Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3507
OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00 (https://dejure.org/2000,3507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2000 - 15 W 86/00 (https://dejure.org/2000,3507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 15 W 86/00 (https://dejure.org/2000,3507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinsbetreuer; Betreuung; Verein; Entlassung; Kündigung; Betreuungsverein; Beschwerdebefugnis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vereinsbetreuung durch freien Mitarbeiter

  • Judicialis

    FGG § 18; ; FGG § 20; ; BGB § 1897 Abs. 2; ; BGB § 1908 b Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 18 § 20; BGB § 1897 Abs. 2 § 1908b Abs. 4
    Begriff des Vereinsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vereinsbetreuer können keine freien Mitarbeiter sein!

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betreuungsleistungen
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der rechtlichen Betreuungsleistungen i.S.d. § 1896 BGB
    Anwendungsregelungen
    Betreuungsverein bzw. Vereinsbetreuer

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 17 XVII K 569
  • LG Bochum - 7 T 521/99
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 651
  • FGPrax 2000, 192
  • FamRZ 2001, 253
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 19.02.1999 - 13 T 715/99
    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00
    Während Jaschinski (NJW 1996, 1521 ff) und ihm folgend Diederichsen (in Palandt, BGB, 59.Auflage, § 1897 Rn.10) der Meinung sind, Vereinsbetreuer könne auch ein freier Mitarbeiter des Vereins sein, vertreten Bienwald (in Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung, § 1897 Rdnr.34), Schwab (in MK/BGB, 3. Aufl., § 1897 Rdnr. 9, 10 und FamRZ 1992, 493 [498]) und Dickescheid (in BGB/RGRK, 12. Aufl. [1999], § 1897 Rdnr. 4) die Auffassung, als Vereinsbetreuer kämen nur angestellte Mitarbeiter des Vereins in Betracht (ebenso LG München I BtPrax 1999, 117, das aus diesem Grund die Bestellung eines ehrenamtlichen Helfers als Vereinsbetreuer für ausgeschlossen hält).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 129/11

    Vereinsbetreuer - abhängige Beschäftigung (bejaht) - geringfügige Beschäftigung -

    Andererseits soll nach dem gesetzlichen Leitbild (vgl. BT-Drs. 11/5428, S. 126) der Vereinsbetreuer in den Betrieb des Vereins integriert sein, sein Amt als arbeitsvertragliche Aufgabe wahrnehmen und der Personalhoheit des Vereins unterliegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2000, 15 W 86/00, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14 ff.).
  • OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05

    Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Aufhebung der Betreuung wegen mangelnder

    Andererseits steht einem Betreuer eine Beschwerdebefugnis gegen seine Entlassung zu, bei einem Vereinsbetreuer hat dieses Recht der Betreuungsverein (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 651).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 390/03

    Betreuungsverfahren: Außerordentliche Beschwerde der Staatskasse gegen die

    Die Beschwerdeberechtigung der Betreuerin ergibt sich aus § 69 g Abs. 2 Satz 1 FGG, da die angefochtene Entscheidung deren Aufgabenkreis betrifft (vgl. Keidel/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rn. 21; OLG Hamm FGPrax 2000, 192).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Mai 2000 - 15 W 86/2000 -.
  • BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04

    Beschwerderecht des Betreuungsvereins bei Entlassung des Vereinsbetreuers -

    Das Oberlandesgericht Hamm hat überzeugend dargelegt, dass ein Betreuungsverein in dem Fall befugt ist, selbst Beschwerde einzulegen, in dem ausgesprochen wird, dass der Vereinsbetreuer die Betreuung künftig als Privatperson weiterführt (§ 1908b Abs. 4 Satz 2 BGB; OLG Hamm FamRZ 2001, 253).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00 - 25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4913
OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00 - 25 (https://dejure.org/2000,4913)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.10.2000 - 1 U 111/00 - 25 (https://dejure.org/2000,4913)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 1 U 111/00 - 25 (https://dejure.org/2000,4913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistungsansprüche im Falle der auftragsgemäßen Ausführung einer Notreparatur; Unzulässigkeit der Entscheidung durch Teilurteil bei Übereinstimmung des Klagegrundes sämtlicher aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleiteter prozessualer Ansprüche; Vorliegen ...

  • RA Kotz

    Notreparatur (hier Dachstuhl)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 286 § 539; BGB § 633 Abs. 3
    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Unterschreitung des gewöhnlichen Standards; Zulässigkeit eines Teilurteils

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Notreparatur am Dach: Was schuldet Handwerker? (IBR 2001, 176)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 329
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00
    Im Rahmen des § 301 Abs. 1 ZPO soll eine unterschiedliche Beurteilung von entscheidungsrelevanten Fragen im Rahmen eines Verfahrens gerade vermieden werden; die Bestimmung zielt darauf, es schon nicht zu einer unterschiedlichen Beurteilung bloßer Urteilselemente, die nicht in, Rechtskraft erwachsen, kommen zu lassen; dass hierdurch auch prozessuale Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet sein mögen, muss hingenommen werden (BGH NJW 1997, 453, 455).

    Demnach handelt es sich um mehrere Ansprüche aus einem Werkvertrag, für die ein und dieselbe Vorfrage, nämlich die Voraussetzungen des § 633 Abs. 3 BGB, von Bedeutung sind (BGH NJW 1997, 453, 455).

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00
    Handelt es sich um ein unzulässiges Teilurteil, so ist es kaum sachdienlich, wenn das Berufungsgericht zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zieht und gemäß § 540 ZPO darüber mitentscheidet, weil dann der gesamte nach dem ersten Teilurteil anhängig gebliebene Prozess erst in zweiter Instanz begonnen hätte (BGH NJW-RR 1994, 379, 381).
  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00
    Diese Gefahr ist insbesondere dann gegeben, wenn - wie hier - mehrere aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitete prozessuale Ansprüche im Klagegrund übereinstimmen (BGH NJW 1997, 3447 f.).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 1 U 570/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00
    Dies gilt zumal dann, wenn auch notwendige Beweise nicht erhoben worden sind (Senat, NJW-RR 2000, 138 = OLGR Saarbrücken 1999, 288 f.).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.1998 - 1 U 55/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00
    Auf Grund seiner Ermessensausübung hält der Senat an Stelle einer Selbstentscheidung (§ 540 ZPO) eine weder eines Antrages noch einer Rüge des Verfahrensmangels bedürfende Zurückverweisung der Sache für vorzugswürdig (Senat NJW-RR 1999, 719 f OLGR Saarbrücken 1999, 43, 45).
  • BGH, 29.09.2011 - VII ZR 87/11

    Sachmängelhaftung beim Werkvertrag: Abweichung des Werks von der vereinbarten

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, den das OLG Saarbrücken in der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung vom 25. Oktober 2000 (NZBau 2001, 329) zu beurteilen hatte.
  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 13 U 16/10

    Werkvertrag: Beweislast bei vom Unternehmer behaupteter

    Gibt der Besteller ein minderwertiges oder minderbrauchbares Werk in Auftrag, hat er die Folgen zu tragen (OLG Saarbrücken, NZBau 2001, 329, 330; Staudinger-Haas, Stand 2008, § 633 Rn. 174).

    Nach einer vom OLG Saarbrücken und im Schrifttum vertretenen Auffassung bleibt der Besteller auch bei einer vom Unternehmer behaupteten Beschaffenheitsvereinbarung "nach unten" darlegungs- und beweispflichtig für den Inhalt der von ihm behaupteten Vereinbarung (OLG Saarbrücken, NZBau 2001, 329, 330; Staudinger-Haas, Stand 2008, § 633 Rn. 191).

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Dem - teilweisen - Erfolg der Erstberufung steht nicht etwa bereits der Umstand entgegen, dass es sich bei der angefochtenen Entscheidung - und der abändernden, zuerkennenden Entscheidung des Senats - um ein unzulässiges Teilurteil handeln würde, was anzunehmen wäre, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bestünde (vgl. BGH NJW 2001, 78/79; NJW 1997, 1709 f.; Saarländisches OLG, OLGR 2001, 49).
  • OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Werks; Mängel von Sanierungsarbeiten

    Gibt der Besteller ein minderwertiges oder minder brauchbares Werk in Auftrag, hat er die Folgen zu tragen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 1 U 111/00, juris, Rn. 28).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 1 U 682/02

    Zur Möglichkeit der Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung die

    Dies gilt zumal dann, wenn auch notwendige Beweise nicht erhoben worden sind (Senat VersR 2002, 1378; NZBau 2001, 329 = OLG Report 2001, 49; NJW-RR 2000, 138 = OLG Report 1999, 288).
  • OLG Naumburg, 29.03.2006 - 1 U 48/05

    Voraussetzungen des objektiven und des subjektiven Tatbestandes des § 138 Abs. 1

    Dies gilt vor allem dann, wenn notwendige Beweise, die vom Gericht auch als solche erkannt wurden, nicht erhoben worden sind (vgl. Zöller/Gummer/Heßler, 25. Aufl. 2005, § 538 Rdn. 22 m.N.; OLG Saarbrücken, NZBau 2001, 329 f.).
  • OLG Hamm, 14.06.2005 - 28 U 190/04

    Beweislast, Soll-Beschaffenheit

    Dies gilt nach Auffassung des Senats auch dann, wenn der Verkäufer sich darauf beruft, dass eine Unterschreitung des gewöhnlichen Standards verabredet worden sei (vgl. zum alten Recht BGH NJW 1996, 2235; ferner OLG Saarbrücken OLGR 2001, 49 zu § 633 III BGB n.F.; abw.
  • OLG Saarbrücken, 19.02.2003 - 1 U 653/02

    Anspruch auf Restwerklohn

    Dies gilt zumal dann, wenn auch notwendige Beweise nicht erhoben worden sind (Senat NZBau 2001, 329 f = OLGR Saarbrücken 2001, 49 f; NJW-RR 2000, 138 = OLGR Saarbrücken 1999, 288 f).
  • OLG Naumburg, 01.08.2013 - 1 U 107/12

    Gerichtskosten: Nichterhebung der Auslagen für einen fachlich nicht ausreichend

    Auch ist nicht die Klägerin, sondern die Beklagte für die vertraglich vereinbarte Sollbeschaffenheit darlegungs- und beweispflichtig (OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Oktober 2000, 1 U 111/00 - BeckRS 2000, 17027 Rdn. 28; Genius, in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 634 Rdn. 70 m.w.N.; Jauernig/Mansel, BGB, 14. Aufl., § 633 Rdn. 4; Nierwetberg NJW 1993, 1745).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 22 U 11/16

    Architekt muss Planungswünsche des Bauherrn ermitteln - aber nicht grenzenlos!

    Macht der Besteller einer Werk-/Architektenleistung Mängelrechte geltend, hat er zwar grundsätzlich jeweils alle Voraussetzungen darzulegen bzw. zu beweisen; das gilt insbesondere für den Mangel i.S.v. § 633 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2001, VII ZR 383/99, NJW 2002, 223), d.h. zum einen die vertragliche Sollbeschaffenheit und zum anderen die Abweichung davon (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.10.2000, 1 U 111/00, NZBau 2001, 329).
  • LG Lübeck, 09.02.2023 - 14 S 33/21

    Mangelhaftes Gutachten wegen fehlender Qualifikation

  • OLG Saarbrücken, 15.06.2001 - 1 U 78/01

    Teilurteil, Buchauszug, Unzulässigkeit eines auf einen bestimmten Zeitraum

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,935
OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99 (https://dejure.org/1999,935)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.12.1999 - 1 Verg 4/99 (https://dejure.org/1999,935)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 1 Verg 4/99 (https://dejure.org/1999,935)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an der Ausschreibung für eine Baumaßnahme (Neutrassierung der Bundesfernverkehrsstraße "B 189" im Kreuzungsbereich mit dem Mittellandkanal); Vorgabe einer bestimmten Bauweise für das beabsichtigte Bauvorhaben durch die Vergabestelle unter Zulassung von ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie sind Nebenangebote zu prüfen und zu werten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind Nebenangebote zu prüfen und zu werten? (IBR 2000, 104)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss der Inhalt von technischen Nebenangeboten beschaffen sein? (IBR 2000, 105)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1636
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 31.01.1996 - 27 U 502/95

    Prüfungs- und Wertungspflichten des Bauherrn bei VOB-Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Wenngleich diese inhaltlichen Versäumnisse der Beschwerdeführerin bei der Erläuterung ihrer Nebenangebote 1 bis 3 aus zutreffender Sicht der Vergabestelle nicht ausreichten, die Nebenangebote als unvollständig auszuschließen - die Vorschrift des § 25 Nr. 1 VOB/A nimmt nur Bezug auf Pflichten nach § 21 Nr. 1 VOB/A, nicht auf solche nach § 21 Nr. 2 VOB/A - musste sich die Vergabestelle hier - entgegen der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin - nicht auf eine weitere Aufklärung, als geschehen, einlassen (vgl. auch OLG München NJW-RR 1997, 1514 f).

    Zur Ermittlung der relevanten Haupt- und Nebenangebote sowie Änderungsvorschläge sowie insbesondere der Gleichwertigkeit der eingereichten Nebenangebote gegenüber dem eigenen Verwaltungsentwurf muss der öffentliche Auftraggeber sorgfältige Nachforschungen nur im Rahmen der ihm verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Zuschlag- und mithin Angebotsbindungsfrist mit dem Ziel anstellen, möglichst sichere Erkenntnisse und Entscheidungsgrundlagen zu erlangen (vgl. OLG München NJW-RR 1997, 1514, 1515; Franke/Höfler/Bayer, a. a. O., Abschnitt II 10., Rn. 58).

    Angesichts der Kompliziertheit und Komplexität des Bauvorhabens sowie der Vielzahl und der Verschiedenheit der zu prüfenden Haupt- und Nebenangebote sowie Änderungsvorschläge sowie angesichts der relativen Kürze der ihr für die notwendigen umfangreichen Prüfungen zur Verfügung stehenden Zeiträume war ihr eine generelle Beauftragung weiterer externer Sachverständiger nicht zuzumuten (vgl. OLG München, NJW-RR 1997, 1514, 1515).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin kommt es für die vorgenannte Auswahlentscheidung nicht auf die objektive Richtigkeit der Auswahlentscheidung des Auftraggebers an (vgl. OLG München, NJW-RR 1997, 1514, 1515; Franke/Höfler/Mayer, a. a. O., Abschnitt II 10. Rn. 62).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.1990 - 23 U 127/89

    Vergabeverfahren nach VOB/A: Hinweispflichten des öffentlichen Auftraggebers auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Wie sich bereits aus dem Wortlaut von § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 VOB/A ergibt, geht es um eine Gesamtschau zahlreicher die Entscheidung beeinflussender und teilweise nur bedingt miteinander vergleichbarer bzw. zueinander ins Verhältnis setzbarer Einzelumstände und somit um eine Wertung, die - im Gegensatz zur Anwendung bloßer Verfahrensvorschriften - einen angemessenen Beurteilungsspielraum für den Auftraggeber voraussetzt (vgl. BGH, NJW 1985, 1466; OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596, 600; VÜA Bay, WuW 1996, 153, 160 f, VÜA Bay ZVgR 1998, 496).

    Diese Anforderungen, denen die Vergabestelle im vorliegenden Verfahren nach derzeitiger Bewertung durch den Senat gerecht geworden ist, sind auch sachgerecht (vgl. BGH BauR 1985, 75; BGH, BauR 1997, 636, und vorgehend OLG Düsseldorf, BauR 1996, 98; ebenso OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596; 636; OLG Celle, BauR 1994, 627).

  • BGH, 08.11.1984 - VII ZR 51/84

    Bauvergabe durch öffentlichen Auftraggeber: Annehmbarstes Angebot

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Wie sich bereits aus dem Wortlaut von § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 VOB/A ergibt, geht es um eine Gesamtschau zahlreicher die Entscheidung beeinflussender und teilweise nur bedingt miteinander vergleichbarer bzw. zueinander ins Verhältnis setzbarer Einzelumstände und somit um eine Wertung, die - im Gegensatz zur Anwendung bloßer Verfahrensvorschriften - einen angemessenen Beurteilungsspielraum für den Auftraggeber voraussetzt (vgl. BGH, NJW 1985, 1466; OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596, 600; VÜA Bay, WuW 1996, 153, 160 f, VÜA Bay ZVgR 1998, 496).

    Diese Anforderungen, denen die Vergabestelle im vorliegenden Verfahren nach derzeitiger Bewertung durch den Senat gerecht geworden ist, sind auch sachgerecht (vgl. BGH BauR 1985, 75; BGH, BauR 1997, 636, und vorgehend OLG Düsseldorf, BauR 1996, 98; ebenso OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596; 636; OLG Celle, BauR 1994, 627).

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Der Preis gewinnt nur dann für die Vergabeentscheidung ausschlaggebende Bedeutung, wenn die auf die Ausschreibung eingereichten und in der engeren Wahl stehenden Angebote hinsichtlich der für die Vergabeentscheidung nach den Vergabebedingungen maßgebenden Kriterien sachlich und im Hinblick auf den Inhalt des Angebotes in technischer, gestalterischer, funktionsbedingter und sicherheitstechnischer Hinsicht gleichwertig sind (vgl. BGH, BauR 1999, 736; BGH Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98 -).

    Subjektiv ist dabei zu berücksichtigen, was der spezielle Auftraggeber in seiner Lage als für seine Ziele und Bestrebungen richtig erachtet, wenn und insoweit diese Ziele und Bestrebungen bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind (vgl. BGH, NJW 1998, 3644; BGH, BauR 1999, 736).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Der Preis gewinnt nur dann für die Vergabeentscheidung ausschlaggebende Bedeutung, wenn die auf die Ausschreibung eingereichten und in der engeren Wahl stehenden Angebote hinsichtlich der für die Vergabeentscheidung nach den Vergabebedingungen maßgebenden Kriterien sachlich und im Hinblick auf den Inhalt des Angebotes in technischer, gestalterischer, funktionsbedingter und sicherheitstechnischer Hinsicht gleichwertig sind (vgl. BGH, BauR 1999, 736; BGH Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98 -).
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 106/95

    Pflicht des Auftraggebers zur Bekanntgabe wesentlicher Änderungen der

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Diese Anforderungen, denen die Vergabestelle im vorliegenden Verfahren nach derzeitiger Bewertung durch den Senat gerecht geworden ist, sind auch sachgerecht (vgl. BGH BauR 1985, 75; BGH, BauR 1997, 636, und vorgehend OLG Düsseldorf, BauR 1996, 98; ebenso OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596; 636; OLG Celle, BauR 1994, 627).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Subjektiv ist dabei zu berücksichtigen, was der spezielle Auftraggeber in seiner Lage als für seine Ziele und Bestrebungen richtig erachtet, wenn und insoweit diese Ziele und Bestrebungen bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind (vgl. BGH, NJW 1998, 3644; BGH, BauR 1999, 736).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1995 - 23 U 118/94

    Schadenersatzanspruch eines Bieters in einem Ausschreibungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Diese Anforderungen, denen die Vergabestelle im vorliegenden Verfahren nach derzeitiger Bewertung durch den Senat gerecht geworden ist, sind auch sachgerecht (vgl. BGH BauR 1985, 75; BGH, BauR 1997, 636, und vorgehend OLG Düsseldorf, BauR 1996, 98; ebenso OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596; 636; OLG Celle, BauR 1994, 627).
  • OLG Celle, 14.03.1994 - 14 U 57/93

    Ausgeschriebene Arbeiten; Versagung des Zuschlags; Koordination zwischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
    Diese Anforderungen, denen die Vergabestelle im vorliegenden Verfahren nach derzeitiger Bewertung durch den Senat gerecht geworden ist, sind auch sachgerecht (vgl. BGH BauR 1985, 75; BGH, BauR 1997, 636, und vorgehend OLG Düsseldorf, BauR 1996, 98; ebenso OLG Düsseldorf, BauR 1990, 596; 636; OLG Celle, BauR 1994, 627).
  • OLG Naumburg, 20.12.2012 - 2 U 92/12

    Pauschalpreisnebenangebot - Vergabenachprüfungsverfahren: Anspruch des Bieters

    (1) Das Nebenangebot Nr. 1 der Auftragnehmerin war schon unvollständig und hätte deswegen nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 2 S. 5 VOB/A zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden müssen, weil die Auftragnehmerin trotz des vergaberechtlich zulässigen (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 22.12.1999, 1 Verg 4/99 "Nebenangebot I", BauR 2000, 1636; Beschluss v. 11.07.2000, 1 Verg 4/00 "Nebenangebot II", OLGR 2001, 191) und auch eindeutigen Verlangens der Beklagten sowohl in der Vergabebekanntmachung als auch in den Bewerbungsbedingungen einen Nachweis der Gleichwertigkeit des Pauschalpreisangebots mit dem Angebot eines Einheitspreisvertrages nicht geführt hatte.
  • OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Verg 3/03

    Vergaberecht: Leistungsverzeichnis keine Bekanntgabe; Präklusion einer

    Entsprechend der Leistungsbeschreibung (§ 9 Nr. 1 VOB/A) müssen Nebenangebote so erschöpfend und mit allen Daten beschrieben sein, dass der Auftraggeber sich ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann (Senat a.a.0.; OLG Frankfurt a.a.O. BayObLG, Beschluss vom 24. Oktober 2000 Verg. 6/00; OLG Naumburg IBR 2000, 105; OLGR 2001, 191; Ingenstau/Korbion a.a.0.; Heiermann/Riedl/Rusam a.a.0.; Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen a.a.0.

    Nebenangebote sind stets so zu werten, wie sie abgegeben worden sind (Senat a.a.0.; OLG Naumburg IBR 2000, 105; OLG Frankfurt a.a.0.; Heiermann/Riedl/Rusam a.a.0.).

  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

    der zugehörigen elektrotechnischen Installationen einschließt (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 22.12.1999, 1 Verg 4/99, BauR 2000, 1636 ff. m. w. N.]; OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Celle, Beschl. v. 10.01.2008 13 Verg 11/07; BGH, Beschl. v. 23.03.2011, X ZR 92/09, NZBau 2011, 438).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3450
OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00 (https://dejure.org/2000,3450)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.2000 - 19 U 89/00 (https://dejure.org/2000,3450)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 2000 - 19 U 89/00 (https://dejure.org/2000,3450)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 539
  • NJW-RR 2002, 1656 (Ls.)
  • WM 2001, 1431
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1955 - II ZR 153/54

    Aufrechnung gegen abgetretene Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00
    Das bedeutet nicht nur, dass dem Schuldner, der vor der Abtretung eine Forderung gegen den bisherigen Gläubiger erworben hat, eine schon vorhandene Aufrechnungsbefugnis erhalten bleibt, sondern auch die Rechtsstellung, die ihm ohne die Abtretung später einmal die Tilgung seiner Schuld durch Aufrechnung ermöglicht hätte (BGHZ 19, 153, 157; 58, 327, 329).

    Dies hat auch der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden (BGHZ 19, 153, 157; 58, 327, 329, 332: 63, 339, 342f.).

    § 406 BGB will die Rechte des gutgläubigen Schuldners gegenüber § 404 BGB erweitern (BGHZ 19, 153, 156; Denck DB 1977, 1494), nicht aber zu einer Verschlechterung der Rechtsstellung desjenigen führen, der von der Abtretung Kenntnis, aber bereits seinerseits eine zumindest gleichzeitig fällig werdende Forderung erworben hat.

  • BGH, 27.04.1972 - II ZR 122/70

    Allgemeines Vertragsrecht-Abtretung genossenschaftl. Auseinandersetzungsguthaben

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00
    Das bedeutet nicht nur, dass dem Schuldner, der vor der Abtretung eine Forderung gegen den bisherigen Gläubiger erworben hat, eine schon vorhandene Aufrechnungsbefugnis erhalten bleibt, sondern auch die Rechtsstellung, die ihm ohne die Abtretung später einmal die Tilgung seiner Schuld durch Aufrechnung ermöglicht hätte (BGHZ 19, 153, 157; 58, 327, 329).

    Auch wenn die Gegenforderung, deren Grund schon vor der Abtretung gelegt war, erst nach der Abtretung, aber zumindest gleichzeitig mit der zedierten Forderung fällig wird, so ist die von vorneherein begründete Aussicht des Schuldners auf die Aufrechnung geschützt (BGHZ 58, 327, 332; Münchener Kommentar/ Roth, BGB, 3. Aufl., § 406 Rdnr. 2).

    Dies hat auch der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden (BGHZ 19, 153, 157; 58, 327, 329, 332: 63, 339, 342f.).

  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 267/74

    Kenntnis einer Vorausabtretung bei § 406 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00
    Schließlich ist zu bedenken, dass der der maßgeblichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 66, 384ff.) zugrunde liegende Sachverhalt die Besonderheit aufwies, dass die Gesellschafter und Geschäftsführer der Schuldnerin und der Zedentin identisch waren und das Interesse der Schuldnerin im dortigen konkreten Fall weniger schutzbedürftig schien.
  • BFH, 23.04.1985 - VII R 26/82
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00
    Schließlich hat der Bundesfinanzhof entschieden, der sinngemäßen Anwendung des § 406 BGB im Recht der Ausfuhrerstattungen und des Währungsausgleichs entspreche es, dass die Kenntnis von der Vorausabtretung einer Erstattungsforderung nicht wie die Kenntnis von der Abtretung behandelt werde (BFHE 144, 92ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1991 - 6 U 163/90
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00
    Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit der er sich der damaligen Mindermeinung angeschlossen hat, hat zahlreiche Gegenstimmen erfahren (vgl. die Zusammenstellung bei Serick, BB 1982, 873, 874 Fußnoten 11 bis 14; zweifelnd auch OLG Düsseldorf ZIP 1991, 1494, 1499).
  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84

    Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2000 - 19 U 89/00
    Geht man von diesem Zweck des § 404 BGB aus, so bedeutet dies aber, dass dem Schuldner, der zur Zeit der Abtretung eine - wenn auch noch nicht fällige -Gegenforderung hatte, die Aufrechnungsmöglichkeit gemäß §§ 404, 406 BGB erhalten bleiben muss und ihm die Kenntnis von der Vorausabtretung ebenso wenig schaden kann (vgl. auch BGHZ 93, 71, 78; RGRK/ Weber, 12. Aufl. § 404 Rdnrn. 11, 15).
  • BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 327/00

    Rechtsfolgen der Kenntnis einer Vorausabtretung

    Zur Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Entscheidung veröffentlicht ist (WM 2001, 1431 ff mit Anm. Schwarz WM 2001, 2185 ff, Wagner WuB IV A. § 406 BGB 1.01 und Emde EWiR 2001, 415), ausgeführt, der Klägerin stehe die abgetretene Kaufpreisforderung nicht zu, weil diese durch Aufrechnung der Schuldnerin mit Gegenforderungen erloschen sei.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.08.2000 - 7 U 186/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3354
OLG Frankfurt, 16.08.2000 - 7 U 186/99 (https://dejure.org/2000,3354)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.08.2000 - 7 U 186/99 (https://dejure.org/2000,3354)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. August 2000 - 7 U 186/99 (https://dejure.org/2000,3354)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 3 Buchst a AVB/ARKV
    Auslandskrankenversicherung: Erstattung der Kosten des medizinisch notwendigen Rücktransports aus der Antarktis

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rücktransport aus der Antarktis in der Auslandskrankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Auslandskrankenversicherung; Kosten eines Rücktransports; Gefahr für Leib und Leben; Versorgung am Unfallort; Rücktransportkosten; Vertragsinhalt

  • Judicialis

    AVB-RK § 4 Abs. 3 a; ; AVB-RK § 4 Abs. 1; ; AVB-RK § 6 Abs. 1 a; ; VVG § 67 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 543; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB für Auslandsreisekrankenversicherung § 1; AVB für Auslandsreisekrankenversicherung § 4
    Kostenerstattung bei Rücktransport wegen medizinischer Unterversorgung am Unfallort

  • rechtsportal.de

    Auslandskrankenversicherung - Kosten des Rücktransports

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auslandskrankenversicherung - Rücktransport aus der Antarktis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 531
  • VersR 2002, 745
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 16.12.1993 - 22 W 37/93

    Ärztliche Heilbehandlung im Ausland; Kosten des Rücktransports; Versicherer; Treu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2000 - 7 U 186/99
    Der Senat folgt den Erwägungen in den Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 28.03.1995 (VersR 1996, 1402) wie den Erwägungen OLG Frankfurt - 22. ZS - v. 16.12.1993 (OLGR 1994, 42 = r + s 1994, 150 f.), dass unabhängig von einer etwaigen medizinischen Unterversorgung im Ausland ein Rücktransport mittels eines Ambulanzflugzeuges allein aufgrund des Krankheitsbildes und des Alters des Klägers erstattbar war und darüber hinaus der Versicherer sich nach Treu und Glauben nicht darauf berufen kann, ein Rücktransport des Erkrankten aus dem Ausland sei weder medizinisch notwendig noch ärztlich angeordnet gewesen, wenn die Kosten, die er für die ärztliche Heilbehandlung im Ausland zu erstatten gehabt hätte, ähnlich hoch seien wie die Kosten des Rücktransportes in die BRD, wo der Versicherer angesichts einer etwaigen, von der Beklagten angenommenen Eintrittspflicht der Berufsgenossenschaft keine Kosten für die Heilbehandlung zu erbringen gehabt hätte.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1995 - 4 U 76/94

    Reisekrankenversicherung; Medizinische Unterversorgung; Rücktransport;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2000 - 7 U 186/99
    Der Senat folgt den Erwägungen in den Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 28.03.1995 (VersR 1996, 1402) wie den Erwägungen OLG Frankfurt - 22. ZS - v. 16.12.1993 (OLGR 1994, 42 = r + s 1994, 150 f.), dass unabhängig von einer etwaigen medizinischen Unterversorgung im Ausland ein Rücktransport mittels eines Ambulanzflugzeuges allein aufgrund des Krankheitsbildes und des Alters des Klägers erstattbar war und darüber hinaus der Versicherer sich nach Treu und Glauben nicht darauf berufen kann, ein Rücktransport des Erkrankten aus dem Ausland sei weder medizinisch notwendig noch ärztlich angeordnet gewesen, wenn die Kosten, die er für die ärztliche Heilbehandlung im Ausland zu erstatten gehabt hätte, ähnlich hoch seien wie die Kosten des Rücktransportes in die BRD, wo der Versicherer angesichts einer etwaigen, von der Beklagten angenommenen Eintrittspflicht der Berufsgenossenschaft keine Kosten für die Heilbehandlung zu erbringen gehabt hätte.
  • OLG Celle, 11.02.1965 - 1 U 186/64
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2000 - 7 U 186/99
    Das bedarf deshalb keiner Klärung, weil die Beklagte nicht dargelegt hat, dass dem Kläger vorgeworfen werden kann, Regressansprüche der Beklagten durch Erlass, Verzicht Vergleich oder die Abtretung etwaiger Entschädigungsansprüche vorsätzlich aufgegeben zu haben (vgl. hierzu OLG Celle VersR 1965, 349 (350); Bruck/Möller/Sieg VVG", 8. Aufl. § 67 Anm. 73 und 7; Honsell/Baumann Berliner Komm. zum VVG", § 67 Rn. 117; Römer/Langheid "VVG", § 67 Rn. 41).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4239
OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99 (https://dejure.org/2000,4239)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2000 - 8 U 113/99 (https://dejure.org/2000,4239)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2000 - 8 U 113/99 (https://dejure.org/2000,4239)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Studienkreis II -, Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf einen FV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 1169
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.1982 - VIII ZR 201/81

    Unwirksamkeit einer Vielzahl einzelner Bestimmungen in einem Formularvertrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
    Die beanstandeten Regelungen sind jedoch so gewichtig, daß ihre Änderung oder Anpassung zu einer gänzlich neuen und völlig abweichenden Vertragsgestaltung führen müßte, die vom Parteiwillen nicht mehr getragen würde (vgl. dazu BGH, Urt.v.06.10.1982 - VIII ZR 201/81 - in NJW 1983, S.159 [162 re.Sp.]; BGH, Urt.v.14.12.1994 - VIII ZR 46/94 - in NJW 1995, S.722 [724]).
  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
    Die beanstandeten Regelungen sind jedoch so gewichtig, daß ihre Änderung oder Anpassung zu einer gänzlich neuen und völlig abweichenden Vertragsgestaltung führen müßte, die vom Parteiwillen nicht mehr getragen würde (vgl. dazu BGH, Urt.v.06.10.1982 - VIII ZR 201/81 - in NJW 1983, S.159 [162 re.Sp.]; BGH, Urt.v.14.12.1994 - VIII ZR 46/94 - in NJW 1995, S.722 [724]).
  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85

    Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
    Daß Franchiseverträge grundsätzlich der Sittenwidrigkeitskontrolle unterliegen, ist, soweit ersichtlich, unstreitig (Emmerich, aaO. S.763[re.Sp.]; Martinek, moderne Vertragstypen, S.90; ders. in Handbuch des Vertriebsrechts, aao. § 19 111, 2; ders. in Franchising, S.301 ff; Skaupy, Franchising, 2.Aufl. S.128; zur Rspr. vgl.BGH, Urt.v.12.11.1986 - VIII ZR 280/85 in NJW 1987, S.639).
  • BGH, 18.06.1990 - II ZR 132/89

    Formbedürftigkeit des Erwerbs von Beteiligungen an einer im Ausland belegenen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
    Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung, die grundsätzlich die Regeln der fehlerhaften Gesellschaft auf alle Typen der stillen Gesellschaft anwenden will (vgl. Karsten Schmidt, aaO., mit Nachweisen), ist nicht einheitlich (vgl. BGH, Urt.v.18.06.1990 - II ZR 132/89 - in BB 1990, S.1997), sondern auch sie sieht in der zuletzt zitierten Entscheidung dann keinen Raum für die Anwendung der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft, wenn die Gesellschaft - wie auch in dem vorliegenden Fall - nicht über ein Gesellschaftsvermögen verfügt.
  • LG Bochum, 28.04.1999 - 2 O 7/99

    Sittenwidrigkeit des FV, Knebelung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
    8 U 113/99 OLG Hamm 2 O 7/99 LG Bochum.
  • BGH, 28.11.1975 - I ZR 127/73

    Abgrenzung HV / U, Sittenwidrigkeit eines Absatzmittlungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
    Die Unausgewogenheit einer Vertragbeziehung, in der ein Vertragsteil allein alle Risiken trägt, der Partner sich jedoch ohne Übernahme eines Risikos maßgeblichen Einfluß auf die Geschicke des Unternehmens vorbehält und dabei risikolos Einnahmen erzielt, deutet auf eine verwerfliche Gesinnung desjenigen Vertragspartners, der sich die übermäßigen vertraglichen Vorteile verschafft hat (so BGH, Urt.v.28.11.1975 - I ZR 127/73 in WM 1976, S. 181 [182 re.Sp.]; vgl. ferner zur Beschränkung der unternehmerischen Freiheit OLG Frankfurt in NJW 1967, S.1043).
  • OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02

    Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter; Rückabwicklung nach Prospekt-

    Ausnahmen wurden bisher nur zugelassen, wenn gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder besonders schutzwürdiger Personen einer derartigen Abwicklung entgegen standen (BGHZ 26, 330, 355; BGHZ 55, 5, 9; BGHZ 62, 234, 240 f.; BGHZ 75, 214, 217 f.; OLG Hamm, OLGR 2001, 49, 50 f.).

    Lediglich der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart (OLGR 1999, 430, 431), das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011) und der 8. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 2001, 49, 50 f.) lehnten bisher die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft ab, der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart und das OLG Rostock aus Gründen des Verbraucherschutzes bei Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes, der 8. Zivilsenat des OLG Hamm bei Annahme einer gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßenden stillen Beteiligungen.

  • OLG Schleswig, 13.06.2002 - 5 U 78/01

    Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu einer

    Ist somit schon die generelle Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft jedenfalls nicht zweifelsfrei (vgl. zur Kritik K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., § 6 II 3; Belz in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 2, § 31 StG Rn. 21 ff. und neuestens Österr. OGH NZG 2001, 465 ff.), so hat zum anderen selbst die eine Abwicklung über die fehlerhafte Gesellschaft befürwortende bisherige Rechtsprechung dann Ausnahmen zugelassen, wenn gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter, besonders schutzwürdiger Personen einer derartigen Abwicklung entgegenstehen (BGHZ 26, 330, 335; 55, 5, 9; 62, 234, 240 f.; 75, 214, 217 f.; OLG Hamm OLGR 2001, 49, 50 f.).
  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02

    Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer

    Ausnahmen wurden bisher nur zugelassen, wenn gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder besonders schutzwürdiger Personen einer derartigen Abwicklung entgegen standen (BGHZ 26, 330, 355; BGHZ 55, 5, 9; BGHZ 62, 234, 240 f.; BGHZ 75, 214, 217 f.; OLG Hamm, OLGR 2001, 49, 50 f.).

    Lediglich der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart (OLGR 1999, 430, 431), das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011) und der 8. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 2001, 49, 50 f.) lehnten bisher die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft ab, der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart und das OLG Rostock aus Gründen des Verbraucherschutzes bei Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes, der 8. Zivilsenat des OLG Hamm bei Annahme einer gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßenden stillen Beteiligungen.

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08

    Sittenwidrigkeit eines Franchise- und Untermietvertrags

    aa) Eine sittenwidrige Knebelung wird bei Franchiseverträgen insbesondere dann bejaht, wenn der Franchisenehmer annähernd vollkommen dem Willen des Franchisegebers unterworfen und faktisch zum Angestellten im eigenen Betrieb wird; weiter wird auf eine einseitige Risikoverteilung abgestellt (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 13.03.2000 - 8 U 113/99, NZG 2000, 1169, 1170 f., OLG München, Urt. v. 26.06.2002 - 7 U 5730/01, BB 2002, 2521ff).
  • OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 8 U 206/06

    Außerordentliche Kündigung eines Franchisevertrags wegen Verstoß gegen

    Eine sittenwidrige Knebelung wird bei Franchiseverträgen insbesondere dann bejaht, wenn der Franchisenehmer annähernd vollkommen dem Willen des Franchisegebers unterworfen und faktisch zum Angestellten im eigenen Betrieb wird; weiter wird auf eine einseitige Risikoverteilung abgestellt (vgl. Becker in Metzlaff, Praxishandbuch Franchising, § 11 Rdnr. 159 ff., 173 ff.; OLG Hamm NZG 2000, 1169, 1170 f.).
  • OLG Köln, 22.05.2015 - 19 U 170/14
    Eines der typischen Merkmale des Franchise-Vertrags ist mithin die enge Einbindung des Franchisenehmers in das von dem Franchisegeber vorgegebene Vertriebssystem mit der ständigen Betrauung und Verpflichtung des Franchisenehmers zur Abnahme der Produkte des Franchisegebers (vergleiche OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2000, 8 U 113/99, zitiert nach juris; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 3. Auflage, § 84 Rn. 158 f., zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3465
OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01 (https://dejure.org/2001,3465)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.02.2001 - 15 WF 38/01 (https://dejure.org/2001,3465)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 15 WF 38/01 (https://dejure.org/2001,3465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vaterschaftsanfechtung durch die Kindesmutter: Zulässigkeit nach einvernehmlicher heterologer Insemination im Ausland

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1600 BGB
    Vaterschaftsanfechtung durch die Mutter; Zulässigkeit ; Heterologe Insemination; Ausland; Samenspende; Kindeswohl

  • Wolters Kluwer

    Vaterschaftsanfechtung durch die Mutter; Zulässigkeit ; Heterologe Insemination; Ausland; Samenspende; Kindeswohl

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anfechtung durch die Mutter auch bei Samenspende

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3419
  • FamRZ 2001, 700
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 128/94

    Verzicht auf Anfechtung der Ehelichkeit eines im Wege der heterologen

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01
    Wäre dies aber der Fall, so wäre ihr entsprechender Verzicht ebenso unwirksam wie derjenige des Ehemannes, der - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 2921 = FamRZ 1995, 1272; NJW 1995, 2028, 2029 = FamRZ 1995, 861, 862; NJW 1983, 2073 = FamRZ 1983, 686) und des Senats (NJW 1992, 1516) - sein Anfechtungsrecht nicht durch rechtsgeschäftlichen Ausschluss verliert.

    Die Herleitung des Missbrauchseinwands aus dem Widerspruch zur Verzichtserklärung liefe darauf hinaus, die gesetzliche Bewertung des Verzichts als eine unwirksame Erklärung nicht anzuerkennen (BGH NJW 1995, 2921, 2923 = FamRZ 1995, 1272, 1275) und durch eine rechtspolitisch-ideologisch bevorzugte eigene Bewertung zu ersetzen.

  • OLG Celle, 25.10.1991 - 15 U 7/91

    Widerruf der Zustimmung zur Fremdinsemination ; Ehelichkeitsanfechtung bei

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01
    Wäre dies aber der Fall, so wäre ihr entsprechender Verzicht ebenso unwirksam wie derjenige des Ehemannes, der - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 2921 = FamRZ 1995, 1272; NJW 1995, 2028, 2029 = FamRZ 1995, 861, 862; NJW 1983, 2073 = FamRZ 1983, 686) und des Senats (NJW 1992, 1516) - sein Anfechtungsrecht nicht durch rechtsgeschäftlichen Ausschluss verliert.
  • BGH, 07.04.1983 - IX ZR 24/82

    Ehelichkeitsanfechtung bei heterologer künstlicher Samenübertragung

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01
    Wäre dies aber der Fall, so wäre ihr entsprechender Verzicht ebenso unwirksam wie derjenige des Ehemannes, der - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 2921 = FamRZ 1995, 1272; NJW 1995, 2028, 2029 = FamRZ 1995, 861, 862; NJW 1983, 2073 = FamRZ 1983, 686) und des Senats (NJW 1992, 1516) - sein Anfechtungsrecht nicht durch rechtsgeschäftlichen Ausschluss verliert.
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01
    Wäre dies aber der Fall, so wäre ihr entsprechender Verzicht ebenso unwirksam wie derjenige des Ehemannes, der - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 2921 = FamRZ 1995, 1272; NJW 1995, 2028, 2029 = FamRZ 1995, 861, 862; NJW 1983, 2073 = FamRZ 1983, 686) und des Senats (NJW 1992, 1516) - sein Anfechtungsrecht nicht durch rechtsgeschäftlichen Ausschluss verliert.
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Deshalb ist die Erfolgsaussicht einer beabsichtigten Rechtsverfolgung zu bejahen und Prozeßkostenhilfe, wenn die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind, zu gewähren, wenn ein Rechtsmittel zugelassen werden müßte, weil die durch die Rechtsverfolgung aufgeworfenen Rechtsfragen einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen (OLG Karlsruhe, IPRax 1988, 176; OLG Köln, MDR 2000, 601; OLG Celle, FamRZ 2001, 700, 701).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 321/19

    Vaterschaftsanfechtung durch Mutter: Voraussetzungen; rechtsgeschäftlicher

    Gleiches galt vor Einführung des heutigen § 1600 Abs. 4 BGB durch das Gesetz zur weiteren Verbesserung der Kinderrechte vom 9. April 2002 (BGBl. I S. 1239; Kinderrechteverbesserungsgesetz - KindRVerbG) für die Zustimmung des Ehemanns zur Vornahme einer heterologen Insemination und einen gleichzeitig erklärten Anfechtungsverzicht (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 1995 - XII ZR 128/94 - FamRZ 1995, 1272, 1275; ebenso zum Anfechtungsrecht der Mutter OLG Celle FamRZ 2001, 700, 701 f.).
  • BGH, 27.03.2002 - XII ZR 203/99

    Anfechtung der Vaterschaft des geschiedenen Ehemanns durch die allein

    Wie das Berufungsgericht - ohne die richtigen Schlußfolgerungen daraus zu ziehen - im Ansatz richtig sieht, wäre es nicht sinnvoll, zum Zwecke der Beteiligung des Kindes der allein sorgeberechtigten Klägerin ihre eigene Klage zuzustellen, um sie für das Kind entscheiden zu lassen, ob das Kind dem Rechtsstreit auf ihrer oder auf der Seite ihres Prozeßgegners beitreten soll (im Ergebnis wie hier OLG Celle, FamRZ 2001, 700, 702; Coester-Waltjen in MünchKomm-ZPO aaO § 640 e Rdn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 84/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4920
OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 84/00 (https://dejure.org/2000,4920)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.08.2000 - 19 U 84/00 (https://dejure.org/2000,4920)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. August 2000 - 19 U 84/00 (https://dejure.org/2000,4920)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bucheinsichtsrecht ; Anderweitige Rechtshängigkeit; Handelsvertreter; Einsicht in die Geschäftsbücher ; Buchauszug

  • Judicialis

    HGB § 87 c Abs. 4; ; HGB § 88; ; ZPO § 261 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 538 1 Nr. 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    HGB § 87c Abs. 4
    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 87c Abs. 4
    Anspruch des Handelsvertreters auf Bucheinsicht nach rechtskräftiger Abweisung der Klage auf Erteilung eines Buchauszugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    Anspruch auf Bucheinsicht, Voraussetzungen, Erfüllung des Anspruchs auf Buchauszug, Kosten der Bucheinsicht, Schadensersatz, Antrag auf Feststellung der Schadensersatzpflicht des U

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 2269
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.2000 - 19 U 84/00
    Diese Befugnis ergibt sich in entsprechender Anwendung von § 538 1 Nr. 3 ZPO (vgl. BGH NJW 1985, 862, 863 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.11.2022 - 18 U 138/18

    Bucheinsicht und Vollstreckung aus einem Titel auf Bucheinsicht

    Es genügt dabei das Bestehen von begründeten Zweifeln, die sich auf einen nicht ganz unerheblichen Punkt beziehen und Auswirkungen auf einen Zahlungsanspruch des Handelsvertreters haben können (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.02.2000 - Az. 16 U 107/99, in: BeckRS 2000, 16658, Rn. 101; OLG Köln, Urt. v. 11.08.2000 - Az. 19 U 84/00, in: BeckRS 2000, 30126514; OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Frankfurt a.M., a.a.O.; OLG München, a.a.O.; Hopt, HGB, 41. Aufl. 2022, § 87c, Rn. 25; Löwisch, in: EBJS, 4. Aufl. 2020, § 87c, Rn. 98; Thume in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 5. Aufl. 2019, § 87c, Rn. 38).
  • OLG München, 10.03.2021 - 7 U 1711/19

    Leistungen, Berufung, Marke, Buchauszug, Vertragsschluss, Zweifel, Software,

    Dabei genügt es für das Entstehen des Bucheinsichtsanspruchs, wenn die Zweifel nur eine Position des Buchauszugs betreffen (OLG Köln, Urteil vom 11.08.2000 - 19 U 84/00, Rdnr. 3, so auch schon die Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf, vgl. BT-Drs. 1/3856, S. 29, OLG Frankfurt, Urteil vom 25.09.2014 - 16 U 124/13, Rdnr. 14: Zweifel hinsichtlich einzelner nicht ganz unerheblicher Geschäfts- oder Abrechnungsmodalitäten").
  • LAG Düsseldorf, 09.06.2020 - 3 Sa 114/20

    Provisionsklage im Wege der Stufenklage; Umfang des anspruchs auf Bucheinsicht

    Vielmehr genügt es, wenn nur hinsichtlich eines Punktes Zweifel bestehen (vgl. Begr. RegE BT-Drucks. 1/3856 S. 29; LAG Düsseldorf vom 04.10.2019 - 6 Sa 142/19, n.v., zu B. I. 2. a) der Gründe; OLG Köln vom 11.08.2000 - 19 U 84/00, juris, Rz. 3; MüKoHGB/v. Hoyningen-Huene, 4. Auflage, § 87c Rn. 67;Oetker/Busche, HGB, 6. Auflage, § 87c Rn. 30; Staub/Emde, HGB, 5. Auflage, § 87c Rn. 151; Heymann/Stöber, HGB, 3. Auflage, § 87c Rn. 35), jedenfalls soweit es sich nicht um ganz unerhebliche Geschäfts- oder Abrechnungsmodalitäten geht (OLG Frankfurt vom 25.09.2014 - 16 U 124/13, juris, Rz. 14; Heymann/Stöber, HGB, 3. Auflage, § 87c Rn. 35).
  • LG Hamburg, 07.04.2021 - 401 HKO 23/16

    Provisionsklage des Handelsvertreters im Wege der Stufenklage: Voraussetzungen

    Vielmehr genügt es, wenn sich die Zweifel auf einzelne - nicht ganz unerhebliche - Geschäfts- oder Abrechnungsmodalitäten beschränken (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.09.2014, Az. 16 U 124/13, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 11.08.2000, Az. 19 U 84/00 zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 08.12.2010 - 12 U 1242/10
    b) Voraussetzung dieses Bucheinsichtsrechts des Handelsvertreters sind "begründete Zweifel" an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des erteilten Buchauszugs, wobei bereits derartige Zweifel auch nur in einem Punkt genügen (Baumbach/Hopt, HGB 34. Aufl. § 87c Rn. 25; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 2. Aufl. § 87c Rn. 77; von Hoyningen-Huene in: MünchKomm-HGB, 3. Aufl. § 87c Rn. 67; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 382; OLG Köln OLGR 2001, 49; jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.2001 - 19 U 134/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5683
OLG Köln, 12.01.2001 - 19 U 134/00 (https://dejure.org/2001,5683)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2001 - 19 U 134/00 (https://dejure.org/2001,5683)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 19 U 134/00 (https://dejure.org/2001,5683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 27 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 19 U 134/00
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1995, 1349 = DRsp-ROM Nr. 1995/3098) hat in einem vergleichbaren Fall, in dem es um einen Übergabevertrag unter Vorwegnahme der Erbfolge ging, ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10280
OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00 (https://dejure.org/2000,10280)
OLG München, Entscheidung vom 20.12.2000 - 7 U 2580/00 (https://dejure.org/2000,10280)
OLG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 7 U 2580/00 (https://dejure.org/2000,10280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Serienprodunkt; Zuliefervertrag; Materialänderung; Sachmängelhaftung; Sollwertgeber; Mustervorlage

  • Judicialis

    BGB § 477; ; BGB § ... 823; ; BGB § 463; ; BGB § 426; ; BGB § 651 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 677 ff.; ; BGB § 683; ; BGB § 426 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Prüfungspflichten des Bestellers bei Zulieferervertrag - Mitverschulden - Freistellung des Lieferanten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 14 HKO 4323/99
  • OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1989 - VIII ZR 140/88

    Hinweispflicht auf Änderung der Beschaffenheit von in laufender

    Auszug aus OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00
    b) Zu prüfen war im vorliegenden Fall vor allem die Verletzung von Aufklärungspflichten, die sich aus einer laufenden Geschäftsverbindung ergeben können (vgl. BGHZ 107, 331; 332, 175).
  • BGH, 14.05.1996 - VI ZR 158/95

    Haftung des Zulieferers für die Mangelfreiheit von Produkten

    Auszug aus OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00
    Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist dabei jeder Einsatz, der nach Art des Produkts für einen Verwender bei sachgemäßer Betrachtung in Frage kommt, BGH NJW 96, 2224.
  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00
    Der Täuschende muß die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen, wobei bedingter Vorsatz ausreicht, guter Glaube aber auch bei grober Fahrlässigkeit des Handelnden Arglist in aller Regel ausschließt (vgl. Palandt, a.a.O., § 123 Rn. 2, 11; BGH NJW 80, 2460).
  • BGH, 31.03.1998 - VI ZR 109/97

    Eigentumsverletzung durch Anfertigung einer neuen Sache

    Auszug aus OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00
    Diese Verletzung ist rechtlich bereits im Zeitpunkt der Verbindung eingetreten; auf Eigentumsverhältnisse im Zeitpunkt der Realisierung des Schadens kommt es nicht mehr an, BGH NJW 98, 1942.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5034
OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2001,5034)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.02.2001 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2001,5034)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2001,5034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vergleichsgebühr; Beweisaufnahme; Sorgerechtsverfahren; Sorgerecht; Elterliche Sorge; Anhörung; Eltern; Kind

  • Judicialis

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAGO § 23; ; BGB § 1671

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3 § 23; BGB § 1671
    Beweisgebühr bei Anhörungen im Sorgerechtsverfahren - keine Vergleichsgebühr bei Verständigung der Eltern über Sorgerecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - F 69/00
  • OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1393
  • Rpfleger 2001, 243
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00

    Vergleichsgebühr bei Abänderung gerichtlicher Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00
    Diese Auffassung hat der Senat kürzlich (Beschluss vom 20.11.2000, 2 WF 81/00, zur Veröffentlichung bestimmt) bestätigt für den Fall der Abänderung einer Sorgerechtsregelung nach § 1696 BGB.
  • OLG München, 18.04.1997 - 21 U 5854/96

    Aufgabe einer dinglichen Sicherheit an einem Grundstück -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00
    Hieraus ist aber nicht zu schließen, dass die Eltern über den Gegenstand des Verfahrens frei verfügen und ihn daher auch durch Vergleich regeln können (so aber OLG Bremen OLGR 1997, 147 für § 1672 BGB a.F.; vgl. weiter Gerold aaO., § 36 Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 28.01.2005 - 9 WF 78/05

    Zum Ansatz einer Vergleichsgebühr aus Folgesache elterliche Sorge bei Einigung

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hierzu ist zwar kontrovers (z.B. für Zuerkennung einer Vergleichsgebühr: OLG Koblenz, FamRZ 2002, 36; dagegen: OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 1393).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2005 - 2 WF 110/05

    Kosten- und Gebührenrecht: Einigungsgebühr; Gegenstandswert bei einem Hauptsache-

    Es bedarf hier nicht des Eingehens auf die in der Rechtsprechung der Familiensenate der Oberlandesgerichte kontrovers entschiedene Frage, ob eine Verständigung der Eltern über die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil oder über das Aufenthaltsbestimmungsrecht als dessen Kernbereich und ein hierauf basierender gemeinsamer Elternvorschlag die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO oder die sog. Einigungsgebühr der Nrn. 1000, 1003 VVRVG auszulösen vermag (für § 23 BRAGO verneinend: Senat FamRZ 2001, 1393; sowohl für die frühere Regelung als auch für den Geltungsbereich des RVG bejahend: OLG Nürnberg in FamRZ 2005, 190, 260 und 741 f; siehe auch Rechtssprechungsübersicht in Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., Rdnr. 43 zu Nr. 1000 VVRVG, Stichwort: "Sorgerecht"); die Festsetzung der sog. Einigungsgebühr der Nrn. 1000 und 1003 VVRVG scheitert hier nämlich schon daran, dass die Eltern in der mündlichen Verhandlung beim Familiengericht am 20. Juli 2004 lediglich eine einverständliche Regelung hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die beiden Töchter A... und S..., nicht aber hinsichtlich des jüngsten Kindes Sa.
  • OLG Zweibrücken, 10.06.2002 - 2 WF 37/02

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Vergleichsgebühr bei gerichtlich

    Der Senat geht daher in langjähriger ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Verständigung der Eltern über das Sorgerecht eine Vergleichsgebühr nicht auslöst (vgl. bereits Beschluss vom 17. August 1978, KostRsp. Nr. 7 zu § 23 BRAGO) und hat hieran auch in Bezug auf die seit 1. Juli 1998 geltende Neufassung des § 1671 BGB festgehalten, weil gemäß §§ 1671 Abs. 3, 1666 BGB weiterhin von Amts wegen auf die Wahrung des Kindeswohls zu achten ist (FamRZ 2001, 1393 f.; s.a. FamRZ 2001, 506 zu § 1696 BGB).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.07.2000 - 13 U 242/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9998
OLG Celle, 06.07.2000 - 13 U 242/99 (https://dejure.org/2000,9998)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.07.2000 - 13 U 242/99 (https://dejure.org/2000,9998)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 13 U 242/99 (https://dejure.org/2000,9998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gewährleistungssicherheit beim Bauvertrag: Pflicht zur Herausgabe einer als Austauschsicherheit bestellten Bürgschaft

  • rechtsportal.de

    Rechtsnatur einer Bürgschaft als Austauschsicherheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ist die Bürgschaft herauszugeben, wenn der Gewährleistungseinbehalt nicht ausbezahlt wird? (IBR 2001, 189)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 93
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 115/95

    Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2000 - 13 U 242/99
    Verletzt er diese Pflicht, darf er die Bürgschaft nicht behalten (BGH BauR 1997, 1026 f.; BauR 1998, 544 f.).

    Dem wird nur eine Auslegung gerecht, die den durch sie geschützten Liquiditätsinteressen Rechnung trägt (BGH BauR 1997, 1026 f.).

    Der Auftragnehmer kann die Bürgschaftsurkunde als ungerechtfertigte Bereicherung herausverlangen (BGH BauR 1997, 1026 f.).

  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 105/97

    Auszahlung des Bareinbehalts bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2000 - 13 U 242/99
    Verletzt er diese Pflicht, darf er die Bürgschaft nicht behalten (BGH BauR 1997, 1026 f.; BauR 1998, 544 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.09.2000 - 14 W 29/2000, 14 W 29/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20989
OLG Hamburg, 05.09.2000 - 14 W 29/2000, 14 W 29/00 (https://dejure.org/2000,20989)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.2000 - 14 W 29/2000, 14 W 29/00 (https://dejure.org/2000,20989)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 2000 - 14 W 29/2000, 14 W 29/00 (https://dejure.org/2000,20989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen Berichtigung einer Kostenentscheidung - Erhebung der Widerklage nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11

    Fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung zu einem langjährigen Kunden

    (Der Umstand, dass die mit Schriftsatz vom 30.09.2013 erhobene (Hilfs-)Widerklage unzulässig ist; ändert nichts daran, dass sie sich streitwerterhöhend auswirkt - Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.09.2000 - 14 W 29/00 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 10 U 176/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21120
OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 10 U 176/99 (https://dejure.org/2000,21120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2000 - 10 U 176/99 (https://dejure.org/2000,21120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 10 U 176/99 (https://dejure.org/2000,21120)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 10 O 213/98
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 10 U 176/99
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.11.2000 - 2 U 239/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22697
OLG Oldenburg, 15.11.2000 - 2 U 239/00 (https://dejure.org/2000,22697)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.11.2000 - 2 U 239/00 (https://dejure.org/2000,22697)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. November 2000 - 2 U 239/00 (https://dejure.org/2000,22697)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 4 O 1242/00
  • OLG Oldenburg, 15.11.2000 - 2 U 239/00
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 217/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Auf dem Nachbargrundstück für den

    a) Richtig sind zwar die Ausgangsüberlegungen des Berufungsgerichts, dass die Klägerin die ihr Gebäude schädigenden Einwirkungen nach § 1004 Abs. 1 BGB auch gegenüber der Beklagten, die insoweit Handlungsstörerin war, hätte abwehren können, wenn sie die Gefährlichkeit dieser Arbeiten rechtzeitig erkannt hätte (vgl. Senat, Urt. v. 19. Oktober 1965, V ZR 171/63, WM 1966, 33, 35; OLG Oldenburg OLGR 2001, 49) und dass ein nachbarlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB als Kompensation für den Ausschluss des Abwehranspruchs nach § 1004 Abs. 1 BGB anerkannt ist (Senat, BGHZ 111, 158, 163; 155, 99, 106; 160, 232, 239; Urt. v. 1. Februar 2008, V ZR 47/07, NJW 2008, 992, 993).
  • OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 41/08

    Umfang des Schadensersatzanspruches bei nur teilweise ungerechtfertigter

    In der Begründung hat der Senat unter Hinweis auf das Urteil des OLG Oldenburg (OLGR 2001, 49) ausgeführt, dass ein Baustopp im Rahmen eines Anspruchs aus § 1004 BGB allenfalls unter den vom OLG Oldenburg angenommenen Grundlagen verfügt werden könne, die im konkreten Fall aber nicht vorlagen.
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