Rechtsprechung
   OLG Rostock, 03.05.2001 - 1 U 233/00   

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OLG Rostock, 03.05.2001 - 1 U 233/00 (https://dejure.org/2001,6207)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.05.2001 - 1 U 233/00 (https://dejure.org/2001,6207)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 1 U 233/00 (https://dejure.org/2001,6207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung; Widerspruch; Nachprüfung; Possessorischer Besitzschutz; Gegenantrag; Nutzungsentschädigung

  • Judicialis

    BGB § 985; ; BGB § 556; ; BGB § 861; ; BGB § 862; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 985 § 556 § 861 § 862; ZPO § 935 § 940
    Zum Herausgabeanspruch an vermietetem Gegenstand (hier: Hotelschiff) im einstweiligen Verfügungsverfahren - Besitzstörung, verbotene Eigenmacht - Nichtigkeit des "Leasingvertrags" - Kündigung - unabwendbare Nachteile

  • rechtsportal.de

    BGB § 985 § 556 § 861 § 862 ; ZPO § 935 § 940
    Zum Herausgabeanspruch an vermietetem Gegenstand (hier: Hotelschiff) im einstweiligen Verfügungsverfahren - Besitzstörung, verbotene Eigenmacht - Nichtigkeit des "Leasingvertrags" - Kündigung - unabwendbare Nachteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 210
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 25.01.1988 - 12 U 210/87
    Auszug aus OLG Rostock, 03.05.2001 - 1 U 233/00
    Die bloße Weiterbenutzung einer Sache nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses genügt für sich betrachtet nicht (Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. 2000, § 940 Rn. 6 und 8 Herausgabe und Sequestration, Räumung und Besitzschutz; OLG Düsseldorf, MDR 1995, 635; OLG Köln, ZIP 1988, 445 f.; LG Berlin, MDR 1968, 1018; OLG Dresden, MDR 1998, 305).
  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 124/78

    weggenommene Stute - Einschränkung von § 863 BGB bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Rostock, 03.05.2001 - 1 U 233/00
    Danach ist die possessorische Besitzschutzklage bei Entscheidungsreife auch der petitorischen Widerklage abzuweisen und zugleich der Widerklage stattzugeben (BGH NJW 1979, 1358, 1359 und NJW 1979, 1359, 1360).
  • OLG Dresden, 21.10.1997 - 17 W 1513/97
    Auszug aus OLG Rostock, 03.05.2001 - 1 U 233/00
    Die bloße Weiterbenutzung einer Sache nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses genügt für sich betrachtet nicht (Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. 2000, § 940 Rn. 6 und 8 Herausgabe und Sequestration, Räumung und Besitzschutz; OLG Düsseldorf, MDR 1995, 635; OLG Köln, ZIP 1988, 445 f.; LG Berlin, MDR 1968, 1018; OLG Dresden, MDR 1998, 305).
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 133/76

    Revision gegen die Verurteilung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

    Auszug aus OLG Rostock, 03.05.2001 - 1 U 233/00
    Danach ist die possessorische Besitzschutzklage bei Entscheidungsreife auch der petitorischen Widerklage abzuweisen und zugleich der Widerklage stattzugeben (BGH NJW 1979, 1358, 1359 und NJW 1979, 1359, 1360).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.1995 - 19 W 13/95
    Auszug aus OLG Rostock, 03.05.2001 - 1 U 233/00
    Die bloße Weiterbenutzung einer Sache nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses genügt für sich betrachtet nicht (Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. 2000, § 940 Rn. 6 und 8 Herausgabe und Sequestration, Räumung und Besitzschutz; OLG Düsseldorf, MDR 1995, 635; OLG Köln, ZIP 1988, 445 f.; LG Berlin, MDR 1968, 1018; OLG Dresden, MDR 1998, 305).
  • OLG Celle, 27.06.2017 - 2 U 63/17

    Zulässigkeit von Gegenanträgen im einstweiligen Verfügungsverfahren; Erledigung

    Gleiches gilt für den Fall, dass der Antragsteller im Wege einer einstweiligen Verfügung den Erlass eines Verbotes begehrt, ein Hotelschiff aus dem Hafen zu entfernen, während der Antragsgegner seinerseits Herausgabe des Schiffes an sich verlangt (siehe OLG Rostock, Urteil vom 3. Mai 2001, Az.: 1 U 233/00, zitiert nach juris).
  • AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18

    Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

    Sind insofern aufgrund eines konkreten Anlasses somit auch noch künftige Störungen zu befürchten, so kann der Grundstücksbesitzer/-eigentümer vorbeugend deren Unterlassung auch im einstweiligen Verfügungsverfahren verlangen (§ 858, § 862, § 1004 BGB; BGH , Urteil vom 18.12.2015, Az.: V ZR 160/14, u.a. in: NJW 2016, Seiten 863 ff.; BGH , Urteil vom 05.06.2009, Az.: V ZR 144/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 2530 ff.; BGH , Urteil vom 23.02.2001 Az.: V ZR 389/99, u.a. in: NJW 2001, Seiten 1865 ff.; OLG Celle , Beschluss vom 27.06.2017, Az.: 2 U 63/17, u.a. in: MietRB 2017, Seiten 351 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.03.2017, Az.: I-9 U 159/16, u.a. in: BeckRS 2017, Nr. 134476 = "juris"; OLG Brandenburg , Urteil vom 31.08..2016, Az.: 4 U 195/11, u.a. in: BeckRS 2016, Nr. 16212 = "juris"; OLG Rostock , Urteil vom 28.03.2013, Az.: 3 U 32/12, u.a. in: JurBüro 2014, Seite 200; OLG Hamm , Urteil vom 23.08.2012, Az.: I-10 U 68/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 209 ff.; OLG Stuttgart , Beschluss vom 22.11.2011, Az.: 10 W 47/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 625 ff.; OLG Köln , Urteil vom 31.08.2010, Az.: 23 U 5/10, u.a. in: Mietrecht kompakt 2013, Seite 19 = BeckRS 2010, Nr. 23585= "juris"; OLG Rostock , Urteil vom 03.05.2001, Az.: 1 U 233/00, u.a. in: OLG-NL 2001, Seiten 279 ff.; LG Berlin , Urteil vom 20.04.2016, Az.: 65 S 424/15, u.a. in: Grundeigentum 2016, Seiten 860 ff.; LG Duisburg , Beschluss vom 05.09.2011, Az.: 10 O 282/11, u.a. in: BeckRS 2016, Nr. 08349 = "juris"; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.09.2016, Az.: 31 C 70/15, u.a. in: NJOZ 2016, Seiten 1641 ff. = "juris"; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 13.06.2013, Az.: 31 C 153/13, u.a. in: NZM 2013, Seiten 828 f. ).

    Eine "Hauptsache" eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Sinne von § 91a ZPO hätte vorliegend also nur dann vorgelegen, wenn der Verfügungskläger auch dringend der sofortigen Erfüllung des hier geltend gemachten Anspruchs auf Unterlassung gegenüber den Verfügungsbeklagten zu 1.) und 2.) bedurft hätte, die geschuldete Handlung also derartig kurzfristig hätte erbracht werden müssen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Zivilverfahren nicht mehr möglich erschien und die dem Verfügungskläger drohenden Nachteile derartig schwer gewogen hätten, dass diese außer Verhältnis zu den Nachteilen gestanden hätten, die die Verfügungsbeklagten zu 1.) und 2.) bei Erlass der einstweiligen Verfügung erlitten hätten ( OLG Celle , Beschluss vom 27.06.2017, Az.: 2 U 63/17, u.a. in: MietRB 2017, Seiten 351 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.03.2017, Az.: I-9 U 159/16, u.a. in: BeckRS 2017, Nr. 134476 = "juris"; OLG Stuttgart , Beschluss vom 22.11.2011, Az.: 10 W 47/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 625 ff.; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 02.02.2004, Az.: 19 U 240/03, u.a. in: MDR 2004, Seiten 1019 f.; OLG Rostock , Urteil vom 03.05.2001, Az.: 1 U 233/00, u.a. in: OLG-NL 2001, Seiten 279 ff.; OLG Köln , Beschluss vom 11.01.1995, Az.: 16 W 73/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seite 1088; OLG Bamberg , Beschluss vom 24.10.1994, Az.: 2 UF 149/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seiten 579 f.; OLG Nürnberg , Beschluss vom 14.06.1994, Az.: 7 WF 1664/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seite 264 OLG Düsseldorf , Beschluss vom 30.09.1993, Az.: 3 WF 156/93, u.a. in: FamRZ 1994, Seite 387 OLG Celle , Beschluss vom 01.12.1989, Az.: 17 WF 246/89, u.a. in: NJW-RR 1991, Seite 137; OLG Hamburg , Beschluss vom 24.05.1988, Az.: 12 WF 60/88 U, u.a. in: FamRZ 1988, Seiten 1181 f.; AG Hamburg-Blankenese , Urteil vom 12.08.2015, Az.: 531 C 190/15, u.a. in: ZMR 2016, Seiten 923 f. ).

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 10 W 14/09

    Zulässigkeit der Räumung von Mieträumen im Wege einstweiliger Verfügung

    Soweit des weiteren in Rechtsprechung und Schrifttum vereinzelt eine Räumungsverfügung zugelassen wird, wenn der Vermieter infolge einer besonderen (wirtschaftlichen!) Notlage auf die sofortige Herausgabe der Räume angewiesen ist (OLG Rostock, Urt. v. 3.5.2001, OLGR 2001, 560 - 1 U 233/00; OLG Köln, Beschl. v. 11.1.1995, NJW-RR 1995, 1988 - 16 W 73/94; LG Karlsruhe, Urt. v. 27.7.2005, ZMR 2005, 870 - 4 O 510/05; Klevemann/Haberkamm, Einstweiliger Rechtsschutz, § 11, RdNr. 123; Schuschke/Walker, a.a.O.), ist dem entgegen zu halten, dass die einstweilige Verfügung nicht das Vermögen schützen soll, sondern ihr Ziel ist es, ein Individualrecht zu schützen, das hier in Gestalt des Anspruchs auf Herausgabe der Mietsache durch das verweigernde Verhalten der Antragsgegnerin nicht gefährdet ist.
  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Damit wird nichts anderes zum Ausdruck gebracht als die Anwendung der 'lex posterior' Regel (lex posterior derogat legi priori) auf Willenserklärungen (so auch das OLG Rostock, 1 U 233/00, Urteil v. 3. Mai 2001, Rn. 21, zit. nach juris, für mehrere aufeinander folgende Verträge).
  • OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17

    Zwangsvollstreckung: Gegenläufige einstweilige Verfügungen mit Unterlassungs- und

    Ob dann, wenn der Verfügungskläger possessorische Besitzschutzansprüche verfolgt, der Verfügungsbeklagte dem Erlass einer einstweiligen Verfügung dadurch entgegen wirken kann, dass er seinerseits im gleichen Verfügungsverfahren petitorische Ansprüche mit einem Gegenantrag geltend macht (so OLG Rostock, Urt. v. 03.05.2001, 1 U 233/00, OLGR 2001, 560; a.A. OLG Frankfurt, Urt. v. 20.10.2011, 6 U 101/11, GRUR-RR 2012, 88; streitig - vgl. auch Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 33 Rn. 19, § 935 Rn. 4 jeweils mit Nachweisen Für beide Auffassungen), braucht hier nicht entschieden werden, da die seinerzeitigen Verfügungsbeklagten hiervon keinen Gebrauch gemacht haben.
  • LG Detmold, 09.10.2015 - 1 O 262/15

    Besitzschutzansprüche des Altpächters einer landwirtschaftlichen Nutzfläche

    Gerade in den Fällen des Besitzschutzes nach §§ 861, 862 BGB ergäbe sich, folgte man dieser Auffassung, zudem die folgende Konsequenz: Aufgrund der Möglichkeit, mittels eines entscheidungsreifen Gegenantrags auch petitorische Gegenansprüche in den Rechtsstreit einzuführen (vgl. grundlegend BGH Urteil vom 21. Februar 1979, VIII ZR 124/78 - BGHZ 73, 355; OLG Rostock Urteil vom 3. Mai 2001, 1 U 233/00), wäre das allgemeine Zivilgericht - bspw. im Falle der Abtretung etwaiger Ansprüche des Verpächters an den Antragsgegner - in der Folge auch gehalten, über Fragen zu befinden, die an sich gerade den Kernbereich der Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts ausmachen.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.06.2001 - 6 U 93/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2055
OLG Nürnberg, 01.06.2001 - 6 U 93/01 (https://dejure.org/2001,2055)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.06.2001 - 6 U 93/01 (https://dejure.org/2001,2055)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 6 U 93/01 (https://dejure.org/2001,2055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Amtshaftung; Rettungseinsatz; Unfall Rettungswagen; Haftung des Rettungswagenfahrers; Persönliche Beamtenhaftung; Inanspruchnahme einer Hilfsorganisation

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 2; ; StVG § 7; ; StVG § 18 Abs. 1; ; BayRDG Art. 18

  • rechtsportal.de

    Amtshaftung - Verkehrsunfall mit Rettungswagen - Fahrerhaftung des Staates - Halterhaftung der Hilfsorganisation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung bei Unfallverursachung durch Rettungsdienst

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Wer haftet bei einem Unfall mit einem Rettungswagen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 148 (Ls.)
  • MDR 2001, 1165
  • NVwZ 2001, 1324
  • NZV 2001, 430
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch und Vorteilsausgleichung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.06.2001 - 6 U 93/01
    Dieses Haftungsprivileg zu Gunsten des Beklagten zu 1; gilt auch, soweit er nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 18 StVG) haftet, da auch diese Haftung des Kfz-Führers von dessen Verschulden abhängt (vgl. BGH NJW 92, 2884).

    Denn für die Halterhaftung gilt das Haftungsprivileg des § 839 nicht (vgl. BGH NJW 92, 2884).

  • BGH, 12.11.1992 - III ZR 178/91

    Amtspflichten der Kassenärztlichen Vereinigung bei Sicherstellung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.06.2001 - 6 U 93/01
    Diese vom BGH (vgl. a.a.O.) aufgestellten Kriterien gelten damit auch für das Bundesland Freistaat Bayern (vgl. auch BGH NJW 93, 1526).
  • OLG Braunschweig, 24.01.1990 - Ws 175/89

    Verkehrsteilnehmer; Leben; Gesundheit; Rettungsfahrzeug; Blaulicht;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.06.2001 - 6 U 93/01
    Im vorliegenden Fall einer weiträumigen Kreuzung, die von dem von rechts kommenden Kläger nach links hin schwer einsehbar war, mußte deshalb der Beklagte zu 1) vor dem Einfahren in den Fahrbahnbereich des von rechts kommenden Klägers noch einmal anhalten (vgl. OLG Braunschweig NZV 90, 198 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90

    Amtshaftungsanspruch bei Führen eines Rettungswagens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.06.2001 - 6 U 93/01
    In Fällen, in denen es um die Amtshaftung für eingeschaltete Hilfspersonen geht, ist darauf abzustellen, ob die Tätigkeit der Hilfspersonen unmittelbar in den hoheitlichen Aufgabenbereich, der haftenden Körperschaft fällt (vgl. BGH NJW 91, 2954).
  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 295/96

    Anspruch gegen einen Privat-Kfz-Haftpflichtversicherer als anderweitige

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.06.2001 - 6 U 93/01
    Haftende Körperschaft ist damit allerdings nicht der Beklagte zu 2) (vgl. BGH NJW 97, 2109).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Ist, wie in Bayern, der Rettungsdienst öffentlich-rechtlich ausgestaltet, ist in den hoheitlichen Aufgabenbereich des Trägers des Rettungsdienstes auch das Personal einer Hilfsorganisation einbezogen, das für diesen nach Maßgabe des Rettungsdienstgesetzes den Rettungsdienst ausführt (z.B.: Senatsurteil vom 21. März 1991 aaO, S. 2954; Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1989 aaO; OLG München aaO; OLG Nürnberg NZV 2001, 430; aA: Oehler/Schulz/ Schnelzer aaO).
  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Der Bayerische Rettungsdienst ist, wie auch der anderer Bundesländer, öffentlich-rechtlich organisiert (vergleiche im einzelnen: OLG Nürnberg DAR 2001, 512).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 114/07

    Führen eines Rettungswagens im rettungsdienstlichen Einsatz ist Ausübung eines

    Für ihn gilt das sogenannte "Beamtenprivileg" (vgl. Senat vom 26.09.2005, I - 1 U 32/05; OLG Nürnberg, DAR 2001, 512).

    Die Privilegierung umfasst auch eventuelle Ansprüche aus § 18 Abs. 1 StVG, da es sich auch insoweit um eine Verschuldenshaftung handelt (Senat a.a.O.; OLG Nürnberg DAR 2001, 512).

    Vielmehr muss er sich entsprechend vergewissern (st. Rspr., z.B. OLG Nürnberg DAR 2001, 512).

  • OLG Stuttgart, 02.02.2004 - 1 W 47/03

    Rettungsdienstliche Tätigkeit in Baden-Württemberg: Haftung für Fehler beim

    Die Rechtslage in Baden-Württemberg unterscheidet sich insoweit von der derjenigen in Bayern (zu letzterer BGH, Urteil v. 9.1.2003 - III ZR 217/01 = NJW 2003, 1184; auch OLG Nürnberg, NZV 2001, 430) und Nordrhein-Westfalen (BGH, Urteil v. 21.3.1991 - III ZR 77/90 = VersR 1991, 1053), wo im Hinblick auf die dortigen gesetzlichen Regelungen von öffentlich-rechtlicher Organisation auszugehen ist.

    Allein aus der Qualifizierung des jeweiligen Aufgabenbereiches lässt sich für die Frage der rechtlichen Ausgestaltung der Aufgabenerfüllung wenig herleiten, weil zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben die Heranziehung von Privatpersonen unter privatrechtlicher Ausgestaltung anerkanntermaßen möglich ist (BGH aaO, st. Rechtsprechung) und dementsprechend auch der Rettungsdienst durchaus unterschiedlich (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) ausgestaltet werden kann (BGH, Urteil v. 21.3.1991 - III ZR 77/90 = VersR 1991, 1053 für Nordrhein-Westfalen; Urteil v. 4.6.1992 - III ZR 93/91 = BGHZ 118, 304 = NJW 1992, 2882 für Baden-Württemberg; Urteil v. 9.1.2003 - III ZR 217/01 = NJW 2003, 1184 = VersR 2003, 732 für Bayern; auch OLG Nürnberg NZV 2001, 430).

  • OLG Bamberg, 23.05.2006 - 5 U 289/05

    Haftung für die Betriebsgefahr von einen künstlichen Stau auf der Autobahn

    Bei der Beteiligung von Sonderrechtsfahrzeugen wird vielmehr - selbstverständlich - in die jeweils vorgenommene Abwägung der Verursachungsbeiträge auch die Betriebsgefahr der Einsatzfahrzeuge eingestellt (vgl. z. B. BGHZ 63, 327 , OLG Nürnberg, NZV 2001, 430 ; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1997, 1547 ).
  • BPatG, 02.07.2002 - 2 Ni 18/01
    Im Verletzungsverfahren zwischen den beiden Parteien des Nichtigkeitsverfahrens liegt das am 10. April 2002 ergangene Endurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen 6 U 93/01) vor (vgl Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 30. April 2002).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 9 U 171/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5330
OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 9 U 171/00 (https://dejure.org/2001,5330)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2001 - 9 U 171/00 (https://dejure.org/2001,5330)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 9 U 171/00 (https://dejure.org/2001,5330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    KFZ-Vermieter; Berechtigtes Interesse; Fälligkeit; Ersatzanspruch; Verjährung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 91; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; StGB § 315 c; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 558 Abs. 1; ; BGB § 225; ; BGB § 558; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 225; BGB § 558; AGBG § 9
    Wirksame AGB über Verjährungsbeginn abhängig von der Möglichkeit des Vermieters zur Einsicht in polizeiliche Unfallakte

  • rechtsportal.de

    Autovermietung - Ersatzanspruch - Hinausschieben der Fälligkeit - Verjährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1254
  • VersR 2002, 374
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1994 - XII ZR 245/92

    Formularmäßige Hinausschiebung der Fälligkeit und Verjährung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 9 U 171/00
    Darüberhinaus ist für das Hinausschieben der Fälligkeit eine klare zeitliche Obergrenze vereinbart (BGH NJW 94, 1788).
  • LG Dortmund, 17.03.2010 - 2 O 53/09

    Verlängerung der Verjährungsfrist = unwirksame Klausel!

    Anders, als in den Fällen der Vermietung von Pkw ( wo häufig zur Aufklärung eines Unfallgeschehens Ermittlungsakten eingesehen werden müssen, vgl. hierzu OLG Stuttgart, NJW-RR 2002, 1254) kann vorliegend die Klägerin als Vermieterin alsbald nach der Rückgabe die erforderlichen Feststellungen treffen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.08.2001 - 20 W 135/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11714
OLG Frankfurt, 06.08.2001 - 20 W 135/01 (https://dejure.org/2001,11714)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.08.2001 - 20 W 135/01 (https://dejure.org/2001,11714)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. August 2001 - 20 W 135/01 (https://dejure.org/2001,11714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Sonderprüfers; Abhängigkeitsverhältnis; Aktionär; Konzernverhältnis; Beherrschungsvertrag; Pflichtwidrige Nachteilszufügung

  • Judicialis

    AktG § 315 Satz 2; ; AktG § ... 18; ; AktG § 312; ; AktG § 15; ; AktG § 17; ; AktG § 317; ; AktG § 311; ; AktG § 318; ; AktG § 142; ; AktG § 315; ; AktG § 92; ; FGG § 141 a; ; FGG § 13 a I 2; ; KostO § 131 II; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de

    Bestellung eines Sonderprüfers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79

    Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2001 - 20 W 135/01
    Es kann aber auch eine Minderheitsbeteiligung genügen, wenn sie tatsächlich wie eine Mehrheit wirkt, insbesondere aufgrund der Zusammensetzung des Aktionärskreises und regelmäßiger Präsenz in der Hauptversammlung (BGH NJW 1981, 1512; Hüffer, a. a. O., § 17 Rn 6 und 9).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 20 W 487/02

    Minderheitsverlangen der Aktionäre auf Bestellung eines besonderen Vertreters für

    Auch die mit Beschluss des Senats vom 06. August 2001 - 20 W 135/01 - bestätigte Bestellung eines Sonderprüfers kann den hiervon zu unterscheidenden Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht überflüssig machen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.06.2001 - 16 Wx 122/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4460
OLG Köln, 20.06.2001 - 16 Wx 122/01 (https://dejure.org/2001,4460)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.2001 - 16 Wx 122/01 (https://dejure.org/2001,4460)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 16 Wx 122/01 (https://dejure.org/2001,4460)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    FEVG § 14; ; FEVG § 15; ; FEVG § 3 Satz 2; ; FEVG § 7 Abs. 1; ; AuslG § 103 Abs. 2; ; AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 5; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; ZPO § ... 550; ; VwGO § 123; ; FGG § 27; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GG Art. 6 Abs. 2
    Abschiebehaft und Schutz der Familie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97

    Verfassungsrechtliche Kriterien bezüglich einer aufenthaltsrechtlich

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2001 - 16 Wx 122/01
    Zwar überwiegt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, gegenüber einwanderungspolitischen Belangen des Staates, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden kann, weil dem Kind ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist (vgl. BverfG NVwZ 2000, 59, 60; BverfG 2. Senat 1. Kammer, Beschluss vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97).
  • OLG Köln, 16.03.2001 - 16 Wx 39/01

    Geburt eines Kindes als Abschiebehindernis für den Vater

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2001 - 16 Wx 122/01
    Somit kann Art. 6 Abs. 1 und 2 GG bei dem derzeitigen Sachstand im Rahmen des Abschiebehaftverfahrens keine Schutzwirkung zugunsten der Betroffenen entfalten (so auch Beschluss des Senats vom 16.3.2001 -16 Wx 39/01).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2001 - 16 Wx 122/01
    Zwar überwiegt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, gegenüber einwanderungspolitischen Belangen des Staates, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden kann, weil dem Kind ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist (vgl. BverfG NVwZ 2000, 59, 60; BverfG 2. Senat 1. Kammer, Beschluss vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    (2) Der insoweit an die Entscheidung der Ausländerbehörde gebundene Haftrichter hat zwar ausnahmsweise Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie gem. Art. 6 GG betreffen, etwa zur Verhinderung der Schaffung vollendeter Tatsachen, wenn verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist oder durch nachträglich eingetretene Umstände die Anordnung von Abschiebungshaft als Mittel der Sicherung unnötig wird (vgl. OLG Köln OLGR 2001, 279; OLG Brandenburg FGPrax 2002, 280, 281).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 8 Wx 32/02

    Abschiebungshaft, Dauer, Antragserfordernis, Antrag, Schutz von Ehe und Familie,

    Der Haftrichter hat durch Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeiten des vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes (§§ 80 Abs. 5, 123 VwGO) und die entsprechende zeitliche Gestaltung des Verfahrens den Grundrechten des Betroffenen zur Geltung verhelfen (BGHZ 78, 145; OLG Karlsruhe NVwZ 1998, 214; OLG Köln OLGR 2001, 279).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2004 - 5 W 190/04

    Abschiebungshaftanordnung: Nichtglaubhaftmachung freiwilliger Ausreise durch

    Die Anordnung von Sicherungshaft hat lediglich zur Voraussetzung, dass eine Ausreisepflicht besteht, die Abschiebungserfordernisse vorliegen, die Abschiebung durchführbar und die Anordnung der Haft selbst erforderlich ist (so schon BGH NJW 1986, 3024; Senat, B.v. 16.5.1990 5 W 83/90; OLG Naumburg, B.v. 4.7.2001 10 Wx 28/01; OLG Köln OLGR 2001, 279).
  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02

    Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Strafhaft

    Der an sich wegen der Abschiebungsvoraussetzungen an die Entscheidung der Ausländerbehörde gebundene Haftrichter hat zwar ausnahmsweise Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie gem. Art. 6 GG betreffen, etwa zur Verhinderung der Schaffung vollendeter Tatsachen, wenn verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist, oder durch nachträglich eingetretene Umstände die Anordnung von Abschiebungshaft als Mittel der Sicherung unnötig wird (vgl. hierzu Senat OLGReport Köln 2001, 279).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 218/04

    Zur Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebehaft gegen einen Asylantragsteller

    Sie hat lediglich zur Voraussetzung, dass eine Ausreisepflicht besteht, die Abschiebungserfordernisse vorliegen, die Abschiebung durchführbar und die Anordnung der Haft selbst erforderlich ist (so schon BGH NJW 1986, 3024; Senat, B. v. 16.05.1990, 5 W 83/90 und Beschluss vom 29.7. 2004, 5 W 190/04- 62; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.07.2001, 10 Wx 28/01; OLG Köln OLGR 2001, 279 ).
  • OLG Köln, 26.08.2002 - 16 Wx 155/02
    Denn für den Ausländer besteht auch in diesen Fällen die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht ( vgl. beispielsweise Senat vom 20.6.2001 - 16 Wx 122/01 - OLG Karlsruhe, InfAuslR 97, 408b ).
  • OLG Zweibrücken, 06.11.2008 - 3 W 200/08

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Schutz von Ehe und Familie, Vertretenmüssen,

    Dies gilt im Verfahren der Abschiebungshaft namentlich für Umstände, die dem Schutz von Art. 6 GG unterfallen (Thüringer OLG, Beschluss vom 20.9.2001, 6 W 572/01, veröffentlicht bei Melchior, Internetkommentar zur Abschiebungshaft; OLG Köln, OLGR 2001, 279; OLG Rostock, FGPrax 2006, 283; OLG München, OLGR 2007, 628; offen gefassen von OLG Naumburg, NVwZ 2002, Beilage I 4, 56).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.01.2001 - 2 W 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7925
OLG Zweibrücken, 15.01.2001 - 2 W 1/01 (https://dejure.org/2001,7925)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.01.2001 - 2 W 1/01 (https://dejure.org/2001,7925)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Januar 2001 - 2 W 1/01 (https://dejure.org/2001,7925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    GmbH; Schein-GmbH; Scheingesellschaft; Rubrum; Versäumnisurteil; Urteil; Berichtigung; Gesellschafter; Beklagter

  • Judicialis

    ZPO § 319 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 319 Abs. 1
    Änderung des Rubrums eines Versäumnisurteils gegen GmbH - Ersetzung durch Gesellschafter der hinter nicht existenter GmbH stehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kaiserslautern - 20276/99
  • OLG Zweibrücken, 15.01.2001 - 2 W 1/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 212
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 19.01.1990 - 5 W 28/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2001 - 2 W 1/01
    Bei unternehmensbezogenem Handeln ist nämlich im Zweifel der hinter einer Falschbezeichnung stehende wahre Rechtsträger als Partei gemeint (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 1998, 499; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 487,488; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1990, 767; Zöller aaO., vor § 50 Rn. 7).

    Die Bezeichnung der beklagten Partei kann in dieser Weise auch von derjenigen einer nicht bestehenden juristischen Person in die der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft berichtigt werden (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1990, 767, 768; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 487, 488).

  • OLG Koblenz, 09.08.1990 - 6 U 888/90

    Auswirkungen des Abschlusses von Verträgen durch die Geschäftsführer ohne

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2001 - 2 W 1/01
    Bei unternehmensbezogenem Handeln ist nämlich im Zweifel der hinter einer Falschbezeichnung stehende wahre Rechtsträger als Partei gemeint (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 1998, 499; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 487,488; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1990, 767; Zöller aaO., vor § 50 Rn. 7).

    Die Bezeichnung der beklagten Partei kann in dieser Weise auch von derjenigen einer nicht bestehenden juristischen Person in die der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft berichtigt werden (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1990, 767, 768; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 487, 488).

  • OLG Nürnberg, 01.07.1987 - 9 U 903/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2001 - 2 W 1/01
    Allerdings ist die ordnungsgemäße Zustellung der Klageschrift an die eigentlich gemeinten Beklagten Voraussetzung der hier verlangten Berichtigung; andernfalls nämlich wäre ein Prozessrechtsverhältnis zu diesen noch nicht begründet (vgl. BGH NJW 1994, 3232, 3233; OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 217; MK, ZPO 2. Aufl. vor § 50 Rn. 17, 22; andererseits aber OLG Nürnberg OLGZ 1987, 482; Stein/Jonas, ZPO 21. Aufl. vor § 50 Rn. 10; Rosenberg u.a., Zivilprozessrecht 15. Aufl. § 41 II.1.).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2001 - 2 W 1/01
    Allerdings ist die ordnungsgemäße Zustellung der Klageschrift an die eigentlich gemeinten Beklagten Voraussetzung der hier verlangten Berichtigung; andernfalls nämlich wäre ein Prozessrechtsverhältnis zu diesen noch nicht begründet (vgl. BGH NJW 1994, 3232, 3233; OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 217; MK, ZPO 2. Aufl. vor § 50 Rn. 17, 22; andererseits aber OLG Nürnberg OLGZ 1987, 482; Stein/Jonas, ZPO 21. Aufl. vor § 50 Rn. 10; Rosenberg u.a., Zivilprozessrecht 15. Aufl. § 41 II.1.).
  • OLG Hamm, 16.02.1998 - 18 U 155/97

    Fehlendes Prozessrechtsverhältnis zwischen Kläger und Beklagtem; Fehlen der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.01.2001 - 2 W 1/01
    Allerdings ist die ordnungsgemäße Zustellung der Klageschrift an die eigentlich gemeinten Beklagten Voraussetzung der hier verlangten Berichtigung; andernfalls nämlich wäre ein Prozessrechtsverhältnis zu diesen noch nicht begründet (vgl. BGH NJW 1994, 3232, 3233; OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 217; MK, ZPO 2. Aufl. vor § 50 Rn. 17, 22; andererseits aber OLG Nürnberg OLGZ 1987, 482; Stein/Jonas, ZPO 21. Aufl. vor § 50 Rn. 10; Rosenberg u.a., Zivilprozessrecht 15. Aufl. § 41 II.1.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.12.2000 - 16 W 292/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11247
OLG Schleswig, 19.12.2000 - 16 W 292/00 (https://dejure.org/2000,11247)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.12.2000 - 16 W 292/00 (https://dejure.org/2000,11247)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 16 W 292/00 (https://dejure.org/2000,11247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1998 - 8 W 16/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 16 W 292/00
    a) Der Senat folgt der wohl überwiegenden Ansicht in Literatur und Rechtsprechung, daß selbständige Beweisverfahren in Arzthaftungssachen keinen Sonderregeln unterliegen (Mohr, Das selbständige Beweisverfahren in Arzthaftpflichtfällen, MedR 1996, 454; OLG Düsseldorf MedR 1996, 132 und MDR 1998, 1241; OLG Stuttgart NJW 1999, 874; OLG Saarbrücken VersR 2000, 891).
  • OLG Köln, 21.08.1997 - 5 W 57/97

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen;

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 16 W 292/00
    Die gegenteilige Ansicht (Rehborn, Selbständiges Beweisverfahren im Arzthaftungsrecht, MDR 1998, 16; OLG Nürnberg MDR 1997, 501; OLG Köln MDR 1998, 224 = NJW 1999, 875) vermag schon deshalb nicht zu überzeugen, weil sie in das selbständige Beweisverfahren Erwägungen zur Schlüssigkeit und mutmaßlichen Entwicklung eines späteren Hauptsacheprozesses einführt, die im selbständigen Beweisverfahren außer Betracht zu bleiben haben (Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl., § 485 RdNr. 7 a).
  • OLG Saarbrücken, 13.05.1999 - 1 W 125/99

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsrecht

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 16 W 292/00
    a) Der Senat folgt der wohl überwiegenden Ansicht in Literatur und Rechtsprechung, daß selbständige Beweisverfahren in Arzthaftungssachen keinen Sonderregeln unterliegen (Mohr, Das selbständige Beweisverfahren in Arzthaftpflichtfällen, MedR 1996, 454; OLG Düsseldorf MedR 1996, 132 und MDR 1998, 1241; OLG Stuttgart NJW 1999, 874; OLG Saarbrücken VersR 2000, 891).
  • OLG Nürnberg, 13.11.1996 - 1 W 3034/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 16 W 292/00
    Die gegenteilige Ansicht (Rehborn, Selbständiges Beweisverfahren im Arzthaftungsrecht, MDR 1998, 16; OLG Nürnberg MDR 1997, 501; OLG Köln MDR 1998, 224 = NJW 1999, 875) vermag schon deshalb nicht zu überzeugen, weil sie in das selbständige Beweisverfahren Erwägungen zur Schlüssigkeit und mutmaßlichen Entwicklung eines späteren Hauptsacheprozesses einführt, die im selbständigen Beweisverfahren außer Betracht zu bleiben haben (Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl., § 485 RdNr. 7 a).
  • OLG Stuttgart, 06.10.1998 - 14 W 7/98

    Begründetheit eines Antrag auf Durchführung eines selbstständigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 16 W 292/00
    a) Der Senat folgt der wohl überwiegenden Ansicht in Literatur und Rechtsprechung, daß selbständige Beweisverfahren in Arzthaftungssachen keinen Sonderregeln unterliegen (Mohr, Das selbständige Beweisverfahren in Arzthaftpflichtfällen, MedR 1996, 454; OLG Düsseldorf MedR 1996, 132 und MDR 1998, 1241; OLG Stuttgart NJW 1999, 874; OLG Saarbrücken VersR 2000, 891).
  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Daraus dürfe aber nicht gefolgert werden, daß dieses den Vorrang habe und das selbständige Beweisverfahren verdränge (vgl. OLG Koblenz, MDR 2002, 352 f.; OLG Saarbrücken, VersR 2000, 891 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2000, 3438 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1999, 887 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1241 f.; OLG Stuttgart, NJW 1999, 874 f.; OLG Schleswig, OLGR 2001, 279 f; Mohr in MedR 1996, 454 f.; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 232; Stegers, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, Bd. 3, 2001, 11 ff.; befürwortend für Indikationsbewertungen bei zahnprothetischen Leistungen Rinke/Balser in MedR 1999, 398 ff.).
  • OLG Celle, 18.10.2010 - 8 W 32/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der

    Die Gefahr eines letztlich vergeblich durchgeführten selbständigen Beweisverfahrens kann deshalb nicht dazu führen, die vom Gesetzgeber ganz bewusst weit gefassten Antragsvoraussetzungen des § 485 Abs. 2 ZPO mit Rücksicht auf angebliche Besonderheiten bestimmter Streitsachen wieder einzuschränken (vgl. BGH VersR 2003, 794; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2001, 279).
  • OLG Schleswig, 12.06.2009 - 16 W 65/09

    Selbstständiges Beweisverfahren in einer Arzthaftungssache

    Die Gefahr eines letztlich vergeblich durchgeführten selbständigen Beweisverfahrens kann aber nicht dazu führen, die vom Gesetzgeber ganz bewusst weit gefassten Antragsvoraussetzungen des § 485 Abs. 2 ZPO mit Rücksicht auf die angeblichen Besonderheiten bestimmter Streitsachen wieder einzuschränken (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2000, OLGR 2001, 279 = SchlHA 2001, 237 mit umfangreichen Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2002 - 13 W 178/01

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens in Zahnarzthaftungssachen

    Die Gefahr, dass ein Sachverständiger auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage ein Gutachten erstattet, besteht nicht nur in Arzthaftungssachen, sie kann vielmehr auch in anderen Rechtsstreitigkeiten, wie beispielsweise in Bausachen, bestehen (vgl. zur wohl inzwischen herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung OLG Karlsruhe [7. Senat] MDR 1999, 496; OLG Naumburg OLGR 2001, 321; OLG Stuttgart NJW 1999, 874 = VersR 1999, 1018 L; OLG Schleswig OLGR 2001, 279; OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438; a. A. OLG Köln VersR 1998, 1420 = NJW 1999, 875; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO 22. Aufl. 2001 § 485 Rdnr. 9 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.05.2001 - 22 W 23/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9130
OLG Hamm, 21.05.2001 - 22 W 23/01 (https://dejure.org/2001,9130)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.2001 - 22 W 23/01 (https://dejure.org/2001,9130)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 22 W 23/01 (https://dejure.org/2001,9130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe; Entsprechende Anwendung; Senatszuständigkeit; Aussicht auf Erfolg; Unterhalt

  • Judicialis

    GVG § 23 b I 2 Nr. 6; ; GVG § 23 b I 2 Nr. 9; ; ZPO § 529 III

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe - Prüfungsumfang des Berufungsgerichts - Zuständigkeit - Streit über güterrechtliche und unterhaltsrechtliche Regelungen - Familiensache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 14.07.1986 - 12 W 55/86
    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2001 - 22 W 23/01
    Der Senat ist durch die Vorschrift des § 529 III ZPO, der auf das Beschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden ist (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 1009; Zöller-Philippi, ZPO, 22. Aufl., Vor § 621 d m.w.N.), nicht an der Feststellung, dass es sich um eine Familiensache handelt, gehindert.

    Das Rechtsmittelgericht ist daher im Rahmen der Prozesskostenhilfebeschwerde weder durch die fehlende Rüge noch durch die Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Gerichts gebunden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 1009).

  • BGH, 26.09.1979 - IV ARZ 11/79

    Abhängigkeit der Zuständigkeit eines Gerichts von den geltend gemachten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2001 - 22 W 23/01
    Diese Zuordnung gilt aber nicht nur, wenn Ansprüche aus der güterrechtlichen Regelung geltend gemacht werden, sondern auch, wenn über ihre Wirksamkeit und ihren Bestand gestritten wird, denn der Streit über die Wirksamkeit und den Bestand der Vereinbarung stellt zugleich einen Streit über die zugrunde liegenden güterrechtlichen Ansprüche und Rechtsbeziehungen der Ehegatten dar (vgl. BGH FamRZ 1984, 35; BGH NJW 1980, 193; Schlosser in Stein/Jonas ZPO, 21. Aufl., 621 11 Rn. 48).
  • BGH, 29.09.1983 - IX ZR 107/82

    Verwerfung einer Revision - Statthaftigkeit einer Revision in Familiensachen -

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2001 - 22 W 23/01
    Diese Zuordnung gilt aber nicht nur, wenn Ansprüche aus der güterrechtlichen Regelung geltend gemacht werden, sondern auch, wenn über ihre Wirksamkeit und ihren Bestand gestritten wird, denn der Streit über die Wirksamkeit und den Bestand der Vereinbarung stellt zugleich einen Streit über die zugrunde liegenden güterrechtlichen Ansprüche und Rechtsbeziehungen der Ehegatten dar (vgl. BGH FamRZ 1984, 35; BGH NJW 1980, 193; Schlosser in Stein/Jonas ZPO, 21. Aufl., 621 11 Rn. 48).
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