Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.04.2001 - 15 W 1280/00   

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https://dejure.org/2001,6739
OLG Dresden, 25.04.2001 - 15 W 1280/00 (https://dejure.org/2001,6739)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.04.2001 - 15 W 1280/00 (https://dejure.org/2001,6739)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. April 2001 - 15 W 1280/00 (https://dejure.org/2001,6739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommen; Mündel; Betreuter; Einkommensgrenze; Bundessozialhilfegesetz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mittellosigkeit, Schonbetrag

  • Judicialis

    ZPO § 212 b; ; BSHG § 79 Abs. 1 Nr. 1; ; BSHG § 81 Abs. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 69 e Satz 1; ; BGB § 1836 c; ; BGB § 1836c Nr. 1; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; KostenO § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuung - Einsatz des Einkommens - Freibetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Koblenz, 18.01.1999 - 2 T 555/98
    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2001 - 15 W 1280/00
    Ein solches Verständnis wäre ausgehend vom Wortlaut der Verweisungsnorm durchaus plausibel und hätte zur Folge, dass Betreute im Ergebnis im demselben Umfang zum Einsatz von Eigenmitteln zur Kostendeckung herangezogen werden, den Sozialhilfeberechtigte zur Abdeckung ihres Bedarfs in besonderen Lebenslagen selbst aufbringen müssen, das heißt von der höheren Einkommensfreigrenze des § 81 Abs. 1 BSHG nur dann profitieren, wenn die dort aufgeführten Fälle höheren Bedarfs auch konkret vorliegen (so wohl Staudinger/Engler, 13. Aufl. Stand 1999, § 1836 c BGB Rn. 3 und Erman/Holzhauer, 10. Aufl. 2000, § 1836 c BGB Rn. 8, wenngleich jeweils ohne Auseinandersetzung mit dem Problem; des Gleichen Landgericht Koblenz - 2 T 555/98 -, BTPrax 1999, 113 mit ablehnender Anmerkung Jürgens, BTPrax 1999, 99, wobei die Entscheidung zur Mittellosigkeit des Betroffenen allerdings bereits unter Heranziehung des niedrigeren Grundbetrags gelangt).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht a.a.O.; ebenso Heidelberger Kommentar a.a.O.; Schmidt u.a., Betreuungsrecht in der Praxis, 3. Aufl. 1999, Rn. 543; Deinert a.a.O.) hat daher zum Teil Berechnungen des einzusetzenden Einkommens des Betroffenen den Freibetrag des § 81 Abs. 1 BSHG zu Grunde gelegt, ohne im Ansatz den sich aus § 79 Abs. 1 Nr. 1 BSHG ergebenden niedrigeren Betrag auch nur zu erwähnen; auch das Landgericht Koblenz verfolgt seinen früheren abweichenden Ansatz offenbar nicht weiter (vgl. BTPrax 2000, 222 im Vergleich zu BTPrax 1999, 113).

  • LG Koblenz, 21.06.2000 - 2 T 187/00

    Einsatz des Einkommens eines Betreuten für die Kosten seiner Betreuung; Zur

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2001 - 15 W 1280/00
    b) Demgegenüber geht der hier angefochtene Beschluss mit der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass Betreuten immer der höhere Grundbetrag des § 81 Abs. 1 BSHG zugute kommt, das heißt ohne Rücksicht darauf, ob die Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift, von denen ihre Anwendung im Sozialhilferecht abhängt, im Einzelfall erfüllt sind (vgl. Soergel/Zimmermann, 13. Aufl. 2000, § 1836 c BGB Rn. 5; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl. 2001, § 1836 c BGB Rn. 8; Winhold-Schött in: Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, heraugegeben von Bauer, Klie und Rink, Abschnitt 1100, § 1836 c BGB Rn. 19; Deinert, FamRZ 1999, 1187, 1192; Bayerisches Oberstes Landesgericht, BTPrax 2000, 83; jetzt auch LG Koblenz - 2 T 187/00 -, BTPrax 2000, 222).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht a.a.O.; ebenso Heidelberger Kommentar a.a.O.; Schmidt u.a., Betreuungsrecht in der Praxis, 3. Aufl. 1999, Rn. 543; Deinert a.a.O.) hat daher zum Teil Berechnungen des einzusetzenden Einkommens des Betroffenen den Freibetrag des § 81 Abs. 1 BSHG zu Grunde gelegt, ohne im Ansatz den sich aus § 79 Abs. 1 Nr. 1 BSHG ergebenden niedrigeren Betrag auch nur zu erwähnen; auch das Landgericht Koblenz verfolgt seinen früheren abweichenden Ansatz offenbar nicht weiter (vgl. BTPrax 2000, 222 im Vergleich zu BTPrax 1999, 113).

  • BayObLG, 19.11.1999 - 3Z BR 233/99

    Leistungsfähigkeit des Betreuten zur Deckung der Kosten der Betreuung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2001 - 15 W 1280/00
    b) Demgegenüber geht der hier angefochtene Beschluss mit der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass Betreuten immer der höhere Grundbetrag des § 81 Abs. 1 BSHG zugute kommt, das heißt ohne Rücksicht darauf, ob die Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift, von denen ihre Anwendung im Sozialhilferecht abhängt, im Einzelfall erfüllt sind (vgl. Soergel/Zimmermann, 13. Aufl. 2000, § 1836 c BGB Rn. 5; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl. 2001, § 1836 c BGB Rn. 8; Winhold-Schött in: Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, heraugegeben von Bauer, Klie und Rink, Abschnitt 1100, § 1836 c BGB Rn. 19; Deinert, FamRZ 1999, 1187, 1192; Bayerisches Oberstes Landesgericht, BTPrax 2000, 83; jetzt auch LG Koblenz - 2 T 187/00 -, BTPrax 2000, 222).

    Dem so formulierten Regelungsziel wird im Ergebnis allein die Auffassung gerecht, dass der sich aus § 81 Abs. 1 BSHG ergebende Freibetrag in die im Übrigen nach § 79 BSHG vorzunehmende Berechnung des heranziehungsfreien Einkommens hineinzulesen sei (Jürgens a.a.O.; vgl. in diesem Sinne etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht, BTPrax 2000, 83 im Anschluss an Deinert, FamRZ 1999, 1187, 1192).

  • LG Bautzen, 12.07.2000 - 1 T 48/00
    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2001 - 15 W 1280/00
    Zur Höhe des heranziehungsfreien Einkommens eines Betreuten nach § 1836c Nr. 1 BGB (im Anschluss an LG Bautzen, BtPrax 2000, 267).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.06.2001 - 6 W 26/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9016
OLG Köln, 11.06.2001 - 6 W 26/01 (https://dejure.org/2001,9016)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.2001 - 6 W 26/01 (https://dejure.org/2001,9016)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 6 W 26/01 (https://dejure.org/2001,9016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.01.2001 - 20 W 78/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5333
OLG Düsseldorf, 11.01.2001 - 20 W 78/00 (https://dejure.org/2001,5333)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2001 - 20 W 78/00 (https://dejure.org/2001,5333)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 20 W 78/00 (https://dejure.org/2001,5333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Titelerledigung; Zuwiderhandlungen gegen einen Unterlassungstitel; Ordnungsmittel; Werbekampagne; Wettbewerbswidrigkeit; Angemessenes Ordnungsgeld

  • Judicialis

    ZPO § 890

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Zuwiderhandlung gegen Unterlassungstitel - Ordnungsmittel - Erledigung der Hauptsache - wettbewerbswidrige Werbekampagne eines bedeutenden Unternehmens gegen bedeutenden Wettbewerber - angemessenes Ordnungsgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 151
  • WM 2002, 246
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2001 - 20 W 78/00
    Durch Verhängung von Ordnungsmitteln nach einer Zuwiderhandlung wird diese geahndet und zugleich versucht, künftiges Wohlverhalten zu erzwingen (BGH NJW 93, 1076, 1077; Zöller/Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 890, Rdnr. 5 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 36/02
    Der beschließenden Senat steht seit langem auf den Standpunkt, dass auch im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Hinblick auf den Strafcharakter von § 890 ZPO sowie mit Rücksicht auf die Interessenlage im Wettbewerbsrecht die Vollstreckungsmöglichkeit generell eröffnet bleiben muss (zuletzt Beschluss vom 11.01.2001 - 20 W 78/00, GRUR-RR 2002, 151 = Mitt. 2001, 322 = OLGR 2001, 414, Anlage G 4 im Verfahren 20 W 34/02; vgl. a. Beschluss vom 22.05.2000 - 20 W 43/99).

    Diese Ansicht ist aber nur wenig praktikabel und vernachlässigt die interpretatorische Anpassung des § 775 ZPO an Unterlassungstitel, die auf ein Dauerverhalten zugeschnitten sind (Senat, Beschluss vom 11.01.2001 - 20 W 78/00, GRUR-RR 2002, 151).

    Selbst wenn man aber doch eine zeitliche Beschränkung fordern wollte, liegt es, wie der beschließende Senat in seinem vorzitierten Beschluss ausgeführt hat (GRUR-RR 2002, 151, 152), nahe, sie bei Fehlen ausdrücklicher Erklärungen - der Interessenlage gemäß - als konkludent erfolgt anzusehen.

    Ein Ordnungsgeld ist jedenfalls so zu bemessen, dass der Verstoß sich "nicht lohnt" (vgl. Senat, Beschluss vom 11.01.2001 - 20 W 78/00, GRUR-RR 2002, 151, 152 - m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 34/02
    Der beschließende Senat steht seit langem auf dem Standpunkt, dass auch im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Hinblick auf den Strafcharakter von § 890 ZPO sowie mit Rücksicht auf die Interessenlage im Wettbewerbsrecht die Vollstreckungsmöglichkeit generell eröffnet bleiben muss (zuletzt Beschluss vom 11.01.2001 - 20 W 78/00, GRUR-RR 2002, 151 = Mitt. 2001, 322 = OLGR 2001, 414, Anlage G 4 im Verfahren 20 W 34/02; vgl. a. Beschluss vom 22.05.2000 - 20 W 43/99).

    Diese Ansicht ist aber nur wenig praktikabel und vernachlässigt die interpretatorische Anpassung des § 775 ZPO an Unterlassungstitel, die auf ein Dauerverhalten zugeschnitten sind (Senat, Beschluss vom 11.01.2001 - 20 W 78/00, GRUR-RR 2002, 151).

    Ein Ordnungsgeld ist jedenfalls so zu bemessen, dass der Verstoß sich "nicht lohnt" (vgl. Senat, Beschluss vom 11.01.2001 - 20 W 78/00, GRUR-RR 2002, 151, 152 - m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 35/02
    Der beschließende Senat steht seit langem auf dem Standpunkt, dass auch im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Hinblick auf den Strafcharakter von § 890 ZPO sowie mit Rücksicht auf die Interessenlage im Wettbewerbsrecht die Vollstreckungsmöglichkeit generell eröffnet bleiben muss (zuletzt Beschluss vom 11.01.2001 - 20 W 78/00, GRUR-RR 2002, 151 = Mitt. 2001, 322 = OLGR 2001, 414, Anlage G 4 im Verfahren 20 W 34/02; vgl. a. Beschluss vom 22.05.2000 - 20 W 43/99).

    Diese Ansicht ist aber nur wenig praktikabel und vernachlässigt die interpretatorische Anpassung des § 775 ZPO an Unterlassungstitel, die auf ein Dauerverhalten zugeschnitten sind (Senat, Beschluss vom 11.01.2001 - 20 W 78/00, GRUR-RR 2002, 151).

    Ein Ordnungsgeld ist jedenfalls so zu bemessen, dass der Verstoß sich "nicht lohnt" (vgl. Senat, Beschluss vom 11.01.2001 - 20 W 78/00, GRUR-RR 2002, 151, 152 - m.w.N.).

  • LG Bonn, 11.05.2006 - 6 T 110/06

    Rechtsschutzinteresse, Ordnungsmittel, einstweilige Verfügung, einstweilige

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 25.10.1966 entschieden (NJW 1967, 195 ff.) und mit seiner Entscheidung vom 23.04.1991 (NJW 1991, 3139) nochmals bekräftigt, dass die in § 890 Abs. 1 ZPO vorgesehenen Ordnungsmittel einen repressiven strafähnlichen Charakter haben, deren Verhängung eine Schuld im strafrechtlichen Sinne (§ 19 StGB) erfordere (vgl. auch Zöller-Stöber, a.a.O., § 890 Rn. 5; MüKo-Schilken, ZPO, 2. Aufl., § 890 Rn. 9; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 890 Rn. 15; BVerfG NJW 1981, 2457; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 211; OLG Düsseldorf WM 2002, 246; BayObLG WM 1989, 353; OLG Hamm MDR 1978, 585).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2020 - 16 WF 116/20

    Verhängung von Ordnungshaft wegen nochmaligen Verstoßes gegen eine einstweilige

    Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.01.2001 - 20 W 78/00 - juris, Rn. 8) hat die Einbeziehung von Ordnungsgeldern wegen Wettbewerbsverstößen, bezüglich derer Parallelbeschwerdeverfahren beim Landgericht anhängig waren, in ein Gesamtordnungsgeld gebilligt.
  • LG Stade, 18.04.2023 - 8 O 72/21

    Werbung; Globuli; HCG; Hormone

    Das Ordnungsgeld ist daher so zu bemessen, dass der aus dem Verstoß erzielte Gewinn abgeschöpft wird ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2001, 20 W 78/00 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.06.2001 - 6 U 271/00   

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https://dejure.org/2001,13615
OLG Hamburg, 07.06.2001 - 6 U 271/00 (https://dejure.org/2001,13615)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.06.2001 - 6 U 271/00 (https://dejure.org/2001,13615)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 6 U 271/00 (https://dejure.org/2001,13615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der vertraglichen Sorgfaltsverpflichtung eines Transportunternehmers; Schadensersatz für den Verlust von Gütern während eines Transports per LKW; Bestehen eines durch den Frachtführer verursachten unvermeidbaren Transportschadens

  • rechtsportal.de

    ZMR § 17 Abs. 2, 3
    Unvermeidbarkeit des Schadens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 290/97

    Vermeidbarkeit des Verlustes von Transportgut

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2001 - 6 U 271/00
    Je größer die mit der Güterbeförderung verbundenen Risiken sind, desto höhere Anforderungen sind an die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen zu stellen (BGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt VersR 2000, 1437, 1438; Koller, a.a.O., Art. 17 CMR Rz. 16 f; Fremuth/Thume, Kommentar zum Transportrecht, Art. 17 CMR Rdn. 38).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.03.2001 - 2 U 1404/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10959
OLG Koblenz, 23.03.2001 - 2 U 1404/00 (https://dejure.org/2001,10959)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.03.2001 - 2 U 1404/00 (https://dejure.org/2001,10959)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. März 2001 - 2 U 1404/00 (https://dejure.org/2001,10959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Appelationsgericht; Helsinki; Pfändung; Vollstreckung; Vollstreckbarkeitserklärung; Zinsen

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 92 Abs. 1 § 97 Abs. 1
    Vorläufige Vollstreckbarkeit einer finnischen Kostenentscheidung; Nachweis der Zustellung der ausländischen Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89

    Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2001 - 2 U 1404/00
    Der Beschwerderichter kann und muss gegebenenfalls die erforderliche Konkretisierung nachholen (vgl. BGH NJW 1990, 3084).
  • BGH, 21.04.1994 - IX ZB 8/94

    Rechtsbeschwerdefähige Entscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2001 - 2 U 1404/00
    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung nach Art. 38 Abs. 3 gebotene Berücksichtigung aller Umstände des Falles (vgl. BGH NJW 1994, 2156, 2157) gibt dem Senat keinen Anlass, die Zwangsvollstreckung der Antragsteller nur gegen Sicherheitsleistung zuzulassen.
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