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   OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99   

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OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99 (https://dejure.org/2000,3411)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.05.2000 - 21 U 3559/99 (https://dejure.org/2000,3411)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 21 U 3559/99 (https://dejure.org/2000,3411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit; Vermögen; PGH; Gesellschaft; Umwandlung; Rechtsträger; Abfindung; Gesellschafter; GmbH; Geschäftsanteil

  • Judicialis

    BGB § 140; ; BGB § ... 242; ; BGB § 138; ; BGB § 723 Abs. 3; ; BGB § 738 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 21 Abs. 1; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 22 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 22 Abs. 2; ; ZPO § 249 Abs. 2; ; ZPO § 240 Satz 2; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; PGH-VO § 4 Abs. 3 Nr. 2; ; PGH-VO § 6; ; PGH-VO § 4 Abs. 1; ; PGH-VO § 5 Abs. 4; ; PGH-VO § 5 Abs. 2; ; LwAnpG § 27; ; HGB § 133 Abs. 3; ; GmbHG § 34 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwandlung durch Spaltung einer DDR-Produktionsgenossenschaft des Handwerks - Sittenwidrige Abfindungsklausel für GmbH-Gesellschafter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 46 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 138, 242, 723, 738 Abs. 1 BGB; §§ 4, 5, 6 PGH-VO; § 27 LwAnpG; § 133 Abs. 3 HGB; § 34 Abs. 3 GmbHG
    PGH-Umwandlung durch Vermögensspaltung/Abfindungsregelung/Sittenwidrigkeit

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters, Auszahlungsmodalitäten

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 46 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 138, 242, 723, 738 Abs. 1 BGB; §§ 4, 5, 6 PGH-VO; § 27 LwAnpG; § 133 Abs. 3 HGB; § 34 Abs. 3 GmbHG
    PGH-Umwandlung durch Vermögensspaltung/Abfindungsregelung/Sittenwidrigkeit

Verfahrensgang

  • LG Chemnitz - 4 O 1682/99
  • OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 657
  • DB 2000, 1221
  • NZG 2000, 1042
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99
    Maßgebend für die Abfindung ist grundsätzlich der volle wirtschaftliche Wert des Gesellschaftsanteils (BGHZ 116, 359, 365, 370 f., 375; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 34 Rdn. 42; Hachenburg-Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., Anh. § 34 Rdn. 61; Scholz, a.a.O., § 15 Rdn. 150 m.w.N.).

    c) Nachdem die Beklagte dem Kläger zumindest ein Abfindungsguthaben in Höhe von 20.070,50 DM zugesteht (Klageerwiderung, Seite 5, Bl. 14 d.A.), waren die geltend gemachten 15.723,76 DM dem Kläger zuzusprechen, ohne dass es auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrswerts des Gesellschaftsanteils (vgl. hierzu BGHZ 116, 359, 371; Lutter/Hommelhoff, a.a.O., § 34 Rdn. 43) ankäme.

  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98

    Frist für die Klage eines LPG -Mitglieds wegen der Wirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99
    Eine solche Rechtsfolge hat der Bundesgerichtshof für die Fälle bejaht, in denen ehemalige landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in gesetzlich nicht zugelassene Rechtsformen umgewandelt worden waren oder nicht vom LwAnpG vom 29.06.1990 (GBl. I, Seite 642) zugelassene Teilungen oder Zusammenschlüsse im Wege der Umwandlung erfolgen sollten (vgl. BGHZ 137, 134, 138 ff.; 142, 1, 4 ff.; Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 258, 259).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 20/99

    Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99
    Eine solche Rechtsfolge hat der Bundesgerichtshof für die Fälle bejaht, in denen ehemalige landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in gesetzlich nicht zugelassene Rechtsformen umgewandelt worden waren oder nicht vom LwAnpG vom 29.06.1990 (GBl. I, Seite 642) zugelassene Teilungen oder Zusammenschlüsse im Wege der Umwandlung erfolgen sollten (vgl. BGHZ 137, 134, 138 ff.; 142, 1, 4 ff.; Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 258, 259).
  • BGH, 13.03.2000 - II ZR 234/99

    Verjährung der Ansprüche nach Auseinandersetzung einer Genossenschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99
    Dem besonderen Interesse am Ausscheiden hat der DDR-Gesetzgeber zwar schon mit der Regelung Rechnung getragen, dass die PGH-Mitglieder, die nicht in die neue Gesellschaft eintraten, einen besonderen gesetzlichen Anspruch nach § 5 Abs. 2 PGH-VO auf Auszahlung des Anteils am unteilbaren Fonds nach Maßgabe der Umwandlungsbilanz erhalten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 03.06.1996 - II ZR 217/95 - WM 1996, 1776, vom 16.12.1996 - II ZR 60/96 - VIZ 1997, 250 f. und vom 13.03.2000 - II ZR 234/99 - ZIP 2000, 746 ff.).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 17/99

    Zahlung einer Abfindung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zugunsten eines

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99
    Eine solche Rechtsfolge hat der Bundesgerichtshof für die Fälle bejaht, in denen ehemalige landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in gesetzlich nicht zugelassene Rechtsformen umgewandelt worden waren oder nicht vom LwAnpG vom 29.06.1990 (GBl. I, Seite 642) zugelassene Teilungen oder Zusammenschlüsse im Wege der Umwandlung erfolgen sollten (vgl. BGHZ 137, 134, 138 ff.; 142, 1, 4 ff.; Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 258, 259).
  • BGH, 16.12.1996 - II ZR 60/96

    Ansprüche auf Auszahlung des Anteils an einem unteilbaren Fonds -

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99
    Dem besonderen Interesse am Ausscheiden hat der DDR-Gesetzgeber zwar schon mit der Regelung Rechnung getragen, dass die PGH-Mitglieder, die nicht in die neue Gesellschaft eintraten, einen besonderen gesetzlichen Anspruch nach § 5 Abs. 2 PGH-VO auf Auszahlung des Anteils am unteilbaren Fonds nach Maßgabe der Umwandlungsbilanz erhalten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 03.06.1996 - II ZR 217/95 - WM 1996, 1776, vom 16.12.1996 - II ZR 60/96 - VIZ 1997, 250 f. und vom 13.03.2000 - II ZR 234/99 - ZIP 2000, 746 ff.).
  • BGH, 09.01.1989 - II ZR 83/88

    Kürzung des Abfindungsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99
    Dabei werden Zahlungszeiträume von zehn Jahren oder mehr in aller Regel wegen anstößiger Benachteiligung des Ausscheidungswilligenden für unwirksam erachtet, während Auszahlungszeiträume unter fünf Jahren im Allgemeinen als unbedenklich angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 09.01.1980 - II ZR 83/88 - NJW 1989, 2685, 2686).
  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97

    Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99
    Eine solche Rechtsfolge hat der Bundesgerichtshof für die Fälle bejaht, in denen ehemalige landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in gesetzlich nicht zugelassene Rechtsformen umgewandelt worden waren oder nicht vom LwAnpG vom 29.06.1990 (GBl. I, Seite 642) zugelassene Teilungen oder Zusammenschlüsse im Wege der Umwandlung erfolgen sollten (vgl. BGHZ 137, 134, 138 ff.; 142, 1, 4 ff.; Beschluss vom 26.10.1999, BLw 20/99, WM 2000, 258, 259).
  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99
    2.) Der Zeitpunkt der Kündigung durch den Kläger bleibt auf seine Abfindungsklage deshalb ohne Einfluss, weil die in § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages enthaltene Klausel nach § 138 BGB bzw. § 723 Abs. 3 BGB, § 133 Abs. 3 HGB nichtig ist (vgl. zum methodischen Ansatz: BGH NJW 1993, 3193; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., Seite 1472 ff. m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1975 - II ZB 12/73

    Einziehung eines Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99
    Im Rahmen der Satzungsautonomie sind abweichende Abfindungsregelungen - auch solche wie die hier zu beurteilende Klausel, die nicht an der Höhe des Abfindungsanspruchs, sondern bei den Auszahlungsmodalitäten ansetzen - indes zulässig (BGHZ 65, 22, 27; Hachenburg-Ulmer, a.a.O., Anh. § 34 Rdn. 65; Scholz, a.a.O., § 15 Rdn. 152 f. m.w.N.), sofern nicht gegen die berechtigten Interessen der betroffenen Gesellschafter verstoßen wird (Lutter/Hommelhoff, a.a.O., § 34 Rdn. 45 ff.).
  • BGH, 03.06.1996 - II ZR 217/95

    Anspruch der Mitglieder einer PGH auf Auszahlung ihres Anteils am unteilbaren

  • OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 22 U 3/09

    Zulässigkeit einer Abfindungsbeschränkung im Falle des Ausscheidens eines

    Das OLG Dresden hat diesbezüglich ausgeführt, dass Zahlungszeiträume von zehn Jahren oder mehr in aller Regel wegen anstößiger Benachteiligung des Ausscheidungswilligen für unwirksam erachtet, während Auszahlungszeiträume unter fünf Jahren im Allgemeinen als unbedenklich angesehen würden (NZG 2000, 1042, 1043).

    Für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit solcher Bestimmungen über die Zahlungsmodalitäten sind diese in ihrem Zusammenwirken mit den Bestimmungen über die Höhe der Abfindung zu betrachten: Je deutlicher die Abfindung hinter dem anteiligen Unternehmenswert zurückbleibt, desto problematischer erscheinen einschneidende Regelungen der Zahlungsmodalitäten zum Nachteil des ausscheidenden Gesellschafters (vergleiche Stöber/Rafiqpoor a. a. O., Seite 875 mit weiteren Nachweisen; Ulmer a. a. O., § 34, Randziffern 88, 92) Bei Auszahlungsaufschüben von fünf bis 10 Jahren kommt es auf den Einzelfall an, wobei die Modalitäten der Verzinsung und der Auszahlung, die Berechnung der Abfindung (Buchwert oder Unternehmenswert) und dergleichen in einer Gesamtbewertung zu berücksichtigen sind (vergleiche OLG Dresden NZG 2000, 1042, 1043).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 112/99   

Zitiervorschläge
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OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 112/99 (https://dejure.org/2000,15115)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.04.2000 - 3 U 112/99 (https://dejure.org/2000,15115)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. April 2000 - 3 U 112/99 (https://dejure.org/2000,15115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 416 O 74/99
  • OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 112/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 23.03.2000 - 3 U 80/99

    Tarifgestaltung von Online-Diensten

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 112/99
    Daraufhin hatte das Landgericht in dem vorangegangenen Verfahren gleichen Rubrums mit Verfügungsurteil vom 12. März 1999 das Anbieten dieses "T-Online-Standardtarifs" untersagt, ohne das Angebot "zugleich zu entbündeln" d.h. die Nutzung des Dienstes 'T-Online' auch ohne den Zugang über das Telefonnetz der Deutschen Telekom AG als eigenständige Leistung anzubieten, in der Leistungsbeschreibung gesondert aufzuführen und gesondert zu tarifieren" (Anlage ASt AS 1 -, vgl. auch die Beiakte Landgericht Hamburg 416 O 46/99 = OLG Hamburg 3 U 80/99).
  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 116/91

    Berufung - Berufungskläger - Erste Instanz - Hinweispflicht - Klageänderung

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 112/99
    Ohne Weiterverfolgung wenigstens eines Teils des in erster Instanz erhobenen - und dort erfolglos gebliebenen - Klageanspruchs kommt grundsätzlich auch eine Klageänderung oder eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz nicht in Betracht, weil das eine wie das andere eine zulässige Berufung voraussetzt (BGH NJW 1993, 597 m. w. Nw.).
  • BGH, 12.07.1995 - IV ZR 369/94

    Auswirkungen des Geltendmachens eines bisher nicht verfolgten Anspruchs auf die

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 112/99
    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Berufung unzulässig, wenn mit ihr nicht zumindest teilweise die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer", sondern ausschließlich ein neuer, bisher noch nicht geltend gemachter Anspruch verfolgt wird (BGH NJW-RR 1995, 1469 , WRP 1996, 539, jeweils in w. Nw.).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 112/99
    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Berufung unzulässig, wenn mit ihr nicht zumindest teilweise die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer", sondern ausschließlich ein neuer, bisher noch nicht geltend gemachter Anspruch verfolgt wird (BGH NJW-RR 1995, 1469 , WRP 1996, 539, jeweils in w. Nw.).
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