Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.09.1999 - 19 U 10/99   

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OLG Köln, 17.09.1999 - 19 U 10/99 (https://dejure.org/1999,4784)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.09.1999 - 19 U 10/99 (https://dejure.org/1999,4784)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. September 1999 - 19 U 10/99 (https://dejure.org/1999,4784)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 471 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95

    Haftung des vollmachtlosen Vertreters bei Handeln für eine nicht existierende

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1999 - 19 U 10/99
    Das ist insoweit richtig, als bei unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin geht, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll (BGH NJW 1996, 1053, 1054; 1995, 43, 44; dort zitiert: RGZ 67, 148, 149; BGHZ 91, 148, 152 = NJW 1984, 2164 = LM § 11 GmbHG Nr. 33; BGHZ 92, 259, 268 = NJW 1985, 136 = LM § 1643 BGB Nr. 7).

    Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner den Vertreter für den Betriebsinhaber hält oder sonst unrichtige Vorstellungen über die Person des Betriebsinhabers hat (BGH NJW 1996, 1053, 1054 m. zahlr. Nachw.).

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH;

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1999 - 19 U 10/99
    Die Rechtslage ist hier aber anders, weil die unmittelbaren Vertragsbeteiligten die Einschaltung des Beklagten als Handelnden im eigenen Namen gewollt haben; deshalb ist dieser Vertragspartner der Klägerin geworden (vgl. BGH NJW 1984, 1347, 1348; 1990, 2678, 2679; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 181, 182).

    Der BGH hat das insbesondere dann angenommen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im Geschäftsverkehr auftrat, ohne kenntlich zu machen, dass er für einen Unternehmensträger mit beschränkter Haftungsmasse handelte (z.B. NJW 1990, 2678, 2679; vgl. Palandt/Heinrichs, BGB 57. Aufl., § 164 Rz. 3 m. w. Nachw.).

  • BGH, 12.12.1983 - II ZR 238/82

    Anspruch auf Schadensersatz aus Forderungsabtretungen wegen nicht erhaltener

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1999 - 19 U 10/99
    Die Rechtslage ist hier aber anders, weil die unmittelbaren Vertragsbeteiligten die Einschaltung des Beklagten als Handelnden im eigenen Namen gewollt haben; deshalb ist dieser Vertragspartner der Klägerin geworden (vgl. BGH NJW 1984, 1347, 1348; 1990, 2678, 2679; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 181, 182).
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1999 - 19 U 10/99
    Das ist insoweit richtig, als bei unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin geht, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll (BGH NJW 1996, 1053, 1054; 1995, 43, 44; dort zitiert: RGZ 67, 148, 149; BGHZ 91, 148, 152 = NJW 1984, 2164 = LM § 11 GmbHG Nr. 33; BGHZ 92, 259, 268 = NJW 1985, 136 = LM § 1643 BGB Nr. 7).
  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1999 - 19 U 10/99
    Das ist insoweit richtig, als bei unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin geht, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll (BGH NJW 1996, 1053, 1054; 1995, 43, 44; dort zitiert: RGZ 67, 148, 149; BGHZ 91, 148, 152 = NJW 1984, 2164 = LM § 11 GmbHG Nr. 33; BGHZ 92, 259, 268 = NJW 1985, 136 = LM § 1643 BGB Nr. 7).
  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1999 - 19 U 10/99
    Das ist insoweit richtig, als bei unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin geht, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll (BGH NJW 1996, 1053, 1054; 1995, 43, 44; dort zitiert: RGZ 67, 148, 149; BGHZ 91, 148, 152 = NJW 1984, 2164 = LM § 11 GmbHG Nr. 33; BGHZ 92, 259, 268 = NJW 1985, 136 = LM § 1643 BGB Nr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1992 - 17 U 214/91
    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1999 - 19 U 10/99
    Dazu zutreffend das OLG Düsseldorf (DB 1992, 570): "... Der Bekl. müßte sich dann wenigstens den von ihm hervorgerufenen Schein der Unternehmerschaft zurechnen lassen.
  • RG, 29.11.1907 - VII 213/06

    Vertretung

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1999 - 19 U 10/99
    Das ist insoweit richtig, als bei unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin geht, dass der Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll (BGH NJW 1996, 1053, 1054; 1995, 43, 44; dort zitiert: RGZ 67, 148, 149; BGHZ 91, 148, 152 = NJW 1984, 2164 = LM § 11 GmbHG Nr. 33; BGHZ 92, 259, 268 = NJW 1985, 136 = LM § 1643 BGB Nr. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 37/99   

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https://dejure.org/1999,4104
OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 37/99 (https://dejure.org/1999,4104)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.1999 - 16 Wx 37/99 (https://dejure.org/1999,4104)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 1999 - 16 Wx 37/99 (https://dejure.org/1999,4104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 699 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.12.1983 - BReg. 1 Z 79/83

    Voraussetzungen für die Vergabe eines Vornamens; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 37/99
    Das Landgericht hat die Grenzen des den Eltern zustehenden Rechts, ihrem Kind einen Vornamen eigener Wahl zu geben, zu eng gezogen und damit den Begriff des Personensorgerechts nach § 1626 BGB unrichtig angewandt (vgl. OLG Köln, FamRZ 96, 107; BayObLG NJW 84, 1362).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.08.1999 - 3 U 1806/98   

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https://dejure.org/1999,6261
OLG Koblenz, 03.08.1999 - 3 U 1806/98 (https://dejure.org/1999,6261)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.08.1999 - 3 U 1806/98 (https://dejure.org/1999,6261)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. August 1999 - 3 U 1806/98 (https://dejure.org/1999,6261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Geschäftsführers zur rechtzeitigen Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Gesellschaftsvermögen; § 64 Abs. 1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) als Schutzgesetz; Rechnerische Überschuldung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 182
  • NZI 2000, 27
  • NZI 2001, 72
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

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  • BGH, 21.11.1991 - VII ZR 4/90

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns

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  • BFH, 20.03.1980 - V R 32/76

    Nichtabnahmeentschädigungen und Vorfälligkeitsentschädigungen als Entgelte für

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  • OLG Rostock, 09.11.2007 - 8 U 65/06
    Der Beklagte trägt damit die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihn an der Insolvenzverschleppung kein Verschulden trifft ( OLG Karlsruhe, GmbHR 2000, 31 ff.).

    Im Rahmen von Verträgen entspricht die Höhe des Schadens, soweit Leistungen erbracht wurden, dem ausstehenden und nicht einbringlichen Zahlungsanspruch des Gläubigers gegen die Gesellschaft, denn der Geschäftsführer schuldet neben des Ersatzes der Aufwendungen, die in Erwartung der Zahlungen gemacht wurden, auch nach § 252 BGB Ersatz des entgangenen Gewinns ( OLG Thüringen, GmbHR 2002, 112; OLG Koblenz, GmbHR 2000, 31 ff.).

    Die von der Klägerin an die Gemeinschuldnerin erbrachten Leistungen sind zwar grundsätzlich steuerpflichtig; aufgrund ihrer Uneinbringlichkeit fällt jedoch die Steuerpflicht weg ( OLG Koblenz, GmbHR 2000, 31 [OLG Koblenz 03.08.1999 - 3 U 1806/98] ).

  • OLG Oldenburg, 24.04.2008 - 8 U 5/08

    Insolvenzantragspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH & Co KG bei

    I) Das Landgericht ist ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass der Beklagte als Geschäftsführer der Komplementär - GmbH der Insolvenzschuldnerin nach § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 64 Abs. 1 GmbHG nur dann im Wege des Schadensersatzes auf Erstattung des Werklohns (allerdings wie gefordert ohne Mehrwertsteuer: vgl. OLG Koblenz GmbHR 2000, 31ff., 34) für die im Auftrag der Insolvenzschuldnerin erbrachten Leistungen haftet, wenn der Beklagte vor der Beauftragung der Klägerin schuldhaft gegen seine Pflicht aus § 64 Abs. 1 GmbHG i.V. mit den §§ 130 a Abs. 1, 177 a HGB verstoßen hat, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Insolvenzschuldnerin unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.
  • OLG Naumburg, 20.08.2003 - 5 U 67/03

    Zur Überschuldungsbilanz eines Unternehmnes i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO

    Wenn der Geschädigte - wie hier - in seinem Betrieb vergebliche Aufwendungen zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zieles getätigt und die damit bezweckten Einkünfte nicht erzielt hat, richtet sich sein Anspruch nach §§ 249, 252 BGB auf Erstattung des ergangenen Roherlöses abzüglich etwa ersparter Betriebskosten (BGH NJW 1997, 2943 f.; OLG Koblenz, GmbHR 2000, 31, 33).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2009 - 26 U 2/07

    Schadenersatz für nicht erhaltenen Bauwerklohn

    Zu ersetzen ist der Schaden, der der Klägerin dadurch entstanden ist, dass sie durch den Abschluss der Bauwerkverträge zu der GmbH in Rechtsbeziehungen getreten ist und die Aufwendungen zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht hat (vgl. BGH WM 1994, 1428, 1431; OLG Koblenz GmbHR 2000, 31, 33).
  • OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01

    Begriff der Überschuldung; Berücksichtigung des Firmenwerts, und eines

    Nach der in dieser Vorschrift liegenden Beweiserleichterung muss nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge davon ausgegangen werden, dass der notwendig auf Rentabilität ausgerichtete Geschäftsbetrieb der Klägerin ausgelastet war, sodass der Beklagte den Gegenbeweis hätte führen müssen, dass eine anderweitige Verwendung der Kapazitäten für die Klägerin im fraglichen Zeitraum nicht möglich war, sondern dass diese brachgelegen hätten (vgl. dazu auch OLG Koblenz, GmbHR 2000, 31, 33 [OLG Koblenz 03.08.1999 - 3 U 1806/98] ).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.04.1999 - 5 U 9/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16865
OLG Oldenburg, 27.04.1999 - 5 U 9/99 (https://dejure.org/1999,16865)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.04.1999 - 5 U 9/99 (https://dejure.org/1999,16865)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. April 1999 - 5 U 9/99 (https://dejure.org/1999,16865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 455 BGB; § 985 BGB; § 986 Abs. 1 S. 1 BGB; § 273 BGB
    Eigentumsherausgabeanspruch trotz Übergabe an Sequestor und anschließender Freigabe und Verwertung ; Folgen einer Sequestration auf Grund einer einstweiligen Verfügung; Rücktritt und Herausgabeanspruch bei Verkauf eines Altfahrzeugs; Entfall eines Besitzrechts bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsherausgabeanspruch trotz Übergabe an Sequestor und anschließender Freigabe und Verwertung ; Folgen einer Sequestration auf Grund einer einstweiligen Verfügung; Rücktritt und Herausgabeanspruch bei Verkauf eines Altfahrzeugs; Entfall eines Besitzrechts bei ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94

    Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.1999 - 5 U 9/99
    Ein dahingehendes etwaiges Zurückbehaltungsrecht der Käuferin des im Streit stehenden PKW gibt der Beklagten unabhängig davon, ob ein Zurückbehaltungsrecht ein Recht zum Besitz i.S.v. § 986 BGB gewährt (bejahend die gefestigte Rechtsprechung des BGH, vgl. nur NJW 95, 2627 f; NJW-RR 86, 282; verneinend die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. nur Palandt/Bassenge a.a.O. § 986 Rn. 6 m.w.N.) kein den Eigentumsherausgabeanspruch hinderndes Besitzrecht.
  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82

    Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.1999 - 5 U 9/99
    Solche bestehen aber nicht - wie in den Hilfsanträgen gestellt - ohne weiteres aus einem Zahlungsanspruch in Höhe des für den Altwagen erzielten Verkaufspreises und auch nicht unbedingt in Höhe des für die Inzahlungnahme eingesetzten Preises von 19.600,00 DM; vielmehr müsste sich ein etwaiger Zahlungsanspruch aus der Differenz zwischen dem zu vergütenden Wert des Altwagens (vgl. BGHZ 89, 126, 132 [BGH 30.11.1983 - VIII ZR 190/82] ; Palandt/Heinrichs a.a.O. § 364 Rn. 5) und dem Ersatz für die zwischenzeitige Nutzung des Neuwagens durch die Beklagte ergeben.
  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 270/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwendung eines Besitzrechts; Einrede des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.1999 - 5 U 9/99
    Ein dahingehendes etwaiges Zurückbehaltungsrecht der Käuferin des im Streit stehenden PKW gibt der Beklagten unabhängig davon, ob ein Zurückbehaltungsrecht ein Recht zum Besitz i.S.v. § 986 BGB gewährt (bejahend die gefestigte Rechtsprechung des BGH, vgl. nur NJW 95, 2627 f; NJW-RR 86, 282; verneinend die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. nur Palandt/Bassenge a.a.O. § 986 Rn. 6 m.w.N.) kein den Eigentumsherausgabeanspruch hinderndes Besitzrecht.
  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 354/93

    Verdienstausfallschaden bei wechselhaftem beruflichten Werdegang

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.1999 - 5 U 9/99
    Denn ein solches Zurückbehaltungsrecht kann nur im Wege der Einrede geltend gemacht werden (vgl. BGH NJW 1995, 2228 [BGH 24.01.1995 - VI ZR 354/93] ).
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