Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.2000 - 11 U 155/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4984
OLG Köln, 23.02.2000 - 11 U 155/99 (https://dejure.org/2000,4984)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2000 - 11 U 155/99 (https://dejure.org/2000,4984)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 11 U 155/99 (https://dejure.org/2000,4984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32a; ; GmbHG § 32b; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG §§ 30 31
    Eigenkapitalersatz - rechnerische Überschuldung und negative Fortbestehensprognose - Kreditunwürdigkeit bei verzögerter Liquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 2121
  • DB 2000, 2419
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2000 - 11 U 155/99
    Für die Anwendung der Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz analog §§ 30, 31 GmbHG (bzw. der §§ 32a, 32b GmbHG) reicht indes eine bilanzielle Unterdeckung oder Überschuldung nicht aus; erforderlich sind vielmehr rechnerische Überschuldung und negative Fortbestehensprognose (vgl. BGHZ 119, 201, 213 f.; BGH ZIP 1999, 1524, 1525).

    Eine auf Kreditunwürdigkeit beruhende Krise der Gesellschaft liegt vor, wenn sie von dritter Seite einen zur Fortführung des Unternehmens erforderlichen Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und sie deshalb ohne die Gesellschafterleistung liquidiert werden müsste (BGHZ 119, 201, 206; BGH ZIP 1999, 1524, 1526).

    Denn die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft ist nicht rückblickend, sondern allein aufgrund der Umstände im Zeitpunkt der Gewährung oder Belassung der möglicherweise eigenkapitalersetzenden Leistung zu beurteilen (BGHZ 119, 201, 206 ff.; BGH WM 1987, 1488, 1489).

  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98

    Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2000 - 11 U 155/99
    Für die Anwendung der Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz analog §§ 30, 31 GmbHG (bzw. der §§ 32a, 32b GmbHG) reicht indes eine bilanzielle Unterdeckung oder Überschuldung nicht aus; erforderlich sind vielmehr rechnerische Überschuldung und negative Fortbestehensprognose (vgl. BGHZ 119, 201, 213 f.; BGH ZIP 1999, 1524, 1525).

    Eine auf Kreditunwürdigkeit beruhende Krise der Gesellschaft liegt vor, wenn sie von dritter Seite einen zur Fortführung des Unternehmens erforderlichen Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und sie deshalb ohne die Gesellschafterleistung liquidiert werden müsste (BGHZ 119, 201, 206; BGH ZIP 1999, 1524, 1526).

  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87

    Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2000 - 11 U 155/99
    Denn die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft ist nicht rückblickend, sondern allein aufgrund der Umstände im Zeitpunkt der Gewährung oder Belassung der möglicherweise eigenkapitalersetzenden Leistung zu beurteilen (BGHZ 119, 201, 206 ff.; BGH WM 1987, 1488, 1489).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 6 U 187/97

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistung auch bei Bürgschaft für

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2000 - 11 U 155/99
    Eine günstige Fortbestehensprognose setzt voraus, dass die Finanz- und Ertragsplanung die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür ergibt, dass mittelfristig nicht mit dem Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit, sondern damit zu rechnen ist, dass die Gesellschaft in überschaubarer Zeit ihre fälligen Verpflichtungen erfüllen wird (vgl. BGH NZI 1999, 320, 321 f., 322).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97   

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https://dejure.org/2000,6930
OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97 (https://dejure.org/2000,6930)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.03.2000 - 1 U 364/97 (https://dejure.org/2000,6930)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. März 2000 - 1 U 364/97 (https://dejure.org/2000,6930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Haftung; Gemeinde; Kanalbauarbeiten; Bauarbeiten; Bauunternehmen; Grundstück; Schaden; Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § ... 823 Abs. 2; ; BGB § 909; ; BGB § 830; ; BGB § 840; ; BGB § 249; ; BGB § 421; ; BGB § 839 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108

  • rechtsportal.de

    Haftung der Gemeinde für Schäden nach Kanalbauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer ist für Setzungsschäden durch Kanalbaumaßnahmen verantwortlich? (IBR 2000, 608)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 3 O 1/95
  • OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77

    Drainagewirkung auf angrenzende Grundstücke

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97
    Die Haftung und der Pflichtenkreis des Bauunternehmers wird im Rahmen der Haftung nach § 909 BGB recht weit gezogen (BGH, NJW 1981, 50 f., Senatsurteil vom 10. Mai 1995 - 1 U 271/94).

    Hier nun hätte die Beklagte zu 2) spätestens nach dem Wassereintritt in die Kanalgräben die eigenständige Verpflichtung gehabt, Abflußsperren, Sperrriegel einzubauen, um die ursprüngliche Grundwassersituation zu sichern, die eingetretene "Drainagewirkung" durch die von ihr errichteten Gräben zu stoppen oder aber zumindest und zeitnah die Beklagte zu 1) (Auftraggeber) auf die entstandene prekäre Lage hinzuweisen, auf Abhilfe zu dringen und sogar notfalls die Arbeiten einzustellen (vgl. zum Umfang dieser Pflichten BGH, NJW 1981, 50 f., Staudinger-Roth a.a.O., § 909 Rn. 55).

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97
    (BGH, NJW 1999, 1029 ff.).
  • OLG Koblenz, 01.04.2011 - 1 U 379/06

    Kanalbauarbeiten führten zu massiven Gebäudeschäden - Hauseigentümer aus

    Der gleiche Schadenersatzanspruch folgt auch aus § 823 Abs. 2 i.V.m. § 909 BGB (siehe BGHZ 57, 371, 374, vgl. OLG Koblenz, OLGR 2000, 425 - 426 zu einer Haftung des Bauunternehmers aus §§ 823 Abs. 2, 906 BGB bei setzungsbedingten Schäden an einem benachbarten Hausgrundstück infolge von Kanalbauarbeiten).

    Vorliegend kommt zu Gunsten des Klägers ein in Rechtsprechung und Literatur anerkannter (vgl. MüKomm/Säcker, BGB , 5. Aufl., § 906 Rn 141) verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog §§ 909, 906 Abs. 2 BGB in Betracht, dessen Voraussetzungen bei infolge einer durch die Kanalbauarbeiten bedingten Grundwasserabsenkung eingetretenen Schäden am Grundstück des Klägers erfüllt sind (vgl. OLGR Koblenz, OLGR 2000, 425 - 426).

    Soweit sich die gegen die Beklagten zu 1) und 2) gerichteten Ansprüche decken, haften beide als Gesamtschuldner (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2000, 425 - 426).

  • OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Beweiswürdigung bei zwei in unvereinbarem

    Unter diesen Umständen besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, der sich insbesondere auch auf solche Schäden erstreckt, die, wie im hier zu entscheidenden Fall, durch den Aushub eines Kanals auf dem Nachbargrundstück zurückzuführen sind (vgl. dazu OLG Koblenz OLGR 2000, 425 m.w.N.).
  • LG Frankenthal, 24.04.2002 - 5 O 27/01
    Nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme steht nämlich nicht zur Überzeugung der Kammer fest, dass die Ursache der Gebäudesetzungen und der hierauf zurückzuführenden Rissbildungen darin zu sehen sind, dass die seinerzeit von der jetzigen Beklagten für die Ortsgemeinde Ort aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages in Auftrag gegebenen Arbeiten, für welche die Beklagte analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB einzustehen hätte (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2000, 425; OLG Saarbrücken, VersR 1988, 131; OLG Koblenz, Urteil vom 27. Mai 1999 - 5 U 1041/98; allgemein zu Ausgleichsansprüchen aufgrund von Kanalisationsarbeiten: BGH NJW 1988, 1202 ff) zu den Setzungen unter dem Wohngebäude des Klägers geführt haben.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 66/99   

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https://dejure.org/1999,7480
OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 66/99 (https://dejure.org/1999,7480)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.1999 - 22 U 66/99 (https://dejure.org/1999,7480)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 22 U 66/99 (https://dejure.org/1999,7480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vertriebshändler; Produktbeobachtungspflicht; Warnpflicht; Warnung vor schädlichen Eigenschaften; Eigentumsverletzung

  • Judicialis

    BGB § 823; ; ZPO § 286; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de

    BGB § 823; ZPO § 286 § 287
    Produkthaftung des Vertriebshändlers; Entwicklung einer Backstraße

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93

    Begriff der Eigentumsverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 66/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1994, 517 ff. "Wasserrohrfall") sei eine Eigentumsverletzung auch dann gegeben, wenn die bestimmungsgemäße Verwendung beeinträchtigt sei.

    Sie hat zwar hinreichend vorgetragen, daß die Beklagte die ihr als Vertriebshändlerin obliegende Produktbeobachtungs- und Warnpflicht (vgl. BGH NJW 1994, 517 (519) ) verletzt hat, indem sie die Fa. W und/oder die Fa. van C von dem ihr schon 1992 bekannten, im Schreiben vom 07.07.1993 (Bl.12/13 GA) beschriebenen Fehlverhalten der Näherungsschalter nicht vor Inbetriebnahme der Backstraßen in Kenntnis gesetzt hat.

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 252/92

    Verjährung bei Zusammentreffen kaufvertraglicher und deliktischer Haftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 66/99
    Sie nimmt Bezug auf den vom BGH entschiedenen "Jungpflanzenfall" (BGH NJW-RR 1993, 1113 f.), den "Gaszugfall" -(BGH NJW 1983, 810 ff.) und den "Hebebühnenfall" (BGH VersR 1983, 346 ff.).
  • BGH, 04.02.1964 - VI ZR 25/63

    Haftung wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 66/99
    Der Sachverhalt gestalte sich so, wie in dem vom BGH entschiedenen "Hühnerbrutfall" (BGHZ 41, 123 ff.).
  • BGH, 25.06.1991 - X ZR 4/90

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Installierung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 66/99
    Die vorliegend in Rede stehenden Schäden fielen in die von der Rechtsprechung entwickelte Kategorie "unmittelbarer Mangelfolgeschaden" (z.B. BGHZ 98, 45 ff.; 115, 32 ff.), so daß die kurze Verjährungsfrist des § 638 Abs. 1 S.1 BGB einschlägig sei.
  • BGH, 13.05.1986 - X ZR 35/85

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mangelfolgeschäden; Motorschaden aufgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 66/99
    Die vorliegend in Rede stehenden Schäden fielen in die von der Rechtsprechung entwickelte Kategorie "unmittelbarer Mangelfolgeschaden" (z.B. BGHZ 98, 45 ff.; 115, 32 ff.), so daß die kurze Verjährungsfrist des § 638 Abs. 1 S.1 BGB einschlägig sei.
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79

    Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 66/99
    Sie nimmt Bezug auf den vom BGH entschiedenen "Jungpflanzenfall" (BGH NJW-RR 1993, 1113 f.), den "Gaszugfall" -(BGH NJW 1983, 810 ff.) und den "Hebebühnenfall" (BGH VersR 1983, 346 ff.).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80

    Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 66/99
    Sie nimmt Bezug auf den vom BGH entschiedenen "Jungpflanzenfall" (BGH NJW-RR 1993, 1113 f.), den "Gaszugfall" -(BGH NJW 1983, 810 ff.) und den "Hebebühnenfall" (BGH VersR 1983, 346 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 32/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17185
OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 32/99 (https://dejure.org/2000,17185)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2000 - 16 U 32/99 (https://dejure.org/2000,17185)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 16 U 32/99 (https://dejure.org/2000,17185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wirtschaftliche Verschmelzung, Gesamtrechtsnachfolge im Wege der Anwachsung, Querlieferungen, Treuepflicht des U, Buchauszug, Provisionssatz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1 § 39; HGB § 87c
    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges bei Gesamtrechtsnachfolge des Geschäftsherrn

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 11 O 76/98
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 32/99
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