Rechtsprechung
   OLG München, 14.10.1999 - 29 U 2872/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4869
OLG München, 14.10.1999 - 29 U 2872/99 (https://dejure.org/1999,4869)
OLG München, Entscheidung vom 14.10.1999 - 29 U 2872/99 (https://dejure.org/1999,4869)
OLG München, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 29 U 2872/99 (https://dejure.org/1999,4869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweckübertragungsgedanke; Nutzungsart; Urheberrecht; Filmrechte; Übertragung; Erbschaft

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Das kalte Herz

  • Judicialis

    UrhG § 31 Abs. 4; ; UrhG § 13; ; UrhG § 132; ; LUG § 8 Abs. 3; ; KUG § 10 Abs. 3; ; BGB § 138; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 9; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einräumung von Rechten an einer noch nicht bekannten Nutzungsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2000, 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 16.02.1929 - I 320/28

    Erstreckt sich das einem Verleger eingeräumte "unbeschränkte dingliche

    Auszug aus OLG München, 14.10.1999 - 29 U 2872/99
    Entgegen der Annahme des Klägers, der insoweit der Kommentierung bei Fromm/Nordemann, 9. Aufl., § 132 UrhG, Rdnr. 6 folgt, kann der Entscheidung des Reichsgerichts "Wilhelm Busch" (RGZ 123/312, 315) keineswegs die generelle Unzulässigkeit der Einräumung von Rechten an einer noch nicht bekannten Nutzungsart entnommen werden.

    Diese Einschätzung, die im Anschluss an die zitierten Passagen ausdrücklich bekräftigt wird, ist in Betracht zu ziehen, wenn in anderen Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs unter Bezugnahme auf den Zweckübertragungsgedanken davon die Rede ist, dass die Ausnutzung neuer Verwertungsmöglichkeiten, die die Parteien nach dem Stand der Technik im Zeitpunkt der Übertragung nicht in Rechnung stellen konnten, dem Werkschöpfer selbst bei einer uneingeschränkten Übertragung des Urheberrechts vorbehalten bleibt (so RGZ 118, 285 - Verfilmung; 123, 312 - Rundfunksendung; BGH GRUR 1954, 216 - Schallplattenwiedergabe).

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 10/58

    Keine Ferien für den lieben Gott

    Auszug aus OLG München, 14.10.1999 - 29 U 2872/99
    Dem Grundsatz in der Rechtsprechung (BGH GRUR 1960, 197, 199), dass eine Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse in der Regel nur dann vorgenommen werden kann, wenn ein dahingehender Parteiwille unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist, war sonach für zukünftige Nutzungsbefugnisse Genüge getan, wenn sie verallgemeinernd expressis verbis in die Übertragung einbezogen wurden.
  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Auszug aus OLG München, 14.10.1999 - 29 U 2872/99
    Diese Einschätzung, die im Anschluss an die zitierten Passagen ausdrücklich bekräftigt wird, ist in Betracht zu ziehen, wenn in anderen Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs unter Bezugnahme auf den Zweckübertragungsgedanken davon die Rede ist, dass die Ausnutzung neuer Verwertungsmöglichkeiten, die die Parteien nach dem Stand der Technik im Zeitpunkt der Übertragung nicht in Rechnung stellen konnten, dem Werkschöpfer selbst bei einer uneingeschränkten Übertragung des Urheberrechts vorbehalten bleibt (so RGZ 118, 285 - Verfilmung; 123, 312 - Rundfunksendung; BGH GRUR 1954, 216 - Schallplattenwiedergabe).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    Dies setzt nicht nur voraus, dass der Wortlaut der Erklärung, mit der Nutzungsrechte für unbekannte Nutzungsarten eingeräumt wurden, eindeutig ist (OLG München, ZUM 2000, 61, 65 f.; LG Hamburg, ZUM-RD 1999, 134, 135 f.; vgl. auch LG München I, ZUM 1999, 332, 334 f.).
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    Verträge über Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten waren vor 1966 zwar nicht schlechthin unwirksam, weil es damals keine Vorschrift wie den von 1966 bis 2007 geltenden § 31 Abs. 4 UrhG gab (vgl. nur BGH, GRUR 1988, 296 [299] - GEMA-Vermutung IV; OLG München, ZUM 2000, 61 [64 f.] = OLGR 2000, 144 - Das kalte Herz; Wandtke / Holzapfel, GRUR 2004, 284 [286] m.w.N.).

    Allerdings ist das OLG München im Falle eines 1949/1950 unter Mitwirkung des Regisseurs Q.X.entstandenen DEFA-Films davon ausgegangen, dass mit den dort unstreitig in den Vertrag einbezogenen, mit der Tarifordnung vom 19.08.1943 übereinstimmenden "Normativbedingungen für Filmschaffende", nach denen der DEFA die Urheberrechte auch auf "zur Zeit des Vertragsabschlusses noch nicht bekannten Verwendungsgebieten" übertragen worden waren, eine das noch unbekannte Recht der Videoauswertung einschließende Rechtsübertragung hinreichend deutlich kundgetan worden sei, so dass für eine Auslegung anhand der Zweckübertragungstheorie kein Raum bleibe (ZUM 2000, 61 [65 f.] = OLGR 2000, 144 - Das kalte Herz).

  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

    Auch der Senatsentscheidung vom 14. Oktober 1999 - 29 U 2872/99 (ZUM 2000, 61 ff. - Das kalte Herz) kann nichts zu den Einzelheiten der Art und Weise der Benennung des Urhebers eines Filmwerks entnommen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2637
OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99 (https://dejure.org/1999,2637)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.1999 - 10 U 47/99 (https://dejure.org/1999,2637)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 10 U 47/99 (https://dejure.org/1999,2637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz; Haftung; Mietvertrag; Pkw; Leihwagen; Baustelle; Autobahn; Geschwindigkeit; Fahrer; Grob fahrlässig; Fahrlässigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 268
  • NZV 2001, 81
  • ZMR 2000, 174
  • VersR 1997, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 10 U 133/94

    Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe und der Durchfahrtshöhe einer Brücke als grobe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99
    Ein von der Klägerin zu beweisendes grob fahrlässiges Verhalten des Beklagten setzt eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus und kann daher nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt wurden oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. Senat MDR 1995, 1122, BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148 und ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99
    Im Hinblick auf den Abstand zwischen dem in einer Entfernung von 800 m bis zur späteren Unfallstelle befindlichen ersten Warnhinweis und dem Absperrwagen erscheint es als ausgeschlossen, daß es sich dabei um ein nur kurzfristiges Einschlafen, also um einen sog. Sekundenschlaf gehandelt hat, bei dem sich die Annahme grob fahrlässigen Verhaltens verbietet, wenn sich keine Umstände feststellen lassen, die den Schluß zulassen, der in Rede stehende Kraftfahrer habe sich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewußt hinweggesetzt (so z.B. OLG Frankfurt MDR 1998, 215 unter Hinweis auf BGH VersR 1977, 619).
  • OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 3 U 109/96

    Einnicken am Steuer nicht grundsätzlich grob fahrlässig L

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99
    Im Hinblick auf den Abstand zwischen dem in einer Entfernung von 800 m bis zur späteren Unfallstelle befindlichen ersten Warnhinweis und dem Absperrwagen erscheint es als ausgeschlossen, daß es sich dabei um ein nur kurzfristiges Einschlafen, also um einen sog. Sekundenschlaf gehandelt hat, bei dem sich die Annahme grob fahrlässigen Verhaltens verbietet, wenn sich keine Umstände feststellen lassen, die den Schluß zulassen, der in Rede stehende Kraftfahrer habe sich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewußt hinweggesetzt (so z.B. OLG Frankfurt MDR 1998, 215 unter Hinweis auf BGH VersR 1977, 619).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 10 U 213/95

    AGB kann Haftung des Kfz-Mieters für grobe Fahrlässigkeit vorsehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99
    Ein von der Klägerin zu beweisendes grob fahrlässiges Verhalten des Beklagten setzt eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus und kann daher nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt wurden oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. Senat MDR 1995, 1122, BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148 und ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 01.07.2020 - 14 U 8/20

    Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII

    Ein leichtes Einnicken (sog. Sekundenschlaf) begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen Handelns, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat [BGH, Urteil vom 31. Februar 2007 - I ZR 166/04 -, MDR 2007, 1383; OLGR Rostock 2009, 115 (117); OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 10 U 1161/05 -, zitiert nach juris; OLGR Düsseldorf 2000, 144; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2001 - 1 U 73/01 -, Orientierungssatz und Rn. 10, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Januar 2007 - 10 U 949/96 -, Orientierungssatz und Rn. 14 m. w. N., zitiert nach juris].
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2002 - 10 U 13/01

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Mieter eines

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWEMietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 10 U 184/01

    Grobe Fahrlässigkeit bei einem Auffahrunfall

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371; Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 U 123/00

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Beschädigung eines Fahrzeugs bei Nichtbeachten

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Feststellung grober Fahrlässigkeit eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraussetzt und daher nur dann gerechtfertigt ist, wenn das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste, weil einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt worden sind, wobei auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen ist, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (so z.B. Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371, Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 277 BGB Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10).
  • OLG Köln, 29.01.2002 - 9 U 59/01

    Leistungsfreiheit einer Kaskoversicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung

    Im Bereich des Straßenverkehrs ist grobe Fahrlässigkeit anzunehmen, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. BGH, r+s 1992, 292 = VersR 1992, 1085 (Rotlichtverstoß); Senat, r+s 2001, 236; r+s 1997, 234; OLG Oldenburg, OLG-Report 1997, 200 (abgesperrte Baustelle); OLG Düsseldorf, MDR 2000, 268 (Auffahren auf Absperranhänger); Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 AKB, Rn. 82, 83, 86 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 5191/07

    Regress der gesetzlichen Unfallversicherung nach Verkehrsunfalltod eines

    Wurden diese Ermüdungserscheinungen dagegen nicht zum Anlaß genommen, daraus sich ergebende Gefahrenquellen auszuschalten, sondern wurde die Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fortgesetzt, rechtfertigt dieses Verhalten ebenfalls den Vorwurf grober Fahrlässigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2001, 81).
  • LG Köln, 04.11.2004 - 24 O 315/03

    Kein grober Pflichtenverstoß bei Augenblicksversagen

    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf (MDR 2000, 268) war der Fahrer auf einen Absperranhänger aufgefahren, auf den über eine Strecke von 800 Metern durch mehrere Verkehrszeichen hingewiesen worden war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.08.1999 - 11 UF 127/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5773
OLG Koblenz, 06.08.1999 - 11 UF 127/99 (https://dejure.org/1999,5773)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.08.1999 - 11 UF 127/99 (https://dejure.org/1999,5773)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. August 1999 - 11 UF 127/99 (https://dejure.org/1999,5773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedürftigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Unterhalt gemäß § 1615 Abs. l BGB; Teilhabe der Mutter an der Lebensstellung des Kindesvaters; Zumutbarkeit der Verwertung einer Immobilie; Bestehen eines Belastungs- und Veräußerungsverbots verbunden mit einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 669
  • FamRZ 2000, 637
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 25.09.2018 - 13 UF 33/18

    Berechnung des Betreuungsunterhalts bei unehelichem Kind

    So hat es etwa das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 6. August 1999 - 11 UF 127/99, NJW 2000, 669 [bei juris Rz. 8f.]) abgelehnt, den Bedarf der nicht verheirateten Mutter an einem Einkommen von 3.500 DM/Monat auszurichten, weil die Erwerbsbiographie der Mutter in den letzten vier Jahren vor Erlass der Entscheidung durch kurze Zeiten der Erwerbstätigkeit, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Zeiten der Inanspruchnahme staatlicher Transferleistungen gekennzeichnet war; das lasse ein nachhaltiges Einkommen nicht erkennen.
  • OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21

    Sittenwidrigkeit einer vereinbarten Anwaltsvergütung

    b) Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Frage, ob ein für eine Sittenwidrigkeit sprechendes Missverhältnis vorliegt, auch der nach dem Anwaltsvertrag geschuldete tatsächliche Aufwand, besondere und Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit zu berücksichtigen (BGH, NJW 2000, 669).
  • KG, 24.06.2003 - 18 UF 418/02

    Betreuungsunterhalt für die Mutter des nichtehelichen Kindes: Unzumutbarkeit der

    Eine Teilhabe an der Lebensstellung des Kindesvaters besteht nicht (OLG Koblenz NJW 2000, 669, OLG Naumburg FamRZ 2001, 1321).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2005 - 16 (2) UF 228/04

    Betreuungsunterhalt: Reduzierung des Unterhaltsbetrages aufgrund geringeren

    War die Berechtigte vor der Geburt erwerbstätig und hat dadurch nachhaltig ein Einkommen erzielt, ist dieses der Bedarfsbemessung zugrunde zu legen, wobei der Bedarf jedoch durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt wird (BGH, FamRZ 2005, 442; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 523; OLG Köln, FamRZ 2001, 1322; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1321; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 637).
  • OLG München, 18.01.2005 - 12 WF 606/05

    Prozesskostenhilfe für eine Unterhaltsklage eines nichtehelichen Kindes und

    Ein Anspruch auf Teilhabe an der Lebensstellung des unterhaltspflichtigen anderen Elternteils besteht nicht (vgl. OLG Koblenz, NJW 2000, 669 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.08.1999 - 2 WF 52/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4993
OLG Karlsruhe, 27.08.1999 - 2 WF 52/99 (https://dejure.org/1999,4993)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.08.1999 - 2 WF 52/99 (https://dejure.org/1999,4993)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. August 1999 - 2 WF 52/99 (https://dejure.org/1999,4993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren; Vorliegen eines anderen Titels; Vollstreckbare Jugendamtsurkunde ; Regelbetrag

  • Judicialis

    ZPO § 645 Abs. 2; ; ZPO § 648 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 645 Abs. 2, § 648 Abs. 3
    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren; Vorliegen eines anderen Titels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 22.11.1985 - 2 UF 123/85

    Klageerweiterung; Unterhaltsrückstände; Streitwert; Unterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.1999 - 2 WF 52/99
    Der Antrag ging am 10.11.1998 beim Amtsgericht ein, so daß der Unterhalt für Oktober und November bereits fällig war und als Rückstand zählt (Senat FamRZ 1986, 194, 195).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2017 - 5 UF 180/17

    Beschwerde des Antragsgegners im vereinfachten Unterhaltsverfahren

    Auch wäre es möglich gewesen, im Hinblick auf seine Abwesenheit eine Verlängerung der Frist zu beantragen oder aber seine Einwendungen noch bis zum Erlass des Beschlusses am 19.5.2017 vorzubringen, da es sich bei der Monatsfrist von § 251 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FamFG um keine Ausschlussfrist handelt (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1159; Prütting/Helms/Bömelburg § 251 FamFG Rn. 8).
  • OLG München, 17.05.2010 - 4 WF 416/10

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Statthaftigkeit bei Vorliegen eines

    Das schematische vereinfachte Verfahren ist nicht für die Prüfung geeignet, ob sich die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen Verhältnisse änderten (OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1159 f.) oder aus dem Vergleich vom 30.11.2005 weiter voll streckt werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2022 - 18 WF 138/22

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Errichtung einer Jugendamtsurkunde nach

    Durch die Errichtung der Jugendamtsurkunde ist Erledigung in der Hauptsache eingetreten (OLG Karlsruhe vom 27.08.1999 - 2 WF 52/99, juris Rn. 7; Prütting/Helms/Bömelburg, FamFG, a.a.O., § 249 Rn. 35; MünchKomm/Macco, FamFG, 3. Auflage 2018, § 249 Rn. 23; Musielak/Borth/Grandel, FamFG, a.a.O., § 249 Rn. 8; Haußleiter/Eickelmann, FamFG, 2. Auflage 2017, § 249 Rn. 25; Wendl/Dose/Schmitz, a.a.O., § 10 Rn. 644; a.A. OLG Dresden vom 19.05.1999 - 20 WF 97/99, juris Rn. 9; Bumiller/Hardes/Schwamb, FamFG, 12. Auflage 2019, § 249 Rn. 7; Keidel/Giers, FamFG, 20. Auflage 2020, § 249, Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht