Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2425
OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00 (https://dejure.org/2001,2425)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2001 - 14 U 87/00 (https://dejure.org/2001,2425)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2001 - 14 U 87/00 (https://dejure.org/2001,2425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer Trennbarkeit von einem Vorschaden

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Vorschaden; Verkehrsunfall; Kfz; Kraftfahrzeug; Fahrzeugschaden; Reparatur; Neu für alt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Kein Fahrzeugschadenersatz wegen Vorschäden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1111
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 14.04.2000 - 331 O 1/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 31, vom 14. April 2000 - G-Nr.: 331 0 1/97 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00
    Der Kläger kann selbst kompatible Schäden - d.h. solche, die an sich durch die Kollision mit dem gegnerischen entstanden sein können - nicht ersetzt verlangen, solange es - wie vorliegend gegeben - möglich ist, daß sie auch bereits durch einen der Vorschäden verursacht worden sein können (vgl. OLG Köln, VersR 99, 865 - welcher Rechtsprechung auch der Senat, dem der hier entscheidende Einzelrichter angehört, ebenso wie dieser selbst in ständiger Rechtsprechung folgen; Landgericht Hamburg vom 19.2.91, Anlage B 7).
  • KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum

    Kann er dies nicht oder unterlässt er die Darlegung, so geht dies im Streitfall zu seinen Lasten (vgl. BGH mit Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75 - BGHZ 71, 339, 347 [II.2] = NJW 1978, 2154; KG mit (Hinweis-) Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 22 U 151/11 [veröffentlicht auf juris.de]; KG mit Urteil vom 29. Juni 2009 - 12 U 146/08 - NZV 2010, 350 f.; KG mit [Hinweis-] Beschluss vom 31. Juli 2008 - 12 U 137/08 - NZV 2009, 345 f.; KG mit Beschluss vom 6. Juni 2007 - 12 U 57/06 - NJOZ 2008, 765 [I.] = KGR Berlin 2008, 234 = VRS 113, 424; OLG Brandenburg, Urteil vom 17. März 2005 - 12 U 163/04 - [2.b)], Schaden-Praxis 2005, 413, ferner veröffentlicht auf beck-online.de und juris.de; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - 1 U 32/14 - [I.1)], veröffentlicht auf beck-online.de und juris.de m.w.Nw.; OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2001 - 14 U 87/00 - MDR 2001, 1111; OLG Koblenz mit [Hinweis-] Beschluss vom 26. März 2009 - 10 U 1163/08 - VersR 2010, 246 = NJOZ 2010, 3977; OLG Köln mit [Zurückweisungs-] Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 4 U 11/10 - Schaden-Praxis 2011, 187; OLG München, Urteil vom 27. Januar 2006 - 10 U 4904/05 - NZV 2006, 261 [I.2.b)]; vgl. ferner König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVG Rn. 6, S. 224; Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 23. Aufl., § 249 BGB Rn. 86-88; Kaufmann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 25 Rn. 250; Foerste in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 287 Rn. 7).

    Kann er dies nicht oder unterlässt er die Darlegung, so geht dies im Streitfall zu seinen Lasten (vgl. BGH mit Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75 - BGHZ 71, 339, 347 [II.2] = NJW 1978, 2154; KG mit (Hinweis-) Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 22 U 151/11 [veröffentlicht auf juris.de]; KG mit Urteil vom 29. Juni 2009 - 12 U 146/08 - NZV 2010, 350 f.; KG mit [Hinweis-] Beschluss vom 31. Juli 2008 - 12 U 137/08 - NZV 2009, 345 f.; KG mit Beschluss vom 6. Juni 2007 - 12 U 57/06 - NJOZ 2008, 765 [I.] = KGR Berlin 2008, 234 = VRS 113, 424; OLG Brandenburg, Urteil vom 17. März 2005 - 12 U 163/04 - [2.b)], Schaden-Praxis 2005, 413, ferner veröffentlicht auf beck-online.de und juris.de; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - 1 U 32/14 - [I.1)], veröffentlicht auf beck-online.de und juris.de m.w.Nw.; OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2001 - 14 U 87/00 - MDR 2001, 1111; OLG Koblenz mit [Hinweis-] Beschluss vom 26. März 2009 - 10 U 1163/08 - VersR 2010, 246 = NJOZ 2010, 3977; OLG Köln mit [Zurückweisungs-] Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 4 U 11/10 - Schaden-Praxis 2011, 187; OLG München, Urteil vom 27. Januar 2006 - 10 U 4904/05 - NZV 2006, 261 [I.2.b)]; vgl. ferner König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVG Rn. 6, S. 224; Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 23. Aufl., § 249 BGB Rn. 86-88; Kaufmann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 25 Rn. 250; Foerste in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 287 Rn. 7).

    Kann er dies nicht oder unterlässt er die Darlegung, so geht dies im Streitfall zu seinen Lasten (vgl. BGH mit Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75 - BGHZ 71, 339, 347 [II.2] = NJW 1978, 2154; KG mit (Hinweis-) Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 22 U 151/11 [veröffentlicht auf juris.de]; KG mit Urteil vom 29. Juni 2009 - 12 U 146/08 - NZV 2010, 350 f.; KG mit [Hinweis-] Beschluss vom 31. Juli 2008 - 12 U 137/08 - NZV 2009, 345 f.; KG mit Beschluss vom 6. Juni 2007 - 12 U 57/06 - NJOZ 2008, 765 [I.] = KGR Berlin 2008, 234 = VRS 113, 424; OLG Brandenburg, Urteil vom 17. März 2005 - 12 U 163/04 - [2.b)], Schaden-Praxis 2005, 413, ferner veröffentlicht auf beck-online.de und juris.de; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - 1 U 32/14 - [I.1)], veröffentlicht auf beck-online.de und juris.de m.w.Nw.; OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2001 - 14 U 87/00 - MDR 2001, 1111; OLG Koblenz mit [Hinweis-] Beschluss vom 26. März 2009 - 10 U 1163/08 - VersR 2010, 246 = NJOZ 2010, 3977; OLG Köln mit [Zurückweisungs-] Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 4 U 11/10 - Schaden-Praxis 2011, 187; OLG München, Urteil vom 27. Januar 2006 - 10 U 4904/05 - NZV 2006, 261 [I.2.b)]; vgl. ferner König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVG Rn. 6, S. 224; Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 23. Aufl., § 249 BGB Rn. 86-88; Kaufmann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 25 Rn. 250; Foerste in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 287 Rn. 7).

  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    cc) Nicht gefolgt werden kann auch der Ansicht, bei einem zunächst verschwiegenen und auch später geleugneten oder nicht substantiiert dargelegten Vorschaden sei die Möglichkeit einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO mangels hinreichend substantiiertem Klagevortrag grundsätzlich zu verneinen (vgl. etwa OLG Hamburg SP 1992, 232; MDR 2001, 1111= OLGR 2001, 261 = r+s 2001, 455; KG SP 2000, 311; LG Frankfurt SP 1992, 232; LG Braunschweig SP 1999, 272; LG Saarbrücken SP 2003, 423; LG Wiesbaden VersR 2003, 1297; LG Berlin NJOZ 2004, 2001; LG Bremen NZV 2005, 529):.
  • OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 131/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für die Schadenshöhe

    Der Kläger hat lediglich Anspruch auf Ersatz derjenigen Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustandes erforderlich sind, in dem sich das Fahrzeug vor der Beschädigung durch den streitgegenständlichen Unfall befand (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2006, 324; OLG Hamburg RuS 2001, 455, 456).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2701
OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01 (https://dejure.org/2001,2701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2001 - 3 W 39/01 (https://dejure.org/2001,2701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2001 - 3 W 39/01 (https://dejure.org/2001,2701)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bauhandwerkersicherungshypothek; Eintragung; Identität; Besteller; Grundstückseigentümer; Vormerkung; Einräumung einer Sicherungshypothek; Einstweilige Verfügung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 946; ; BGB § 648; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Bauhandwerkersicherungshypothek - Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer - Vertrag mit Ein-Mann-GmbH - Grundstück des Alleingesellschafters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • maas-anwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungshypothek am Grundstück des GmbH-Alleingesellschafters?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungshypothek am Grundstück des GmbH-Alleingesellschafters ? (IBR 2002, 13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1405
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01
    Nach der grundlegenden Entscheidung BGHZ 102, 95 besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass § 648 BGB eng auszulegen und eine rechtliche Übereinstimmung von Eigentümer und Besteller erforderlich ist; eine Übereinstimmung in wirtschaftlicher Hinsicht genügt regelmäßig nicht; insbesondere darf über die rechtliche Verschiedenheit von juristischen Personen und ihren Gesellschaftern nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden (vgl. BGH aaO, S. 101).

    Dabei ist mit der Entscheidung BGH 102, 95, 103 davon auszugehen, dass die wirtschaftliche und rechtliche Beherrschung der H.-GmbH durch den Antragsgegner zur Anwendung von § 242 BGB nicht ausreicht.

    Denn die Gründung einer GmbH dient in der Regel und mit Billigung der Rechtsordnung gerade auch der Beschränkung der persönlichen Haftung (vgl. BGHZ 102, 95, 104).

  • OLG Schleswig, 23.12.1999 - 7 U 99/99

    Personengleichheit von Besteller und Grundstückseigentümer bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01
    Jedenfalls muss sich einem Unternehmer, der mit einer Privatperson verhandelt und dem bei Vertragsschluss eine GmbH als Besteller präsentiert wird, aufdrängen, dass die GmbH nicht Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigter ist; dann aber ist ein Ausnahmefall, der eine Durchbrechung des Grundsatzes der Identität von Besteller und Grundstückseigentümer rechtfertigt, nicht gegeben (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in Baurecht 2000, 1377).
  • OLG Naumburg, 14.04.1999 - 12 U 8/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek bei engen persönlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01
    Aus den genannten Gründen folgt der Senat nicht der z. B. vom OLG Naumburg (NJW-RR 2000, 311) vertretenen Mindermeinung, wonach eine enge persönliche und wirtschaftliche Verflechtung zwischen Besteller und Grundstückseigentümer im Rahmen des § 648 BGB ausreichend sein soll.
  • KG, 11.11.1998 - 26 U 5753/98

    Bauhandwerkersicherungshypothek auf bestellerfremden Grundstück

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01
    Es verhält sich auch nicht so, dass im wesentlichen der Antragsgegner die tatsächlichen Vorteile aus den von den Antragstellern erbrachten Leistungen ziehen wird (vgl. dazu BGH aaO; Kammergericht Berlin IBR 99, 151; OLG Celle Baurecht 2001, 834).
  • OLG Celle, 26.10.2000 - 13 W 75/00

    Anspruch eines Unternehmers auf Sicherung bezüglich eines nicht im Eigentum des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01
    Es verhält sich auch nicht so, dass im wesentlichen der Antragsgegner die tatsächlichen Vorteile aus den von den Antragstellern erbrachten Leistungen ziehen wird (vgl. dazu BGH aaO; Kammergericht Berlin IBR 99, 151; OLG Celle Baurecht 2001, 834).
  • OLG Dresden, 14.08.1997 - 15 U 1445/97

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Angenommene Identität zwischen Auftraggeber und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01
    Danach muss das genannte Identitätserfordernis ausnahmsweise dann zurücktreten, wenn bei bloß formaljuristischer Beurteilung ein für den Auftragnehmer untragbares Ergebnis erzielt werden würde (vgl. BGH aaO, OLG Ffm., Beschluss vom 25.05.2000, siehe Bl. 148 d. A.; OLG Dresden Baurecht 98, 136).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 21 W 7/06

    Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek bei fehlender Identität zwischen

    Grundsätzlich kann der Unternehmer die Einräumung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB nur verlangen, wenn Besteller und Grundstückseigentümer rechtlich dieselbe Person sind (formale Beurteilung); eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügt in der Regel nicht (BGHZ 102, 95/100; OLG Hamm, BauR 1990, 365; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834 f.; 2003, 576; NJW-RR 2005, 460; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl. 2006, § 648 Rdn. Rdn. 3; Pastor, in: Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 11. Aufl. 2005, Rdn. 253).

    Allerdings schließt das nicht aus, dass sich der Grundstückseigentümer ausnahmsweise nach § 242 BGB wie ein Besteller behandeln lassen muß, wenn sich sonst wegen der formalen Beurteilung ein untragbares Ergebnis ergäbe (BGHZ 102, 95/102 ff.; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834/835; 2003, 576 f.; NJW-RR 2005, 460/461; Palandt/Sprau, a.a.O.; Pastor in: Werner/Pastor, Rdn. 258).

    Wollte man über die Voraussetzungen des Durchgriffs hinaus allein an die beherrschende Stellung des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH anknüpfen, liefe das nämlich darauf hinaus, dass entgegen dem oben genannten Grundsatz im Ergebnis doch eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügen würde (vgl. BGHZ 102, 95/103; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Dresden, BauR 1998, 136; OLG Celle, BauR 2000, 101; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; Palandt/Sprau, a.a.O.).

    Gegen eine solche Auslegung spricht vor allem, dass ansonsten der - mit der Gründung einer GmbH regelmäßig verfolgte und von der Rechtsordnung gebilligte - Zweck, die persönliche Haftung zu beschränken, verfehlt würde (vgl. BGHZ 102, 95/103 f.; OLG Frankfurt/M. MDR 2001, 1405 f.; ähnlich OLG Celle, NJW-RR 2005, 460/461 für zwangsläufige Kenntnis eines Ehegatten beim Bau eines gemeinsamen Hauses).

  • BayObLG, 10.01.2002 - 2Z BR 180/01

    Vereinbarungen der Wohnungseigentümer ohne Grundbucheintragung - Wirkung

    Durch den Eintritt von Sondernachfolgern einzelner der übrigen Wohnungseigentümer ist die Änderung vom Jahr 1993, weil die Verbindlichkeit über die Regelung über die Bildung einer Instandhaltungsrücklage für den Anbau, nur im Verhältnis zu allen Wohnungseigentümern einheitlich beurteilt werden kann, hinfällig geworden (OLG Köln MDR 2001, 1405; vgl. Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 10 WEG Rn. 10 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Celle, 17.12.2004 - 6 W 136/04

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer

    Deshalb kommt eine Durchbrechung des im Gesetz vorgesehenen Identitätserfordernisses unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nur beim Vorliegen besonderer Umstände in Betracht, in denen bei bloß formaljuristischer Betrachtung untragbare, den Bauhandwerker unerträglich benachteiligende Ergebnisse erzielt würden (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Frankfurt, MDR 2001, 1405).
  • LG Dresden, 29.08.2003 - 8 S 90/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Versorgung mit Gas durch eine einstweilige

    Eine formal-juristische Betrachtung muss u.U. nach Treu und Glauben zurücktreten, wenn diese zu einem völlig untragbaren Ereignis führen würde (vgl. OLG Frankfurt am Main, MDR 2001, 1405f. [OLG Frankfurt am Main 10.08.2001 - 3 W 39/01] ) .

    Das Festhalten an gesetzlichen Anforderungen kann zudem im Einzelfall selbst dann, wenn es möglicherweise zu einem unbilligen Ergebnis führen mag, nicht als schlechthin untragbar erscheinen, wenn in nachlässiger Weise im Vorfeld auf nach den konkreten Umständen nahe liegende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Interessen verzichtet wurde {vgl. OLG Frankfurt am Main, MDR 2001, 1405f. [OLG Frankfurt am Main 10.08.2001 - 3 W 39/01] ).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.03.2001 - 7 U 115/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8754
OLG Celle, 28.03.2001 - 7 U 115/00 (https://dejure.org/2001,8754)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.03.2001 - 7 U 115/00 (https://dejure.org/2001,8754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Jagdpachtvertrag: Kündigung nur gegenüber einzelnen Mitpächtern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Jagdpachtverhältnis; Jagdbezirk; Mitpächter ; Kündigungsrecht; Vertrauensverhältnis; Pflichtverletzung

  • Wolters Kluwer

    Jagdpachtverhältnis; Jagdbezirk; Mitpächter ; Kündigungsrecht; Vertrauensverhältnis; Pflichtverletzung

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 18.06.2001 - 6 W 1779/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7033
OLG Nürnberg, 18.06.2001 - 6 W 1779/01 (https://dejure.org/2001,7033)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.06.2001 - 6 W 1779/01 (https://dejure.org/2001,7033)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - 6 W 1779/01 (https://dejure.org/2001,7033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum; Wohnungsverwalter; Verwalterwechsel; Wohnungseigentümergemeinschaft; Baumängel der Wohnanlage

  • Judicialis

    WEG § 27; ; ZPO § 263

  • rechtsportal.de

    WEG § 27; ZPO § 263
    Wohnungseigentum - selbständiges Beweisverfahren durch Verwalter in eigenem Namen - Partei trotz Abberufung - Eintritt als Antragsteller

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    WEG § 27, ZPO § 263
    Abberufung eines Verwalters während laufenden Beweisverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.06.2001 - 6 W 1779/01
    Da er die Rechte der Wohneigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend gemacht hat, trat er als Prozeßstandschafter der Wohnungseigentümer auf und war damit Partei (vgl. BGHZ 68, 169; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 27 WEG Rn. 18).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 133/99

    Wirkung des Vollstreckungsabwehrantrags gegenüber den Rechtsnachfolger des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.06.2001 - 6 W 1779/01
    Der neue Verwalter könnte allerdings, ebenso wie die Eigentümergemeinschaft, als Antragsteller in das Verfahren eintreten (entsprechend § 263 ZPO; vgl. BayObLG ZMR 2000, 44; 111).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.03.2001 - 9 U 52/00, 9 U 52/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9223
OLG Schleswig, 21.03.2001 - 9 U 52/00, 9 U 52/2000 (https://dejure.org/2001,9223)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.03.2001 - 9 U 52/00, 9 U 52/2000 (https://dejure.org/2001,9223)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. März 2001 - 9 U 52/00, 9 U 52/2000 (https://dejure.org/2001,9223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1116
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.03.2001 - 9 U 52/00
    Anspruch ist das prozessuale Begehren, also der durch den Klagantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt umgrenzte Streitgegenstand (vgl. BGH, NJW 1988, 2300).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 U 146/11

    Arzthaftungsprozess: Rechtskraftwirkung des Schmerzensgeldurteils;

    aa) Die Klägerin hat im Vorprozess ein uneingeschränktes Schmerzensgeld begehrt, kein Teilschmerzensgeld (vgl. dazu: OLG Celle, VersR 2007, 1661 ff., juris Tz. 29; OLG Schleswig, MDR 2001, 1116, juris Tz. 4/5), mag sie auch dessen Höhe nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt, sondern den Betrag beziffert haben.
  • OLG München, 25.01.2012 - 3 U 2710/11

    Zahnarzthaftung: Zulässigkeit einer weiteren Feststellungsklage auf

    Dass die Klägerin im Vorprozess eine verdeckte Teilklage hinsichtlich des Schmerzensgelds erhob, ergibt sich daraus, dass sie mit dem Antrag auf Zahlung von mindestens 12.000,-- EUR eine Mindestvorstellung bis zu dem für die Bestimmung der Rechtskraft maßgeblichen Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug geäußert hat (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 21.03.2001, 9 U 52/00, BeckRS 2001, 30169342).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.06.2001 - 7 U 1700/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12447
OLG München, 27.06.2001 - 7 U 1700/01 (https://dejure.org/2001,12447)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2001 - 7 U 1700/01 (https://dejure.org/2001,12447)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 7 U 1700/01 (https://dejure.org/2001,12447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Transportversicherung; CMR-Versicherung; Transportschaden; Leistung der Versicherung; Vertragsaufhebung; Formabrede

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286; VVG § 8; BGB § 127 § 128 § 148
    Einvernehmliche Aufhebung eines Versicherungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München - 8 HKO 16382/99
  • OLG München, 27.06.2001 - 7 U 1700/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 76/94

    Annahme einer Revision - Geltendmachung eines Honorars für drei

    Auszug aus OLG München, 27.06.2001 - 7 U 1700/01
    Soweit die Vertragsaufhebung durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben bestätigt wurde (s.u.), stehen formularmäßige Schriftformklauseln der Wirksamkeit des Bestätigungsschreibens ohnehin nicht entgegen (vgl. BGH NJW-RR 95, 179).
  • LG Mannheim, 21.04.2006 - 8 O 32/06

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Schaden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs bei

    Trotz eines bereits eingetretenen Schadens sind die Parteien auch im Nachhinein noch befugt, über den Vertrag zu disponieren (OLG München, Urt. vom 27.06.2001, Az. 7 U 1700/01).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.11.2000 - 4 U 286/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11181
OLG Zweibrücken, 16.11.2000 - 4 U 286/99 (https://dejure.org/2000,11181)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.11.2000 - 4 U 286/99 (https://dejure.org/2000,11181)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. November 2000 - 4 U 286/99 (https://dejure.org/2000,11181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberater; Falschberatung; Haftung; Sorgfaltspflicht; Beratungspflicht; Einspruch; Rücknahme; Steuerbescheid; Finanzamt; Gutachten; Sachverständiger

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 675

  • rechtsportal.de

    BGB § 276 § 675
    Haftung des Steuerberaters - Belehrung bei Einspruchsrücknahme - falsche Einschätzung der Sachlage durch Mandanten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 276, 675
    Haftung des Steuerberaters wegen Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 921
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.11.2000 - 19 W 44/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20088
OLG Köln, 16.11.2000 - 19 W 44/00 (https://dejure.org/2000,20088)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.11.2000 - 19 W 44/00 (https://dejure.org/2000,20088)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. November 2000 - 19 W 44/00 (https://dejure.org/2000,20088)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO §§ 406, 577
    Verfahrensrecht: Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 20 W 5/04

    Sachverständigenablehnung im aktienrechtlichen Spruchverfahren: Statthaftigkeit

    Wenn sich der Ablehnungsgrund ohne weiteres aus dem Gutachten selbst und nicht erst aufgrund einer fachlichen Analyse des Gutachtens ergibt, gibt es keinen Grund für eine längere Überlegungsfrist (OLGR Saarbrücken 2002, 331; OLGR München 2003, 58; OLG Karlsruhe IBR 2002, 292; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1433 OLGR München 2001, 90; aA OLGR Köln 2001, 261; KGR Berlin 2001, 183).
  • OLG Jena, 28.09.2004 - 4 W 449/04

    Unzulässige Sachverständigenablehnung

    Darüber hinaus kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Frage, ob das Ablehnungsgesuch "unverzüglich" i.S.v. § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestellt worden ist, nicht darauf an, ob das Ablehnungsgesuch innerhalb einer gewährten Stellungnahmefrist nach § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO eingegangen ist (vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 01.03.2004, Az.: 4 W 25/04; OLG Köln, OLGR 2001, 261; OLG Zweibrücken, OLGR 1998, 471).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 13 W 63/04

    Ablehnung des Sachverständigen: Rechtzeitigkeit des Ablehnungsantrages

    Das bedeutet, dass der Ablehnungsantrag zwar nicht "sofort", wohl aber ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Nr. 1 BGB), d.h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist anzubringen ist (ständige Rechtsprechung des Senats z.B. Beschluss vom 01.07.2003 - 13 W 48/03; vgl. auch OLG Köln OLGR 2001, 261; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72).
  • OLG Köln, 30.05.2005 - 16 Wx 90/05

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des

    Nach der in § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO getroffenen Regelung ist die Ablehnung eines bereits ernannten Sachverständigen nur zulässig, wenn das entsprechende Gesuch unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis des Ablehnungsgrundes gestellt wird (vgl. OLG Köln OLGR 2001, 261 f; OLG Celle NJW-RR 1995, 128; OLG Frankfurt am Main OLGR 1995, 139 f; BayObLG MDR 1995, 412 f; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72 f; Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 25. Auflage 2005, § 406 Rdn. 11; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage 2005, Rdn. 2650) .
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