Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 21 U 189/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3548
OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 21 U 189/01 (https://dejure.org/2002,3548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2002 - 21 U 189/01 (https://dejure.org/2002,3548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2002 - 21 U 189/01 (https://dejure.org/2002,3548)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnungspositionen aus der Durchführung von Betonwerksteinarbeiten; Einsatzpauschale des Insolvenzverwalters; Zurechnung einer Bauablaufstörung; Koordinierungspflicht; Änderung der Ausführungszeit; Annahmeverzug infolge der Verletzung einer Mitwirkungspflicht; ...

  • Judicialis

    BGB § 642; ; BGB §§ ... 631 ff.; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 5 Nr. 1; ; VOB/B § 6 Nr. 6; ; VOB/B § 4 Nr. 1 S. 1; ; VOB/B § 16 Nr. 5 Abs. 3; ; ZPO § 713; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Folgen d. Fertigstellung vor Ablauf einer verbindlichen Ausführungs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauarbeiten zu früh ausgeführt: Trotzdem Ansprüche aus gestörtem Bauablauf? (IBR 2002, 541)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 45 O 18/98
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 21 U 189/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1432
  • BB 2002, 1432
  • BauR 2002, 1135 (Ls.)
  • BauR 2002, 1551
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 21 U 189/01
    Ein Anspruch aus § 642 BGB, welcher neben § 6 Nr. 6 VOB/B auf den hier vorliegenden VOB-Vertrag anwendbar ist (vgl. hierzu BGH BauR 2000, 722 ff.) ist ebenfalls nicht gegeben.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6241
OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01 (https://dejure.org/2002,6241)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2002 - 4 U 85/01 (https://dejure.org/2002,6241)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2002 - 4 U 85/01 (https://dejure.org/2002,6241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks mit Zubehör: Erstreckung der Umsatzsteuerbefreiung; Umfang des Meistgebots

  • Wolters Kluwer

    Steuerfreiheit bei der Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks ; Umsatzsteuer für das Zubehör eines Grundstücks; Ausstellung einer die Umsatzsteuer gesondert ausweisenden Rechnung über bewegliche Sachen; Steuerpflichtige Lieferung eines Erblassers

  • Judicialis

    AO § 42; ; UStG § ... 2; ; UStG § 9; ; UStG § 14; ; UStG § 2 Abs. 1; ; UStG § 4 Nr. 9 a; ; UStG § 14 Abs. 1; ; UStG § 14 Abs. 2; ; UStG § 14 Abs. 3; ; UStG § 18 Abs. 8; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 18 Abs. 8 S. 1 Nr. 3; ; UStDV § 51 Abs. 1 Nr. 3; ; UStDV § 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; ; ZPO § 3; ; ZPO § 711; ; ZPO § 139; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 108 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Zur Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 9 a UStG bei Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks mit Zubehör

  • ibr-online

    Zwangsversteigerung - Steuerfreiheit bezieht sich nicht auch auf das Zubehör

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 4 Nr. 9a, § 14 Abs. 1
    Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks: Anspruch des Erstehers gegen Vollstreckungsschuldner auf Ausstellung einer die Umsatzsteuer gesondert ausweisenden Rechnung über das Zubehör

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1828
  • Rpfleger 2002, 531
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Zum einen hat der 5. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 02.11.2001 (DB 2002, 140, 141) offen gelassen, ob an dieser früheren Rechtsprechung festgehalten werden soll.

    "Nur wenn eine endgültige Beurteilung der objektiven Steuerpflicht auf erhebliche Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art stößt und damit ernsthaft die Gefahr besteht, dass die Finanzbehörden die Frage der Steuerpflicht abweichend von der Einschätzung der Zivilgerichte beurteilen, dürfen sich diese, um die Sanktionswirkung des § 14 Abs. 2 und Abs. 3 UStG zu vermeiden, ausnahmsweise mit der Feststellung begnügen, die Steuerrechtslage sei zumindest ernstlich zweifelhaft" (BGH DB 2002, 140, 141 f.).

  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 3 K 132/98

    Haftung des Erwerbers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Dies ist jedoch das Resultat der nicht abgestimmten gesetzlichen Regelungen des Umsatzsteuerrechts einerseits und des Zwangsvollstreckungsrechts andererseits, worauf bereits zahlreiche Autoren hingewiesen haben (vgl. Suppmann DStR 1994, 1568; Lippross, Umsatzsteuer, 20. Aufl., S. 769; Onusseit Rechtspfleger 1995, 4) und wie dies auch unter anderem Blickwinkel in der Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25.04.2001 (EFG 2001, 1084) zum Ausdruck kommt.
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    In diesem Zusammenhang ist der Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 103, 284, 291), wonach der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer bei ernstlichen Zweifeln, ob eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, nur verlangen kann, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat, nicht durchgreifend.
  • BFH, 24.06.1992 - V R 130/89

    Umsatzsteuerfreier Erwerb auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH/NV 1993, 201).
  • FG Niedersachsen, 06.06.1989 - V 119/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Dadurch konnte sich für den Fiskus eine Steuerlücke auftun, die in der Rechtsprechung unter dem Blickwinkel des Rechtsmissbrauchs nach § 42 AO behandelt wurde (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht EFG 1989, 658; Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG, § 18 Rdnr. 774.1).
  • BFH, 16.03.1993 - V R 54/92

    Bei einer Grundstücksversteigerung gegen Barzahlung ist der Verzicht des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Der BFH hat aber wiederholt einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten verneint und dem Ersteher einen Vorsteuerabzug zugebilligt (BFH Urteil v. 16.03.1993, BFHE 171, 7 und Urteil v. 18.06.1993, BGH/NV 1994, 588).
  • LG Waldshut-Tiengen, 13.06.2001 - 4 O 135/00

    Ausstellung einer die Umsatzsteuer gesondert ausweisenden Rechnung über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 13.06.2001 - 4 O 135/00 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert: .
  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Nach der umsatzsteuerrechtlichen Rechtslage galten bis zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.12.1985 (BFHE 146, 484) Erwerbe im Rahmen von Zwangsversteigerungen nicht als umsatzsteuerrechtliche Lieferungen; es wurde nach der damaligen Auffassung ein Doppelumsatz, d.h. eine Lieferung des Vollstreckungsschuldners an das Land und eine Lieferung des Landes an den Ersteher angenommen.
  • BFH, 19.11.1970 - V R 14/67

    Leistungen Dritter - Annahme zur Weiterleitung - Vereinnahmte Entgelte -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Sie ist jedoch als Gesamtrechtsnachfolgerin ihres Ehemannes in die Rechtsstellung des Erblassers als Steuerschuldner eingetreten (vgl. BFHE 100, 481).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.05.2001 - 4 U 235/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9685
OLG Bamberg, 28.05.2001 - 4 U 235/00 (https://dejure.org/2001,9685)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.05.2001 - 4 U 235/00 (https://dejure.org/2001,9685)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 4 U 235/00 (https://dejure.org/2001,9685)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufklärungspflicht des Steuerberaters - Falschberatung zum Zwei-Konten-Modell

  • Wolters Kluwer

    Dienstvertrag; Positive Vertragsverletzung; Positive Forderungsverletzung; Haftung; Schadensersatz; Steuerberater; Beratungsfehler; Beratungspflicht; Arztpraxis

  • Judicialis

    StBerG § 68; ; BGB § 611; ; BGB § 675

  • rechtsportal.de

    Pflichtverletzung des Steuerberaters durch unterlassene Empfehlung zur Durchführung des "Zwei-Konten-Modells"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.05.2001 - 4 U 235/00
    Nach neuerer BGH-Rechtsprechung (BGHZ 129, 386; ZIP 1996, 791; WM 1998, 779) beginnt die Verjährung mit der Bekanntgabe der ersten nachteiligen Entscheidung (hier also: Steuerbescheide) an den Kläger.

    Damit liegen jährlich neu entstehende, abtrennbare Einzelschäden für jeden Veranlagungszeitraum vor, die gesondert als Schadensposition zu betrachten und einzeln auf Verjährung zu überprüfen sind, zumal ihre Entstehung, Entwicklung und Höhe schon 1988 keineswegs ab- und vorhersehbar gewesen wären (Abgrenzung zu BGH WM 1998, 779).

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.05.2001 - 4 U 235/00
    Nach neuerer BGH-Rechtsprechung (BGHZ 129, 386; ZIP 1996, 791; WM 1998, 779) beginnt die Verjährung mit der Bekanntgabe der ersten nachteiligen Entscheidung (hier also: Steuerbescheide) an den Kläger.
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.05.2001 - 4 U 235/00
    Nach neuerer BGH-Rechtsprechung (BGHZ 129, 386; ZIP 1996, 791; WM 1998, 779) beginnt die Verjährung mit der Bekanntgabe der ersten nachteiligen Entscheidung (hier also: Steuerbescheide) an den Kläger.
  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.05.2001 - 4 U 235/00
    Der Große Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 4.7.1990, BStBl. II 1990, 817 unter Berücksichtigung des Steuerrechtsänderungsgesetzes von 1973, womit der Abzug privater Schuldzinsen beseitigt wurde, und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in BVerfGE 50, 386 insoweit folgendes ausgeführt:.
  • BFH, 19.03.1998 - IV R 110/94

    Anerkennung von Zweikontenmodellen

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.05.2001 - 4 U 235/00
    Schließlich führte der IV. Senat des BFH in seiner Entscheidung vom 19.3.1998 (BB 1998, 1617 ff.) aus:.
  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 57/93

    Beginn der Verjährung der Haftung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.05.2001 - 4 U 235/00
    Der Steuerberater ist danach verpflichtet, den Mandanten durch umfassende Information und Beratung in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und Fehlentscheidungen zu vermeiden (BGH WM 1992, 238; BGH vom 26.5.1994 - IX ZR 57/93 - Zugehör, WM Sonderbeilage Nr. 4 zu Heft 42/2000; Späth, Die zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters, 4. Auflage, Rdnr. 174 ff.).
  • BGH, 07.11.1991 - IX ZR 288/90

    Vertragsverletzung - Steuerberater - Stiftung - Stiftungsgründung -

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.05.2001 - 4 U 235/00
    Der Steuerberater ist danach verpflichtet, den Mandanten durch umfassende Information und Beratung in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und Fehlentscheidungen zu vermeiden (BGH WM 1992, 238; BGH vom 26.5.1994 - IX ZR 57/93 - Zugehör, WM Sonderbeilage Nr. 4 zu Heft 42/2000; Späth, Die zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters, 4. Auflage, Rdnr. 174 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1995 - 13 U 57/94
    Auszug aus OLG Bamberg, 28.05.2001 - 4 U 235/00
    Dieses Vorgehen stellt (wovon offenbar auch OLG Köln, NJW E-VHR 1998, 40; OLG Düsseldorf 13 U 57/94 vom 9.3.1995 und KG Berlin StB 1997, 240 ebenfalls ausgehen) einen fahrlässigen Sorgfaltspflichtverstoß der Beklagten als Steuerberaterin gegenüber dem Kläger als ihrem Mandanten dar.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.05.2001 - 4 U 235/00
    Der Große Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 4.7.1990, BStBl. II 1990, 817 unter Berücksichtigung des Steuerrechtsänderungsgesetzes von 1973, womit der Abzug privater Schuldzinsen beseitigt wurde, und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in BVerfGE 50, 386 insoweit folgendes ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.04.2002 - 7 U 893/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11288
OLG Koblenz, 17.04.2002 - 7 U 893/98 (https://dejure.org/2002,11288)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2002 - 7 U 893/98 (https://dejure.org/2002,11288)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2002 - 7 U 893/98 (https://dejure.org/2002,11288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz eines Kindes wegen Arzthaftung; Schulterdystokie bei der Geburt; Eintritt einer Querschnittslähmung; Ärztlicher Behandlungsfehler; McRoberts-Verfahren; Anforderungen an die ärztliche Dokumentation; Beweiserleichterung

  • Judicialis

    BGB § 847; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de

    Haftung des Arztes bei Unaufklärbarkeit des fehlerhaften Verhaltens während eines Geburtsvorgangs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 15.11.1993 - 27 U 231/92

    Dokumentationspflicht über Komplikationen im Verlauf einer Entbindung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 7 U 893/98
    verlangt eine solche Dokumentation (vgl. hierzu auch OLG Köln, VersR 1994, 1424; OLG Saarbrücken, AHRS 6450, 69; OLG München, OLGR 2000, 61 und 94).
  • OLG Köln, 02.10.1992 - 19 U 28/92

    Grenzüberschreitende Warenlieferungen; Niederländisches Unternehmen-Deutsches

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 7 U 893/98
    Die lebenslangen schweren Dauerschäden werden von dem Kläger immer wieder neu und schmerzlich empfunden werden (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, OLGR 1992, 257, das in einem vergleichbaren Fall hoher Querschnittslähmung nach einem Verkehrsunfall ein Schmerzensgeld von 600.000 DM als angemessen erachtet hat; wegen der zusätzlichen Unfallverletzungen in dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall sieht der Senat für den Kläger ein etwas geringeres Schmerzensgeld als angemessen an).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 122/82

    Abweichung von einem Sachverständigengutachten nach Heranziehung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 7 U 893/98
    Eine nachträgliche, den Beklagten entlastende Feststellung (vgl. BGH MDR 1984, 660), wie die Schulterdystokie bei dem Kläger gelöst wurde, ist nicht möglich.
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der

    Die Beklagten verkennen den grundlegenden Wandel der Rechtsprechung gerade bei den vorgenannten Verletzungen hin zur Zuerkennung von Schmerzensgeldern von 250.000,- EUR bis 500.000,- EUR (vgl. etwa für Querschnittslähmungen OLG Hamm VersR 1999, 488 und OLGR 2003, 167; OLG Koblenz OLGR 2002, 303 jeweils 250.000,- EUR bis 285.000,- EUR; für Hirnschäden OLG Hamm VersR 2002, 1163 und VersR 2004, 386; LG Berlin VersR 2005, 1247 jeweils 500.000,- EUR).
  • OLG Naumburg, 10.04.2014 - 1 U 77/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung im Rahmen einer Geburtshilfe: Entbehrliche

    Kann infolge unterbliebener Dokumentation nicht mehr festgestellt werden, wie die Schulterdystokie gelöst wurde, so lässt sich bei typischen gesundheitlichen Folgen zugunsten des klagenden Kindes mit Wahrscheinlichkeit auf den dann von der Behandlungsseite zu widerlegenden Behandlungsfehler schließen (OLG München, Urteil vom 12. November 1998, 1 U 3671/97 - BeckRS 1998, 16441; Urteil vom 16. Juni 1999, 1 U 3549/98 - zitiert in juris Rdn. 56 f., 60 ff.; Urteil vom 8. Juli 2010, 1 U 4550/08 - BeckRS 2010, 17459; OLG Koblenz, Urteil vom 17. April 2002, 7 U 893/98 - BeckRS 2002, 30253997; Martis/Winkhart, Rdn. G843).
  • LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01

    Arzthaftung: Wehenforcierung bei Schulterdystokie als Behandlungsfehler;

    Teilweise wird in der Rechtsprechung bei mangelhafter Dokumentation des Geburtsablaufs die Beweiserleichterung ohne weiteres auch auf die Frage der Kausalität ausgedehnt (OLG Koblenz, OLG-Report 2002, 303; OLG Saarbrücken, VersR 1988, 916; OLG Köln, VersR 1994, 1424 ff.).
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