen Angehörigen schuldig macht (Oberlandesgericht Brandenburg, MDR 2000, 522; Kammergericht FamRZ 2002, 642).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2002 - 9 UF 153/01
    Insbesondere ein Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Partner oder dessen Angehörigen kann insoweit zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches führen, wobei Art, Umfang und Auswirkungen der persönlichen Verletzungen bzw. Beeinträchtigungen zu beachten sind (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 522).

    Insoweit kann bereits eine einmalige Verfehlung dann zum Ausschluss oder zur Herabsetzung des Versorgungsausgleichs führen, wenn diese ein so schwerwiegendes Fehlverhalten darstellt, dass die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs seinem Grundgedanken in unerträglicher Weise widersprechen würde (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 522 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 30.12.2004 - 7 UF 837/04

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von Kindererziehungszeiten des

    Die ihr während dieser Zeit zugeflossenen Anwartschaften wegen Kindererziehungszeiten entsprechen ihrem - einverständlichen - Einsatz in der Ehezeit und sind deshalb grundsätzlich in gleicher Weise wie die sonstigen Versorgungsanrechte in die am Ende der Ehezeit aufzustellende Bilanz der beiderseitigen Anwartschaften einzubeziehen; eine Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs allein aus dem Grunde, dass die ausgleichspflichtige Ehefrau Versorgungsanwartschaften (auch) durch Kindererziehungszeiten erworben hat, kommt nicht in Betracht (vgl. OLG München, OLGR 2004, 171; OLG Bremen, FamRZ 2002, 466; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 890; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891).
  • OLG Bremen, 17.04.2001 - 5 UF 100/00

    Billigkeitserwägungen (§ 1587 c Nr. 1 BGB ) im Falle der Ausgleichspflicht

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  • OLG Brandenburg, 30.11.2000 - 9 UF 376/99

    Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Ehen, die im Beitrittsgebiet

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 15.09.2008 - 10 UF 155/07

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausschluss oder Beschränkung wegen

    Soweit dem Antragsgegner etwa ein versuchter Prozessbetrug vorzuwerfen sein sollte, stellt dies kein schweres vorsätzliches Vergehen dar, das den Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen könnte (vgl. dazu KG, FamRZ 2004, 643; OLG Brandenburg, 1. FamS, FamRZ 2000, 891).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2005 - 9 UF 240/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Anforderungen an die Begründung

  • OLG Celle, 07.09.2009 - 15 UF 211/08

    Versorgungsausgleich nach Scheidung einer Ehe zwischen einem freiberuflich

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.07.1999 - 7 UF 96/99   

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https://dejure.org/1999,7977
OLG Bamberg, 22.07.1999 - 7 UF 96/99 (https://dejure.org/1999,7977)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.07.1999 - 7 UF 96/99 (https://dejure.org/1999,7977)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 7 UF 96/99 (https://dejure.org/1999,7977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 292
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1986 - IVb ZB 55/83

    Berücksichtigung von Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit; Berechnung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.07.1999 - 7 UF 96/99
    Die rein zeitanteilige Kürzung führt zu unbilligen Ergebnissen, wenn in der ausgeschlossenen Zeit und in der übrigen Ehezeit unterschiedlich hohe Anwartschaften erworben worden sind (vgl. BGH FamRZ 1987, 145; 1986, 252, 253).
  • BGH, 04.12.1985 - IVb ZB 907/81

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.07.1999 - 7 UF 96/99
    Die rein zeitanteilige Kürzung führt zu unbilligen Ergebnissen, wenn in der ausgeschlossenen Zeit und in der übrigen Ehezeit unterschiedlich hohe Anwartschaften erworben worden sind (vgl. BGH FamRZ 1987, 145; 1986, 252, 253).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.08.1999 - 7 UF 101/99   

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https://dejure.org/1999,8049
OLG Bamberg, 10.08.1999 - 7 UF 101/99 (https://dejure.org/1999,8049)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.08.1999 - 7 UF 101/99 (https://dejure.org/1999,8049)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. August 1999 - 7 UF 101/99 (https://dejure.org/1999,8049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Beschlusses wegen eines schwerwiegenden Mangels im Verfahren und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht; Zweck des Erfordernisses einer Einwilligung des anderen Elternteils zur Namenseinbenennung hinsichtlich der Kinder nach erneuter Eheschließung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 691
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederverheirateten

    Nach Auffassung des OLG München (OLGR 2000, 123) gibt es im Rahmen des Familienunterhalts keinen Auskunftsanspruch, weil § 1360 a Abs. 3 BGB nicht auf § 1605 BGB verweist.
  • OLG Brandenburg, 18.06.2001 - 10 UF 74/01

    Erforderlichkeit des Einvernehmens der Beteiligten hinsichtlich der Einbenennung

    Im Ersetzungsverfahren nach § 1618 Satz 4 BGB hat das Familiengericht die Beteiligten persönlich anzuhören (OLG Bamberg, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692 f; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695 f; OLG Naumburg, OLGR 2001, 14, 15; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 646).

    Sollte sich bei dem gemeinsamen Anhörungstermin eine einvernehmliche Lösung nicht erreichen lassen, wird das Amtsgericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 1618 Satz 4 BGB aufgrund des Kindschaftsrechtsreformgesetzes vom 1.7.1998 die Anforderungen an die Ersetzung der Zustimmung des anderen Elternteiles erheblich verschärft hat (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 690 Nr. 472; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692; FamRZ 2000, 693, OLG Rostock, FamRZ 2000, 695, 696; OLG Bamberg, FamRZ 2000, 243; Oelkers/Kreutzfeldt, a.a.O., 648).

    Die Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Einbenennung des Kindes kann daher nur ersetzt werden, wenn die begehrte Namensänderung für das Kind einen so hohen Nutzen verspricht, dass ein sich um sein Kind verständig sorgender Elternteil nicht auf Erhaltung des Namensbandes zu dem Kind bestände (OLG Oldenburg, a.a.O.; OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1182; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 696; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691, 692; Wagenitz, FamRZ 1998, 1544, 1552; Wilutzki, KindPrax 1999, 83, 97).

    Denn angesichts der vielfältigen Möglichkeiten des neuen Rechts, innerhalb einer Familie verschiedene Namen zu führen, hat der Gesichtspunkt der Namensgleichheit in der neuen Familie bei der vorzunehmenden Abwägung an Bedeutung verloren (OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691 f; FamRZ 2000, 1182; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873).

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

    Nach § 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG ist die persönliche Anhörung der Eltern in Angelegenheiten der Personensorge zwingend vorgeschrieben (vgl. Palandt, a.a.O. § 1618 Rdnr. 17); dazu gehört auch die Namensbestimmung, so dass die Ersetzung der Einwilligung zur Namensänderung durch das Familiengericht die mündliche Anhörung des anderen Elternteils erforderlich macht (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 570; OLG Köln FamRZ 2000, 1182; OLG Hamm FamRZ 2000, 1182; OLG Naumburg FamRZ 2000, 690) OLG Bamberg FamRZ 2000, 691); OLG Brandenburg FamRZ 2001, 570, 571).

    Die erforderliche Anhörung wird das Amtsgericht nachzuholen haben, um eine ausreichende Grundlage für eine Entscheidung zu schaffen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 691).

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 25/00

    Umfang der Begründung im familienrechtlichen Beschwerdeverfahren

    In den Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 Satz 4 BGB ist gemäß §§ 50 a, 52 FGG vor der Entscheidung grundsätzlich die Anhörung des betroffenen Elternteils erforderlich (vgl. etwa OLG Bamberg FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 693; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1999, 1379).

    Die Anhörung dient neben der Gewährung des rechtlichen Gehörs (insoweit vgl. für den vorliegenden Fall BVerfGE 55, 95, 98 m.w.N.) insbesondere der nach § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung (vgl. etwa zu § 50 b FGG Senatsurteil vom 12. Februar 1992 - XII ZR 53/91 = BGHR FGG § 50 b Kindesanhörung 2 m.w.N.), durch die ermittelt werden soll, ob die beantragte Namensänderung - ggf. anstelle einer gesetzlich sonst vorgesehenen Voranstellung oder Anfügung des (neuen) Namens - zum Wohl des Kindes "erforderlich ist" (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 692 und 693; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1999, 1376; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1379 f.; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378).

  • OLG Naumburg, 15.05.2002 - 3 UF 58/02

    Wiedereinsetzung in einem Einbennenungsverfahren bei unzutreffender

    Dieses gilt gem. § 50 a Abs. 2 FGG auch für den Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht zusteht (OLG Bamberg, FamRZ 2000 Seite 691).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2000 - 6 UF 148/00
    Auf den Senatsbeschluß vom 29.03.1999 (FamRZ 1999, 1376; vgl. ferner z. B. OLG Köln FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Celle FamRZ 1999, 1377; OLG Naumburg FamRZ 2000, 690; OLG Bamberg FamRZ 2000, 691; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 693; OLG Rostock FamRZ 2000, 695), auf den der Bevollmächtigte des Vaters das Amtsgericht ausdrücklich hingewiesen hat, wird Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 22.09.1999 - 2 U 132/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18097
OLG Oldenburg, 22.09.1999 - 2 U 132/99 (https://dejure.org/1999,18097)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.09.1999 - 2 U 132/99 (https://dejure.org/1999,18097)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. September 1999 - 2 U 132/99 (https://dejure.org/1999,18097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 283 ZPO; § 309 ZPO; § 315 Abs. 1 ZPO; § 156 ZPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
    Unvollständige Besetzung des Spruchkörpers bei der Beratung; Ausscheiden eines Richters vor Schriftsatzeingang; Bescheidung des Schriftsatzes durch die verbliebenen Richter; Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unvollständige Besetzung des Spruchkörpers bei der Beratung; Ausscheiden eines Richters vor Schriftsatzeingang; Bescheidung des Schriftsatzes durch die verbliebenen Richter; Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 15.06.1981 - 5 UF 266/80
    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.09.1999 - 2 U 132/99
    Das Landgericht hat damit den Klageantrag zu Ziff. 1 nicht hinreichend beschieden und Parteivorbringen fehlerhaft übergangen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1981, 978 ff.; Zöller-Gummer, a.a.O.., § 539 Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00

    Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    a) Ist über das Urteil zu dem Zeitpunkt, in dem sich das (Kollegial-) Gericht mit dem Vorbringen aus dem nachgereichten Schriftsatz befaßt oder bei ordnungsgemäßem Verfahrensgang zu befassen hätte, noch nicht abschließend beraten und abgestimmt, das Urteil also noch nicht im Sinne des § 309 ZPO gefällt, ergibt sich unmittelbar aus der genannten Vorschrift, daß auch an der Entscheidung über die Frage einer Wiedereröffnung nur die Richter mitwirken dürfen, die an der vorangegangen letzten mündlichen Verhandlung beteiligt waren (ähnlich, jedoch ohne Einschränkung, OLG Oldenburg, OLGR 2000, 123, 124; auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 309 Rdn. 4; Zöller/Greger, aaO, § 156 Rdn. 6; AK-ZPO/Göring, § 156 Rdn. 4).
  • BGH, 21.04.2015 - II ZR 255/13

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht bei

    Scheidet ein an der mündlichen Verhandlung beteiligter Richter vor Fristablauf aus, muss die mündliche Verhandlung wieder eröffnet werden (vgl. OLG Oldenburg, OLGR 2000, 123, 124; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 283 Rn. 36).
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.08.1999 - 12 WF 1084/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,37878
OLG München, 03.08.1999 - 12 WF 1084/99 (https://dejure.org/1999,37878)
OLG München, Entscheidung vom 03.08.1999 - 12 WF 1084/99 (https://dejure.org/1999,37878)
OLG München, Entscheidung vom 03. August 1999 - 12 WF 1084/99 (https://dejure.org/1999,37878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Frage des Bestehens eines Auskunftsanspruchs im Rahmen des Familienunterhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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