Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.03.2000 - 6 U 184/99   

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https://dejure.org/2000,5528
OLG Hamm, 20.03.2000 - 6 U 184/99 (https://dejure.org/2000,5528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2000 - 6 U 184/99 (https://dejure.org/2000,5528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2000 - 6 U 184/99 (https://dejure.org/2000,5528)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1 § 846
    Mitverschuldensvorwurf gegenüber unfallverletztem Fußgänger, Radler und Mopedfahrer; tödliche Verletzung eines Mofafahrers mit losem Schutzhelm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1190
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2000 - 6 U 184/99
    Unter Berücksichtigung aller Umstände, auch des letztlich allerdings nur äußerst geringen Mitverschuldens des Klägers hält der Senat in Anlehnung an veröffentlichte Entscheidungen anderer Gerichte (vgl. BGH VersR 98, 1034 = r+s 98, 332; ferner Jaeger VersR 96, 1177, 1183 m.w.N.) einen Schmerzensgeldbetrag von 30.000,00 DM für angemessen.
  • OLG Koblenz, 25.09.2017 - 5 U 427/17

    Zur Arzthaftung wegen unterlassener Kenntnisnahme eines Laborbefundes

    Ebenso hat das OLG Hamm ein Schmerzensgeld von 15.000 EUR für ein lebensgefährlich verletztes, aber ansprechbares und über seinen Zustand orientiertes Unfallopfer, das nach 32 Tagen auf der Intensivstation an den Unfallfolgen verstarb, zugesprochen (OLG Hamm, OLGR 2000, 226).
  • OLG Celle, 04.11.2020 - 14 U 81/20

    Höhe des Schmerzensgeldes bei innerhalb vier Monaten zum Tode führenden schweren

    (2) OLG Hamm, Urteil vom 20.03.2000, 6 U 184/99.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 9/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3590
OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 9/98 (https://dejure.org/1999,3590)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.08.1999 - 5 U 9/98 (https://dejure.org/1999,3590)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. August 1999 - 5 U 9/98 (https://dejure.org/1999,3590)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Qualifizierung einer unterbliebenen gebotenen Sicherheitsaufklärung nach Auswertung eines Mammographiebefundes als ärztlichen Behandlungsfehler; Ausgestaltung der Qualifizierung der medizinischen Erforderlichkeit einer histologischen Abklärung eines ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Beweislast des Patienten bei unzureichender Sicherheitsaufklärung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 823, 847
    Beweis der unterbliebenen oder unzureichenden Sicherheitsaufklärung obliegt dem Patienten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 92
  • VersR 2001, 66
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 9/98
    Insoweit genügt, dass die Wahrscheinlichkeit des Eintritts späterer Schadensfolgen besteht, was aus der Sicht des Patienten unter verständiger Würdigung aller Umstände zu beurteilen ist (vgl. BGH VersR 1991, 779).
  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler,

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 9/98
    Aus Gründen der Beweislast ist zugunsten der Klägerin davon auszugehen, dass eine Bestrahlung entbehrlich gewesen wäre, denn der mangelnde Hinweis, es liege ein dringend abklärungsbedürftiger, weil krebsverdächtiger radiologischer Befund vor, ist ein schwerwiegendes Versäumnis, das eine Beweislastumkehr bezüglich der Kausalitätsfrage rechtfertigt (vgl. BGH NJW 1989, 2318, 2320: Verdacht auf Reticulumzellsarkom).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 9/98
    Der Senat weist allerdings klarstellend darauf hin, dass sich die erfolgte Abrasio nach den Feststellungen des Sachverständigen nicht als Schadenfolge darstellt und dass bei künftigen Auseinandersetzungen um die Frage der Kausalität die oben angesprochenen Beweiserleichterungen wegen groben Behandlungsfehlers nicht gelten (vgl. etwa BGH NJW 1994, 801).
  • BGH, 11.04.2017 - VI ZR 576/15

    Arzthaftung: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils; Abgrenzung

    Die Schwere der zu besorgenden Erkrankung wird hierbei neben dem Grad des Krankheitsverdachts und dem freiwilligen Charakter einer Vorsorgeuntersuchung in besonderem Maße zu gewichten sein (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88, BGHZ 107, 222, 225; vom 14. Juli 1992 - VI ZR 214/91, VersR 1992, 1263 unter II.3.b; vom 16. November 2004 - VI ZR 328/03, NJW 2005, 427, 428; OLG Köln, NJW-RR 2001, 92, 93; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1333, 1335; OLG Hamm, GesR 2013, 660, 661).
  • BGH, 17.11.2015 - VI ZR 476/14

    Arzthaftungsprozess: Abgrenzung zwischen ärztlichem Befunderhebungsfehler und

    b) Unterlässt es ein Arzt, den Patienten über die Dringlichkeit der - ihm ansonsten zutreffend empfohlenen - medizinisch gebotenen Maßnahmen zu informieren und ihn vor Gefahren zu warnen, die im Falle des Unterbleibens entstehen können, liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich ein Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Beratung des Patienten vor (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1989 - VI ZR 175/88, BGHZ 107, 222, 225, 227 und vom 16. November 2004 - VI ZR 328/03, VersR 2005, 228, 229; in diesem Sinne auch: OLG Köln, VersR 2001, 66; OLG Hamm, VersR 2005, 837 mit Zurückweisungsbeschluss des Senats vom 9. März 2004 - VI ZR 269/03, VersR 2005, 837 f.; Strücker-Pitz, GuP 2015, 118, 119).
  • LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12

    Zahlungsanspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der unterlassenen

    Auch nach vollständiger Beendigung des Heileingriffs muss der Arzt den Patienten eindringlich auf die Notwendigkeit von Kontrolluntersuchungen hinweisen, ihn gegebenenfalls auch über erforderliche Nachbehandlungen beraten und die zukünftigen Verhaltensmaßregeln erläutern (vgl. BGH NJW 1989, 2318; OLG Köln, NJW-RR 2001, 92; OLG Stuttgart, VersR 1995, 1353; BeckOK/ Spindler , BGB, Edition 23, § 823, Rn. 685 m.w.N).

    Macht der Arzt geltend, eine an sich gebotene, unstreitig unterbliebene Sicherheitsaufklärung sei aus bestimmten Gründen nicht notwendig gewesen, beruft er sich auf einen Ausnahmetatbestand, für dessen Vorliegen er darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, 92).

    So liegt ein schwerer ärztlicher Behandlungsfehler etwa dann vor, wenn der Patient über einen bedrohlichen Befund, der Anlass zu umgehenden und umfassenden ärztlichen Maßnahmen gibt, nicht informiert und ihm die erforderliche ärztliche Beratung versagt wird (vgl. BGH NJW 1989, 2318: Retikulumzellsarkom; OLG Köln, NJW-RR 2001, 92: Knoten in der Brust mit Wachstumstendenz).

  • OLG Koblenz, 24.06.2010 - 5 U 186/10

    Arzthaftung: Unterlassene Aufforderung einer Patientin zur Wahrnehmung einer

    Ob anders zu entscheiden ist, wenn eine Behandlung ersichtlich nicht abgeschlossen ist, weil z.B. ein eingesetztes Teil aus dem Körper entfernt werden muss (wie im Fall des OLG Frankfurt MedR 1987, 187; Bl. 46 GA), der Arzt die Notwendigkeit einer Sicherungsaufklärung nicht gesehen hat (wie im Fall des OLG Köln VersR 2001, 66 = NJW-RR 2001, 92), die Beurteilung des weiteren Geschehens dem Patienten überlassen wird (wie im Fall des OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333) oder sich nachträglich weitere Erkenntnisse, etwa aus einer Laboruntersuchung, ergeben, kann offen bleiben.
  • KG, 26.01.2017 - 20 U 18/16

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Schmerzensgeld bei unterlassener präoperativer

    Insbesondere ist die Unsicherheit über den Krankheitsverlauf ein Zumessungskriterium (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Auflage 2016, § 253 Rdnr. 16), etwa dann, wenn die Chancen auf eine nachhaltige dauerhafte Heilung nicht unerheblich reduziert sind (vgl. OLG Köln, 5 U 9/98 vom 4.8.99, Rdnr. 8, zitiert nach juris und kurzkommentiert von Wenzel/Hensen, Der Arzthaftungsprozeß, 2012, Rdnr. 2407 mit Fußnote 3510, Seite 1051) oder die Gefahr einer Leberzirrhose besteht (vgl. OLG Hamm 3 U 1/99 vom 15.3.2000, Rdnr. 24, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 15.02.2011 - 1 U 120/10

    Unzureichende Aufklärung des Arztes über die Dringlichkeit einer Koloskopie als

    Grundsätzlich ist der behandelnde Arzt im Rahmen der Pflicht zur therapeutischen Aufklärung gehalten, den Patienten über die notwendigen ärztlichen Maßnahmen, deren Bedeutung für den Behandlungserfolg, ihre Dringlichkeit und über etwaige schwerwiegende Folgen für den Fall der Unterlassung der gebotenen Behandlung aufzuklären (vgl. OLG Bremen, VersR 1999, 1151; OLG Köln NJW-RR 2001, 92; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333; OLG Stuttgart VersR 2008, 927; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage, S.110 ff.).
  • LG Bielefeld, 17.05.2011 - 4 O 80/08

    Versäumnis einer therapeutischen Aufklärung muss vom Patienten bewiesen werden;

    Denn der zu erteilende Hinweis auf erforderliche Maßnahmen zur weiteren Abklärung bei suspektem Befund (insbesondere beim Verdacht einer Brustkrebserkrankung) ist Teil der therapeutischen Aufklärung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1333; OLG Köln NJW-RR 2001, 92).
  • LG Hamburg, 06.01.2005 - 323 O 230/02
    Unter Berücksichtigung vorstehender Umstände erscheint der Kammer unter Heranziehung der Präjudizien OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1310 - 1312, sowie mit Blick auf die infolge der Behandlungsverzögerung bei der Klägerin bestehenden psychischen Belastung (vgl. OLG München, VersR 1995, 1499 - 1501; OLG Köln, VersR 2001, 66 - 67) ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 30.000,-- als angemessen, aber auch als ausreichend.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.07.1999 - 14 W 441/99   

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https://dejure.org/1999,4582
OLG Koblenz, 12.07.1999 - 14 W 441/99 (https://dejure.org/1999,4582)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.07.1999 - 14 W 441/99 (https://dejure.org/1999,4582)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Juli 1999 - 14 W 441/99 (https://dejure.org/1999,4582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Örtlich unzuständiges Gericht ; Zuständigkeit; Rechtsanwaltsbestellung; Zugelassener Rechtsanwalt

  • Judicialis

    ZPO § 281 I 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 281 Abs. 2 S. 1
    Anwaltliche Vertretung des Beklagten vor dem örtlich unzuständigen Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 114
 
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 10 W 130/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14123
OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 10 W 130/99 (https://dejure.org/1999,14123)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.1999 - 10 W 130/99 (https://dejure.org/1999,14123)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 10 W 130/99 (https://dejure.org/1999,14123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Weitere Beschwerde gegen einen Kostenbeschluss; Kostenschuld bei der Vermittlung einer Nachlassauseinandersetzung; Gesamtschuldnerische Haftung der Nachlasserben; Haftung für die Hälfte der Gebühr bei Erledigung des Verfahrens vor Eintritt in die Verhandlung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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