Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.02.2002 - 17 W 24/02   

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https://dejure.org/2002,3688
OLG Köln, 04.02.2002 - 17 W 24/02 (https://dejure.org/2002,3688)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.2002 - 17 W 24/02 (https://dejure.org/2002,3688)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 17 W 24/02 (https://dejure.org/2002,3688)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 490; ; ZPO § ... 404a; ; ZPO § 571 a.F.; ; ZPO § 539 a.F.; ; ZPO § 540 a.F.; ; ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 487 Nr. 2; ; ZPO § 490 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 635; ; BGB § 633 Abs. 1 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Zulässige Fragen im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren trotz Schiedsgerichtsabrede?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit des Beweisverfahrens trotz Schlichtungsvereinbarung? (IBR 2002, 651)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1120
  • BauR 2002, 1450 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Stuttgart, 09.07.1991 - 2 T 511/91
    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2002 - 17 W 24/02
    Das LG Stuttgart (Beschl. v. 9.7.1991 - 2 T 511/91, RPfleger 1992, 56) ist der Auffassung, Nichtabhilfebeschlüsse seien grundsätzlich zu begründen.
  • OLG Köln, 28.04.2017 - 19 U 149/16

    Abgrenzung von Schieds- und Schlichtungsklauseln

    Eine Aussichtslosigkeit der Schlichtung ergibt sich schließlich nicht aus den Erwägungen des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln im klägerseits zitierten Beschluss vom 04.02.2002 (17 W 24/02, veröffentlicht u.a. in OLGR Köln 2002, 264-267).
  • OLG Nürnberg, 19.11.2008 - 4 W 1874/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen der Einholung eines

    Andererseits besteht in Rechtsprechung und Literatur aber auch Einigkeit darin, dass das selbständige Beweisverfahren dann unzulässig ist, wenn die gestellten Beweisanträge auf eine Ausforschung des Sachverhalts hinauslaufen (vgl. OLG Köln BauR 2002, 1120; KG NJW-RR 1992, 575; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 831; OLG Düsseldorf, JurBüro 1992, 426; Moufang/Kupietz NZBau 2003, 646; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 487 Rn. 4; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn 25).
  • OLG Naumburg, 12.11.2021 - 2 W 76/21

    Selbständige Beweiserhebung: Anforderungen an Bezeichnung von Planungs- und

    Pauschale Zustandsbeschreibungen und allgemeine Fragestellungen, die generell auf das Vorhandensein von Mängeln gerichtet sind, genügen den Anforderungen an die Bezeichnung der unter Beweis gestellten Tatsachen i.S.v. § 487 Nr. 2 ZPO jedoch nicht (vgl. auch KG Berlin, Beschluss v. 01.10.1998, 10 W 6456/98, MDR 1999, 564, in juris Rz. 19, 21 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss v. 04.02.2002, 17 W 24/02, BauR 2002, 1120, in juris Rz. 12, 14 f.).
  • LG Hanau, 26.10.2022 - 3 T 123/22

    Selbständiges Beweisverfahren zur Höhe der Mietminderung

    Als vorweggenommene Beweisaufnahme dient sie wie jede Beweisaufnahme der Aufklärung von Tatsachen, nicht der Beantwortung von Rechtsfragen (vgl. BGH, NJW 2012, 227 Rn. 9; NZBau 2010, 108; OLG Hamm, NJW 2013, 2980; OLG Köln, BeckRS 2002, 30237218; Seibel, NJW 2014, 1628).
  • LG München I, 23.10.2007 - 8 OH 10262/07

    Zulässig trotz vorliegenden Schiedsgutachten?

    Es mag in der Rechtsprechung umstritten sein, ob die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens auch dann zulässig ist, wenn die Vertragspartner vereinbart haben, über das Vorliegen von Baumängeln ein Schiedsgutachten einzuholen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19.10.1998 - 20 W 48/98; Beschluss vom 04.02.2002 - 17 W 24/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.98 - 23 W 25198).
  • LG Bielefeld, 18.01.2005 - 3 OH 30/04

    Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Schlichtungsklausel

    Entgegen der Ansicht des OLG Köln, BauR 2002, 1120 ff. setzt eine sachgerechte Schlichtung weder zwingend noch im Regelfall voraus, dass ein neutraler Sachverständiger zuvor festgestellt hat, ob und in welchem Umfang von der Antragsgegnerin zu vertretende Baumängel vorliegen.
  • OLG Köln, 20.12.2006 - 17 U 5/06

    Verfahrensrecht - Privatgutachten als Sachverständigenbeweis?

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass das Gericht im Rahmen von § 404 ZPO zu bedenken hat, ob es etwa Anregungen einer Partei zur Person des vom Gericht zu beauftragenden Sachverständigen entsprechen kann, ob es Einwendungen einer Partei nachgeben muss oder ob sich Bedenken gegen die Neutralität eines Sachverständigen ggf. dadurch aufdrängen, dass dieser mit einer Partei bereits bekannt ist, er in ihrem Auftrag gutachterlich tätig war und sich in der Sache möglicherweise schon festgelegt hat (vgl. Senat BeckRS 2002, 30237218; Siegburg, Handbuch der Gewährleistung beim Bauvertrag, 4. Aufl., Rdn. 2814 f.; Zöller/Greger, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1869
OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00 (https://dejure.org/2001,1869)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.06.2001 - 8 U 2694/00 (https://dejure.org/2001,1869)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Juni 2001 - 8 U 2694/00 (https://dejure.org/2001,1869)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungs- und Beratungspflichten durch eine Bank culpa in contrahendo (cic); Immobilien-Kapitalanlage; Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages ; Nichtigkeit einer ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Abschluss eines Darlehensvertrages; Umfang der Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens; Schwerwiegender ...

  • Judicialis

    BGB § 172; ; BGB § 173; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1d

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Zur Prüfung- und Aufklärungspflicht einer Immobilien-Kapitalanlage finanzierenden Bank und deren Haftung

  • ibr-online

    Darlehensvertrag - Haftung und Beratungspflicht der Bank

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 164, 167, 172, 173; KWG § 18; VerbrKrG §§ 4, 6
    Zur Prüfungs- und Aufklärungspflicht einer Bank bei Finanzierung einer Immobilienkapitalanlage

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1802
  • WM 2003, 1803
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.1.; ZIP 2000, 1430 unter II.1.a, jeweils m.w.N.), der sich der Senat anschließt, ist eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsabschluss zu warnen, weil sie regelmäßig davon ausgehen darf, dass dieser selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt oder sich zumindest der Hilfe von Fachleuten bedient hat.

    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Fuellmich/Rieger, ZIP 1999, 465, 469 ff.) sind auch in jüngerer Zeit keine weiteren Fallgruppen hinzugetreten (vgl. OLG Braunschweig, WM 1998, 1223; OLG Hamm, WM 1999, 1056; OLG München, WM 2000, 130; OLG Stuttgart, WM 2000, 292; ferner BGH, ZIP 2000, 1051; ZIP 2000, 1430).

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss sie nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und - erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten - überprüft hat (vgl. BGHZ 116, 209 = ZIP 1992, 166 unter II.2; BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.a; OLG Köln, WM 2000, 127, 129; OLG Schleswig, WM 2000, 1381, 1385; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 296).

    Das hätte allerdings vorausgesetzt, dass der Wert der Leistung der Kläger als Wohnungserwerber knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung gewesen wäre, weil nur bei einem auffälligen Missverhältnis dieser Größenordnung eine Vermutung für das Vorliegen der subjektiven Tatbestandsmerkmale eines wucherähnlichen Geschäfts gilt (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.b m.w.N.), was hier auch nach dem Vortrag der Kläger nicht der Fall war.

    Für die Einordnung als Realkredit i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ist es unerheblich, ob kreditrechtliche Beleihungsgrenzen eingehalten sind und dem Darlehensvertrag zutreffende Verkehrswertangaben zugrunde liegen sowie in welchem Umfang der Kredit grundpfandrechtlich besichert ist (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051 unter III; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223, 1226; OLG Hamm, WM 1998, 1230, 1233).

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Zum anderen befand sich die KT GmbH als Vertreterin, auf deren Person es gem. § 166 Abs. 1 BGB ankommt (vgl. BGHZ 144, 223 = WM 2000, 1250 unter II.2), bei Abgabe der auf Abschluss der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärung nicht in einer Haustürsituation i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWiG a.F. .

    Selbst wenn dies aber geschehen wäre und gem. § 139 BGB auch die Nichtigkeit der Bevollmächtigung bewirkt hätte, war das Vertrauen der Beklagten in die Wirksamkeit der dann vormals schwebend unwirksamen Vollmacht ebenfalls gemäß §§ 172, 173 BGB geschützt, weil sie die Unwiderruflichkeit einer notariell beurkundeten Erklärung nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG a.F. nicht in Zweifel ziehen musste (vgl. BGHZ 144, 223 = WM 2000, 1250 unter III.1).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Der BGH (WM 1988, 895, 898; WM 1990, 920, 922; WM 1992, 901, 902; WM 1992, 977; WM 1999, 678, 679, jeweils m.w.N.) hat dazu - wie vom Landgericht zutreffend referiert - vier Fallgruppen entwickelt.

    Grundlage und weitere Voraussetzung der Haftung ist nämlich das durch ein solches Verhalten bei den Anlegern hervorgerufene Vertrauen (vgl. BGH, WM 1992, 901, 905).

  • OLG Braunschweig, 13.02.1997 - 2 U 117/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Unzulässigkeit von

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Fuellmich/Rieger, ZIP 1999, 465, 469 ff.) sind auch in jüngerer Zeit keine weiteren Fallgruppen hinzugetreten (vgl. OLG Braunschweig, WM 1998, 1223; OLG Hamm, WM 1999, 1056; OLG München, WM 2000, 130; OLG Stuttgart, WM 2000, 292; ferner BGH, ZIP 2000, 1051; ZIP 2000, 1430).

    Für die Einordnung als Realkredit i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ist es unerheblich, ob kreditrechtliche Beleihungsgrenzen eingehalten sind und dem Darlehensvertrag zutreffende Verkehrswertangaben zugrunde liegen sowie in welchem Umfang der Kredit grundpfandrechtlich besichert ist (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051 unter III; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223, 1226; OLG Hamm, WM 1998, 1230, 1233).

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Fuellmich/Rieger, ZIP 1999, 465, 469 ff.) sind auch in jüngerer Zeit keine weiteren Fallgruppen hinzugetreten (vgl. OLG Braunschweig, WM 1998, 1223; OLG Hamm, WM 1999, 1056; OLG München, WM 2000, 130; OLG Stuttgart, WM 2000, 292; ferner BGH, ZIP 2000, 1051; ZIP 2000, 1430).

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss sie nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und - erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten - überprüft hat (vgl. BGHZ 116, 209 = ZIP 1992, 166 unter II.2; BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.a; OLG Köln, WM 2000, 127, 129; OLG Schleswig, WM 2000, 1381, 1385; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 296).

  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 31 U 146/98

    Zur Frist für einen Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Denn zum einen müsste sich bei einer teleologischen Reduktion in diesem Sinne nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung die Widerrufsfrist nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG a.F. bestimmen (vgl. OLG Hamm, WM 1999, 1057), wäre also auf ein Jahr begrenzt und damit vorliegend - die Vertragserklärungen der KT GmbH datieren aus Dezember 1994 und 1995 - ungenutzt geblieben.
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 6/97

    Gewährleistung eines Bauträgers; Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    cc) Der Umstand, dass die Bank das Vorhaben gegenüber dem Bauträger vorfinanziert hat, trägt als solcher nicht die Annahme eines schwerwiegenden Interessenkonfliktes (vgl. BGH, WM 1998, 561, 562).
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 10/98

    Zulässigkeit einer Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Sie verkennen dabei, dass die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften und Schuldmitübernahmen naher Familienangehöriger und unverheirateter Lebenspartner (vgl. aus jüngster Zeit BGH, ZIP 2001, 189; ZIP 2000, 404; ZIP 1999, 2584, jeweils m.w.N.) auf die Finanzierung von Steuersparmodellen nicht übertragbar ist.
  • BGH, 24.04.2001 - XI ZR 40/00

    Grundsatzentscheidung zum Inhalt von Vollmachten für Abschluß von

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    aa) Die Vollmacht zum Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages muss nicht die Angaben nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG enthalten (vgl. BGH, ZIP 2001, 911).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Sie verkennen dabei, dass die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften und Schuldmitübernahmen naher Familienangehöriger und unverheirateter Lebenspartner (vgl. aus jüngster Zeit BGH, ZIP 2001, 189; ZIP 2000, 404; ZIP 1999, 2584, jeweils m.w.N.) auf die Finanzierung von Steuersparmodellen nicht übertragbar ist.
  • OLG Dresden, 03.11.1999 - 8 U 1305/99

    Rückforderungsdurchgriff beim finanzierten Kauf

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 6 U 141/98

    Wohnungskauf nach Vertreterbesuch - § 1 Abs. 1 HWiG, Fortwirken der

  • OLG Köln, 29.10.1999 - 3 U 156/99
  • BGH, 18.04.1988 - II ZR 251/87

    Verschulden bei Vertragsabschluß - Bank - Darlehn - Aufklärungspflicht -

  • OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99

    Bankhaftung für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlage- und

  • OLG Schleswig, 30.03.2000 - 5 U 181/98

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Finanzierung von steuersparendem

  • OLG München, 26.08.1999 - 19 U 2173/99

    Ausnahme für Realkredite nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG auch bei Überfinanzierung

  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

  • BGH, 24.04.1990 - XI ZR 236/89

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

  • OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01

    Haustürsituation; verbundenes Geschäft; Realkredit; Rückabwicklung;

    Dem Kläger steht ein auf Freihaltung von Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag und Erstattung der darüber hinausgehenden Vermögenseinbußen gerichteter Schadensersatzanspruch nicht zu, da die Rechtsvorgängerin der Beklagten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Darlehensvertrages vorvertragliche Aufklärungspflichten weder in Bezug auf den zu finanzierenden Immobilienkauf (nachfolgend aa) und bb); zu den 4 Fallgruppen einer diesbezüglich ausnahmsweise bestehenden Aufklärungspflicht vgl. Senat, OLGR 2002, 318 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 12.03.2002, Az: XI ZR 248/01 -) noch in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Darlehensverträge (nachfolgend cc) und dd)) verletzt hat.

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss die Bank nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten überprüft hat (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051, 1052; OLG Köln, WM 2001, 2139, 2142 ff.; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318, 319; 2002, 389, 390).

    Das hätte allerdings vorausgesetzt, dass der Wert der Leistung des Klägers als Wohnungserwerber knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung gewesen wäre, weil nur bei einem auffälligen Missverhältnis dieser Größenordnung eine Vermutung für das Vorliegen der subjektiven Tatbestandsmerkmale eines wucherähnlichen Geschäftes gilt (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051, 1053; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318, 319; 2002, 389, 391).

  • BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02

    Willkürfreie Verneinung von Ansprüchen gegen eine Bank im Zusammenhang mit der

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00 -,.
  • OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 6 U 35/03

    Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds: Widerrufsbelehrung im

    Soweit die Klägerin der Meinung ist, die Beklagte habe den mangelnden Wert der WGS-Beteiligung schon deshalb gekannt, weil sie im eigenen Interesse das Objekt geprüft habe - was die Beklagte bestreitet -, ist festzuhalten, dass die Prüfung von Sicherheiten durch eine Bank grundsätzlich nicht im Kunden-, sondern im eigenen Interesse geschieht, weil die Ausgabe von Krediten, die erkennbar alsbald notleidend werden oder unzureichend gesichert sind, nach Möglichkeit verhindert werden soll (BGH NJW 02, 3695; OLG Braunschweig WM 98, 1223; OLG Oldenburg BKR 02, 731; OLG Dresden OLGR 02, 318).

    Eine besondere Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierungen durch einen Festkredit, kombiniert mit einer bereits bestehenden oder neu abgeschlossenen Lebensversicherung, besteht daher nicht (BGH 29.04.2003, BKR 03, 636; Urteil 20.05.03, NJW 03, 2529; OLG Stuttgart WM 2000, 292; OLGR 02, 317; BKR 02, 828; OLGR 03, 69; OLG Frankfurt WM 02, 1275; OLG Dresden OLGR 02, 318 und VuR 03, 70).

  • BGH, 09.07.2019 - XI ZR 53/18

    Angabepflicht von Provisionskosten eines Darlehensvertrags; Erfordernis der

    Nur das OLG Dresden (Urteil vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00, WM 2003, 1802, 1808 unter 2. c) bb) hat ausdrücklich entschieden, dass im Fall eines "packing", in dem der Darlehensgeber für die Vermittlung des Darlehensvertrages eine Provision an den Kreditvermittler zahlt und diese Kosten dadurch an den Darlehensnehmer weiterreicht, dass er dem Darlehensvertrag einen höheren Zinssatz als den zugrunde legt, zu dem er zeitgleich nicht fremdvermittelte Kredite anbietet, die Provision gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1d VerbrKrG in der Fassung vom 27. April 1993 (künftig: aF) in der vom Verbraucher zu unterzeichnenden Vertragserklärung betragsmäßig angegeben werden muss.
  • OLG Dresden, 26.09.2003 - 8 U 872/03

    Fondsbeitritt; Immobilienfonds; Haustürsituation; Widerruf;

    Eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (zu den 4 Fallgruppen einer ausnahmeweise bestehenden Aufklärungspflicht vgl. Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318 ff. = OLG-NL 2002, 265 ff., bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 12.03.2002, Az: XI ZR 248/01) bejaht werden, nämlich wenn die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin überschreitet und quasi als Partner des Anlagegeschäftes in Erscheinung tritt, wenn die Bank einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Anleger über die allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Anlagegeschäftes hinaus geschaffen oder begünstigt hat, wenn eine Interessenkollision der Bank bei der Kreditvergabe an den Erwerber vorliegt oder bei einem spezifischen Wissensvorsprung der Bank in Bezug auf die speziellen Risiken des konkreten Vorhabens.

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotential und Ertragsfähigkeit muss die Bank nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten überprüft hat (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051, 1052; OLG Köln, WM 2001, 2139, 2142 ff.; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318, 319; 389, 390 und BKR 2003, 114, 120).

  • OLG Naumburg, 09.03.2006 - 2 U 115/05

    Widerruf eines Haustürgeschäfts betreffend den Erwerb eines Anteils an einer

    Die Spezialregelung der §§ 358, 491 Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. sperrt vielmehr den Rückgriff auf die Generalklausel des § 242 BGB (vgl. zu §§ 9 Abs. 3, 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG OLG Dresden WM 2003, 1802, 1809).

    Denn das Kreditinstitut durfte voraussetzen, dass die Beklagten wie jeder andere Anleger die für die Werthaltigkeit, Rentabilität und Durchführbarkeit des Vorhabens maßgeblichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten überprüft hatten (vgl. BGH WM 1990, 920 ; BGH WM 1991, 85 ; BGH WM 1992, 216 ; KG WM 2002, 493, 497; OLG Dresden WM 2003, 1802, 1807).

  • OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 4 U 34/18

    Bürgschaftsverpflichtung bei Verdachtsanzeige wegen Eigenmittelmanipulationen

    Aufsichtsrechtliche Ordnungsvorschriften wie § 18 KWG und die Regelungen in der MARisk 2007 der Bundesanstalt für Finanzaufsicht stellen keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar, sondern haben lediglich eine ordnungspolitische Funktion im Verhältnis zwischen den Kreditinstituten und dem Bundesaufsichtsamt (vgl. nur OLG Dresden, Urteil vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00 - OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 17 U 111/07 - Rdnr. 74; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1988 - III ZR 14/88).
  • LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

    § 18 KWG ist überdies kein Schutzgesetz zu Gunsten weiterer Darlehensnehmer oder sonstiger Dritter (OLG Dresden, NJOZ 2002, 1807; OLG Frankfurt, BKR 2011, 330; Palandt/ Sprau , BGB, 73. Aufl. 2014, § 823, Rn. 66).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2018 - 4 U 99/17

    Ausfallbürgschaft: Freistellung des Bürgen bei Zugrundelegung eines

    a) Aufsichtsrechtliche Ordnungsvorschriften wie § 18 KWG und die Regelungen in der MARisk 2007 der Bundesanstalt für Finanzaufsicht stellen keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar, sondern haben lediglich eine ordnungspolitische Funktion im Verhältnis zwischen den Kreditinstituten und dem Bundesaufsichtsamt (vgl. nur OLG Dresden, Urteil vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00 - BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1988 - III ZR 14/88).
  • LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11

    Nicht prospektverpflichtete Personen unterliegen nicht der bürgerlich-rechtlichen

    § 18 KWG ist überdies kein Schutzgesetz zu Gunsten weiterer Darlehensnehmer oder sonstiger Dritter (OLG Dresden, NJOZ 2002, 1807; OLG Frankfurt, BKR 2011, 330; Palandt/ Sprau , BGB, 73. Aufl. 2014, § 823, Rn. 66).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2226
OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01 (https://dejure.org/2002,2226)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.08.2002 - 11 U 341/01 (https://dejure.org/2002,2226)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. August 2002 - 11 U 341/01 (https://dejure.org/2002,2226)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anlageberatungsvertrag: Haftung des Finanzdienstleisters für den von ihm eingeschalteten Handelsvertreter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 276 BGB ; § 278 BGB
    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines Finanzdienstleisters; Pflichtverletzungen aus Beratervertrag; Haftung für Handelsvertreter; Beratungspflichetn eines Anlageberaters; Anrechnung gezogener Steuervorteile

  • Wolters Kluwer

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines Finanzdienstleisters; Pflichtverletzungen aus Beratervertrag; Haftung für Handelsvertreter; Beratungspflichetn eines Anlageberaters; Anrechnung gezogener Steuervorteile

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 278
    Haftung eines Anlagevermittlers wegen Nichthinweises auf negative Berichte in der Wirtschaftspresse ("AWD")

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 92 -, - DLF 94/17 -, Miss Saigon, Aufklärungspflichten des Anlageberaters, Pflicht über negative Berichterstattung in der Wirtschaftspresse zu berichten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 2211
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 20.12.2000 - 9 U 138/00

    Unrichtige Verwendung eines Prospekts; Deliktische Haftung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Hierfür hat er keine Gesichtspunkte dargetan; insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, dass er den von der Beklagten zu beanspruchenden Schadensersatzbetrag anders als die Gesellschafter/Mitunternehmer in den vom Kläger angeführten Urteilen (auch in dem Urteil des 9. Senats des OLG Celle 9 U 138/00 v. 20. Dezember 2000), die Beteiligungen an Gewerbebetrieben betrafen, unter irgendeinem Gesichtspunkt versteuern müsste.
  • OLG Celle, 28.10.1999 - 11 U 128/96

    Kapitalanlagegeschäft; Schadensersatz ; Positive Vertragsverletzung;

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen zu einem früheren Verfahrenskomplex ausgeführt, dass ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebes Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung eines durch den Handelsvertreter zu ihm begründeten Beratungsvertrages selbst einzustehen hat, weil für den Anlageinteressenten allein die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit Erfahrung, Markt- und Spezialkenntnissen und Renommée von Interesse ist, während der Interessent regelmäßig die Kenntnisse und Fähigkeiten des Handelsvertreters nicht beurteilen kann und kennt; vgl. Senatsurteile 11 U 128/96 und andere Gleichlautende v. 28. Oktober 1999; Revision insoweit vom BGH durch Beschluss vom 25. Januar 2001 nicht angenommen; OLG-Report Celle 2001, S. 122 ff.
  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90

    Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Diese müsse er selbst substantiieren, die Beklagte könne dies naturgemäß nicht (BGH v. 31. Januar 1991, NJW-RR 91, 794 f.).
  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Hierauf konnte es schon deshalb nicht ankommen, weil die Beklagte im Streitfall Anlass zur Weitergabe von Bedenken aus der Presse, sei es durch Zitat, sei es durch eigene Formulierungen, spätestens aufgrund eines Artikels der Wirtschaftswoche vom 23. März 1995 (GA 425 f. des Parallelverfahrens 11 U 291/01), die nicht zu den sog. Branchendiensten zählt, hatte.
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Dabei hat sich der Senat im Ausgangspunkt von der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (II ZR 40/00, NJW 2002, 1711 f.) leiten lassen, wonach im Falle von Schädigungen durch Kapitalanlagen im Einzelfall entschieden werden muss, ob dem Anleger die Steuervorteile zu belassen sind oder nicht.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Haftung des Anlageberaters wegen Verletzung von Aufklärungspflichten

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Zur Weitergabe kritischer Pressestimmen entsprechend der Bond-Entscheidung des BGH, BGHZ 123, 126 ff. sieht die Beklagte sich nicht verpflichtet, weil sie keine Bank sei und zudem die im Streitfall ins Feld geführten Berichte in nicht hinreichend seriösen Schriften erschienen seien.
  • OLG Celle, 02.12.1999 - 11 U 81/99

    Titelschutzfähigkeit einer Druckschrift über eine Popgruppe (Spice-Girls)

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass es dem Anlageberater grundsätzlich obliegt, dem Interessenten kritische Presseberichte, die vor der Anlage warnen, zumindest dem Inhalt nach - möglicherweise vom Berater kommentiert - zur Kenntnis zu bringen (vgl. hierzu insb. Senatsurteil v. 2. Dezember 1999, 11 U 81/99, S. 9 ff. = OLG-Report 2000, S. 143 ff.; Revision beim BGH eingelegt; Az: III ZR 383/99, dort jedoch dadurch erledigt, dass die Parteien wegen Insolvenz einer Beteiligten das Verfahren dort nicht mehr betrieben haben; ferner Senatsurteil 11 U 29/99 v. 2. Dezember 1999, S. 10 f).
  • OLG Hamburg, 09.09.1999 - 3 U 114/98

    - AWD 37 -, Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagevermittlung,

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass es dem Anlageberater grundsätzlich obliegt, dem Interessenten kritische Presseberichte, die vor der Anlage warnen, zumindest dem Inhalt nach - möglicherweise vom Berater kommentiert - zur Kenntnis zu bringen (vgl. hierzu insb. Senatsurteil v. 2. Dezember 1999, 11 U 81/99, S. 9 ff. = OLG-Report 2000, S. 143 ff.; Revision beim BGH eingelegt; Az: III ZR 383/99, dort jedoch dadurch erledigt, dass die Parteien wegen Insolvenz einer Beteiligten das Verfahren dort nicht mehr betrieben haben; ferner Senatsurteil 11 U 29/99 v. 2. Dezember 1999, S. 10 f).
  • OLG Celle, 20.09.2001 - 11 U 293/00
    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Die Beklagte meint, sie sei schon deshalb nicht weiter zur Aufklärung von Anlegern wie dem Kläger verpflichtet gewesen, weil entsprechend dem Senatsurteil 11 U 293/00 vom 20. September 2000 die Anleger verpflichtet seien, Warnungen aus einem Prospekt zur Kenntnis zu nehmen.
  • LG Lüneburg, 23.03.2007 - 9 O 310/06
    Die Beklagte durfte die vorhandenen und erkennbaren Risiken auch nicht abschwächen (vgl. OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002 - 11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265 -Juris Rz. 68 für die Risikodarstellung im Prospekt).

    a) Der Schaden liegt zunächst darin, was der Kläger an Zahlungen aus dem Eigenkapital und auf das zur Finanzierung des Fondsbeitritts aufgenommene Darlehen gezahlt hat (vgl. OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002-11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265 - Juris Rz. 113).

    Mangels anderer Angaben ist daher ein Zinssatz von 4 % zugrunde zulegen (vgl. OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002 - 11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265 - juris Rz. 129).

    Dementsprechend sind jedenfalls bei geschlossenen Immobilienfonds die Steuervorteile anzurechnen (OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002-r-11 U 291/01 =. VersR 2003, 61 [OLG Celle 15.08.2002 - 11 U 291/01] - juris Rz. 91 ff.; Urteil v. 15.08.2002 - 11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265 - juris Rz. 117 ff.).

    Die anzurechnenden Steuervorteile des Klägers können - in Ermangelung konkreter Angaben, zu denen der Kläger nicht verpflichtet ist - gemäß § 287 ZPO geschätzt werden (OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002 - 11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265-juris Rz. 120 ff.).

    Im übrigen ist es der Beklagten nach Treu und Glauben verwehrt, dem Kläger entgegenzuhalten, dass er- im Hinblick auf die im Fondsprospekt enthaltenen Hinweise - nach dem Rat ihres Geschäftsführers, der die Bedenken des Klägers hatte ausräumen können, nicht habe handeln dürfen (vgl. OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002-11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265-Juris Rz. 107).

  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Ferner hat die Beklagte in diesem Verfahren Presseberichte eingereicht, die auch in dem Parallelverfahren 11 U 341/01, das vom Senat am gleichen Tage verhandelt worden ist und in dem die dortigen Parteien von den nämlichen Prozessbevollmächtigten vertreten werden, eine Rolle spielen.
  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/04

    Anforderungen an die Risikoaufklärung in einem Prozess für einen geschlossenen

    Vergeblich macht die Beschwerde gegen diese im Wesentlichen im tatrichterlichen Bereich liegende Würdigung geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das Berufungsgericht den Inhalt des verwendeten Verkaufsprospektes anders als das Oberlandesgericht Celle in seinen Urteilen vom 15. August 2002 (VersR 2003, 61; DB 2002, 2211) bewertet habe.
  • OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 61/03

    Schadensersatzanspruch gegen Finanzdienstleistungsunternehmen; Fehlgeschlagene

    Die Risikoaufklärung anhand des Fondsprospekts hat das Landgericht in Anlehnung an die Entscheidungen des Senats vom 15. August 2002 (11 U 291/01 und 11 U 341/01) nicht als hinreichende Aufklärung gelten lassen.

    Der Senat hätte die Fragen zum Anspruchsgrund für den hiesigen Sachverhalt nicht anders beantwortet als in den Urteilen 11 U 291/01 und 11 U 341/01 vom 15. August 2002.

  • OLG Celle, 01.06.2006 - 11 U 311/05

    Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung; Beweislast für den Abschluss eines

    Ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebes Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, hat grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung eines durch den Handelsvertreter zu ihm begründeten Beratungsvertrages selbst einzustehen, weil für den Anlageinteressenten allein die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit Erfahrung, Markt und Spezialkenntnissen und Renommee von Interesse ist, während der Interessent regelmäßig die Kenntnisse und Fähigkeiten des Handelsvertreters nicht beurteilen kann und kennt (Festhaltung an OLGR Celle 2002, 277 = DB 2002, 2211).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebs Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung eines durch den Handelsvertreter zu ihm begründeten Beratungsvertrages selbst einzustehen hat, weil für den Anleger allein die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit seiner entsprechenden Erfahrung von Interesse ist, während er die Kenntnisse und Fähigkeiten des Handelsvertreters regelmäßig nicht beurteilen kann (OLGR Celle 2002, 277 = DB 2002, 2211).

  • BGH, 06.04.2004 - X ARZ 384/03

    Bestimmung des gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes durch das

    Unbeschadet der Frage, ob eine Haftung der Antragsgegnerin zu 1 in Betracht kommt, die in den im Vorlagebeschluß angeführten Musterprozessen 11 U 291/01 und 11 U 341/01 des Oberlandesgerichts Celle (= Bundesgerichtshof III ZR 306/02 und III ZR 305/02) bisher nicht entschieden worden ist, weil sich die Parteien dort in einem Fall verglichen haben und im anderen Fall das Ruhen des Verfahrens wegen schwebender Vergleichsverhandlungen angeordnet worden ist, stützt der Antragsteller seine Schadensersatzforderung ausschließlich darauf, daß der Antragsgegner zu 2 ihn anläßlich des Beratungsgesprächs fehlerhaft und unvollständig aufgeklärt habe (Klageschrift S. 6 unter II.).
  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 342/03

    Zulassung einer Revision ; Notwendigkeit einer näheren Kenntnis und Beurteilung

    Für die Zulassungsentscheidung kam es nicht auf die nähere Kenntnis und Beurteilung der Urteile des Berufungsgerichts vom 15. August 2002 (11 U 291/01 - in wesentlichen Passagen im landgerichtlichen Urteil wiedergegeben - und 11 U 341/01) an.
  • OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10

    Pflichten des Anlagevermittlers bei Vermittlung eines zum Zwecke der

    Ist aufgrund der Gesamtumstände festzustellen, dass der Beklagte zu 3. im Namen und mit Vollmacht der Beklagten zu 1. gehandelt hat, so kann unerörtert bleiben, ob die Beklagte zu 1. auch nach den Grundsätzen zur Haftung eines Anlagevermittlers für den Vertrieb von Anlagen im sog. "Strukturvertrieb" (vgl. OLG Celle in OLGR Celle 2001, 122; OLGR 2002, 265 und OLGR 2006, 517) haftete.
  • OLG Schleswig, 18.08.2006 - 14 U 231/05

    Anlageberatung: Pflichten eines Anlageberaters bei Empfehlung einer riskanten

    Es wird insoweit gelegentlich darauf abgestellt, ob es sich um eine bekannte und seriöse Publikation (z.B. "Wirtschaftswoche") oder lediglich um einen sogenannten Brancheninformationsdienst handelt (OLG Celle, DB 2002, 2211).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2010 - 16 U 171/08

    Pflichten des Anlageberaters

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Handelnde sein Auftreten für ein Unternehmen hinreichend deutlich macht und es - wie gerade im hier vorliegenden Fall einer Anlageberatung dem Anlageinteressenten in der Regel auf die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit Erfahrung, Markt- und Spezialkenntnissen sowie deren Ansehen ankommt, während der Interessent regelmäßig die Kenntnisse und Fähigkeiten des in beratenden Handelsvertreters nicht beurteilen kann (vgl. hierzu OLG Celle OLGR 2002, 265 ff. m. w. N.).
  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/05
  • LG Stuttgart, 28.02.2003 - 26 O 396/02

    Positive Vertragsverletzung beim Anlagevermittlungsvertrag: Abgrenzung des

  • LG Berlin, 07.06.2011 - 10 O 538/10

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Abgrenzung Anlagenberatung und

  • LG Neuruppin, 09.08.2005 - 5 O 312/04

    Haustürgeschäft: Veranlassung des Kunden zur Anforderung eines Hausbesuchs durch

  • LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03

    Anlageberatung - Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter

  • LG Hannover, 22.11.2002 - 13 O 134/02
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
  • AG Berlin-Neukölln, 05.07.2007 - 12 C 394/06

    Schadensersatzhaftung aufgrund eines fehlerhaften und unvollständigen

  • OLG Frankfurt, 04.10.2006 - 18 U 56/05

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Vermittlung und Erwerb von

  • LG Leipzig, 08.06.2007 - 5 O 2360/06

    Anspruch wegen fehlerhafter Aufklärung bei der Beratung über eine Geldanlage ;

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 24 U 33/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7639
OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 24 U 33/01 (https://dejure.org/2001,7639)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2001 - 24 U 33/01 (https://dejure.org/2001,7639)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2001 - 24 U 33/01 (https://dejure.org/2001,7639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung ; Unzumutbarkeit des Festhaltens an Gleisanschlussvertrag bei geringen Einnahmen; Stillschweigende Vertragsverlängerung bei Fortentrichtung der Vergütung; Unangemessene Benachteiligung bei ...

  • Judicialis

    PAB § 33; ; PAB § 33 Abs. 1 Satz 2; ; PAB § 33 Abs. 2 Satz 1; ; PAB § 33 Abs. 2; ; PAB § 33 Abs. 1; ; PAB § 32 Abs. 1; ; PAB § 32 Abs. 1 2. Halbsatz; ; PAB § 30; ; PAB § 20 Abs. 1 ... d; ; PAB § 8; ; BGB § 669; ; BGB § 568; ; BGB § 556 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 556 a. F.; ; BGB § 670; ; BGB § 242; ; BGB § 257; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 1; ; ABGB § 9; ; ABGB § 9 Abs. 1; ; ABGB § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Kündigung eines Privatgleisanschlussvertrags bei Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag wegen Unwirtschaftlichkeit - Vorschussverpflichtung des Anschließers bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch die Bundesbahn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.2001 - XII ZR 273/98

    Vereinbarung eines Sonderkündigungsrechts für den Mieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 24 U 33/01
    Es reicht aus, dass sie in allgemeinen, an Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten und auf das betreffende Rechtsgebiet anwendbaren Grundsätzen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BGH ZMR 2001, 784, 786).
  • BGH, 29.09.1987 - VI ZR 70/87

    Anwendung der Unklarheitenregel bei einem Gleisanschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 24 U 33/01
    Bei den allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschluss (PAB) handelt es sich allerdings um allgemeine Geschäftsbedingungen, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGH MDR 1988, 218).
  • BGH, 14.04.1983 - VII ZR 258/82

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung; Verzinsung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 24 U 33/01
    Auch ein Vorschussanspruch ist zu verzinsen (vgl. BGH NJW 1983, 2191 zu § 633 Abs. 3 BGB).
  • BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64

    Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 24 U 33/01
    Wie in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen (NJW 1971 1450, 1451 und NJW 1967, 1366, 1367) ist es auch im Streitfall ein Gebot der Billigkeit, dass die Beklagte der Klägerin, die die Arbeiten ausführen muss, einen Vorschuss zur Verfügung stellte.
  • BVerwG, 03.03.2016 - 6 C 64.14

    Anschluss an andere Eisenbahninfrastruktur; Anschlussrecht; Anschlussweiche;

    Eine derartige vertragliche Regelung ist in der von der Klägerin erwähnten zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. November 2001 - 24 U 33/01 - TranspR 2003, 26) nicht beanstandet worden und dürfte den beteiligten Eisenbahnen auch nach § 13 AEG nicht grundsätzlich verwehrt sein.
  • OLG Celle, 20.07.2006 - 6 U 24/06
    Anders als im Falle des § 33 Abs. 2 PAB, wonach auf Verlangen der Klägerin "der Anschließer ... die von ihm im Anschluß auf Bundesbahngelände geschaffenen Anlagen auf seine Kosten wegzuräumen und den früheren Zustand wieder herzustellen" hat, worauf die Verurteilung des Landgerichts zur Herausgabe der geräumten Geländefläche beruht, hat die Beklagte im Falle der Anschlussweiche 21, die, wie aus dem aktuellen Vertragsplan ersichtlich (Bl. 35d A), außerhalb des gemieteten Geländes liegt und der Klägerin gehört, von vornherein kein Recht, diese Anlage zu räumen, sondern lediglich unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 Satz 3 PAB i.V.m. § 7 Abs. 2a des Gleisanschlussvertrags (Bl. 11 d.A.) Anspruch auf Übereignung der Weiche nach deren Ausbau durch die Klägerin (vgl. im Übrigen zur entsprechenden Anwendung des § 669 BGB auf den Anspruch aus § 33 Abs. 1 Satz 2 PAB: OLG Düsseldorf, OLGR 2002, S. 265).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.12.2001 - 23 W 469/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5693
OLG Hamm, 27.12.2001 - 23 W 469/01 (https://dejure.org/2001,5693)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.12.2001 - 23 W 469/01 (https://dejure.org/2001,5693)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Dezember 2001 - 23 W 469/01 (https://dejure.org/2001,5693)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2003, 186
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.06.1998 - 23 W 39/98
    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 23 W 469/01
    Bei der Berechnung seiner Vergütung brauchte sich der Patentanwalt, wie der Senat dies nach ständiger Rechtsprechung auch im Rahmen erstattungsfähiger Privatgutachterkosten annimmt (siehe hierzu Senatsbeschluß vom 08.06.1998 - 23 W 39/98 - in OLG-Report 1999, 111, 112), nicht an die Sätze des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) zu halten.
  • OLG Frankfurt, 06.07.1994 - 6 W 65/94
    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2001 - 23 W 469/01
    Eine Eigenrecherche zwecks Beschaffung anderer für die rechtliche Beurteilung relevanter Muster gehört im Gegensatz zu deren Sichtung, Ordnung und Auswertung nicht zu den typischen patentanwaltlichen Leistungen (siehe OLG Frankfurt GRUR 1996, 967; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., Anm. 7.3.4 zum Stichwort "Patentsachen"; Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rdn. 13 zum Stichwort "Patentanwaltskosten"; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 91 Rdn. 287).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 162/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7188
OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 162/01 (https://dejure.org/2001,7188)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.11.2001 - 9 U 162/01 (https://dejure.org/2001,7188)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. November 2001 - 9 U 162/01 (https://dejure.org/2001,7188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    C.i.c.; Verschulden bei Vertragsschluss; Abschluss des Mietvertrages; Eigenschaften der Mietsache; Vorvertragliche Aufklärungspflicht; Informationspflicht

  • Judicialis

    BGB § 537 Abs. 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Mieters aus culpa in contrahendo wegen Verletzung vorvertraglicher AufklärungspflichtenAngaben des Vermieters über Vermietung eines Einkaufszentrums

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZR 176/98

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 162/01
    Allgemeine Anpreisungen der Attraktivität des Standortes sind in diesem Zusammenhang nicht ausreichend (BGH ZiP 2000, 887, 892; BGH ZiP 2000, 1530, 1533).

    Allgemeine Anpreisungen der Attraktivität des Standortes sind in diesem Zusammenhang nicht ausreichend (BGH ZiP 2000, 887, 892; BGH ZiP 2000, 1530, 1533).

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 162/01
    Allgemeine Anpreisungen der Attraktivität des Standortes sind in diesem Zusammenhang nicht ausreichend (BGH ZiP 2000, 887, 892; BGH ZiP 2000, 1530, 1533).

    Allgemeine Anpreisungen der Attraktivität des Standortes sind in diesem Zusammenhang nicht ausreichend (BGH ZiP 2000, 887, 892; BGH ZiP 2000, 1530, 1533).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.2015 - 237 C 285/14

    Mietvertrag wird einvernehmlich aufgehoben: Makler muss Provision zurückzahlen!

    Denn bei der während der Mietzeit der Vormieter aufgetretenen Schimmelbildung in 5 Räumen der Mietsache handelte es sich um einen Umstand, der für die Klägerin erkennbar von besonderer Bedeutung für den Entschluss zur Eingehung des Mietvertrages war (vgl. auch OLG Naumburg OLGR Naumburg 2002, 265).
  • LG Hamburg, 26.01.2006 - 307 S 130/05

    Wohnraummietvertrag: Aufklärungspflicht des Vermieters, fristlose Kündigung oder

    Hierbei verkennt der Kläger, dass die Aufklärungspflichten des Vermieters nicht allgemein, sondern stets nur in Bezug auf die konkreten Vertragsverhandlungen statuiert werden können; maßgeblich sind nur solche Umstände, die für den Vermieter erkennbar von besonderer Bedeutung für den jeweiligen Mieter sind (BGH, Urteil vom 16. Februar 2000 - Az: XII ZR 279/97, NJW 2000, 1714; OLG Sachsen Anhalt, Urteil vom 27. November 2001 - 9 U 162/01, OLGR Naumburg 2002, 265).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.02.2002 - 10 U 1551/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11166
OLG Koblenz, 01.02.2002 - 10 U 1551/00 (https://dejure.org/2002,11166)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.02.2002 - 10 U 1551/00 (https://dejure.org/2002,11166)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 10 U 1551/00 (https://dejure.org/2002,11166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsschutz; Wohngebäudeversicherung; Obliegenheitsverletzung; Beheizungspflicht

  • Judicialis

    VGB 95 § 11 Nr. 1 c; ; VGB 95 § 11 Nr. 1 d; ; VGB 95 § 11 Nr. 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; VVG § 6 Abs. 1; ; VVG § 6; ; VVG § 17; ; VVG § 21; ; VVG § 61

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für das Freiwerden von der Leistungspflicht gem. §§ 6 , 61 VVG

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2002 - 10 U 1551/00
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, d. h. in hohem Maße außer Acht lässt und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen einleuchten muss, wobei auch in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden vorliegen muss, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt und als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist (BGH NJW 1988, 1265, 1266; BGH NJW-RR 1996, 220).

    Es darf auch nicht schon aus einem objektiv groben Pflichtenverstoß allein deshalb auf ein gesteigertes personales Verschulden geschlossen werden, weil ein solches häufig damit einherzugehen pflegt (BGH NJW 1988, 1265, 1266).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.1995 - 4 U 172/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2002 - 10 U 1551/00
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, d. h. in hohem Maße außer Acht lässt und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen einleuchten muss, wobei auch in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden vorliegen muss, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt und als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist (BGH NJW 1988, 1265, 1266; BGH NJW-RR 1996, 220).
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