Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01   

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https://dejure.org/2001,2851
OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01 (https://dejure.org/2001,2851)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.05.2001 - 3 W 3/01 (https://dejure.org/2001,2851)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 3 W 3/01 (https://dejure.org/2001,2851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 18, 19, 29; BGB §§ 728, 878; KO § 16; InsO § 84
    Verfügungsbeschränkung hinsichtlich eines Gesellschaftsgrundstücks bei Konkurs über das Vermögen eines BGB-Gesellschafters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurs; BGB-Gesellschaft; GbR; Gesellschaftsvermögen; Verkauf; Grundstück; Auflassungsvormerkung; Konkursverfahren; Verfügungsbeschränkung; Grundbuchamt; Gesellschafter

  • Judicialis

    GBO § 18; ; GBO § 19; ; GBO § 29; ; BGB § 728; ; BGB § 878; ; KO § 16; ; InsO § 84

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Grundstücksverkauf - Auflassungsvormerkung - Insolvenz - Verfügungsbeschränkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1207
  • NZI 2001, 431
  • FGPrax 2001, 177
  • Rpfleger 2001, 406
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
    aa) Dabei kann dahinstehen, ob der Konkurs über das Vermögen eines Gesellschafters der BGB-Gesellschaft im Hinblick auf das nachfolgende Insolvenzverfahren des zweiten Gesellschafters auch die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstände - hier das veräußerte Grundstück - erfasst, weil sich damit sämtliche Gesellschafter in Konkurs bzw. Insolvenz befinden (vgl. BGHZ 23, 307, 314; BFH NJW-RR 1997, 28, 29) oder ob insoweit die Rechtsprechung durch die seit 1. Januar 1999 in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO nunmehr ausdrücklich gesetzlich geregelte Insolvenzfähigkeit des Gesellschaftsvermögens überholt ist (vgl. dazu Kirchhof in Heidelberger Kom. zur InsO § 11.Rdnr. 13).
  • BFH, 07.11.1995 - VII R 26/95

    Haftung bei gleichzeitigem Konkurs aller GbR-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
    aa) Dabei kann dahinstehen, ob der Konkurs über das Vermögen eines Gesellschafters der BGB-Gesellschaft im Hinblick auf das nachfolgende Insolvenzverfahren des zweiten Gesellschafters auch die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstände - hier das veräußerte Grundstück - erfasst, weil sich damit sämtliche Gesellschafter in Konkurs bzw. Insolvenz befinden (vgl. BGHZ 23, 307, 314; BFH NJW-RR 1997, 28, 29) oder ob insoweit die Rechtsprechung durch die seit 1. Januar 1999 in § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO nunmehr ausdrücklich gesetzlich geregelte Insolvenzfähigkeit des Gesellschaftsvermögens überholt ist (vgl. dazu Kirchhof in Heidelberger Kom. zur InsO § 11.Rdnr. 13).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsteller folgt aus dem Umstand, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLGZ 1980, 299, 301 m. w. N.).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.05.2001 - 3 W 3/01
    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsteller folgt aus dem Umstand, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158; BayObLGZ 1980, 299, 301 m. w. N.).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 136/16

    Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Eröffnung des

    Denn der Insolvenzverwalter nimmt in der Liquidationsgesellschaft entsprechend § 146 Abs. 3 HGB die Befugnisse des insolventen Gesellschafters wahr (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2001, 1207, 1209; KG, ZIP 2011, 370, 371; MüKoBGB/Schäfer, 7. Aufl., § 728 Rn. 38 mwN; Kesseler, DNotZ 2012, 616, 619 sowie Raebel in Festschrift Kreft, 2004, S. 483, 487: "allgemeiner Rechtsgedanke").
  • LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06

    Besonderer Vertreter

    1.2 Entgegen der Ansicht der Klägerin bestehen keine Bedenken, nicht nur die Leitung einer Geschäftsstelle, sondern auch die Führung der laufenden Geschäfte einem besonderen Vertreter gemäß § 30 Satz 1 BGB zu übertragen, weil diese in Abgrenzung zu den übrigen Geschäften, wie sie vorliegend in § 2 des Geschäftsführervertrags aufgelistet waren, als "gewisse Geschäfte" i.S.d. § 30 Satz 1 BGB angesehen werden können (vgl. LG Chemnitz, Beschluss vom 05.02.2001 - 11 T 2375/00 - NotBZ 2001, 427 zu II der Gründe mit zust. Anm. Gärtner/Rawert EWiR 2001, 795; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47).
  • LG Bonn, 04.02.2005 - 18 O 248/04

    Auseinandersetzung der Gesellschaft bei Insolvenz

    Die Auseinandersetzung vollzieht sich damit außerhalb des Insolvenzrechts (vgl.: BGH , Urteil v. 24.09.2001, Az.: II ZR 69-00 = DStR 2002, 288 f m.w.N.; BGH, Urteil vom 09.03.2000, Az.: IX ZR 355/98 = DStR 2000, 887 ff; OLG Rostock, NJW-RR 2004, 260 f.; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 177, 178; Bamberger/Roth - Timm/Schöne, BGB, § 728 Rn. 14; Palandt/Sprau, 62 Aufl., § 733 Rn. 6; MüKo-BGB/Ulmer, 4. Aufl., § 728 Rn. 38, 40; MüKo- InsO/Stodolkowitz, § 84 Rn. 8; Kübler/Prütting, InsO, § 84 Rn.1, 33 m.w.N.; Berliner Praxlshandbuch lnsO,(Breutigam, Blersch, Goetsch), § 84 Rn.1, 4 f. (Blersch); Jaeger, KO, 9. Aufl., § 16 Rn. 3, 15, 16).
  • OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03

    Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch: Schuldner als Mitgesellschafter

    Vielmehr ist das Grundbuchamt gehalten, nach den §§ 13 ff. GBO die Antragsberechtigung und damit auch die Vertretungsverhältnisse bei gemeinschaftlichen Antragstellern zu prüfen und zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2001, 672 f).
  • LG Frankenthal, 22.10.2001 - 1 T 197/01

    Eintragung einer insolvenzrechtlichen Verfügungsbeschränkung; Nach

    Daran fehlt es hier, da der eingangs genannte Grundbesitz nicht in die Vermögensmasse des Schuldners fällt, über die ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig ist, sondern in diejenige der aus den Beteiligten zu 1) bestehenden GbR (wie hier Pfalz. OLG Zweibrücken in ZInsO 2001, 672, 673 [OLG Zweibrücken 30.05.2001 - 3 W 3/01] = FG Prax 2001, 177, 178; LG Leipzig in Rechtspfleger 2000, 111; LG Dessau in ZInsO 2001, 626 ; Keller in Rechtspfleger 2000, 201, 202; Smid, InsO, § 32 Rdnr. 5 m.w.N.).

    Die genannten insolvenzrechtlichen Maßnahmen führen lediglich dazu, dass hinsichtlich der durch die Gesellschafter gemeinschaftlich vorgenommenen Handlungen, an die Stelle des (möglicherweise) insolventen Mitgesellschafters nunmehr der (vorläufige) Insolvenzverwalter tritt, wodurch die Gesamthand ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durch sämtliche Mitgesellschafter, sondern durch die Mitgesellschafter und den an die Stelle eines (oder mehrerer) Mitgesellschafter, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren anhängig ist, tretenden (vorläufigen) Insolvenzverwalter vertreten wird (Keller, a.a.O., sowie die vom Insolvenzgericht zitierte Entscheidung des Pfalz. Oberlandesgerichts Zweibrücken in ZInsO 2001, 672 /673 = FG Prax 2001, 177/178, wobei in diesem Fall über das Vermögen sämtlicher Mitgesellschafter das Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren eröffnet und ein Konkursvermerk im übrigen bereits eingetragen war, sodass der Senat über die Zulässigkeit und/oder Notwendigkeit dieser Eintragung - insbesondere unter Anwendung der Insolvenzordnung - nicht weiter zu befinden hatte und sich dementsprechend auch keine Ausführungen hierzu im Beschluss finden).

  • LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07

    Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Grundstückseigentum des Schuldners im

    Dieser Zweck könne indes nicht erreicht werden, wenn als Eigentümer eines Grundstücks nicht lediglich der Schuldner, sondern mehrere Personen als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen seien (ähnlich OLG Dresden, Beschluss vom 17.09.2002 - 3 W 1149/02; LG Frankenthal, Beschluss vom 02.10.2001 - 1 T 197/01 - bestätigt durch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 3 W 3/01; LG Leipzig, Beschluss vom 04.10.1999 - 14 T 6178/99 - mit zustimmender Anmerkung von Keller, Rpfleger 2000, 201 (202, 203)).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.05.2001 - 13 U 204/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1761
OLG Köln, 16.05.2001 - 13 U 204/00 (https://dejure.org/2001,1761)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.2001 - 13 U 204/00 (https://dejure.org/2001,1761)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 13 U 204/00 (https://dejure.org/2001,1761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 1; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9; BGB § 765
    Formularmäßige Ausweitung der Bürgenhaftung des GmbH-Geschäftsführers und -Gesellschafters ist wirksam

  • rechtsportal.de

    BGB § 765 Abs. 1
    Umfang der Bürgenhaftung des Alleingeschäftsführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 9; BGB § 765
    Wirksamkeit der Ausweitung der Bürgenhaftung des GmbH-Geschäftsführers und -Gesellschafters

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AGBG § 9 ; BGB § 765
    Bankrecht; Handels- und Gesellschaftsrecht; Formularmäßige Ausweitung der Bürgenhaftung des GmbH-Geschäftsführers und -Gesellschafters

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1428
  • VersR 2002, 443
  • WM 2002, 1389
  • BB 2001, 2020
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 243/98

    Umfang der Bürgenhaftung eines Gesellschafters einer GmbH; Haftung der Bürgschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2001 - 13 U 204/00
    Die Berufung missversteht die Entscheidung des BGH in NJW 1999, 3195 dahin, dass nur ein Alleingeschäftsführer, der auch Mehrheitsgesellschafter sei, sich nicht auf die Unwirksamkeit der ausgedehnten Zweckbestimmung der Bürgschaft berufen könne.

    Die grundsätzliche Bindung des GmbH-Geschäftsführers an die Gesellschafterbeschlüsse (§ 37 Abs. 1 GmbHG) rechtfertigt entgegen einer im Schrifttum teilweise vertretenen differenzierenden Auffassung (Ehricke, JZ 2000, 466 ff. und WM 2000, 2177 ff.) keine andere Beurteilung.

    Da der Beklagte anders als in der von der Berufung angeführten BGH-Entscheidung (NJW 1999, 3195) nicht von der Geschäftsführung ausgeschlossen war - mag er sie auch entgegen der rechtlichen Stellung seinem Mitgesellschafter überlassen haben -, war er schon aufgrund seiner Geschäftsführerstellung, zusätzlich aber auch noch dadurch, dass er die Hälfte der Geschäftsanteile hielt, gegen eine fremdbestimmte Ausweitung der Inanspruchnahme des verbürgten Kontokorrentkredits geschützt.

  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 316/95

    Wirksamkeit einer Zweckerklärung für Bürgschaften eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2001 - 13 U 204/00
    Dass der Alleingeschäftsführer einer GmbH unabhängig von einer gleichzeitigen Gesellschafterstellung grundsätzlich die Möglichkeit hat, zu bestimmen, in welchem Umfang die Hauptschuldnerin Kredite aufnimmt, wurde und wird in der Rechtsprechung des BGH nicht in Frage gestellt (z.B. NJW 1996, 3205; ZIP 1998, 2145; Nobbe, Bankrecht, Rz. 1165 m.w.Nachw.).

    Die Gesellschafter können den Geschäftsführer nur dann zu einer von ihm nicht mitgetragenen Kreditausweitung verpflichten, wenn sichergestellt ist, dass seine Bürgschaftsverpflichtung dadurch nicht ausgeweitet wird; ggf. kann der Geschäftsführer vor der Kreditausweitung seine Bürgschaft kündigen (vgl. BGH NJW 1996, 3205; OLG Köln, GmbHR 1999, 340).

  • BGH, 10.11.1998 - XI ZR 347/97

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung des Geschäftsführers einer GmbH auf

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2001 - 13 U 204/00
    Dass der Alleingeschäftsführer einer GmbH unabhängig von einer gleichzeitigen Gesellschafterstellung grundsätzlich die Möglichkeit hat, zu bestimmen, in welchem Umfang die Hauptschuldnerin Kredite aufnimmt, wurde und wird in der Rechtsprechung des BGH nicht in Frage gestellt (z.B. NJW 1996, 3205; ZIP 1998, 2145; Nobbe, Bankrecht, Rz. 1165 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 13.04.2015 - 19 U 134/14

    Wirksamkeit der Bürgschaftsverpflichtung des angestellten Geschäftsführers einer

    Es kommt vielmehr auch für die Frage, ob eine unzulässige Ausweitung der Bürgenhaftung über die "Anlassforderung" hinaus vorliegt (die der Beklagte zudem gar nicht einwendet), darauf an, ob er rechtlich in der Lage ist, auf die Ausweitung des verbürgten Engagements Einfluss zu nehmen, nicht ob er seine Rechte auch faktisch wahrnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1999, IX ZR 364/97, juris Rz. 26; OLG Köln, Urteil vom 16.05.2001, 13 U 204/00, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3862
OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01 (https://dejure.org/2001,3862)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.06.2001 - 3 U 35/01 (https://dejure.org/2001,3862)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 3 U 35/01 (https://dejure.org/2001,3862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 67; ; HGB § 459; ; HGB § 428; ; HGB § 435; ; HGB § 429; ; HGB § 352; ; HGB § 353; ; HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 449 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    HGB § 435 n. F.
    Voraussetzungen des Wegfalls der Haftungsbeschränkungen gem. § 435 HGB n. F.

  • rechtsportal.de

    HGB § 435 (n.F.)
    Transportrecht - Zu den Begriffen der "Leichtfertigkeit" und "in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde"; Keine Haftungsbegrenzung bei schwerem Verschulden des Frachtführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1445
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.1995 - 18 U 151/94

    Darlegungspflicht des Spediteurs hinsichtlich seiner Sicherungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01
    Er ist angesichts des unterschiedlichen Informationsstandes der Vertragsparteien gehalten, die näheren Umstände seiner Betriebsorganisation vorzutragen und insbesondere darzulegen, welche Sicherungsmaßnahmen er gegen den Verlust und die Beschädigung von Gütern getroffen hat (vgl. OLG Düsseldorf TranspR 1996, 169).

    Ist danach von einem bewusst leichtfertigen Organisationsverschulden der Beklagten auszugehen, das wie hier seiner Art nach als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt, so oblag es der Beklagten, die gegen die Schadensursächlichkeit des Organisationsmangels sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH TranspR 1989, 327, 328; OLG Düsseldorf TranspR 1996, 169).

  • BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77

    Warschauer Abkommen

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu bislang erst im Rahmen des Artikels 25 WA Stellung genommen (vgl. BGHZ 74, 162, 168).
  • BGH, 13.04.1989 - I ZR 28/87

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Frachtführers bei fehlender Ein-

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01
    Ist danach von einem bewusst leichtfertigen Organisationsverschulden der Beklagten auszugehen, das wie hier seiner Art nach als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt, so oblag es der Beklagten, die gegen die Schadensursächlichkeit des Organisationsmangels sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH TranspR 1989, 327, 328; OLG Düsseldorf TranspR 1996, 169).
  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 286/80

    Haager Protokoll - Leichtfertigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01
    In einer anderen Entscheidung (vgl. BGH NJW 1982, 1218) wird ein besonders schwerer Pflichtverstoß verlangt.
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Köln TranspR 2001, 407 ff.).
  • OLG Jena, 02.06.2004 - 4 U 318/04

    Obhutshaftung des Frachtführers

    Nach allgemeiner Auffassung hat, da es sich bei Art. 29 Nr. 1 CMR um eine Haftungsverschärfung (durch Auschluss einer gesetzlichen Haftungsbegrenzung) handelt, die Klägerin grundsätzlich die Tatsachen, aus denen sich ein solches qualifiziertes Verschulden ergibt, darzulegen und zu beweisen (BGH NJW-RR 2004, 394, 395; NJW 2003, 3626; OLG Köln, VersR 2001, 1445).

    Die mangelhafte Dokumentation des Transportverlaufes durch die Beklagte mit der Folge, dass das Abhandenkommen der Palette nicht mehr aufklärbar ist, führt hier dazu, dass die Beklagte die Vermutung eines bewusst leichtfertigen Fehlverhaltens mit entsprechender Schadensursächlichkeit nicht entkräftet hat (vgl. zu vergleichbaren Fällen OLG Köln, VersR 2001, 1445; OLG Hamburg, TranspR 2002, 344).

  • OLG Jena, 02.06.2004 - 4 U 318/03
    Nach allgemeiner Auffassung hat, da es sich bei Art. 29 Nr. 1 CMR um eine Haftungsverschärfung (durch Auschluss einer gesetzlichen Haftungsbegrenzung) handelt, die Klägerin grundsätzlich die Tatsachen, aus denen sich ein solches qualifiziertes Verschulden ergibt, darzulegen und zu beweisen (BGH NJW-RR 2004, 394, 395; NJW 2003, 3626; OLG Köln, VersR 2001, 1445).

    Die mangelhafte Dokumentation des Transportverlaufes durch die Beklagte mit der Folge, dass das Abhandenkommen der Palette nicht mehr aufklärbar ist, führt hier dazu, dass die Beklagte die Vermutung eines bewusst leichtfertigen Fehlverhaltens mit entsprechender Schadensursächlichkeit nicht entkräftet hat (vgl. zu vergleichbaren Fällen OLG Köln, VersR 2001, 1445; OLG Hamburg, TranspR 2002, 344).

  • LG Bonn, 20.02.2003 - 14 O 106/02

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Frachtvertrag für den Verlust eines

    der Geschädigte plausible Gründe für grobes Verschulden des Frachtführers vorträgt (vgl. BGH Transportrecht 2001, 29, 33) oder der Schadensfall im Dunkeln liegt, weil er sich völlig im Verantwortungsbereich der Beklagten abgespielt hat (vgl. OLG Stuttgart Transportrecht 2002, 200, 201; OLG München, 23. Senat, Transportrecht 2002, 161, 162 f; OLG Köln Versicherungsrecht 2001, 1445 - 1447; OLG Düsseldorf Transportrecht 2002, 73, 74).
  • OLG Hamburg, 17.01.2001 - 6 U 42/00

    Haftung des Frachtführers für den Verlust der Ladung

    Für das Vorliegen einer Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne ist jedenfalls in solchen Fällen, in denen es um die Abwehr beträchtlicher Schäden durch auf der Hand liegende Verhaltensanforderungen geht, darauf abzustellen, ob ein naheliegendes Schadensrisiko besteht und bei dem vom Frachtführer an den Tag gelegten Verhalten gravierende Schäden nicht unwahrscheinlich sind (vgl. OLG Köln in TranspR 2001, 407, 410 f.).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    Aus dem Verstoß gegen objektiv auf der Hand liegende Sorgfaltsanforderungen kann auf das Bewusstsein, dass ein Schaden eintreten werde, geschlossen werden (vgl. ebenso LG Hamburg, TranspR 2001, 79), wobei aber sämtliche äußeren Umstände des Einzelfalles darauf hin zu überprüfen sind, ob sie den Schluss auf diese innere Tatsache rechtfertigen (BGHZ 74, 162 [171[; OLG Köln, TranspR 2001, 407 [410, 411]).
  • OLG Hamburg, 13.12.2001 - 6 U 281/99

    Haftung des Unterfrachtführers für Leichtfertigkeit

    Für das Vorliegen einer Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne ist jedenfalls in solchen Fällen, in denen es um die Abwehr beträchtlicher Schäden durch auf der Hand liegende Verhaltensanforderungen geht, darauf abzustellen, ob ein naheliegendes Risiko besteht und bei dem vom Schädiger an den Tag gelegten Verhalten gravierende Schäden nicht unwahrscheinlich sind (vgl. OLG Köln in TranspR 2001, 407, 410 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3707
OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00 (https://dejure.org/2000,3707)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.2000 - 16 Wx 123/00 (https://dejure.org/2000,3707)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 2000 - 16 Wx 123/00 (https://dejure.org/2000,3707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 519
  • NZM 2001, 146
  • BauR 2001, 1154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 204/92

    Selbstorganschaft und Haftungsbegrenzung bei der GbR (hier: Gläubiger-Pool)

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Sie sehen die Gesamtheit der Gesellschafter als oberstes Geschäftsführungsorgan an und erheben gegen die Überlassung der Geschäftsführung an den oder die im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss benannten Dritten keine Bedenken, sofern - worauf das Landgericht bereits hingewiesen hat - die Gesellschafter die organschaftliche Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis behalten (vgl. BGH NJW 82, 877 und 2495; NJW-RR 94, 98 = WM 94, 237; Ulmer in MK: § 709 Rdnr. 3; a.A. wohl Erman/Westermann BGB § 709 Rdnr. 4).

    Sie steht ihm anders als dem Gesellschafter nicht kraft eigenen Rechts zu und kann ihm daher auch ohne sein Zutun wieder entzogen werden (vgl. BGH NJW-RR 94, 98 = WM 94, 237).

  • BGH, 16.11.1981 - II ZR 213/80

    Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis in einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Sie sehen die Gesamtheit der Gesellschafter als oberstes Geschäftsführungsorgan an und erheben gegen die Überlassung der Geschäftsführung an den oder die im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss benannten Dritten keine Bedenken, sofern - worauf das Landgericht bereits hingewiesen hat - die Gesellschafter die organschaftliche Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis behalten (vgl. BGH NJW 82, 877 und 2495; NJW-RR 94, 98 = WM 94, 237; Ulmer in MK: § 709 Rdnr. 3; a.A. wohl Erman/Westermann BGB § 709 Rdnr. 4).

    Der Grundsatz verbietet danach nur den Ausschluss aller Gesellschafter von der organschaftlichen Vertretung, ist aber kein Hindernis dafür, einen Dritten mit Geschäftsführungsaufgaben zu betrauen und ihn mit einer umfassenden Vollmacht zu versehen (BGH NJW 82, 877).

  • OLG Stuttgart, 10.12.1998 - 13 U 167/98
    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Steht aber damit Herrn Z. die Geschäftsführung nicht als eigenständiges sondern nur als abgeleitetes Recht zu, kann der Rechtsbeschwerde nicht darin beigepflichtet werden, dass - was schon das Landgericht unter Stützung auch auf die den Beteiligten bekannte Entscheidung des hiesigen 13. Senats vom 22.9.1999 - 13 U 167/98 - zutreffend erkannt und verneint hat - mit der Übertragung der Geschäftsführung tatsächlich ein Ausschluss der Gesellschafter der P. B. H. GbR von der organschaftlichen Vertretung verbunden und der Geschäftsführer damit zum organschaftlichen Vertreter gemacht worden wäre.
  • OLG Köln, 23.04.1999 - 16 Wx 54/99

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers vom Stimmrecht in der

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Die Rechtsprechung, wonach der im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer rechtlich als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft gilt (vgl. BGHZ 1o6, 113 = MDR 89, 435 = NJW 89, 1087; KG WuM 89, 457; Senatsbeschluß vom 23.4.99 - 16 Wx 54/99), ist entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeführer hier nicht anwendbar.
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Die Rechtsprechung, wonach der im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer rechtlich als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft gilt (vgl. BGHZ 1o6, 113 = MDR 89, 435 = NJW 89, 1087; KG WuM 89, 457; Senatsbeschluß vom 23.4.99 - 16 Wx 54/99), ist entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeführer hier nicht anwendbar.
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Die Beschränkbarkeit rechtfertigt sich nur daraus, dass alle Wohnungseigentümer ein Interesse daran haben können, die Eigentümerversammlung auf den eigenen Kreis, also überwiegend auf die ihnen bekannten Miteigentümer zu beschränken und damit gemeinschaftsfremde Einwirkungen aus der Versammlung der Wohnungseigentümer fernzuhalten (vgl. BGHZ 99, 90 = MDR 87, 485; Bärmann aaO § 25 Rdnr. 60 mwN).
  • KG, 12.07.1989 - 24 W 1063/89
    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
    Die Rechtsprechung, wonach der im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer rechtlich als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft gilt (vgl. BGHZ 1o6, 113 = MDR 89, 435 = NJW 89, 1087; KG WuM 89, 457; Senatsbeschluß vom 23.4.99 - 16 Wx 54/99), ist entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeführer hier nicht anwendbar.
  • BGH, 03.07.2020 - V ZR 250/19

    Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für

    Selbst wenn, wofür vieles spricht, der aus der GbR ausgeschiedene Gesellschafter bereits mit seinem Ausscheiden (und nicht erst mit der Eintragung seines Ausscheidens im Grundbuch) nicht mehr berechtigt sein sollte, das Stimmrecht der GbR gemeinsam mit den verbleibenden Gesellschaftern auszuüben (so OLG Köln, NZM 2001, 146), liegt folglich ein Beschluss zu Lasten Dritter nicht vor.
  • OLG München, 14.01.2011 - 34 Wx 155/10

    Grundbuchberichtigung: Verfügungsbefugnis der Gesellschafter einer

    Das Grundbuch ist durch ein Geschehen außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden (siehe auch OLG Köln NJW-RR 2002, 519); es verlautbart nämlich noch das Eigentum einer (teil-) rechtsfähigen Person (GbR), die nicht mehr existent ist (BGH NJW 2008, 2992/2993).
  • KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17

    Eintragungshindernis in Wohnungsgrundbuchsache: Regelung in der

    In etwas abgeschwächter Form wird empfohlen, dem Verwalter die Befugnis einzuräumen, die Mitberechtigten zur Bestellung eines geeigneten Vertreters zu verpflichten (Weber, in: Würzburger Notarhandbuch, 5. Aufl., Teil 2 Kap. 4, Rdn. 4; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 24. November 2000 - 16 Wx 123/00 - juris).
  • OLG Köln, 24.05.2005 - 22 U 184/04

    Rechtliches Interesse des Streithelfers; Berechtigung des im Grundbuch

    Der Senat schließt sich insoweit den zutreffenden Ausführungen des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln in dessen Beschluss vom 24.11.2000 - 16 Wx 123/00 - an (OLG Report Köln 2001, 105, 106).
  • VG Frankfurt/Oder, 15.12.2008 - 5 K 214/05

    Haftung einer GbR für die Kosten der Herstellung eines Abwasseranschlusses

    Mit diesem Fall der "Anwachsung" befassen sich die von dem Beklagten zitierten Entscheidungen des BGH und der anderen Zivilgerichte (BGHZ 32, 307 ff.; 50, 307 ff.; BGH, NGZ 2000, 474 sowie OLG Köln, NJW 1995, 2232 und NJW-RR 2002, 519 ff.) und stellen fest, dass mit der "Anwachsung" der Gesellschaftsanteile die dinglichen Rechte an den Vermögensgegenständen der Gesellschaft ohne weitere Einzelübertragung auf die oder den verbleibenden Gesellschafter übergehen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.02.2001 - 11 W 3250/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15283
OLG München, 20.02.2001 - 11 W 3250/00 (https://dejure.org/2001,15283)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2001 - 11 W 3250/00 (https://dejure.org/2001,15283)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 11 W 3250/00 (https://dejure.org/2001,15283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Vertretung mehrerer Gläubiger durch denselben Prozessbevollmächtigten gegenüber demselben Schuldner; Erstattungsrechtlicher Rechtsmissbrauch im Wettberwerbsrecht; Geltendmachung von mehreren Ansprüchen durch mehrere Gläubiger in ...

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 652
  • GRUR-RR 2002, 119
  • AnwBl 2002, 435
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 69/11

    Berücksichtigung einer rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2010 - X ZB 3/09, NJW 2011, 529 Rn. 10; vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, aaO Rn. 12 ff.; KG, KG-Report 2002, 172, 173; 2000, 414, 415; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 427, 428; OLG München, OLG-Report 2001, 105; Münch- KommZPO/Giebel, aaO Rn. 41, 48, 110; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 91 Rn. 9; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO, § 91 Rn. 152 (Stand: April 2012); Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 91 Rn. 140; von Eicken/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 20. Aufl., Rn. B 362; vgl. auch Senatsurteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10, AfP 2011, 184).

    bb) So kann es als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 13; OLG Düsseldorf, JurBüro 1982, 602; 2002, 486; 2011, 648, 649; KG, KG-Report 2002, 172, 173; 2000, 414, 415; OLG München, OLG-Report 2001, 105 f.; OLG Stuttgart, OLG- Report 2001, 427, 428).

    Gleiches gilt für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den- oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1974, 1599; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 427, 428; OLG München, OLG-Report 2001, 105 f.; KG, KG-Report 2000, 414, 415; 2002, 172, 173; MünchKommZPO/Giebel, aaO Rn. 110; Musielak/Lackmann, aaO; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO Rn. 119.8 (Stand: April 2012)).

    Der Antragsteller muss sich deshalb kostenrechtlich so behandeln lassen, als habe er ein einziges Verfahren gegen die beiden Antragsgegnerinnen als Streitgenossen geführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, juris Rn. 6 (insoweit nicht in NJW 2007, 2257 abgedruckt); KG, KG- Report 2000, 414, 416; 2002, 172, 174; OLG München, OLG-Report 2001, 105; MünchKommZPO/Giebel, aaO, § 91 Rn. 110; Jaspersen in Vorwerk/Wolf, aaO, § 104 Rn. 25 (Stand: April 2012)).

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 70/11

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Erwirken gleichlautender, auf

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2010 - X ZB 3/09, NJW 2011, 529 Rn. 10; vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, aaO Rn. 12 ff.; KG, KG-Report 2002, 172, 173; 2000, 414, 415; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 427, 428; OLG München, OLG-Report 2001, 105; Münch- KommZPO/Giebel, aaO Rn. 41, 48, 110; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 91 Rn. 9; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO, § 91 Rn. 152 (Stand: April 2012); Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 91 Rn. 140; von Eicken/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 20. Aufl., Rn. B 362; vgl. auch Senatsurteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10, AfP 2011, 184).

    bb) So kann es als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 13; OLG Düsseldorf, JurBüro 1982, 602; 2002, 486; 2011, 648, 649; KG, KG-Report 2002, 172, 173; 2000, 414, 415; OLG München, OLG-Report 2001, 105 f.; OLG Stuttgart, OLG- Report 2001, 427, 428).

    Gleiches gilt für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den- oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1974, 1599; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 427, 428; OLG München, OLG-Report 2001, 105 f.; KG, KG-Report 2000, 414, 415; 2002, 172, 173; MünchKommZPO/Giebel, aaO Rn. 110; Musielak/Lackmann, aaO; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO Rn. 119.8 (Stand: April 2012)).

    Sollte sich das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich erweisen, müsste sich die Antragstellerin kostenrechtlich so behandeln lassen, als habe sie ein einziges Verfahren gegen die beiden Antragsgegnerinnen als Streitgenossen geführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, juris Rn. 6 (insoweit nicht in NJW 2007, 2257 abgedruckt); KG, KG-Report 2000, 414, 416; 2002, 172, 174; OLG München, OLG-Report 2001, 105; MünchKomm- ZPO/Giebel, aaO, § 91 Rn. 110; Jaspersen in Vorwerk/Wolf, aaO, § 104 Rn. 25 (Stand: April 2012)).

  • LAG München, 15.07.2009 - 10 Ta 386/08

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung auch bei mehreren

    Auch hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken RPfl.

    Getrennte Verfahren verbieten sich danach dann, wenn die Klagen oder Anträge in engen zeitlichem Zusammenhang gestellt wurden, die Zielrichtung die gleiche ist, insbesondere der Sachvortrag weitgehend übereinstimmt, zu erwarten ist, dass sich der oder die Gegner in etwa in gleicher Weise verteidigen werden, so dass Unübersichtlichkeit nicht zu erwarten ist und ob Interessenkonflikte nicht zu erwarten sind (vgl. KG JurBüro 2002, 35; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG München AnwBl. 2002, 435; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe a.a.O.).

  • LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung

    Auch hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Beruhen jedoch wie hier die Klagen offensichtlich auf dem gleichen Lebenssachverhalt und bestehen die Abweichungen allein in den individuellen Berechnungen der Forderungen, ist der Anwalt gehalten, auch hier die Forderungen in einem einheitlichen Verfahren zu verfolgen (LAG Berlin NZA-RR 2006, 432; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; OLG München AnwBl. 2002, 435; KG JurBüro 2002, 35).

  • LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    aa) Im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Partei oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160 ; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; KG JurBüro 2002, 35 ; OLG A-Stadt AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Getrennte Verfahren verbieten sich danach dann, wenn die Klagen oder Anträge in engen zeitlichem Zusammenhang gestellt wurden, die Zielrichtung die gleiche ist, insbesondere der Sachvortrag weitgehend übereinstimmt, zu erwarten ist, dass sich der oder die Gegner in etwa in gleicher Weise verteidigen werden, sodass Unübersichtlichkeit und/oder Interessenkonflikte nicht zu erwarten sind (vgl. KG JurBüro 2002, 35 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG AStadt AnwBl. 2002, 435; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe aaO.).

  • LAG München, 17.07.2012 - 10 Ta 281/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    aa) Im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Partei oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160 ; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; KG JurBüro 2002, 35 ; OLG A-Stadt AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …

    Getrennte Verfahren verbieten sich danach dann, wenn die Klagen oder Anträge in engen zeitlichem Zusammenhang gestellt wurden, die Zielrichtung die gleiche ist, insbesondere der Sachvortrag weitgehend übereinstimmt, zu erwarten ist, dass sich der oder die Gegner in etwa in gleicher Weise verteidigen werden, sodass Unübersichtlichkeit und/oder Interessenkonflikte nicht zu erwarten sind (vgl. KG JurBüro 2002, 35 ; OLG Hamburg MDR 2003, 1381 ; OLG AStadt AnwBl. 2002, 435; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe aaO.).

  • SG Berlin, 27.01.2011 - S 127 SF 9411/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Gebühr bei

    Erst im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren ist zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …
  • KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Entscheidungsmöglichkeit des Rechtspflegers bei

    Die zurzeit wohl weit überwiegende Rechtsmeinung lässt eine solche Überprüfung grundsätzlich zu (vgl. z.B.: OLG Düsseldorf JurBüro 1982, 602; KG JurBüro 1989, 1697; OLG Koblenz MDR 1987, 676; OLG München AGS 2001, 135; OLG Stuttgart Rpfleger 2001, 617; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; Zöller/Herget ZPO, 28. Auflage, § 91 Rn. 13 "Mehrheit von Prozessen"; Müko - Giebel, ZPO, 3. Auflage, § 91, Rn. 110; Stein/Jonas - Bork ZPO, 22. Auflage, Rn. 94).
  • OLG Naumburg, 27.11.2002 - 11 W 117/02

    Im Kostenfestsetzungsverfahren ist auch zu hinterfragen, ob das Führen mehrerer

    Die Grenze ist allerdings dort gezogen, wo es für dieses Vorgehen keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe gibt, vielmehr die zu Mehrkosten führende Inanspruchnahme Mehrerer in einzelnen Prozessen willkürlich und treuwidrig, mithin rechtsmissbräuchlich erscheint (OLG München AnwBl. 1994, 527 f.; MDR 2001, 652 f.; KG NJW-RR 1992, 1298; JurBüro 1989, 1697 f.; 2001, 99, 100; OLG Koblenz JurBüro 1990, 58; OLG Düsseldorf JurBüro 1982, 602).

    Dies hat zur Folge, dass die Klägerin Erstattung nur des Betrages verlangen kann, für den der Beklagte im Falle der Inanspruchnahme der Bürgen in einem Prozess haften würde (OLG München AnwBl. 1994, 527; MDR 2001, 652; KG NJW-RR 1992, 1298; JurBüro 1989, 1697 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1982, 602).

  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf

    Auch hier ist im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat (vgl. BGH MDR 2007, 1160; BGH MDR 2004, 715; OLG Hamburg MDR 2003, 1381; KG JurBüro 2002, 35; OLG München AnwBl. 2002, 435; dass. AnwBl. 1994, 527; OLG Zweibrücken …
  • SG Berlin, 17.12.2013 - S 180 SF 7504/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vertretung in

  • OLG Köln, 02.01.2012 - 17 W 212/11

    Anwaltsgebühren bei Geltung von Unterlassungsansprüchen

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - 24 W 9/11

    Verfahrensrecht - Keine Kostenerstattung für unnötige Prozesse!

  • LAG Sachsen, 15.04.2010 - 4 Ta 55/10

    Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostensteigerung im Prozesskostenhilfeverfahren;

  • LG Düsseldorf, 05.03.2012 - 25 T 71/12

    Rechtmäßigkeit der getrennten Geltendmachung von Wohngeldforderungen für eine

  • SG Berlin, 09.02.2011 - S 127 SF 4101/10

    Streit um Höhe der Kostenerstattung im Erinnerungsverfahren

  • OLG München, 26.11.2014 - 11 W 2297/14

    Kostenfestsetzungsbeschwerde, Kanzleiraum, Räumungsklage, Mietzinsforderung,

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8936
OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99 (https://dejure.org/2000,8936)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.11.2000 - 6 U 277/99 (https://dejure.org/2000,8936)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. November 2000 - 6 U 277/99 (https://dejure.org/2000,8936)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 03.08.1995 - 6 U 201/94

    Kühlmangel ist im Konnossement zu vermerken L

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99
    Das entspricht der Rechtsnatur des Instituts der subrogation, die anders als ein Forderungsübergang kraft Gesetzes nach § 67 WG keine Übertragung des Anspruchs bewirkt, sondern lediglich den Versicherer dazu ermächtigt, nach Erbringen der Versicherungsleistung aus dem fremden Recht des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger vorzugehen (Urteil des Senat vom 3. August 1995, TranspR 1996, 29, "Katsuragi").

    Eine solche Kumulation ist hier nicht geboten, da im Unterschied zur Entscheidung des Senats vom 3. August 1995 ( TranspR 1996, 29 "Katsuragi") keine Unklarheit über die materiell-rechtliche Aktivlegitimation der Klägerin zu 2) bestanden hat.

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 248/94

    Wirksamkeit der Haftungsbefreiung des Spediteur-Frachtführers nach ADSp

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99
    Wenn dies schon für Frachtverträge gilt, bei denen ein Konnossement ausgestellt ist, muss erst Recht bei Frachtverträgen, die ohne Konnossement abgeschlossen werden, eine Haftungsfreizeichnung grundsätzlich möglich sein (BGH TranspR 1997, 379, 381).

    In seiner Entscheidung vom 26. Juni 1997 -1 ZR 248/94 - ( TranspR 1997, 379) hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass Rechtsprechung und Schrifttum bislang nahezu einhellig von der grundsätzlichen AGBG -Konformität der sog. Landschadensklausel ausgegangen sind.

  • LG Hamburg, 04.11.1999 - 413 O 61/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99
    das Urteil des Landgerichts Hamburg, verkündet am 4. November 1999 (Geschäfts-Nr. 413 0 61/99), abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerinnen zu 1) und 2) als Gesamtgläubiger US-$ 664.785,85 nebst 8 % Zinsen seit dem 6. September 1997 zu zahlen,.
  • OLG Hamburg, 08.02.1996 - 6 U 171/95

    Wirksame Haftungsfreizeichnung für unzulängliche Ladungsfürsorge L

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99
    Der Verfrachter kann sich durch eine Klausel in den Konnossementsbedingungen von Schäden freizeichnen, die auf eine unzulängliche Ladungsfürsorge nach dem Ausladen der Ware aus dem Seeschiff durch selbstständige Betriebe wie eine Kaianstalt zurückzuführen sind, auf deren Handlungsweise der Verfrachter regelmäßig keinen unmittelbaren Einfluss hat (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Hans. OLG Hamburg v. 8.2.1996 - 6 U 171/95, vgl. TranspR 1997, 109 = OLGR Hamburg 1996, 259).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6841
OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00 (https://dejure.org/2000,6841)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.07.2000 - 13 UF 102/00 (https://dejure.org/2000,6841)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juli 2000 - 13 UF 102/00 (https://dejure.org/2000,6841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vergleich; Kindesunterhalt; Unterhaltshöhe; Unterhaltsberechnung; Betriebsvermögen; Privatentnahme

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; BGB § 1601 ff.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 323; BGB §§ 1601 ff.
    Vergleich über Kindesunterhalt - Abänderung bei substantiellen Privatentnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Der Betrieb braucht nicht ruiniert zu werden!

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 19 F 100/99
  • OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 08.11.1996 - 11 UF 69/96

    Ermittlung der Leistungsfähigkeit des selbständigen Unterhaltsschuldners anhand

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00
    Werden die Entnahmen hingegen zu Lasten der Substanz des Betriebsvermögens getätigt und lebt der Unterhaltsschuldner -wie möglicherweise zuvor bereits die gesamte Familie- von der Substanz des Betriebes, so kann von ihm nicht verlangt werden, die nicht verdienten Entnahmen weiterhin zu Lasten einer fortschreitenden Verschuldung des Unternehmens zu tätigen und durch zusätzliche Darlehensaufnahmen zu finanzieren, weil dies notwendig zu einer Überschuldung des Betriebes und dem Verlust der aufgebauten Existenz führen würde (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 397 ff; OLG Hamm, FamRZ 1997, 674 f).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00
    Bei einer wesentlichen Veränderung der bei Abschluß der Vereinbarung bestehenden Verhältnisse hat deshalb eine Anpassung der Leistung -unter Wahrung des Grundlagen des Unterhaltstitels- an die Veränderung zu erfolgen, wenn sie erforderlich ist, um den von den Parteien mit dem Vergleich verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. BGH, NJW 1986, 2054).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.1982 - 6 UF 221/81
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00
    Werden die Entnahmen hingegen zu Lasten der Substanz des Betriebsvermögens getätigt und lebt der Unterhaltsschuldner -wie möglicherweise zuvor bereits die gesamte Familie- von der Substanz des Betriebes, so kann von ihm nicht verlangt werden, die nicht verdienten Entnahmen weiterhin zu Lasten einer fortschreitenden Verschuldung des Unternehmens zu tätigen und durch zusätzliche Darlehensaufnahmen zu finanzieren, weil dies notwendig zu einer Überschuldung des Betriebes und dem Verlust der aufgebauten Existenz führen würde (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 397 ff; OLG Hamm, FamRZ 1997, 674 f).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.08.2000 - 9 UF 238/98   

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https://dejure.org/2000,19967
OLG Brandenburg, 25.08.2000 - 9 UF 238/98 (https://dejure.org/2000,19967)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2000 - 9 UF 238/98 (https://dejure.org/2000,19967)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2000 - 9 UF 238/98 (https://dejure.org/2000,19967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zur Frage der Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch Niederlegung und zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1220
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 4 UF 149/08

    Anwendung deutschen Scheidungsrechts auf hinduistische Ehe

    Das ist spätestens der Zeitpunkt des Zugangs des Scheidungsurteils (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1220).
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