Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99   

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https://dejure.org/2000,4267
OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99 (https://dejure.org/2000,4267)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2000 - 11 U 137/99 (https://dejure.org/2000,4267)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 11 U 137/99 (https://dejure.org/2000,4267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beauftragung eines Gutachters durch das Vollstreckungsgericht mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Einbeziehung des Ersteigerers in den Schutzbereich des Gutachtenauftrages; Grundsätze der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 328, 823, 826; ZVG § 74a Abs. 5 S. 1
    Haftung des Sachverständigen für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verkehrswertgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des nach § 74a Abs. 5 ZVG bestellten gerichtlichen Sachverständigen wegen eines Fehlers des Wertgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Gerichtssachverständige bei falschem Wertgutachten? (IBR 2000, 574)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1076
  • WM 2001, 1920
  • BauR 2000, 1518
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.06.1962 - VII ZR 237/60
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    Das Verhalten eines solchen Gutachters ist sittenwidrig, wenn er seine Gutachtenfrage falsch beantwortet und diese Unrichtigkeit auf einem grob fahrlässigen, leichtfertigen und sogar gewissenlosen Verstoß gegen seine Gutachterpflichten beruht (vgl. BGH Urteil vom 18.06.1962 (VII ZR 237/60) VersR 1962, 803).
  • BGH, 19.11.1964 - VII ZR 8/63

    Haftung des von einem Schiedsgericht beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    b) § 410 ZPO ist, worauf der Senat vorsorglich hinweist, kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH in st. Rspr., BGHZ 42, 313; 62, 54; Zöller/Greger, ZPO , 19. Aufl. § 410 , Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 312/80

    Haftung eines Sachverständigen für die Richtigkeit seines Gutachtens -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    Ein solches Interesse wird zwar bei dem Verkäufer eines Grundstücks angenommen, der seinem Käufer ein Verkehrswertgutachten als Grundlage zur Kaufentscheidung unterbreitet (vgl. BGH NJW 1982, 2431 ); ein dahingehender Parteiwille ist indessen bei einer Veräußerung in der Zwangsversteigerung auszuschließen.
  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77

    Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    Die Verfahrensregeln in der Zwangsversteigerung sollen grundsätzlich gewährleisten, dass das versteigerte Grundstück zu einem seinen Wert entsprechenden Gebot zugeschlagen und auf diese Weise eine wertrichtige Deckung der auf ihm ruhenden Lasten erreicht wird (BGH NJW 1979, 162).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    Nach diesen Grundsätzen darf in den Fallgestaltungen der mittelbarer Stellvertretung, der sogenannten obligatorischen Gefahrentlastung und bei Obhut für fremde Sachen ein Anspruchsberechtigter den Schaden eines Dritten wie einen eigenen liquidieren (vgl. BGHZ 40, 91, 101 ff).
  • OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung; Ausübung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    Bedenkt man weiter, dass es sowohl im Interesse des am Versteigerungsverfahren beteiligten Schuldners als auch im Interesse der beteiligten Grundpfandgläubiger liegt, einen möglichst hohen Versteigerungserlös zu erzielen, um einerseits die Schuldtilgung zu erreichen und andererseits Forderungsausfälle möglichst zu vermeiden, so liegt es auf der Hand, dass dem vorgeschalteten Wertfestsetzungsverfahren nicht - auch - der Zweck zukommen kann, künftige Ersteher von, etwa überhöhten Angeboten abzuhalten (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1990, 1486 ).
  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 113/71

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 137/99
    b) § 410 ZPO ist, worauf der Senat vorsorglich hinweist, kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH in st. Rspr., BGHZ 42, 313; 62, 54; Zöller/Greger, ZPO , 19. Aufl. § 410 , Rn. 4 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05

    Sachverständiger, falsches Gutachten, Haftung, Vereidigung, Falscheid

    Zwar dient § 163 StGB, der den fahrlässigen Falscheid unter Strafe stellt, auch dem Schutz des Privatvermögens (OLG Hamburg, OLGR 2001, Seite 57; OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076; OLG Düsseldorf, NJW 1986, Seite 2891).

    Sie muß das Gewicht einer Bekräftigung haben, sie muß über den bloßen Hinweis auf ein vergangenes Geschehen hinausgehen (OLG Brandenburg, MDR 2000, Seite 1076).

  • OLG Köln, 20.05.2005 - 20 U 133/04
    Die Beauftragung des Sachverständigen durch das Amtsgericht begründet ebenfalls keine Ansprüche unter dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, da der gerichtlich bestellte Sachverständige nicht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages tätig wird (Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 1076; OLG Frankfurt, BauR 2000, 1521; OLG Celle, BauR 204, 1481).
  • LG Mainz, 25.09.2002 - 9 O 411/01

    Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung: Voraussetzungen einer Haftung aus § 826

    Voraussetzung für die Haftung eines Sachverständigen aus § 826 BGB für Schäden, die daraus entstanden sind, dass ein Dritter auf die Richtigkeit eines von ihm erstellten aber tatsächlich unrichtigen Gutachtens vertraut hat, ist zunächst die Feststellung von Umständen, die das Verhalten des Sachverständigen als Verstoß gegen die guten Sitten erscheinen lassen (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Brandenburg WM 01, 1920, 1923).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2349
OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99 BSch (https://dejure.org/1999,2349)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1999 - 3 U 4/99 BSch (https://dejure.org/1999,2349)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 3 U 4/99 BSch (https://dejure.org/1999,2349)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtvoraus.de (Leitsatz)

    Yachtrecht - Yachtkaskoversicherung - Leistungsausschluss bei grob fahrlässig verursachter Havarie - Fahren außerhalb der Fahrrinne auf dem Rhein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 30/75

    Aufwendungen , die der Versicherungsnehmer macht, um beim Eintritt des

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Auch unter Berücksichtigung des Sinngehalts der Bestimmung des § 130 S. 2 VVG (vgl. hierzu BGH VersR 1977, 709) ergeben sich keine Wirksamkeitsbedenken nach §§ 3, 9 AGBG.
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    In einem solchen Fall besteht kein Grund, die aus eigenständigen Regelungen zusammengesetzte Klausel insgesamt für unwirksam zu erklären (BGH NJW 1984, 2816, 2817; NJW 1986, 46, 48; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG Vorbem. I Rdnr. 102).
  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 210/87

    Zulässigkeit einer Neuwertversicherung für Yachten

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Es bedarf hierbei keiner Entscheidung, ob die Yacht Kaskoversicherung mit Allgefahrendeckung als Transport- oder als Sachversicherung, deren Charakter sie auch trägt, zu werten ist (vgl. BGH VersR 1988, 463, 464; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG § 129 Rdnr. 8 WassersportfahrzeugVers.; Anhang 3 T S. 2361 ff Rdnr. 2: für Sachversicherung; Römer/Langheid, 1997, VVG § 129 Rdnr. 8: Transport- als auch Sachversicherung).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    In einem solchen Fall besteht kein Grund, die aus eigenständigen Regelungen zusammengesetzte Klausel insgesamt für unwirksam zu erklären (BGH NJW 1984, 2816, 2817; NJW 1986, 46, 48; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG Vorbem. I Rdnr. 102).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Insoweit können sich Bedenken ergeben, ob der Risikoausschluß die versicherungsrechtlich entwickelten Grundsätze zur Haftung für Dritte, insbesondere für Repräsentanten des Versicherungsnehmers, beachtet oder ein nach § 9 AGBG unangemessener Ausschluß des Versicherungsschutzes anzunehmen ist (BGH VersR 1993, 830; OLG Karlsruhe MDR 1999, 544 für Bootsführer; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG Vorbem. I Rdnr. 72; § 61 Rdnr. 3).
  • BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB 58. Auflage, § 277 Rnr. 2; BGHZ 98, 161 und NJW 92, 3235 f.).
  • OLG Karlsruhe, 17.09.1998 - 12 U 136/98

    Haftungsausschluß bei Verschulden jedweden Wasserfahrzeugführers ist unwirksam

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Insoweit können sich Bedenken ergeben, ob der Risikoausschluß die versicherungsrechtlich entwickelten Grundsätze zur Haftung für Dritte, insbesondere für Repräsentanten des Versicherungsnehmers, beachtet oder ein nach § 9 AGBG unangemessener Ausschluß des Versicherungsschutzes anzunehmen ist (BGH VersR 1993, 830; OLG Karlsruhe MDR 1999, 544 für Bootsführer; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG Vorbem. I Rdnr. 72; § 61 Rdnr. 3).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.1996 - 12 U 313/94

    Rechtsschutz; Prozeßkostenübernahme; Transportversicherung für Haftpflichtfälle;

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Ob dieser Grad der Vorwerfbarkeit, der sich auch in § 4 Abs. 2 S. 2 BinnSchG a.F. findet, außer den dem Vorsatz entsprechenden Elementen auch die - bewußte - grobe Fahrlässigkeit umfaßt, kann dahinstehen (vgl. hierzu Vortisch/Benn, Binnschiffahrtsrecht, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 26; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG § 130 Rdnr. 4; Römer/Langheid 1997, VVG § 130 Rdnr. 4; OLG Karlsruhe VersR 1997, 737, 739).
  • OLG Hamm, 03.12.1996 - 27 U 52/96

    Grobe Fahrlässigkeit; Schiffsführer; Steuerhaus; Binnenmotorschiff; Querträger;

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
    Denn § 130 VVG ist auch unter Berücksichtigung von § 187 VVG, abänderbar (OLG Hamm VersR 1997, 572; Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG § 130 Rdnr. 8; Römer/Langheid, 1997, VVG § 130 Rdnr. 4).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2003 - 7 U 150/02

    Wassersportfahrzeug-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit bei grober

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits ist es daher unerheblich, dass die Klausel Nr. 8 der hier vereinbarten Versicherungsbedingungen, soweit sie dem Versicherungsnehmer grobfahrlässiges Verhalten des Fahrzeugführers, auch wenn er nicht Repräsentant des Versicherungsnehmers ist, zurechnet, gemäß § 9 AGBG bzw. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sein dürfte, weil darin eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers liegt (OLG Karlsruhe VersR 1999, 1237 mNw.; vgl. auch OLG Köln OLGR 2000, 219).

    Auch der Umstand, dass eine Wasserfläche von ähnlichen Sportbooten befahren wird, entlastet den Schiffsführer nicht, denn es kann sich bei den anderen Fahrzeugen entweder um ebenso leichtsinnige Schiffsführer handeln oder aber um solche, die sich ortskundig gemacht haben und deshalb etwa vorhandene Untiefen vermeiden können (vgl. dazu OLG Bremen VersR 1977, 913; OLG Frankfurt VersR 1988, 243; OLG Köln OLGR 2000, 219).

  • OLG Köln, 30.04.2002 - 9 U 94/01

    Anspruch auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen wegen der Havarie einer

    § 130 S. 2 VVG kann jedoch durch AVB insoweit abbedungen und Leistungsfreiheit schon bei grober Fahrlässigkeit vereinbart werden (OLG Köln, r+s 2000, 305, 306; OLG Hamm, VersR 1997, 572).
  • OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04

    Grobfahrlässige Herbeifürung eines stumrmbedingtens Schadens einer

    Das macht die Klausel aber, wenn sie wie im vorliegenden Fall außer dem Versicherungsnehmer auch Dritte nennt, bezüglich derer ein Ausschluss nach AGBG § 9 unwirksam wäre, betreffend die Handlung des Versicherungsnehmers nicht unwirksam (Senatsurteil vom 6.12.2005 Az.: 25 U 3834/04; OLG Köln RuS 2000, 305-307).
  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Eine sprachlich und inhaltlich teilbare Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wird hier vielmehr ohne ihre unzulässigen Bestandteile mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten, weil das auch den Interessen des Versicherungsnehmers als Vertragspartner des Klauselverwenders nicht zuwiderläuft (vgl. BGH, NJW 1984, 2816; OLG Köln, r+s 2000, 305).
  • LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08

    Wirksamkeit einer Fristenregelung unter Berücksichtigung des Transparenzgebotes

    Eine sprachlich und inhaltlich teilbare Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wird hier vielmehr ohne ihre unzulässigen Bestandteile mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten, weil das auch den Interessen des Versicherungsnehmers als Vertragspartner des Klauselverwenders nicht zuwiderläuft (vgl. BGH, NJW 1984, 2816; OLG Köln, r+s 2000, 305).
  • LG Dortmund, 25.03.2009 - 2 O 351/08

    Eine schriftliche ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität als

    Eine sprachlich und inhaltlich teilbare Bestimmung in den Versicherungsbedingungen wird hier vielmehr ohne ihre unzulässigen Bestandteile mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten, weil das auch den Interessen des Versicherungsnehmers als Vertragspartner des Klauselverwenders nicht zuwiderläuft (vgl. BGH, NJW 1984, 2816; OLG Köln, r+s 2000, 305).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.11.1999 - 20 WF 78/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5252
OLG Karlsruhe, 29.11.1999 - 20 WF 78/99 (https://dejure.org/1999,5252)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.1999 - 20 WF 78/99 (https://dejure.org/1999,5252)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 1999 - 20 WF 78/99 (https://dejure.org/1999,5252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Titelumschreibung ; Rechtsnachfolge ; Sozialhilfeleistungen; Öffentliche Urkunde ; Sozialhilferechtliche Schutzvorschriften; Sozialhilfeträger; Anspruchsübergang

  • Judicialis

    BSHG § 91; ; ZPO § 727

  • rechtsportal.de

    BSHG § 91; ZPO § 727
    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 04.05.1998 - 8 WF 55/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.1999 - 20 WF 78/99
    Umstritten ist, ob bei der Geltendmachung einer Rechtsnachfolge im Rahmen von § 727 ZPO die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schutzvorschriften vom Sozialhilfeträger unter Beachtung der Formvorschriften dieser Norm dargetan werden muß (so etwa OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 29.01.1998 - 8 WF 9/98 - und vom 04.05.1998 - 8 WF 55/97 - vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 1995.489 zu der ähnlichen Regelung in § 37 BAföG) oder ob der Schuldner diese Ausschlußtatbestände im Wege der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen muß (so OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 1092; OLG Köln, MDR 1997, 369; Zöller/Stöber, a. a. O., Rn. 22 unter Bezugnahme auf Künkel, FamRZ 1994, 540).

    Das bedeutet, daß der Sozialhilfeträger die Voraussetzungen für die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel auch insoweit in der in § 727 ZPO vorgeschriebenen Form nachweisen muß (vgl. OLG Stuttgart. B. v. 04.05.1998, a. a. O.).

    Dem entspricht im Verfahren nach § 727 ZPO der urkundliche Nachweis dieser zusätzlichen Voraussetzungen (vgl. OLG Stuttgart, B. v. 04.05.1998, a. a. O.).

  • OLG Hamm, 09.11.1998 - 7 WF 510/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.1999 - 20 WF 78/99
    a) Die in zeitlicher Hinsicht aufgeschlüsselte Aufstellung des Landratsamts der an die Gläubigerin gezahlten Sozialhilfeleistungen (Aufstellung vom 05.05.1999 als Anlage zum Antrag vom 20.05.1999) genügt zwar als öffentliche Urkunde i. S. d. § 418 ZPO als Nachweis über die den Übergang des Anspruchs bestimmenden Aufwendungen (vgl. dazu OLG Hamm, FamRZ 1999, 999; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 727 Rn. 22 jew. m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 29.01.1998 - 8 WF 9/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.1999 - 20 WF 78/99
    Umstritten ist, ob bei der Geltendmachung einer Rechtsnachfolge im Rahmen von § 727 ZPO die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schutzvorschriften vom Sozialhilfeträger unter Beachtung der Formvorschriften dieser Norm dargetan werden muß (so etwa OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 29.01.1998 - 8 WF 9/98 - und vom 04.05.1998 - 8 WF 55/97 - vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 1995.489 zu der ähnlichen Regelung in § 37 BAföG) oder ob der Schuldner diese Ausschlußtatbestände im Wege der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen muß (so OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 1092; OLG Köln, MDR 1997, 369; Zöller/Stöber, a. a. O., Rn. 22 unter Bezugnahme auf Künkel, FamRZ 1994, 540).
  • OLG Zweibrücken, 08.01.1997 - 2 WF 80/96

    Voraussetzungen der Titelumschreibung auf den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.1999 - 20 WF 78/99
    Umstritten ist, ob bei der Geltendmachung einer Rechtsnachfolge im Rahmen von § 727 ZPO die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schutzvorschriften vom Sozialhilfeträger unter Beachtung der Formvorschriften dieser Norm dargetan werden muß (so etwa OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 29.01.1998 - 8 WF 9/98 - und vom 04.05.1998 - 8 WF 55/97 - vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 1995.489 zu der ähnlichen Regelung in § 37 BAföG) oder ob der Schuldner diese Ausschlußtatbestände im Wege der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen muß (so OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 1092; OLG Köln, MDR 1997, 369; Zöller/Stöber, a. a. O., Rn. 22 unter Bezugnahme auf Künkel, FamRZ 1994, 540).
  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.1999 - 20 WF 78/99
    Der Senat verkennt nicht, daß diese Auslegung die - vom Gesetzgeber (vgl. BT-Drucksache 12/4401, S. 32 f.) mit der Neuregelung des § 91 BSHG gerade angestrebte - Erleichterung des Durchgriffs des Sozialhilfeträgers gegenüber einem nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen erheblich erschwert, weil der Sozialhilfeträger diese zusätzlich erforderlichen Nachweise in der durch § 727 ZPO erforderten Form kaum erbringen kann.
  • OLG Köln, 22.08.1996 - 10 WF 132/96

    Nachweis der Rechtsnachfolge beim Übergang von Unterhaltsforderungen auf den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.1999 - 20 WF 78/99
    Umstritten ist, ob bei der Geltendmachung einer Rechtsnachfolge im Rahmen von § 727 ZPO die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schutzvorschriften vom Sozialhilfeträger unter Beachtung der Formvorschriften dieser Norm dargetan werden muß (so etwa OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 29.01.1998 - 8 WF 9/98 - und vom 04.05.1998 - 8 WF 55/97 - vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 1995.489 zu der ähnlichen Regelung in § 37 BAföG) oder ob der Schuldner diese Ausschlußtatbestände im Wege der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen muß (so OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 1092; OLG Köln, MDR 1997, 369; Zöller/Stöber, a. a. O., Rn. 22 unter Bezugnahme auf Künkel, FamRZ 1994, 540).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 560/16

    Anspruch des Jobcenters auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung für

    Bereits bei der Anwendung dieser Vorschrift war es umstritten gewesen, ob der Sozialhilfeträger im Titelumschreibungsverfahren nach § 727 ZPO im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vergleichsberechnung den urkundlichen Nachweis der gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 BSHG erforderlichen sozialhilferechtlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners erbringen musste (so OLG Karlsruhe OLGR 2000, 219; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 838) oder ob die Nichtbeachtung der sozialhilferechtlichen Schuldnerschutzvorschriften von dem Unterhaltsschuldner mit einer Klage gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 768 ZPO geltend gemacht werden musste (so OLG Köln MDR 1997, 369; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1092; Künkel FamRZ 1994, 540, 549).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 8 WF 128/07

    Titelumschreibung: Antrag eines Sozialhilfeträgers gegen einen

    Die vom Senat in den genannten Beschlüssen im Einzelnen begründete Auffassung wurde ebenfalls vertreten durch den 20. Familiensenat des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 29. November 1999, Az. 20 WF 78/99, veröffentlicht in InVo 2000, 352), während der 05. Familiensenat des OLG Karlsruhe in späteren Entscheidungen (Beschluss vom 1. August 2003, Az. 5 WF 88/03, veröffentlicht in NJW-RR 2004, 154, und Beschluss vom 5. August 2003, Az. 5 WF 87/03, veröffentlicht in InVo 2004, 238) davon ausgeht, dass die Beachtung der sozialhilferechtlichen Schutzvorschriften (§ 91 Abs. 1 Satz 3 BSHG) bezüglich des Anspruchsübergangs nicht urkundlich nachgewiesen werden muss, dass vielmehr Ausschlussgründe wie die eigene Bedürftigkeit bzw. Leistungsunfähigkeit vom Unterhaltsschuldner geltend zu machen und nachzuweisen seien.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.12.1999 - 1 U 991/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7633
OLG Koblenz, 14.12.1999 - 1 U 991/98 (https://dejure.org/1999,7633)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.12.1999 - 1 U 991/98 (https://dejure.org/1999,7633)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 1 U 991/98 (https://dejure.org/1999,7633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verein; Vereinsmitglied; Feststellungsklage; Berechtigtes Interesse; Wirksamkeit; Vereinsbeschluß; Vereinssatzung; Auslegung

  • Judicialis

    ZPO § 543; ; ZPO § 256; ; ZPO § 91; ; ZPO § 709

  • rechtsportal.de

    ZPO § 543 § 256 § 91 § 709
    Rechtsschutzinteresse für Klage eines Mitglieds auf Feststellung der Unwirksamkeit gefaßter Beschlüsse; Auslegung einer Vereinssatzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 5 O 359/97
  • OLG Koblenz, 14.12.1999 - 1 U 991/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.1999 - 1 U 991/98
    Vereinssatzungen sind aus sich heraus auszulegen (BGH NJW 1989, 1212 und BGHZ 96, 245, 250 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.1999 - 1 U 991/98
    Vereinssatzungen sind aus sich heraus auszulegen (BGH NJW 1989, 1212 und BGHZ 96, 245, 250 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.06.1996 - 8 U 150/95

    Aberkennung einer Verbandsmitgliedschaft eines Taubenzüchters; Erhebung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.1999 - 1 U 991/98
    Dem Begehren der Kläger, die Ungültigkeit aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Wege der Feststellungsklage legitimerweise geltend zu machen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 989), ist daher auf die Berufung hin stattzugeben.
  • BGH, 27.10.1986 - II ZR 240/85

    Anfechtbarkeit der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.12.1999 - 1 U 991/98
    Deshalb kommt es im Ergebnis nicht mehr entscheidend auf die weiteren Satzungsverstöße - die Teilnahme eines nicht stimmberechtigten Vereinsmitgliedes auf der Vertretertagung sowie die (möglicherweise fehlerhafte) Nichtladung der Vertreter "angeschlossener" Molkereigenossenschaften - an, wobei allerdings im Hinblick auf die insoweit unzutreffenden Urteilsgründe des Landgerichts anzumerken ist, dass im Falle des letztgenannten Satzungsverstoßes der Wahlausgang durch die Nichtteilnahme vertretungsberechtigter Vereinsmitglieder auf der Vertretertagung durchaus beeinflusst worden sein kann, weil eine widerlegliche Vermutung dafür besteht, jedenfalls nicht auszuschließen ist, dass bei Anwesenheit der Nichtgeladenen sich auch der Kanditatenkreis für die Wahl des Präsidenten sowie des Vizepräsidenten verändert hätte (vgl. BGH NJW 1987, 1890 ff, LG Düsseldorf, Rechtspfleger 1987, 72 und Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 7. Aufl. 1997, Rdz. 587 sowie Sennekamp, Jurbüro 1973, 906, 910).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 6 U 190/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21334
OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 6 U 190/99 (https://dejure.org/2000,21334)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.2000 - 6 U 190/99 (https://dejure.org/2000,21334)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 6 U 190/99 (https://dejure.org/2000,21334)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1 § 3
    Verantwortlichkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft für Wettbewerbsverletzungen

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Karlsruhe, 05.08.2011 - 14 O 42/10

    Wettbewerbswidrige Verletzung von Betriebsgeheimnissen

    Der Beklagte Ziff. 4 haftet nicht schon deshalb auf Unterlassung, weil er der geschäftsführende Gesellschafter der Beklagten Ziff. 5 ist (hierzu und zum Folgenden BGH GRUR 1986, 252 - Sportschuhe; BGH GRUR 1986, 248 - Sporthosen; OLG Frankfurt, NJWE-WettbR 2000, 259; Götting, Die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Schutzrechtverletzungen und Wettbewerbsverstöße, GRUR 1994, 6).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2000 - 6 U 32/00

    Prozessvollmachterteilung aufgrund Anscheinsvollmacht; Verantwortlichkeit eines

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen; Senatsurteil vom 24.2.2000 - 6 U 190/99 - D-Info) entfällt die - grundsätzlich gegebene - Störerhaftung eines Geschäftsführers oder Vorstandes einer Kapitalgesellschaft nur, wenn er die beanstandete Werbung weder veranlasst noch Kenntnis von ihr hatte.
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