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   OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99   

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OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99 (https://dejure.org/2000,1760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2000 - 28 U 213/99 (https://dejure.org/2000,1760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 28 U 213/99 (https://dejure.org/2000,1760)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    PKW; Mangel; Beweisaufnahme; Wandelung; Verkehrsauffassung

  • Judicialis

    ZPO § 534 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; BGB § 459; ; BGB § 462; ; BGB § 467; ; BGB § 463; ; BGB § 476; ; BGB § 459 Abs. 2; ; BGB § 463 Satz 2; ; BGB § 242; ; BGB § 281

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusicherung der Unfallfreiheit; Anspruch des Käufers eines gebrauchten Pkw auf Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Verkäufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 O 302/99
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95

    Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Vielmehr ist die Nichtigkeit des Gewährleistungsausschlusses in § 476 BGB gesetzlich geregelt und im Übrigen auf Fälle beschränkt worden, wo die Freizeichnung im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien zu unbilligen Ergebnissen führen würde, (BGH NJW 1997, 652; Reinking/Eggert a.a.O: Rz: 1985; Soergel/Huber: BGB, 12. Aufl., § 463 BGB, Rz., 58; Staudinger/Honsell: BGB, 12. Aufl., § 463 BGB, Rz. 73).

    Erforderlich ist für die Unwirksamkeit des Gewährleistungsanspruches ein widersprüchliches oder arglistiges Verhalten des eigenen Vertragspartners, also des Zweitverkäufers (vgl. BGH NJW 1980, 1619, 1621; NJW 1997, 652).

    Hieran fehlt es im Gegensatz zu dem dein Urteil des BGH vom 20.12.1996 (NJW 1997, 652) zugrundeliegenden Fall.

  • OLG Hamm, 27.03.1974 - 20 U 281/73
    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Im Falle einer Käuferkette entsteht dem Erstkäufer und Gläubiger des Schadenersatzanspruches jedoch ein eigener Schaden durch den Ankauf des mangelhaften Kaufgegenstandes (OLG Harem NJW 1974, 2091, 2092); dieser Schaden entfällt auch nicht etwa durch die anschließende Veräußerung (a.a.O.); insofern findet nämlich eine Vorteilsausgleichung nicht statt (OLG München NJW 1980, 1581), weil es an dem adäquaten und unlösbarem inneren Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem erzielten Vorteil fehlt (BGH NJW 1982, 326; Palandt-Heinrichs: Vor § 249 BGB, Rz. 120, 127).

    Es handelt sich nicht etwa um den gleichen Schaden, der zunächst beim Beklagten entstanden ist und an ihn weitergegeben wurde, sondern um einen wirtschaftlichen Nachteil, der ihm in eigener Person entstanden ist und mit dem Schaden des Beklagten nicht identisch ist (vgl. dazu schon OLG Hamm NJW 1974, 2091, 2092).

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 243/96

    BGH

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Eine Zusicherung im Sinn von § 459 Abs. 2 BGB setzt voraus, daß der Verkäufer in vertragsgemäß bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (BGH NJW 1997, 2318).

    Ob im Einzelfall eine Zusicherung anzunehmen ist, ist eine Frage der Vertragsauslegung, bei der entscheidend darauf abzustellen ist, wie der Käufer von seinem Erwartungshorizont aus etwaige zusicherungsrelevante Äußerungen des Verkäufers bei objektiver Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben verstehen dürfte (BGH NJW 1991, 1880;. NJW 1997, 2318; OLG Koblenz ZfS 1993, 149).

  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Ein Unfallschaden ist dann ein für die Haftung gemäß § 459 BGB relevanter Fehler, wenn die Beschädigungen deutlich über den Bagatellbereich hinaus gehen (BGH NJW 1982, 1386; Palandt-Putzo: a.a.O. § 463 BGB, Rz. 11; Reinking/Eggert: Der Autokauf, 6. Aufl., Rz. 1853).

    Tiefergehende Unfallschäden, die über den reinen Bagatellbereich hinausgehen, sind vom Verkäufer uneingeschränkt offenzulegen (BGH NJW 1982, 1386), wobei jedes einzelne Unfallgeschehen zu offenbaren ist und allein Angaben über den jetzigen Zustand des Fahrzeuges nicht ausreichen (BGH NJW-RR 1987, 436).

  • BGH, 03.12.1986 - VIII ZR 345/85

    Zur Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers über einen Unfallschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Der Verkäufer muß, positive Kenntnis von dem Unfallschaden gehabt oder zumindest mit dem Vorliegen eines offenbarungspflichtigen Unfallschadens gerechnet haben (BGH NJW 1981, 1441; NJW-RR 1987, 436; NJW 1995, 955).

    Tiefergehende Unfallschäden, die über den reinen Bagatellbereich hinausgehen, sind vom Verkäufer uneingeschränkt offenzulegen (BGH NJW 1982, 1386), wobei jedes einzelne Unfallgeschehen zu offenbaren ist und allein Angaben über den jetzigen Zustand des Fahrzeuges nicht ausreichen (BGH NJW-RR 1987, 436).

  • OLG München, 20.03.1980 - 27 W 22/80
    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Im Falle einer Käuferkette entsteht dem Erstkäufer und Gläubiger des Schadenersatzanspruches jedoch ein eigener Schaden durch den Ankauf des mangelhaften Kaufgegenstandes (OLG Harem NJW 1974, 2091, 2092); dieser Schaden entfällt auch nicht etwa durch die anschließende Veräußerung (a.a.O.); insofern findet nämlich eine Vorteilsausgleichung nicht statt (OLG München NJW 1980, 1581), weil es an dem adäquaten und unlösbarem inneren Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem erzielten Vorteil fehlt (BGH NJW 1982, 326; Palandt-Heinrichs: Vor § 249 BGB, Rz. 120, 127).
  • BGH, 05.06.1981 - V ZR 170/80

    Schadensersatzanspruch - Nichterfüllung - Grundstückskaufvertrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Im Falle einer Käuferkette entsteht dem Erstkäufer und Gläubiger des Schadenersatzanspruches jedoch ein eigener Schaden durch den Ankauf des mangelhaften Kaufgegenstandes (OLG Harem NJW 1974, 2091, 2092); dieser Schaden entfällt auch nicht etwa durch die anschließende Veräußerung (a.a.O.); insofern findet nämlich eine Vorteilsausgleichung nicht statt (OLG München NJW 1980, 1581), weil es an dem adäquaten und unlösbarem inneren Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem erzielten Vorteil fehlt (BGH NJW 1982, 326; Palandt-Heinrichs: Vor § 249 BGB, Rz. 120, 127).
  • BVerwG, 15.07.1983 - 1 D 114.82

    Disziplinare Relevanz - Intime Beziehungen - Gehobener Beamter - Reinigungskraft

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Soweit das Gewährleistungsrecht anwendbar ist, werden nämlich die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen vom Recht der Leistungsstörungen, wozu auch § 281 BGB gehört, verdrängt; das gilt jedenfalls für die Zeit nach Übergabe des Kaufgegenstandes (BGH NJW 1973, 1234; NJW 1979, 33; NJW 1984, 936; NJW 1991, 1048; NJW 1991, 1675; Palandt-Putzo: a.a.O. vor § 459 BGB, Rz. 2).
  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 351/89

    Verjährung der Ansprüche des Käufers auf Zahlung der Versicherungssumme nach

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Soweit das Gewährleistungsrecht anwendbar ist, werden nämlich die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen vom Recht der Leistungsstörungen, wozu auch § 281 BGB gehört, verdrängt; das gilt jedenfalls für die Zeit nach Übergabe des Kaufgegenstandes (BGH NJW 1973, 1234; NJW 1979, 33; NJW 1984, 936; NJW 1991, 1048; NJW 1991, 1675; Palandt-Putzo: a.a.O. vor § 459 BGB, Rz. 2).
  • BGH, 14.07.1978 - I ZR 154/76

    Verkauf eines betriebenen und eingerichteten Gewerbebetriebes - Fehlende

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Soweit das Gewährleistungsrecht anwendbar ist, werden nämlich die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen vom Recht der Leistungsstörungen, wozu auch § 281 BGB gehört, verdrängt; das gilt jedenfalls für die Zeit nach Übergabe des Kaufgegenstandes (BGH NJW 1973, 1234; NJW 1979, 33; NJW 1984, 936; NJW 1991, 1048; NJW 1991, 1675; Palandt-Putzo: a.a.O. vor § 459 BGB, Rz. 2).
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 26/79

    Versteigerung von Kunstgemälden; Übernahme der Garantie für die Echtheit eines

  • OLG Köln, 09.12.1998 - 13 U 102/98

    Formularmäßige Laufleistungszusicherung "soweit bekannt" im privaten

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

  • BGH, 17.04.1991 - VIII ZR 114/90

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines

  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97

    Auslegung einer formularmäßigen Zusicherung der Gesamtfahrleistung

  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 133/93

    Wandelung des Kaufvertrages über einen Bagger mangels Standfestigkeit - Minderung

  • OLG Koblenz, 25.06.1992 - 5 U 1375/91

    Gebrauchtwagenkauf; Zusicherung einer Eigenschaft; Unfallfreiheit;

  • BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 44/80

    'Nur kleine Blechschäden' - § 476 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 444

  • OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05

    Haftung des Verkäufers im Rahmen sogenannter Käuferketten beim Verkauf von privat

    Eine derartige Verlagerung des Schadens auf einen Dritten findet beim Weiterverkauf durch den geschädigten Erstkäufer nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2002, 163 - 164; OLG Hamm NJW MDR 2001, 87; OLG Hamm NJW 1974, 2091; OLG München NJW 1980, 1581).
  • LG München I, 02.10.2003 - 32 O 11282/03

    Unfallfrei

    Sofern die Parteien im Rahmen eines Kaufvertrags, der zudem einen allgemeinen Gewährleistungsausschluss beinhaltet, Erklärungen des Verkäufers zur Unfallfreiheit aufnehmen, haben sie mangels anderweitiger und eindeutiger Anhaltspunkte jedenfalls grundsätzlich das Risiko eines dem Verkäufer nicht bekannten Unfalls in der Zeit des Vorbesitzers zulasten des Käufers, hier des Klägers, verteilt (vgl. auch insoweit OLG Hamm, Urt . v. 23.05.2000 - 28 U 213/99, MDR 2001, 87).
  • AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23
    aa) Ob in einem konkreten Fall von einem Bagatellschaden auszugehen ist, richtet sich nicht allein nach der Höhe der Reparaturkosten, sondern gerade auch nach dem vorliegenden Schadensbild (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23. Mai 2000 - 28 U 213/99, Rn. 7; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 18. August 2008 - 8 S 6091/08, Rn. 6; LG Arnsberg, Urteil vom 07. Dezember 2016 - 3 S 54/16, Rn. 18; AG München, Urteil vom 04. April 2014 - 331 C 34366/13, Rn. 19; AG Dortmund, Urteil vom 17. Mai 2016 - 410 C 754/16, Rn. 12; AG Köln, Urteil vom 04. November 2016 - 264 C 214/15, Rn. 16; AG München, Urteil vom 26. März 2019 - 322 C 19773/18, Rn. 18; AG Chemnitz, Urteil vom 24. März 2020 - 15 C 1957/19, Rn. 10; AG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2021-6 C 273/20, Rn. 35; AG Gummersbach, Urteil vom 14. April 2023 - 11 C 175/22, Rn. 12, jew. zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 22 U 175/01

    Formularmäßige Zusicherung einer Gesamtfahrleistung; Abtretung von

    Aus diesem Grunde und auch deshalb, weil die Parteien mit dem Gewährleistungsausschluß bewußt eine Risikoverteilung vorgenommen haben, wonach die Beklagte als Verkäuferin von der Haftung wegen Sachmängeln des Fahrzeug freigestellt werden sollte, ist es nicht unbillig, wenn dem Kläger ein Abtretungsanspruch versagt wird (vgl. hierzu OLG Hamm OLGR 2000, 319, 320/321).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - 1 W 72/03

    GW-Handel - Durchgriffshaftung bei Weiterverkauf!

    Eine derartige Schadensverlagerung findet beim Weiterverkauf durch den geschädigten Erstkäufer nicht statt (OLG Düsseldorf OLGR 2002, 229; OLG Hamm MDR 2001, 87; OLG Hamm NJW 1974, 2091).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00, 4 U 141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4098
OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00, 4 U 141/00 (https://dejure.org/2000,4098)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.09.2000 - 4 W 165/00, 4 U 141/00 (https://dejure.org/2000,4098)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. September 2000 - 4 W 165/00, 4 U 141/00 (https://dejure.org/2000,4098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zugrundelegung des Nominalwerts des Grundpfandrechts bei Erteilung einer Löschungsbewilligung für zwei Sicherungshypotheken ; Festsetzung des Streitwerts weit über dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrens; Verletzung des Justizgewährungsanspruchs der kostenbelasteten ...

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung des Nominalwerts des Grundpfandrechts bei Erteilung einer Löschungsbewilligung für zwei Sicherungshypotheken ; Festsetzung des Streitwerts weit über dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrens; Verletzung des Justizgewährungsanspruchs der kostenbelasteten ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 3 § 9
    Streitwert bei Klage auf Bewilligung der Löschung einer Sicherungshypothek

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 712
  • MDR 2000, 1456
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen selbst auf den vernünftig abwägenden Rechtsuchenden abgestellt (BVerfG NJW 1992, 1673, 1674); es ist aber in grobem Maße unvernünftig, bei Löschungskosten von 500 DM eine Grundschuld von 500.000 DM zu blockieren und dem Gegner einen möglichst hohen Schaden zuzufügen, anstatt die Hinterlegung der 500 DM vorzuschlagen.

    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673) hat aber zu dieser Vorschrift aber auch nur eine verfassungskonforme Auslegung in dem Sinne angemahnt, dass ein vernünftiges Verhältnis zwischen Einzel- und Gesamtinteresse bestehen müsse, nicht jedoch gefordert, dass der Geschäftswert nur nach den Interessen e i n e s Wohnungseigentümers festzusetzen sei.

  • OLG Celle, 05.05.1997 - 4 W 86/97

    Abgabe der Auflassungserklärung; Bewilligung der Eigentumsumschreibung im

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    In einer Entscheidung des Senats aus dem Jahre 1997 (OLG Celle, NdsRpfl. 1997, 140 = NJW-RR 1998, 141) ging es um einen Fall, in dem der Kläger sich vom Beklagten ein Haus im Werte von mehreren 100.000 DM hatte errichten lassen und der Beklagte die Auflassung mit der Begründung verweigerte, ihm stehe noch ein verhältnismäßig geringfügiger Restwerklohn zu, während der Kläger diesen auf Grund von Mängeln meinte nicht mehr zu schulden.

    Der Senat hat sich in diesem Zusammenhang für den Fall einer Klage auf Abgabe einer Auflassungserklärung (NdsRpfl. 1997, 140 = NJW-RR 1998, 141) bereits ausführlich mit dem Aspekt befasst, dass sich das Interesse des Klägers sowohl bei einer Auflassungserklärung als auch bei der hier interessierenden Löschungsbewilligung n i c h t darauf beschränkt, den vom Beklagten noch geforderten - möglicherweise sehr geringen - Restbetrag der Forderung oder die Löschungskosten nicht zahlen zu müssen, denn ein Haus mit einem Verkehrswert von 700.000 DM, auf dem Grundpfandrechte von 500.000 DM lasten, hinsichtlich derer man um die Löschungsbewilligung streitet, ist nur noch sehr bedingt verkehrsfähig, d. h. schwer veräußerlich und scheidet als Beleihungsobjekt und damit als Kreditsicherungsmittel aus, denn jeder Käufer müsste die Grundschulden übernehmen und deshalb damit rechnen, in Höhe des Grundschuldbetrages nebst dinglicher Zinsen - die häufig 15 % oder mehr betragen - in Anspruch genommen zu werden.

  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Nach einer neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 2000, 946 [BVerfG 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94] m. w. Rechtsprechungsnachweisen zum Streitstand) verletzt es den Justizgewährungsanspruch der kostenbelasteten beklagten Partei im Zivilprozess, wenn durch eine Festsetzung des Streitwerts weit über dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrens bereits die Kosten einer Gerichtsinstanz ihr wirtschaftliches Interesse an einer Rechtsverteidigung übersteigen.
  • OLG Celle, 29.06.1977 - 3 W 7/77

    Streitwert: Hypothek - Löschungsklage - Valutierung

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Auch der Senat hat in veröffentlichten Entscheidungen (OLG Celle, MDR 1977, 935 [OLG Celle 29.06.1977 - 3 W 7/77] ) auf den Nominalwert abgestellt, in späteren Jahren - ohne diese Änderung der Rechtsprechung allerdings zu publizieren - aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Restforderung (4 W 45/96 vom 28. Februar 1996) und später dann wieder mit der vorherrschenden Meinung (4 W 215/98 vom 11. September 1998) den Nominalwert zu Grunde gelegt.
  • OLG Frankfurt, 11.10.1995 - 23 W 14/95

    Welchen Streitwert hat Auflassungsklage?

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Auch bei dieser Konstellation konnten sich die Gerichte (ausführliche Rechtsprechungsnachweise in der zitierten Entscheidung sowie bei OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 636) bisher nicht darauf verständigen, ob § 3 oder § 6 ZPO heranzuziehen und der Streitwert auf einen Bruchteil des Wertes des Hausgrundstücks oder nur auf den meist wesentlich geringeren Betrag festzusetzen ist, von dem der Beklagte die Auflassungserklärung abhängig macht.
  • BGH, 18.12.1985 - VIII ZR 297/84

    Annahme eines Abfindungsgebots durch widerspruchslose Einlösung eines übersandten

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Die Rechtsprechung hält eine derartige Verfahrensweise grundsätzlich für zulässig (BGH BGH NJW-RR 1986, 415; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Schneider, MDR 2000, 857 [BGH 15.06.2000 - III ZR 305/98] ) und prüft nur selten noch die Frage, ob das Verhalten des Bestellers, der möglicherweise sogar weiß, dass keine oder nur minimale Mängel bestehen, eine "Erpressung" ist, während ein Bauunternehmen leicht in Konkurs gehen kann, wenn mehrere Auftraggeber - zu Unrecht - derartige Abschläge in beträchtlicher Höhe vornehmen.
  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Die Rechtsprechung hält eine derartige Verfahrensweise grundsätzlich für zulässig (BGH BGH NJW-RR 1986, 415; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Schneider, MDR 2000, 857 [BGH 15.06.2000 - III ZR 305/98] ) und prüft nur selten noch die Frage, ob das Verhalten des Bestellers, der möglicherweise sogar weiß, dass keine oder nur minimale Mängel bestehen, eine "Erpressung" ist, während ein Bauunternehmen leicht in Konkurs gehen kann, wenn mehrere Auftraggeber - zu Unrecht - derartige Abschläge in beträchtlicher Höhe vornehmen.
  • OLG Köln, 02.07.1979 - 20 W 18/79

    Streitwert: Hypothek - Löschungsklage - Valutierung

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Der Senat vermag sich im Ergebnis nicht der Meinung einiger Oberlandesgerichte (OLG Hamburg, MDR 1975, 846; OLG Köln, MDR 1980, 1025 [OLG Köln 02.07.1979 - 20 W 18/79] ) anzuschließen, der Streit sei nur nach dem Betrag der zu sichernden Forderung anzusetzen (wobei das OLG Hamburg allerdings bereits die Idee hatte, 5 % des Nennbetrages für den Streitwert zu Grunde zu legen).
  • OLG Frankfurt, 04.02.1977 - 20 W 133/77

    Streitwert:

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00
    Sogar für Extremfälle, in denen sich der Beklagte gar keiner Forderung mehr berühmte, die Parteien vielmehr lediglich darüber stritten, wer die Löschungskosten von wenigen 100 DM (vgl. § 68 KostO ) zu tragen habe, ist in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt, JurBüro 1977, 720; weitere Nachweise bei Schneider, a.a.O.) zum Teil die Auffassung vertreten worden, der Streitwert sei gleichwohl auf den unter Umständen mehrere 100.000 DM betragenden Nominalwert des Rechts festzusetzen.
  • OLG Frankfurt, 21.12.2007 - 1 W 85/07

    Streitwert einer Klage auf Löschungsbewilligung für eine nicht mehr valutierte

    Der Senat hält dies mit der neueren Rechtsprechung (OLG Celle MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main OLGR 2004, 348; OLG Celle MDR 2005, 1196, 1197) jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden für nicht gerechtfertigt.
  • OLG Celle, 23.02.2005 - 16 W 11/05

    Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall einer Sicherungszwecks;

    Bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall des Sicherungszwecks ist der Streitwert auf 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (Anschluss an Beschl. d. 4. Zivilsenats d. OLG Celle v. 5. September 2000, NJW-RR 2001, 712).

    Der Senat folgt insoweit der bereits vom 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle in seinem Beschluss vom 5. September 2000 vertretenen Auffassung, wonach bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung der Streitwert auf die vom Beklagten geltend gemachte Restforderung zuzüglich 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen ist, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (NJW-RR 2001, 712).

  • OLG Rostock, 05.08.2009 - 3 W 44/09

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Sicherungshypothek

    Der Senat hält dies mit der neueren Rechtsprechung (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 21.12.2007, 1 W 85/07, OLGR Frankfurt 2008, 321; OLG Celle, Beschluss v. 05.09.2000, 4 W 165/00, MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 30.07.2004, 2 W 42/04, OLGR 2004, 348; OLG Celle, Beschluss v. 23.02.2005, 16 W 11/05, MDR 2005, 1196, 1197; OLG Dresden, Beschluss v. 03.06.2008, 6 W 139/08, MDR 2008, 1005) jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden für nicht gerechtfertigt.
  • OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10

    Streitwertbemessung: Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Sicherungshypothek

    Zu Recht wird deshalb bei der Frage, ob sich der Streitwert einer Klage auf Bewilligung einer Löschung einer Tilgungshypothek nach der offenen Restschuld richtet, darauf abgestellt, ob der Fortbestand einer Forderung im genannten Umfang streitig ist (OLG Koblenz a.a.O., Juris RN 5; OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196, Juris RN 9; abweichend OLGR Frankfurt 2004, 348, das allein auf den Valutenstand abstellt).
  • OLG Celle, 23.02.2005 - 16 W 11/04

    Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall des

    Bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall des Sicherungszwecks ist der Streitwert auf 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (Anschluss an Beschl. d. 4. Zivilsenats d. OLG Celle v. 5. September 2000, NJW-RR 2001, 712).

    Der Senat folgt insoweit der bereits vom 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle in seinem Beschluss vom 5. September 2000 vertretenen Auffassung, wonach bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung der Streitwert auf die vom Beklagten geltend gemachte Restforderung zuzüglich 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen ist, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (NJW-RR 2001, 712).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08

    Befugnis des Rechtsanwalts zur Aufrechnung mit Honoraransprüchen gegen den

    Da beide Grundpfandrechte unstreitig nicht mehr valutierten, waren lediglich 20% des Nennbetrages als Gegenstandswert anzusetzen, zumal weitergehende konkrete Nachteile für die Klägerin aus der Eintragung dieser Grundpfandrechte nicht vorgetragen sind (vgl. OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196; OLG Nürnberg MDR 2009, 217).
  • OLG Nürnberg, 27.11.2008 - 6 W 2061/08

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grundschuld

    Nach der im Vordringen begriffenen Gegenmeinung ist der Streitwert in diesen Fällen nur auf 20 % des Nominalwerts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile vorträgt (OLG Hamburg MDR 1975, 846, OLG Köln MDR 1980, 1025, OLG Celle NJW-RR 2001, 712, MDR 2005, 1196, OLG Frankfurt OLGR 2008, 321, MünchKommZPO/Wöstmann, 3 Auflage, § 6 Rn 18, Schneider-Herget, Streitwertkommentar, 12. Auflage, Rn 3321 ff, Thomas/Putzo-Hußtege, ZPO, 29 Auflage, § 3 Rn 99, Zöller-Herget, ZPO, 27 Auflage, § 3 Rn 16 "Löschung").
  • OLG Stuttgart, 31.01.2002 - 2 W 3/02

    Streitwertfestsetzung: Streitwert einer Auflassungsklage bei geringwertigeren

    a) Eine Korrektur dieser Wertung erfordert auch nicht die Entscheidung BVerfG NJW-RR 00, 946 (ihm für alle vergleichbaren Fallkonstellationen folgend OLG Celle NJW-RR 01, 712).
  • OLG Celle, 21.08.2002 - 4 W 162/02

    Immobilienrecht; Grundstückskaufverträge; Streitwert bei Klage auf Auflassung;

    Hierin sieht sich der Senat umso mehr bestätigt, als für die grundsätzlich parallel gelagerte Problematik der Frage der Berücksichtigung des vollen oder nur anteiligen Nominalwerts für den Streitwert bei einer Klage auf Erteilung der Löschungsbewilligung für eine nicht mehr valutierende Grundschuld auch das Bundesverfassungsgericht (NJW-RR 2000, 946) mit Rücksicht auf den Justizgewährungsanspruch der kostenbelasteten beklagten Partei im Grundsatz die auch vom Senat in seiner Entscheidung vom 5. September 2000 (4 W 165/00 = OLG Celle Nds.Rpfl. 2000, 364 ff.) vertretene Auffassung bestätigt hat, dass nämlich nur auf das maßgebende wirkliche wirtschaftliche Interesse des Klägers für die Streitwertbemessung abzustellen und deshalb im Grundsatz der Streitwert nicht mit dem Nennwert des nicht mehr valutierenden Grundpfandrechts, dessen Löschung begehrt wird, sondern in der Regel nur mit einem Bruchteil, den der Senat in Ermangelung sonstiger, eine abweichende Beurteilung gebietender Umstände auch hier regelmäßig auf 20 % festlegt, zu bemessen ist.
  • OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16

    Streitwert bei Widerruf eines Darlehens

    Es kann nicht ohne Berücksichtigung bleiben, dass es bei der Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld darum geht, für den Fall einer anderweitigen Belastung oder einer Veräußerung des Grundstücks Beschwernisse, welche sich aus dem fortdauernden Eintrag eines Grundpfandrechts im Grundbuch ergeben, zu beseitigen (vgl.OLG Celle MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main OLGR 2004, 348).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 1 W 35/08

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Erteilung der Löschungsbewilligung für eine

  • OLG Frankfurt, 15.12.2003 - 13 W 48/03

    Streitwertbemessung: Klage auf Löschung von Grundschulden

  • OLG Hamm, 05.03.2002 - 28 U 121/01

    Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter

  • KG, 04.11.2002 - 22 W 302/02

    Zur Bemessung des Wertes einer auf Auflassung eines Grundstücks gerichteten

  • OLG Koblenz, 26.03.2004 - 14 W 135/04

    Bemessungsgrundlage des Streitwerts einer Löschungsklage im Falle eines

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2244
OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98 (https://dejure.org/2000,2244)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2000 - 19 U 186/98 (https://dejure.org/2000,2244)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2000 - 19 U 186/98 (https://dejure.org/2000,2244)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 463, 765, 812; ZPO § 538
    Rückerstattungsanspruch des den Bürgen befriedigenden Schuldners gegenüber dem Gläubiger nach unrechtmäßiger Verwertung der Bürgschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1264
  • ZIP 2000, 1486
  • NZBau 2000, 568
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
    Entgegen der vom BGH (NJW 1994, 3295, 3296) vertretenen Ansicht hält der Senat es in einem Fall wie hier aus Gründen der Prozessökonomie und auch im Interesse der Parteien an der Erhaltung zweier Tatsacheninstanzen für zulässig und sachgerecht, den Rechtsstreit insgesamt an das Landgericht zurückzuverweisen.
  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97

    Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
    Hat die Beklagte die ihr als Sicherheit geleistete Bürgschaft zu Unrecht verwertet, so hat sie der Klägerin, die ihrerseits die Bürgin befriedigt hat, die erhaltene Zahlung zu erstatten (BGH, NJW 1999, 55 = DB 1998, 2413 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.06.1995 - 12 U 184/94
    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
    Er schließt sich insoweit der überzeugenden Begründung des OLG Hamm im Beschluss vom 28.06.1995 - 12 U 184/94 - (OLGR 1995, 249, 250 mit zahlr. Nachw. aus Rspr. u. Lit.) ) an.
  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 113/87

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
    In einem Rückforderungsprozess könnte sich die Bürgin gegenüber dem Gläubiger zur Begründung ihres Anspruchs aus § 812 BGB (BGH NJW 1988, 2610; Palandt/Sprau, BGB 57. Aufl., Einf. v. § 765 Rn. 14) darauf berufen, dass die Hauptforderung durch Aufrechnung erloschen sei.
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
    Die vom BGH (NJW 1988, 1984, 1985) genannte Möglichkeit, einen der Prozesse zeitweilig nicht zu betreiben, um eine Zersplitterung der Prozessführung zu vermeiden, dient den wohlverstandenen Interessen der Parteien nicht.
  • OLG Braunschweig, 15.08.1995 - 2 WF 79/95

    Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch; Ermittlung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
    Er schließt sich insoweit der überzeugenden Begründung des OLG Hamm im Beschluss vom 28.06.1995 - 12 U 184/94 - (OLGR 1995, 249, 250 mit zahlr. Nachw. aus Rspr. u. Lit.) ) an.
  • BGH, 20.07.2001 - V ZR 170/00

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Verbindung von Zahlungs- und

    Das Berufungsgericht hat die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung über den Betrag des Anspruchs und über die Feststellungsklage an das Landgericht zurückverwiesen (OLG Köln, NJW-RR 2000, 1264 mit Anm. Simon, EWiR 2000, 765).
  • OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08

    Verdacht auf bestehende Altlasten als Sachmangel des verkauften Grundstücks nach

    Insoweit ist anerkannt, dass Bodenverunreinigungen infolge von Altlasten einen Sachmangel begründen, weil durch sie die Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch - hier Bebauung mit einem Einfamilienhaus - in nicht unerheblichem Umfang herabgesetzt wird (BGH NJW 2001, 64. OLG Köln NJW-RR 2000, 1264. OLG Karlsruhe NJW 1991, 1836. Palandt-Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 44 Rdnr. 62).
  • OLG Nürnberg, 02.02.2005 - 6 U 3751/03

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur Unterrichtung des Käufers über mögliche

    Bereits die Existenz solcher "baulichen" Altlasten ist ein Umstand, auf den ein Kauf Interessent hinzuweisen ist (vgl. BGH NJW-RR 89, 650 und OLG Köln ZIP 00, 1486).
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 19 U 116/01

    Haftung des gekündigten Anwalts auf Schadensersatz

    Weder die Präzision des Vortrags zur Kenntnis des Zeugen L. erst im Schriftsatz vom 12.11.1999, also nach Durchführung der Beweisaufnahme vor dem Senat in der Sache 19 U 186/98, noch die in diesem Schriftsatz unterbliebene Benennung des Zeugen H. durch den Beklagten stellen eine Vertragsverletzung dar, die die oben angeführten Anforderungen an das Auflösungsverschulden im Sinne des § 628 Abs. 2 BGB erfüllt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.05.1999 - 3 U 246/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10473
OLG Hamburg, 06.05.1999 - 3 U 246/98 (https://dejure.org/1999,10473)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.1999 - 3 U 246/98 (https://dejure.org/1999,10473)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 3 U 246/98 (https://dejure.org/1999,10473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 319
  • ZUM 1999, 849
  • afp 2000, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06

    Unlauterer Wettbewerb: Untersagung der Deutschen Börse des Handels einer Bank mit

    Solche Arbeitsergebnisse - bei denen verschiedene Analysten zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen können - sind geeignet, auf die betriebliche Herkunft, jedenfalls aber auf die Besonderheiten der gewerblichen Leistungen der Analysten hinzuweisen (OLG Hamburg, OLGR 2000, 319 - Börsendaten).
  • OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 166/01

    Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbsprozessen

    Das hat der Senat - auch wie vorliegend für den Fall des Ausnutzens einer Fristverlängerung - bereits mehrfach entschieden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1998, 402 m. w. Nw., MagazinDienst 1999, 979, GRUR 2000, 319).
  • LG München I, 07.10.2004 - 7 O 6119/04
    Bereits unter Geltung des § 1 UWG a.F. war in der Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass sich der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz auch auf Dienstleistungen in der Form der Zusammenstellung von Daten erstreckt (vgl. BGH GRUR 1999, 923 [BGH 06.05.1999 - I ZR 199/96] - Tele-Info-CD; NJWE-WettbR 1999, 249; OLG Hamburg GRUR 2000, 319 - Börsendaten; OLG München GRUR-RR 2003, 329, 330; Köhler in Baumbach/Hefermehl, UWG, 23. Aufl., § 4 Rdn. 9.22; Sambuc aaO § 4 Nr. 9 Rdn. 21).
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