Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98   

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https://dejure.org/1999,4551
OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98 (https://dejure.org/1999,4551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.11.1999 - 7 U 244/98 (https://dejure.org/1999,4551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. November 1999 - 7 U 244/98 (https://dejure.org/1999,4551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung ; Entschädigungsleistung; Vollkaskoversicherung; Unterschlagung; Entwendung ; Betrug; Ausschluss der Versicherung

  • Judicialis

    AKB § 12 Abs. 1; ; AKB § 12 I b; ; AKB § 12 I b Satz 2; ; AKB § 12 I b Satz 1; ; AKB § 7 Abs. 2 Satz 3; ; AKB § 7 Abs. 4; ; StGB § ... 242; ; VVG § 61; ; WG § 6 Abs. 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des (Trick-)Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherung - Trickdiebstahl bei einer Probefahrt

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Kaskoversicherung: Bei Probefahrt entwendet

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1050
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 01.07.1998 - 4 U 1448/97

    Anforderungen an den Nachweis des Eintritts des Versicherungsfalles; Verurteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98
    Zu beachten ist aber, dass keine versicherte Entwendung vorliegt, wenn das Fahrzeug infolge Betrugs abhanden kommt, wenn der Verfügungsberechtigte den Gewahrsam infolge einer Täuschungshandlung aufgibt.(OLG Hamm VersR 1985, 490; OLG Jena NVersZ 1998, 86; Feyock/Jacobsen/Lemor:Kfz-Versicherung, § 12 AKB, Rdnr. 78).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98
    Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (BGH VersR 93, 828).
  • OLG Hamm, 02.03.1984 - 20 U 239/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98
    Zu beachten ist aber, dass keine versicherte Entwendung vorliegt, wenn das Fahrzeug infolge Betrugs abhanden kommt, wenn der Verfügungsberechtigte den Gewahrsam infolge einer Täuschungshandlung aufgibt.(OLG Hamm VersR 1985, 490; OLG Jena NVersZ 1998, 86; Feyock/Jacobsen/Lemor:Kfz-Versicherung, § 12 AKB, Rdnr. 78).
  • OLG München, 04.10.1993 - 31 U 3462/93

    Entwendung des einem Unbekannten zur Probefahrt übergebenen Motorrads

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98
    Letzterer und damit eine versicherte Entwendung liegt vor, wenn durch die Täuschung nur eine Gewahrsamslockerung im Einverständnis mit dem Verfügungsberechtigten erzielt wird und der Täter noch durch eine weitere Handlung den "Gewahrsamsrest" brechen muss (BGH Vers 1975, 225,226; OLG München VersR 1995, 954).
  • LG Marburg, 25.04.2018 - 1 O 158/17

    Die Probefahrt des Kaufinteressenten mit einem Fahrzeug ist als Fall der

    Anders kann die Sache nur dann zu beurteilen sein, wenn der Täter mit dem Auto davonfährt, bevor dieses für die Probefahrt endgültig freigegeben ist; dann kann ein Trickdiebstahl vorliegen (so die Fallgestaltung bei OLG Frankfurt a. M., Urt v. 3.11.1999, 7 U 244/98).

    Vielmehr wird derjenige, der allein eine Probefahrt unternimmt, mit Verlassen des Firmengeländes des Autohauses Alleingewahrsamsinhaber (OLG Hamm, Urt. v. 2.3.1984, 20 U 239/83, VersR 1985, S. 490; dem folgend auch OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 3.11.1999, 7 U 244/98, Rn. 37 - juris; eingehend MüKoVVG/ Krischer , 2. Aufl. 2017, 420.

  • OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07

    Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt

    Dies bedeutet für den vorliegenden Fall, dass der Kläger auch nach der Aushändigung des Motorrads an den Kaufinteressenten noch als Gewahrsamsinhaber anzusehen war (im Ergebnis ebenso OLG München a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt NVersZ 2000, 482).
  • KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18

    Versicherungsschutz für die Entwendung eines Fahrzeugs in der

    Denn dort hatten die Berechtigten zunächst noch die Möglichkeit, sich jederzeit wieder die Herrschaft über die Mobiltelefone zu verschaffen, weil diese jeweils nur zur kurzen Nutzung für ein Telefonat überlassen worden waren, wodurch der Gewahrsam nur gelockert und insbesondere kein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 858 BGB entstanden war (vgl. auch die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 3.11.1999 - 7 U 244/98, NVersZ 2000, 482 - 483, zur Probefahrt; OLG Hamm vom 18.1.2006 - 20 U 145/05, ZfSch 2006, 275 - 276, zur Überlassung für Reparaturarbeiten und OLG Köln vom 22.7.2007 - 9 U 188/07, ZfSch 2009, 94 - 97, zur Probefahrt).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.1999 - 2 Wx 35/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5324
OLG Köln, 16.12.1999 - 2 Wx 35/99 (https://dejure.org/1999,5324)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.1999 - 2 Wx 35/99 (https://dejure.org/1999,5324)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 2 Wx 35/99 (https://dejure.org/1999,5324)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 17.08.1990 - BReg. 1a Z 36/89

    Einlegung der Beschwerde durch Nachlasspfleger für unbekannte Erben;

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1999 - 2 Wx 35/99
    (BayObLG, FamRZ 1991, 230 [231]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rdnr. 45).

    Eine entsprechende Erklärung konnte bis zur Erteilung durch das Nachlaßgericht abgegeben werden, denn der Erbschein wird erst zu diesem Zeitpunkt wirksam (vgl. allgemein: Staudinger/Schilken, BGB, 13. Auflage 1997, § 2353 Rdnr. 58; Kayser in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 12 Rdnr. 15)), wobei die Antragsrücknahme vor Abschluß des Verfahrens auch gegenüber dem Beschwerdegericht erfolgen konnte (BayObLG, FamRZ 1991, 230 [231] für eine Abgabe gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rdnr. 45; Jansen, a.a.O., § 27 Rdnr. 42).

  • KG, 10.04.1990 - 1 W 5405/87

    Antrag; Erbschein; Erbe; Miterbe; Beschwerde; Beschwerderecht; Erstbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1999 - 2 Wx 35/99
    Nur in echten FGG-Streitsachen ist es möglich, auch in der Beschwerdeinstanz den Sachantrag zu ändern, zu erweitern oder auch einen neuen Antrag zu stellen, nicht aber in Erbscheinsverfahren (Senat, OLGZ 1994, 334 [335]; BayObLG, FamRZ 1990, 649; BayObLG, NJW-RR 1994, 1032; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 82; KG, OLGZ 1990, 407 [410]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25 Rdnr. 3 m.w.N.; Jansen, a.a.O., § 27 Rdnr. 38).
  • BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88

    Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrag im laufenden Verfahren; Stellung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1999 - 2 Wx 35/99
    Nur in echten FGG-Streitsachen ist es möglich, auch in der Beschwerdeinstanz den Sachantrag zu ändern, zu erweitern oder auch einen neuen Antrag zu stellen, nicht aber in Erbscheinsverfahren (Senat, OLGZ 1994, 334 [335]; BayObLG, FamRZ 1990, 649; BayObLG, NJW-RR 1994, 1032; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 82; KG, OLGZ 1990, 407 [410]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25 Rdnr. 3 m.w.N.; Jansen, a.a.O., § 27 Rdnr. 38).
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 26/93

    Erbscheinsverfahren; Echtes FGG-Verfahren; Beschwerdeinstanz; Hilfsantrag ;

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1999 - 2 Wx 35/99
    Nur in echten FGG-Streitsachen ist es möglich, auch in der Beschwerdeinstanz den Sachantrag zu ändern, zu erweitern oder auch einen neuen Antrag zu stellen, nicht aber in Erbscheinsverfahren (Senat, OLGZ 1994, 334 [335]; BayObLG, FamRZ 1990, 649; BayObLG, NJW-RR 1994, 1032; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 82; KG, OLGZ 1990, 407 [410]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25 Rdnr. 3 m.w.N.; Jansen, a.a.O., § 27 Rdnr. 38).
  • OLG Köln, 19.08.2014 - 2 Wx 213/14

    Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft nach Abschluss eines

    Denn ein entsprechender Antrag kann grundsätzlich nur beim Nachlassgericht und nicht beim Beschwerdegericht angebracht werden (vgl. nur Senat, MittRhNotK 2000, 120; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 352 Rn. 20).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1999 - 3 W 252/99

    Erbbauzinsreallastsicherung durch Vormerkung - Bestimmbarkeit bei Angabe einer

    4. Erbrecht - Kein Widerruf der Rücknahme eines Erbscheinantrags im Beschwerdeverfahren (OLG Köln, Beschluß vom 16.12.1999-2 Wx 35/99 - mitgeteilt von Richter am OLG Werner Sternal, Köln) BGB § 2353 FGG § 27 Ein Erbscheinsantrag kann bis zum Abschluß des Erbscheinsverfahrens jederzeit auch durch eine Erklärung gegenüber dem Beschwerdegericht zurückgenommen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.04.2000 - 14 U 293/99   

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https://dejure.org/2000,12378
OLG Düsseldorf, 07.04.2000 - 14 U 293/99 (https://dejure.org/2000,12378)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2000 - 14 U 293/99 (https://dejure.org/2000,12378)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2000 - 14 U 293/99 (https://dejure.org/2000,12378)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ProdHftG § 4 Abs. 3
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Herstellers eines Produkts

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 1 O 75/99
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2000 - 14 U 293/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1075
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18

    Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des

    Metallschrott enthält häufig Explosivkörper (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1953 - II ZR 242/52, juris Rn. 10 f. [insoweit in BGHZ 11, 63 nicht abgedruckt]; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 194, 195).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 238/03

    Produkthaftung für fehlerhafte Grillanzünder

    Es kann insoweit offenbleiben, ob für die Feststellbarkeit des Herstellers im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 ProdHaftG auf einen Zeitpunkt nach dem Schaden, also dem Zeitpunkt des Auskunftsersuchens abzustellen ist, wenn die Angaben auf dem Produkt durch den Produktfehler vernichtet wurden (vgl. Rolland, aaO, § 4 ProdHaftG, Rn. 73-75; Pott/Frieling, § 4 ProdHaftG, Rn. 67, 70 ff.), oder auf den Zeitpunkt des letzten Erwerbsvorgangs (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 194; Staudinger/Oechsler, aaO, § 4 ProdHaftG, Rn. 100; Taschner/Frietsch, aaO, § 4 ProdHaftG, Rn. 69).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2006 - 8 UH 363/06

    Zum Anspruch auf Schadenersatz aus Produkthaftung gegen Importeur eines Fahrzeugs

    Sie ist mithin auf solche Fälle beschränkt, in denen die Unkenntnis des Geschädigten von der Person des Herstellers gerade darauf beruht, dass das Produkt bereits zur Zeit seines Inverkehrbringens keinen Hinweis auf den Hersteller aufwies, andernfalls der Geschädigte schon nicht schutzbedürftig ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2000, 1075; Soergel-Krause, BGB, 13. Aufl., Rn. 8 f. zu § 4 ProdHaftG; Staudinger-Oechsler, BGB, 2002, Rn. 99 f. zu § 4 ProdHaftG; Münch.-Komm.-Wagner, BGB, 4. Aufl., Rn. 34 zu § 4 ProdHaftG).
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   OLG Braunschweig, 28.04.2000 - 1 W 28/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11848
OLG Braunschweig, 28.04.2000 - 1 W 28/00 (https://dejure.org/2000,11848)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.04.2000 - 1 W 28/00 (https://dejure.org/2000,11848)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. April 2000 - 1 W 28/00 (https://dejure.org/2000,11848)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 45 § 46 § 568
    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde im Verfahren der Richterablehnung

Verfahrensgang

  • AG Wolfenbüttel - 16 C 603/99
  • LG Braunschweig - 8 T 196/00
  • OLG Braunschweig, 28.04.2000 - 1 W 28/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1150
  • MDR 2000, 846
 
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Wird zitiert von ... (2)

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