Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00   

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OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00 (https://dejure.org/2000,2154)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2000 - 13 W 29/00 (https://dejure.org/2000,2154)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 13 W 29/00 (https://dejure.org/2000,2154)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 244 Abs 3 StPO, § 294 ZPO, Art 9 GG
    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der Prüfungsbefugnis staatlicher Gerichte; einstweilige Verfügung eines Leichtathleten auf Aufhebung einer wegen Dopingverstoßes verhängten vorläufigen Wettkampfsperre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettkampfsperre; Doping; Sportverband; Verstoß gegen Dopingregeln; Beweislast

  • Judicialis

    BGB § 242; ; RVO § 3 Abs. 1; ; RVO § 3 Abs. 2; ; RVO § 83; ; RVO § 84; ; RVO § 84 Abs. 2; ; RVO § 82 Abs. 1; ; RVO § 84 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 294; ; ZPO § 545 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozessrecht: Verhältnis von Verbandsgerichtsbarkeit zu staatlicher Gerichtsbarkeit, Umfang der Prüfungsbefugnis staatlicher Gerichte [Fall Baumann]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzleihoess.de (Leitsatz)

    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der Prüfungsbefugnis staatlicher Gerichte; einstweilige Verfügung eines Leichtathleten auf Aufhebung einer wegen Dopingverstoßes verhängten vorläufigen Wettkampfsperre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1117
  • SpuRt 2000, 197
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Wesentliche Regelung für das Mitgliedschaftsverhältnis, zu denen Strafbeschlüsse zählen, müssen aber in der Satzung selbst eine Stütze finden (vgl. Urteil des 2. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 24.10.1988 in BGHZ 105, S. 306 sowie Münchener Kommentar-Reiter, BGB, 3.Aufl. 1993, Rn 30 zu § 25).

    In Bezug auf den Beklagten als sozialmächtigen Verband erstreckt sich die Kontrollbefugnis des angerufenen Gerichtes nicht nur auf die Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen (vgl. hierzu Vieweg in NJW 1991, S. 1511 lff), sondern auch auf die inhaltliche Angemessenheit der angewandten Bestimmungen (vgl. hierzu die Urteile des 2. ZS vom BGH vom 24.10.1988 in BGHZ 105, S. 306 und vom 28.11.1994 in BGHZ 128, S.93), die einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Verbandes und den schutzwürdigen Interessen derjenigen, die seiner Verbandsgewalt unterworfen sind, herstellen müssen.

  • BGH, 26.02.1959 - II ZR 137/57

    Vereinsstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Nach deutschem Rechtsverständnis setzt eine Vereinsstrafe, zumindestens wenn es sich um eine folgenschwere oder mit einem Unwerturteil verbundene Aktion handelt, Verschulden voraus (vgl. Reuter-Münchener Kommentar, a.a.0., RN 30 sowie Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl. 2000, RN 14 jeweils zu § 25; Summerer a.a.O., Tz 2/262; a. A. für geringfügige Strafurteile des 2. ZS des BGH vom 26.02.1959 in BGHZ 29, S. 352 sowie Soergel-Hadding a.a.0., RN 50 zu § 25).
  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Verbandsgerichtliche Entscheidungen sind, wie bereits oben unter 1. in Bezug auf die Zulässigkeit des klägerischen Antrages ausgeführt, einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen, die indessen, der grundrechtlich geschätzten Vereinsautonomie (Art. 9 GG) Rechnung tragend, nur eine eingeschränkte ist (vgl. aus jüngster Zeit Urteil des 2. ZS des BGH vom 09.06.1997 in NJW 1997, S. 3368, sowie auch Münchener Kommentar-Reuter, BGB, 3.Aufl. 1993, Rn 35ff sowie Soergel-Hadding, BGB, 12. Aufl. 1987, Rn 59 ff., jeweils zu § 25).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Mit Urteil vom 19.10.1987 (BGHZ 102, S. 265) hat der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bei Monopolverbänden sowie Vereinen oder Verbänden mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich den Umfang der Prüfung durch staatliche Gerichte weiter ausgedehnt und verlangt, daß die Vereinsstrafe durch sachlich nachprüfbare Ziele gerechtfertigt sein müsse.
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Im sogenannten Reiterfall hat schließlich der 2.Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 28.11.1994 (BGHZ 128, S. 93 = NJW 1995, S. 583) die Regelwerke sogenannter sozial-mächtiger Verbände, zu denen die Spitzenverbände des Sports - wie vorliegend der Beklagte - ohne weiteres gehörten, der Inhaltskontrolle des § 242 BGB unterstellt.
  • OLG Frankfurt, 11.03.1996 - 13 W 13/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Nach herrschender Meinung soll jedoch eine Klage vor dem staatlichen Gericht im Grundsatz erst nach Erschöpfung des verbandsinternen Instanzenweges zulässig sein (so auch der erkennende Senat in seinem Urteil vom 11.03.1996 zu Az.: 13 W 13/96).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 305/98

    Transferentschädigungsregelung im Rahmenstatut des Niedersächsischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinem Urteil vom 27.09.1999 zu Az. II ZR 305/98 klargestellt, daß der Vereinsautonomie nicht derselbe Stellenwert zukommt wie der Berufsfreiheit.
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage

    Die vereinsrechtliche Natur der Streitigkeit als solche steht der Zulässigkeit einer Klage vor staatlichen Gerichten nicht entgegen, sondern führt lediglich zu einer aufgrund der Vereinsautonomie eingeschränkteren Kontrolle der vereinsrechtlichen Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93; Senat, Urteil vom 23. Juli 2014 - VI-U (Kart) 40/13, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Mai 2000 - 13 W 29/00, juris).

    Gemessen an diesen Grundsätzen, die auch im Bereich des Sports gelten (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - VI-U (Kart) 9/15, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Mai 2000 - 13 W 29/00, NJW-RR 2000, 1117 [1119] unter II., Rz. 39 bei juris), kann der Kläger im vorliegenden Verfahren einstweiligen Rechtsschutz nur bis zum erstinstanzlichen Abschluss des Hauptsacheverfahrens beanspruchen.

    In einem solchen Fall erstreckt sich die Kontrollbefugnis des angerufenen Gerichts auch auf die inhaltliche Angemessenheit der angewandten Bestimmungen gemäß § 242 BGB, die einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Verbandes und den schutzwürdigen Interessen derjenigen herstellen müssen, die seiner Verbandsgewalt unterworfen sind; eine AGB-Kontrolle findet dagegen nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93; Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87, BGHZ 105, 306; Senat, Urteil vom 23. Juli 2014 - VI-U (Kart) 40/13, juris; KG, Urteil vom 8. April 2014 - 7 U 67/13, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Mai 2000 - 13 W 29/00, juris; LG Stuttgart, Urteil vom 2. April 2002 - 17 O 611/00, juris - Dieter Baumann ).

  • OLG Hamburg, 01.08.2019 - 3 U 176/17

    Entziehung der Lizenz zur berufsmäßigen Ausübung des Boxsports aus

    Die Gerichte haben auch darüber befinden, ob die Tatsachen, die der Entscheidung des Verbandsgerichts zugrunde gelegt wurden, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1983 - II ZR 138/82, BGHZ 87, 337 = NJW 1984, 918, 919; Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93 = NJW 1995, 583, 587; Urteil vom 09. Juni 1997 - II ZR 303/95, NJW 1997, 3368; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Mai 2000 - 13 W 29/00, NJW-RR 2000, 1117, 1118; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juli 2014 - VI-U (Kart) 40/13, NJOZ 2015, 858, Rn. 17; KG, Urteil vom 21. November 2014 - 17 U 9/14, NJOZ 2015, 1327, Rn. 14; Urteil vom 28. November 2018 - 24 U 75/18, BeckRS 2018, 39997, Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20

    Kein Schadenersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen

    Denn die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen des Vereins sind als "Verfassung" in die Satzung (hier: der Vereine, denen die Klägerinnen unmittelbar angehören) aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1988 - II ZR 311/87; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.5.2000 - 13 W 29/00 Rn. 30 , zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 20 W 147/11

    Rechtsschutz gegen die Weigerung des Vereinsvorstandes, einen bestimmten

    Ein vereinsinterner Rechtsschutz kann den staatlichen Rechtsschutz nur dann auf eine bestimmte Zeit ausschließen, wenn er ein effektiver ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 18.05.2000, Az. 13 W 29/00, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06

    Gerichtliche Nachprüfung parteigerichtlicher Entscheidungen erst nach

    Mit Rücksicht auf die Vereinsautonomie und im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig den Verfahrensordnungen der Partei unterworfen hat, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte die Nachprüfung vereins- oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte grundsätzlich für unzulässig gehalten haben, solange das Mitglied nicht die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ; 106, 67 ; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, S. 1117 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, S. 1271 ; LG Hamburg, NJW 1992, S. 440 ).
  • OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06

    Eingeschränkte Überprüfung verbandsinterner Sportgerichtsentscheidungen -

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Vereinsautonomie des Beklagten ist eine inhaltliche Überprüfung der Entscheidung von Verbandsgerichten jedenfalls in diesem Kernbereich, um den es hier geht, unzulässig (LG Stuttgart, SpuRt 2002, 245 ff., Fall "Baumann"; ebenso im Ansatz OLG Frankfurt, SpuRt 2000, 197 f., ebenfalls im Fall "Baumann").
  • OLG München, 26.10.2000 - U (K) 3208/00
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, auch nach der gesetzlichen Neuregelung könne die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für den einstweiligen Rechtsschutz im Hinblick auf die Defizite des schiedsrichterlichen Verfahrens nicht ausgeschlossen werden (Wolf, DB 1999, 1101 [1103]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 1033 Rz. 2; Musielak/Voit, § 1033 Rz. 3; Thummel, DZWiR 1997, 133 [135]; vgl. auch Lachmann, Handbuch der Schiedsgerichtspraxis, 1998, Rz. 692, der die Zuständigkeit des Schiedsgerichts für wenig praktikabel einschätzt; Kronke, RIW 1998, 257 [264] unter IV geht wohl ebenfalls davon aus, dass die parallele Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fortbesteht), während die Gegenansicht davon ausgeht, die Parteien könnten in der Schiedsvereinbarung regeln, dass allein das Schiedsgericht für den Erlass einstweiliger Maßnahmen zuständig sein soll (Schütze, BB 1998, 1650; ders., Schiedsgericht und Schiedsverfahren, 2. Aufl., Rz. 235; so offensichtlich auch das OLG Frankfurt v. 18.5.2000 - 13 W 29/00, S. 9 f, Anlage BK 18, 0LGR Frankfurt 2000, 248).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 27 U 133/07

    Gerichtliche Überprüfung der Wertung von Bezirksligaspielen als verloren als

    Eine sanktionierende Ordnungsmaßnahme des Verbandes setzt nach heute einhelliger Auffassung voraus, dass den Betroffenen ein Verschulden trifft (Palandt/Heinrichs Rn. 14; Müko/Reuter, BGB, 5. Aufl., § 25, Rn 46; Staudinger/Weick, a.a.O., § 25, Rn. 39; Fritzweiler/Pfister/Summerer, Sportrecht, 2. Aufl., 2. Teil, Rn. 262; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 133, 135; NJW-RR 2000, 1117, 1120; OLG Hamm NJW-RR 2002, 389, 390; RGZ 148, 225, 234; 163, 200, 206).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2015 - U (Kart) 9/15

    Außervollzugsetzung des Verbots der Teilnahme an Bridge-Turnieren aus

    Gemessen an diesen Grundsätzen, die auch im Bereich des Sports gelten (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt, Urteil v. 18.5.2000 - 13 W 29/00 , NJW-RR 2000, 1117 [1119] unter II., Rz. 39 bei juris), können die Verfügungskläger im vorliegenden Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz mit ihrem Leistungsbegehren - ganz offensichtlich - nicht durchdringen.
  • OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 13 U 66/01

    Bindungswirkung der Entscheidung des internationalen Verbandsgerichts der IAAF

    Der Senat hat bereits in seiner vorzitierten Entscheidung vom 18. Mai 2000 zu Aktenzeichen 13 W 29/2000 ausgeführt, daß einerseits im deutschen Rechtskreis im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen gegen den Erlaß einer Leistungsverfügung im Sportbereich keine durchgreifenden Bedenken bestehen, andererseits aber deshalb strenge Anforderungen an die Annahme, daß dem Verfügungskläger eine vorweggenommene Anspruchsbefriedigung aus besonderem Grunde nicht versagt werden darf, gestellt werden müssen, weil dem Schuldner nur aufgrund eines summarischen Verfahrens die Erbringungen von Handlungen oder Vermögensopfern auferlegt werden, die später in der Regel nicht, jedenfalls aber nicht vollständig rückgängig gemacht werden können.
  • OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 10 U 46/14

    Vereinsautonomie: Eingeschränkte Nachprüfung einer verbandsgerichtlichen

  • LG Dortmund, 13.07.2007 - 3 O 255/07

    Vereinsrecht - So überprüfen Zivilgerichte Vereinsstrafen

  • LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00

    Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher

  • VG München, 28.10.2013 - M 16 K 12.1065

    Rettungsdienstgesetz; Bergwacht; Bereitschaftsleiter; echtes Schiedsgericht

  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2009 - 3 O 614/08

    Feststellungs- und Leistungsanspruch eines Spitzensportlers: (Un-)Rechtmäßigkeit

  • LG Köln, 14.12.2022 - 19 O 255/22
  • LG Berlin, 19.03.2019 - 26 S 11/18

    Verurteilung eines Pferdetrainers durch einen Verband wegen eines

  • LG Karlsruhe, 25.03.2009 - 1 S 85/08
  • LG Dortmund, 21.08.2003 - 2 O 365/03
  • Bundessportgericht des Bund Deutscher Radfahrer e.V., 23.07.2002 - 50002/02
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.03.2000 - 5 U 73/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9313
OLG Schleswig, 23.03.2000 - 5 U 73/97 (https://dejure.org/2000,9313)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2000 - 5 U 73/97 (https://dejure.org/2000,9313)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2000 - 5 U 73/97 (https://dejure.org/2000,9313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tierpension; Haftung für den Tod eines Tieres; Tierfutter; Schadhaftes Tierfutter

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 688; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 § 688 § 823
    Verschulden des Inhabers einer Tierpension für den Tod eines Tieres

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 4 O 148/95
  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 5 U 73/97
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1980 - VI ZR 112/79

    Pflichtverletzung - PVV - Haftung - Schaden - Verschulden

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2000 - 5 U 73/97
    Die Beweisregel ist dabei auch auf kausalitätsbezogene Elemente zu erstrecken, wenn dadurch typischen Beweisschwierigkeiten des Geschädigten begegnet werden kann, wie etwa bei der Klägerin, die in den Organisationsbereich des Beklagten keinen ausreichenden Einblick hat (BGH NJW 1980, 2186 = JZ 1981, 272; OLG Frankfurt aM Agrarrecht 1996, 153).

    Zum selben Ergebnis gelangt man über die Anspruchsgrundlage der positiven Vertragsverletzung (so BGH NJW 1980, 2186 = JZ 81, 273; BGH Urteil vom 12. Juni 1990 IX ZR 151/89).

    Hat er mehrere mögliche Ursachen gesetzt, muß er für jede von ihnen den Entlastungsbeweis erbringen (BGH NJW 1980, 2186 = JZ 1981, 273; Palandt-Heinrichs § 282 BGB Rn. 5).

  • BGH, 16.06.1992 - X ZR 90/90

    Unzulässiges Beweismaß für Entlastungsbeweis

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2000 - 5 U 73/97
    Es reicht aus, wenn die Wahrscheinlichkeit nicht verschuldeten Geschehensablaufs ein so hohes Maß erreicht, daß die Wahrscheinlichkeit eines Verschuldens des Beklagten dahinter zurücktritt (BGH NJW-RR 1992, 1337).
  • BGH, 17.04.1952 - IV ZR 168/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2000 - 5 U 73/97
    Der Verwahrer ist gemäß den §§ 280, 695 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er die Sache nicht oder nur in einem Zustand herausgeben kann, der nachfolgend zu ihrem Untergang führt, wie vorliegend bei dem am 2. Dezember 1995 erkrankten Pferd , das am nächsten Tage als Folge der Erkrankung eingeschläfert werden mußte (BGH NJW 1952, 1170; MK-Hüffer § 688 BGB Rn. 20; Staudinger-Reuter § 688 BGB Rn. 10).
  • BGH, 12.06.1990 - IX ZR 151/89

    Haftung des Gestütsinhabers aus einem Pferdepensionsvertrag wegen verzögerter

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2000 - 5 U 73/97
    Zum selben Ergebnis gelangt man über die Anspruchsgrundlage der positiven Vertragsverletzung (so BGH NJW 1980, 2186 = JZ 81, 273; BGH Urteil vom 12. Juni 1990 IX ZR 151/89).
  • BGH, 02.10.2019 - XII ZR 8/19

    Inhaltskontrolle einer allgemeinen Geschäftsbedingung in einem sogenannten

    cc) Demgegenüber neigen die Obergerichte dazu, auf einen Pferdepensionsvertrag die Vorschriften des Verwahrungsvertrags (§ 688 BGB) anzuwenden, wenn von dem Betreiber des Reitstalls nicht nur die Überlassung einer konkreten Pferdebox, sondern auch die Fürsorge und Obhut über das Pferd geschuldet ist (vgl. OLG Oldenburg MDR 2011, 473 f.; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1558; OLG Schleswig OLGR 2000, 248; OLG Karlsruhe VersR 1994, 801; OLG Hamburg VersR 1988, 1241; vgl. auch OGH Wien Beschluss vom 25. Mai 2016 - 9 Ob 47/15z - veröffentlicht auf www.ris.bka.gv.at zu § 957 des österreichischen ABGB).
  • OLG Oldenburg, 04.01.2011 - 12 U 91/10

    Rechtsnatur eines Pferdepensionsvertrages; Haftung des Betreibers einer

    Der rechtliche Schwerpunkt des Pferdepensions- oder Einstellvertrages fällt demnach in den Bereich des Verwahrungsrechts, mit der Folge, dass der Vertrag als Verwahrungsvertrag anzusehen ist (so auch die wohl überwiegend vertretene Auffassung, vgl. Palandt/Sprau, BGB, § 688, Rn. 2 m.w.Nachw.; Staudinger/ Reuter BGB (2006) vor § 688, Rn. 27; OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, 1558 m.w.Nachw.; OLG Schleswig, OLGR 2000, 248ff).

    Dabei dürfen an den Beweis keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. Palandt/ Grüneberg aaO. § 280, Rn. 40; OLG Schleswig OLGR 2000, 248 (Rz. 8)).

  • OLG Brandenburg, 16.02.2021 - 3 U 6/17

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines betreuten Pferdes

    Beim Einstellungsvertrag kommt hingegen als vertragswesentlich und typusprägend die Pflicht zur Übernahme der Fürsorge und Obhut für das Lebewesen hinzu; entsprechende Vereinbarungen haben schwerpunktmäßig verwahrungsrechtliche Elemente mit der Folge, dass der Vertrag als Verwahrungsvertrag anzusehen ist (OLG Oldenburg MDR 2011, 473; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1558 m.w.N.; OLG Schleswig OLGR 2000, 248 ff; Staudinger/Reuter, BGB, 2006, vor § 688 Rz. 27); verpflichtet sich der Betreuer jedoch typenprägend zur Ausbildung, Abrichtung des Tieres oder gegenüber dem Vertragspartner zu andersgearteten Leistungen unter Inanspruchnahme des Tieres (etwa Reitunterricht), sind die normativen Regelungen über den Dienstvertrag anzuwenden, sofern nicht ein bestimmter (Ausbildungs-)Erfolg geschuldet wird (dann: Werkvertrag), vgl. OLG Hamm RdL 2016, 46.
  • LG Wuppertal, 23.05.2017 - 16 S 63/16

    Pferdepensionsvertrag

    Pferdeeinstell(er)- oder -pensionsverträge können je nach konkret vereinbartem Leistungsinhalt eher nach Mietvertragsrecht (wenn die Miete von Raum, z.B. einer Box, im Vordergrund steht, vgl. BGH NJW-RR 1990, 1422 - Anmietung von 7 Boxen durch Züchter vom Züchter; LG Hamburg ZMR 1979, 246; AG Essen, Urteil vom 31.08.2007 - 20 C 229/06, juris für eine sog. Robusthaltung) oder eher nach Verwahrungsrecht (OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1558, OLG Oldenburg MDR 2011, 473; OLG Schleswig, Urteil vom 23.03.2000 - 5 U 73/97, beck-online; LG Ulm, NJW-RR 2004, 854; Staudinger/Dieter Reuter, BGB, Bearbeitung 2006, Rn. 27 vor §§ 688 ff.) zu beurteilen sein, wenn die Übernahme der Obhut für das Pferd vertragsprägend ist.
  • LG Essen, 25.10.2018 - 10 S 170/17

    Rechtsnatur eines Tierpensionsvertrages

    Der rechtliche Schwerpunkt des Vertrages fällt daher in den Bereich des Verwahrungsrechts mit der Folge, dass der Vertrag als Verwahrungsvertrag anzusehen ist (so auch: OLG Oldenburg, Urteil vom 04. Januar 2011, 12 U 91/10, BeckRS 2011, 9054; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 23. März 2000, 5 U 73/97, juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28. Juni 2006, 13 U 138/05, juris; LG Ulm, Beschluss vom 19. April 2004, 1 S 184/03, juris; AG Lehrte, Urteil vom 11. Mai 2010, 9 C 857/09, juris).
  • LG Essen, 11.04.2019 - 10 S 69/18

    Tierpensions- und Einstellungsvertrag als entgeltlicher Verwahrungsvertrag

    Der rechtliche Schwerpunkt des Vertrages fällt daher in den Bereich des Verwahrungsrechts mit der Folge, dass der Vertrag als Verwahrungsvertrag anzusehen ist (so auch: OLG Oldenburg, Urteil vom 04. Januar 2011, 12 U 91/10, BeckRS 2011, 9054; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 23. März 2000, 5 U 73/97, juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28. Juni 2006, 13 U 138/05, juris; LG Ulm, Beschluss vom 19. April 2004, 1 S 184/03, juris; AG Lehrte, Urteil vom 11. Mai 2010, 9 C 857/09, juris).
  • AG Essen, 15.11.2017 - 15 C 113/17

    Tierpensionsvertrag: Verwahrungsvertrag oder Mietvertrag?

    Die vertraglich übernommene Obhut bzgl. des Pferdes begründet beim Pferdepensionsvertrag einen Schwerpunkt im Verwahrungsvertragsrecht (vgl. auch: Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 23.03.2000, Az. 5 U 73/97, OLGR 2000, 248 f., Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28.06.2006, Az. 13 U 138/05, NZM 2006, 839, OLG Oldenburg, Urteil vom 04.01.2011, Az. 12 U 91/10, BeckRS 2011, 09054.; AG Neuss, Az. 101 C 4136/11, Bl. 38 ff. d.A.; LG Ulm, Beschluss vom 19.04.2004, NJW-RR 2004, 854).
  • LG Ravensburg, 01.12.2023 - 5 O 293/22

    Haftung des Stallbetreibers für den Tod eines Pferdes infolge einer Darmdrehung

    Dazu gehört die Gewährung von Raum für das Pferd (Box im Stall), und die Übernahme der Obhut für die übernommene Sache (§ 90a BGB), weiter Fütterung sowie Rettungs- und Anzeigepflichten im Fall der Erkrankung des Tieres (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. März 2000 - 5 U 73/97 -, Rn. 5, juris).

    Dies betrifft Abläufe im Organisationsbereich des Verwahrers und typische Beweisschwierigkeiten des Geschädigten in diesem Bereich (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. März 2000 - 5 U 73/97 -, Rn. 6, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 31. Oktober 1995 - 8 U 118/95 -, juris).

  • LG Saarbrücken, 30.04.2015 - 13 S 181/14

    Pferdeeinstellvertrag: Wirksamkeitskontrolle für eine formularmäßig vereinbarten

    Ohne dass es einer abschließenden Entscheidung bedarf, wie der zwischen den Parteien abgeschlossene Pferdeeinstellvertrag zu typisieren ist, begegnet es auch keinen Bedenken, auf diesen Vertrag die Regelung des § 309 Nr. 9 c BGB anzuwenden (zur vertraglichen Typisierung von Pferdeeinstellverträgen als entgeltlicher Verwahrungsvertrag OLG Schleswig, OLG-Report 2000, 248; OLG Oldenburg, MDR 2011, 473; OLG Brandenburg, OLG-Report 2007, 85; LG Ulm, NJW-RR 2004, 854; AG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2004 - 27 C 9755/03, juris; AG Menden, NJOZ 2010, 717; AG Lehrte, Urteil vom 11.05.2010 - 9 C 857/09, juris; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearbeitung 2006, Vorbem. zu §§ 688 Rn. 27; MünchKomm-BGB/Henssler, BGB, 6. Aufl., § 688 Rn. 57; Barnert, Agrar- und Umweltrecht 2009, 349, 350; a.A. AG Osnabrück, RdL 2009, 209; AG Grünstadt, Urteil vom 22.07.2010 - 3 C 116/10, juris; Häublein, NJW 2009, 2982, 2983 f. [typengemischter Vertrag]).
  • OLG Schleswig, 14.12.2021 - 11 U 19/21

    Schadensersatz wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen von Beamten einer

    Eine solche überwiegende Wahrscheinlichkeit reicht zum Ausschluss nicht nur eines Amtshaftungsanspruchs, sondern auch eines Anspruch aus dem Verwahrungsverhältnis aus (vgl. OLG Schleswig 5 U 73/97 Rn.8; Palandt/Grüneberg, BGB , 80.Aufl., § 280 Rn.40).
  • OLG Schleswig, 20.01.2022 - 11 U 19/21
  • LG Würzburg, 17.11.2009 - 24 O 1642/09
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.02.1999 - 3 U 73/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4174
OLG Hamm, 24.02.1999 - 3 U 73/98 (https://dejure.org/1999,4174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.1999 - 3 U 73/98 (https://dejure.org/1999,4174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 3 U 73/98 (https://dejure.org/1999,4174)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1999 - 3 U 73/98
    Da dem Beklagten ein grober Fehler anzulasten ist, trifft ihn die Beweislast dafür, daß dieser Fehler nicht ursächlich für die zum Tode führende Krankheitsentwicklung gewesen ist ( BGH NJW 1994, 801; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rdn 515 ).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 U 142/18

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs einer nach einem ärztlichen

    Das OLG Hamm hat am 24.2.1999 (Az. 3 U 73/98) einer nach zweijähriger Krankheit an einem verkannten Magentumor verstorbenen 34jährigen Mutter dreier minderjähriger Kinder 50.000,- ? Schmerzensgeld zugesprochen.
  • OLG Hamm, 28.11.2001 - 3 U 59/01

    Beweislast im Arzthaftungsprozeß

    Dabei kommt es nach Auffassung des Senats nicht entscheidend auf Statistiken, sondern auf die Chancen des Verlaufs beim jeweiligen Patienten an (Senat Urteil vom 24.02.1999 - 3 U 73/98, NA-Beschluß des BGH vom 25.01.2000 - VI ZR 118/99).

    Dies geht beweisrechtlich zu Lasten der fehlerhaft handelnden Ärzte (vgl. Senat, Urteil vom 24.02.1999 - 3 U 73/98 -, NA-Beschluß BGH vom 25.01.2000 - VI ZR 118/99).

  • OLG Hamm, 18.02.2015 - 3 U 166/13

    15.000 Euro Schmerzensgeld nach verzögerter Tumorbehandlung

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf Statistiken, sondern auf die Chancen des Verlaufs beim jeweiligen Patienten an (Senat, Urt. v. 24.2.1999 - 3 U 73/98, zitiert nach juris Rn. 25; VersR 2004, 1321, zitiert nach juris Rn. 31).
  • OLG Hamm, 06.11.2002 - 3 U 50/02

    Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung;

    Auf diesem Hintergrund hat der Senat in Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, daß es nicht entscheidend auf Statistiken, sondern auf die Chancen des Verlaufs bei dem jeweiligen Patienten ankommt (Senat, Urteil vom 24.02.1999, 3 U 73/98, Nichtannahmebeschluß des BGH vom 25.01.2000, VI ZR 118/99).
  • OLG Hamm, 28.06.2006 - 3 U 215/05

    Arzthaftungsrecht: Beweislastumkehr zur Kausalität des Schadens bei Nachweis

    Damit ist hier - anders als in dem Senatsurteil vom 24.02.1999 (3 U 73/98) - der Zeitpunkt nicht offen geblieben, sondern durch sichere Erkenntnisse und Erfahrungen des Sachverständigen belegt, wann die für den Krankheitsverlauf entscheidende Metastasenaussaat bei Dr. N erfolgt ist; jedenfalls seit Mai 1998 haben Fernmetastasen vorgelegen.
  • LG Braunschweig, 12.11.2015 - 4 O 3112/11
    Insoweit stützt sich die Kammer auf Entscheidungen in der Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Wellner/Häcker, 33. Auflage, 2015 zu Ziff. 2627 (Nicht-Erkennen eines Magenkarzinoms, das zwei Jahre später zum Tod führte, bei einer 34-jährigen Mutter mit drei unmündigen Kindern; OLG Hamm, 24.02.1999, 3 U 73/98: 50.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 63.690,00 EUR), zu Ziff. 2633 (Mammakarzinom, das metastasiert war und nach vier Jahren chemotherapeutischer Behandlung zum Tod führte, bei einer 25-jährigen Frau; OLG Jena, 23.05.2007, 4 U 437/05: 100.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 111.691,00 EUR), zu Ziffer 2669 (Nicht-Erkennen einer Darmkrebserkrankung bei einer jungen Frau, die nach zahlreichen Operationen und Chemotherapien zum Tod führte; Landgericht Göttingen, 29.04.2010, 2 O 280/09: 70.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 74.900,00 EUR) sowie zu Ziff. 2670 (Nicht-Erkennen einer Krebserkrankung bei einer 35-jährigen Frau mit Tod nach zwei Jahren nach Operationen und Chemotherapien; OLG Braunschweig, 30.12.2010, 1 U 37/10: 100.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 106.046,00 EUR).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2405
OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99 (https://dejure.org/1999,2405)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.1999 - 9 U 46/99 (https://dejure.org/1999,2405)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 9 U 46/99 (https://dejure.org/1999,2405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Diebstahlversicherung Stehlgutliste Rechtsstreitigkeit Obliegenheit Relevanz Kausalität Vertragsgefahr

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 6 III, VHB 92 §§ 31 Nr. 1 e, Nr. 3
    Diebstahlversicherung Stehlgutliste Rechtsstreitigkeit Obliegenheit Relevanz Kausalität Vertragsgefahr

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Länge der einem geschädigten Versicherungsnehmer einzuräumenden Frist zur Erstellung einer Stehlgutliste; Ermöglichung einer zeitnahen Fahndung sowie Vorbeugung der Gefahr eines Aufbauschens des Schadens durch einen Versicherungsnehmer als Sinn und Zweck ...

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 248/94

    Verspätetes Einreichen einer Stehlgutliste; Kausalitätsgegenbeweis;

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99
    Die unverzügliche Einreichung der Stehlgutliste soll zum einen eine zeitnahe polizeiliche Fahndung nach dem Diebesgut ermöglichen, um den Schaden wenn möglich zu verringern, und zum anderen der Gefahr vorbeugen, dass der Versicherungsnehmer im nachhinein den Schaden aufbauscht, was durch eine frühzeitige Festlegung der abhanden gekommenen Sachen in der Stehlgutliste erschwert wird (OLG Köln r + s 1995, 148 f.).

    Dies hängt insbesondere von der Art des gestohlenen Guts ab (vgl. OLG Köln, r + s 1995, 148 f.), insbesondere von seiner Idividualisierbarkeit (Baumgärtl/Prölss, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 5, § 13 AERB 87, Rn. 5).

  • OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 298/94

    Verspätete Erstellung einer Stehlgutliste - Versicherung, Diebstahl, Relevanz,

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99
    Nur die Vorlage einer Stehlgutliste innerhalb kurzer Zeit erfüllt den Zweck der Obliegenheit des § 21 Nr. 1 c VHB 92, zum einen der Polizei eine Erfolg versprechende Fahndung nach den entwendeten Gegenständen zu ermöglichen, um den von dem Versicherer gegebenenfalls auszugleichenden Schaden zu vermindern und zum anderen, auch den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1996, 1055 (1056)).

    Soweit in Fällen der vorsätzlichen, aber folgenlosen Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten zusätzlich noch eine Belehrung des Versicherungsnehmers über den Eintritt der Leistungsfreiheit gefordert wird (vgl. dazu Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 34 Rn. 22), ist das für den vorliegenden Fall schon deshalb ohne Bedeutung, weil die Obliegenheit zur unverzüglichen Einreichung der Stehlgutliste konkret in § 21 Nr. 1 c VHB 92 festgelegt ist und vom Versicherungsnehmer daher bei Eintritt des Versicherungsfalles ohne eine vorherige Aufforderung durch den Versicherer mit entsprechender Belehrung spontan zu erfüllen ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1996, 1055 (1056)).

  • OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 2 U 187/91

    Verletzung von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99
    Die dem Geschädigten einzuräumende Frist zur Erstellung einer Stehlgutliste ist danach zu bemessen, wieviel Zeit er benötigt, um sie anzufertigen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 860 (861)).
  • OLG Hamm, 19.06.1991 - 20 U 32/91

    Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99
    War sich die Klägerin insofern nicht sicher, binnen welcher Frist die Stehlgutliste vorzulegen war, hätte sie sich über ihre vertraglichen Pflichten informieren müssen, entweder durch Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen (vgl. OLG Hamm, VersR 1992, 489) oder durch Nachfragen bei dem Zeugen K.
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 4 U 114/08

    Rechtsfolgen des Unterlassens der Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei

    Zweck einer solchen Stehlgutliste ist es, zum einen der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung nach den entwendeten Gegenständen zu ermöglichen, um den vom Versicherer gegebenenfalls auszugleichenden Schaden zu vermindern und zum anderen auch den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/9, RuS 2000, 248).

    War die Klägerin in ihrer Vorlagepflicht gleichwohl nicht sicher, hätte sie sich hierüber informieren müssen, entweder durch Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen oder durch Rückfrage bei der Beklagten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1991, 20 U 32/91, VersR 1992, 489; OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).

    Dies hängt insbesondere von der Art der Diebesbeute ab, insbesondere von seiner Individualisierbarkeit (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).

  • OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09

    Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung: Obliegenheitsverletzung durch verspätete

    Zweck einer solchen Stehlgutliste ist es, zum einen der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung nach den entwendeten Gegenständen zu ermöglichen, um den vom Versicherer gegebenenfalls auszugleichenden Schaden zu vermindern, und zum anderen auch den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/9, RuS 2000, 248).

    War die Klägerin in ihrer Vorlagepflicht gleichwohl nicht sicher, hätte sie sich hierüber informieren müssen entweder durch Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen oder durch Rückfrage bei der Beklagten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1991, 20 U 32/91, VersR 1992, 489; OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).

    Dies hängt insbesondere von der Art der Diebesbeute ab, insbesondere von seiner Individualisierbarkeit (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).

  • OLG Frankfurt, 05.10.2006 - 7 U 215/04

    Reisegepäckversicherung: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des

    Die Obliegenheit, unverzüglich eine Stehlgutliste bei der Polizei einzureichen, soll zum einen der raschen Sachfahndung dienen, zum anderen aber auch einem Aufbauschen des Schadens durch den Versicherungsnehmer vorbeugen (OLG Frankfurt NVersZ 2001, 37 ff. Rn 10 im juris-Ausdruck; OLG Köln NVersZ 2000, 531 f. Rn 43 im juris-Ausdruck; OLG Köln NVersZ 2000, 287 f. Rn 3 im juris-Ausdruck; OLG Hamm VersR 1995, 289 f. Rn 14 im juris-Ausdruck - jeweils zur Hausratversicherung; OLG Köln VersR 2005, 1531, 1532 und OLG Hamm VersR 1987, 153 - jeweils zur Reisegepäckversicherung).

    Jedenfalls wenn entwendete Gegenstände keine Massenware darstellen, kann nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, dass im Falle der unverzüglichen Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei eine Sachfahndung eingeleitet worden wäre und Erfolg gehabt hätte (OLG Köln VersR 2005, 1531, 1532 und NVersZ 2000, 287 f. Rn 14 im juris-Ausdruck; KG RuS 2003, 199, 201; OLG Frankfurt NVersZ 2001, 37 ff. Rn 13 im juris-Ausdruck m.weit.Nachw.; OLG Hamm VersR 1992, 489 f. Rn 20 im juris-Ausdruck; weiter gehend OLG Koblenz VersR 1988, 25, 26: selbst bei Massenware ist ein Fahndungserfolg nicht auszuschließen).

  • OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 41/00

    Unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste; Versicherung; Hausratversicherung;

    Er soll sich zum Schadenumfang frühzeitig festlegen müssen, um zu verhindern, dass er den Schaden nachträglich zu Unrecht aufbauscht (vgl. OLG Köln, Senat, r+s 2000, 248; OLGR 2000, 249, 250; r+s 1995, 147; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 21 VHB 84, Rn 5).

    Im übrigen hätte die Frage Anlass gegeben, bei Unklarheiten in den Versicherungsbedingungen nachzulesen (vgl. Senat, r+s 2000, 248).

  • LG Köln, 01.04.2004 - 24 O 328/03

    Unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste in der Hausratversicherung

    Bei durchaus alltäglichen Gegenständen, die gestohlen worden sein sollen, wozu man auch Schmucksachen zählen kann, ist ein Zeitraum von mehr als drei Wochen regelmäßig zu spät (so ausdrücklich OLG Köln, NVersZ 2000, 287).

    Ist der Schadensumfang - wie hier - jedoch streitig, so lässt sich gerade nicht feststellen, dass die verspätete Vorlage der Stehlgutliste keinen Einfluss auf den geltend gemachten Schaden hat (vgl. OLG Köln, NVersZ 2000, 287 [288]; LG Wiesbaden, r+s 1997, 299).

  • OLG Köln, 20.11.2007 - 9 U 82/07

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage unter dem Gesichtspunkt der

    Der Versicherungsnehmer soll sich zum Schadensumfang frühzeitig festlegen müssen, um zu verhindern, dass er den Schaden nachträglich zu Unrecht aufbauscht (vgl. OLG Köln, RuS 2000, 248 sowie NVersZ 2001, 90).
  • OLG Köln, 05.10.2010 - 9 U 76/10

    Begriff des Einbruchsdiebstahls

    Die Frist zur Vorlage der Liste ist auch danach zu bemessen, wie viel Zeit der Versicherungsnehmer zu ihrer Anfertigung benötigt, regelmäßig wird dies binnen weniger Tage zu bewerkstelligen sein (vgl. Senat, VersR 1996, 1534; Senat, r+s 2000, 248 und 339; Senat, VersR 2008, 819).
  • OLG Köln, 27.07.2004 - 9 U 54/04

    Anforderungen an eine Stehlgutliste

    Die unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste soll zum einen eine zeitnahe polizeiliche Fahndung nach dem Diebesgut ermöglichen, um den Schaden nach Möglichkeit zu verringern, und zum anderen der Gefahr vorbeugen, dass der Versicherungsnehmer im nachhinein den Schaden aufbauscht, was durch eine frühzeitige Festlegung der abhanden gekommenen Sachen in der Stehlgutliste erschwert wird (vgl. Senat NVersZ 2000, 287 m. w. N.).
  • OLG Köln, 29.04.2003 - 9 U 87/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Verletzung der Pflicht zur

    Er soll sich zum Schadenumfang frühzeitig festlegen müssen, um zu verhindern, dass er den Schaden nachträglich zu Unrecht aufbauscht (vgl. Senat, NVersZ 2001, 29; NVersZ 2000, 287; OLGR 2000, 248 und 249, 250; r+s 1995, 147; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 21 VHB 84, Rn 5).
  • OLG Köln, 24.06.2003 - 9 U 21/01

    Antrag auf Feststellung einer Erledigung durch den Gläubiger aufgrund einer

    Die Stehlgutliste dient dazu, der Polizei eine gezielte Sachfahndung zu ermöglichen und bei Fahndungserfolg den Sachschaden gering zu halten sowie dem Schutz des Versicherers vor unberechtigter Inanspruchnahme (vgl Senat, r +s 2000, 248; 2000 339; NVersZ 2001, 29; Kolhosser in Prölss/Martin, a.a.O., § 13 AERB, Rn 3 ff).
  • OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung

  • LG Köln, 29.04.2004 - 24 O 192/03

    Nachweis eines versicherten Einbruchdiebstahls; Leistungsfreiheit einer

  • OLG Köln, 12.11.2002 - 9 U 33/02

    Anspruch eines Versicherten auf Entschädigung gegenüber einem Hausratversicherer

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2003 - 4 U 187/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungspflichten

  • SG Oldenburg, 18.11.2004 - S 41 AL 300/03
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.01.2000 - 3 U 10/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5088
OLG Hamm, 19.01.2000 - 3 U 10/99 (https://dejure.org/2000,5088)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2000 - 3 U 10/99 (https://dejure.org/2000,5088)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 3 U 10/99 (https://dejure.org/2000,5088)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt eines Schadens; Gebrauch eines Produktes; Konstruktionsfehler; Subjektive Gefährlichkeit; Objektive Gefährlichkeit; Verkehrsauffassung

  • Judicialis

    ProdHaftG § 1 Abs. 1; ; ProdHaftG § ... 1 Abs. 1 S. 1; ; ProdHaftG § 8; ; ProdHaftG § 3; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Produkthaftung auf dem Gebiet der Freizeittechnik

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 2 O 110/97
  • OLG Hamm, 19.01.2000 - 3 U 10/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1248
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 192/73

    Persönlicher Geltungsbereich der Produkthaftung; Haftung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2000 - 3 U 10/99
    Ursächlich ist die Verletzung der Hinweispflicht nur, wenn pflichtgemäßes Handeln den eingetretenen Schaden mit Sicherheit verhindert hätte (BGH NJW 1975 S. 1827; Palandt-Thomas § 3 ProdHaftG Rz 5).
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2000 - 3 U 10/99
    Dabei ist auf den bestimmungsmäßigen Gebrauch und unter Umständen auch auf einen naheliegenden Mißbrauch hinzuweisen (BGH NJW 1989 S. 1542).
  • OLG Schleswig, 19.10.2007 - 17 U 43/07

    Produkthaftung wegen konstruktiv unterlassenen Einbaus eines Fehlerstromschalters

    Die Einhaltung der normativen Voraussetzungen spricht indiziell dafür, dass das Produkt den Sicherheitserwartungen der Personen entspricht, die mit dem Produkt in Berührung kommen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 1248 zum Betrieb einer Anlage).
  • OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04

    Produkthaftung: Bedienungsfehler trotz deutlicher Gefahrenhinweise in

    Fehlerhaft ist das Produkt nur, wenn es objektiv nicht die Sicherheit bietet, die die Allgemeinheit nach der Verkehrsauffassung in dem entsprechenden Bereich für erforderlich hält (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1248, 1249).
  • OLG Köln, 06.04.2006 - 3 U 184/05

    Keine Produkthaftung für Verzehreigenschaften eines gängigen Naturprodukts

    Abzustellen ist objektiv darauf, ob das Produkt diejenige Sicherheit bietet, die die Allgemeinheit nach der Verkehrsauffassung in dem Bereich für erforderlich hält (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1248).
  • OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07

    Produkthaftung: Verletzung eines Kindes durch den Prototyp einer Windschutzanlage

    Abzustellen ist objektiv darauf, ob das Produkt diejenige Sicherheit bietet, die die Allgemeinheit nach der Verkehrsauffassung in dem Bereich für erforderlich hält (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1248).
  • LG Köln, 14.10.2005 - 7 O 223/05

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines angeblichen Bisses auf eine überharte

    Bei der Beurteilung eines Produktfehlers ist darauf abzustellen, ob ein Produkt diejenige Sicherheit bietet, die die Allgemeinheit nach der Verkehrsauffassung in dem entsprechenden Bereich für erforderlich hält (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1248, 1249).
  • LG Köln, 14.10.2005 - 7 O 23/05

    Schadensersatz wegen Bisses auf eine überharte Erdnuss

    Bei der Beurteilung eines Produktfehlers ist darauf abzustellen, ob ein Produkt diejenige Sicherheit bietet, die die Allgemeinheit nach der Verkehrsauffassung in dem entsprechenden Bereich für erforderlich hält (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1248, 1249).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 15.03.2000 - 2 U 87/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5494
OLG Rostock, 15.03.2000 - 2 U 87/98 (https://dejure.org/2000,5494)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.03.2000 - 2 U 87/98 (https://dejure.org/2000,5494)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. März 2000 - 2 U 87/98 (https://dejure.org/2000,5494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bauvorhaben; Schlussrechnung; Statikervertrag; Kostenberechnung; Klageerweiterung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 97 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; ZPO § 713; ; HOAI § 8 Abs. 1; ; HOAI § 62 Abs. 2 Nr. 1; ; HOAI § 66; ; HOAI § 22; ; HOAI § 62 Abs. 4; ; HOAI § 65; ; HOAI § 5 a; ; BGB § 281; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HOAI §§ 62, 66
    Honorar für Statiker bei nicht ausgeführtem Auftrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tragwerksplanung: Ein oder mehrere Gebäude? (IBR 2000, 441)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1040
  • MDR 2000, 1008
  • NZBau 2000, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 24.09.1998 - 5 U 112/98

    "Bedingte" Schlussrechnung, Prüfbarkeit, Richtigkeit, Pauschalpreisabrede

    Auszug aus OLG Rostock, 15.03.2000 - 2 U 87/98
    Dies ist eine Frage der Richtigkeit der Abrechnung (vgl. hierzu u.a. OLG Koblenz NJW-RR 1999, S. 1250, 1251; Locher/Koeble/Frick HOAI 7. Aufl. § 8 Rdn. 20).
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Rostock, 15.03.2000 - 2 U 87/98
    Insbesondere können sie den Kläger nicht auf eine Auskunftsklage verweisen, um sich die für eine detailliertere Abrechnung erforderlichen Angaben zu verschaffen (vgl. BGH NJW 1995, S. 399, 401).
  • OLG Köln, 29.05.1979 - 15 U 6/79
    Auszug aus OLG Rostock, 15.03.2000 - 2 U 87/98
    Bedeutsam ist u.a., ob die Gebäude durch einen Zwischenraum getrennt sind (vgl. Locher/Koeble/Frick HOAI 7. Auflage § 22 Rdn.4 m.w.N.), ob die Gebäudekomplexe über gemeinsame Versorgungsanlagen verfügen (Locher/Koeble/Frick a. a. O; OLG Hamm NJW-RR 1990 S. 522), ob die Gebäude in gleicher Art und Weise genutzt werden (vgl. OLG Köln Baurecht 1980 S. 282, 283) und ob es sich um einen Anbau größerer oder kleinerer Art handelt (vgl. OLG Düsseldorf Baurecht 1996, S. 288).
  • OLG Naumburg, 13.04.2017 - 1 U 48/11

    Architektenhonorarklage: Aussetzung der Verhandlung wegen eines von der

    Bezugspunkt ist danach nicht das Tragwerk oder Tragwerksteil an sich, sondern das Ingenieurbauwerk, welches Auftragsgegenstand ist (so zutreffend auch: OLG Rostock, Urteil vom 15.03.2000, Az. 2 U 87/98).
  • OLG Rostock, 02.04.2012 - 7 U 29/09

    Honorarordnung für Architekten: Zulässigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze

    Für die Einordnung, ob mehrere Gebäude vorliegen (ein Gesichtspunkt, der vom Beklagten erstmals im Berufungsrechtszug geltend gemacht und vom Kläger bestritten worden ist), ist von maßgeblicher Bedeutung, ob nach den Anschauungen des täglichen Lebens von einer Einheit im Sinne baulicher und konstruktiver Selbständigkeit der Gebäudeteile auszugehen ist (so OLG Rostock MDR 2000, 1008; juris-Rn.9).
  • LG München I, 08.06.2005 - 24 O 8704/04

    Nicht prüfbare Honorarschlussrechnung

    Das bei Locher/Köbl/Frick, a.a.O., unter § Rdnr. 21 als Gegenauffassung zitierte Urteil des OLG Rostock, NJW-RR 2000, 1040, betrifft lediglich den Fall, in dem der Auftraggeber die insoweit für ihn günstige Rechnung nicht angegriffen hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.09.1999 - 5 U 545/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6138
OLG Koblenz, 24.09.1999 - 5 U 545/99 (https://dejure.org/1999,6138)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.09.1999 - 5 U 545/99 (https://dejure.org/1999,6138)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. September 1999 - 5 U 545/99 (https://dejure.org/1999,6138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ortsbesichtigung; Belastung einer verurteilten Partei; Beschwer; Anfertigung von Bauplänen

  • Anwaltsblatt

    § 3 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert - Beschwer - der Duldung eines von einem Sachverständigen durchzuführenden Ortstermins und Zurverfügungstellung von Bauplänen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 9 O 3/98
  • OLG Koblenz, 24.09.1999 - 5 U 545/99

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 264
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1991 - XII ZB 102/91

    Anspruch auf Auskunft über die Höhe der Einkünfte - Anspruch auf Zahlung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.1999 - 5 U 545/99
    Es gibt keinen Anhalt dafür, dass das Landgericht der Beklagten insoweit irgendwelche Verpflichtungen hätte auferlegen wollen (vgl. auch BGH NJW-RR 1992, 322).
  • BGH, 04.11.1998 - XII ZB 111/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.1999 - 5 U 545/99
    Der erste der beiden Gesichtspunkte fällt praktisch nicht ins Gewicht, weil nicht zu erkennen ist, dass dadurch notwendigerweise erhebliche Kosten für die Beklagte entstehen (vgl. BGH FamRZ 1999, 647, 648).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.04.2000 - 23 W 3227/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15714
OLG München, 06.04.2000 - 23 W 3227/99 (https://dejure.org/2000,15714)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2000 - 23 W 3227/99 (https://dejure.org/2000,15714)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2000 - 23 W 3227/99 (https://dejure.org/2000,15714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Steuerberatungsgesellschaft; Honorarforderung; Identische Geschäftsführung; Anspruchsabtretung

  • Judicialis

    BGB § 134; ; StBerG § 64 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1145
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.1995 - IX ZR 220/94

    Wirksamkeit der Zession von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG München, 06.04.2000 - 23 W 3227/99
    Im Übrigen betrifft die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW 1995, 2915 ff. noch den Rechtszustand vor Inkrafttreten des § 64 Abs. 2 StBerG.
  • BGH, 25.03.1999 - IX ZR 223/97

    Rechtsfolgen einer zwischen einer Bank, ihrem Kunden und dessen Bürgen

    Auszug aus OLG München, 06.04.2000 - 23 W 3227/99
    Dennoch ergeben Wortlaut und Zweck des Verbots, dass es sich gegen die Vornahme einer Abtretung selbst richtet und diese verhindern soll, soweit nicht die besonders zugelassenen Ausnahmen eingreifen: Der Gesetzgeber will gerade durch die Unwirksamkeit der Abtretung verhindern, dass eine Person, die nicht der Verschwiegenheitspflicht des § 57 Abs. 1 StBerG unterliegt, Zugang zu geheimzuhaltenden Daten von Mandanten des steuerlichen Beraters erlangt (BGH NJW 1999, 1544, 1546).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 20 U 95/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8477
OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 20 U 95/99 (https://dejure.org/2000,8477)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2000 - 20 U 95/99 (https://dejure.org/2000,8477)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 20 U 95/99 (https://dejure.org/2000,8477)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1 § 3; BRAO § 43b; BORA § 6 § 7
    Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts für juristisches Forderungsmanagement

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 42 O 105/99
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 20 U 95/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 922
  • MDR 2000, 607
  • BB 2000, 1376
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 20 U 89/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 20 U 95/99
    Die in der Werbung eines Rechtsanwalts aufgestellten Behauptungen, dass für ein "Juristisches Forderungsmanagement" das "übliche Handwerkszeug eines routinierten, zivilrechtlich ausgerichteten" Anwalts nicht ausreiche, und dass er sich durch den Besuch von Seminaren, Vortragsveranstaltungen und Hinzuziehung von Fachliteratur (insoweit) fortgebildet habe, stellen eine gemäß § 1 UWG unzulässige Eigenwerbung dar, da sie sich des Mittels einer Selbstanpreisung bedienen, um auf die Adressaten einzuwirken und die Grenze des zu einer sachlichen Unterrichtung des Verkehrs Erforderlichen überschreiten (im Anschluss an Senat, Urt. v. 24.11.1998 - 20 U 89/98, OLGR Düsseldorf 1999, 233 = NJW-RR 1999, 1076).
  • OLG Braunschweig, 31.10.2002 - 2 U 33/02

    Werberundschreiben von Rechtsanwälten; Unzulässige Anwaltswerbung;

    Bei dem angesprochenen Verkehr wird deshalb das zugleich nach § 3 UWG zu beanstandende unzutreffende Verständnis nahegelegt, das eigentlich nur der vom Beklagten herausgestellte Verkehrsanwalt über das notwendige Handwerkszeug zur optimalen Erledigung von Verkehrsunfallprozessen verfüge, während ein nicht spezialisierter Rechtsanwalt allenfalls eingeschränkt zur Interessenvertretung in der Lage sei (vgl. OLG Düsseldorf 22. Februar 2000 MDR 2000, 607, 608).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.05.2009 - 2 Ta 36/09
    OLG Düsseldorf - 22.02.2000 - Az.: 20 U 95/99.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.04.2000 - 1 U 951/99 - 233   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22799
OLG Saarbrücken, 05.04.2000 - 1 U 951/99 - 233 (https://dejure.org/2000,22799)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.04.2000 - 1 U 951/99 - 233 (https://dejure.org/2000,22799)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. April 2000 - 1 U 951/99 - 233 (https://dejure.org/2000,22799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,22799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2826
  • MDR 2000, 795
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