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   OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00   

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OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00 (https://dejure.org/2000,1353)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.07.2000 - 13 U 1118/00 (https://dejure.org/2000,1353)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 13 U 1118/00 (https://dejure.org/2000,1353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumswohnung; Verpflichtung durch Hersteller; Fläche; Minderfläche; Minderung des Werklohns; Berücksichtigung der Terrasse

  • Judicialis

    BGB § 633; ; BGB § 634; ; BV § 44 Abs. 2 II

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    § 269, 270, 633, 634 BGB
    Bauträgerrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 633 634; BV § 44 Abs. 2 II.
    Haftung des Herstellers einer Eigentumswohnung zur Schaffung einer Wohnfläche; Berücksichtigung der Terrasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Freisitz: Definition

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 633, § 634
    Minderung des Preises bei Minderung der Wohnfläche; Wohnflächenberechnung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Flächenabweichung bei Erwerb einer Eigentumswohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Minderung bei zu geringer Wohnfläche? (IBR 2001, 203)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 82
  • NZBau 2001, 317
  • NZM 2001, 680
  • BauR 2000, 1883
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Deshalb ist eine Vereinbarung von 107 qm "Wohnfläche" zu bejahen, die von einem übereinstimmenden willen der Parteien bei Vertragsschluß getragen wird (BGH NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2).

    Ein allgemeiner Sprachgebrauch für den Begriff "Wohnfläche" hat sich nicht entwickelt (BGH NJW 1991, 912, 913 = LM § 133 (C) BGB Nr. 72 Bl. 3; BGH NJW-RR 1991, 1120 = LM 276 (Hc) BGB Nr. 12 Bl. 3; BGH NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2 R; BayObLG NJW 1996, 2106).

    Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 11. Juli 1997 (Az.: V ZR 246/96; NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2) dahinstehen lassen, ob allein die vertragliche Verpflichtung zur Schaffung einer "Wohnfläche" bestimmter Größe als Zusicherung einer entsprechenden Eigenschaft anzusehen ist, weil die Mindergröße der "Wohnfläche" um mehr als 10 % jedenfalls ein Fehler sei, der zur Minderung des Werklohns berechtige; ein "ca."-Zusatz mache die vertragliche Angabe nicht unverbindlich; dies lasse sich allenfalls für eine geringfügige Abweichung vertreten, nicht aber für einen Unterschied von mehr als 10 % (vgl. auch: BGH NJW 1999, 1859, 1860 = LM § 633 BGB Nr. 111 - Mangel bei Abweichung von 19, 02 %; BGH NJW-RR 1991, 218, 219 = LM § 675 BGB Nr. 157 Bl. 2 R; NJW-RR 1998, 1196 - Mangel bei Abweichung der Flächengröße von dem im Vertrag versprochenen Maß ohne "ca."-Zusatz; BGH NJW-RR 2000, 202 = LM § 157 (Ge) BGB Nr. 51 Mangel bei Abweichung der Flächengröße um 11, 73 %).

  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZR 287/97

    Zur Frage, wann eine dem Käufer eingeräumte Skontofrist bei Zahlung durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Die Parteien vereinbarten in Ziffer XVI 5 des notariellen "Kaufvertrags" vom 23. Januar 1997 einen aufschiebend bedingten Teilerlaß der Werklohnforderung für den Fall, daß der Kläger "den gesamten Kaufpreis in Höhe von 687.500,-- DM in einem Betrag sofort nach notarieller Verbriefung" bezahlt (BGH NJW 1998, 1302).

    Für die Rechtzeitigkeit der Leistungshandlung ist eine Gutschrift auf dem Gläubigerkonto nicht erforderlich (BGH NJW 1998, 1302; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 583; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1483, 1484; OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1664, 1665; OLG Nürnberg MDR 1999, 858; Palandt-Heinrichs, 59. Aufl., § 270 BGB Rn. 7).

    Demgemäß ist es, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, für die rechtzeitige Zahlung als ausreichend anzusehen, wenn der Schuldner innerhalb der eingeräumten Frist die Leistungshandlung vorgenommen hat (BGH NJW 1998, 1302 = LM 5 157 (Ge) BGB Nr. 47; Palandt-Heinrichs, 59. Aufl., § 270 BGB Rn. 6).

  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Ein allgemeiner Sprachgebrauch für den Begriff "Wohnfläche" hat sich nicht entwickelt (BGH NJW 1991, 912, 913 = LM § 133 (C) BGB Nr. 72 Bl. 3; BGH NJW-RR 1991, 1120 = LM 276 (Hc) BGB Nr. 12 Bl. 3; BGH NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2 R; BayObLG NJW 1996, 2106).

    Sie hätte zur Folge, daß in Eigentumswohnungsanlagen auch Balkone, Loggien und Dachgärten bei der Berechnung der Wohnfläche einer Eigentumswohnung nicht berücksichtigt werden dürften; denn auch diese Gebäudeteile stehen im Gemeinschaftseigentum (vgl. BayObLGZ 1983, 195; NJW 1996, 2106 = WuM 1996, 294 ff.).

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 11. Juli 1997 (Az.: V ZR 246/96; NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2) dahinstehen lassen, ob allein die vertragliche Verpflichtung zur Schaffung einer "Wohnfläche" bestimmter Größe als Zusicherung einer entsprechenden Eigenschaft anzusehen ist, weil die Mindergröße der "Wohnfläche" um mehr als 10 % jedenfalls ein Fehler sei, der zur Minderung des Werklohns berechtige; ein "ca."-Zusatz mache die vertragliche Angabe nicht unverbindlich; dies lasse sich allenfalls für eine geringfügige Abweichung vertreten, nicht aber für einen Unterschied von mehr als 10 % (vgl. auch: BGH NJW 1999, 1859, 1860 = LM § 633 BGB Nr. 111 - Mangel bei Abweichung von 19, 02 %; BGH NJW-RR 1991, 218, 219 = LM § 675 BGB Nr. 157 Bl. 2 R; NJW-RR 1998, 1196 - Mangel bei Abweichung der Flächengröße von dem im Vertrag versprochenen Maß ohne "ca."-Zusatz; BGH NJW-RR 2000, 202 = LM § 157 (Ge) BGB Nr. 51 Mangel bei Abweichung der Flächengröße um 11, 73 %).
  • OLG Celle, 14.01.1998 - 6 U 88/96

    Anspruch auf Minderung und Schadensersatz wegen Mängeln beim Werkvertrag;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Der kritische "Schwellenwert" ist nach Ansicht des Senats hier jedenfalls deshalb unterschritten, weil es dem Kläger erkennbar vorrangig auf einen zusätzlichen Raum für seine Tochter ankam, nicht aber auf eine ganz genaue Quadratmeterzahl (vgl. auch: KG BauR 1989, 488; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1551; OLG Celle NJW-RR 1999, 816; 1999, 816, 817 = BauR 1998, 805 ff.; BauR 1999, 663, 664).
  • OLG Hamm, 07.11.1996 - 22 U 12/96

    Welche DIN-Norm ist für die Wohnungsgrößenberechnung anwendbar?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Der kritische "Schwellenwert" ist nach Ansicht des Senats hier jedenfalls deshalb unterschritten, weil es dem Kläger erkennbar vorrangig auf einen zusätzlichen Raum für seine Tochter ankam, nicht aber auf eine ganz genaue Quadratmeterzahl (vgl. auch: KG BauR 1989, 488; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1551; OLG Celle NJW-RR 1999, 816; 1999, 816, 817 = BauR 1998, 805 ff.; BauR 1999, 663, 664).
  • KG, 28.11.1988 - 12 U 5553/87

    Minderfläche einer neu hergestellten Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Der kritische "Schwellenwert" ist nach Ansicht des Senats hier jedenfalls deshalb unterschritten, weil es dem Kläger erkennbar vorrangig auf einen zusätzlichen Raum für seine Tochter ankam, nicht aber auf eine ganz genaue Quadratmeterzahl (vgl. auch: KG BauR 1989, 488; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1551; OLG Celle NJW-RR 1999, 816; 1999, 816, 817 = BauR 1998, 805 ff.; BauR 1999, 663, 664).
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84

    Nachbesserungsanspruch: Neuherstellung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Eine bestimmte Wohnflächengröße war hier nicht zugesichert worden, auch wenn für die Annahme einer Zusicherung im Werkvertragsrecht die Abgabe des besonderen Versprechens genügt, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten; nicht erforderlich ist - anders als im Kaufrecht -, daß der Auftragnehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde (BGH NJW 1986, 711; anderer Ansicht: OLG Celle BauR 1999, 663, 664).
  • LG Hamburg, 16.02.1996 - 311 S 73/95

    Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung wegen Geltendmachung einer höheren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Damit ermöglicht die Terrasse Wohnen im Freien (BVerwG ZMR 1977, 349, 351; LG Hamburg WuM 1996, 278).
  • OLG Brandenburg, 23.10.1997 - 12 U 216/96

    Einvernehmliche Aufhebung eines Anstellungsvertrags; Fortbestand der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00
    Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 11. Juli 1997 (Az.: V ZR 246/96; NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2) dahinstehen lassen, ob allein die vertragliche Verpflichtung zur Schaffung einer "Wohnfläche" bestimmter Größe als Zusicherung einer entsprechenden Eigenschaft anzusehen ist, weil die Mindergröße der "Wohnfläche" um mehr als 10 % jedenfalls ein Fehler sei, der zur Minderung des Werklohns berechtige; ein "ca."-Zusatz mache die vertragliche Angabe nicht unverbindlich; dies lasse sich allenfalls für eine geringfügige Abweichung vertreten, nicht aber für einen Unterschied von mehr als 10 % (vgl. auch: BGH NJW 1999, 1859, 1860 = LM § 633 BGB Nr. 111 - Mangel bei Abweichung von 19, 02 %; BGH NJW-RR 1991, 218, 219 = LM § 675 BGB Nr. 157 Bl. 2 R; NJW-RR 1998, 1196 - Mangel bei Abweichung der Flächengröße von dem im Vertrag versprochenen Maß ohne "ca."-Zusatz; BGH NJW-RR 2000, 202 = LM § 157 (Ge) BGB Nr. 51 Mangel bei Abweichung der Flächengröße um 11, 73 %).
  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 398/98

    Herabsetzung des Kaufpreises bei nicht nur geringfügiger Änderung der berechneten

  • OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 12 U 64/97
  • OLG Saarbrücken, 20.08.1997 - 1 U 14/97

    Skontovereinbarung und Frist für Skontoabzug

  • OLG Karlsruhe, 13.11.1987 - 10 U 138/87

    Zur Wirksamkeit einer Regelung einer Sparkasse über "Wertstellungen" im

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

  • OLG Koblenz, 13.10.1992 - 3 U 637/92

    Fortdauernd unpünktliche Mietzahlung als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 123/90

    Treuhandvertrag über ein Bauherrenprojekt - Treuhänder-Pflicht zur

  • OLG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 U 4317/98

    Rechtzeitigkeit der Zahlung bei vereinbartem Teilerlass

  • BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82

    Berechnung der Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs.

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 164/08

    Wohnflächenabweichung bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten als ein

    Eine Terrasse erfüllt diese Anforderungen, wenn sie über einen Sichtschutz verfügt (BVerwGE 52, 178, 182 f.; OLG Nürnberg, NJW-RR 2001, 82, 83; LG Hamburg, WuM 1996, 278; Heix in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 4, Stand April 2009, 11. BV § 44 Anm. 6.4; Langenberg, NZM 2003, 177, 178; Isenmann, WuM 2006, 303 f.; Eisenschmid, WuM 2004, 3, 6).
  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 218/08

    Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche; Berücksichtigung

    Nach dieser Vorschrift sind nur solche Flächen als Freisitz anzusehen, die einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet sind (BVerwGE 52, 178, 182 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2001, 82, 83 ; LG Hamburg, WuM 1996, 278; Heix in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 4, Stand April 2009, II. BV § 44 Anm. 6.4; Dröge, Handbuch der Mietpreisbewertung für Wohn- und Geweberaum, 3. Aufl., S. 21; Isenmann, WuM 2006, 303 f.).
  • OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei Übernahme einer Herstellungspflicht bei einem

    Soweit der Bundesgerichtshof eine Überschreitung von mehr als 10 % als mangelhaft angesehen hat (BGH NJW 1997, 2874; BGH NJW 1999, 1859, 1860), läßt sich daraus nicht der Schluß ziehen, daß bei geringeren Mindergrößen eine Minderung nicht in Betracht käme (so auch OLG Nürnberg, BauR 2000, 1883, 1885).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99   

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https://dejure.org/2000,10415
OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99 (https://dejure.org/2000,10415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2000 - 13 U 191/99 (https://dejure.org/2000,10415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 13 U 191/99 (https://dejure.org/2000,10415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256; ZPO § 263; ZPO § 264; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 2
    Mit der Berufung als Leistungsklage weiterverfolgte Klage nach Abweisung als Feststellungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 992
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99
    Damit erstrebt sie die Beseitigung ihrer durch Abweisung des erstinstanzlichen Feststellungsantrags geschaffenen Beschwer (vgl. BGH, VersR 1994, 1445).
  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99
    Mit dem zuzuerkennenden Betrag werden alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (BGH, NJW 1995, 1614 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99
    Das gilt aber nur, wenn der Schaden bei Klageerhebung noch in der Entstehung begriffen ist (BGH, NJW 1984, 1552, 1554; VersR 1986, 575; VersR 1991, 788), nicht jedoch, wenn die Schadensentstehung bereits abgeschlossen ist, aber die Bemessung schwierige Prognosen erfordert (BGH, NJW 1996, 2097, 2098).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99
    Allerdings ist die Berufung eines in erster Instanz unterlegenen Klägers hinsichtlich eines neuen Hauptantrags nicht schon dann zulässig, wenn er sein erstinstanzliches Begehren klageändernd nur mit einem Hilfsantrag weiterverfolgt (BGH, NJW-RR 1996, 765).
  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94

    Zulässigkeit der Berufung bei Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99
    Es fehlt weder an der für ein Rechtsmittel erforderlichen Beschwer der Klägerin noch an dem weiteren Erfordernis, daß die Klägerin mit ihrem Rechtsmittel die Beseitigung der Beschwer erstrebt (vgl. BGH, NJW 1994, 2098).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99
    Das gilt aber nur, wenn der Schaden bei Klageerhebung noch in der Entstehung begriffen ist (BGH, NJW 1984, 1552, 1554; VersR 1986, 575; VersR 1991, 788), nicht jedoch, wenn die Schadensentstehung bereits abgeschlossen ist, aber die Bemessung schwierige Prognosen erfordert (BGH, NJW 1996, 2097, 2098).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99
    Das gilt aber nur, wenn der Schaden bei Klageerhebung noch in der Entstehung begriffen ist (BGH, NJW 1984, 1552, 1554; VersR 1986, 575; VersR 1991, 788), nicht jedoch, wenn die Schadensentstehung bereits abgeschlossen ist, aber die Bemessung schwierige Prognosen erfordert (BGH, NJW 1996, 2097, 2098).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99
    Darin liegt eine gem. § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Klageerweiterung, wenn sich der Antrag auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht (BGH, NJW 1992, 2296).
  • OLG Saarbrücken, 07.08.1991 - 1 U 202/90

    Schmerzesgeld; Ersatz materiellen Zukunftsschadens; Schlachter ; Arzthaftung;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99
    Richtig ist, daß der Kläger nicht verpflichtet ist, wenn von seinem Schaden erst ein Teil der Höhe nach fest steht, seine Klage in einen Leistungs- und einen ergänzenden Feststellungsantrag aufzuspalten (OLG Karlsruhe, VersR 1992, 370; OLG Saarbrücken, VersR 1992, 1359).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 191/99
    Das gilt aber nur, wenn der Schaden bei Klageerhebung noch in der Entstehung begriffen ist (BGH, NJW 1984, 1552, 1554; VersR 1986, 575; VersR 1991, 788), nicht jedoch, wenn die Schadensentstehung bereits abgeschlossen ist, aber die Bemessung schwierige Prognosen erfordert (BGH, NJW 1996, 2097, 2098).
  • LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 TaBV 124/04

    Zulässigkeit der Beschwerde im Beschlussverfahren Übergang vom Feststellungs- zum

    Der zugrunde liegende Lebenssachverhalt, auf den der Betriebsrat seinen Anspruch stützt, ist nämlich auch bei dem Leistungsantrag derselbe geblieben (BGH, Urteil vom 12.05.1992 - NJW 1992, 2296; BGH, Beschluss vom 26.05.1994 - NJW 1994, 2098; BGH, Urteil vom 16.05.2001 - NJW-RR 2002, 283; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2000 - VersR 2000, 992; BAG, Urteil vom 20.11.2003 - NZA 2004, 489 unter II. 2. c) bb) der Gründe; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 264 Rz. 3 b und § 256 Rz. 15 c; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 264 Rz. 12 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.08.2000 - 16 U 70/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11949
OLG Celle, 29.08.2000 - 16 U 70/00 (https://dejure.org/2000,11949)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.08.2000 - 16 U 70/00 (https://dejure.org/2000,11949)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. August 2000 - 16 U 70/00 (https://dejure.org/2000,11949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1901
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Celle, 29.08.2000 - 16 U 70/00
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur Streit darüber besteht, ob - da häufig die nach § 922 Abs. 2 ZPO gebotene Zustellung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung zugleich den Vollzug (Vollziehungszustellung) im Sinne des § 929 Abs. 2 ZPO darstellt - ein Vollzug auch durch eine von Amts wegen vorgenommene Zustellung erfolgen kann (vgl. zu diesem Streit nur BGHZ 120, 73 ; Zöller-Vollkommer, 21. Aufl., § 929 ZPO , Rdn. 12 ff.), kommt es hierauf entgegen der Meinung der Beklagten nicht an.
  • OLG Hamburg, 08.07.1993 - 3 U 68/93

    Anforderungen an die Zustellung einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Celle, 29.08.2000 - 16 U 70/00
    cc) Soweit die Beklagten darauf hingewiesen haben, dass nach einer im Vordringen befindlichen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg in OLGZ 1994, 213 ; KG, NJW-RR 1999, 71; jeweils m.w.N.) eine Heilung nach § 187 ZPO bei der Zustellung von Beschlussverfügungen nicht möglich ist, ist diese Rechtsprechung nicht einschlägig.
  • KG, 05.09.1997 - 5 U 1216/97

    Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung; Heilung von

    Auszug aus OLG Celle, 29.08.2000 - 16 U 70/00
    cc) Soweit die Beklagten darauf hingewiesen haben, dass nach einer im Vordringen befindlichen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg in OLGZ 1994, 213 ; KG, NJW-RR 1999, 71; jeweils m.w.N.) eine Heilung nach § 187 ZPO bei der Zustellung von Beschlussverfügungen nicht möglich ist, ist diese Rechtsprechung nicht einschlägig.
  • BGH, 10.06.1955 - V ZR 72/54

    Zustellung eines Enteignungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 29.08.2000 - 16 U 70/00
    Hintergrund dieser Regelung ist die Überlegung, dass die Einhaltung der Zustellungsformen kein Selbstzweck ist, sondern bedeutungslos wird, wenn der Zustellungszweck -Gewährleistung ausreichender Kenntnis des Zustellungsadressaten von der gerichtlichen Entscheidung und Nachweis von Tatsache, Art und Zeit der Bekanntgabe im Hinblick auf mögliche Fristen- auf andere Weise erreicht worden ist (vgl. BGHZ 17, 348, 352; Zöller-Stöber, 21. Aufl., vor § 166 ZPO , Rdn. 1 i.V.m. § 187 ZPO , Rdn. 1).
  • BGH, 19.05.2010 - IV ZR 14/08

    Heilung eines Zustellungsmangels bei Zustellung eines im Amtsbetrieb

    (1) Eine Meinung hält diese Vorschrift auch dann für anwendbar, wenn einer Partei ein von Amts wegen förmlich zuzustellendes Dokument im Wege der Parteizustellung tatsächlich zugegangen ist oder wenn ein im Parteibetrieb zuzustellendes Dokument von Amts wegen zugestellt wird (OLG Celle OLGR 2000, 332, 333 f. zur Anwendbarkeit des § 187 ZPO a.F. bei Amtszustellung statt Parteizustellung einer einstweiligen Verfügung; OLG Hamm NJW 1955, 873, 874 zur Heilung nach § 187 ZPO a.F. bei Parteizustellung einer Streitverkündungsschrift; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 68. Aufl. § 189 Rdn. 6 Stichwort "Amtszustellung"; HK-ZPO/Eichele § 189 Rdn. 4; MünchKomm-ZPO/Häublein, 3. Aufl. § 189 Rdn. 6; Musielak/Wolst, ZPO 7. Aufl. § 189 Rdn. 2; Roth in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 189 Rdn. 14; Rohe in Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 189 Rdn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.07.2000 - 3 U 6128/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7044
OLG München, 05.07.2000 - 3 U 6128/99 (https://dejure.org/2000,7044)
OLG München, Entscheidung vom 05.07.2000 - 3 U 6128/99 (https://dejure.org/2000,7044)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - 3 U 6128/99 (https://dejure.org/2000,7044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 22.03.1976 - RReg. 1 Z 251/75
    Auszug aus OLG München, 05.07.2000 - 3 U 6128/99
    Der Senat übernimmt hierzu die von dem Bayerischen Obersten Landesgericht zur Übereignung eines Almkasers aufgestellten Grundsätze im Urteil vom 22.03.1976 (BayObLGZ 1976, 58 ff.), nach denen ein in Ausübung eines Kaserhaltungsrechts auf einem fremden Grundstück errichteter Almkaser vom Eigentümer wie eine bewegliche Sache nach §§ 929 ff. übereignet werden kann.
  • LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14

    Heizungsanlage eines versteigerten Grundstücks kann Scheinbestandteil sein

    Scheinbestandteile werden deshalb nach den §§ 929 ff. BGB übereignet (OLG München, Urteil vom 5.7.2000, Az. 3 U 6128/99, Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.05.2000 - 13 UF 88/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6750
OLG Schleswig, 25.05.2000 - 13 UF 88/99 (https://dejure.org/2000,6750)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.05.2000 - 13 UF 88/99 (https://dejure.org/2000,6750)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 13 UF 88/99 (https://dejure.org/2000,6750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 13 UF 88/99
    Für diesen Unterhaltsanspruch kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 1998, 541, 542 f.) allgemein auf die Bedürftigkeit der Mutter und die Leistungsfähigkeit des Vaters an.

    Dieser Anspruch setzt voraus, daß die Schwangerschaft, Entbindung oder eine dadurch verursachte Krankheit zumindest mitursächlich für die Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit ist, so daß ein Unterhaltsanspruch ausscheidet, wenn die Erwerbstätigkeit bereits aus anderen Gründen, etwa wegen einer davon unabhängigen Erkrankung, einer bereits zuvor bestehenden Erwerbslosigkeit oder Versorgung anderer Kinder unterlassen wird; die Unterhaltsverpflichtung des Vaters geht nur soweit, wie die Bedürftigkeit der Mutter von ihm verursacht worden ist (BGH FamRZ 1998, 541, 543).

    Zu den Voraussetzungen dieses Unterhaltsanspruchs führt der Bundesgerichtshof (BGH FamRZ 1998, 541, 543) aus, Abs. 2 S. 2 enthalte seit der Neufassung nur noch ein eingeschränktes Kausalitätserfordernis.

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 13 UF 88/99
    Hieran sind in Bezug auf rückständigen Unterhalt keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. hierzu insbesondere BGHZ 103, 62, 68, 70).

    Dementsprechend führt der Bundesgerichtshof (BGHZ 103, 62, 71) aus, daß es nicht der Feststellung konkreter Investitionen bedürfe, die der Unterhaltsverpflichtete im Vertrauen darauf gemacht habe, auf rückständigen Unterhalt nicht in Anspruch genommen zu werden, weil erfahrungsgemäß ein Unterhaltsverpflichteter seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Einkünfte anpasse, so daß er bei unerwarteten Unterhaltsnachforderungen nicht auf Ersparnisse zurückgreifen könne und dadurch regelmäßig in Bedrängnis gerate.

  • OLG Schleswig, 15.09.1993 - 12 UF 169/92

    Unterhaltspflicht; Zahlung des Unterhalts ; Verzug ; Mahnung; Erlaßvertrag;

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.05.2000 - 13 UF 88/99
    Im Einzelfall kann schon das Verstreichenlassen von etwa einem Jahr ausreichen (BGH a. a. O. S. 70; OLG Schleswig NJW-RR 1994, 582, 583).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03

    Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht

    Aus diesem Grund wird in der Rechtsprechung (OLG Hamm FamRZ 1997, 632; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 1521; OLG Schleswig OLGR 2000, 332; OLG München OLGR 2003, 340) und dem folgend in der Literatur durchgehend angenommen, daß dem unterhaltspflichtigen Vater stets der sog. große Selbstbehalt verbleiben müsse, wie dies bei Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder nach § 1603 Abs. 1 BGB der Fall sei (Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 6 Rdn. 759 a; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Teil IV Rdn. 1084; Johannsen/Henrich/Graba Eherecht 4. Aufl. § 1615 l BGB Rdn. 10; Luthin/Seidel, Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 4219; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 185; Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 4024; Weinreich/Klein/Schwolow, Kompaktkommentar Familienrecht § 1615 l BGB Rdn. 20; FA-FamR/Gerhardt 4. Aufl. Kap. 6 Rdn. 211; a.A. für den Fall, daß die Eltern des Kindes zuvor in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen gelebt haben - Göppinger/Wax/Maurer, Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 1259).
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