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   OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99   

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OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99 (https://dejure.org/1999,10712)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.1999 - 20 W 35/99 (https://dejure.org/1999,10712)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 1999 - 20 W 35/99 (https://dejure.org/1999,10712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurückweisung Ergänzungsantrag Fristüberschreitung Beweisverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2, 296 Abs. 1
    Zurückweisung Ergänzungsantrag Fristüberschreitung Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Beweiserhebung; Sachverständigengutachten; Wiedereinsetzungsgesuch ; Fristversäumung; Beschwerde ; Antrag auf Gutachtenergänzung ; Präklusion

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 25.11.1997 - 19 W 68/97

    Selbständiges Beweisverfahren: Endzeitpunkt für Beitritt des Streitverkündeten

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99
    Das selbständige Beweisverfahren endet bei Beweisaufnahme durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens nach inzwischen wohl allgemeiner Ansicht nicht schon mit Übersendung des Gutachtens an die Parteien, sondern erst dann, wenn die den Parteien gemäß § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzte Frist abgelaufen oder - in Ermangelung einer solchen Fristsetzung - nach Übersendung des Gutachtens an die Parteien ein angemessener Zeitraum verstrichen ist, ohne dass die Parteien gegen das Gutachten Einwendungen erhoben, um Ergänzung des Gutachtens gebeten oder die Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens beantragt haben (OLG Köln a.a.O. und BauR 1998, 591 f.; OLG Karlsruhe BauR 1998, 589 f.; Zöller-Herget, ZPO, 21. Auflage, § 492 Rn.4; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Auflage, § 492 Rn.3).
  • OLG Köln, 18.09.1996 - 2 W 151/96

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99
    Zwar ist davon auszugehen, dass ein Antrag auf Gutachtenergänzung unzulässig ist, wenn er nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens eingereicht wird (OLG Köln NJW-RR 1997, 1220; 1998, 210).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1996 - 20 W 7/96
    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99
    Dieser Auffassung hat sich der Senat auch für die Frage der Verzögerung infolge nach Fristablauf eingereichter Anträge im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens angeschlossen (Beschluss vom 26.03.1996 - 20 W 7/96).
  • OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97

    Anfechtung von Gutscheidungen im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99
    Das selbständige Beweisverfahren endet bei Beweisaufnahme durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens nach inzwischen wohl allgemeiner Ansicht nicht schon mit Übersendung des Gutachtens an die Parteien, sondern erst dann, wenn die den Parteien gemäß § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzte Frist abgelaufen oder - in Ermangelung einer solchen Fristsetzung - nach Übersendung des Gutachtens an die Parteien ein angemessener Zeitraum verstrichen ist, ohne dass die Parteien gegen das Gutachten Einwendungen erhoben, um Ergänzung des Gutachtens gebeten oder die Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens beantragt haben (OLG Köln a.a.O. und BauR 1998, 591 f.; OLG Karlsruhe BauR 1998, 589 f.; Zöller-Herget, ZPO, 21. Auflage, § 492 Rn.4; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Auflage, § 492 Rn.3).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99
    Der absolute Verzögerungsbegriff hat jedoch nach einer vom Bundesverfassungsgericht postulierten Auffassung jedenfalls dort zugunsten des relativen Verzögerungsbegriffs zurückzutreten, wo die Präklusion verspäteten Vorbringens zu einer ohne weiteres erkennbaren Überbeschleunigung eines ungeachtet dieser Verspätung zeitaufwendigen Verfahrens führen würde (BVerfG NJW 1987, 2733; Zöller-Greger, a.a.O., Rn. 22).
  • OLG Köln, 24.01.1997 - 1 W 1/97

    Verspäteter Antrag auf Gutachtenergänzung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99
    Zwar ist davon auszugehen, dass ein Antrag auf Gutachtenergänzung unzulässig ist, wenn er nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens eingereicht wird (OLG Köln NJW-RR 1997, 1220; 1998, 210).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Entgegen der Auffassung der Revision zeigt auch die jüngere Rechtsprechung der Instanzgerichte nicht, daß diese Klausel unterschiedlich ausgelegt wird (vgl. OLG Köln VersR 2000, 1489 f.; OLG Frankfurt OLGR 2000, 27 ff. - mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 20. September 2000 - IV ZR 194/99; OLG Oldenburg r+s 2004, 34 f. mit Nichtzulassungsbeschluß des Senats vom 26. März 2003 - IV ZR 342/02; LG Landshut ZfS 1998, 23).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02

    Zulässiger Ausschluss krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen in der

    Damit erfasst der Ausschluss solche krankhaften Veränderungen der Psyche nicht, die in Wahrheit nicht psychogen, also etwa wie im vorliegenden Fall durch Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens entstehen, sondern adäquat kausal auf einer unfallbedingten organischen Schädigung, vor allem des zentralen Nervensystems, beruhen (OLG Frankfurt, OLGR 2000, 27; Knappmann, NVersZ 2002, 1,4; Grimm, aaO, § 2 Rdn. 108).

    Gerade bei schwerwiegenden Verletzungen des zentralen Nervensystems (beispielsweise einem schweren Schädel/Hirn/Trauma) wird es Aufgabe der forensischen Praxis sein, auch ohne Nachweis durch bildgebende Verfahren den Ursachenzusammenhang zu einer Organschädigung im Rahmen der richterlichen freien Beweiswürdigung beispielsweise mit den Mitteln der medizinischen Empirie offenzulegen (OLG Frankfurt, OLGR 2000, 27).

  • OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01

    Unfallversicherung: Ausschluss der Leistungspflicht bei psychischer

    Damit erfasst der Ausschluss solche krankhaften Veränderungen der Psyche nicht, die in Wahrheit nicht psychogen, also etwa durch Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens) entstehen, sondern adäquat kausal auf einer unfallbedingten organischen Schädigung, vor allem des zentralen Nervensystems, beruhen (OLG Frankfurt, OLGR 2000, 27; Knappmann, NVersZ 2002, 1,4; Grimm, a.a.O., § 2 Rdn. 108).

    Gerade bei schwerwiegenden Verletzungen des zentralen Nervensystems (beispielsweise einem schweren Schädel/Hirn/Trauma) wird es Aufgabe der forensischen Praxis sein, auch ohne Nachweis durch bildgebende Verfahren den Ursachenzusammenhang zu einer Organschädigung im Rahmen der richterlichen freien Beweiswürdigung beispielsweise mit den Mitteln der medizinischen Empirie offenzulegen (OLG Frankfurt, OLGR 2000, 27).

  • OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14

    Regressprozess des Frachtführers bzw. dessen Transportversicherers gegen den

    Bei Vertragsketten ergeben sich Einschränkungen für eine Bindungswirkung aus dem Vorprozess nur dann, wenn die in den beiden Verfahren zu behandelnden Streitfragen nicht vollständig identisch sind (vgl. Zöller/Vollkommer a.a.O., § 68 ZPO, RdNr. 10; OLG Celle, OLGR 2000, 27).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 3 U 102/02

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Fluguntauglichkeit eines Bundeswehrpiloten

    Danach ist die vorliegende Ausschlussklausel dahingehend zu begreifen, dass psychische Gründe die alleinige Ursache der Gesundheitsstörung sein müssten (vgl. auch OLG Ffm OLGR 00, 27ff zu § 2 Abs. 4 AUB 88).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 10 WF 16/01

    Rückforderung der Entschädigung eines Sachverständigen

    In einem solchen Fall ist eine über den Durchschnitt von DM 75, 00 hinausgehende Entschädigung nicht gerechtfertigt (OLG Koblenz, JurBüro 1995, 488, 489; OLGRep. 2000, 27; Meyer/Höver/Bach a.a.O, § 3 Rdnr. 34).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2001 - 10 WF 20/01

    Bewilligung eines Berufszuschlags für einen Dolmetscher

    Eine Leistung, die normale Fachkenntnisse voraussetzt und keine wesentlichen Schwierigkeiten enthält, rechtfertigt keine über den Durchschnitt des Rahmens hinausgehende Entschädigung (OLG Koblenz JurBüro 1995, 488, 489; OLGRep 2000, 27; Meyer/Höver/Bach, aaO, § 3 Rdnr. 34).
  • OLG Koblenz, 18.07.2000 - 3 W 462/00

    Höhe des Stundensatzes für die Entschädigung von Sachverständigen

    Dabei ist jedoch klarzustellen, dass dieser Maßstab nach dem Sinn der Bestimmung des § 3 Abs. 2 ZSEG nicht auf die im Fachgebiet des jeweiligen Sachverständigen normalen Fachkenntnisse und Schwierigkeiten abstellen kann, sondern dass damit die Fachkenntnisse und Schwierigkeiten gemeint sind, die im Rahmen der weiten Skala möglicher Sachverständigentätigkeiten als durchschnittlich zu bezeichnen sind (Meyer/Höver/Bach, ZSEG , 20. Aufl., § 3 Rdnr. 34; ebenso der 1. Strafsenat aaO.; vgl. auch 1. Zivilsenat, OLGR 2000, S. 27, 28).
  • LG Verden, 27.01.2003 - 2 T 307/02

    Gewährung einer Sachverständigenentschädigung

    Die Auswahl eines besonders qualifizierten Sachverständigen besagt noch nichts darüber, ob der Sachverständige für die konkrete Beweisfrage über überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfügen muss (vgl. dazu OLG Koblenz OLGR 2000, 27).
  • OLG Koblenz, 21.01.2000 - 3 U 335/98

    Bemessung des Stundensatzes für die Erstattung eines Sachverständigengutachtens

    In diesem Zusammenhang ist jedoch klarzustellen, dass dieser Maßstab nach dem Sinn der Bestimmung des § 3 Abs. 2 ZSEG nicht auf die im Fachgebiet des jeweiligen Sachverständigen "normalen" Fachkenntnisse und Schwierigkeiten abstellen kann, sondern dass damit die Fachkenntnisse und Schwierigkeiten gemeint sind, die im Rahmen der weiten Skala möglicher Sachverständigentätigkeiten als durchschnittlich zu bezeichnen sind (Meyer/Höver/Bach, ZSEG , 20. Aufl., § 3 Rdnr. 34; ebenso der 1. Strafsenat aaO.; vgl. auch 1. Zivilsenat, OLGR 2000, S. 27, 28), also im Rahmen der Gesamtheit der Tätigkeiten aller in Betracht kommenden Arten von Sachverständigen (Meyer/Höver/Bach, § 3 Rdn. 37.1 und 38).
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