Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02   

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https://dejure.org/2002,4606
OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02 (https://dejure.org/2002,4606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2002 - 6 W 9/02 (https://dejure.org/2002,4606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 6 W 9/02 (https://dejure.org/2002,4606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 222 BGB, § 91a ZPO, § 926 ZPO, § 21 UWG
    Kostenentscheidung in Wettbewerbssachen: Erledigung der Hauptsache durch Erhebung der Verjährungseinrede bei schon vor Klageerhebung verjährtem Anspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Erledigung der Hauptsache im prozessualen Sinn nach Verjährung des Klageanspruchs bereits bei Erhebung der Klage; Billigkeit der Kostenentscheidung; Nachträgliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit; Notwendigkeit des ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 14; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 926; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 14; ZPO § 91a § 926 § 97 Abs. 1
    Zur Erledigung der Hauptsache, wenn die Verjährungsfrist für den Klageanspruch bereits bei Erhebung der Klage abgelaufen war, der Beklagte sich aber erst im Prozeß auf die Verjährung beruft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 778
  • GRUR-RR 2002, 183
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 05.06.1997 - 16 U 147/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02
    Daher kann auch die Verjährung des Klageanspruchs zur Erledigung des Rechtsstreits führen, obwohl es der Kläger selbst in der Hand gehabt hätte, den Eintritt der Verjährung zu vermeiden (vgl. Senat a.a.O., OLG Frankfurt ­ 16. Zivilsenat ­ MDR 97, 1072).
  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02
    Insbesondere tritt eine Erledigung im prozessualen Sinn auch dann ein, wenn die Klage aus Gründen unzulässig oder unbegründet wird, die allein im Verantwortungsbereich des Klägers liegen (vgl. BGH WRP 93, 755, 758 ­ Radio Stuttgart ­ für den vergleichbaren Fall, dass der Kläger durch eigene Benutzungsaufgabe ein ursprünglich bestehendes Titelschutzrecht verloren hat).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Daher könne auch die Verjährung der Klageforderung zur Erledigung des Rechtsstreits führen, obwohl es der Kläger selbst in der Hand gehabt hätte, den Eintritt der Verjährung zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt a.M., MDR 2002, 778, 779, WRP 1982, 422 und WRP 1979, 799, 801; OLG Karlsruhe, WRP 1985, 288; OLG Hamburg, MD 1985, 951, 952 f.; OLG München, WRP 1987, 267, 268; OLG Düsseldorf, WRP 1980, 701, 702; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1520; OLG Nürnberg, WRP 1980, 232, 233; OLG Celle, WRP 1983, 96 und GRUR 1987, 716; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91a Rdnr. 6; Prütting/Gehrlein/Hausherr, ZPO, § 91a Rdnr. 8 und 11; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91a Rdnr. 5; Saenger/Gierl, Hk-ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdnr. 7; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 91a Rdnr. 59 - "Verjährung"; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 130 Rdnr. 2; El-Gayar, MDR 1998, 698 f.; Meller-Hannich, JZ 2005, 656, 663; Peters, NJW 2001, 2289 f.; Wernecke, JA 2004, 331, 334; Thesen, WRP 1981, 304, 305).
  • OLG Hamm, 09.07.2010 - 19 U 151/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines Rechtsstreits durch

    Ein Grund, alleine dem Anspruchsteller schon aus Billigkeitsgesichtspunkten die Kosten aufzuerlegen, kann dann gegeben sein, wenn der Anspruchsteller einen bereits verjährten Anspruch rechtshängig macht, ohne dass der Anspruchsgegner überhaupt Gelegenheit hatte, die Verjährung zu prüfen und bereits vorprozessual geltend zu machen (OLG Frankfurt, B. v. 08.02.2002, Az. 6 W 9/02, OLGR Frankfurt 2002, 183 f. = MDR 2002, 778 f).
  • OLG Jena, 06.04.2006 - 1 U 642/05
    Deshalb bejaht das OLG Frankfurt (vgl. GRUR-RR 2002, 183; a.A. OLG Schleswig NJW-RR 1986, 38; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91a, Rn. 58 "Verjährung") die Erledigung der Hauptsache, wenn die Verjährungsfrist für den Klageanspruch bereits bei Erhebung der Klage abgelaufen war, sich der Beklagte jedoch erstmals im Prozess auf die Verjährung beruft.

    Dagegen vertreten das OLG Schleswig (vgl. NJW-RR 1986, 38 [OLG Schleswig 03.09.1985 - 6 U 32/85] ) und ein Teil der Literatur (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91a, Rn. 58 "Verjährung; EI-Gayar, MDR 1998, 698) die Ansicht, dass die Erhebung der Einrede der Verjährung bei einem bereits bei Klageerhebung verjährten Anspruch kein erledigendes Ereignis darstelle, bb) Es kann indes dahinstehen, welcher Rechtsauffassung der Vorzug zu geben ist, da vorliegend - auch nach der Ansicht des OLG Frankfurt (vgl. GRUR-RR 2002, 183) - die Erhebung der Einrede der Verjährung nicht als ein erledigendes Ereignis angesehen werden kann.

  • OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines einstweiligen

    Die Erhebung der Einrede der Verjährung stellt ein das Verfügungsverfahren erledigendes Ereignis dar (OLG Frankfurt, Beschl. vom 8.2.2002 - 6 W 9/02 - GRUR-RR 2002, 183; Ahrens/Schmukle, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl. 2009, Kap. 54 Rn. 9 m. w. N.; vgl. BGH, Urteil vom 13.5.1993 - I ZR 113/91 - GRUR 1993, 769, 770 f. - Radio Stuttgart, zur Erledigung durch Verzicht des Gläubigers auf ein Titelschutzrecht).
  • OLG Köln, 15.09.2006 - 6 U 89/06

    Zulässigkeit eines im Wege der Verwendung des englischsprachigen Begriffs

    Bei dieser Sachlage hält der Senat in Übereinstimmung mit der von dem OLG Frankfurt in GRUR-RR 2002, 183 vertretenen Auffassung eine Kostenbelastung der mithin unerwartet mit verjährten Ansprüchen überzogenen Beklagten für unbillig.
  • KG, 05.09.2011 - 19 W 13/11

    Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigungserklärung im Hauptsacheverfahren

    Grundlage der zu treffenden Kostenentscheidung ist dabei - anders als im Falle der lediglich einseitigen Erledigungserklärung - nicht nur der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang, sondern in reziproker Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO auch die hier maßgebliche Erwägung, ob der Beklagte dem Kläger ohne sachliche Rechtfertigung Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Frankfurt a.M., WRP 2002, 466; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91 a Rz. 25).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.01.2002 - 2 W 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5277
OLG Celle, 24.01.2002 - 2 W 4/02 (https://dejure.org/2002,5277)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.01.2002 - 2 W 4/02 (https://dejure.org/2002,5277)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 2 W 4/02 (https://dejure.org/2002,5277)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen die Zustimmungsersetzung eines Gläubigers nach der Neuregelung des Insolvenzverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 304 Abs. 1 InsO ; § 304 Abs. 2 InsO ; § 309 InsO ; § 7 InsO ; Art. 103a EGInsO
    Schuldenbereinigungsplan ; Zustimmungsersetzung ; Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Regelinsolvenzverfahren; Verbraucherinsolvenzverfahren ; Verfallklausel

  • Wolters Kluwer

    Schuldenbereinigungsplan ; Zustimmungsersetzung ; Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Regelinsolvenzverfahren; Verbraucherinsolvenzverfahren ; Verfallklausel

  • zvi-online.de

    InsO § 304 Abs. 1 und 2, § 309, 7; EGInsO Art. 103a
    Überleitung anhängiger Altverbraucherinsolvenzverfahren ehemaliger Selbstständiger in Regelinsolvenzverfahren auch noch bei rechtshängigem Beschwerdeverfahren gegen Zustimmungsersetzung ("Tennishalle")

  • Judicialis

    InsO § 304 Abs. 1; ; InsO § 304 Abs. 2; ; InsO § 309; ; InsO § 7; ; EGInsO Art. 103 a

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1135
  • NZI 2002, 268
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.2002 - 2 W 4/02
    Diese Frage könnte grundsätzlich geeignet sein, die Zulassung er sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO, der im vorliegenden Verfahren noch in seiner ursprünglichen Fassung anzuwenden ist, weil die Entscheidung des Landgerichts vor dem 31. Dezember 2001 ergangen ist (zum Übergang der Zuständigkeit für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde in Insolvenzsachen auf den BGH ab dem 1. Januar 2002 und zur Behandlung von Verfahren, in denen das Landgericht noch vor dem 1. Januar 2002 entschieden hat, Senat, Beschl. v. 14.1.02 - 2 W 96/01), zu rechtfertigen.
  • OLG Celle, 29.10.2001 - 2 W 71/01

    Restschuldbefreiungsverfahren; Beschwerde ; Streitwertfestsetzung;

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.2002 - 2 W 4/02
    Die Festsetzung des Beschwerdewertes ist entsprechend den vom Senat in dem Beschluss vom 29. Oktober 2001 (2 W 71/01) entwickelten Grundsätzen erfolgt.
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZB 36/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Diese Rechtsfrage ist geklärt (vgl. OLG Celle ZInsO 2002, 191, 192; Wenzel, in: Kübler/Prütting, InsO § 304 Rn. 29 ff, 31; Göbel ZInsO 2001, 500, 501).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.2001 - 16 Wx 246/01   

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https://dejure.org/2001,8232
OLG Köln, 12.12.2001 - 16 Wx 246/01 (https://dejure.org/2001,8232)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2001 - 16 Wx 246/01 (https://dejure.org/2001,8232)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 16 Wx 246/01 (https://dejure.org/2001,8232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Betreuerbestellung; Vergütungsanspruch; Geschäftsführung ohne Auftrag; Aufwendungsersatzanspruch bei fehlendem Bestellungsbeschluss; Fehlende Mitteilung über Betreuung; Unkenntnis des Betreuers über Aufhebung der Bestellung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für Tätigkeiten nach dem Ende der vorläufigen Betreuung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Koblenz, 11.01.2005 - 2 T 20/05

    Vergütung des Berufsbetreuers nach Ablauf der Bestellung

    Das OLG Köln vertritt die Ansicht, dass der Betreuer, der bei ausdrücklich bis zu einem bestimmten Datum befristeten Betreuung seine Tätigkeit über diesen Tag hinaus in der Erwartung fortsetze, es werde auch für die Zukunft Betreuung angeordnet werden, jedenfalls dann keine Vergütung für diese fortgesetzte Tätigkeit verlangen könne, wenn schließlich doch keine Verlängerung der Betreuung angeordnet werde (OLGR Köln 2002, 142).

    Sie müssen vielmehr im ordentlichen streitigen Verfahren geltend gemacht und durchgesetzt werden (OLGR Köln 2002, 142).

  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05

    Der Zeitaufwand vor Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig

    Daher ist eine Vergütungsfestsetzung nur für den Zeitraum ab der wirksamen Betreuerbestellung möglich (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 1998, 179; BayObLG FamRZ 2001, 575; OLG Stuttgart BWNotZ 2002, 44; OLG Köln OLGR Köln 2002, 142; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 290).
  • LG Koblenz, 23.09.2004 - 2 T 613/04

    Vergütungsanspruch eines Betreuers für betreuungslose Zwischenzeiten;

    Das OLG Köln vertritt die Ansicht, dass der Betreuer, der bei ausdrücklich bis zu einem bestimmten Datum befristeten Betreuung seine Tätigkeit über diesen Tag hinaus in der Erwartung fortsetze, es werde auch für die Zukunft Betreuung angeordnet werden, jedenfalls dann keine Vergütung für diese fortgesetzte Tätigkeit verlangen könne, wenn schließlich doch keine Verlängerung der Betreuung angeordnet werde (OLGR Köln 2002, 142).

    Sie müssen vielmehr im ordentlichen streitigen Verfahren geltend gemacht und durchgesetzt werden (OLGR Köln 2002, 142).

  • LG Koblenz, 19.10.2004 - 2 T 655/04

    Anspruch auf Vergütung nebst Aufwendungsersatz eines Betreuers; Angemessene

    Das OLG Köln vertritt die Ansicht, dass der Betreuer, der bei ausdrücklich bis zu einem bestimmten Datum befristeten Betreuung seine Tätigkeit über diesen Tag hinaus in der Erwartung fortsetze, es werde auch für die Zukunft Betreuung angeordnet werden, jedenfalls dann keine Vergütung für diese fortgesetzte Tätigkeit verlangen könne, wenn schließlich doch keine Verlängerung der Betreuung angeordnet werde (OLGR Köln 2002, 142).

    Sie müssen vielmehr im ordentlichen streitigen Verfahren geltend gemacht und durchgesetzt werden (OLGR Köln 2002, 142).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 14 U 41/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9946
OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 14 U 41/99 (https://dejure.org/2001,9946)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.03.2001 - 14 U 41/99 (https://dejure.org/2001,9946)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. März 2001 - 14 U 41/99 (https://dejure.org/2001,9946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arzthaftung; Beweiserleichterung; Ärztliche Behandlung; Schadensersatz; Unterlassene Befunderhebung

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Arzthaftung - unterlassene Kernspintomographie - keine reaktionspflichtige Befunderhebung - Beweiserleichterung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 14 U 41/99
    Sie setzen voraus, dass der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein medizinisch reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte (BGH Urteil vom 06.07.1999, VI ZR 290/1998 - NJW 1999, 3408 = VersR 1999, 2082).
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 14 U 41/99
    Die Umkehr der Beweislast setzt voraus, dass der grobe Behandlungsfehler generell geeignet ist, den eingetretenen Primärschaden zu verursachen und nicht aufgrund konkreter Umstände der Eintritt des Primärschadens äußerst unwahrscheinlich ist (BGH Urteil vom 13.01.1998, VI ZR 242/96 - NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.01.2002 - 9 W 2/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9665
OLG Schleswig, 09.01.2002 - 9 W 2/2002 (https://dejure.org/2002,9665)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.01.2002 - 9 W 2/2002 (https://dejure.org/2002,9665)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 9 W 2/2002 (https://dejure.org/2002,9665)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notar; Unterlassener Vorschussanforderung; Amtspflicht; Notarhaftung; Notarkosten

  • Judicialis

    KostO § 5 I S. 1; ; KostO § 8 II; ; KostO § 16; ; KostO § 141; ; BNotO § 19 I S. 1

  • rechtsportal.de

    Unterbliebene Vorschusseinforderung durch Notar

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 64/88

    Verzugsschaden des Notars

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2002 - 9 W 2/02
    Der Bundesgerichtshof habe bereits ausgesprochen, dass diese Bestimmung auf die Notarkosten anzuwenden sei und nur in Ausnahmefällen von der Einforderung des Kostenvorschusses abgesehen werden dürfe (BGHZ 108, 268 = DNotZ 1990, 313).

    Die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 108, 268 = DNotZ 1990, 313) enthält auch nicht andeutungsweise einen Hinweis darauf, dass die Nichterhebung eines Vorschusses die Verletzung einer einem Dritten gegenüber bestehenden Amtspflicht darstelle" (vgl. auch: OLG Frankfurt, OLGR 1998, 282; LG Saarbrücken, RNotZ 2001, 293; Göttlich/Mümmler, Kostenordnung, 14. Aufl., Stichwort "Vorschuss für Notarkosten", S. 1157 f.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 14. Aufl., § 8 Rn. 36).

  • BayObLG, 06.02.1992 - BReg. 3 Z 179/91

    Wahlrecht des Notars bei Kostengesamtschuldnern

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2002 - 9 W 2/02
    Der Senat verneint mit dem Landgericht und in Anlehnung an die überzeugenden Ausführungen des Bayerischen Obersten Landgerichts im Beschluss vom 6. Februar 1992 (BayObLGZ 92, 26 = DNotZ 1992, 591) die allein maßgeblich zur Entscheidung stehende Frage.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1986 - 10 W 179/85
    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2002 - 9 W 2/02
    Das wäre aber unvereinbar damit, dass der Notar nach §§ 5 Abs. 1 Satz 1 KostO, 421 Satz 1 BGB nach seinem Belieben von jedem Kostenschuldner die Notarkosten ganz oder zum Teil fordern kann, das grundsätzlich auch dann, wenn der andere, im Innenverhältnis allein haftende Gesamtschuldner in Konkurs gefallen ist und der Notar ihn zur Zeit noch bestehender Zahlungsfähigkeit hätte in Anspruch nehmen können (so zutreffend OLG Düsseldorf, JurBüro 1986, 1069 = DNotZ 1986, 763; ihm folgend BayObLG, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 20.03.1998 - 20 U 230/97

    Pflichten eines Versicherungsagenten - Verschweigen gefahrerheblicher Umstände

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2002 - 9 W 2/02
    Die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 108, 268 = DNotZ 1990, 313) enthält auch nicht andeutungsweise einen Hinweis darauf, dass die Nichterhebung eines Vorschusses die Verletzung einer einem Dritten gegenüber bestehenden Amtspflicht darstelle" (vgl. auch: OLG Frankfurt, OLGR 1998, 282; LG Saarbrücken, RNotZ 2001, 293; Göttlich/Mümmler, Kostenordnung, 14. Aufl., Stichwort "Vorschuss für Notarkosten", S. 1157 f.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 14. Aufl., § 8 Rn. 36).
  • OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11

    Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder während eines freiwilligen sozialen Jahres

    Zwar wird die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, während der Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung (zu einem sozialen Beruf) handelt (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2008, 86; OLG Schleswig OLGR 2008, 196; OLG München FamRZ 2002, 1425 (Leitsatz) = OLGR 2002, 142; Wendl/Dose/ Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 489; Palandt/Brudermüller BGB 70. Aufl. § 1610 Rn. 19; Seiler in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 8. Aufl. 6. Kapitel Rn. 239; Botur in: Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1610 BGB Rn. 40) oder die Eltern einverstanden gewesen seien (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1353), in Rechtsprechung und Literatur allgemein geteilt.
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