Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99   

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https://dejure.org/2000,3261
OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99 (https://dejure.org/2000,3261)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2000 - 20 U 110/99 (https://dejure.org/2000,3261)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2000 - 20 U 110/99 (https://dejure.org/2000,3261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beförderung von Briefsendungen; Regulierungsbehörde; Lizenzgebiet; Postsendungen ; Exklusivlizenz ; Universaldienst; Lizenzierte Leistungen

  • Judicialis

    PostG § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4; ; PostG § ... 51; ; PostG § 51 Abs. 1; ; PostG § 51 Abs. 1 Satz 2; ; PostG § 51 Abs. 1 S. 1; ; PostG § 14; ; PostG § 16; ; PostG § 11 ff.; ; PostG § 5 Abs. 1; ; PostG § 5 Abs. 2; ; PostG § 55; ; PostG § 52; ; PostG § 13 Abs. 2, 3; ; PostG § 15 f; ; PostG § 1; ; UWG § 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; GWB § 1 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 705

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen; Prüfung der Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Lizenz Beförderung von Briefsendungen; Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens des Lizenzinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 686
  • GRUR 2001, 539
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • Drs-Bund, 02.06.1997 - BT-Drs 13/7779
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99
    Nach dem neuen Postgesetz soll aber schon aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich jedermann zum Markteintritt berechtigt sein, insbesondere auch kleinere und mittlere Unternehmen, die ganz nach dem Geschäftszweck in der Regel die gewünschte Lizenz auch für Nischen-Angebote erhalten sollen (Gesetzesbegründung BTDrucksache 13/7779, Seite 18, 21).

    Derartige Entwicklungen sollten in Deutschland "von vornherein unterbunden werden" (BT-Drucksache 13/7779, Seite 17).

    "Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs" könnten Dienste, "die vom Monopolinhaber nicht erbracht werden", nicht Gegenstand ausschließlicher Rechte sein (BT-Drucksache 13/7779, Seite 33).

    Das entspricht der bereits zitierten Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 13/7779, Seite 17).

  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99
    Er kann insbesondere die Frage der Aufhebbarkeit nicht als Vorfrage prüfen und entscheiden; solange die Lizenz nicht aufgehoben wurde, ist die Frage der Rechtmäßigkeit für das Zivilgericht regelmäßig belanglos und nicht zu prüfen (vgl. BGH NJW 98, 3055; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 13 GVG, Rdn. 45; Baumbach/Albers, ZPO, 58. Aufl., § 13 GVG, Rdn. 16; Thomas/Putzo a.a.O. § 13 GVG, Rdn. 25; Rosenberg/Schwab/ Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl., S. 70).

    Was die Klägerin im übrigen vorträgt ist schon deshalb unerheblich, weil es im Widerspruch zur Tatbestandswirkung der Lizenz steht (vgl. oben 2.); eine davon abweichende Beurteilung der Erlaubnislage durch das Zivilgericht ist nicht möglich (vgl. BGH NJW 98, 3055).

  • LG Ingolstadt, 15.11.1999 - 2 Qs 210/99

    Zulässigkeit einer Täteridentifizierung durch eine DNA-Datenerhebung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99
    Die Berufungserwiderung hat anhand der §§ 11 ff PostG, der Gesetzesmaterialien und der Literatur überzeugend dargestellt, daß es derzeit eine gesetzliche Verpflichtung der Klägerin, den Universaldienst zu erbringen, nicht gibt (so auch LG Aachen, NJW 2000, 749, 795).
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99
    Vielmehr muß der Einzelfall unter Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Wettbewerbers berücksichtigt werden, eine Betrachtungsweise, die der Bundesgerichtshof neuerdings sogar bei Verstößen gegen wertbezogene Normen anwendet (vgl. etwa NJW 2000, 864 - Giftnotruf-Box).
  • VG Köln, 06.07.1999 - 22 K 5502/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99
    Nur hilfsweise wird deshalb im folgenden dargelegt, was an sich Sache der Verwaltungsgerichte ist (vgl. das von der Beklagten vorgelegte Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 6. Juli 1999 - 22 K 5502/98 - Anl. BE 2), daß nämlich die Einwendungen der Klägerin gegen die Lizenz bzw. ihre Auslegung von § 51 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 PostG auch unzutreffend sind.
  • OLG Jena, 03.03.1999 - 2 U 920/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99
    Das in der Berufungsbegründung zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Jena (NJW 99, 3053, 3056) setzt sich mit dieser allgemein anerkannten Tatbestandswirkung insbesondere rechtsgestaltender Verwaltungsakte nicht auseinander.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99
    Bloß gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge werden jedoch grundsätzlich als unbestimmt angesehen (vgl. BGH NJW 2000, 1792 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).
  • OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 2 U 70/98

    Erfassung von Postdienstleistungen vom Ausnahmetatbestand zur Exklusivlizenz des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99
    Dabei hat sich das Landgericht vor allem auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 - gestützt (57-67 GA).
  • LG Neuruppin, 22.07.1999 - 7 O 3/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 20 U 110/99
    Solange sich die Beklagte im Rahmen der ihr erteilten Lizenz hält, hat die Klägerin diese Briefbeförderung schon deshalb zu dulden, weil sie genehmigt ist (so zutreffend LG Neuruppin NJW 2000, 746 f. = Anl. BE 18).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Damit ist eine in Rechtsprechung und Literatur höchst umstrittene Frage angesprochen (bejahend: OLG Jena, Urteil vom 3. März 1999 - 2 U 920/89 - NJW 1999, 3053 ; LG Gera, Urteil vom 15. Mai 1998 - 1 HO 413/97 - ArchivPT 1998, 278 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 - ArchivPT 1998, 386 ; von Danwitz, Alternative Zustelldienste und Liberalisierung des Postwesens, 1999, S. 66 ff.; derselbe, ArchivPT1998, 281 ; verneinend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 - 20 U 110/99 - GRUR 2001, 539 ; OLG Naumburg, Urteil vom 16. November 2000 - 7 U (Hs) 102/99 - GRUR 2001 534 ; VG Köln, Urteil vom 6. Juli 1999 - 22 K 6821/98 - WRP 2000, 232 ; Offermann/Stark, ArchivPT 1998, 389 ; vermittelnd: Herdegen in: Badura/ von Danwitz/Herdegen/Sedemund/Stern, Beck'scher PostG-Kommentar, 2. Aufl., § 51 Rn. 133).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 9.06

    Lizenz; Beförderungslizenz; Exklusivlizenz; Briefsendung; Briefbeförderung;

    Bei zweckentsprechender Gesetzesanwendung wird darum nicht eine völlig andere, sondern eine an sich gleiche, aber durch merkliche Hebung des Standards verbesserte Postdienstleistung von dem ausschließlichen Recht freigestellt (so bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 - Archiv PT 1998, 386 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 - 20 U 110/99 - NJW 2001, 686 ).
  • OLG Naumburg, 16.11.2000 - 7 U (Hs) 102/99

    Zulässigkeit der Ausübung einer intraurbanen Briefverteilung in Form der

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  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 8.06

    Wettbewerb im Postdienst durch Â"Übernacht-ZustellungÂ"

    Bei zweckentsprechender Gesetzesanwendung wird darum nicht eine völlig andere, sondern eine an sich gleiche, aber durch merkliche Hebung des Standards verbesserte Postdienstleistung von dem ausschließlichen Recht freigestellt (so bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 2 U 70/98 Archiv PT 1998, 386 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 20 U 110/99 NJW 2001, 686 ).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 14.06

    Wettbewerb im Postdienst durch Â"Übernacht-ZustellungÂ"

    Bei zweckentsprechender Gesetzesanwendung wird darum nicht eine völlig andere, sondern eine an sich gleiche, aber durch merkliche Hebung des Standards verbesserte Postdienstleistung von dem ausschließlichen Recht freigestellt (so bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 2 U 70/98 Archiv PT 1998, 386 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 20 U 110/99 NJW 2001, 686 ).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 13.06

    Wettbewerb im Postdienst durch Â"Übernacht-ZustellungÂ"

    Bei zweckentsprechender Gesetzesanwendung wird darum nicht eine völlig andere, sondern eine an sich gleiche, aber durch merkliche Hebung des Standards verbesserte Postdienstleistung von dem ausschließlichen Recht freigestellt (so bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 2 U 70/98 Archiv PT 1998, 386 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 20 U 110/99 NJW 2001, 686 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2004 - 20 U 30/04

    Zur Frage, ob ein Kooperationsvertrag zur Versorgung mit ambulanten

    Vorliegend muss die Klägerin den Rechtsverstoß der Beklagten in vollem Umfang darlegen und nachweisen (vgl. schon Senat NJW 01, 686, 687), und deshalb auch Darlegungen der Beklagten widerlegen, die eine Teilnahmehandlung der Beklagten bzw. ihren Vorsatz in Zweifel ziehen.
  • LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03

    Unterlassungsanspruch betr. Hauptpflicht aus Vertrag; Universaldienstleistung;

    Unabhängig davon, ob der Zeitraum der Testbriefaktion ausreicht, um einen generellen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen durch die Antragstellerin glaubhaft zu machen (vgl. dazu OLG Düsseldorf GRUR 2001, 539, 541), ist der Vortrag unerheblich: wie im Termin vom 04.09.2003 im Einzelnen erörtert, ist in diesem Verfahren nicht darüber zu entscheiden, ob die Antragstellerin generell und systematisch gegen ihre Lizenz verstößt, sondern ob die Übergabe von Briefsendungen in der im Tenor und im Schreiben vom 20.06.2003 näher beschriebenen Qualität einen Lizenzverstoß darstellt, und daraus das Leistungsverweigerungsrecht der Antragsgegnerin folgt.

    Maßgeblich dafür ist der Inhalt der Lizenz; solange die Lizenz nicht aufgehoben worden ist, ist die Frage der Rechtmäßigkeit für das Zivilgericht belanglos und nicht zu prüfen; solange sich die Antragstellerin im Rahmen der ihr erteilten Lizenz hält, hat die Antragsgegnerin die Briefbeförderung schon deshalb zu dulden, weil sie genehmigt ist (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 2001, 539, 540; LG Neuruppin NJW 2000, 746).

  • BVerwG, 27.07.2007 - 6 C 8.06

    Aufhebung eines Lizenzbescheides hinsichtlich einer Übernacht-Zustellung bei

    Bei zweckentsprechender Gesetzesanwendung wird darum nicht eine völlig andere, sondern eine an sich gleiche, aber durch merkliche Hebung des Standards verbesserte Postdienstleistung von dem ausschließlichen Recht freigestellt (so bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 1998 - 2 U 70/98 - Archiv PT 1998, 386 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 - 20 U 110/99 - NJW 2001, 686 ).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 2/02

    Wettbewerbswidrigkeit des Inverkehrbringens und Bewerbens eines zulassungsfreien

    Die Regelung, die eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalles trifft (vgl. die Definition des Verwaltungsaktes in § 35 VwVfG) kann nicht als bloße Kundgabe einer Rechtsansicht unter vielen angesehen werden (vgl. Senat NJW 01, 686, 687).
  • LG Köln, 13.08.2003 - 28 O (Kart) 486/02

    Schadensersatz wegen Verweigerung eines Zugangs zum Stromnetz; Auslegung einer

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.06.2001 - 3 U 17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5232
OLG Köln, 05.06.2001 - 3 U 17/00 (https://dejure.org/2001,5232)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.2001 - 3 U 17/00 (https://dejure.org/2001,5232)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2001 - 3 U 17/00 (https://dejure.org/2001,5232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsprivileg für einen Arbeitnehmer und Arbeitsgeber bei spontaner Pannenhilfe für ein fremdes Betriebsfahrzeug (§ 106 Abs. 3 SGB VII)

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § ... 8; ; StVG § 18 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 831; ; BGB § 823 Abs. 1; ; RVO § 637 Abs. 1; ; RVO § 539 Abs. 2; ; RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB VII § 105 Abs. 1; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 2 Abs. 3; ; SGB VII § 106 Abs. 2 3. Alternative; ; SGB VII § 106 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    SGB VII § 105 Abs. 1
    Begriff desselben Betriebs in § 105 Abs. 1 SGB VII

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.12.1986 - VI ZR 5/86

    Haftungsausschluß bei Vornahme unentgeltlicher Arbeiten an einem Pkw

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2001 - 3 U 17/00
    Hingegen ist es für diesen Versicherungsschutz ohne Belang, ob sich der Betroffene dem Unternehmer "untergeordnet" hat; eine Beziehung zu dem Unfallbetrieb, die arbeitsrechtlich als die eines Arbeitnehmers zu qualifizieren ist, ist nicht erforderlich, insbesondere muss auch kein Abhängigkeitsverhältnis wirtschaftlicher oder persönlicher Art zum Unfallbetrieb vorliegen (vgl. BGH NJW 1987, 1643, 1644).

    Entscheidend ist vielmehr, dass es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um eine ernsthafte Arbeit handelte, die dem Unternehmen der Klägerin diente (vgl. BGH NJW 1987, 1643).

  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2001 - 3 U 17/00
    Die oben ausgeführte Auffassung des Senats steht auch in Übereinstimmung zur neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Haftungsprivilegierung gemäß § 106 Abs. 2 3. Alternative SGB VII. So hat der BGH in seiner Entscheidung vom 17.10.2000 - VI ZR 67/00 - (veröffentlicht in MDR 2001, 155, 156) zur Haftungsprivilegierung nach § 106 Abs. 3 3. Alternative SGB VII ausgeführt, dass zur Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals "gemeinsame Betriebsstätte" eine vermittelnde Auffassung zugrundezulegen sei.

    Dass der Beklagte zu 1) von seinem Betrieb, der Beklagten zu 2), nicht den Auftrag hatte, diese Hilfeleistung zu erbringen, er sie vielmehr spontan aufgrund eigenen Entschlusses erbracht hat, steht der Annahme der Eingliederung in den Betrieb der Klägerin damit nicht entgegen (vgl. BGH VersR 1983, 855, 856; BGH MDR 2001, 155, 156).

  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85

    Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2001 - 3 U 17/00
    Von daher ist es auch unbeachtlich, dass der Beklagte zu 1) nur spontan und punktuell für den Unfallbetrieb seine Tätigkeit erbracht hat (vgl. BGH VersR 1987, 384, 385; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Auflage 1997, Rn. 46; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht - Gesamtdarstellung -, 14. Auflage 1996, Rn. 2617).
  • BGH, 05.07.1983 - VI ZR 273/81

    Beendigung der Eingliederung eines Geschädigten in den Unfallbetrieb bei

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2001 - 3 U 17/00
    Dass der Beklagte zu 1) von seinem Betrieb, der Beklagten zu 2), nicht den Auftrag hatte, diese Hilfeleistung zu erbringen, er sie vielmehr spontan aufgrund eigenen Entschlusses erbracht hat, steht der Annahme der Eingliederung in den Betrieb der Klägerin damit nicht entgegen (vgl. BGH VersR 1983, 855, 856; BGH MDR 2001, 155, 156).
  • BGH, 23.01.2001 - VI ZR 70/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2001 - 3 U 17/00
    Durch seine weitere Entscheidung vom 23.01.2001 - VI ZR 70/00 - (MDR 2001, 570, 571) hat der BGH an diese Grundsätze angeknüpft und bestätigend ausgeführt, dass der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte am ehesten ein bewusstes Miteinander im Arbeitsablauf meint; ein rein zufälliges Aufeinandertreffen von Tätigkeiten entspreche dem nicht.
  • OLG Braunschweig, 08.07.1999 - 2 U 192/98
    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2001 - 3 U 17/00
    Andererseits reiche für die Normanwendung aber ein bloßes Nebeneinander der Tätigkeiten nicht aus, vielmehr sei zumindest ein Miteinander im Sinne einer Verknüpfung einzelner Leistungen zu fordern (so Lemcke, r + s 1999, 376; ZAP Heft 23, 199, 211 f.; wohl auch Schmitt, SGB VII, § 106 Rn. 9; Waltermann NW 1997, 3401, 3403; Wannagat/Waltermann, SGB, SGB VII § 106 Rn. 5; ferner OLG Braunschweig r + s 1999, 459, 462).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.1999 - 7 U 894/98

    Haftungsbeschränkung nach § 106 Abs. 3 SGB VII - vorübergehende Verrichtung

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2001 - 3 U 17/00
    Diesen engen Gesetzesauslegungen steht die Meinung derer gegenüber, die es ausreichen lassen, dass ein zeitlicher und räumlicher Kontakt von neben- oder nacheinander stattfindenden Verrichtungen besteht (Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozess, 22. Auflage 1997, Kapital 31 Rn. 84; Kater in Kater-Leube, SGB VII, § 106 Rn. 19; Westhoff a.E. in Anwalts-Handbuch Arbeitsrecht Teil 2 I Rn. 91 f.; Saarländisches OLG r + s 1999, 374 f.; LG Kassel VersR 1999, 1552; LG Kiel SB 1999, 306 f.), wobei jede betriebliche Tätigkeit eine "Betriebsstätte" begründet (Jahnke, NJW 2000, 265 f.; VersR 2000, 155 f.; SB 1999, 307 f.; Stern-Krieger/Arnau, VersR 1997, 408, 411).
  • LG Kassel, 24.06.1999 - 1 S 92/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht;

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2001 - 3 U 17/00
    Diesen engen Gesetzesauslegungen steht die Meinung derer gegenüber, die es ausreichen lassen, dass ein zeitlicher und räumlicher Kontakt von neben- oder nacheinander stattfindenden Verrichtungen besteht (Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozess, 22. Auflage 1997, Kapital 31 Rn. 84; Kater in Kater-Leube, SGB VII, § 106 Rn. 19; Westhoff a.E. in Anwalts-Handbuch Arbeitsrecht Teil 2 I Rn. 91 f.; Saarländisches OLG r + s 1999, 374 f.; LG Kassel VersR 1999, 1552; LG Kiel SB 1999, 306 f.), wobei jede betriebliche Tätigkeit eine "Betriebsstätte" begründet (Jahnke, NJW 2000, 265 f.; VersR 2000, 155 f.; SB 1999, 307 f.; Stern-Krieger/Arnau, VersR 1997, 408, 411).
  • OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12

    Haftung des abschleppenden Fahrzeugs für Beschädigungen des abgeschleppten

    Denn nach einer Entscheidung des OLG Köln (OLGR 2001, 323 - juris Rn. 24) wird ein Arbeitnehmer bei einer spontanen Pannenhilfe nicht Verrichtungsgehilfe seines Arbeitgebers, weil diese Tätigkeit außerhalb des eigentlichen Aufgabenbereiches des Arbeitnehmers liegt, wenn die Fortführung der eigenen Arbeitstätigkeit durch das Liegenbleiben des anderen Fahrzeugs nicht behindert worden ist.
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 94/02

    Haftungsausschluß bei gemeinsamer Betriebsstätte

    Die Instanzgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind dem BGH ebenfalls gefolgt (OLG Hamm 7. Februar 2001 - 13 U 154/00 - VersR 2002, 1108; OLG Köln 5. Juni 2001 - 3 U 17/00 - r+s 2001, 328; OLG Hamm 27. November 2000 - 13 U 114/00 - HVBG-INFO 2001, 1261; KG Berlin 9. Juli 2001 - 12 U 1397/00 - VersR 2002, 573).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2012 - 1 W 12/12

    Ansprüche des Halters eines Pkw wegen der Verletzung durch Hilfe leistende

    Ziel der Vorschrift ist es, da jeder im Betrieb Tätige zum Geschädigten und zum Schädiger werden und durch eine Unachtsamkeit einem Arbeitskollegen oder Unternehmer erheblichen Schaden zufügen kann, ihn von den Folgen dieses Risikos, einer unter Umständen hohen privatrechtlichen Schadensersatzforderung ausgesetzt zu sein, weitgehend freizustellen (vgl. ausführlich OLG Köln, Urteil vom 05.06.2001, 3 U 17/00, zitiert aus JURIS m. w. N.).
  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 443/03

    Haftungsausschluss bei gemeinsamer Betriebsstätte

    Die Instanzgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind dem Bundesgerichtshof ebenfalls gefolgt (OLG Hamm 7. Februar 2001 - 13 U 154/00 - VersR 2002, 1108; OLG Köln 5. Juni 2001 - 3 U 17/00 - r+s 2001, 328; OLG Hamm 27. November 2000 - 13 U 114/00 - HVBG-INFO 2001, 1261; KG Berlin 9. Juli 2001 - 12 U 1397/00 - VersR 2002, 573).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 17.08.2000 - 1 U 191/99   

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OLG Rostock, 17.08.2000 - 1 U 191/99 (https://dejure.org/2000,5535)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.08.2000 - 1 U 191/99 (https://dejure.org/2000,5535)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. August 2000 - 1 U 191/99 (https://dejure.org/2000,5535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsunfall; Grobe Fahrlässigkeit; Berufsgenossenschaft; Unfallverhütungsvorschrift; Würdigung der Gesamtumstände; Hinterbliebene

  • Judicialis

    RVO § 636; ; RVO § 637; ; RVO § 649; ; VBG 40 § 30 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    RVO § 636 § 637 § 649; VBG 40 § 30 Nr. 3
    Arbeitsunfall - grob fahrlässige Herbeiführung - Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften - Gesamtwürdigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2000 - 1 U 191/99
    Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus: diese Sorgfalt muss in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH VersR 1988, 474).

    Ein Verstoß gegen berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften erfüllt entgegen der Auffassung der Klägerin nicht ohne weiteres den Tatbestand grober Fahrlässigkeit (vgl. BGH VersR 1988, 474, 475; BGH VersR 1984, 775, 776; BGH VersR 1981, 75; OLG Frankfurt, R + S 1995, 342).

    Ein derartiger Vorwurf ist gegen den Schädiger auch bei solchen Verstößen nur dann zu erheben, wenn auch in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden vorliegt (vgl. BGH VersR 1988, 474, 475).

    Der objektive Pflichtenverstoß der Beklagten zu 1) kann aus den genannten Gründen auch nicht als so krass angesehen werden, dass er ausnahmsweise schon ohne besondere Feststellungen zur personalen Seite den Schluss rechtfertigen könnte, der Beklagten zu, 1) sei auch subjektiv ein gesteigerter Schuldvorwurf zu machen (vgl. BGH VersR 1988, 474, 475).

    Der Vorwurf, einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt begangen zu haben, diese Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen zu haben, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH VersR 1988, 474), ist durch das Verhalten des Beklagten zu 3) nicht zu begründen.

  • BGH, 08.05.1984 - VI ZR 296/82

    Grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2000 - 1 U 191/99
    Bei einem Verstoß gegen UVV wird prima-facie vermutet, dass es bei Beachtung der Schutzvorschrift nicht zu der Verletzung gekommen wäre, wenn sich in dem Unfall gerade die Gefahr verwirklicht hat, deren Eintritt die Vorschrift verhindern wollte (vgl. BGH VersR 1984, 775, 776).

    Ein Verstoß gegen berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften erfüllt entgegen der Auffassung der Klägerin nicht ohne weiteres den Tatbestand grober Fahrlässigkeit (vgl. BGH VersR 1988, 474, 475; BGH VersR 1984, 775, 776; BGH VersR 1981, 75; OLG Frankfurt, R + S 1995, 342).

    Auch dann, wenn Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht vorliegen, ist bei Anwendung des § 640 RVO eine Wertung des Verhaltens des Schädigers geboten, in die auch die weiteren Umstände des Einzelfalles einzubeziehen sind (vgl. BGH VersR 1984, 775, 776).

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 15/88

    Rechtsfolgen des Verstoßes gegen eine Unfallverhütungsvorschrift; Begriff der

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2000 - 1 U 191/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sei eine grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 640 RVO anzunehmen, wenn gegen solche verstoßen werde (BGH VersR 1989, 109 ff; OLG Düsseldorf VersR 1992, 723 ff).

    Gerade diese Gründe gebieten es aber, bei manchen Fallgestaltungen an das Tatbestandsmerkmal der für einen Rückgriff erforderlichen groben Fahrlässigkeit keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen, um nicht auf solche Weise durch Freistellen von Sanktionen einem "Schlendrian" bei der Einhaltung elementarer Sicherungspflichten auf Baustellen Vorschub zu leisten (vgl. BGH VersR 1989, 109, 110).

    Die in Rede stehenden UVV befassen sich - z.B. im Unterschied zu denen im Sachverhalt der Entscheidung des BGH in VersR 1989, 109, 110, wo sie der Abwendung von konkreten Lebensgefahren für in 8, 5 m über einem betonierten Hallenboden arbeitende Arbeitnehmer dienen sollten - nicht speziell mit Vorrichtungen zum Schutz der Arbeiter vor tödlichen Gefahren.

  • OLG Düsseldorf, 18.01.1991 - 22 U 215/90

    Grobe Fahrlässigkeit des Betriebsinhabers

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2000 - 1 U 191/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sei eine grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 640 RVO anzunehmen, wenn gegen solche verstoßen werde (BGH VersR 1989, 109 ff; OLG Düsseldorf VersR 1992, 723 ff).

    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn eine besonders krasse und auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 S. 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (vgl. BGH a.a.O. 475 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 1980, 887, 888; BGH VersR 1972, 144; OLG Düsseldorf VersR 1992, 723, 724).

  • BGH, 21.10.1980 - VI ZR 265/79

    Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften als grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2000 - 1 U 191/99
    Ein Verstoß gegen berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften erfüllt entgegen der Auffassung der Klägerin nicht ohne weiteres den Tatbestand grober Fahrlässigkeit (vgl. BGH VersR 1988, 474, 475; BGH VersR 1984, 775, 776; BGH VersR 1981, 75; OLG Frankfurt, R + S 1995, 342).
  • OLG Frankfurt, 08.11.1994 - 8 U 103/94

    Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften; Regreß; Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2000 - 1 U 191/99
    Ein Verstoß gegen berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften erfüllt entgegen der Auffassung der Klägerin nicht ohne weiteres den Tatbestand grober Fahrlässigkeit (vgl. BGH VersR 1988, 474, 475; BGH VersR 1984, 775, 776; BGH VersR 1981, 75; OLG Frankfurt, R + S 1995, 342).
  • BGH, 02.11.1971 - VI ZR 16/70

    Rückgriff - Arbeitsunfall - Haftungsfreistellung - Unternehmer -

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2000 - 1 U 191/99
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn eine besonders krasse und auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 S. 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (vgl. BGH a.a.O. 475 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 1980, 887, 888; BGH VersR 1972, 144; OLG Düsseldorf VersR 1992, 723, 724).
  • BGH, 15.05.1973 - VI ZR 160/71

    Beauftragung von Landwirten mit Kanalisationsarbeiten durch eine Gemeinde -

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2000 - 1 U 191/99
    Dies hat u.a. zur Folge, dass dem Rückgriffsanpruch - bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 640 RVO - ein mitwirkendes Verschulden des Geschädigten nicht entgegengehalten werden kann (vgl. BGH VersR 1973, 818, 820 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

    Auszug aus OLG Rostock, 17.08.2000 - 1 U 191/99
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn eine besonders krasse und auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 S. 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (vgl. BGH a.a.O. 475 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 1980, 887, 888; BGH VersR 1972, 144; OLG Düsseldorf VersR 1992, 723, 724).
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.05.1999 - 1 U 6221/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5836
OLG München, 20.05.1999 - 1 U 6221/98 (https://dejure.org/1999,5836)
OLG München, Entscheidung vom 20.05.1999 - 1 U 6221/98 (https://dejure.org/1999,5836)
OLG München, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 1 U 6221/98 (https://dejure.org/1999,5836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Enteignender Eingriff; Erschließungspflicht; Qualifizierter Bebauungsplan; Baugenehmigung; Nachträgliche Einschränkung der Bebaubarkeit; Erschließungslast der Gemeinde

  • Judicialis

    GG Art. 14

  • rechtsportal.de

    GG Art. 14
    Öffentliches Baurecht - enteignender Eingriff - qualifizierter Bebauungsplan - Erschließungspflicht - wirtschaftliche Unmöglichkeit der Erschließung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur

    Auszug aus OLG München, 20.05.1999 - 1 U 6221/98
    Hierdurch wird dann nur scheinbar eine Vergünstigung, in Wahrheit aber eine nicht unbefristet hinnehmbare Belastung bewirkt, da Bauvorhaben dann nicht nur den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen müssen, sondern auch die dort festgelegte Erschließung gesichert sein muß (BVerwGE 88, 166 ff. = NVwZ 1991, 1086/1088).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus OLG München, 20.05.1999 - 1 U 6221/98
    Einem derartigen Vorwurf treuwidrigen Verhaltens ist die Gemeinde allerdings nicht ausgesetzt, falls es ihr aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, eine Erschließungsanlage herzustellen und falls auch nicht der nunmehr in § 124 Abs. 3 Satz 2 BauGB geregelte Fall vorliegt, daß ein Dritter ein zumutbares Angebot abgibt, die Erschließung vorzunehmen bzw. zu finanzieren (BVerwGE 92, 8 = DÖV 1993, 713/716).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OLG München, 20.05.1999 - 1 U 6221/98
    Vielmehr handelt es sich hier nach Auffassung des Senats um ein eigenes, nach gesonderten Kriterien zu beurteilendes Baugebiet das einer eigenständigen Entwicklung der Bebaubarkeit und der Beplanung zugeführt werden kann und muß, wie dies dann auch entsprechend mit Erlaß des Bebauungsplans Nr. 18 erfolgt ist (vgl. BVerwGE 41, 228/234 f).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus OLG München, 20.05.1999 - 1 U 6221/98
    Um diese Verlässlichkeit überprüfen zu können, muß das Angebot auch ausreichend konkret sein (BVerwG NVwZ 1994, 281/282).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus OLG München, 20.05.1999 - 1 U 6221/98
    Insbesondere vermag der Senat dem Gutachten keine überzeugende Darstellung darüber zu entnehmen, weshalb das Gebiet den Eindruck der Geschlossenheit vermitteln soll, obwohl es angesichts seiner Größe, seiner fast völligen Unbebautheit (vgl. Gutachten 2.21 und BVerwGE ZfBR 87, 44/45) und seiner mangelnden Erschließung, soweit es nicht an die Hauptstraße grenzt, was auch der Sachverständige nicht verkennt (3.4 und 3.5), als Fremdkörper im Ortsbild angesehen werden muß.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.02.2001 - 13 UF 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10403
OLG Schleswig, 22.02.2001 - 13 UF 180/00 (https://dejure.org/2001,10403)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.02.2001 - 13 UF 180/00 (https://dejure.org/2001,10403)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 13 UF 180/00 (https://dejure.org/2001,10403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt; Verweisung auf Erwerbstätigkeit; Betreuung durch Dritte

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1602; ; BGB § 1610; ; BGB § 1615 l

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 § 1602 § 1610 § 1615 S. l
    Unterhaltspflicht gegenüber volljähriger Tochter - Verweis auf Erwerbstätigkeit - Drittbetreuung des unehelichen Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Oldenburg/Holstein - 4 F 50/99
  • OLG Schleswig, 22.02.2001 - 13 UF 180/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1989 - 2 UF 123/88
    Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2001 - 13 UF 180/00
    Es hat unter Berufung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1989, 1226) die Auffassung vertreten, dass die Beklagte zunächst versuchen müsse, den Vater ihres Kindes auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen.

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1989, 1226) an, wonach die unterhaltbegehrende Tochter und Kindesmutter gehalten ist, einen Versuch zu unternehmen, den Kindesvater auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen.

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