Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00   

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OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00 (https://dejure.org/2000,1187)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.07.2000 - 18 U 34/00 (https://dejure.org/2000,1187)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 18 U 34/00 (https://dejure.org/2000,1187)
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Internet-Pseudonym

§ 12 BGB, Namensschutz von Pseudonymen, Domain-Streit zwischen dem Inhaber des Pseudonyms und dem Inhaber eines gleichen bürgerlichen Namens, kein Vorrang ("maxem.de")

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 861
  • MMR 2001, 170
  • K&R 2000, 514
  • ZUM 2001, 250
  • afp 2001, 345
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 20 U 162/97

    Namensfunktion eines Domain-Namens; Bestreiten des Namensrechts durch

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00
    Das gilt vor allem dann, wenn die Internet-Domain namentlich auf eine Person hinweist, die unter dieser Adresse Informationen anbietet (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 622 herzogenrath.de; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, S. 626 (628) ufa.de; OLG Hamm NJW-RR 1998, 909 krupp.de; LG Frankfurt NJW-RR 1998, 974 f. lit.de; a.A. noch LG Köln NJW-RR 1998, 976 pulheim.de; NJW CoR 1997, 307 kerpen.de; NJW-CoR 1997, 304 hürth.de).

    Auch im Bereich des Namensschutzes von juristischen Personen und der namensartigen Kennzeichen fordert die Rechtsprechung keine Verkehrsgeltung, sondern läßt die Unterscheidungskraft für den Namensschutz genügen (BGH NJW 1994, 245 (246 f.) röm-kath; NJW 1963, 2267 (2268) "Dortmund grüßt..."; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 626 ufa.de).

    Er wird lediglich daran gehindert, seinen Namen ohne Zusätze, wie etwa den - gegebenenfalls abgekürzten - Vornamen, als Domain im Internet zu verwenden (a.A.: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999 S. 626 f. ufa.de).

  • LG Köln, 23.02.2000 - 14 O 322/99

    Namensschutz von Pseudonymen

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00
    18 U 34/00 14 O 322/99 LG Köln.

    Die Berufung des Klägers gegen das am 23.02.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 14 O 322/99 - wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 23.02.2000 (Az. 14 O 322/99) den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, den Namen "M." in Form einer E-Mail-Adresse oder Internet-Homepage zu nutzen.

  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 51/92

    Namensschutz der katholischen Kirche

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00
    Auch im Bereich des Namensschutzes von juristischen Personen und der namensartigen Kennzeichen fordert die Rechtsprechung keine Verkehrsgeltung, sondern läßt die Unterscheidungskraft für den Namensschutz genügen (BGH NJW 1994, 245 (246 f.) röm-kath; NJW 1963, 2267 (2268) "Dortmund grüßt..."; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 626 ufa.de).

    Es reicht grundsätzlich aus, daß der Namensträger durch den unbefugten Gebrauch durch einen Dritten mit diesem in irgendeine Beziehung gebracht wird (vgl. BGH NJW 1994, 245, 246 röm-kath.; NJW 1980, 280 Bild-Zeitung; NJW 1963, 2267 f. "Dortmund grüßt...").

  • BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 98/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00
    Auch im Bereich des Namensschutzes von juristischen Personen und der namensartigen Kennzeichen fordert die Rechtsprechung keine Verkehrsgeltung, sondern läßt die Unterscheidungskraft für den Namensschutz genügen (BGH NJW 1994, 245 (246 f.) röm-kath; NJW 1963, 2267 (2268) "Dortmund grüßt..."; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 626 ufa.de).

    Es reicht grundsätzlich aus, daß der Namensträger durch den unbefugten Gebrauch durch einen Dritten mit diesem in irgendeine Beziehung gebracht wird (vgl. BGH NJW 1994, 245, 246 röm-kath.; NJW 1980, 280 Bild-Zeitung; NJW 1963, 2267 f. "Dortmund grüßt...").

  • BGH, 23.03.1979 - I ZR 50/77

    Umfang des Titelschutzes aus § 16 UWG - Verwechslungsgefahr zwischen dem

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00
    Es reicht grundsätzlich aus, daß der Namensträger durch den unbefugten Gebrauch durch einen Dritten mit diesem in irgendeine Beziehung gebracht wird (vgl. BGH NJW 1994, 245, 246 röm-kath.; NJW 1980, 280 Bild-Zeitung; NJW 1963, 2267 f. "Dortmund grüßt...").
  • LG Frankfurt/Main, 10.09.1997 - 6 O 261/97

    Lit.de

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00
    Das gilt vor allem dann, wenn die Internet-Domain namentlich auf eine Person hinweist, die unter dieser Adresse Informationen anbietet (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 622 herzogenrath.de; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, S. 626 (628) ufa.de; OLG Hamm NJW-RR 1998, 909 krupp.de; LG Frankfurt NJW-RR 1998, 974 f. lit.de; a.A. noch LG Köln NJW-RR 1998, 976 pulheim.de; NJW CoR 1997, 307 kerpen.de; NJW-CoR 1997, 304 hürth.de).
  • LG Köln, 17.12.1996 - 3 O 507/96

    Pulheim.de

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00
    Das gilt vor allem dann, wenn die Internet-Domain namentlich auf eine Person hinweist, die unter dieser Adresse Informationen anbietet (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 622 herzogenrath.de; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, S. 626 (628) ufa.de; OLG Hamm NJW-RR 1998, 909 krupp.de; LG Frankfurt NJW-RR 1998, 974 f. lit.de; a.A. noch LG Köln NJW-RR 1998, 976 pulheim.de; NJW CoR 1997, 307 kerpen.de; NJW-CoR 1997, 304 hürth.de).
  • OLG Hamm, 13.01.1998 - 4 U 135/97

    Verwendung eines Firmenschlagwortes als Internet-Domain-Adresse durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00
    Das gilt vor allem dann, wenn die Internet-Domain namentlich auf eine Person hinweist, die unter dieser Adresse Informationen anbietet (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 622 herzogenrath.de; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, S. 626 (628) ufa.de; OLG Hamm NJW-RR 1998, 909 krupp.de; LG Frankfurt NJW-RR 1998, 974 f. lit.de; a.A. noch LG Köln NJW-RR 1998, 976 pulheim.de; NJW CoR 1997, 307 kerpen.de; NJW-CoR 1997, 304 hürth.de).
  • OLG Köln, 18.12.1998 - 13 W 48/98

    Verwendung von Städtenamen als Internet-Domain: "herzogenrath.de"; "alsdorf.de"

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00
    Das gilt vor allem dann, wenn die Internet-Domain namentlich auf eine Person hinweist, die unter dieser Adresse Informationen anbietet (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 622 herzogenrath.de; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, S. 626 (628) ufa.de; OLG Hamm NJW-RR 1998, 909 krupp.de; LG Frankfurt NJW-RR 1998, 974 f. lit.de; a.A. noch LG Köln NJW-RR 1998, 976 pulheim.de; NJW CoR 1997, 307 kerpen.de; NJW-CoR 1997, 304 hürth.de).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    bb) Verwendet ein Nichtberechtigter ein fremdes Kennzeichen als Domain-Namen, liegt darin eine Namensanmaßung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 909, 910 - Krupp; OLG Köln CR 2000, 696 - maxem.de; GRUR 2000, 798, 799 - alsdorf.de; NJW-RR 1999, 622, 623 - herzogenrath.de; OLG Brandenburg K&R 2000, 496, 497 - luckau.de), nicht dagegen eine Namensleugnung (so aber OLG Düsseldorf WRP 1999, 343, 346 - ufa.de; kritisch dazu Viefhues, NJW 2000, 3239, 3240).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen (OLG Köln CR 2000, 696).
  • LG Bonn, 13.02.2001 - 18 O 377/00

    Umfang des Schutzes durch das Namensrecht hinsichtlich eines bürgerlichen Namens

    Der Umstand, dass der Kläger möglicherweise ein ideelles oder auch wirtschaftliches Interesse daran hat, unter seinem Namen mit einer Adresse im Internet aufzutreten, begründet für sich gesehen keinen Unterlassungsanspruch, denn § 12 BGB verschafft dem Namensinhaber keine namensrechtliche Exklusivität, sondern gewährt ihm allein das Recht, sich gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Namensanmaßungen zur Wehr zu setzen (vgl. zu den vorstehenden Ausführungen OLG Köln, OLG-Report 2000, 377).

    Dahinstehen kann insoweit, ob durch die Reservierung einer Internet-Domain ein Namensrecht des rechtmäßigen Namensträger bestritten werden kann, denn angesichts des Umstandes, dass der Name des Klägers lediglich normale Kennzeichnungskraft besitzt und es mehr als 400 Personen mit dem gleichen Namen gibt, kann jedenfalls nicht festgestellt werden, dass in der Reservierung und Benutzung des Domain-Namens des Klägers gerade ein Angriff auf die Berechtigung des Klägers liegt (vgl. auch OLG Köln, OLG-Report 2000, 377 ff.).

  • LG Düsseldorf, 04.07.2001 - 2a O 474/00
    Diese ist lediglich für die Frage von Bedeutung, ob die Führung einer ähnlichen Bezeichnung einen Unterlassungsanspruch begründet (vgl. dazu auch Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 12, Rn. 8; OLG Köln, OLGR 2000, 377, 378).
  • OLG Köln, 04.09.2001 - 15 U 47/01

    (name/sachbegriff).de

    In der Verwendung der Internet-Adresse "E..de" liegt daher auch keine Verletzung schutzwürdiger Interessen des Namensträgers (vgl. dazu auch OLG Köln, Urteil vom 6.7.2000 - 18 U 34/00 -, OLG Report, 2000, 377 [378]).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 25 W 33/02

    Zum Streitwert von Domains bei Verteidigung mit Zurückbehaltungsrecht

    Dabei läßt sich der Senat davon leiten, daß die Vorenthaltung wie der unberechtigte Gebrauch von geschäftlichen Domainnamen entsprechend der Vorenthaltung und dem unberechtigten Gebrauch von geschäftlichen Namen im Sinne von § 12 BGB zu beurteilen sind (vgl. OLG Köln VersR 2001, 861; Völker, Weidert, WRP 1997, 652), so daß es auch hier auf das Vermögensinteresse - und zwar wiederum nur des Klägers (OLG Stuttgart Wettbewerbsrecht 1996, 117) - ankommt.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99   

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https://dejure.org/1999,6004
OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/1999,6004)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.08.1999 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/1999,6004)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. August 1999 - 11 U 25/99 (https://dejure.org/1999,6004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Mietminderungsanspruchs bei gewerblichem Mietvertrag; Pflicht des Vermieters zur Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand; Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht; Mietminderung; Minderung; Konzession; Gaststättenkonzession; Gewerbeaufsicht; Fehler; Mangel

  • rechtsportal.de

    BGB § 537 Abs. 1 § 539
    Gewerbemietrecht: Mangel bei Beanstandungen durch die Gewerbeaufsicht - Zurückbehaltungsrecht trotz Aufrechnungsverbots

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 100
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95

    Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
    § 539 BGB ist in einem solchen Fall analog anzuwenden (BGH NJW 1997, 2674, 2675; BGH NJW-RR 1992, 267, 268; Palandt/Putzo, aaO.).

    Die Nichteinhaltung der Zusage durch den Kläger haben die Beklagten spätestens nach 3 Monaten erkannt (BGH NJW 1997, 2674, 2675).

    Die sich hieran anschließende vorbehaltlose Mietzinszahlung in einem Zeitraum von mehr als 6 Monaten reichte aus, um die Beklagten mit ihren Gewährleistungsrechten analog § 539 BGB auszuschließen (BGH NJW 1997, 2674 m. w. N.).

    Der Mieter kann neben und trotz Ausschluß der Minderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen (BGH NJW 1989, 3222, 3224; 1997, 2674, 2675, m. w. N.).

    (a) Die Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages ist hier nicht deshalb entfallen, weil die Beklagten das Mietverhältnis mit Schreiben vom 11.09.1997 fristlos kündigten (BGH NJW 1997, 2674, 2675).

  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
    Der Mieter kann neben und trotz Ausschluß der Minderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen (BGH NJW 1989, 3222, 3224; 1997, 2674, 2675, m. w. N.).

    Eine solche Verwirkung kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen über § 242 BGB angenommen werden (BGH, aaO.; BGH NJW 1989, 3222, 3224).

  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90

    Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
    § 539 BGB ist in einem solchen Fall analog anzuwenden (BGH NJW 1997, 2674, 2675; BGH NJW-RR 1992, 267, 268; Palandt/Putzo, aaO.).
  • OLG München, 17.01.1997 - 21 U 5288/93

    Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag bei Vertragsschluß über den Betrieb

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
    Hierzu zählen auch öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse bzw. -beschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen, wenn sie mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (OLG München, OLGR 1997, 62, 63 m. w. N.; OLG Brandenburg, OLGR 1998, 411, 412; Palandt/Putzo, § 537, Rdn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Im Hinblick auf die konkrete Höhe des Zurückbehaltungsrechts wird teilweise angenommen, der Mieter sei regelmäßig berechtigt, jedenfalls einen Betrag in Höhe des Dreifachen (LG Saarbrücken NZM 1999, 757 f.; Derleder NZM 2002, 676, 680; wohl auch Gramlich, Mietrecht, 12. Aufl., § 536 Rn. 5; vgl. auch zu einem das Gewerberaummietrecht betreffenden Einzelfall: BGH, Urteil vom 26. März 2003 - XII ZR 167/01, NJW-RR 2003, 873 unter 4) beziehungsweise des Drei- bis Fünffachen (LG Bonn, ZMR 1990, 58, 59; LG Bonn, WuM 1991, 262; OLG Naumburg, NZM 2001, 100, 102) der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten einzubehalten.
  • KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15

    Formularvertrag über Gewerberaummiete in einem Einkaufszentrum:

    Eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst zu vertreten hat (vgl. BGH NJW 1992, 1936; OLG Naumburg NZM 2001, 100), z.B. wenn der Mieter den Mangel selbst durch sein Verhalten herbeigeführt hat (vgl. BGH NZM 2012, 637; BGH NZM 2011, 198; KG ZMR 2004, 908; Bub/Treier/Kraemer/Ehlert, a.a.O., III.B. Rdnr. 3261 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 13 U 70/03

    Ansprüche eines Ehegatten als Alleineigentümer gegen den anderen Ehegatten auf

    Hierzu gehören auch öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse bzw. -beschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen, wenn sie mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen und nicht in betrieblichen oder persönlichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (Beispiel: fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung) (OLGR Naumburg 2000, 377).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2014 - 24 U 164/13

    Rechte des Mieters bei vertragswidrigem Zustand vermieteter Gewerberäume

    Teilweise wird vertreten, dass das Zurückbehaltungsrecht bemesse sich mit dem Drei- bis Fünffachen des Minderungsbetrages (OLG Naumburg GuT 2002, 15 ff, Rz. 50; LG Berlin GE 1995, 821; GE 1990, 1037; GE 1990, 705; LG Hamburg MDR 1984, 494; Schmidt-Futterer/Eisenschmidt, a.a.O., § 536 Rn. 424 mwN), teilweise wird angegeben, es sei auf den drei- bis fünffachen des jeweils zur Reparatur erforderlichen Betrages begrenzt (OLG Naumburg WuM 2000, 242ff., Rz. 69; Blank/Börstinghaus, a.a.O., § 536 Rn. 96 mwN).
  • LG Bamberg, 21.11.2003 - 1 O 563/03

    Unterlassunganspruch gegen die Schließung eines Ladens in einem Einkaufszentrum

    Die Beschränkung muß grundsätzlich bestehen und darf nicht nur in ferner, Zukunft zu erwarten sein (BGH WM 68, 1306; OLG Naumburg NZM 01, 100).

    Die bloße Beanstandung durch die Behörde ohne Beschränkung der Erlaubnis ist daher noch kein Mangel der Mietsache (OLG Naumburg NZM 01, 100).

  • OLG Brandenburg, 09.06.2020 - 3 U 55/19

    Zahlung rückständiger Pachtzinsen Minderung wegen vermeintlicher Mängel eines

    Zwar zählen zu den Mängeln im Sinne von § 537 BGB auch öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse bzw. -beschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen, wenn sie mit der Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (OLG Naumburg, Urteil vom 3.8. 1999 - 11 U 25/99 m.w.N.).
  • KG, 18.11.2002 - 8 U 383/01

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung ; Anspruch auf Mietzins bzw.

    Bloße Beanstandungen der Behörde ohne Beschränkung der Erlaubnis oder Versagung derselben reichen nicht aus (OLG Naumburg NZM 2001, 100).
  • LG Magdeburg, 12.02.2013 - 11 O 895/12

    Berechtigung zur fristlosen Kündigung wegen Mietrückstands, Befreiung von der

    Allein die behördliche Beanstandung, die sich aus dem Bericht des Bauordnungsamts an den Beklagtenvertreter vom 27.09.2012 ergibt, beeinträchtigt den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (noch) nicht (OLG Naumburg, Urteil vom 03.08.1999, NZM 2001, 100).
  • LG Schweinfurt, 03.07.2009 - 23 O 869/08

    Gewerberaummiete: Mietzinsanspruch des Untermieters nach Abschluss eines

    Verursacht aber der Mieter in einer von ihm zu vertretenden Weise den Mangel der Mietsache selbst, ist er gemäß § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB zur Fortzahlung der Miete verpflichtet und sein Minderungsrecht ausgeschlossen ..., in: Staudinger, BGB-Kommentar, § 536 Rdnr. 63; Ehlert, in: Bamberger/Roth, BGB, Rdnr. 45; ..., in: Münchener Kommentar zum BGB, § 536 Rdnr. 32; vgl. auch OLG Naumburg, NZM 2001, 100, 101 zu § 324 BGB a. F. und BGH, NJW 1992, 1036, 1037 zum Pachtvertrag).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 153/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4023
OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 153/98 (https://dejure.org/1999,4023)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.1999 - 4 U 153/98 (https://dejure.org/1999,4023)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 1999 - 4 U 153/98 (https://dejure.org/1999,4023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unfall; Geschlechtsverkehr; Beischlaf; Querschnittslähmung

  • Judicialis

    AUB 88 § 1 III; ; AUB 88 § 7 I (1); ; AUB 88 § 9 I; ; AUB 88 § 10; ; AUB 61 § 2 (1); ; AUB 61 § 8 II (1); ; AUB 61 § 15 II (1); ; AUB 61 § 17

  • VersR (via Owlit)

    AUB 88 § 1 III; AUB 61 § 2 Nr. 1
    Durch Geschlechtsverkehr herbeigeführte Querschnittslähmung ist Unfall

  • rechtsportal.de

    Begriff des Unfalls bei Verletzungen beim Geschlechtsverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Fällt Querschnittslähmung durch Sex in die Unfallversicherung?

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Fällt Querschnittslähmung durch Sex in die Unfallversicherung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Querschnittlähmung durch Sex - Unfallversicherung muss zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 961
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 157/91

    Beweispflicht in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 153/98
    Die Frage, ob der damit feststehende Unfall auch zur Invalidität in Form der hier gegebenen Querschnittslähmung geführt hat, unterliegt der freieren Beurteilung gemäß § 287 ZPO (vgl. BGH VersR 1992, 1503).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99 - 191   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2131
OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99 - 191 (https://dejure.org/2000,2131)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.04.2000 - 1 U 771/99 - 191 (https://dejure.org/2000,2131)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. April 2000 - 1 U 771/99 - 191 (https://dejure.org/2000,2131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvertrag; Behandlungskosten; Krankenhauskosten; Kassenpatient; Krankenversicherung; Honoraranspruch; Überleitung; Krankenkasse; Sozialhilfe; Behandlungsvertrag; Krankenhausträger; Kostenübernahme

  • Judicialis

    BGB § 1357; ; BGB § 611; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360 a; ; BGB § 1357 Abs. 1; ; AGBG § 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Rechtsnatur des Honoraranspruchs des Krankenhauses bei Kassenpatienten; Unterhaltsanspruch des Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Leitsatz)

    Behandlungskosten: Ehegatte muss notfalls haften

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken - 16 O 57/99
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99 - 191

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1798
  • MDR 2000, 1365
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Bremen, 01.06.1990 - 9 O 164/90
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99
    b) Nach diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung Direktansprüche eines Krankenhausträgers gegen den krankenversicherten Patienten abgelehnt, wenn dessen Kasse aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen die Kostenübernahme verweigert (OLG Köln NJW 1990, 1537 f. LG Bremen NJW 1991, 2353).

    Grundsätzlich besteht zwischen dem Krankenhausträger und dem Kassenpatienten auf der Kostenebene kein Vertragsverhältnis, das den Kassenpatienten verpflichtet, dem Krankenhausträger die Kosten der Behandlung zu erstatten (LG Bremen, NJW 1991, 2353).

    Überraschender Charakter mag dieser Klausel innewohnen, wenn sie gegenüber einem gesetzlich versicherten Patienten verwendet wird, der von einer Kostenübernahme durch seine Krankenkasse ausgehen darf (OLG Köln VersR 1987, 792; LG Bremen, NJW 1991, 2353 f.).

  • BGH, 27.11.1991 - XII ZR 226/90

    Angemessenen Deckung des Lebensbedarfs bei unaufschiebbarer ärztlicher Behandlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99
    Eine medizinisch gebotene ärztliche Behandlung ohne Inanspruchnahme von Sonderleistungen ist grundsätzlich eine Maßnahme zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie (BGHZ 116, 184, 187).

    Ist diese nicht gegeben, überschreiten die Kosten einer - auch medizinisch indizierten, unaufschiebbaren - ärztlichen Behandlung eines Ehegatten vielmehr eindeutig die wirtschaftlichen Verhältnisse und finanziellen Möglichkeiten der nicht krankenversicherten Familie, dann scheidet eine Mitverpflichtung des anderen Ehegatten gemäß § 1357 Abs. 1 BGB nach den Umständen von vornherein aus (BGHZ 116, 184, 188 f .).

  • OLG Köln, 21.07.1986 - 7 U 147/86

    Anspruch des Landes auf Ersatz der entstandenen Krankenhauskosten bei fehlender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99
    Mithin, darf der krankenversicherte Patient, der sich auf Grund einer kassenärztlichen Einweisung in ein Krankenhaus begibt, darauf vertrauen, mit den Kosten der Behandlung nicht belastet zu werden (OLG Köln, VersR 1987, 792).

    Überraschender Charakter mag dieser Klausel innewohnen, wenn sie gegenüber einem gesetzlich versicherten Patienten verwendet wird, der von einer Kostenübernahme durch seine Krankenkasse ausgehen darf (OLG Köln VersR 1987, 792; LG Bremen, NJW 1991, 2353 f.).

  • OLG Köln, 22.08.1994 - 5 U 145/94

    Asylbewerber ist im Krankenhaus nicht selbstzahlender Privatpatien - Arzthaftung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99
    Daran anknüpfend ist der Anspruch auf Zahlung der Krankenhauskosten für die Behandlung eines sozialhilfeberechtigten Patienten nicht gegen diesen, sondern ausschließlich den Träger der Sozialhilfe geltend zu machen (OLG Köln NJW-RR 1995, 366 f.).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99
    Im Unterschied zum Privatpatient ist jedoch der Honoraranspruch des Kassenarztes von dem Behandlungsvertrag abgekoppelt und richtet sich unmittelbar gegen die gesetzliche Krankenkasse (BGH NJW 1999, 858; BGH NJW 1984, 1820; Geiß/Greiner, a.a.O., A 10; Steffen/Dressier, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rn. 48).
  • OLG Köln, 04.10.1989 - 27 U 110/89

    Übernahme der Kosten einer Krankenhausbehandlung bei fehlender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99
    b) Nach diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung Direktansprüche eines Krankenhausträgers gegen den krankenversicherten Patienten abgelehnt, wenn dessen Kasse aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen die Kostenübernahme verweigert (OLG Köln NJW 1990, 1537 f. LG Bremen NJW 1991, 2353).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99
    Im Unterschied zum Privatpatient ist jedoch der Honoraranspruch des Kassenarztes von dem Behandlungsvertrag abgekoppelt und richtet sich unmittelbar gegen die gesetzliche Krankenkasse (BGH NJW 1999, 858; BGH NJW 1984, 1820; Geiß/Greiner, a.a.O., A 10; Steffen/Dressier, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rn. 48).
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99
    Auch der ungewöhnliche äußere Zuschnitt der Klausel, ihre Unterbringung an unerwarteter Stelle, kann die Bestimmung zu einer ungewöhnlichen und damit überraschenden Klausel machen (BGHZ 84, 109, 113).
  • OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01

    AGB-Recht

    Das entspricht im Ausgangspunkt anerkannten Rechtsgrundsätzen insoweit, als der Honoraranspruch eines Krankenhausträgers bei Kassenpatienten und bei sozialhilfeberechtigten Personen von dem geschlossenen Behandlungsvertrag abgekoppelt ist mit der Folge, dass Honoraransprüche gegen diesen Personenkreis nicht geltend gemacht werden können, sondern sich unmittelbar gegen die Krankenkasse oder den Sozialhilfeträger richten (vgl. BGHZ 89, 250 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 366, 367; OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798).

    Allerdings hat das OLG Saarbrücken die Auffassung vertreten, dass in einem Fall, in dem der Patient weder krankenversichert noch sozialhilfeberechtigt ist, ein Zahlungsanspruch des Krankenhausträgers unmittelbar gegen den Patienten besteht und auch eine formularmäßige Übernahmeerklärung nicht gegen § 3 AGBG verstößt (OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798, 1799).

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2001 - 11 LB 1374/01

    Allgemeine Krankenhausleistung; Begleitung; Entgeltvereinbarung;

    In dem Dreiecksverhältnis Krankenkasse - Krankenhaus - Kassenpatient sind die Behandlungsbeziehungen, die auf dem privatrechtlichen Verhältnis zwischen dem Krankenhaus und dem Kassenpatienten beruhen, stets abgekoppelt von dem öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis über die Kosten der Behandlung, das zwischen der Krankenkasse und dem Krankenhaus besteht (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 10.1.1984 - VI ZR 297/81 -, NJW 1984, 1820 ff.; Urt. v. 25.3.1986 - VI ZR 10/85 -, NJW 1986, 2364; Urt. v. 26.11.1998, a.a.O., 860; OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.4.2000 - 1 U 771/99 bis 191 -, NJW 2001, 1798 f.; OLG Köln, Urt. v. 4.10.1989 - 27 U 110/89 -, NJW 1990, 1537).

    Diese sind vielmehr - wie die Leistungsstörungen und die Aufklärungspflichten des Krankenhauses (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 10.1.1984, a.a.O., 1821; OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.4.2000, a.a.O. 1799; LG Bremen, Urt. v. 1.6.1990 - 9 O 164/1990 b -, NJW 1991, 2353) - auf der privatrechtlichen Behandlungsebene zu verorten und können dementsprechend Bedeutung etwa in einem zivilrechtlichen Haftungsprozess gewinnen.

  • VG Aachen, 12.10.2018 - 7 K 556/18

    Kosten der Unterbringung nach PsychKG, Geschäftsführung ohne Auftrag

    vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2003 - 5 W 72/011 -, juris Rn. 8; OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.04.2000 - 1 U 771/99 - 191, 1 U 771/99 -, juris Rn. 9 f.; Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 630a Rn. 8; Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 630a Rn. 31.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 9 KR 134/13

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Beweislast - Auffangpflichtversicherung in

    Dem gemäß § 108 Nr. 2 SGB V zur Leistungserbringung in der GKV zugelassenen Klinikum N, in dem die Klägerin ihren Sohn entband, können auf Kostenebene grundsätzlich keine Vergütungsansprüche gegenüber gesetzlich Versicherten entstehen (BGHZ 140, 102; BGHZ 89, 250 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 366, 367; OLG Saarbrücken, NJW 2001, 1798; OLG Köln, Beschluss vom 21. März 2003 - 5 W 72/01 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 1996 - 15 U 123/95 - jeweils juris; Helbig, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 13, Rd. 8; Rehborn, in: Weth/ Thomae/Reichold, Arbeitsrecht im Krankenhaus, 2. Aufl. 2011, C. Rechtsgrundlagen stationärer Versorgung, Rd. 17).
  • SG Wiesbaden, 24.09.2008 - S 17 KR 296/07

    Krankenhaus - Patient - Unwirksamkeit einer Selbstzahlerklausel - rechtsgrundlose

    Offenbleiben kann, ob die Klausel auch noch aus anderen Gründen unwirksam ist (dazu OLG Köln, Urteil vom 21. Juli 1996, Az.: 7 U 147/86; OLG Saarbrücken, Urteile vom 12. April 2000, Az.: 1 U 771/99 - 191, 1 U 771/99 - zitiert nach juris).
  • AG Schorndorf, 16.12.2009 - 2 C 359/09

    Privatliquidation eines Krankenhauses bei einem Kassenpatienten: Beweislast für

    Dies gilt unabhängig davon, ob - dann wäre es ohnehin unzweifelhaft - ein privat abzurechnender Anspruch nur unter diesen überhaupt erst entsteht (so zur Vorgängervorschrift des § 18 Abs. 8 Nr. 2 BMV-Ä wohl BSG, Urteil vom 15. April 1997, Az.: 1 RK 4/96, abgedruckt in BSGE 80, 181) oder ob ein privatrechtlicher Honoraranspruch an sich besteht und nur durch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften vom Patienten sofort und unmittelbar auf den Träger der Krankenversicherung übergeleitet wird (so wohl OLG Saarbrücken, Urteil vom 12. April 2000, Az.: 1 U 771/99, abgedruckt in NJW 2001, 1798), da auch im letzteren Fall nur im Rahmen des § 18 Abs. 8 BMV-Ä eine Vergütung gefordert und der Anspruch durchgesetzt werden kann.
  • OLG Hamburg, 20.03.2002 - 1 U 62/01

    Honoraranspruch des Krankenhausträgers gegenüber einem Kassenpatienten für

    Der Honoraranspruch des Krankenhausträgers ist unmittelbar gegen die Krankenkasse gerichtet (vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 12. April 2000, NJW 2001, 1798).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7257
OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00 (https://dejure.org/2000,7257)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.08.2000 - 16 UF 180/00 (https://dejure.org/2000,7257)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. August 2000 - 16 UF 180/00 (https://dejure.org/2000,7257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Vaterschaft; Anwendbarkeit ausländischen Rechts; Willensmangel; Vaterschaftsanerkenntnis; Ausreichende Bedenkzeit; Verstoß gegen den ordre public

  • Judicialis

    BGB § 1629 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § ... 1795 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 1671 n.F.; ; BGB § 1595 n.F.; ; BGB § 1600 n.F.; ; BGB § 1600 b Abs. 2; ; BGB § 1600 d Abs. 1; ; EGBGB § 1 Abs. 1; ; EGBGB § 1 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 93 c; ; ZPO § 704 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Anfechtung der Vaterschaft nach ausländischem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00
    Kein Verstoß gegen den ordre public liegt freilich vor, wenn das Anfechtungsrecht nach ausländischem Recht binnen kürzerer Frist als nach deutschem Recht ausgeübt werden muß, sofern jenes nur überhaupt eine Überlegungsfrist einräumt, die noch als angemessen angesehen werden kann (BGHZ 75, 32, 43 ff.: Frist von 6 Monaten ab Kenntnis von der Geburt für die Anfechtung der Ehelichkeit).
  • BGH, 09.01.1969 - VII ZR 133/66

    Unzulässigkeit einer Streitanteilsvereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00
    Soweit der BGH a.a.O. in der nach ausländischem Recht vorgesehenen Wirksamkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses trotz fehlender Zustimmung des Kindes einen Verstoß gegen den ordre public gesehen hat, ist die Rechtslage heute anders zu beurteilen, denn die Rechtsanschauung hat sich gewandelt (vgl. hierzu BGHZ 51, 290).
  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 128/94

    Verzicht auf Anfechtung der Ehelichkeit eines im Wege der heterologen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00
    Infolgedessen kann auf ein gesetzlich vorgesehenes Recht, die Vaterschaft anzufechten, nicht durch rechtsgeschäftliche Erklärung verzichtet werden (BGH FamRZ 1995, 1272), es erlischt vielmehr nur durch Nichtausübung und Zeitablauf.
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00
    Nach deutschem Recht wäre das Anerkenntnis des Klägers unwirksam, obwohl es, wie noch auszuführen ist, der Ortsform genügt hat, weil es an der zum Zeitpunkt der Abgabe des Anerkenntnisses erforderlichen Zustimmung des Kindes fehlt (vgl. § 1600 c BGB a.F. und zur Rechtsfolge fehlender Zustimmung BGH, FamRZ 1975, 273).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1624/06

    Bestellung eines Vormundes für einen Minderjährigen verletzt dessen Onkel und

    Das Ergebnis - Wirksamkeit eines bewusst unrichtigen Vaterschaftsanerkenntnisses - würde bei Anwendung deutschen Rechts nicht anders ausfallen, verstößt also nicht gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts mit der Folge, dass auch ein Verstoß gegen den ordre public, Art. 6 EGBGB nicht gegeben ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 3. August 2000 - 16 UF 180/00 -, FamRZ 2001, 246 ).
  • OLG Hamm, 07.04.2008 - 15 Wx 8/08

    Zur Bestimmung des verbindlich gewordenen Abstammungsstatuts bei zum Zeitpunkt

    Dem Sinn der alternativen Anknüpfung in Art. 19 Abs. 1 EGBGB würde deshalb die Beachtung einer Rückverweisung entgegenwirken, die die anwendbaren Rechtsordnungen beschränken und so zu einem Ergebnis führen würde, das entgegen dem Günstigkeitsprinzip bei der alternativen Anwendung mehrerer Rechtsordnungen ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung berufen würde (OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1697; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 246; Klinkhardt, a.a.O., Art. 19 EGBGB, Rn. 23; Palandt/Heldrich, a.a.O., Art. 4, Rn. 7).
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