Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.09.1999 - 6 U 4530/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2457
OLG Nürnberg, 17.09.1999 - 6 U 4530/98 (https://dejure.org/1999,2457)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.09.1999 - 6 U 4530/98 (https://dejure.org/1999,2457)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. September 1999 - 6 U 4530/98 (https://dejure.org/1999,2457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistungsansprüche beim Kauf von noch zu errichtenden Eigentumswohnungen; Vorliegen eines Mangels wegen zu engem Zufahrtsradius zur Tiefgarageneinfahrt; Haftung eines Bauträgers für ein Projekt, dass er mit genehmigten Plänen von einem Rechtsvorgänger gekauft hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 387, § 635
    Aufrechnung gegen Gewährleistungsansprüche der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 387,635
    Aufrechnung gegen Gewährleistungsansprüche der Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangel trotz vereinbarungsgemäßer Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage? (IBR 1999, 571)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Kann Bauträger mit Kaufpreisansprüchen aufrechnen? (IBR 1999, 583)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 695
  • NZBau 2000, 252 (Ls.)
  • NZM 2000, 923 (Ls.)
  • BauR 1999, 1464
  • BauR 2000, 1786 (Ls.)
  • BauR 2000, 298 (Ls.)
  • BauR 2000, 305 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1999 - 6 U 4530/98
    An dieser Erfolgshaftung ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann (vgl. BGH, NJW 1998, 3707 ff.).
  • BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77

    Teilweise Entnahme eines Kombinationspatents - Entwicklung und Herstellung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1999 - 6 U 4530/98
    Auf die Frage, ob die Mitglieder der Eigentumsgemeinschaft nicht ohnehin Gesamtgläubiger sind (vgl. BGH, NJW 1979, 2210) und damit die für die Aufrechnung geforderte Gegenseitigkeit gegenüber Einzelforderungen aus dem Sondereigentum nicht gegeben wäre (vgl. Palandt/Strauch, BGB , 58. Aufl., § 719 Rdn. 6 BGB ), kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 29.06.1981 - VII ZR 259/80

    Eigentumswohnungen: Sachmängelhaftung bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1999 - 6 U 4530/98
    Der Schadenersatzanspruch leitet sich aus § 635 BGB ab, da für die Gewährleistungsansprüche beim Kauf von noch zu errichtenden Eigentumswohnungen nicht Kauf- sondern Werkvertragsrecht anzuwenden ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGH, NJW 1981, 2344).
  • BGH, 10.03.1988 - VII ZR 171/87

    Verfolgung von Schadensersatzansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.09.1999 - 6 U 4530/98
    Der Anspruch geht nicht auf Vorschuss von Nachbesserungskosten, sondern auf Schadensersatz, da die Kläger im Lauf des Rechtsstreits mit Schreiben vom 10.08.1998 vergeblich Mängelbeseitigung Verlangt, nach Fristablauf Nachbesserung abgelehnt und damit das Recht, Nachbesserung und somit Vorschuss entsprechend § 633 Abs. 3 BGB zu verlangen, verloren haben (vgl. BGH, NJW 1988, 1718 ; NJW 1979, 2208).
  • OLG München, 07.08.2012 - 9 U 601/12

    Haftung des Bauträgers: Erschwerte Einfahrt in die Einzelgarage eines Anwesens

    Auch wenn man der Auffassung des Sachverständigen Die von der Klagepartei zitierten Urteile des OLG Nürnberg vom 17.9.1999 (BauR 1999, 1464) und des OLG Frankfurt vom 3.11.1999 (IBR 2000, 429) sind mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar, da sie Mängel von Tiefgaragenstellplätzen, bzw. Tiefgaragenzufahrten in Wohnanlagen zum Gegenstand haben.
  • OLG Hamm, 11.07.2019 - 21 U 110/17

    Minderung wegen Mängeln an Gemeinschaftseigentum

    Denn dem hier geltend gemachten Minderungsanspruch wegen des Gemeinschaftseigentums kann der Bauträger nicht Vergütungsansprüche gegen die einzelnen Erwerber entgegenhalten (vgl. BGH, NJW 1992, 435; OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.02.1989 - 7 U 279/87, zit. nach juris; OLG Nürnberg, Urt. v. 17.09.1999 - 6 U 4530/98, zit. nach juris; Kniffka/Koeble, a.a.O., Rn. 429; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 490).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.1999 - 16 Wx 86/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5714
OLG Köln, 28.06.1999 - 16 Wx 86/99 (https://dejure.org/1999,5714)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99 (https://dejure.org/1999,5714)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 1999 - 16 Wx 86/99 (https://dejure.org/1999,5714)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsorgliche Bestellung eines Überwachungsbetreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 909 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05

    Veranlassung zur Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung auf Grund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99; OLGR 2000, 91 = FamRZ 2000, 909; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

    Weiter ist eine Kontrollbetreuung möglich, wenn konkrete Verdachtsmomente für eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung des Bevollmächtigten oder einen Vollmachtsmissbrauch vorliegen (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99 - OLGR 2000, 91; OLG Schleswig, Rpfleger 2003, 245; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage 2001, § 1896 Rdnr. 36).

  • BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04

    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

    Ein Überwachungsbedürfnis in diesem Sinn ist etwa gegeben, wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen, z.B. wegen eines vorangegangenen Verhaltens des Bevollmächtigten (OLG Köln FamRZ 2000, 909 [Ls.]; LG München I FamRZ 1998, 923).
  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    Ein Überwachungsbedürfnis in diesem Sinn ist etwa gegeben, wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen, z.B. wegen eines vorangegangenen Verhaltens des Bevollmächtigten (OLG Köln FamRZ 2000, 909 [Ls.]; LG München I FamRZ 1998, 923).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

    Die Bestellung eines derartigen Kontrollbetreuers ist geboten, wenn auf Grund konkreter Umstände eine Überwachung des Betreuers im Einzelfall angezeigt erscheint (OLG Köln FamRZ 2000, 909; BayObLGR FamRZ 1999, 1302).
  • OLG Köln, 02.11.2006 - 16 Wx 203/06

    Kontrollbetreuung zur Überwachung des Bevollmächtigten

    Dabei ist die Bestellung eines derartigen Kontrollbetreuers aber nur geboten, wenn aufgrund konkreter Umstände eine Überwachung des Betreuers im Einzelfall angezeigt erscheint (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 909; BayObLG FamRZ 2005, 1777; Brandenburgisches Oberlandesgericht OLGR Brandenburg 2005, 587 ff.).
  • OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 154/00

    Vergütung für einen Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger in Betreuungssachen

    Im letzteren Fall vertritt der Senat die Meinung, dass wegen dieses Umstandes nicht schon vorsorglich ein Kontrollbetreuer bestellt werden kann, sondern erst dann, wenn - was anwaltspezifische Beratung erfordert - aufgrund der konkreten Umstände des Falls eine Überwachung auch wirklich geboten erscheint (Beschluss vom 28.6.1999 - 16 Wx 86/99 - OLGReport Köln 2000, 91).
  • OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02

    Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Voraussetzung dafür ist, dass aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für eine Überwachung (vgl. dazu auch OLG Köln OLGR 2000, 91) feststellbar ist.
  • OLG Stuttgart, 09.11.2005 - 8 W 392/05

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers bei

    Eine solche Anordnung kommt vielmehr regelmäßig nur dann in Betracht, wenn aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Kontrollbetreuung bestehen, weil entweder die Art oder der Umfang der für den Vollmachtgeber auszuführenden Geschäfte dies erfordern oder aber ein konkretes Verhalten des Bevollmächtigten vorliegt, aus dem sich die Möglichkeit einer nicht im Interesse des Vollmachtgebers erfolgenden Geschäftsführung ergibt (allgemeine Meinung; vgl. OLG Köln, FamRZ 00, 909; BayObLGZ 03, 106; OLG Schleswig, FG-Prax 04, 70 und SchlAH 03, 171).
  • OLG Schleswig, 07.11.2002 - 2 W 197/02

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Voraussetzung dafür ist, dass aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für eine Überwachung (vgl. dazu auch OLG Köln OLGR 2000, 91) feststellbar ist.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.10.1999 - 9 U 37/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6978
OLG Schleswig, 27.10.1999 - 9 U 37/99 (https://dejure.org/1999,6978)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.10.1999 - 9 U 37/99 (https://dejure.org/1999,6978)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 9 U 37/99 (https://dejure.org/1999,6978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Landwirt; Grobe Fahrlässigkeit; Ernehelfer; Unfall; Desolater Zustand einer Fahrzeugs; Gebrauchsunfähigkeit eines Anhängers

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Grob fahrlässig verursachter Arbeitsunfall - Mitnahme eines Erntehelfers auf einem maroden Anhänger (§ 640 RVO)

  • Judicialis

    RVO § 640

  • rechtsportal.de

    RVO § 640
    Grobe Fahrlässigkeit bei Mitnahme auf einem mit Strohballen beladenen Anhänger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 2 O 223/98
  • OLG Schleswig, 27.10.1999 - 9 U 37/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.10.1999 - 9 U 37/99
    Ein solches subjektiv gesteigertes Verschulden kann naheliegen, wenn ein besonders gewichtiger objektiver Pflichtenverstoß vorliegt, z.B. ein Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift, die mit eindeutigen Sicherungsanweisungen vor tödlichen Gefahren schützen soll (vgl. Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kap. 32 Rdn. 10 und 11; BGH VersR 1988, 474; VersR 1989, 109).

    BGH VersR 1988, 474: Die Verletzte hatte einen einachsigen Anhänger ohne Ladegitter mit Strohballen mit einer leichten Innenneigung bis zu einer Gesamthöhe von 3, 70 m beladen; bei der Rückfahrt zum Hof blieb sie oben auf dem Hänger; beim Einbiegen nach links in eine Seitenstraße fielen hinten rechts mehrere Strohballen vom Hänger, und die Verletzte stürzte auf die Straße.

  • OLG Karlsruhe, 02.11.1988 - 1 U 100/88
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.10.1999 - 9 U 37/99
    In einer späteren Entscheidung (VersR 1989, 110) hat der BGH am Ende allerdings ausgeführt: Zudem dürfe bei den Normzweckerwägungen zu § 640 RVO nicht unberücksichtigt bleiben, dass... für diesen Regreß nicht der das Schadensersatzrecht beherrschende Ausgleichsgedanke im Vordergrund stehe, sondern dem Sozialversicherungsträger Ersatz seiner Aufwendungen im wesentlichen aus präventiven, erzieherischen Gründen gewährt werden solle.

    Ob der nach Darstellung des G. im Ermittlungsverfahren bei der zweiten Fahrt zugenommene Wind dabei eine Rolle gespielt hat, kann dahingestellt bleiben; denn der bereits auf der ersten Fahrt eingetretene "Schlendrian" muss bei der Beurteilung der Frage, ob eine gesteigerte Vorwerfbarkeit und deshalb grobe Fahrlässigkeit vorliegt, außer Betracht bleiben (vgl. BGH VersR 1989, 110).

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 15/88

    Rechtsfolgen des Verstoßes gegen eine Unfallverhütungsvorschrift; Begriff der

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.10.1999 - 9 U 37/99
    Ein solches subjektiv gesteigertes Verschulden kann naheliegen, wenn ein besonders gewichtiger objektiver Pflichtenverstoß vorliegt, z.B. ein Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift, die mit eindeutigen Sicherungsanweisungen vor tödlichen Gefahren schützen soll (vgl. Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kap. 32 Rdn. 10 und 11; BGH VersR 1988, 474; VersR 1989, 109).
  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93

    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.10.1999 - 9 U 37/99
    Dennoch sei angemerkt, dass nach Auffassung des Senats von einem kausalen Anerkenntnisvertrag zum Grund des erhobenen Anspruchs nicht ausgegangen werden kann, sondern in der Überweisung des mit Schreiben vom 13.10.1997 geforderten Betrages von 33.840,22 DM mit dem Bemerken "zum Ausgleich der Forderung" allenfalls ein schlüssig erklärtes Anerkenntnis der konkreten Forderung liegen kann (vgl. BGH VersR 1963, 1025/6; NJW 1995, 3311/2).
  • BGH, 28.05.1963 - VI ZR 166/62
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.10.1999 - 9 U 37/99
    Dennoch sei angemerkt, dass nach Auffassung des Senats von einem kausalen Anerkenntnisvertrag zum Grund des erhobenen Anspruchs nicht ausgegangen werden kann, sondern in der Überweisung des mit Schreiben vom 13.10.1997 geforderten Betrages von 33.840,22 DM mit dem Bemerken "zum Ausgleich der Forderung" allenfalls ein schlüssig erklärtes Anerkenntnis der konkreten Forderung liegen kann (vgl. BGH VersR 1963, 1025/6; NJW 1995, 3311/2).
  • OLG Stuttgart, 10.05.1988 - 6 U 23/88
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.10.1999 - 9 U 37/99
    Das OLG Stuttgart VersR 1989, 497 hat in der Folgeentscheidung das Verhalten des Beklagten zwar als grob leichtsinnig, aber subjektiv nicht als grob fahrlässig eingestuft auf Grund folgender Umstände: Die damals 71 Jahre alte Verletzte sei aufgrund Betreibens einer eigenen Landwirtschaft eine in allen Belangen der Landwirtschaft erfahrene Helferin gewesen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.09.1999 - 16 WF 107/99   

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https://dejure.org/1999,4577
OLG Karlsruhe, 30.09.1999 - 16 WF 107/99 (https://dejure.org/1999,4577)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.1999 - 16 WF 107/99 (https://dejure.org/1999,4577)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 1999 - 16 WF 107/99 (https://dejure.org/1999,4577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe; Scheidungsantrag; Anerkennung eines ausländischen Urteils; Prozeßhindernis

  • Judicialis

    ZPO § 114 ZPO; ; FamRÄndG Art. 7 § 1

  • rechtsportal.de

    FamRÄndG Art. 7 § 1; ZPO § 114 ZPO
    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für einen Scheidungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mannheim - F 11/99
  • OLG Karlsruhe, 30.09.1999 - 16 WF 107/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 5
  • FamRZ 2000, 1021
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 729/80

    Scheidung einer Ehe eines türkischen mit einer deutschen Staatsangehörigen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.1999 - 16 WF 107/99
    Bereits die Möglichkeit einer Anerkennung des Urteils vom 14. August 1998 kann für das vorliegende Scheidungsverfahren bedeuten, daß dieses entweder von Amts wegen gemäß § 148 ZPO auszusetzen ist, wenn eine der Parteien, hier wohl der Antragsgegner, diese Feststellung in der Zwischenzeit beantragt hat, oder entsprechend dem Rechtsgedanken des früheren § 151 ZPO auf Antrag auszusetzen ist, gegebenenfalls unter Bestimmung einer Frist, binnen der der Antragsgegner die Feststellung zu beantragen hat (vgl. BGH, Urteil v. 06. Oktober 1982 - IV b ZR 729/80 - FamRZ 1982, 1203 = NJW 1983, 514; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 17. September 1990 - 2 WF 54/89 - FamRZ 1991, 92, jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.09.1990 - 2 WF 54/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.1999 - 16 WF 107/99
    Bereits die Möglichkeit einer Anerkennung des Urteils vom 14. August 1998 kann für das vorliegende Scheidungsverfahren bedeuten, daß dieses entweder von Amts wegen gemäß § 148 ZPO auszusetzen ist, wenn eine der Parteien, hier wohl der Antragsgegner, diese Feststellung in der Zwischenzeit beantragt hat, oder entsprechend dem Rechtsgedanken des früheren § 151 ZPO auf Antrag auszusetzen ist, gegebenenfalls unter Bestimmung einer Frist, binnen der der Antragsgegner die Feststellung zu beantragen hat (vgl. BGH, Urteil v. 06. Oktober 1982 - IV b ZR 729/80 - FamRZ 1982, 1203 = NJW 1983, 514; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 17. September 1990 - 2 WF 54/89 - FamRZ 1991, 92, jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 6 WF 132/17

    Nicht anerkannter ausländischer Scheidungstitel rechtfertigt nicht Versagung der

    Damit steht die bloße Existenz eines ausländischen Scheidungsurteils der Durchführung eines inländischen Scheidungsverfahrens grundsätzlich nicht entgegen, solange keine Heimatstaatsentscheidung gegeben ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1021 - Beschluss vom 30.09.1999 - 16 WF 107/99 -, juris Rn. 5).

    Ist die Ehe bereits durch ein ausländisches Gericht geschieden, so steht die Möglichkeit der Betreibung des Verfahrens nach § 107 FamFG jedenfalls dann nicht der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe an den Antragsgegner der ausländischen Entscheidung entgegen, wenn dieser zur Anerkennungsunfähigkeit vorträgt und - so wie hier - der Ehegatte, der das ausländische Urteil erwirkt hat, die erforderliche Anerkennung nach § 107 FamFG nicht betreibt (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1021, 1022).

  • OLG Köln, 10.09.2020 - 10 WF 194/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags

    Im übrigen aber steht das Anerkenntnisverfahren nicht in einem "Vorrangverhältnis" vor dem Scheidungsverfahren, so dass einem Scheidungsantrag nicht durchweg die Erfolgsaussicht unter Hinweis darauf versagt werden kann, das Anerkenntnisverfahren müsste zunächst betrieben werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.09.1999 - 16 WF 107/99, FamRZ 2000, 1021).
  • OLG Köln, 09.09.2020 - 10 WF 194/20

    Anerkennungsverfahren eines ausländischen Scheidungsurteils; Beschwerde gegen die

    Im übrigen aber steht das Anerkenntnisverfahren nicht in einem "Vorrangverhältnis" vor dem Scheidungsverfahren, so dass einem Scheidungsantrag nicht durchweg die Erfolgsaussicht unter Hinweis darauf versagt werden kann, das Anerkenntnisverfahren müsste zunächst betrieben werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.09.1999 - 16 WF 107/99, FamRZ 2000, 1021).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2019 - 18 WF 26/19

    Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren: Erfordernis der Durchführung

    Deshalb kann es in Fällen des zwingend vorgeschriebenen Anerkennungsverfahrens nicht der Dispositionsfreiheit der Ehegatten überlassen werden, ob eine Feststellung über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Ehescheidung erfolgt mit dem Ergebnis, dass mehrere Scheidungsurteile betreffend dieselbe Ehe ergehen könnten (entgegen OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1021 f. - juris RN 9).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 22 U 126/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23542
OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 22 U 126/98 (https://dejure.org/2000,23542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.2000 - 22 U 126/98 (https://dejure.org/2000,23542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 22 U 126/98 (https://dejure.org/2000,23542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,23542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des Anlagevermittlers bei Verlust des Anlagevermögens durch eine Straftat

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 276 § 249
    Umfang der Haftung des Anlagevermittlers

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 4 O 677/97
  • OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 22 U 126/98
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 24 U 44/98   

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OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 24 U 44/98 (https://dejure.org/1999,17461)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.1999 - 24 U 44/98 (https://dejure.org/1999,17461)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 24 U 44/98 (https://dejure.org/1999,17461)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 151; VerbrKrG § 4; AGBG § 10 Nr. 1
    Formularmäßige Vereinbarung eines Verzichts des Kreditnehmers auf den Zugang der Annahmeerklärung des Kreditgebers

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 3 O 382/97
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 24 U 44/98
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00

    Zustandekommen eines Leasingvertrages

    Darüber hinaus ist es zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses des § 126 Abs. 2 BGB aber notwendig, daß die formgerecht errichtete Urkunde der anderen Vertragspartei zugeht; es reicht nicht aus, daß die antragstellende Vertragspartei die Urkunde unterzeichnet, diese der Gegenseite übersendet, welche sie ihrerseits unterzeichnet, ohne wiederum ihre Erklärung formgerecht dem Antragenden zugehen zu lassen (BGH NJW 1962, 1388, 1389; Senat, Urteile vom 11. November 1997 - 24 U 219/96, n.v. und vom 4. Mai 1999, OLGR 2000, 91, 92; Schölermann/Schmid-Burgk, DB 1991, 1968, 1969; Bohner NJW 1992, 3135, 3137; Ulmer a.a.O. § 4 VerbrKrG Rdz. 22).

    Jedenfalls ohne eine Verpflichtung zur unverzüglichen Zusendung eines Annahmeschreibens verstieß ein Zugangsverzicht gegen § 9 Abs. 1 AGBG (Senat im Urteil vom 4. Mai 1999 - 24 U 44/98 -, OLGR 2000, 91, 92).

  • AG Köln, 31.08.2009 - 113 C 656/08

    Auf die Annahme eines Antrags kann nicht per AGB-Klausel verzichtet werden /

    Selbst wenn man dabei von der Frist des § 147 Abs. 2 ausgehen würde, so war für den Beklagten nicht zu bestimmen, ob nun der Vertrag zustandegekommen ist oder nicht, weil er keine Kenntnis erlangte von dem Zustandekommen des Vertrages (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2000, 91 - 93, Urteil vom 04.05.1999, 24 U 44/98; BGH NJW 1988, 2106).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 154/01

    Leasingvertrag ist schriftformbedürftig

    Wie die Klägerin nicht in Zweifel zieht, unterfällt der Leasingvertrag, aus dem sie ihre Ansprüche herleitet, als Kreditvertrag besonderer Art dem Verbraucherkreditgesetz (vgl. BGH NJW 1999, 2664; Senat OLGR 2000, 91).
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