Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/2000   

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OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/2000 (https://dejure.org/2000,2860)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.06.2000 - 16 Wx 39/2000 (https://dejure.org/2000,2860)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 16 Wx 39/2000 (https://dejure.org/2000,2860)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abrechnungsergebnis eines Vorjahres darf nicht Gegenstand der Jahresabrechnung eines nachfolgenden Jahres sein, §§ 28 Abs. 3 und Abs. 5 WEG

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 28 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 10 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 47 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 3
    Nichtangefochtener Mehrheitsbeschluß über die Festlegung erhöhter Verzugszinsen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 87
  • NZM 2000, 909
  • ZMR 2001, 67
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
    Auch wenn bei dieser Fallgestaltung der Abrechnungsbeschluss unterschiedliche Bedeutung gegen die Antragsteller und den Antragsgegner haben würde, weil gegen die Antragsteller lediglich die Abrechnungsspitze ergänzend festgelegt, gegen den Antragsgegner darüber hinaus ein Abrechnungsrückstand neu begründet würde (vgl. hierzu BGH NZM 1999, 1101 ff, 1103), sind nach dem Wortlaut des Protokolls über die Beschlussfassung vom 01. Juli 1997 keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Wohnungseigentümer eine solche Wirkung nicht hätten herbeiführen wollen.
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 182/98

    Haftung für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers aus den Abrechnungen früherer

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
    Dennoch kann ein Fehlbetrag aus einem Vorjahr in die Beschlussfassung einbezogen werden und damit der Eigentümerbeschluss Grundlage für einen Zahlungsanspruch sein, sofern er nicht auf Anfechtung hin für ungültig erklärt wird (vgl. Senat aaO; Bay.ObLG NZM 2000, 52 m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.01.1995 - 16 Wx 167/94

    Auslegung von Beschlüssen der WEG -Versammlung

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
    Zwar darf grundsätzlich das Abrechnungsergebnis eines Vorjahres nicht Gegenstand der Jahresabrechnung eines nachfolgenden Jahres sein, weil es sich hierbei weder um Einnahmen noch um Ausgaben im abzurechnenden Wirtschaftsjahr handelt, die gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 WEG allein in die Jahresabrechnung einzustellen sind (vgl. Beschluss des Senates vom 09. Januar 1995 - 16 Wx 167/94 WE 1995, 221; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; KG ZMR 1996, 150).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 3 Wx 448/99

    Fortführung eines Wohngeldverfahrens durch den ausgeschiedenen Verwalter;

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
    Der Beschluss ist deshalb wirksam und bindend (§ 23 Abs. 4 WEG), obwohl er mit der Pauschalierung eines über den gesetzlichen Mindestschaden (§ 288 Abs. 1 S. 1 BGB) hinausgehenden Verzugsschadens der Gemeinschaft (§§ 288 Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB) eine Angelegenheit zum Gegenstand hatte, welche die Wohnungseigentümer grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 WEG regeln, über die sie aber nicht mit Stimmenmehrheit beschließen konnten (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2000, 397 m.w.N.) Der Senat sieht trotz der derzeitigen Diskussion über die Wirksamkeit vereinbarungsersetzender Mehrheitsbeschlüsse (beispielhaft: Wenzel, NZM 2000, 257; Deckert, NZM 2000, 361; Röll, ZWE 2000, 13) für Fälle der vorliegenden Art, die den fließenden möglichen Grenzbereich der Beschlusskompetenz betreffen, keine Veranlassung, von der bisherigen gefertigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte abzuweichen.
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
    Zwar darf grundsätzlich das Abrechnungsergebnis eines Vorjahres nicht Gegenstand der Jahresabrechnung eines nachfolgenden Jahres sein, weil es sich hierbei weder um Einnahmen noch um Ausgaben im abzurechnenden Wirtschaftsjahr handelt, die gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 WEG allein in die Jahresabrechnung einzustellen sind (vgl. Beschluss des Senates vom 09. Januar 1995 - 16 Wx 167/94 WE 1995, 221; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; KG ZMR 1996, 150).
  • OLG Köln, 08.02.1995 - 16 Wx 187/94
    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 39/00
    Zwar darf grundsätzlich das Abrechnungsergebnis eines Vorjahres nicht Gegenstand der Jahresabrechnung eines nachfolgenden Jahres sein, weil es sich hierbei weder um Einnahmen noch um Ausgaben im abzurechnenden Wirtschaftsjahr handelt, die gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 WEG allein in die Jahresabrechnung einzustellen sind (vgl. Beschluss des Senates vom 09. Januar 1995 - 16 Wx 167/94 WE 1995, 221; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; KG ZMR 1996, 150).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Zu vergleichbar hohen Zinsen entschied das OLG Köln (ZMR 2001, 67): Die pauschale Festlegung eines von den Eigentümern im Falle des Verzugs mit Wohngeldzahlungen zu zahlenden, über den gesetzlichen Mindestschaden (§ 288 Abs. 1 S. 1 BGB) hinausgehenden Schadensersatzes bedarf der Vereinbarung aller Wohnungseigentümer.
  • LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13

    Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

    Es wurde bereits nach altem Recht bei Beschlüssen, die aufgrund einer Öffnungsklausel ergingen, vertreten, dass diese, auch wenn das Quorum nicht erreicht ist, bei nicht durchgeführter Beschlussanfechtung bestandskräftig werden ( BGH DWE 1994, 140; KG NZM 1999, 569; OLG Köln NZM 2000, 909).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung unter Einbeziehung

    Die h.M. geht in einem Fall wie diesem lediglich von der Anfechtbarkeit des Beschlusses aus und nimmt bei dessen Bestandskraft die Neubegründung einer Forderung in beschlossener Höhe an (vgl. BayObLG ZMR 2004, 355 [356]; NZM 2000, 52 [53]; OLG Köln NJW-RR 2001, 87 m.w.N.; NJW-RR 1997, 1102; Merle, in: Bärmann, § 28 Rn. 89, 124).
  • OLG Köln, 15.01.2001 - 16 Wx 140/00

    WEG : Bestandskraft fehlerhafter Einzelabrechnungen

    Zwar darf grundsätzlich das Abrechnungsergebnis eines Vorjahres nicht Gegenstand der Jahresabrechnung eines nachfolgenden Jahres sein, weil es sich hierbei weder um Einnahmen noch um Ausgaben im abzurechnenden Wirtschaftsjahr handelt, die gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Ziffer 1 WEG allein in die Jahresabrechnung einzustellen sind (vgl. Beschluss des Senates vom 7. Juni 2000 - 16 Wx 39/00 m. w. N.).
  • LG Mönchengladbach, 05.01.2004 - 5 T 496/03
    Ob eine solche Einbeziehung gewollt ist, ist durch Auslegung des Beschlusses zu ermitteln (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2002, 3 Wx 170/02; BayObLG NZM 2000, 52; OLG Köln NZM 2000, 909).
  • LG München I, 03.11.2010 - 36 S 12740/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Bestandskraft eines

    Er erlangt unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 4 WEG Bestandskraft." Ferner wurde bereits nach altem Recht bei Beschlüssen, die aufgrund einer Öffnungsklausel ergingen, vertreten, dass diese, auch wenn das Quorum nicht erreicht ist, bei nicht durchgeführter Beschlussanfechtung bestandskräftig werden (Spielbauer/Then, WEG, § 16 Rd.-Nr. 65; vgl. zur alten Rechtslage auch Pick in Bärmann, WEG, 9. Auflage, § 16 Rd.-Nr. 117 mit Verweis auf BGH DWE 1994, 140; KG NZM 1999, 569; OLG Köln NZM 2000, 909).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3596
OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99 (https://dejure.org/2000,3596)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.05.2000 - 11 U 216/99 (https://dejure.org/2000,3596)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 11 U 216/99 (https://dejure.org/2000,3596)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.; ; BGB § 197; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 812
    Rückforderung irrtümlicher Doppelzahlung gegenüber Wohnungeigentümergemeinschaft - Zwischenvermietung durch Verwalter

  • ibr-online

    Rückerlangung irrtümlich doppelt gezahlter Nebenkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 66
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
    Bei Vollzug dieses Vorgangs und bei Mängeln im Valuta- oder Deckungsverhältnis wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung grundsätzlich in der jeweiligen Leistungsbeziehung rückgängig zu machen (vgl.etwa BGH NJW 1994, 2357 f. mit weiteren Nachweisen).

    In einem solchen Fall, in dem sowohl der Zahlende als auch der Empfänger der Zahlung erkennen, dass die beabsichtigte Leistung ohne rechtliche Grundlage erfolgen würde und der Empfänger deshalb von einer Weiterleitung des Geldes absieht, ist die tatsächlich vorgenommene Vermögensverschiebung nach Ansicht des Senats im Wege der Eingriffskondiktion zwischen Zahlendem und Empfänger rückgängig zu machen (vgl. auch BGH BGH NJW 1994, 2357, 2358 sub c, aa).

  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 218/74

    Bereicherungsausgleich bei Zahlung auf nicht unterschriebenen Scheck

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
    Der Bundesgerichtshof hat aber wiederholt betont, daß sich jede schematische Lösung in Dreipersonenverhältnissen verbiete (BGHZ 61, 289, 292; 66, 362, 364; 372, 374; 89, 376, 378; 111, 382, 385).

    Diese Sichtweise, die zu einer Direktkondiktion zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger führt, wird bestätigt durch die Rechtsprechung, die bei fehlender oder gefälschter Anweisung und Kenntnis des Empfängers davon einen unmittelbaren Anspruch des Angewiesenen gegen den Empfänger bejaht (BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235; BGH NJW 1987, 185; OLG Köln OLGR 1996, 251 f.; OLG Hamm WM 1983, 1000, 1001; NJW-RR 1987, 882; ohne auf Kenntnis abzustellen BGH WM 1990, 1280, 1281).

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83

    Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
    Diese Sichtweise, die zu einer Direktkondiktion zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger führt, wird bestätigt durch die Rechtsprechung, die bei fehlender oder gefälschter Anweisung und Kenntnis des Empfängers davon einen unmittelbaren Anspruch des Angewiesenen gegen den Empfänger bejaht (BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235; BGH NJW 1987, 185; OLG Köln OLGR 1996, 251 f.; OLG Hamm WM 1983, 1000, 1001; NJW-RR 1987, 882; ohne auf Kenntnis abzustellen BGH WM 1990, 1280, 1281).
  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 110/83

    Widerrufener Dauerauftrag - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
    Der Bundesgerichtshof hat aber wiederholt betont, daß sich jede schematische Lösung in Dreipersonenverhältnissen verbiete (BGHZ 61, 289, 292; 66, 362, 364; 372, 374; 89, 376, 378; 111, 382, 385).
  • BGH, 16.06.1983 - VII ZR 370/82

    Bereicherungsausgleich bei widerrufener Anweisung

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
    Diese Sichtweise, die zu einer Direktkondiktion zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger führt, wird bestätigt durch die Rechtsprechung, die bei fehlender oder gefälschter Anweisung und Kenntnis des Empfängers davon einen unmittelbaren Anspruch des Angewiesenen gegen den Empfänger bejaht (BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235; BGH NJW 1987, 185; OLG Köln OLGR 1996, 251 f.; OLG Hamm WM 1983, 1000, 1001; NJW-RR 1987, 882; ohne auf Kenntnis abzustellen BGH WM 1990, 1280, 1281).
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 349/85

    Provision des Modekontors - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, fehlende Anweisung, §

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
    Diese Sichtweise, die zu einer Direktkondiktion zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger führt, wird bestätigt durch die Rechtsprechung, die bei fehlender oder gefälschter Anweisung und Kenntnis des Empfängers davon einen unmittelbaren Anspruch des Angewiesenen gegen den Empfänger bejaht (BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235; BGH NJW 1987, 185; OLG Köln OLGR 1996, 251 f.; OLG Hamm WM 1983, 1000, 1001; NJW-RR 1987, 882; ohne auf Kenntnis abzustellen BGH WM 1990, 1280, 1281).
  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 260/75

    Bereicherungsausgleich bei Geldüberweisungen an falschen Empfänger

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
    Diese Sichtweise, die zu einer Direktkondiktion zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger führt, wird bestätigt durch die Rechtsprechung, die bei fehlender oder gefälschter Anweisung und Kenntnis des Empfängers davon einen unmittelbaren Anspruch des Angewiesenen gegen den Empfänger bejaht (BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235; BGH NJW 1987, 185; OLG Köln OLGR 1996, 251 f.; OLG Hamm WM 1983, 1000, 1001; NJW-RR 1987, 882; ohne auf Kenntnis abzustellen BGH WM 1990, 1280, 1281).
  • OLG Hamm, 10.03.1987 - 2 U 116/86
    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
    Diese Sichtweise, die zu einer Direktkondiktion zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger führt, wird bestätigt durch die Rechtsprechung, die bei fehlender oder gefälschter Anweisung und Kenntnis des Empfängers davon einen unmittelbaren Anspruch des Angewiesenen gegen den Empfänger bejaht (BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235; BGH NJW 1987, 185; OLG Köln OLGR 1996, 251 f.; OLG Hamm WM 1983, 1000, 1001; NJW-RR 1987, 882; ohne auf Kenntnis abzustellen BGH WM 1990, 1280, 1281).
  • BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89

    Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
    Der Bundesgerichtshof hat aber wiederholt betont, daß sich jede schematische Lösung in Dreipersonenverhältnissen verbiete (BGHZ 61, 289, 292; 66, 362, 364; 372, 374; 89, 376, 378; 111, 382, 385).
  • BGH, 20.06.1990 - XII ZR 93/89

    Bereicherungsausgleich bei gefälschtem Überweisungsauftrag

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
    Diese Sichtweise, die zu einer Direktkondiktion zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger führt, wird bestätigt durch die Rechtsprechung, die bei fehlender oder gefälschter Anweisung und Kenntnis des Empfängers davon einen unmittelbaren Anspruch des Angewiesenen gegen den Empfänger bejaht (BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374; 67, 75; 87, 393; 88, 232, 235; BGH NJW 1987, 185; OLG Köln OLGR 1996, 251 f.; OLG Hamm WM 1983, 1000, 1001; NJW-RR 1987, 882; ohne auf Kenntnis abzustellen BGH WM 1990, 1280, 1281).
  • BGH, 18.10.1973 - VII ZR 8/73

    Übersehener Scheckwiderruf - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im

  • BGH, 01.07.1976 - VII ZR 333/75

    Bereicherungsausgleich bei Wechseleinlösung nach Konkurseröffnung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 9 W 57/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11536
OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 9 W 57/00 (https://dejure.org/2000,11536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.2000 - 9 W 57/00 (https://dejure.org/2000,11536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 2000 - 9 W 57/00 (https://dejure.org/2000,11536)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 406
    Nachschieben von Gründen bei Sachverständigenablehnung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1434
  • MDR 2000, 1335
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Anderenfalls würde der Zweck der zeitlichen Beschränkung der Geltendmachung von Ablehnungsgründen, einen möglichst ungestörten Verfahrensverlauf zu gewährleisten und den Beteiligten daher eine Prozessförderungspflicht aufzuerlegen, unterlaufen (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2000 - 9 W 57/00 -, juris, Rdnr. 5).

    Dies enthob den Kläger indes nicht insgesamt seiner Pflicht zur Glaubhaftmachung nach § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2000 - 9 W 57/00 -, juris, Rdnr. 5).

  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten

    Letzteres gilt um so mehr, als eine Beschwerde, wie der Senat in seinem in dem vorliegenden Rechtsstreit ergangenen Beschluß vom 10. Juni 2008 - 2 W 34/08 - bereits ausgeführt hat, von dem Beklagten indes ersichtlich nicht berücksichtigt wird, eine Beschwerde gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschluß nicht auf neue, in erster Instanz noch nicht geltend gemachte Ablehnungsgründe gestützt werden kann (vgl. BayObLGZ 1985, 307 [313 f.]; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2000, 455 [456 f.]; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 46, Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2007 - 21 W 19/07

    Ablehnung einer Hilfsperson des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Kosten eines erfolgreichen Ablehnungsgesuchs zu den Kosten der Hauptsache zählen und der dortigen Kostenentscheidung folgen (OLG Schleswig OLGR 2002, 463f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 455, 456).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2022 - 11 W 12/22

    Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen; Subjektives Misstrauen

    Zwar geht die wohl einhellige Meinung davon aus, dass - wegen der zeitlichen Grenzen, die aus den spezielleren Regelungen des § 406 Abs. 2 ZPO folgen - im Beschwerdeverfahren (abweichend von § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO) grundsätzlich keine neuen Ablehnungsgründe mehr nachgeschoben werden können (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2000 - 9 W 57/00, LS, juris Rdn. 5 = BeckRS 2000, 7863; ferner BeckOK-ZPO/Scheuch, 44. Ed., § 406 Rdn. 42; HK-ZPO/Siebert, 9. Aufl., § 406 Rdn. 14; Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 46 Rdn. 18 i.V.m. Zöller/Greger aaO, § 406 Rdn. 14; jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 25.02.2004 - 16 W 16/04

    Betreiben eines Beweisverfahrens mit dem Ziel der Begutachtung einer geplanten

    Soweit die Antragsgegnerin nunmehr meint, ein Verwirrspiel entdecken zu sollen (Bl. 259), hat sich der Senat damit nicht zu befassen, weil erstmals mit der Beschwerde vorgetragene Ablehnungsgründe nicht zu berücksichtigen sind; solche können nämlich nicht im Ablehnungsverfahren mit der sofortigen Beschwerde nachgeschoben werden (OLG Düsseldorf MDR 2000, 1335).
  • OLG Celle, 09.02.2009 - 16 W 5/09

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

    solche können nämlich nicht im Ablehnungsverfahren mit der sofortigen Beschwerde nachgeschoben werden (OLG Düsseldorf MDR 2000, 1335).
  • OLG Bamberg, 12.08.2008 - 4 W 38/08

    Ablehnung eines Sachverständigen: verspätete Antragstellung; erst im Gutachten

    Denn im Beschwerdeverfahren über eine Sachverständigenablehnung können keine neuen Ablehnungsgründe nachgeschoben werden (vgl. nur OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1434; OLG Celle BauR 2004, 1186).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - L 10 R 2296/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen den

    Es bedarf hier keiner näheren Erörterung, inwieweit die erstmals im Beschwerdeverfahren vorgenommene Darstellung von Ablehnungsgründen als eigenständige - und dann unzulässigerweise nachgeschobene (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2000, 9 W 57/00) - Ablehnungsgründe oder als Konkretisierung der Einwände vom 15.05.2012 anzusehen ist und inwieweit eine solche Konkretisierung außerhalb der von § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorgegebenen Fristen zulässig ist.
  • OLG München, 12.04.2018 - 25 W 1745/17

    Erfolglose Sachverständigenablehnung wegen Vortätigkeit für Prozesspartei

    Im Beschwerdeverfahren über eine Sachverständigenablehnung können keine Ablehnungsgründe nachgeschoben werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2000 - Az. 9 W 57/00, NJW-RR 2001, 1434; Wulf in Beckscher Onlinekommentar zur ZPO, 26. Ed., 15.9.2017, § 571 Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 26.08.1985 - BReg.
  • KG, 31.10.2022 - 19 W 138/22
    Ergänzend ist anzumerken, dass der Antragsteller mit dem erst mit der Beschwerde geltend gemachten weiteren Befangenheitsgrund der behaupteten unzulässigen Ausdehnung des Untersuchungszeitraums ausgeschlossen wäre, da ein Nachschieben von Ablehnungsgründen im Beschwerdeverfahren nicht zulässig ist, dies würde ansonsten zu einer Umgehung der für die Begründung geltenden Fristen führen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 3.8.2000, 9 W 57/00).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.07.2000 - 7 W 6/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10419
OLG Schleswig, 26.07.2000 - 7 W 6/00 (https://dejure.org/2000,10419)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.07.2000 - 7 W 6/00 (https://dejure.org/2000,10419)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 7 W 6/00 (https://dejure.org/2000,10419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erledigungserklärung; Kostentragung; Erfüllung; Verfahrenskosten

  • Judicialis

    ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a
    Erledigung der Hauptsache - Kostenlast bei übereinstimmender Erledigungserklärung - Erfüllung durch Beklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.05.2000 - 11 U 108/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12265
OLG Hamburg, 10.05.2000 - 11 U 108/00 (https://dejure.org/2000,12265)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2000 - 11 U 108/00 (https://dejure.org/2000,12265)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 11 U 108/00 (https://dejure.org/2000,12265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Streitwert bei Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges neben Leistungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 317 O 71/99
  • OLG Hamburg, 10.05.2000 - 11 U 108/00
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 24 W 46/08

    Eigenständiger Gegenstandswert eines Antrags auf Feststellung eines

    b) Die inzwischen wohl überwiegend vertretene Gegenmeinung sieht eine (wirtschaftliche) Identität zwischen der Hauptforderung und dem Feststellungsbegehren, so dass der Feststellungsantrag keinen eigenständigen Gegenstandswert habe und ein Additionsverbot bestehe (OLG Karlsruhe JurBüro 2007, 648 und OLGR 2004, 388; OLG Jena RVGreport 2006, 360; Kammergericht Berlin KGR 2005, 526 = MDR 2005, 898; OLG Hamburg OLGR 2000, 455; LG Mönchengladbach KostRsp § 5 ZPO Nr. 57 m. zust. Anm. E. Schneider; offen gelassen BGH NJW-RR 1989, 826; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn 3439, 2. Spiegelstrich [unter Aufgabe der abw.
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2004 - 1 U 10/04

    Streitwertbemessung: Streitwertaddition nur bei unterschiedlichen

    Begehrt der Kläger die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Geldbetrages Zug um Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung, ist ein zugleich gestellter Antrag auf Feststellung, dass sich der Beklagte hinsichtlich dieser Gegenleistung in Annahmeverzug befindet, mit dem Zahlungsantrag wirtschaftlich identisch (ebenso OLGR Hamburg 2000, 455).
  • KG, 21.03.2005 - 8 W 65/04

    Streitwertbemessung: Wirtschaftliche Identität zwischen Antrag auf

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des OLG Hamburg sowie des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 2004 - 1 U 10/04; OLG Hamburg, OLGR 2000, 455).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2010 - 6 U 167/09

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten u.a. im Hinblick auf

    Die inzwischen wohl überwiegend vertretene Gegenmeinung sieht eine (wirtschaftliche) Identität zwischen der Hauptforderung und dem Feststellungsbegehren, so dass der Feststellungsantrag keinen eigenständigen Gegenstandswert habe und ein Additionsverbot bestehe (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2009, 57 - juris Tz. 8; OLG Karlsruhe Jur Büro 2007, 648 und OLGR 2004, 388; OLG Hamburg OLGR 2000, 455; LG Mönchengladbach KostRsp § 5 ZPO Nr. 57 m. zust. Anm. E. Schneider; offen gelassen BGH NJW-RR 1989, 826; Schneider-Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn 3439, 2. Spiegelstrich [unter Aufgabe der abw. Position in der Vorauflage]; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., GKG Anh I § 48 (§ 3 ZPO) Rn. 14 und Anh I § 48 (§ 3 ZPO), jew. Stichw.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 6 U 61/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflichten des Anlageberaters zur

    Die inzwischen wohl überwiegend vertretene Gegenmeinung sieht eine (wirtschaftliche) Identität zwischen der Hauptforderung und dem Feststellungsbegehren, so dass der Feststellungsantrag keinen eigenständigen Gegenstandswert habe und ein Additionsverbot bestehe (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2009, 57 - juris Tz. 8; OLG Karlsruhe Jur Büro 2007, 648 und OLGR 2004, 388; OLG Hamburg OLGR 2000, 455; LG Mönchengladbach KostRsp § 5 ZPO Nr. 57 m. zust. Anm. E. Schneider; offen gelassen BGH NJW-RR 1989, 826; Schneider-Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn 3439, 2. Spiegelstrich [unter Aufgabe der abw.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Rahmen einer Kapitalanlage durch den

    Begehrt der Kläger - wie hier - die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Geldbetrages Zug um Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung, ist ein zugleich gestellter Antrag auf Feststellung, dass sich der Beklagte hinsichtlich dieser Gegenleistung in Annahmeverzug befindet, mit dem Zahlungsantrag wirtschaftlich identisch (ebenso OLGR Hamburg 2000, 455 und OLGR Karlsruhe 2004, 388).
  • LG Hamburg, 10.07.2009 - 329 O 44/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärung über die Deckung durch ein

    Dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs kommt neben dem Leistungsantrag kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (HansOLG Hamburg OLGR 2000, 455).
  • OLG Hamm, 20.06.2007 - 11 W 27/07

    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Annahmeverzuges

    Nach verbreiteter Auffassung hat der Feststellungsantrag wegen wirtschaftlicher Identität mit der Hauptforderung - wie vom Landgericht angenommen - keinen eigenen Streitwert (so etwa KG MDR 2005, 898; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 388; Hans. OLG OLGR 2000, 455; Musikalk-Heinrich, ZPO, 5. Aufl. 2007 § 3 Rz. 27).
  • LG Bielefeld, 09.07.2009 - 3 O 456/08

    (Wirtschaftliche) Bedeutung des Antrags auf Feststellung des Annahmeverzuges

    Es entspricht der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges wirtschaftlich keine eigene oder bestenfalls eine sehr geringe Bedeutung zukommt (OLG Düsseldorf MDR 2009, 57, OLG Bremen OLGR Bremen 2007, 625, KG MDR 2005, 898 und OLG Hamburg OLGR Hamburg 2000, 455).
  • LG Oldenburg, 24.10.2014 - 16 O 785/13

    Verzugsschaden: Geltendmachung von Inkassokosten

    Dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges wirtschaftlich keine eigene oder bestenfalls eine sehr geringe Bedeutung zukommt (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2009, 57; KG MDR 2005, 898; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2000, 455).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.10.1999 - 10 U 1846/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,39079
OLG Koblenz, 01.10.1999 - 10 U 1846/97 (https://dejure.org/1999,39079)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.10.1999 - 10 U 1846/97 (https://dejure.org/1999,39079)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 (https://dejure.org/1999,39079)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der

    Dieser Beweis wird bei wechselnden und widersprüchlichen Angaben zum Geschehensablauf nicht erbracht (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 -10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 r+s 2000, 276, vom 21. September 2001 - 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319).

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6).

  • OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03

    Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der

    Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung und zu den Anforderungen der Erschütterungen dieser Beweiserleichterungen durch Indizienvortrag, dass mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem nur vorgetäuschten Diebstahl auszugehen ist (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276, vom 21. September 2001- 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319; Urteil vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6; vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).

  • OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00

    Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls -

    Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteil vom 1.10.1999 -- 10 U 1846/97 -- OLGR 2000, 455).

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 -- IV a ZR 83/88 -- VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 -- 20 U 289/91 -- VersR 1993, 218, 219; Senatsurteil vom 1. Oktober 1999 -- 10 U 1846/97 -- OLGR 2000, 455).

  • OLG Koblenz, 31.01.2003 - 10 U 983/01

    Vorgetäuschter PKW-Diebstahl: Nach Schadensregulierung obliegt dem Versicherer

    Es gelten die vollen Beweisanforderungen des § 286 ZPO (vgl. zu Beweislastanforderungen bei Entwendungsfällen auch Senat Urteile vom 30.8.2002 - 10 U 1415/01; vom 1.10.1999 - 10 U 1848/97 - OLGR 2000, 455; vom 19.3.1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276; vom 21.9.2001 - 10 U 16669/00 - r+s 2002, 319).
  • OLG Koblenz, 25.05.2001 - 10 U 1141/00

    Äußeres Bild eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (vgl. BGH, NJW 1995 S. 2169; NJW-RR 1999 S. 246; Senat, OLG-Report 2000 S. 455).
  • OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 1004/01

    Verfahrensfehler; Diebstahl; Glaubwürdigkeit; Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6).
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