Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 90/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6503
OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2001,6503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2001 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2001,6503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2001,6503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz-Versicherungvertrag; Rechtsschutzversicherung; Schadensabwicklungsunternehmen; Deckungszusage; Erledigung der Hauptsache; Rechtsschutzsache; Gesetzliche Prozessstandschaft

  • Judicialis

    VVG § 158 l

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 158 l
    Bei Einschaltung eines Schadensabwicklungsunternehmens nach § 158 I VVG ist eine Klage gegen den Kompositversicherer von Anfang an unbegründet L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 158 S. l

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 454
  • VersR 2002, 752 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

    Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht, auf die sich auch das Berufungsgericht stützt, folgt hieraus jedoch nicht die fehlende Passivlegitimation des beklagten Versicherers (entgegen OLG Karlsruhe VersR 2017, 950; OLG Köln VersR 2005, 1386 unter 3 a; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 454; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 126 Rn. 7; Cornelius-Winkler in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess, 3. Aufl. § 23 Rn. 22; Buschbell in ders./Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl. § 37 Rn. 31; Wendt in van Bühren/Plote/Hillmer-Möbius/ders., Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, 3. Aufl. § 126 Rn. 8; Brünger in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht 2013 § 126 Rn. 9; Münkel in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 3. Aufl. § 126 Rn. 5; Bauer, NJW 2015, 1329, 1333; Bayr, jurisPR-VersR 10/2017 Anm. 5 unter D).
  • OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17

    Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf

    Eine Klage gegen den Rechtsschutzversicherer ist von Anfang an unbegründet (Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl. 2010, § 126 VVG Rn. 7; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.10.2001, - 4 U 90701 -, r+s 2002, 246 in juris Rn. 2).
  • OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04

    Aussetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verweigerung von Rechtschutz in

    Ein Anspruch auf Versicherungsleistung in diesem Zusammenhang ist nach § 158 l Abs. 2 VVG allerdings nur gegen das Schadensabwicklungsunternehmen zu richten, also hier die B. Rechtsschutz-Service GmbH (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2002, 752; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 158 l, Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 9 U 200/15

    Rechtsschutzversicherung: Passivlegitimation eines Kompositversicherers für die

    Nach dem Wortlaut der Regelung in § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB kommt es auch nicht darauf an, ob und inwieweit die Beauftragung eines Schadensabwicklungsunternehmens und die gesetzlichen Folgen der Prozessstandschaft von der Beklagten bei Abschluss des Vertrages ausreichend deutlich gemacht worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 454).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4730
OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01 (https://dejure.org/2002,4730)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.03.2002 - 3 U 84/01 (https://dejure.org/2002,4730)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. März 2002 - 3 U 84/01 (https://dejure.org/2002,4730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Schmerzensgeldes wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schwere der Gesundheitsbeeinträchtigung; Keine Entschädigung für den Tod oder die Verkürzung der Lebenserwartung eines Säuglings; Ausgleichspflicht für immaterielle Beeinträchtigungen

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 253; BGB § 847 Abs. 1 a. F.
    Kriterien für die Bemessung des Schmerzensgeldes nach ärztlichem Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1192
  • VersR 2003, 779
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
    Dagegen fällt der Grad des Verschuldens auf Seiten der Beklagten nicht entscheidend ins Gewicht (BGHZ 120, 1, 7 = MDR 1993, 123; OLG Schleswig VersR 1999, 632 = OLGRep 1999, 46).

    Sie kann aber insbesondere bei Fällen der vorliegenden Art durch ein Schmerzensgeld gegenüber dem Geschädigten nicht erfüllt werden (BGHZ 120, 1, 7; OLG Schleswig a.a.O.).

    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes waren daher maßgeblich zu berücksichtigen die Schwere der Gesundheitsbeeinträchtigungen des Kindes, das dadurch bedingte Leiden, und dessen Dauer (BGHZ 120, 1, 7 ff.), wobei zu beachten ist, dass der Schmerzensgeldanspruch nach § 847 BGB nach der Wertung des Gesetzgebers weder für den Tod noch für die Verkürzung der Lebenserwartung eine Entschädigung vorsieht (BGH VersR 1998, 1034, 1036 = MDR 1998, 1029, 1030).

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes waren daher maßgeblich zu berücksichtigen die Schwere der Gesundheitsbeeinträchtigungen des Kindes, das dadurch bedingte Leiden, und dessen Dauer (BGHZ 120, 1, 7 ff.), wobei zu beachten ist, dass der Schmerzensgeldanspruch nach § 847 BGB nach der Wertung des Gesetzgebers weder für den Tod noch für die Verkürzung der Lebenserwartung eine Entschädigung vorsieht (BGH VersR 1998, 1034, 1036 = MDR 1998, 1029, 1030).
  • OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96

    Kein nur symbolisches Schmerzensgeld bei Tod nach achttägigem Koma

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
    Dagegen fällt der Grad des Verschuldens auf Seiten der Beklagten nicht entscheidend ins Gewicht (BGHZ 120, 1, 7 = MDR 1993, 123; OLG Schleswig VersR 1999, 632 = OLGRep 1999, 46).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 418/99

    Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
    Ein grober Behandlungsfehler liegt nicht bereits bei einer Verletzung des maßgeblichen ärztlichen Standards vor; er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2001, 2792 = BGHRep 2001, 687; BGH NJW 2001, 2794 = BGHRep 2001, 684; BGH NJW 2001, 2795, 2796 = BGHRep2001, 683).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
    Ein grober Behandlungsfehler liegt nicht bereits bei einer Verletzung des maßgeblichen ärztlichen Standards vor; er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2001, 2792 = BGHRep 2001, 687; BGH NJW 2001, 2794 = BGHRep 2001, 684; BGH NJW 2001, 2795, 2796 = BGHRep2001, 683).
  • BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01
    Ein grober Behandlungsfehler liegt nicht bereits bei einer Verletzung des maßgeblichen ärztlichen Standards vor; er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2001, 2792 = BGHRep 2001, 687; BGH NJW 2001, 2794 = BGHRep 2001, 684; BGH NJW 2001, 2795, 2796 = BGHRep2001, 683).
  • BGH, 08.02.2022 - VI ZR 409/19

    Schmerzensgeldbemessung in Arzthaftungssachen: Gesichtspunkt der Genugtuung;

    So kann ein dem Arzt aufgrund grober Fahrlässigkeit unterlaufener Behandlungsfehler dem Schadensfall sein besonderes Gepräge geben (vgl. OLG Oldenburg, GesR 2018, 790, juris Rn. 30; OLG Köln, VersR 2003, 860, juris Rn. 15; dasselbe, VersR 2013, 113, juris Rn. 40; OLG Naumburg, VersR 2002, 1295, juris Rn. 127; dasselbe, VersR 2008, 415, juris Rn. 4; OLG Koblenz VersR 1989, 629, juris Rn. 34; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1467, 1468; MünchKommBGB/Oetker, 8. Auflage, § 253 Rn. 48; jurisPK-BGB/Vieweg/Lorz, § 253 Rn. 82 [Stand: 1. Juni 2021]; Soergel-Ekkenga/Kuntz, BGB 13. Aufl., § 253 Rn. 20; Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl., Rn. 311, 374; aA OLG Bremen, VersR 2003, 779, juris Rn. 4, 7; Grüneberg/ders., 81. Aufl., § 253 Rn. 4 und NK-BGB/Huber, 4. Aufl., § 253 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 07.11.2012 - 30 U 80/11

    Inhaber haftet für lebensgefährliche Missverständnisse in einem Münsterländer

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (OLG Köln, VersR 2003, S. 602, 603 m.w.N.; OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 1468), wobei der Grad des Verschuldens des Schädigers regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt, wenn diesem "nur" Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (OLG Saarbrücken NJW 2008, 1166; OLG Bremen, VersR 2003, S. 779).
  • OLG Oldenburg, 24.10.2018 - 5 U 102/18

    Arzthaftung wegen Verbleibens der Metallspitze eines Trokars im Kniegelenk des

    Soweit teilweise die Ansicht vertreten wird, dass im Arzthaftungsprozess der Verschuldensgrad bei der Schmerzensgeldbemessung generell außer Betracht zu bleiben habe (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. August 2003 - 8 U 190/01 -, juris Rn. 40; für [grob] fahrlässige Pflichtverletzungen: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 26. März 2002 - 3 U 84/01 -, juris Rn. 7; OLG Köln, Teilurteil vom 09. Januar 2002 - 5 U 91/01 -, juris Rn. 32; a.A. Soergel-Ekkenga/Kuntz, 13. Aufl., § 253 Rn. 20; diff.
  • OLG Hamm, 16.12.2014 - 26 U 81/14

    "Nur" 4.000 Euro Schmerzensgeld für behandlungsfehlerhafte zahnprothetische

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen, wobei der Grad des Verschuldens in Arzthaftungssachen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221; OLG Bremen, VersR 2003, 779; OLG Köln, VersR 2003, 602).
  • LG Leipzig, 08.11.2019 - 5 O 758/19

    Tödlicher Verkehrsunfall - Hinterbliebenengeld für Eltern eines getöteten

    Diese liegt auch im Rahmen dessen, was andere Gerichte in vergleichbaren Fällen schwerster, innerhalb kurzer Zeit zum Tod führender Gesundheitsschäden für angemessen erachtet haben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 U 30/11 -, Rn. 13, juris mit Hinweis auf OLG Bremen, VersR 2003, 779: 10.0000 DM bei Tod nach 3 Tagen; OLG Koblenz, NJW 2003, 442: 12.000 DM bei Tod nach 8 Tagen; OLG Köln VersR 2000, 974: 10.000 DM bei Tod nach 5 Tagen und OLG Schleswig, NJW-RR 1998, 1404: 10.000 DM bei Tod nach 7 Tagen).
  • OLG Hamm, 21.11.2014 - 26 U 80/13

    Dünndarmverschluss zu spät behandelt - 90.000 Euro Schmerzensgeld

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen, wobei der Grad des Verschuldens in Arzthaftungssachen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221; OLG Bremen, VersR 2003, 779; OLG Köln, VersR 2003, 602).
  • OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einer Koloskopie; Aushändigung

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (OLG Köln VersR 2003, 602, 603), wobei der Grad des Verschuldens des Schädigers in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (OLG Bremen VersR 2003, 779).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08

    Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung;

    35 Bei der Bemessung der nach § 847 BGB a.F. zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (Oberlandesgericht Köln, VersR 2003, S. 602, 603 m.w.N.), wobei letzterer in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Oberlandesgericht Bremen, VersR 2003, S. 779 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06

    Geltendmachung eines erhöhten Schmerzensgeldes wegen einer ohne Einwilligung der

    4.) Bei der Bemessung der nach § 847 BGB a.F., § 253 Abs. 2 BGB n.F. zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (Oberlandesgericht Köln, VersR 2003, S. 602, 603 m.w.N.), wobei der Grad des Verschuldens des Schädigers in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Oberlandesgericht Bremen, VersR 2003, S. 779 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 22.06.2007 - 318 O 213/06

    Tierhalterhaftung: Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines durch einen

    Zu den Bemessungsgrundlagen zählen demnach regelmäßig Dauer, Art und Schwere der Beeinträchtigung des Wohlbefindens (BGHZ 138, 388, 391; OLG Oldenburg, VersR 1996, 726, 727; OLG Bremen, VersR 2003, 779) sowie der Grad des Verschuldens und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schädigers (BGH, NJW 1993, 1531, 1532).
  • OLG Oldenburg, 28.05.2008 - 5 U 28/06

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei bleibender Hirnschädigung

  • LG Aurich, 03.11.2020 - 5 O 1507/18

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher

  • AG Rüsselsheim, 11.07.2013 - 3 C 479/13

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Faktische Annullierung /

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3900
OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00 (https://dejure.org/2001,3900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2001 - 13 U 30/00 (https://dejure.org/2001,3900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2001 - 13 U 30/00 (https://dejure.org/2001,3900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung; Unterbrechung; Klageerhebung; Versicherungsnehmer; Gesamtschuldner

  • Judicialis

    BGB § 209; ; BGB § 852; ; StVG § 14; ; PflVG § 3 Nr. 3 S. 4; ; AuslPflVG § 6 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 209; BGB § 852; StVG § 14; PflVG § 3 Nr. 3 S. 4; AuslPflVG § 6 Abs. 1
    Klageerhebung nur gegen den Versicherer unterbricht auch Verjährung gegenüber dem VN

  • rechtsportal.de

    Verjährung; Unterbrechung; Verjährungsunterbrechung - Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung gegen den Versicherer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 453
  • VersR 2002, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Recht illoyal so verspätet noch beansprucht wird, daß seine Aufrechterhaltung Treu und Glauben widerspricht (BGHZ 25, 47 (51 f.), BGH VersR 77, 335).
  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76

    Verjährungshemmung - Beendigung der Verjährungshemmung - Treu und Glauben

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Recht illoyal so verspätet noch beansprucht wird, daß seine Aufrechterhaltung Treu und Glauben widerspricht (BGHZ 25, 47 (51 f.), BGH VersR 77, 335).
  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75

    Umfang der Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00
    Die verjährungshemmende Wirkung der Forderungsanmeldung bei dem Versicherer erstreckt sich nach Neufassung des Pflichtversicherungsgesetzes im Jahre 1965 auf den gesamten Ersatzanspruch gegen den Schädiger und nicht nur auf den Teil, für den auch der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme einzustehen hat (BGHZ 83, 166; BGH VersR 84, 226 und 441; VersR 77, 282).
  • BGH, 21.12.1971 - VI ZR 137/70

    Rentenversicherungsträger - Verjährungsfrist - Beginn - Leistungspflicht -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00
    Die Kommentierung verweist auf ein Urteil des BGH vom 21.12.1971 (VersR 1972, 271 f.), in dem die Rede davon ist, daß der Geschädigte den Versicherer als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen wollte.
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00
    Denn an die sachliche Begründetheit einer Feststellungsklage bezüglich materieller und immaterieller Zukunftsschäden sind nur maßvolle Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1989, 1367, BGH VersR 2001, 874).
  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81

    Hemmung der Verjährung auf Sozialversicherungsträger übergegangener

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00
    Die verjährungshemmende Wirkung der Forderungsanmeldung bei dem Versicherer erstreckt sich nach Neufassung des Pflichtversicherungsgesetzes im Jahre 1965 auf den gesamten Ersatzanspruch gegen den Schädiger und nicht nur auf den Teil, für den auch der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme einzustehen hat (BGHZ 83, 166; BGH VersR 84, 226 und 441; VersR 77, 282).
  • OLG Hamm, 21.09.1970 - 13 U 142/69

    Schadensersatzklagen; Passivlegitimation; Deutsche Haftpflichtversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00
    Nr. 3 dieses Musterabkommens zwischen den Dachverbänden der Haftpflichtversicherer - in dem der Dachverband des Landes, in dem das KFZ zugelassen ist, als "Zahlendes Büro" und der Dachverband des Landes, in dem sich der Schadenfall ereignet, als "Behandelndes Büro" bezeichnet wird - bestimmt nämlich, daß das "Behandelnde Büro" sich u. a. verpflichtet, die Schadenersatzansprüche zu bearbeiten und zu regulieren, als ob die Versicherungspolice von ihm selbst ausgestellt worden wäre (vgl. Senat in VersR 72, 1040).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00
    Auch wenn dies vor Vollmachtserteilung durch die Beklagte zu 2) gewesen sein sollte, sind eventuelle Zustellungsmängel jedenfalls gem. § 187 ZPO durch die spätere Bevollmächtigung und anschließende schriftsätzliche Einlassung geheilt worden (vgl. BGH MDR 1989, 345).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00
    Denn an die sachliche Begründetheit einer Feststellungsklage bezüglich materieller und immaterieller Zukunftsschäden sind nur maßvolle Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 1989, 1367, BGH VersR 2001, 874).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.03.2002 - 11 UF 332/2001, 11 UF 332/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5958
OLG Stuttgart, 21.03.2002 - 11 UF 332/2001, 11 UF 332/01 (https://dejure.org/2002,5958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.03.2002 - 11 UF 332/2001, 11 UF 332/01 (https://dejure.org/2002,5958)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. März 2002 - 11 UF 332/2001, 11 UF 332/01 (https://dejure.org/2002,5958)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Obliegenheit zur Aufgabe eines selbständig geführten Handwerksbetriebes; Verpflichtung zur Aufnahme einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit in abhängiger Stellung; Leistungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen bei Betreuung von zwei weiteren ehelichen Kindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 176 (Ls.)
 
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.10.2001 - 11 UF 89/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8978
OLG Koblenz, 30.10.2001 - 11 UF 89/01 (https://dejure.org/2001,8978)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.10.2001 - 11 UF 89/01 (https://dejure.org/2001,8978)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 11 UF 89/01 (https://dejure.org/2001,8978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Scheidung; Scheidung nach türkischen Recht; Zerrüttung; Unerträglichkeit der Ehefortführung

  • Judicialis

    ZPO § 97

  • RA Kotz

    Scheidung nach türkischem Recht durch deutsches Gericht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 97
    Zur Frage der Ehescheidung bei Zerrüttung nach türkischem Scheidungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Scheidungsgrund Gewalt in der Ehe - auch nach türkischem Recht?

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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.08.2002 - 9 U 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16739
OLG Celle, 21.08.2002 - 9 U 13/02 (https://dejure.org/2002,16739)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.08.2002 - 9 U 13/02 (https://dejure.org/2002,16739)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. August 2002 - 9 U 13/02 (https://dejure.org/2002,16739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BeamtVG § 46 Abs. 1, 2 § 323; DBGrG § 12 Abs. 3
    Ansprüche der Witwe eines tödlich verunglückten Bahnbeamten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 25.08.1986 - 5 W 28/86
    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2002 - 9 U 13/02
    Hier macht jedoch die Klägerin gerade einen Gesundheitsschaden geltend, der so eng mit dem Tod ihres Ehemannes zusammenhängt, dass der für dessen Ansprüche angeordnete Haftungsausschluss auch hier Platz greifen muss (vgl. zur entsprechenden Konstellation im Rahmen der §§ 636, 637 RVO : OLG Celle, VersR 1988, 67 f.).
  • OLG Hamm, 23.10.2006 - 13 U 2/06

    Keine Haftung des Bahnführers für Betriebsgefahr des Bahnfahrzeuges - Zu den

    Von daher treffen im Verhältnis zur Streithelferin zu 1 auch die (nachfolgend dargestellten) Erwägungen des von der Berufung angeführten Urteils des OLG Celle (OLGR Celle 2002, 231) nicht zu.

    An den besonderen, durch öffentlich-rechtliche Normen fixierten Bindungen des einzelnen Beamten sollte sich also nichts ändern (vgl. zum Ganzen OLG Celle, OLGR Celle 2002, 231, der - soweit ersichtlich - bislang einzigen Entscheidung zu dieser Frage).

  • OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06

    Verfahren um den Tod eines Marinesoldaten

    Dem entgegenstehende Rechtsprechung ist nicht ersichtlich (im hier vertretenen Sinn zu § 46 BeamtVG auch OLG Celle, OLGR 2002, 231).
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