Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99   

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OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99 (https://dejure.org/1999,3509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.1999 - 15 W 195/99 (https://dejure.org/1999,3509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 1999 - 15 W 195/99 (https://dejure.org/1999,3509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 60, 58 Nrn. 1, 2
    Haftungsstreckung auf gesetzliche Vertreter der

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Registerrechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Eintragungshindernisses aufgrund einer satzungsmäßigen Ausgestaltung des Aufnahmeantrags zum Erwerb einer Vereinsmitgliedschaft; Erfolgsaussichten der Beschwerde eines Vereins gegen die Ablehnung der Eintragung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 60 § 58 Nrn. 1, 2
    Haftungserstreckung auf gesetzliche Vertreter der Vereinsmitglieder durch Satzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 42
  • FGPrax 2000, 35
  • Rpfleger 2000, 70
  • SpuRt 2000, 198
  • NZG 2000, 707
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 21.06.1994 - 15 W 16/94

    Funktionsträger als "geborene" Mitglieder eines kirchlichen Vereins

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    b) Auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder, zur Eintragung angemeldet wird (BGHZ 107, 1, 2; ebenso: Senat FGPrax 1995, 86 = NJW-RR 1995, 119 = Rechtspfleger 1995, 24; DB 1997, 418 = Rechtspfleger 1997, 166), handelt es sich um eine Beschwerde des (Vor-) Vereins und nicht der Vorstandsmitglieder, die die Notarvertreterin für den Verein eingelegt hat.

    Das Registergericht ist deshalb nicht befugt, die Anmeldung des Vereins zurückzuweisen oder zu beanstanden, wenn die Satzungsbestimmungen keine zwingenden Rechtsvorschriften verletzen, es diese lediglich für unzweckmäßig, unklar oder redaktionell überarbeitungsbedürftig hält (vgl. Senat FGPrax 1995, 86 a.a.O.; OLG Köln a.a.O., S. 1548; MünchKomm/Reuter, BGB, 3. Aufl. § 60 Rdn. 2).

  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    b) Auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder, zur Eintragung angemeldet wird (BGHZ 107, 1, 2; ebenso: Senat FGPrax 1995, 86 = NJW-RR 1995, 119 = Rechtspfleger 1995, 24; DB 1997, 418 = Rechtspfleger 1997, 166), handelt es sich um eine Beschwerde des (Vor-) Vereins und nicht der Vorstandsmitglieder, die die Notarvertreterin für den Verein eingelegt hat.
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    b) Bei der Ausgestaltung der Haftungsübernahme in der Satzung ist jedoch zu beachten, daß die Vereinsverfassung für Nichtmitglieder keine Mitgliederrechte und Pflichten begründet (vgl. BGHZ 128, 93, 96 f. = NJW 1995, 583; Reichert/van Look, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 6. Aufl., Rdn. 351; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 7. Aufl., Rn. 732).
  • OLG Köln, 12.07.1993 - 2 Wx 20/93

    Registergericht; Vereinsregister; Vorstandsmitglieder; Notar; Bevollmächtigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    Eine mit der nicht an eine Frist gebundenen Beschwerde anfechtbare Zwischenverfügung liegt im Registerverfahren vor, wenn der Hinweis auf Eintragungshindernisse mit der Auflage der Beseitigung dieser Hindernisse verbunden wird (vgl. Senat Beschluß vom 29. September 1977 - 15 W 253/77; Rechtspfleger 1986, 139; BayObLGZ 1972, 24, 25 f.; NJW-RR 1992, 802; OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1548).
  • OLG Hamm, 29.09.1977 - 15 W 253/77
    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    Eine mit der nicht an eine Frist gebundenen Beschwerde anfechtbare Zwischenverfügung liegt im Registerverfahren vor, wenn der Hinweis auf Eintragungshindernisse mit der Auflage der Beseitigung dieser Hindernisse verbunden wird (vgl. Senat Beschluß vom 29. September 1977 - 15 W 253/77; Rechtspfleger 1986, 139; BayObLGZ 1972, 24, 25 f.; NJW-RR 1992, 802; OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1548).
  • BayObLG, 25.01.1972 - BReg. 2 Z 69/71
    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    Eine mit der nicht an eine Frist gebundenen Beschwerde anfechtbare Zwischenverfügung liegt im Registerverfahren vor, wenn der Hinweis auf Eintragungshindernisse mit der Auflage der Beseitigung dieser Hindernisse verbunden wird (vgl. Senat Beschluß vom 29. September 1977 - 15 W 253/77; Rechtspfleger 1986, 139; BayObLGZ 1972, 24, 25 f.; NJW-RR 1992, 802; OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1548).
  • OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96

    Vereinigung von Notfallärzten als nicht eintragungsfähiger wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    b) Auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder, zur Eintragung angemeldet wird (BGHZ 107, 1, 2; ebenso: Senat FGPrax 1995, 86 = NJW-RR 1995, 119 = Rechtspfleger 1995, 24; DB 1997, 418 = Rechtspfleger 1997, 166), handelt es sich um eine Beschwerde des (Vor-) Vereins und nicht der Vorstandsmitglieder, die die Notarvertreterin für den Verein eingelegt hat.
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2013 - 11 Wx 39/13

    Vereinsregister: Anforderungen an den geänderten Inhalt der Vereinssatzung für

    Der vollen materiellen Prüfungsbefugnis des Registergerichts unterliegen nur die sich aus dem Vereinsrecht ergebenden Mindestanforderungen an die körperschaftliche Organisation, der Zweck des Vereins und die Einhaltung der in den §§ 56-59 BGB genannten formellen Eintragungsvoraussetzungen (vgl. § 60 BGB), das Registergericht ist deshalb nicht befugt, Satzungsbestimmungen zu beanstanden, die keine zwingenden Rechtsvorschriften verletzen, wenn es diese lediglich für unzweckmäßig oder redaktionell überarbeitungsbedürftig hält (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 42 f., OLG Köln OLGR 1994, 40 ff.; OLG Hamm NotBZ 2010 413; OLG Celle Rpfleger 2010, 670 ff.; Stöber/Otto, Handbuch Vereinsrecht 10. Auflage, Rn. 1254 ff.).
  • OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00

    Haftung des Vertreibers ausländischer Zeitschrift - Umfang des

    Außerdem verlangt der Senat mit der herrschenden Meinung ohnehin eine Abmahnung vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (Senat, Beschluß vom 02.05.2000, NJW-RR 2000, 42 = OLGR München 2000, 343).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99   

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https://dejure.org/1999,3700
OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99 (https://dejure.org/1999,3700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.1999 - 15 W 105/99 (https://dejure.org/1999,3700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 15 W 105/99 (https://dejure.org/1999,3700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    FGG § 20 Abs. 1 § 25; BGB § 2197 Abs. 2
    Umfang der materiellen Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung des Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckererzeugnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Münster - 31 VI 209/95
  • LG Münster - 5 T 1078/98
  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 487
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99
    Denn die sachliche Prüfungspflicht des Beschwerdegerichts wird durch den Umfang der Rechtsbeeinträchtigung des Beschwerdeführers begrenzt (KG OLGZ 1991, 396, 399; Jansen NJW 1970, 1424).

    Soweit das BayObLG für das Erbscheinsverfahren die Auffassung vertreten hat, das Beschwerdegericht habe die Entscheidung des Nachlaßgerichts im Hinblick auf die Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen (BayObLGZ 1970, 105, 108 = NJW 1970, 1424; 1979, 215, 219), bedarf es dazu für den vorliegenden Fall keiner näheren Stellungnahme durch den Senat.

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99
    Die Unzulässigkeit des Erlasses eines Vorbescheids in einem Verfahren nach § 2200 Abs. 1 BGB (BayObLGZ 1993, 389) bezieht sich indessen nicht auch auf das Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses, in dem lediglich die Wirksamkeit der vom Erblasser selbst in seiner letztwilligen Verfügung vorgenommenen Ernennung des Testamentsvollstreckers zu bescheinigen ist; nur darum geht es hier.
  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/79

    Nichtzahlung der Versicherungsprämie bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99
    Soweit das BayObLG für das Erbscheinsverfahren die Auffassung vertreten hat, das Beschwerdegericht habe die Entscheidung des Nachlaßgerichts im Hinblick auf die Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen (BayObLGZ 1970, 105, 108 = NJW 1970, 1424; 1979, 215, 219), bedarf es dazu für den vorliegenden Fall keiner näheren Stellungnahme durch den Senat.
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99
    Dementsprechend kann auch im Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses der in der Rechtsprechung anerkannte Vorbescheid ergehen, durch den das Nachlaßgericht bei zweifelhafter Sach- oder Rechtslage die Erteilung eines Zeugnisses lediglich ankündigen kann, um die Publizitätswirkung eines möglicherweise unrichtigen Zeugnisses zu vermeiden; ein solcher Vorbescheid stellt sich als anfechtbare Verfügung im Sinne des § 19 FGG dar (vgl. BGHZ 20, 255).
  • KG, 08.02.1991 - 1 W 3211/90

    Amtslöschungsverfahren; Löschung; Von Amts wegen; Mangel; Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99
    Denn die sachliche Prüfungspflicht des Beschwerdegerichts wird durch den Umfang der Rechtsbeeinträchtigung des Beschwerdeführers begrenzt (KG OLGZ 1991, 396, 399; Jansen NJW 1970, 1424).
  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06

    Unwirksamkeit eines Testamentes bei Bestimmung des Erben durch Dritte

    Denn der Umfang der sachlichen Prüfungspflicht des Beschwerdegerichts wird durch die Rechtsbeeinträchtigung des Beschwerdeführers begrenzt (KG OLGZ 1991, 396, 399; FamRZ 1996, 572; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619; Senat FamRZ 2000, 487).
  • BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15

    Nachlasssache: Materieller Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts im

    Nur soweit dieser durch die erstinstanzliche Entscheidung betroffen sein könne, prüfe das Beschwerdegericht im Rahmen der Begründetheit die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (OLG Hamm FamRZ 2000, 487; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619 ff.; Jansen, NJW 1970, 1424).
  • OLG Hamm, 29.10.2012 - 15 W 421/12

    Pflichtteilsverlangen; Pflichtteilsstrafklausel; Auslegung; Bedingungseintritt

    Denn die sachliche Prüfung des Beschwerdegerichts wird durch den Umfang der Rechtsbeeinträchtigung des Beschwerdeführers - hier des Beteiligten zu 2) - begrenzt, d.h. das Beschwerdegericht hat nur zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung die Rechte des Beschwerdeführers beeinträchtigt, und bei Verneinung dieser Frage die Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob die Entscheidung etwa in anderer, den Beschwerdeführer nicht berührender Richtung zu beanstanden sein könnte (Senat FamRZ 2000, 487; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619; KG FamRZ 1996, 569; NJW-RR 1991, 860).
  • OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06

    Prüfungsumfang bei Beschwerde gegen Vorbescheid in Nachlasssache -

    Die gegenteilige Auffassung der Oberlandesgerichte Brandenburg (FamRZ 1999, 1619/1620 f) und Hamm (FamRZ 2000, 487/488) teilt der Senat nicht.
  • OLG Hamm, 27.03.2015 - 15 W 413/14

    Höfeordnung; Testament; gemeinschaftlich; Erbe; Hoferbe; Erbeinsetzung; Auslegung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird die Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts auch im Erbscheinsverfahren durch das Beschwerderecht des jeweiligen Beschwerdeführers begrenzt (Senat FamRZ 2000, 487; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619ff; sowie allg. Senat OLGR 2007, 221ff; KG OLGZ 1991, 396, 399).
  • LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04

    Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei Auflösung der Ehe:

    Die Prüfung darf nicht darauf erstreckt werden, ob die Verfügung etwa in anderer, den Beschwerdeführer nicht berührender Richtung zu beanstanden ist (FamRZ 1999, 1619; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2000, 487 für den Fall eines durch Vorbescheid angekündigten Testamentsvollstreckerzeugnisses).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.08.1999 - 3 Wx 270/99   

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https://dejure.org/1999,6488
OLG Düsseldorf, 25.08.1999 - 3 Wx 270/99 (https://dejure.org/1999,6488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.1999 - 3 Wx 270/99 (https://dejure.org/1999,6488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 1999 - 3 Wx 270/99 (https://dejure.org/1999,6488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 21 Abs. 4
    Verzicht auf Schadensersatz gegen früheren Verwalter widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 381
  • NZM 2000, 347
  • ZMR 2000, 243
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Die Ablehnung der Geltendmachung eines Anspruchs widerspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt sind und begründet erscheinen ( OLG Hamm NJW-RR 2004, 805; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 243 ).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Das Absehen von der Geltendmachung solcher Ansprüche widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt sind und begründet erscheinen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 381).
  • LG Koblenz, 30.04.2018 - 2 S 67/16

    Verwalter macht Fehler - Gemeinschaft muss ihn verklagen

    Das Absehen von der Geltendmachung solcher Ansprüche widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt und begründet erscheinen (OLG Hamm, Beschluss v. 22.12.2003, Az. 15 W 396/03; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.08.1999, Az. 3 Wx 270/99 ).
  • LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11

    Vollumfänglicher Zugriff auf die Wohngeldzahlungen zu Gunsten der

    Umgekehrt widerspricht es in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, offensichtlich schlüssig dargelegte Schadensersatzansprüche nicht gerichtlich geltend zu machen (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 805; OLG Düsseldorf, NZM 2000, 347).
  • LG Hamburg, 29.07.2009 - 318 T 80/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung der Parteibezeichnung in der

    a) Es widerspricht in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn schlüssige Forderungen und Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht eingefordert werden (OLG Düsseldorf, NZM 2000, 347; Jennißen-Heinemann, WEG, § 21 Rdnr. 107; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 21 Rdnr. 42; Riecke/Schmid-Drabek, WEG, 2. Auflage, § 21 Rdnr. 149).
  • AG Wuppertal, 09.02.2011 - 91b C 138/10

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Verwaltung bei Ablehnung eines Antrags auf

    Soweit die Klägerin die Entscheidung OLG Düsseldorf 3 Wx 270/99 zitiere, sei zu berücksichtigen, dass es dort darum gegangen sei, einen früheren Verwalter in Anspruch zu nehmen und dort die Ersatzansprüche offensichtlich schlüssig und begründet erschienen.
  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2011 - 9 S 54/10

    Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs

    Zwar ist anerkannt, dass das Absehen von der Geltendmachung von Ansprüchen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs schlüssig dargelegt sind und begründet erscheinen, wobei die Berücksichtigung sonstiger bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigender Gesichtspunkte wie z.B. ein Prozesskostenrisiko nicht ausgeschlossen ist (Oberlandesgericht Hamm NJW-RR 2004, 805; Oberlandesgericht Düsseldorf NJW-RR 2000, 381).
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2448/99   

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https://dejure.org/1999,7053
OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2448/99 (https://dejure.org/1999,7053)
OLG München, Entscheidung vom 25.11.1999 - 29 U 2448/99 (https://dejure.org/1999,7053)
OLG München, Entscheidung vom 25. November 1999 - 29 U 2448/99 (https://dejure.org/1999,7053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Markenschutz; Kennzeichenschutz; Erinnerungswert; Aufmerksamkeitseffekt; Kommunikationsvorsprung

  • Wolters Kluwer

    Markenschutz; Kennzeichenschutz; Erinnerungswert; Aufmerksamkeitseffekt; Kommunikationsvorsprung

  • Judicialis

    MarkenG § ... 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; ZPO § 712; ; ZPO § 712 Abs. 1; ; ZPO § 714 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 712 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de

    Schutzbereich einer bekannten Marke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 21 O 3483/98
  • OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2448/99

Papierfundstellen

  • afp 2000, 212
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Dadurch nutzt die Beklagte die besondere Aufmerksamkeit aus, die die Assoziation einer Bezeichnung mit einer bekannten Marke wecken kann (vgl. hierzu: BGH GRUR 2000, 875, 877 - Davidoff I; BGH, Urt. v. 29.4.2004 - I ZR 191/01, GRUR 2004, 779, 783 = WRP 2004, 1046 - Zwilling/Zweibrüder; OLG München MarkenR 2000, 65, 67; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 14 Rdn. 114; Ingerl/Rohnke aaO § 14 Rdn. 861; v. Schultz/Schweyer, Markenrecht, § 14 Rdn. 182; vgl. auch Fezer aaO § 14 Rdn. 436).
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ss 128/09

    Markenrecht: Strafbarkeit der Rufausbeutung im Falle des Vertriebs von

    Je höher der Bekanntheitsgrad einer Marke, je größer ihre Originalität und ihr Werbewert sind, um so näher liegt die Annahme, daß der Verwender in unlauterer Weise handelt (vgl. EuGH aaO Tz. 44; EuGH GRUR 2009, 56, Tz.67, 69; BGH GRUR 1997, 754) und am fremden Ruf in unlauterer Weise schmarotzen will (vgl. EuGH GRUR Int 2000, 73, Tz. 30; OLG München MarkenR 2000, 65; OLG Hamburg GRUR 1999, 339, Tz. 82; Ströbele/ Hacker aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.09.1999 - 15 W 283/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13603
OLG Hamm, 15.09.1999 - 15 W 283/99 (https://dejure.org/1999,13603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.09.1999 - 15 W 283/99 (https://dejure.org/1999,13603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. September 1999 - 15 W 283/99 (https://dejure.org/1999,13603)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZVG § 74 a Abs. 5 § 83 Nr. 1, Nr. 5 § 84 Abs. 1
    Fehlender Eintritt der formellen Rechtskraft des Wertfeststellungsbeschlusses als Zuschlagsversagungsgrund; mögliche Rechtsbeeinträchtigung des Schuldners durch zu niedrige Wertfestsetzung

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2000, 120
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu

    Insoweit genügt es, wenn die Entscheidung über den Zuschlag erst nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Abänderungsbeschlusses getroffen wird (OLG Hamm Rpfleger 2000, 120 f. m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 11.09.2009 - 6 U 13/08

    Amtshaftung im Zwangsversteigerungsverfahren

    Die Verletzung dieser Verfahrensvorschrift, die einen Verfahrensbeteiligten vom Gebrauch des in § 74 Abs. 5 Satz 3 ZVG vorgesehenen Rechtsmittels ausschließt, kann dessen Recht, mit einer möglichen anderweitigen Wertfestsetzung im Beschwerdeverfahren das Ergebnis der Versteigerung und die Entscheidung über den Zuschlag beeinflussen zu können, beeinträchtigen (vgl. OLG Hamm RPfl. 2000, 120 ).

    Die dazu ergangenen Entscheidungen waren bereits existent, die letzte - soweit ersichtlich - durch das OLG Hamm (RPfl. 2000, 120 f - Beschluss vom 15.09.1999).

  • BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17

    Feststellung eines gesonderten geringsten Gebots für jede Ausgebotsart i.R.d.

    Nach verbreiteter Ansicht wird dies verneint; der Zuschlag müsse gegenüber allen Beteiligten rechtskräftig sein und sei andernfalls gemäß § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen (OLG München, NJW 1968, 2249; OLG Braunschweig, NdsRpfleger 1984, 259; OLG Hamm, ZfIR 2000, 230, 231 f.; OLG Oldenburg, Rpfleger 1992, 209).
  • BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 247/03

    Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger Wertfestsetzung

    a) Soweit die Anfechtung der Entscheidung des Amtsgerichts über den Zuschlag darauf gestützt wird, daß der Wertfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts noch nicht rechtskräftig und zudem unrichtig sei, kann dahinstehen, ob dieser nach § 100 Abs. 1 ZVG zulässige Beschwerdegrund als Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 1 ZVG (so OLG Hamm Rpfleger 2000, 120 m.w.N.) oder, wie das Landgericht meint, nach § 83 Nr. 5 ZVG (Stöber, ZVG 17. Aufl. § 74a Rn. 9.11; Budde Rpfleger 1991, 189, 191) einzuordnen ist.
  • LG Münster, 03.07.2009 - 5 T 385/09

    Rechtmäßigkeit einer Zuschlagserteilung im Falle eines im einstweiligen Verfahren

    Zutreffend ist, dass die fehlende Rechtskraft des Verkehrswertfestsetzungsbeschlusses bei Erteilung des Zuschlags einen Versagungsgrund im Sinne des § 83 ZVG darstellt (vgl. OLG Hamm, RPfleger 2000, 120).

    In diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (RPfleger 2000, 120) zugrunde liegenden Sachverhalt, denn dort war das Schreiben, bei dem es darum ging, ob es als sofortige Beschwerde auszulegen sei, erst nach der Zustellung des Verkehrswertfestsetzungsbeschlusses an das Gericht abgesandt worden.

  • OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung durch Fehler bei der

    Dieses Ergebnis ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt (vgl. OLG Hamm RPfl. 2000, 120, 121unter Hinweis auf OLG Düsseldorf RPfl. 1981, 69 und OLG München RPfl. 1969, 250; OLG Oldenburg RPfl. 1992, 209), wobei der Senat die Einordnung als Zuschlagversagungsgrund nach § 83 Nr. 1 oder nach 83 Nr. 3 ZVG als nicht entscheidungserheblich offen lassen kann (vgl. dazu OLG Hamm RPfl. 2000, 120 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Lüneburg, 04.10.2007 - 4 T 125/07

    Streit um die Erteilung eines Zuschlagsbeschlusses im Zusammenhang mit der

    Auch die Entscheidung des OLG Hamm, RPfleger 2000, 120, verlangt lediglich die Rechtskraft vor Entscheidung über den Zuschlag, um dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, von dem Rechtsmittel gemäß § 74 a Abs. 5 Satz 3 ZVG Gebrauch machen zu können.
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