Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99   

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OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99 (https://dejure.org/2000,2162)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.2000 - 10 U 221/99 (https://dejure.org/2000,2162)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 10 U 221/99 (https://dejure.org/2000,2162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 823 I; ; BGB § 847 I; ; ZPO § 540; ; ZPO § 284

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine rechtswidrige Abhöraktion erlangten Beweismitteln, Sachdienlichkeit einer eigenen Sachentscheidung durch das Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit; Instanz; Berufungsgericht; Sachdienlichkeit; Beweismittel; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Abhöraktion; Beweisverwertungsverbot; Zivilverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zivilprozessrecht, Unverwertbarkeit rechtswidrig erlangter Informationen im Zivilprozess

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1577
  • MDR 2000, 1029
  • MDR 2000, 847
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 27.07.1989 - RReg. 2 St 119/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ein prozessuales Verwertungsverbot greift insbesondere ein, wenn ein Beweismittel unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter gewonnen wurde (BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; vgl. auch BayObLG NJW 1990, 197; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 112 1112 b), Dies ist bei einem unberechtigten Abhören oder Aufzeichnen eines Telefongesprächs der Fall.

    Dürfte die heimliche Aufzeichnung eines Gesprächs nicht als Beweismittel verwertet werden, kann auch nicht über ihren Inhalt durch Vernehmung eines Dritten (oder gar des belauschten Gesprächspartners) Beweis erhoben werden (BayObLG NJW 1990, 197: Stein/Jonas/Leipold. ZPO, § 284 Rdnr. 58).

  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 154/85

    Zivilrechtliche Ansprüche des Beschuldigten in einem Strafverfahren gegenüber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).

    Einer Widerrufs- oder Unterlassungsklage fehlt in diesem Fall das erforderliche Rechtsschutzinteresse (BGH NJW 1986, 2502; OLG Hamm NJW 1992, 1329).

  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ein prozessuales Verwertungsverbot greift insbesondere ein, wenn ein Beweismittel unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter gewonnen wurde (BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; vgl. auch BayObLG NJW 1990, 197; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 112 1112 b), Dies ist bei einem unberechtigten Abhören oder Aufzeichnen eines Telefongesprächs der Fall.
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Es muß eine schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vorliegen, die nicht auf andere Weise, insbesondere durch Naturalrestitution oder Widerruf befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH VersR 1988, 405).
  • LAG Berlin, 15.02.1982 - 9 Sa 108/81

    Zum Verwertungsverbot einer Zeugenaussage bei mitgehörtem Telephongespräch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Nach der Gegenauffassung ist jedes materiell rechtswidrig erlangte Beweismittel prozessual unverwertbar (LAG Berlin JZ 1982, 258; LG Kassel NJW-RR 1990, 62; Siegert NJW 1957, 690), weil nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung im Prozeßrecht nicht zulässig sein könne, was nach materiellem Recht rechtswidrig sei.
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91

    Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Einer Widerrufs- oder Unterlassungsklage fehlt in diesem Fall das erforderliche Rechtsschutzinteresse (BGH NJW 1986, 2502; OLG Hamm NJW 1992, 1329).
  • BGH, 18.10.1994 - VI ZR 74/94

    Ehrenschutz gegenüber Äußerungen des Konkursverwalters in einem Bericht an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Vorbringen einer Partei in einem schwebenden Zivilprozeß der hierdurch in seiner Ehre Betroffene grundsätzlich nicht Widerruf oder Unterlassung fordern kann (BGH NJW 1971, 284; 1986, 2502; 1988, 1016; 1995, 397; Helle NJW 1961, 1896, 1898).
  • LG Kassel, 31.08.1989 - 1 S 194/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Nach der Gegenauffassung ist jedes materiell rechtswidrig erlangte Beweismittel prozessual unverwertbar (LAG Berlin JZ 1982, 258; LG Kassel NJW-RR 1990, 62; Siegert NJW 1957, 690), weil nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung im Prozeßrecht nicht zulässig sein könne, was nach materiellem Recht rechtswidrig sei.
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
    Ob eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens und davon ab, in welche geschützte Sphäre des Verletzten eingegriffen wurde (BGH NJW 1985; 1617; BGHZ 128, 1).
  • BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69

    Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    e) Der Schutzzweck der bei der Informationsgewinnung verletzten Norm kann auch einer gerichtlichen Verwertung unstreitigen Sachvortrags entgegenstehen (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 29; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 34 ff.; ähnlich OLG Karlsruhe 25. Februar 2000 - 10 U 221/99 - zu II 3 b der Gründe; aA Ahrens Der Beweis im Zivilprozess Kapitel 6 Rn. 29) .
  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von

    Deshalb fehlt entsprechenden Klagen in derartigen Fällen grundsätzlich schon das Rechtsschutzbedürfnis, die Klagen sind also unzulässig (BGH NJW 2005, 279 [281]; BGH NJW 1995, 397; BGH MDR 1992, 942 [943]; BGH ZIP 1987, 1081; OLG Hamm VersR 1991, 435; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577 = MDR 2000, 847).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Betriebsgeheimnisse unterlägen auch für juristische Personen dem kumulierten Schutz der Artikel 12 und 14 GG (BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - KVZ 16/09, Tz 13; NWVerfGH, NVwZ-RR 2009, 41; OVG Schleswig, NVwZ 2007, 1448; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Februar 2000 - 10 U 221/99).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07

    Verdeckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern in Verkaufsräumen

    Bestreitet der Arbeitnehmer diese Tatsachen nicht, so sind sie nach dem im Zivilprozess geltenden Beibringungsgrundsatz als unstreitiger Tatsachenvortrag zu berücksichtigen (entgegen OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 221/99).

    Macht die Partei hiervon keinen Gebrauch, so bedarf es zum Schutz ihres Persönlichkeitsrechtes nicht des Ausschlusses des von der Partei ausdrücklich oder durch Nichtbestreiten eingeräumten Sachvortrages (a.A. OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 221/99).

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08

    Verwertung von unter Verstoß gegen eine zeitlich begrenzte Entbindung von der

    Jedoch ist weitgehend anerkannt, dass es keinen Automatismus gibt, wonach ein auf rechtswidrigem Weg erlangtes Beweismittel im Zivilverfahren nicht verwendet werden dürfte (siehe - im Zusammenhang mit § 213 VVG n.F. - Eberhard in MünchKomm/VVG, 2009, § 213 Rdn. 81; Neuhaus/Kloth, NJOZ 2009, 1370; auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2000 - 14 U 221/99, NJW 2000, 1577 ).

    Die beeinträchtigten materiellen Rechtspositionen des Betroffenen sind den sonstigen involvierten Interessen, zu denen auch solche der Allgemeinheit zählen können, gegenüber zu stellen (Muschner in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG , § 213 Rdn. 67; Klär in: Schwintowski/Brömmelmeyer, Versicherungsvertragsrecht, § 213 VVG Rdn. 40; zur Güterabwägung auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2000 - 10 U 221/99, NJW 2000, 1577 ).

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 203/09

    Risikolebensversicherung: Rechtsfolgen einer ohne ausreichende

    Unstreitiger Vortrag wäre ohne weiteres verwertbar (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 aaO juris Rn. 14; LAG Sachsen-Anhalt LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 17, juris Rn. 41; a.A. Oberlandesgericht Karlsruhe NJW 2000, 1577 f. mit abl. Anm. Heinemann, MDR 2001, 137, 138 ff. und Schneider, MDR 2000, 1029, 1030; vgl. auch Schreiber, ZZP 122, 227, 228, 241) und müsste bei der Frage, ob der Beklagten die Ausübung ihres Anfechtungsrechts nach Treu und Glauben verwehrt ist, zu der vorgenannten Güterabwägung führen (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 aaO Rn. 21; Senatsbeschuss vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07

    Verwertbarkeit der Auskunft eines Internet-Providers über die Zuordnung

    Das Bestreiten des Beklagten war selbst dann zulässig - und prozesserheblich -, wenn die Erklärungen des Beklagten inhaltlich unrichtig oder unvollständig gewesen sein sollten (vgl. Zöller/Greger aaO, § 138 ZPO Rdn. 3; Heinemann, MDR 2001, 137, 141 f.; noch weitergehend zu den Konsequenzen eines Beweisverwertungsverbotes: OLG Karlsruhe - 10. Senat - NJW 2000, 1577, 1578).
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01

    Herunterladen pornografischer Dateien am Arbeitsplatz

    Hier macht der Kläger unabhängig von der Frage, ob das Verbot lediglich die Nutzung eines bestimmten Beweismittels oder die Verwertung der erlangten Informationen selber erfasst (vgl. einerseits OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 201/99 - NJW 2000/1577 und andererseits Heinemann MDR 2001/137), zu Unrecht eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts geltend.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2014 - 1 W 4/14

    Zivilprozess: Erstreckung des Parteivortrags auf vertrauliche Absprachen zwischen

    Die Rechte der davon Betroffenen werden hinreichend dadurch gewahrt, dass ihnen im Ausgangsverfahren prozessual wie materiell-rechtlich ausreichende Rechtsgarantien zum Schutz ihrer Interessen bereit stehen (BGH NJW 2012, 1659 ; Kiethe, Zivilprozessuale Sanktionen gegen unrichtigen und rechtswidrigen Sachvortrag, MDR 2007, 625 ), bis hin zum Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 172 GVG oder einer ausnahmsweisen Unverwertbarkeit des fraglichen Vortrags selbst (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1577 ; s.a. Kiethe, Die Abgrenzung von zulässigem Sachvortrag und strafbewehrtem Geheimnisschutz im Zivilprozess, JZ 2005, 1034 ; Dauster/Braun, Verwendung fremder Daten im Zivilprozess und zivilprozessuale Beweisverbote, NJW 2000, 313 ).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2004 - 7 U 8/04

    Hochzeitsgäste beim Feuerwerk verletzt: Kein Schmerzensgeld für Brautpaar

    Ungeachtet dessen kommt eine Geldentschädigung nur bei einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Betracht; ob eine solche vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, 985, 986; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577; Palandt/Thomas, a.a.O., § 823,Rn. 200).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 23 U 260/01

    Zur Verwertbarkeit eines heimlich mitgehörten Telefongesprächs als Nachweis für

  • LG Frankfurt/Main, 28.02.2007 - 6 O 12/07

    Öffentliches Zugänglichmachen von geschützten Musiktiteln durch Kinder über

  • KG, 03.06.2004 - 8 U 8/04

    Gewerberaummiete: Mitvermietung von Nebenflächen; Ausweisung eines gesonderten

  • LG Karlsruhe, 15.07.2011 - 6 O 250/09

    Anwaltshaftung: Beweisverwertung eines mitgehörten Telefongesprächs;

  • AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00

    Strafprozeßrecht: Anforderungen an die Annahme von Gefahr im Verzug, Beweis- und

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2447
OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99 (https://dejure.org/2000,2447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2000 - 15 W 454/99 (https://dejure.org/2000,2447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2000 - 15 W 454/99 (https://dejure.org/2000,2447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

  • Judicialis

    WEG § 15; ; WEG § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 15, § 10 Abs. 2
    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 84
  • NZM 2000, 659
  • ZMR 2000, 691
  • Rpfleger 2000, 385
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97

    Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    2 Z 50/80">BayObLGZ 1985, 124, 127; Rpfleger 1990, 60; Senat FGPrax 1998, 49, 50 = NZM 1998, 673; NZM 1998, 921, 922).

    Der Fall einer gestreckten Sondernutzungsrechtsbegründung, in dem die übrigen Wohnungseigentümer bereits in der Teilungserklärung vom Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen werden und der teilende Eigentümer sich vorbehält, Sondernutzungsrechte bestimmten Miteigentümern zuzuordnen (vgl. BayObLGZ 1985, 378, 381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453), liegt hier nicht vor.

  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Es geht hier also nicht wie in der dem Senatsbeschluß vom 09.09.1999 (15 W 157/99 = ZMR 2000, 123) zugrundeliegenden Fallkonstellation darum, daß Sondernutzungsrechte insgesamt nicht wirksam begründet worden sind, so daß der gemeinschaftliche Gebrauch der Regelung durch die Eigentümerversammlung unterliegt (§ 15 Abs. 2 WEG).
  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Für die Bejahung dieser Voraussetzungen ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen, weil Versuchen entgegengetreten werden muß, die die Wohnungseigentümer bindenden Regelungen der Teilungserklärung vorschnell unter Billigkeitsgesichtspunkten beiseite zu schieben (BayObLGZ 1987, 66, 69 = NJW-RR 1987, 714; NJW-RR 1992, 83, 84).
  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLGZ 1991, 396,. 398 = NJW-RR 1992, 342; KG NJW-RR 1991, 1169; OLG Köln NZM 1998, 484, 485).
  • BayObLG, 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Für die Bejahung dieser Voraussetzungen ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen, weil Versuchen entgegengetreten werden muß, die die Wohnungseigentümer bindenden Regelungen der Teilungserklärung vorschnell unter Billigkeitsgesichtspunkten beiseite zu schieben (BayObLGZ 1987, 66, 69 = NJW-RR 1987, 714; NJW-RR 1992, 83, 84).
  • OLG Hamm, 06.05.1998 - 15 W 82/98

    Überschreiten des Sondernutzungsrechts durch berechtigte Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    2 Z 50/80">BayObLGZ 1985, 124, 127; Rpfleger 1990, 60; Senat FGPrax 1998, 49, 50 = NZM 1998, 673; NZM 1998, 921, 922).
  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Der Fall einer gestreckten Sondernutzungsrechtsbegründung, in dem die übrigen Wohnungseigentümer bereits in der Teilungserklärung vom Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen werden und der teilende Eigentümer sich vorbehält, Sondernutzungsrechte bestimmten Miteigentümern zuzuordnen (vgl. BayObLGZ 1985, 378, 381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453), liegt hier nicht vor.
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLGZ 1991, 396,. 398 = NJW-RR 1992, 342; KG NJW-RR 1991, 1169; OLG Köln NZM 1998, 484, 485).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 112/93

    Bestimmung des Gegenstands eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Entspricht die Bezeichnung diesen Anforderungen nicht, ist ein Sondernutzungsrecht nicht wirksam entstanden (BayObLG Rpfleger 1994, 294 = DNotZ 1994, 244, 246).
  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98

    Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLGZ 1991, 396,. 398 = NJW-RR 1992, 342; KG NJW-RR 1991, 1169; OLG Köln NZM 1998, 484, 485).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87

    Nachträgliche Zuordnung von Stellplätzen durch den teilenden Eigentümer

  • OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15

    Zulässige Bezugnahme auf einen Lageplan bei der Bezeichnung eines

    Dies muss nicht der Aufteilungsplan sein; das ergibt sich schon aus dessen eingeschränkter Zweckbestimmung (siehe § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG), welche die Darstellung von Sondernutzungsflächen nicht umfasst (BayObLG DNotZ 1994, 244/245; OLG Hamburg OLGZ 1990, 308/313; OLG Hamm NZM 2000, 659/660).
  • LG Hamburg, 24.11.2017 - 318 S 67/16

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einräumung von Sondernutzungsrechten an

    Bei einem Widerspruch zwischen der textlichen Beschreibung und dem Lageplan entsteht das Sondernutzungsrecht nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2000 - 15 W 454/99, NJW-RR 2001, 84, Rn. 29, zitiert nach juris; Jennißen/Grziwotz, a.a.O., § 5 Rdnr. 52).

    Anerkannt ist, dass im Einzelfall grundsätzlich auch die Änderung eines Sondernutzungsrechts gem. § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG verlangt werden kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2016 - 6 U 23/15, ZMR 2017, 657, Rn. 80, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2000 - 15 W 454/99, NJW-RR 2001, 84; Bärmann/Suilmann, a.a.O., § 10 Rdnr. 157 a.E.).

  • OLG München, 27.03.2017 - 34 Wx 114/14

    Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs

    Stimmen die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondernutzungsrechten im Text der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist deshalb grundsätzlich keiner der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig (BayObLG DNotZ 2000, 205; OLG Hamm NJW-RR 2001, 84).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 20 W 195/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Begründung eines Sondernutzungsrechts bei

    Eine nachträgliche Annahme einer bestimmten Grenzziehung wäre willkürlich, weil sie im Aufteilungsplan keine hinreichende Grundlage hat (OLG Hamm Rpfleger 2000, 385; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 15 Rdnr. 19).
  • OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Umwandlung von

    Von daher kann ein Anspruch auf Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum bzw. eine (damit einhergehende) Änderung der Miteigentumsquoten nur dann aus dem Gemeinschaftsverhältnis abgeleitet werden, wenn sich - bei Anlegung eines strengen Maßstabes- die geltende Regelung als untragbar erweist und von daher eine Änderung dringend geboten ist (vgl. statt aller OLG Hamm, NZM 2000, S. 659; OLG Hamm, MittRhNotK 1999, S. 344 ff, m.w.N.; Palandt-Bassenge, BGB, 62. Aufl., WEG § 10, Rdnr. 20, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 05.09.2006 - 20 W 83/04

    Wohnungseigentumsrecht: Anspruch auf ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz

    Den Anforderungen kann wahlweise durch eine Beschreibung der Fläche in der Teilungserklärung oder durch Bezugnahme auf einen Lageplan, der nicht zwingend Teil des Aufteilungsplans im Sinn von § 7 Abs. 3 Nr. 1 WEG sein muss, Rechnung getragen werden (OLG Saarbrücken MittBayNot 2005, 43, 44; OLG Hamm NZM 2000, 659; BayObLG DNotZ 1994, 244).
  • KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07

    Entstehung von Sondernutzungsrechten; sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

    Da Sondernutzungsrechte den Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Sondereigentums bestimmen (§§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG), verlangt der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Eintragungsbewilligung (als Grundlage des Eintragungsvermerks und, infolge der Bezugnahme, als Teil der Eintragung) klar und bestimmt bezeichnet, an welcher Fläche das Sondernutzungsrecht bestehen soll (BayObLG ZMR 2003, 758, Rdnr. 13 nach juris; OLG Hamm ZMR 2000, 691, Rdnr. 29 nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung;

    Dabei sind allerdings an die Annahme einer Treuwidrigkeit nach Rechtsprechung des Senats sehr hohe Anforderungen im Sinne des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände zu stellen (vgl. Senat Rechtspfleger 1979, 109; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1992, 83; NJW-RR 1994, 145; ZMR 2001, 997; OLG Karlsruhe WuM 1999, 178; OLG Köln DWE 1998, 190; OLG Hamm NZM 2000, 659; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 21).
  • OLG Hamburg, 05.11.2004 - 2 Wx 31/03

    Zum Recht auf Nutzung der Sondernutzungsfläche bei vereinbarungswidriger

    Verlangt ein Wohnungseigentümer von den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft eine Änderung, so kann er ausnahmsweise dann einen Anspruch auf ihre Zustimmung zu der gewünschten Veränderung haben, wenn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (HansOLG Hamburg ZMR 95, 170, 171; OLG Karlsruhe ZMR 99, 281, 282; OLG Hamm ZMR 00, 691, 694; BayObLG ZMR 03, 949), wobei bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Karlsruhe, OLG Hamm und BayObLG a.a.O.).
  • AG Kassel, 30.09.2022 - 803 C 1253/22

    Feststellung eines Sondernutzungsrechts

    Entspricht die Bezeichnung nicht diesen Anforderungen, ist ein dingliches Sondernutzungsrecht nicht wirksam entstanden, vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O, OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2000 - 15 W 454/99, NJW-RR 2001, 85.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.03.2000 - 9 U 128/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5981
OLG Hamm, 10.03.2000 - 9 U 128/99 (https://dejure.org/2000,5981)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2000 - 9 U 128/99 (https://dejure.org/2000,5981)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2000 - 9 U 128/99 (https://dejure.org/2000,5981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 10 S. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Einmündung auffahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 376
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2000 - 9 U 128/99
    Maßgeblich ist die Vorstellung von einem idealen, denkbar besten Fahrzeugführer, dem sog. "Idealfahrer" (vgl. BGHZ 117, 337, 340; Greger, a.a.O., Rn. 351).
  • OLG Hamm, 15.05.1997 - 6 U 121/96

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2000 - 9 U 128/99
    Der von den Beklagten genannte Abzug in Höhe von 15 % ist überhöht (vgl. OLG Hamm, r+s 1998, 106; Greger, a.a.O., Anh. I Rn. 124).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 26 U 11/23

    Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen alkoholisierten Fahrer

    Er muss nachweislich alles einem ordentlichen Durchschnittskraftfahrer Zumutbare getan haben, um den Unfall zu vermeiden (vgl. etwa Senat, Urteil vom 23.11.2023 - 26 U 61/22 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2000 - 9 U 128/99 -, juris).
  • OLG Celle, 26.06.2018 - 14 U 70/18

    Pflichten des Fahrers eines Linienbusses vor dem Anfahrvorgang

    Vielmehr genügt es, dass er den Nachweis führt, sich verkehrsgerecht bei Beachtung der gewöhnlichen verkehrserforderlichen Sorgfalt verhalten zu haben (OLG München, Urt. v. 11. Mai 2007 - 10 U 4405/06; OLG Hamm, NZV 2000, 376).
  • OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22

    Kind; Unfall; Fahrzeug; Straßenverkehr; Radfahrer; Zebrastreifen; Schmerzensgeld;

    Hierzu bedarf es des Nachweises, dass der Kfz-Führer sich so verhalten hat, wie dies jeder andere ordentliche Kraftfahrzeugführer unter den gegebenen Umständen auch gemacht hätte; maßgebend ist das Maß an Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Verkehrsteilnehmer zu fordern ist (OLG Hamm, Urteil vom 10. März 2000 - 9 U 128/99, Rn. 20, juris).
  • LG Düsseldorf, 28.02.2014 - 6 O 217/11

    Anerkennung einer abstrakten Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich

    Ein Fahrer ist entlastet, wenn er nachweist, dass er die gewöhnliche verkehrserforderliche Sorgfalt angewandt hat (OLG Hamm, Urteil vom 10.3. 2000 - 9 U 128/99, NZV 2000, 376).

    Ein Fahrer ist entlastet, wenn er nachweist, dass er die gewöhnliche verkehrserforderliche Sorgfalt angewandt hat (OLG Hamm, Urteil vom 10.3. 2000 - 9 U 128/99, NZV 2000, 376).

  • OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 26 U 61/22

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fußgängers mit einem

    Er muss nachweislich alles einem ordentlichen Durchschnittskraftfahrer Zumutbare getan haben, um den Unfall zu vermeiden (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2000 - 9 U 128/99 -, juris).
  • AG Dortmund, 23.02.2010 - 423 C 12873/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Fahrspurwechsel

    Unabwendbar ist daher ein Ereignis nur dann, wenn auch der gedachte Idealfahrer bei Anwendung sämtlicher Sorgfaltsvorschriften das Verkehrsunfallgeschehen nicht hätte vermeiden können (BGHZ 117, 337; OLG Hamm NZV 2000, 376; OLG Köln NZV 92, 233; Kammergericht Berlin NZV 93, 313).
  • OLG Hamm, 06.09.2019 - 7 U 18/17

    Verkehrsunfall, Sichtfahrgebot, Geschwindigkeitsbeschränkung, Beschleunigung,

    Er muss nachweislich alles einem ordentlichen Kraftfahrer, dem Durchschnittskraftfahrer, Zumutbare getan haben, um den Unfall zu vermeiden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2000, 9 U 128/99, Rn. 20; Laws/Lohmeyer/Vinke, aaO, Rn. 18).
  • AG Steinfurt, 12.06.2014 - 21 C 1216/13

    Verkehrsunfall, Abschleppkosten, Mietwagenkosten

    Vielmehr ist von der Notwendigkeit eines 10prozentigen Abzugs auszugehen (OLG Hamm, NZV 2000, 376).
  • LG Düsseldorf, 23.04.2014 - 7 O 143/13

    Erstattungsfähige Mietwagenkosten i.R.d. . Schadensersatzes nach Verkehrsunfall

    Hierfür wird überwiegend ein Abzug von 10% der Mietwagenkosten vorgenommen (BGH, NJW 2010, 1445; OLG Hamm, NZV 2000, 376, OLG Jena NJOZ 2008, 2461).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2013 - 23 S 287/12

    Schätzung der Mietwagenkosten aufgrund Internet-Recherche ist nur bei

    Hierfür wird überwiegend ein Abzug von 10% vorgenommen (OLG Hamm, NZV 2000, 376; OLG Jena NJOZ 2008, 2461; nicht beanstandet von BGH NZV 2010, 289; jeweils zitiert nach beck-online).
  • LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13

    Schmerzensgeld - Mietwagenkosten - Normaltarif - Schwacke - Fraunhofer

  • LG Zwickau, 19.12.2003 - 3 O 749/03
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3756
OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99 (https://dejure.org/1999,3756)
OLG München, Entscheidung vom 20.08.1999 - 21 U 2876/99 (https://dejure.org/1999,3756)
OLG München, Entscheidung vom 20. August 1999 - 21 U 2876/99 (https://dejure.org/1999,3756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geldentschädigung; Zeitungsbericht; Verträge wie im Bordell; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Eingriffsschwere

  • Judicialis

    BGB § 253; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de

    BGB § 253, § 823
    Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im Bordell" gemacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Landshut - 54 O 3460/98
  • OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 472
  • afp 1999, 506
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 128, 1/12 - Caroline von Monaco I; Soehring, Presserecht, 2. Aufl., Rn. 32.20 ff.).

    Auch richtet sich bei dieser Sachlage der Angriff nicht auf die Grundlagen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, was, wie erwähnt, ebenfalls einen Anspruch auf Geldentschädigung rechtfertigen könnte (BGH in BGHZ 128, 1/13).

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77

    Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des

    Auszug aus OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99
    Es liegen auch nicht genügend Anhaltspunkte dafür vor, daß der Anspruch nicht in angemessener Zeit erfüllt worden wäre, was ebenfalls den Anspruch häufig ausschließen würde (vgl. BGH NJW 1968, 760 - Der Kneifer; NJW 1979, 1041 - Exdirektor; AfP 1988, 34 = NJW-RR 1988, 733 - Intimbericht; Senat AfP 1990, 45 - Howard Carpendale).
  • OLG Köln, 19.07.1988 - 15 U 66/88
    Auszug aus OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99
    Auch dies steht dem Anspruch des Klägers auf Geldentschädigung entgegen (vgl. Senat, U.v. 26.4. 1991; OLG Köln AfP 1991, 427/428).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2018 - 13 UF 152/17

    Gerichtliche Entscheidung über einen Antrag der Großeltern auf Umgang mit ihren

    Dies ist allein aus dem Blickwinkel des Kindes zu beurteilen, denn trotz des nachvollziehbaren Interesses von Großeltern an der Kontaktpflege mit ihren Enkelkindern ist ihnen das nach § 1685 BGB mögliche Umgangsrecht nicht um ihrer selbst, sondern um des Kindes willen eingeräumt worden (Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1685 BGB , Rn. 1; OLG Koblenz, FamRZ 2016, 391 ; FamRZ 2000, 1111 ; JurBüro 2000, 221 ).
  • OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08

    Entschädigungsanspruch des Mandanten gegen seinen Verteidiger wegen Abgabe einer

    Zwar kann sich eine besondere Schwere eines Eingriffs aus dem Vorwurf anrüchigen oder kriminellen Verhaltens ergeben (Müller, a. a. O., Rn. 14; OLG Hg. NJW-RR 1994, 1176; OLG M. NJW-RR 2000, 472).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09

    Bezeichnung als "Luxus-Weibchen"

    Hätte die Beklagte diese Fotografie ohne Zustimmung oder gar gegen den Willen der Klägerin verwendet, wöge der Eingriff deutlich schwerer (vgl. OLG München, NJW-RR 2000, 472, OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 122; LG Nürnberg-Fürth, AfP 2007, 496).
  • KG, 21.03.2006 - 9 U 40/06

    Gegendarstellung: Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung; vorläufige

    Bei einer Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung kommt nach Sinn und Zweck eines solchen gesetzlich geregelten Eilverfahrens eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung hierüber ohne weiteres feststeht, dass das angefochtene Urteil keinen Bestand haben kann, weil die zu vollstreckende Entscheidung ganz offensichtlich falsch ist und die Berufung daher offensichtlich Erfolg verspricht (OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 190, 191; OLG Karlsruhe, AfP 1999, 506; OLG Celle NJW 1990, 3280, 3281).
  • OLG Koblenz, 17.08.2015 - 7 WF 770/15

    Umgangsrecht zwischen Kind und ihm unbekannten Großeltern

    Dies ist allein aus dem Blickwinkel des Kindes zu beurteilen, denn trotz des nachvollziehbaren Interesses von Großeltern an der Kontaktpflege mit ihrem Enkelkind ist ihnen das nach § 1685 BGB mögliche Umgangsrecht nicht um ihrer selbst, sondern um des Kindes willen eingeräumt worden (Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1685 BGB, Rdn. 1; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1111; OLG Koblenz, JurBüro 2000, 221, 222).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2014 - 6 U 122/14
    Eine Einstellung der Vollstreckung eines Gegendarstellungsanspruchs wird regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung feststeht, dass die erstinstanzliche Anordnung der Veröffentlichung keinen Bestand haben kann (OLG Karlsruhe AfP 1999, 506).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2011 - 14 U 49/11
    "Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl AfP 99, 506) ist eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Urteilen, die zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichten, nur in Ausnahmefällen zulässig.
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